Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-FIN-2016-2241
Relevanz 3Offshore-Leaks, Steuervermeidung, EU-Politik
21.09.2016
Bahamas Leaks: ICIJ deckt Offshore-Firmen und EU-Kommissarin auf
International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) / Süddeutsche Zeitung
Recherche: DC
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Am 21.09.2016 veröffentlichte das ICIJ zusammen mit der Süddeutschen Zeitung die Bahamas Leaks, basierend auf 1,3 Millionen internen Dateien aus dem Handelsregister der Bahamas mit Angaben zu 175.888 Gesellschaften und Trusts. Unter den erstmals genannten Direktoren war Neelie Kroes, ehemalige EU-Wettbewerbskommissarin, als Direktorin der Gesellschaft Mint Holdings Ltd. Kroes räumte diese Rolle ein, erklärte aber, sie habe sie nicht angeben müssen, da die Firma nie operativ geworden sei. Auch der frühere katarische Premierminister Hamad bin Jassim bin Jaber Al Thani tauchte in den Daten auf.

Nicht belegt ist, ob Kroes oder andere genannte Personen tatsächlich Steuern hinterzogen oder gegen Gesetze verstießen. Eine Offshore-Firma und eine Direktorenrolle sind für sich genommen nicht illegal. Die genaue Herkunft des Datenlecks wurde vom ICIJ nicht offengelegt.

BSDC-J-FIN-2024-2242
Relevanz 3Pandora-Papers, Geldwaesche-Ermittlung-Frankreich, Andrej-Babis
08.08.2024
Pandora Papers: Frankreich ermittelt gegen Andrej Babiš wegen Château Bigaud
VSquare.org mit investigace.cz
Recherche: DC
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Die französische Finanzstaatsanwaltschaft ermittelt seit Februar 2022 wegen Geldwäscheverdachts gegen den ehemaligen tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babiš. Grundlage ist der 2009 erfolgte Kauf des Anwesens Château Bigaud bei Cannes, den Babiš laut den 2021 veröffentlichten Pandora Papers über Offshore-Firmen mit rund 15 Millionen Euro finanzierte, ohne die Immobilie in seinen tschechischen Vermögenserklärungen anzugeben. Die tschechische Behörde NCOZ hatte zuvor kein strafbares Verhalten in Tschechien festgestellt und den Fall an Frankreich verwiesen.

Eine formelle Anklage gegen Babiš ist bislang nicht belegt, es handelt sich weiterhin um ein vorläufiges Ermittlungsverfahren. Die genaue Herkunft der 2009 eingesetzten 15 Millionen Euro bleibt ungeklärt. Babiš bestreitet jegliches Fehlverhalten.

BSDC-P-FIN-2018-2243
Relevanz 3Whistleblower, Bankgeheimnis, WikiLeaks
10.10.2018
Fall Rudolf Elmer: Bundesgericht verneint Bankgeheimnisverletzung
Schweizerisches Bundesgericht
Recherche: DC
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Rudolf Elmer war ab 1994 Chefbuchhalter und ab 1999 operativer Leiter der Julius Baer Bank & Trust Company Ltd. auf den Kaimaninseln. Nach seiner Kündigung 2002 leitete er Kundendaten an Steuerbehörden, die Zeitschrift Cash und ab 2008 an WikiLeaks weiter, wo Daten zu rund 2000 Konten veröffentlicht wurden. Das Obergericht Zürich sprach ihn 2016 vollständig vom Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung frei. Am 10.10.2018 bestätigte das Bundesgericht diesen Freispruch: Als Angestellter der auf den Kaimaninseln ansässigen Tochtergesellschaft habe Elmer nicht dem Schweizer Bankkundengeheimnis unterstanden.

Nicht Gegenstand des Urteils war, ob die von Elmer erhobenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung gegen Julius-Baer-Kunden zutrafen. Die genaue Zahl der veröffentlichten Konten wird in Presseberichten uneinheitlich mit rund 1900 bis 2000 angegeben.

BSDC-S-FIN-2012-2244
Relevanz 3Steuerhinterziehung, Whistleblower, Bankgeheimnis
11.09.2012
UBS-Whistleblower Birkenfeld: Steuerhinterziehung aufgedeckt, 104 Millionen Dollar IRS-Prämie
Internal Revenue Service (IRS) / U.S. Department of Justice
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Der frühere UBS-Private-Banker Bradley Birkenfeld informierte 2007 das US-Justizministerium darüber, wie UBS systematisch wohlhabende US-Bürger bei Steuerhinterziehung über Schweizer Geheimkonten unterstützte. Die Ermittlungen führten 2009 zu einer 780-Millionen-Dollar-Strafe für UBS. Birkenfeld selbst wurde 2008 angeklagt, da er seine eigene Rolle bei der Verschleierung von rund 200 Millionen Dollar für einen Klienten verschwiegen hatte, und verbüßte 40 Monate Haft. Am 11.09.2012 zahlte ihm die IRS eine Prämie von 104 Millionen Dollar, die bis dahin höchste Einzelauszahlung an einen Hinweisgeber.

Welcher Betrag exakt als Berechnungsgrundlage der 104-Millionen-Dollar-Prämie diente, geht aus verfügbaren Quellen nicht eindeutig hervor, manche nennen 26 Prozent von rund 400 Millionen Dollar, andere verweisen auf über 5 Milliarden Dollar Gesamtsteuernachzahlungen. Die genaue Zahl der offengelegten UBS-Kundennamen wird unterschiedlich beziffert.

BSDC-P-FIN-2023-2245
Relevanz 3Cum-Ex, Hanno-Berger, Steuerhinterziehung
20.09.2023
BGH bestätigt Haftstrafe für Cum-Ex-Ideengeber Hanno Berger
Bundesgerichtshof (1. Strafsenat)
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Der Bundesgerichtshof bestätigte am 20.09.2023 das Urteil des Landgerichts Bonn gegen den Steueranwalt Hanno Berger als Ideengeber und Strategieberater der Cum-Ex-Geschäfte des Bankhauses M.M. Warburg zwischen 2007 und 2011. Berger wurde wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt, zusätzlich wurden rund 13,6 Millionen Euro seines Taterlöses eingezogen. Laut BGH erlangten die Beteiligten dadurch mehr als 275 Millionen Euro zu Unrecht erstattete, nie einbehaltene Kapitalertragsteuer. Das Urteil wurde damit rechtskräftig.

Der Gesamtschaden der Cum-Ex-Praktiken für den deutschen Staat ist nicht Teil dieser Entscheidung. Schätzungen schwanken von rund 10 bis fast 36 Milliarden Euro allein für Deutschland. Berger wurde in einem separaten zweiten Cum-Ex-Prozess vom Landgericht Wiesbaden zu weiteren acht Jahren und drei Monaten verurteilt, vom BGH erst 2024 bestätigt.

BSDC-J-FIN-2026-2246
Relevanz 3Cum-Cum, Steuervermeidung
22.07.2026
Cum-Cum-Razzia bei der Deutschen Bank: Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Postbank-Geschäften
hessenschau.de (Hessischer Rundfunk, Recherche mit WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung)
Recherche: DC
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Am 22.07.2026 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Frankfurter Zentrale der Deutschen Bank wegen Cum-Cum-Geschäften der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010, aus einer Zeit vor der vollständigen Übernahme durch die Deutsche Bank. Die Ermittler gehen von einem Steuerschaden von mehr als 350 Millionen Euro durch falsche Körperschaftsteuererklärungen aus. Zehn ehemalige Postbank-Verantwortliche gelten als Beschuldigte. Die Deutsche Bank selbst wird nur als Rechtsnachfolgerin erfasst.

Wie die Schadenssumme von über 350 Millionen Euro berechnet wurde, ist nicht belegt, ebenso wenig der Ausgang des laufenden Verfahrens. Bei Cum-Cum wird durch kurzfristige Verlagerung des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien um den Dividendenstichtag eine Steuer vermieden, anders als bei Cum-Ex, wo eine einmal gezahlte Steuer mehrfach erstattet wurde. Die Gesamtschadenssumme aller Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland ist umstritten, das Bundesfinanzministerium nannte rund 7,5 Milliarden Euro, wissenschaftliche Schätzungen für 2000 bis 2020 gehen von mindestens 28,5 Milliarden Euro aus.

BSDC-B-FIN-2020-2247
Relevanz 3Bilanzskandal, Investigativjournalismus, Finanzaufsicht
25.06.2020
Wirecard-Bilanzskandal
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Recherche: DC
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Der FT-Journalist Dan McCrum veröffentlichte ab 2015 wiederholt kritische Berichte über Wirecard, die sich ab 2019 zu konkreten Vorwürfen der Bilanzfälschung in asiatischen Tochtergesellschaften verdichteten. Die BaFin reagierte im Frühjahr 2019 mit einem zweimonatigen Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien und stellte Strafanzeige gegen die FT-Journalisten wegen Marktmanipulation, statt die Vorwürfe zu prüfen. Am 18.06.2020 verweigerte EY die Testierung des Jahresabschlusses 2019, weil sich 1,9 Milliarden Euro auf angeblichen philippinischen Treuhandkonten nicht nachweisen ließen. Vorstandschef Markus Braun trat am 19.06.2020 zurück, am 25.06.2020 meldete Wirecard Insolvenz an, das erste DAX-Unternehmen mit nachgewiesenem Bilanzbetrug.

Der Verbleib des ehemaligen COO Jan Marsalek ist nicht geklärt, er gilt als nach Russland geflohen und wird per Interpol-Haftbefehl gesucht. Wer bei BaFin und Staatsanwaltschaft München für das Leerverkaufsverbot verantwortlich war, konnte auch der Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht abschließend klären. Die Schadenssummen schwanken zwischen rund 3 und über 15 Milliarden Euro. Das Hauptstrafverfahren gegen Ex-CEO Braun war bis Sommer 2026 noch nicht rechtskräftig entschieden.

BSDC-J-FIN-2025-2248
Relevanz 3Jan-Marsalek, Wirecard-Skandal, Russische-Spionage
16.09.2025
Jan Marsalek: Flucht nach Russland und mutmaßliche Geheimdienstverbindungen
ZDFheute
Recherche: DC
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Jan Marsalek, ehemaliger COO von Wirecard, floh am 19.06.2020 mit einem Privatjet nach Minsk in Belarus. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seither wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, seit dem 22.06.2020 liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Eine Recherche von ZDF Frontal, Der Spiegel, Der Standard und weiteren Medien dokumentierte im September 2025, dass Marsalek unter der Tarnidentität Alexander Nelidov mit russischem Pass in Moskau lebt; sein Mobiltelefon wurde 2024 mehr als 300 Mal nahe der FSB-Zentrale geortet. Im Mai 2025 verurteilte das Old-Bailey-Gericht in London sechs Bulgaren wegen Spionage für Russland, laut Staatsanwaltschaft fungierte Marsalek als Vermittler zu russischen Geheimdiensten.

Der aktuelle Aufenthaltsort und die Legalidentität Marsaleks sind nicht amtlich bestätigt, sondern stammen aus Medienrecherchen. Angebliche Kampfeinsätze Marsaleks in der Ukraine stützen sich auf Aussagen anonymer Insider und sind kaum unabhängig überprüfbar. Ob Marsalek für den GRU, den FSB oder beide Dienste tätig ist, wird unterschiedlich dargestellt.

BSDC-J-FIN-2021-2249
Relevanz 3Danske-Bank, Geldwaesche, Estland
29.04.2021
Danske Bank: Ermittlungen gegen Führungskräfte nach Estland-Skandal eingestellt
ERR News (Estnischer Rundfunk)
Recherche: DC
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Die dänische Wirtschaftskriminalpolizei SØIK erhob 2019 vorläufige Anklagen gegen neun ehemalige Führungskräfte der Danske Bank, darunter den früheren Vorstandsvorsitzenden Thomas Borgen, wegen möglicher Verstöße gegen das Geldwäschegesetz im Zusammenhang mit der estnischen Filiale. Am 29.04.2021 stellte SØIK alle Verfahren ein, zuletzt gegen Borgen. Als Begründung nannte die Behörde, es habe sich keine so grobe Fahrlässigkeit einzelner Personen nachweisen lassen. Im November 2022 scheiterte zudem eine Zivilklage von 155 institutionellen Investoren über 2,4 Milliarden dänische Kronen gegen Borgen.

Eine persönliche strafrechtliche oder zivilrechtliche Verantwortung einzelner Führungskräfte ist nicht belegt. Unklar bleibt, warum bei einem Verdachtsvolumen von rund 200 Milliarden Euro keine individuelle grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte. Die estnische Staatsanwaltschaft erhob 2023 separat Anklage gegen sechs frühere operative Mitarbeiter der Tallinner Filiale, ein Urteil lag zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht vor.

BSDC-P-FIN-2018-2250
Relevanz 3ABLV-Bank-Lettland, Nordkorea-Sanktionen, Geldwaesche-Baltikum
13.02.2018
ABLV Bank Lettland: Schließung nach US-Vorwürfen zu Geldwäsche und Nordkorea-Sanktionsumgehung
FinCEN (U.S. Department of the Treasury)
Recherche: DC
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Die US-Finanzaufsichtsbehörde FinCEN stufte die lettische ABLV Bank am 13.02.2018 als Institution primärer Geldwäschebesorgnis ein. FinCEN warf der Bank vor, Geldwäsche institutionalisiert zu haben, den Diebstahl von über 1 Milliarde Dollar aus moldawischen Banken erleichtert und Transaktionen für mit Nordkoreas Waffenprogramm verbundene Akteure abgewickelt zu haben. Nach massiven Einlagenabzügen stufte die EZB ABLV am 23.02.2018 als ausfallend ein, die Aktionäre beschlossen am 26.02.2018 die freiwillige Liquidation. 2022 erhob die lettische Staatsanwaltschaft gegen acht ehemalige ABLV-Führungskräfte Anklage wegen Geldwäsche von rund 2,1 Milliarden Euro.

Der von FinCEN erhobene Bestechungsvorwurf gegen ABLV-Führungskräfte ist nicht gerichtlich bestätigt, die lettische Antikorruptionsbehörde KNAB fand später keine Beweise dafür. Der genaue Umfang der mit Nordkoreas Raketenprogramm verbundenen Transaktionen wurde nicht im Detail beziffert. Die 2022 erhobene Anklage war zum Zeitpunkt der Recherche ohne rechtskräftiges Urteil.

BSDC-J-FIN-2019-2251
Relevanz 3Troika-Laundromat, Geldwaesche, Russland-Offshore
04.03.2019
Troika Laundromat: OCCRP deckt 4,6-Milliarden-Dollar-Geldwäschesystem der Moskauer Investmentbank Troika Dialog auf
Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), mit 21 internationalen Medienpartnern
Recherche: DC
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Am 04.03.2019 veröffentlichte das OCCRP die Recherche Troika Laundromat, basierend auf einem Leak von über 1,3 Millionen Banktransaktionen. Die Investmentbank Troika Dialog unter Leitung von Ruben Vardanyan richtete zwischen 2006 und Anfang 2013 mindestens 75 Briefkastenfirmen ein, über die rund 4,6 Milliarden Dollar aus Russland ins Ausland flossen. Korrespondenzbanken wie Deutsche Bank, Raiffeisen Bank International und Commerzbank leiteten Zahlungen weiter. Unter den Empfängern war laut OCCRP der Cellist Sergei Roldugin, ein Vertrauter von Wladimir Putin, der mehr als 69 Millionen Dollar erhielt.

Die genaue Gesamtsumme wird unterschiedlich beziffert, teils als 4,6 Milliarden Dollar Zufluss, teils als 8,8 Milliarden Dollar Gesamttransaktionsvolumen inklusive interner Scheingeschäfte. Welcher Anteil der Gelder aus Straftaten stammte, ist nicht abschließend geklärt. Strafrechtliche Konsequenzen gegen Ruben Vardanyan sind öffentlich nicht dokumentiert.

BSDC-J-KOM-2025-2252
Relevanz 3Kabel-Sabotage, Schattenflotte, Kritische-Infrastruktur
03.10.2025
Ostsee-Kabelsabotage: Finnisches Gericht weist Anklage gegen Tanker Eagle S mangels Zuständigkeit ab
Yle News (Finnischer Rundfunk)
Recherche: DC
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Am 25.12.2024 wurden in der Ostsee das Untersee-Stromkabel Estlink 2 sowie mehrere Telekommunikationskabel beschädigt. Finnische Behörden brachten den unter der Flagge der Cookinseln fahrenden Öltanker Eagle S auf, dessen Anker rund 90 Kilometer über den Meeresgrund geschleift hatte. Im August 2025 erhob die finnische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den georgischen Kapitän und zwei weitere Offiziere. Am 03.10.2025 stellte das Bezirksgericht Helsinki das Verfahren ein, da die mutmaßliche Tat außerhalb finnischer Hoheitsgewässer stattfand und laut Seerechtsübereinkommen der Flaggenstaat zuständig sei.

Ob die Kabelbeschädigung vorsätzliche Sabotage oder ein Unfall war, wurde durch das Urteil nicht geklärt, das Gericht entschied nur über die Zuständigkeit. Eine Weisung russischer Stellen an die Besatzung ist nicht belegt. Die Einordnung der Eagle S als Teil der russischen Schattenflotte ist keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

BSDC-P-FIN-2023-2253
Relevanz 3Wirecard, Wirtschaftspruefung, Anlegerklagen
31.03.2023
Wirecard-Prüfungsskandal: APAS sanktioniert EY, Anleger klagen auf Schadensersatz
APAS (Abschlussprüferaufsichtsstelle) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Recherche: DC
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Die APAS stellte am 31.03.2023 fest, dass Ernst & Young (EY) bei den Prüfungen der Wirecard-Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 gegen Berufspflichten verstoßen hat. Gegen fünf Wirtschaftsprüfer verhängte die APAS Geldbußen zwischen 23.000 und 300.000 Euro, gegen EY eine Geldbuße von 500.000 Euro sowie ein zweijähriges Verbot neuer Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Parallel fordern geschädigte Anleger vor dem Landgericht München I Schadensersatz von EY, unter anderem eine Klage von mehr als 700 Millionen Euro. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied am 28.02.2025, dass die von EY erteilten Bestätigungsvermerke keine Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG darstellen.

Ob und in welcher Höhe EY den geschädigten Anlegern zivilrechtlich haftet, ist nicht abschließend geklärt. Die Entscheidung vom 28.02.2025 hat den gebündelten Schadensersatzforderungen nur die prozessuale Grundlage im Musterverfahren entzogen, betroffene Anleger müssen seither einzeln klagen. Die tatsächliche Gesamtschadenshöhe ist umstritten.

BSDC-P-FND-2018-2254
Relevanz 3Whistleblower-Leaks, Espionage-Act, NSA
23.08.2018
Reality Winner: NSA-Vertragsangestellte wegen Weitergabe eines Geheimdokuments zu Russlands Wahleinmischung an The Intercept verurteilt
U.S. Department of Justice (Office of Public Affairs)
Recherche: DC
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Die ehemalige NSA-Vertragsangestellte Reality Winner druckte im Mai 2017 bei ihrem Arbeitgeber Pluribus International auf dem Militärstützpunkt Fort Gordon ein als geheim eingestuftes NSA-Dokument aus und schickte es anonym an das Onlinemedium The Intercept. Das Dokument beschrieb einen Cyberangriff des russischen Militärgeheimdienstes GRU auf einen Wahlsoftware-Anbieter in Florida sowie mehrere lokale Wahlbehörden kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016. Das FBI verhaftete Winner am 03.06.2017. Sie bekannte sich am 26.06.2018 in einem Anklagepunkt nach dem Espionage Act schuldig und wurde am 23.08.2018 zu 63 Monaten Haft verurteilt, laut US-Justizministerium die längste je verhängte Strafe für die Weitergabe von Regierungsinformationen an Medien. Sie kam am 14.06.2021 vorzeitig frei.

Nicht offiziell bestätigt ist, auf welchem genauen Weg das FBI Winner als Quelle identifizierte. Vielfach berichtet wird eine Rolle gelber Mikropunkte im Druckerausdruck, eine offizielle behördliche Bestätigung dieser Rekonstruktion liegt jedoch nicht vor. Ob die Veröffentlichung tatsächlich laufende Ermittlungen gefährdete, wurde nie vor Gericht geprüft.

BSDC-J-GER-2025-2255
Relevanz 3Palantir, Project-Maven, Militaer-KI
23.05.2025
Project Maven: Palantirs KI-gestützte Zielerfassung für das Pentagon
Brandi Vincent, DefenseScoop
Recherche: DC
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Project Maven wurde am 26.04.2017 per Memo des stellvertretenden US-Verteidigungsministers Robert Work gegründet, um per Computer Vision und maschinellem Lernen Drohnen- und Satellitenvideos automatisiert auf militärische Ziele auszuwerten. Ursprünglicher KI-Partner war Google, das den Vertrag nach internen Mitarbeiterprotesten 2018 nicht verlängerte. Ab 2019 übernahm Palantir Technologies die Rolle als zentraler KI-Anbieter und entwickelte das Maven Smart System. Nach einem fünfjährigen Vertrag über bis zu 480 Millionen US-Dollar im Mai 2024 erhöhte das Pentagon die Obergrenze im Mai 2025 um 795 Millionen auf rund 1,3 Milliarden US-Dollar bis 2029. Mehr als 20.000 aktive Anwender nutzten das System bereits in über 35 militärischen Software-Werkzeugen.

Wie viele der erkannten Objekte tatsächlich zu Angriffsentscheidungen führten, ist nicht belegt, das Pentagon veröffentlicht keine operativen Details. Der ursprüngliche Google-Vertragswert ist umstritten, öffentlich mit rund 9 Millionen Dollar beziffert, intern laut geleakten E-Mails mit Wachstumspotenzial auf bis zu 250 Millionen jährlich. Eine gerichtliche Feststellung einer Rechtsverletzung durch Maven selbst liegt bislang nicht vor.

BSDC-B-GER-2022-2256
Relevanz 3Clearview-AI, Gesichtserkennung, CNIL
17.10.2022
Clearview AI: CNIL verhängt 20 Millionen Euro Bußgeld in Frankreich
CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertes)
Recherche: DC
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Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte am 17.10.2022 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro gegen Clearview AI, das ohne Rechtsgrundlage rund 20 Milliarden Fotos von Webseiten gesammelt und daraus eine Gesichtserkennungs-Suchmaschine betrieben hatte. Die CNIL stellte Verstöße gegen die DSGVO fest: Verarbeitung sensibler biometrischer Daten ohne Rechtsgrundlage sowie mangelnde Umsetzung der Betroffenenrechte. Bereits im November 2021 hatte die CNIL Clearview AI aufgefordert, die Datenerhebung einzustellen. Da das Unternehmen die Anordnung weiterhin nicht befolgte, verhängte die CNIL im Mai 2023 zusätzlich ein Zwangsgeld von 5,2 Millionen Euro.

Ob Clearview AI die Bußgelder tatsächlich gezahlt hat, ist nicht belegt. Das Unternehmen hat in Frankreich keine Niederlassung und keine bekannten Vermögenswerte, weshalb die Vollstreckung fraglich bleibt. Diese Quelle behandelt ausschließlich das französische Verfahren, parallele Verfahren in anderen Ländern sind eigenständige Vorgänge.

BSDC-S-GER-2017-2257
Relevanz 3Gesundheitsdaten, NHS-DeepMind-Skandal, Datenschutzrecht-Grossbritannien
03.07.2017
Google DeepMind und Royal Free Hospital: ICO stellt Verstoß gegen britisches Datenschutzrecht fest
Information Commissioner's Office (ICO), Vereinigtes Königreich
Recherche: DC
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Der Royal Free London NHS Foundation Trust übergab 2015 die Gesundheitsdaten von rund 1,6 Millionen Patienten an Google DeepMind, um die App Streams zur Erkennung von akutem Nierenversagen klinisch zu testen. Die ICO stellte am 03.07.2017 fest, dass der Trust gegen den Data Protection Act 1998 verstoßen hatte: Patienten seien nicht angemessen informiert worden und es habe keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben. Die ICO verhängte kein Bußgeld, verpflichtete den Trust jedoch, eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage zu schaffen und die Studie extern prüfen zu lassen.

In welchem Umfang DeepMind die Patientendaten für andere Zwecke nutzte, ist nicht abschließend geklärt, DeepMind bestritt eine Zweckentfremdung. Eine spätere Sammelklage von rund 1,6 Millionen Patienten wurde im Mai 2023 von einem britischen Gericht abgewiesen, da kein individueller Schaden nachgewiesen werden konnte.

BSDC-P-GER-2026-2258
Relevanz 3Ring-Ueberwachung, Polizeikooperation-USA, Flock-Safety
12.02.2026
Ring sagt geplante Polizei-Videopartnerschaft mit Flock Safety nach Protesten ab
Ring (Amazon)
Recherche: DC
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Amazons Tochterunternehmen Ring kündigte im Oktober 2025 eine technische Integration mit dem Überwachungsunternehmen Flock Safety an, die es Polizeibehörden ermöglicht hätte, gezielt Videomaterial von Ring-Nutzern anzufordern. Nach wochenlanger öffentlicher Kritik, unter anderem wegen Sorgen um einen möglichen Zugriff der Einwanderungsbehörde ICE auf die Flock-Infrastruktur, sagten beide Unternehmen die Integration am 12.02.2026 ab. Laut gemeinsamer Mitteilung ging die Integration nie live, es wurden keine Kundenvideos übermittelt. Das unabhängig fortbestehende, freiwillige Community-Requests-Programm erlaubt Ring-Nutzern weiterhin, Aufnahmen direkt mit lokaler Polizei zu teilen.

Wie viele Polizeibehörden die Flock-Integration im Vorfeld bereits getestet hatten, ist nicht belegt. Wie viele Videos über das Community-Requests-Programm insgesamt an Polizeibehörden gehen, veröffentlicht Ring nicht systematisch. Ob ICE über kooperierende Polizeibehörden künftig indirekten Zugriff auf Flock-Daten erhalten könnte, ist nicht ausgeschlossen.

BSDC-P-GER-2023-2259
Relevanz 3Pegasus-Spyware, Exportkontrolle-Spyware, Ueberwachungstechnologie
27.03.2023
Biden-Erlass verbietet US-Behörden Einsatz riskanter Handelsspyware
The White House / Federal Register (US-Bundesregister)
Recherche: DC
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Präsident Biden unterzeichnete am 27.03.2023 die Executive Order 14093, die US-Bundesbehörden den operativen Einsatz kommerzieller Spionagesoftware untersagt, wenn diese ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit darstellt oder von ausländischen Regierungen zur gezielten Überwachung von Aktivisten, Journalisten oder Dissidenten missbraucht wurde. Die Anordnung erging rund eineinhalb Jahre nach Aufnahme der NSO Group in die Entity List des US-Handelsministeriums und reagierte explizit auf den dokumentierten Missbrauch von Pegasus.

Die Anordnung nennt keine einzelne Firma namentlich, sondern formuliert allgemeine Risikokriterien. Kritiker wie die Electronic Frontier Foundation bemängelten fehlende externe Kontrollmechanismen. Wie viele Behörden welche Spyware-Produkte vor und nach dem Erlass nutzten, wurde nicht vollständig öffentlich gemacht.

BSDC-J-FND-2025-2260
Relevanz 3Europol-Datenverarbeitung, EDSB-Klagerecht, EU-Gerichtsverfahren
30.05.2025
Europol-Datenstreit: EU-Gericht weist EDSB-Klage ab, Generalanwalt empfiehlt Kurskorrektur
eucrim (Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law)
Recherche: DC
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Am 06.09.2023 erklärte das Gericht der EU die Nichtigkeitsklage des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gegen die Artikel 74a und 74b der geänderten Europol-Verordnung für unzulässig. Diese Artikel hatten rückwirkend legalisiert, was der EDSB in seiner Entscheidung vom 03.01.2022 als rechtswidrig eingestuft hatte: die Speicherung riesiger, nicht kategorisierter Datensätze bei Europol. Der EDSB legte am 16.11.2023 Rechtsmittel ein. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona empfahl dem Gerichtshof am 08.05.2025, das Rechtsmittel zuzulassen und die Sache zurückzuverweisen.

Ein abschließendes Urteil des EuGH lag zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht vor, Schlussanträge eines Generalanwalts sind rechtlich nicht bindend. Wie viele der ursprünglich rund vier Petabyte Daten zu mindestens 250.000 Personen Europol inzwischen gelöscht hat, ist nicht dokumentiert.

BSDC-J-IDN-2022-2261
Relevanz 3Standortdaten, Google, Verbraucherschutzrecht
12.08.2022
ACCC gegen Google: 60 Millionen AUD Strafe für irreführende Standortdatenerfassung
Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) / Federal Court of Australia
Recherche: DC
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Der australische Federal Court verurteilte Google LLC am 12.08.2022 zu einer Strafzahlung von 60 Millionen australischen Dollar wegen irreführender Angaben zur Erfassung von Standortdaten auf Android-Geräten. Google suggerierte fälschlich, allein die Einstellung Standortverlauf steuere die Erfassung, sammelte aber auch bei deaktiviertem Standortverlauf weiter Daten über die standardmäßig aktivierte Einstellung Web- und App-Aktivität. Betroffen war der Zeitraum von Januar 2017 bis Dezember 2018, in dem laut ACCC rund 1,3 Millionen Google-Konten in Australien die irreführenden Anzeigen sahen. Das Verfahren wurde von der Behörde ACCC geführt, nicht als Sammelklage privater Kläger.

Die Zahl von 1,3 Millionen betroffenen Konten ist eine Schätzung der ACCC, keine bestätigte Zahl tatsächlich geschädigter Nutzer. Die Strafhöhe wurde von ACCC und Google gemeinsam vorgeschlagen, nicht unabhängig richterlich neu berechnet. Google bestritt eine vorsätzliche Täuschungsabsicht.

BSDC-P-KOM-2024-2262
Relevanz 3Kinderdatenschutz, COPPA, TikTok
02.08.2024
FTC und Justizministerium verklagen TikTok wegen COPPA-Verstößen beim Kinderdatenschutz
U.S. Federal Trade Commission (FTC)
Recherche: DC
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Das US-Justizministerium reichte am 02.08.2024 im Auftrag der FTC Klage gegen TikTok, ByteDance und verbundene Unternehmen ein. Die Klage wirft TikTok vor, seit mindestens 2019 wissentlich Millionen Kindern unter 13 Jahren die Nutzung der Plattform ermöglicht und dabei ohne elterliche Einwilligung nach COPPA Daten gesammelt zu haben, sowie gegen eine bestehende FTC-Vergleichsvereinbarung von 2019 verstoßen zu haben. Am 21.08.2026 einigten sich TikTok, ByteDance und das Justizministerium auf einen Vergleich über 400 Millionen US-Dollar.

Wie viele Kinderkonten unter 13 Jahren tatsächlich betroffen waren, ist nicht öffentlich beziffert. Die theoretisch mögliche Höchststrafe wurde nie ausgeurteilt, da der Fall durch einen deutlich niedrigeren Vergleich endete. TikTok und ByteDance mussten kein Fehlverhalten eingestehen.

BSDC-J-GER-2000-2263
Relevanz 3Industriespionage, Automobilindustrie
12.07.2000
Lopez-Affäre: VW zahlt GM 100 Millionen Dollar nach mutmaßlichem Diebstahl von Opel-Geschäftsgeheimnissen
Der Tagesspiegel (Ralph Schulze)
Recherche: DC
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Der spanische Manager Jose Ignacio Lopez de Arriortua wechselte im März 1993 abrupt von General Motors/Opel zu Volkswagen und nahm drei weitere GM-Manager mit. GM warf ihm vor, vertrauliche Unterlagen zu Werksplanung und Zulieferpreisen entwendet zu haben; deutsche Ermittler fanden bei einer Razzia vier Kisten mit GM-Dokumenten. Lopez trat 1996 zurück, drei Tage nach einer für GM günstigen US-Gerichtsentscheidung. Im Januar 1997 einigten sich beide Konzerne außergerichtlich: VW zahlte GM 100 Millionen Dollar und verpflichtete sich zu Einkäufen von mindestens einer Milliarde Dollar bei GM. Ein US-Bundesgericht erhob im Mai 2000 Anklage gegen Lopez und beantragte seine Auslieferung aus Spanien.

Ob und in welchem Umfang Lopez persönlich Dokumente entwendete, wurde nie gerichtlich abschließend geklärt, das deutsche Ermittlungsverfahren wurde 1998 eingestellt. Die US-Anklage führte mangels Auslieferung nie zu einer Hauptverhandlung. Nach einem schweren Autounfall 1998 stuften seine Anwälte ihn zudem als verhandlungsunfähig ein.

BSDC-P-KOM-2012-2264
Relevanz 3Telekom-Spitzelaffaere, Konzernspionage, Fernmeldegeheimnis
10.10.2012
Telekom-Bespitzelungsaffäre: Illegale Überwachung von Aufsichtsräten und Journalisten
Bundesgerichtshof (BGH)
Recherche: DC
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Die Deutsche Telekom AG ließ 2005/2006 durch ihre Konzernsicherheitsabteilung heimlich Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsratsmitgliedern, Journalisten und weiteren Personen erheben und von einer Detektei auswerten, um die Quelle vertraulicher Presseinformationen zu ermitteln. Öffentlich bekannt wurde die Affäre 2008. Das Landgericht Bonn verurteilte den zuständigen Ex-Leiter der Konzernsicherheit am 30.11.2010 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft, der BGH bestätigte das Urteil am 10.10.2012 als rechtskräftig. Nach Medienberichten waren rund 60 Personen betroffen, darunter mehrere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Die genaue Zahl der Betroffenen schwankt zwischen 55 und rund 60 Personen, eine vollständige Opferliste wurde nie veröffentlicht. Die früheren Spitzenmanager Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel wurden strafrechtlich nicht verurteilt, einigten sich aber zivilrechtlich auf Schadensersatz.

BSDC-P-FND-2008-2265
Relevanz 3Beschaeftigten-Ueberwachung, Videoueberwachung, Datenschutz-Bussgeld
11.09.2008
Lidl-Überwachungsskandal 2008: Bußgeld von 1,46 Millionen Euro für heimliche Mitarbeiterüberwachung
Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen)
Recherche: DC
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Im März 2008 deckte das Magazin Stern auf, dass Lidl Mitarbeiter in zahlreichen Filialen mit versteckten Kameras und beauftragten Detekteien überwachen ließ. Dokumentiert wurden Toilettengänge, vermutete Schwangerschaften und die private und gesundheitliche Situation von Beschäftigten. Zwölf Datenschutzbehörden ermittelten gemeinsam gegen 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften und stellten bei 30 davon rechtswidrige Überwachung fest. Am 11.09.2008 verhängten die Behörden ein Gesamtbußgeld von 1.462.000 Euro, das bis dahin höchste in Deutschland verhängte Datenschutzbußgeld.

Wie viele Beschäftigte tatsächlich betroffen waren, ist nicht genau beziffert. Die einzelnen Bußgelder gegen die 35 Vertriebsgesellschaften reichten Presseberichten zufolge von 10.000 bis über 300.000 Euro, ohne vollständig übereinstimmende Einzelsummen. Lidl bestritt öffentlich gezielte Ausspähung und erklärte, Kameras seien vorrangig zur Diebstahlbekämpfung eingesetzt worden.