Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-GER-2020-2116
Relevanz 3Cyberspionage, Bundestagshack
28.05.2020
Bundestagshack 2015: Haftbefehl gegen mutmaßlichen APT28-Hacker Badin
Auswärtiges Amt
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Das Auswärtige Amt teilte am 28.05.2020 mit, dass der russische Staatsangehörige Dmitrij Badin verdächtig sei, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Cyberangriff auf den Deutschen Bundestag im April und Mai 2015 verantwortlich zu sein. Der Ermittlungsrichter des BGH erließ am 29.04.2020 einen Haftbefehl gegen Badin, dem geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen wird. Es gibt Hinweise, dass Badin zum Zeitpunkt des Angriffs dem russischen Militärgeheimdienst GRU angehörte.

Die Mitteilung ist eine politische Zuschreibung der Bundesregierung und kein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Badin wurde nie festgenommen oder ausgeliefert, da Russland eigene Staatsangehörige grundsätzlich nicht ausliefert.

BSDC-P-GER-2021-2117
Relevanz 3Cybercrime, Botnetz-Zerschlagung
27.01.2021
Zerschlagung der Emotet-Malware-Infrastruktur
Bundeskriminalamt (BKA)
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Am 27.01.2021 gaben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA bekannt, dass die Infrastruktur der Schadsoftware Emotet in einer international koordinierten Aktion übernommen und zerschlagen wurde. Das BKA beschlagnahmte 17 Server in Deutschland, weitere in den Niederlanden, Litauen und der Ukraine. Beteiligt waren Behörden aus acht Ländern, koordiniert durch Europol und Eurojust. Der in Deutschland verursachte Schaden wird mit mindestens 14,5 Millionen Euro beziffert, betroffen waren unter anderem das Klinikum Fürth und das Kammergericht Berlin.

Die Identität der mutmaßlichen Betreiber und Drahtzieher hinter Emotet ist nicht dokumentiert, es wurde keine konkrete Festnahme einer Kernperson in Deutschland vermeldet. Die Schadenssumme bezieht sich nur auf bekannt gewordene Fälle in Deutschland.

BSDC-J-KOM-2024-2118
Relevanz 3Chatkontrolle, Massenueberwachung
12.12.2024
Chatkontrolle: EU-Rat scheitert erneut, Deutschland enthält sich
netzpolitik.org
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Am 12.12.2024 fand im Rat der EU erneut keine ausreichende Mehrheit für die geplante Chatkontrolle-Verordnung zustande. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung, ebenso Belgien, Luxemburg, Polen, Tschechien, Slowenien, Estland, Finnland, Österreich und die Niederlande, zusammen eine Sperrminorität von mehr als 35 Prozent der EU-Bevölkerung. Damit scheiterte auch die ungarische Ratspräsidentschaft mit ihrem Kompromissvorschlag, nachdem zuvor bereits die belgische Präsidentschaft im Juni 2024 an derselben Hürde gescheitert war.

Eine ursprünglich vermutete Ratsabstimmung im September 2024 mit deutscher Enthaltung ließ sich nicht verifizieren, im September fanden nur Arbeitsgruppentreffen statt. Die hier dokumentierte Abstimmung fand nachweislich erst am 12.12.2024 statt.

BSDC-J-IDN-2020-2119
Relevanz 3CFIUS, Auslandsinvestitionskontrolle
06.03.2020
CFIUS erzwingt Verkauf der Dating-App Grindr durch chinesischen Eigentümer Kunlun Tech
TechCrunch
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Der US-Ausschuss CFIUS stufte die vollständige Übernahme der Dating-App Grindr durch das chinesische Unternehmen Kunlun Tech als nationales Sicherheitsrisiko ein. Kunlun hatte Grindr 2016 und 2018 übernommen, ohne die Transaktion vorab prüfen zu lassen. Im Mai 2019 ordnete CFIUS die Veräußerung an, da Daten der rund 27 Millionen Nutzer wie Standort und HIV-Status potenziell dem chinesischen Staat zugänglich sein könnten. Am 06.03.2020 gab Kunlun bekannt, Grindr für rund 608 Millionen US-Dollar zu verkaufen.

Ob CFIUS öffentlich belegte Beweise für einen tatsächlichen Datenzugriff durch chinesische Behörden vorlegte, ist nicht ersichtlich, CFIUS-Verfahren sind grundsätzlich vertraulich. Ob der Verkauf fristgerecht vollständig abgeschlossen wurde, geht aus diesem Artikel nicht hervor.

BSDC-J-KOM-2022-2120
Relevanz 3Content-Moderation, Behoerdenkontakte
14.12.2022
Die Twitter Files: Musk gewährt Journalisten Einblick in interne Moderationsentscheidungen
CBS News
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Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk im Oktober 2022 gewährte dieser ab Dezember 2022 ausgewählten Journalisten Zugang zu internen Firmendokumenten. Die Auszüge betreffen unter anderem die Sperrung des Hunter-Biden-Laptop-Berichts im Oktober 2020 und die Sperrung von Donald Trumps Account im Januar 2021. Laut den Dokumenten tauschte der frühere Twitter-Sicherheitschef Yoel Roth zwischen Januar 2020 und November 2022 mehr als 150 E-Mails mit dem FBI aus.

Ob die dokumentierten Kontakte zwischen Twitter und Behörden tatsächlich konkrete Moderationsentscheidungen erzwungen haben, bleibt offen. Mehrere Medien kritisierten die Veröffentlichungen als lückenhaft und gezielt ausgewählt.

BSDC-J-IDN-2007-2121
Relevanz 3Tracking-ohne-Einwilligung, Social-Media-Werbung
06.12.2007
Der Facebook-Beacon-Skandal 2007
TechCrunch
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Facebook startete am 06.11.2007 das Werbefeature Beacon, das Kaufaktivitäten von Nutzern auf rund 44 Partnerseiten automatisch im persönlichen Facebook-Newsfeed veröffentlichte, standardmäßig als Opt-out statt Opt-in. Nach breitem Nutzerprotest entschuldigte sich Gründer Mark Zuckerberg am 05.12.2007 öffentlich und führte eine vollständige Opt-out-Möglichkeit ein. Beacon wurde 2009 im Zuge einer Sammelklage endgültig eingestellt, verbunden mit einer Zahlung von 9,5 Millionen US-Dollar an eine neu gegründete Datenschutzstiftung.

Wie viele der rund 50 Millionen betroffenen Nutzer tatsächlich unfreiwillig Daten preisgaben, ist nicht dokumentiert. Die Sammelklagen-Einigung sah keine individuellen Entschädigungszahlungen an betroffene Nutzer vor.

BSDC-J-IDN-2006-2122
Relevanz 3Re-Identifizierung, Suchdaten-Anonymisierung
09.08.2006
AOL-Suchdaten-Leck 2006: Reidentifizierung von Nutzerin Nr. 4417749
The New York Times
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AOL veröffentlichte am 04.08.2006 versehentlich eine Datei mit rund 20 Millionen Suchanfragen von über 650.000 Nutzern, wobei Nutzernamen durch numerische IDs pseudonymisiert waren. Anhand der Suchhistorie von Nutzerin Nr. 4417749 identifizierte die New York Times die 62-jährige Thelma Arnold aus Lilburn, Georgia. AOL entfernte die Datei nach wenigen Tagen, entließ den zuständigen Forscher, und CTO Maureen Govern trat am 21.08.2006 zurück.

Wie viele der über 650.000 betroffenen Nutzer tatsächlich reidentifiziert wurden, ist nicht dokumentiert, es liegt nur der Einzelfall Thelma Arnold vollständig belegt vor. Eine 2006 eingereichte Sammelklage wurde erst 2013 mit einem Vergleich über 5 Millionen US-Dollar beigelegt.

BSDC-P-GER-2014-2123
Relevanz 3Vorratsdatenspeicherung, EuGH-Rechtsprechung
08.04.2014
EuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für ungültig (Digital Rights Ireland)
Gerichtshof der Europäischen Union
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Der EuGH (Große Kammer) erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen C-293/12 und C-594/12 die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für ungültig. Klägerin war unter anderem Digital Rights Ireland Ltd. Der EuGH sah einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz, da die Richtlinie unterschiedslos alle Personen erfasste, keine objektiven Kriterien für den Datenzugriff vorsah und keine ausreichenden Sicherheitsgarantien enthielt.

Wie einzelne EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsgesetze anpassten, ist nicht Gegenstand dieser Pressemitteilung. Die spätere Rechtsprechung zu Tele2/Watson 2016 oder La Quadrature du Net 2020 stellt eigene, spätere Fälle dar.

BSDC-P-GER-2008-2124
Relevanz 3DNA-Datenbank, Polizeiliche-Biometrie
04.12.2008
EGMR-Urteil S. and Marper gegen Vereinigtes Königreich
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Die Große Kammer des EGMR entschied am 04.12.2008, dass die zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung von Fingerabdrücken, Zellproben und DNA-Profilen nicht verurteilter Personen gegen Artikel 8 EMRK verstößt. Kläger waren ein freigesprochener Jugendlicher und Michael Marper, gegen den ein Verfahren eingestellt worden war. Die South Yorkshire Police hatte ihre Daten trotz fehlender Verurteilung unbegrenzt gespeichert. Das Gericht urteilte einstimmig, die pauschale Speicherungspraxis sei unverhältnismäßig.

Der EGMR sprach keine finanzielle Entschädigung zu, die Feststellung der Konventionsverletzung selbst galt als ausreichende Genugtuung. Wie schnell das Vereinigte Königreich das Urteil praktisch umsetzte, bleibt offen.

BSDC-P-KOM-2021-2125
Relevanz 3Massenueberwachung, GCHQ
25.05.2021
Big Brother Watch u.a. gegen Vereinigtes Königreich: EGMR-Grundsatzurteil zur GCHQ-Massenüberwachung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Die Große Kammer des EGMR entschied am 25.05.2021 im Fall Big Brother Watch u.a. gegen das Vereinigte Königreich, dass die britische Regelung zur Massenerfassung von Kommunikation (Bulk Interception nach RIPA) sowie die Regeln zur Herausgabe von Kommunikationsdaten gegen Artikel 8 und Artikel 10 EMRK verstießen, da ausreichende gesetzliche Kontrollmechanismen fehlten. Mit 12 zu 5 Stimmen entschied das Gericht, dass der Austausch von Geheimdienstinformationen mit ausländischen Regierungen keinen Konventionsverstoß darstellte. Der Fall geht auf die Snowden-Enthüllungen 2013 über GCHQ zurück.

Das Urteil erklärt Massenüberwachung nicht grundsätzlich für konventionswidrig, sondern formuliert acht Mindestkriterien. Wie das seit 2016 geltende Investigatory Powers Act an diesen Kriterien zu messen ist, bleibt offen, da sich das Urteil noch auf die alte Rechtslage (RIPA) bezog.

BSDC-P-KOM-1978-2126
Relevanz 3G10-Gesetz, Telefonueberwachung
06.09.1978
EGMR-Urteil Klass u.a. gegen Deutschland zur geheimen Telefonüberwachung nach G10-Gesetz
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Der EGMR entschied am 06.09.1978 im Fall Klass u.a. gegen Deutschland über das deutsche G10-Gesetz von 1968 zur geheimen Überwachung von Post und Telekommunikation. Fünf deutsche Juristen hatten die Regelung angefochten, ohne dass eine konkrete Überwachung ihrer eigenen Person nachgewiesen war. Das Gericht stellte fest, dass keine Verletzung von Artikel 8 oder 13 EMRK vorlag, da das G10-Gesetz mit der G10-Kommission ausreichende Kontrollmechanismen vorsehe. Es war das erste EGMR-Urteil zur grundsätzlichen Vereinbarkeit geheimer Überwachungsgesetze mit der Menschenrechtskonvention.

Das Urteil erklärte nicht pauschal jede Form geheimer Überwachung für konventionskonform, sondern nur die damalige Fassung des G10-Gesetzes. Ob die Beschwerdeführer selbst tatsächlich abgehört wurden, blieb offen.

BSDC-P-KOM-2015-2127
Relevanz 3Massenueberwachung, SORM
04.12.2015
EGMR-Urteil Roman Zakharov gegen Russland zum Überwachungssystem SORM
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Die Große Kammer des EGMR urteilte am 04.12.2015 einstimmig, dass das russische Überwachungssystem SORM gegen Artikel 8 EMRK verstößt. Russische Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, Technik zu installieren, die Sicherheitsbehörden direkten Zugriff auf die Telekommunikation aller Nutzer ermöglicht, ohne wirksame vorherige richterliche Kontrolle. Der Gerichtshof ließ die Beschwerde bereits wegen der abstrakten Möglichkeit der Erfassung als Mobilfunknutzer zu, ohne dass eine konkrete eigene Überwachung nachgewiesen werden musste.

Ob Roman Zakharov selbst tatsächlich überwacht wurde, ist nicht belegt, die Beschwerde richtete sich abstrakt gegen die Rechtslage. Russland erkennt seit dem Ausschluss aus dem Europarat 2022 keine Bindung an EGMR-Entscheidungen mehr an.

BSDC-P-GER-2006-2128
Relevanz 3G10-Gesetz, Strategische-Ueberwachung
29.06.2006
EGMR-Entscheidung Weber und Saravia gegen Deutschland zur strategischen Fernmeldeüberwachung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Der EGMR erklärte am 29.06.2006 die Beschwerde der Journalistin Gabriele Weber und des Uruguayers Cesar Richard Saravia gegen Deutschland für unzulässig. Die Beschwerde richtete sich gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung des BND nach dem G10-Gesetz. Der Gerichtshof stellte fest, dass die deutschen Regelungen ausreichende gesetzliche Schutzmechanismen enthalten, unter anderem durch die Kontrolle der G10-Kommission, und mit Artikel 8 EMRK vereinbar sind.

Es handelt sich um eine Unzulässigkeitsentscheidung ohne Feststellung einer Konventionsverletzung, keine Verurteilung Deutschlands. Ob und in welchem Umfang die Kommunikation der Beschwerdeführer tatsächlich erfasst wurde, ist nicht dokumentiert.

BSDC-P-KOM-2016-2129
Relevanz 3Vorratsdatenspeicherung, UK-Ueberwachungsgesetz
29.11.2016
Investigatory Powers Act 2016: Zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung für Internetanbieter
UK-Parlament (legislation.gov.uk)
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Der Investigatory Powers Act 2016 erhielt am 29.11.2016 die königliche Zustimmung und ist im Vereinigten Königreich als Snoopers Charter bekannt. Section 87 ermächtigt den Innenminister, retention notices an Telekommunikationsanbieter zu richten. Eine solche Anordnung darf die Speicherung von Daten nicht für mehr als 12 Monate vorschreiben, betroffene Anbieter müssen insbesondere Internet Connection Records speichern.

Wie viele Anbieter tatsächlich eine retention notice erhielten, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor, Inhalt und Empfänger solcher Anordnungen sind vertraulich. Das High-Court-Urteil von 2018 im Verfahren Liberty gegen die Regierung ist nicht Teil dieser Quelle.

BSDC-B-KOM-2014-2130
Relevanz 3NSA-Massenueberwachung, Section-215-PATRIOT-Act
23.01.2014
PCLOB-Bericht zum NSA-Telefonmetadaten-Programm nach Section 215
Privacy and Civil Liberties Oversight Board (USA)
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Die NSA sammelte auf Grundlage von Section 215 des USA PATRIOT Act ab Mai 2006 per geheimer FISA-Gerichtsanordnung täglich Telefonverbindungsdaten von Millionen Amerikanern. Das unabhängige Privacy and Civil Liberties Oversight Board stellte in seinem Bericht vom 23.01.2014 mit 3 zu 2 Stimmen fest, dass das Programm keine tragfähige gesetzliche Grundlage hatte, und empfahl die Beendigung der Massenerfassung.

Der Bericht ist die Bewertung eines unabhängigen Aufsichtsgremiums, keine Gerichtsentscheidung. Zwei Boardmitglieder vertraten die Gegenposition, das Programm sei rechtmäßig gewesen.

BSDC-P-KOM-2024-2131
Relevanz 3Massenueberwachung, FISA-Section-702
20.04.2024
RISAA: US-Kongress verlängert FISA Section 702 um zwei Jahre
The White House
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Der US-Senat verabschiedete in der Nacht zum 20.04.2024 mit 60 zu 34 Stimmen den Reforming Intelligence and Securing America Act (RISAA). Präsident Biden unterzeichnete das Gesetz noch am selben Tag, nur Stunden nachdem die Befugnis nach Section 702 FISA technisch ausgelaufen war. RISAA verlängert Section 702, das die warrantlose Überwachung von Kommunikation nicht-amerikanischer Personen im Ausland erlaubt, um zwei Jahre bis zum 20.04.2026.

Wie die enthaltenen Reformen zu FBI-Abfragen in der Praxis kontrolliert werden, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Wie viele US-Personen durch die erweiterte Definition betroffen sein könnten, wird nicht beziffert.

BSDC-P-KOM-2013-2132
Relevanz 3NSA-Ueberwachung, FISA-Section-702
26.02.2013
Clapper gegen Amnesty International: Supreme Court verwirft FISA-Klage mangels Klagebefugnis
US Supreme Court
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Der US Supreme Court entschied am 26.02.2013 mit 5 zu 4 Stimmen im Fall Clapper gegen Amnesty International USA. Kläger waren Menschenrechtsorganisationen und Anwälte, die Section 702 des FISA Amendments Act wegen befürchteter Überwachung anfochten. Das Gericht urteilte, die Kläger besäßen keine Klagebefugnis, da ein drohender Schaden zu spekulativ sei.

Ob die Kläger tatsächlich Ziel einer Überwachung waren, prüfte das Gericht mangels Klagebefugnis nicht inhaltlich. Spätere Snowden-Enthüllungen ab 2013 zeigten, dass die befürchtete Überwachung tatsächlich stattfand, was das Urteil selbst nicht mehr beeinflusste.

BSDC-P-GER-2015-2133
Relevanz 3NSA-Ueberwachung, PATRIOT-Act
07.05.2015
Berufungsgericht kippt NSA-Telefonüberwachungsprogramm in ACLU-Klage
American Civil Liberties Union
Recherche: DC
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Am 07.05.2015 entschied das US Court of Appeals for the Second Circuit im Fall ACLU gegen Clapper einstimmig, dass das massenhafte Sammeln von Telefonverbindungsdaten durch die NSA nicht von Section 215 PATRIOT Act gedeckt ist. Das Gericht wies die Position der Regierung zurück, nur das geheime FISA-Gericht dürfe die Rechtmäßigkeit prüfen, und stellte fest, dass die ACLU klagebefugt ist.

Das Gericht entschied nur auf einfachgesetzlicher Ebene, nicht zur verfassungsrechtlichen Frage. Kurz nach dem Urteil lief Section 215 am 01.06.2015 aus und wurde durch den USA Freedom Act ersetzt.

BSDC-J-FIN-2021-2134
Relevanz 3Offshore-Leaks, Finanzkriminalitaet
03.10.2021
Pandora Papers: ICIJ-Enthüllung zu Offshore-Vermögen weltweit
International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ)
Recherche: DC
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Die Pandora Papers wurden ab dem 03.10.2021 vom ICIJ veröffentlicht, basierend auf rund 11,9 Millionen Dokumenten aus 14 Offshore-Dienstleistern. Mehr als 600 Journalisten aus 117 Ländern werteten die Daten aus. Die Recherche deckte geheime Offshore-Vermögen von über 330 Politikern und Amtsträgern in mehr als 90 Ländern auf, darunter 35 Staats- und Regierungschefs, sowie Vermögenswerte von mehr als 130 Milliardären aus 45 Ländern einschließlich 46 russischer Oligarchen.

Ob die aufgedeckten Offshore-Strukturen im Einzelfall illegal waren, ist nicht dokumentiert, der Besitz von Offshore-Firmen ist für sich genommen in vielen Rechtsordnungen legal. Die vollständige Liste aller betroffenen Personen wurde nicht in Gänze veröffentlicht.

BSDC-J-FIN-2020-2135
Relevanz 3Geldwaesche, Bankenleak
20.09.2020
FinCEN Files: Leak zu Verdachtsmeldungen internationaler Banken
ICIJ und BuzzFeed News
Recherche: DC
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Am 20.09.2020 veröffentlichten ICIJ und BuzzFeed News die FinCEN Files, basierend auf mehr als 2100 vertraulichen Suspicious Activity Reports großer internationaler Banken an die US-Finanzaufsichtsbehörde FinCEN zwischen 1999 und 2017, die verdächtige Transaktionen im Wert von über 2 Billionen US-Dollar dokumentieren. Genannt werden unter anderem JPMorgan Chase, HSBC, Deutsche Bank und Standard Chartered. Quelle war die frühere FinCEN-Mitarbeiterin Natalie Mayflower Sours Edwards, die im Juni 2021 zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde.

Eine Suspicious Activity Report ist eine interne Verdachtsmeldung und kein Beweis für tatsächliches Fehlverhalten. Welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen sich direkt auf die FinCEN Files zurückführen lassen, ist unklar, da spätere Bußgelder oft auf eigenständigen Ermittlungen beruhen.

BSDC-P-FIN-2008-2136
Relevanz 3Anlagebetrug, Ponzi-Schema
11.12.2008
Bernard Madoffs Milliarden-Ponzi-Schema aufgedeckt
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
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Die SEC erhob am 11.12.2008 Klage gegen Bernard L. Madoff wegen Wertpapierbetrugs. Madoff hatte eingeräumt, sein Geschäft sei im Kern ein Ponzi-Schema, mit einem geschätzten Schaden von mindestens 50 Milliarden US-Dollar. Die gefälschten Kontoauszüge wiesen Guthaben von rund 65 Milliarden US-Dollar aus. Madoff bekannte sich am 12.03.2009 schuldig und wurde am 29.06.2009 zu 150 Jahren Haft verurteilt.

Wie lange das Schema exakt lief, ist nicht abschließend geklärt, Schätzungen reichen von den 1970er bis in die frühen 1990er Jahre. Der tatsächliche Nettoverlust der Anleger lag laut Insolvenzverwalter deutlich niedriger bei geschätzt 17 bis 20 Milliarden US-Dollar eingezahltem Kapital.

BSDC-P-FIN-2001-2137
Relevanz 3Bilanzfaelschung, Zweckgesellschaften
08.11.2001
Enron-Bilanzskandal: SEC-Pflichtmitteilung zu den Zweckgesellschaften
Enron Corp. (SEC-Pflichtmitteilung)
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Enron Corp. teilte der SEC am 08.11.2001 mit, dass die Jahresabschlüsse für 1997 bis 2000 falsch waren und korrigiert werden müssen. Grund war die fehlerhafte Nichtkonsolidierung der Zweckgesellschaften Chewco Investments, JEDI und einer LJM1-Tochtergesellschaft, die vom Finanzvorstand Andrew Fastow mitgegründet wurden. Durch die Korrektur sank das Eigenkapital um 1,2 Milliarden US-Dollar. Enron meldete am 02.12.2001 Insolvenz an, damals die größte Unternehmenspleite der US-Geschichte.

Das Dokument ist Enrons eigene Pflichtmitteilung, kein Gerichtsurteil. Die vollständige Aufarbeitung der Zweckgesellschaften erfolgte erst in späteren Straf- und Zivilverfahren gegen Kenneth Lay, Jeffrey Skilling und Andrew Fastow.

BSDC-P-FIN-2002-2138
Relevanz 3Bilanzskandal, Wertpapierbetrug
27.06.2002
WorldCom-Bilanzskandal: SEC-Klage wegen 3,8-Milliarden-Dollar-Betrugs
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
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Die SEC verklagte WorldCom am 26.06.2002 wegen Bilanzbetrugs von mehr als 3,8 Milliarden US-Dollar. WorldCom hatte laufende Betriebskosten fälschlich als Investitionen aktiviert, um Gewinne vorzutäuschen. Spätere Nachprüfungen erhöhten die Gesamtsumme auf rund 11 Milliarden US-Dollar. Am 21.07.2002 meldete WorldCom Insolvenz an, damals die größte Unternehmensinsolvenz der US-Geschichte.

Die zitierte SEC-Klage dokumentiert nur die zu diesem Zeitpunkt bekannten 3,8 Milliarden US-Dollar. Die spätere Verurteilung von Ex-CEO Bernard Ebbers zu 25 Jahren Haft 2005 erfolgte in einem separaten, späteren Verfahren.

BSDC-P-FIN-2003-2139
Relevanz 3Bilanzbetrug, Wertpapierbetrug
30.12.2003
SEC-Klage deckt Bilanzfälschung bei Parmalat auf
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
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Die SEC verklagte Parmalat Finanziaria am 30.12.2003 wegen Wertpapierbetrugs. Der italienische Lebensmittelkonzern bot von August bis November 2003 US-Investoren Anleihen im Volumen von 100 Millionen Dollar an und stellte dabei Vermögenswerte falsch dar. Parmalat räumte am 19.12.2003 ein, dass Vermögenswerte im Jahresabschluss 2002 um mindestens 3,95 Milliarden Euro zu hoch ausgewiesen waren, unter anderem durch ein angeblich bei der Bank of America gehaltenes, tatsächlich nicht existierendes Guthaben der Cayman-Tochter Bonlat.

Die häufig zitierte Zahl von rund 14 Milliarden Euro Bilanzloch stammt aus späteren Ermittlerberichten, nicht aus dieser SEC-Klage selbst. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Calisto Tanzi und weitere Verantwortliche in Italien sind nicht Gegenstand dieser Quelle.

BSDC-P-IDN-2008-2140
Relevanz 3Biometrische-Daten, US-Datenschutzrecht
03.10.2008
Illinois Biometric Information Privacy Act (BIPA)
Illinois General Assembly
Recherche: DC
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Der Illinois Biometric Information Privacy Act wurde vom Repräsentantenhaus mit 113 zu 0 und vom Senat mit 42 zu 0 Stimmen verabschiedet. Gouverneur Rod Blagojevich unterzeichnete das Gesetz am 03.10.2008. Es war das erste US-Bundesstaatsgesetz, das private Unternehmen zu schriftlicher Zustimmung vor Erhebung biometrischer Identifikatoren verpflichtet und gewährt Betroffenen ein privates Klagerecht mit Schadenersatz von 1000 bis 5000 US-Dollar je Verstoß.

Die genaue Zahl und das Gesamtvolumen der seit 2008 auf BIPA gestützten Sammelklagen ist nicht zentral erfasst. Das Gesetz gilt ausdrücklich nur für private Unternehmen, nicht für staatliche Behörden.