Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2025-243
in KraftRelevanz 3A6
08.09.2025
Hessischer Datenschutzbeauftragter — positive Einordnung des Urteils
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Recherche: DC
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Der Hessische Datenschutzbeauftragte begrüßt die EuGH-Entscheidung ausdrücklich: "weil sie einen jahrelangen Streit um das Verständnis von Anonymität beendet [...] Die Feststellungen des EuGH erleichtern künftig die Annahme von Anonymität und die Verarbeitung von anonymen Daten erheblich." Der EuGH wies die Ansicht zurück, pseudonymisierte Daten seien automatisch immer personenbezogen, nur weil der Inhaber der Zuordnungsinformation sie theoretisch zuordnen könnte.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Ausgewogenheit: Eine deutsche Landesdatenschutzbehörde selbst begrüßt das zugrundeliegende Urteil ausdrücklich als sinnvolle Klarstellung — das relativiert die scharfe Schrems-Kritik am Digital Omnibus erheblich. Es könnte sein, dass das Urteil selbst vernünftig ist, aber die Umsetzung im Digital-Omnibus-Gesetzestext darüber hinausgeht. Diese Nuance ist entscheidend für einen fairen Blackstone-Artikel: Nicht das Urteil ist das Problem, sondern möglicherweise die Art, wie die Kommission es in Gesetzesform gießt.

BSDC-B-KOM-2025-244
in KraftRelevanz 3A6
18.09.2025
Detaillierte Rechtsanalyse — "relativer Personenbezug" und Grenzen der Aussage
CR-Online (IT-Recht-Fachportal)
Recherche: DC
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Nach dem EuGH kommt es für den Personenbezug von Daten auf die Perspektive des Verantwortlichen an, insbesondere zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Wichtige Einschränkung: Ein Verantwortlicher, der selbst über Mittel zur Identifizierung verfügt, kann sich NICHT darauf berufen, dass das Zusatzwissen "nur" bei einem Dritten liegt — die Erleichterung gilt nur für den tatsächlichen Empfänger ohne Zusatzwissen, nicht für den ursprünglichen Verantwortlichen selbst.

Präzise technische Einschränkung, die in vielen vereinfachten Digital-Omnibus-Kritiken fehlt: Das Urteil erlaubt es NICHT, dass ein Unternehmen, das selbst Zugriff auf Zuordnungsdaten hat, sich als "anonymisiert" ausgibt. Die Erleichterung gilt nur für dritte Empfänger ohne diesen Zugriff. Das ist eine wichtige Detailgenauigkeit für Blackstones eigenen hohen Anspruch an Präzision.

BSDC-B-KOM-2025-245
in KraftRelevanz 3A6
05.09.2025
Stiftung Datenschutz — Einordnung mit Betonung der gestärkten Informationsrechte
Stiftung Datenschutz, Zitat Kirsten Bock (Wissenschaftliche Leiterin)
Recherche: DC
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Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz) ordnet ein: "Der EuGH hat die Informationsrechte der Betroffenen weiter gestärkt. Er hat klargestellt, dass die Pflicht, Betroffene zu informieren, bereits bei der Datenerhebung besteht [...] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Empfangenden die Daten als personenbezogen einstufen oder nicht."

Noch differenzierteres Bild: Das Urteil erleichtert zwar die Weitergabe pseudonymer Daten an Dritte, verstärkt aber GLEICHZEITIG die Informationspflicht gegenüber Betroffenen bei der ursprünglichen Datenerhebung. Es ist also kein reines "Datenschutz wird geschwächt"-Urteil, sondern eine Verschiebung: mehr Flexibilität bei der Weitergabe, aber mehr Transparenzpflicht am Anfang. Diese Zweischneidigkeit gehört zwingend in einen fairen Blackstone-Artikel.

BSDC-B-FND-2026-246
in KraftRelevanz 3F1
12.09.1981
Chaos Computer Club — Mitgliederzahl (Wikipedia mit CCC-Eigenangabe-Quelle)
Wikipedia, mit Bezug auf CCC-Eigendarstellung
Recherche: DC
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Der Chaos Computer Club (CCC) ist Europas größte Hacker-Vereinigung mit 7.700 registrierten Mitgliedern. Gegründet 1981, ist der Verein als eingetragener Verein in Deutschland organisiert, mit lokalen Untergruppen (Erfa-Kreise) in verschiedenen Städten in Deutschland und den umliegenden deutschsprachigen Ländern.

Konkrete, überschaubare Mitgliederzahl für Europas bekannteste Hacker-/Digitalrechte-Organisation — 7.700 Mitglieder ist eine reale, überprüfbare Größenordnung, wichtig für Blackstones eigene Einordnung als Community-Projekt (Vergleichsgröße für die eigene Zielgröße).

BSDC-B-KOM-2026-248
in KraftRelevanz 3
07.07.2026
CCC-Warnung vor faktischer Abschaffung der Informationsfreiheit (aktuelle Kampagne)
Chaos Computer Club (offizielle Startseite/Kampagnenhinweis)
Recherche: DC
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"SPD und Union planen, die Informationsfreiheit faktisch abzuschaffen. Dieser Frontalangriff auf die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns muss verhindert werden." Zusätzlich unterstützt der CCC aktuell eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes.

Wichtiger, ganz aktueller Hinweis auf ein bislang noch nicht in der Datenbank erfasstes Thema: eine mögliche Reform/Einschränkung des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes. Das ist ein weiterer Kandidat für ein künftiges Dossier oder zumindest eine Recherche-Vormerkung — der CCC bewertet es als "faktische Abschaffung", was für Blackstones Prüfung (Ist das wirklich so drastisch, oder Zuspitzung?) unbedingt verifiziert werden sollte, bevor es übernommen wird.

BSDC-B-KOM-2026-250
in KraftRelevanz 3A7
02.07.2026
"Regierung will Informationsgesetz canceln: Kritiker laufen Sturm" — Koalitionsausschuss-Beschluss mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten
ZDF, mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider
Recherche: DC
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Laut Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll der Kreis der Frageberechtigten künftig auf natürliche Personen mit "berechtigtem Interesse" fokussiert werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einer "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung.

Wichtig für Blackstones Glaubwürdigkeit: Es ist nicht nur der CCC oder Aktivisten, die "Abschaffung" sagen — die Bundesdatenschutzbeauftragte selbst, eine offizielle Amtsträgerin, verwendet nahezu dasselbe Wort. Das bestätigt: Die CCC-Formulierung war keine Übertreibung, sondern deckt sich mit der Einschätzung einer neutralen Aufsichtsperson.

BSDC-O-KOM-2026-251
in KraftRelevanz 3A7
07.07.2026
FragDenStaat — Detailanalyse des Koalitionsausschuss-Beschlusses
FragDenStaat (Transparenz-NGO, Betreiber der größten deutschen IFG-Anfrageplattform)
Recherche: DC
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Der Koalitionsvertrag von SPD und Union hatte 2025 noch vereinbart: "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren." Der aktuelle Beschluss stellt laut FragDenStaat einen "massiven Bruch des Koalitionsvertrags" dar. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt soll in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Wichtiger Fakt zur Verfahrens-Einordnung: Es handelt sich bislang um einen Koalitionsausschuss-Beschluss, NICHT um einen fertigen Gesetzentwurf — der eigentliche Entwurf steht laut dieser Quelle noch aus. Für die Statuskennzeichnung bedeutet das: 💬/🔶-Grenzfall, klar als "Absichtserklärung, Umsetzung offen" markieren, nicht als beschlossenes Gesetz.

BSDC-O-KOM-2026-252
in KraftRelevanz 3A7
07.07.2026
Offener Brief von 137 Organisationen — konkrete Detailkritik am Beschluss
Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Medien und Verbänden, koordiniert über FragDenStaat
Recherche: DC
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Der Beschluss von Union und SPD sieht vor, künftig nur noch IFG-Anträge mit nachgewiesenem "berechtigten Interesse" zuzulassen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Pressevertreter:innen sowie Menschen ohne deutsche oder Unionsbürgerschaft auszuschließen. Namen aller Behördenmitarbeiter:innen — auch in leitenden Funktionen — sollen konsequent geschwärzt werden.

Sehr konkrete Einzelmaßnahmen statt nur pauschaler Kritik: Der Ausschluss von Menschen ohne deutsche/EU-Staatsbürgerschaft sowie die durchgängige Schwärzung von Behördenleitungs-Namen sind sehr spezifische, überprüfbare geplante Änderungen — wichtig für einen präzisen Blackstone-Artikel statt vager Empörung.

BSDC-J-KOM-2026-253
in KraftRelevanz 3A7
02.07.2026
netzpolitik.org — Einordnung mit Hinweis auf früheres geleaktes Verhandlungspapier
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Bereits in den Koalitionsverhandlungen 2025 hatten Union und SPD über eine Abschaffung des IFG diskutiert, wie ein geleaktes Arbeitsgruppen-Papier zu "Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz" im März 2025 zeigte — Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU). Seit 2006 gilt das IFG auf Bundesebene; allein über die Plattform FragDenStaat wurden bereits über 130.000 Menschen in mehr als 250.000 Anfragen Informationen "befreit".

Wichtiger historischer Kontext: Der aktuelle Vorstoß ist keine plötzliche Idee, sondern reicht laut dieser Quelle bis in die Koalitionsverhandlungen 2025 zurück — zeigt eine längerfristige politische Absicht, kein Kurzschluss-Beschluss. Zusätzlich eine konkrete Nutzungszahl (250.000+ Anfragen über eine einzige Plattform), die die praktische Relevanz des Gesetzes belegt, bevor über seine mögliche Einschränkung diskutiert wird.

BSDC-J-FND-2026-255
in KraftRelevanz 3F9, C1
02.06.2026
"Das Sozialkreditsystem – Ein System, um alle (Chinesen) zu knechten?" — Teil 2 mit EU-Vergleich und programmierbarem Geld
seemoz, Autor G. Kretzer
Recherche: DC
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Seit dem 1. Januar 2026 wird das Guthaben der chinesischen digitalen Zentralbankwährung e-CNY verzinst und tiefer ins Bankensystem integriert; über Smart Contracts lassen sich Zahlungen an Bedingungen knüpfen. Der Artikel weist darauf hin, dass die EU eigene Testläufe zu "staatlichem Scoring" durchgeführt hat, und mahnt: "Wer die chinesische Überwachung ernst nehmen will, muss die europäische ebenso ernst nehmen — sonst bleibt die Empörung Identitätspolitik mit außenpolitischer Lackierung."

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Function-Creep-Argumentation beim digitalen Euro (C1): Chinas e-CNY zeigt konkret, wie programmierbares Geld in der Praxis funktioniert (Smart Contracts, die Zahlungen an Bedingungen knüpfen) — genau das Szenario, vor dem Kritiker beim digitalen Euro warnen, auch wenn die EZB (siehe Batch 4/28) betont, keine vergleichbare Programmierbarkeit zu planen. Der Hinweis auf EU-eigene Scoring-Testläufe ist ein noch zu verifizierender, aber wichtiger Rechercheansatz für ein künftiges Batch.

BSDC-B-FND-2025-258
in KraftRelevanz 3F9
26.06.2025
Schweizer TA-Swiss-Forschungsprojekt zu "Bonus-Systemen" — europäischer/Schweizer Kontext
Swissinfo, mit Zitat von Johan Rochel (TA-Swiss, Schweizer Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung)
Recherche: DC
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Rochel: "China darf nicht unser Maßstab dafür sein, was wir in westeuropäischen Gesellschaften wollen." Bereits 2020 entwarf eine Zukunftsstudie im Auftrag des deutschen Forschungsministeriums ein Szenario, wie sich in den 2030er-Jahren in Deutschland ein "Bonussystem" etablieren könnte. Die EU sieht in Social Scoring eine Gefahr für Privatsphäre, Gleichheit und ordentliche Verfahren, weil Menschen auf algorithmische Profile reduziert würden.

Sehr wichtiger, differenzierter Fund: Selbst ein Schweizer Forscher, der sich mit dem Thema beschäftigt, warnt davor, China unkritisch als Maßstab für die Debatte in Europa zu nehmen — eine Mahnung zu Präzision, die genau zu Blackstones Stil passt. Gleichzeitig zeigt der Fund, dass sogar ein *deutsches Bundesministerium* bereits 2020 ein Zukunftsszenario für ein eigenes "Bonussystem" durchgespielt hat — nicht als Plan, aber als ernsthafte Denkübung.

BSDC-B-KOM-2026-259
in KraftRelevanz 3B3, F4
30.06.2026
Verfassungsschutzbericht 2025 — offizielle Pressemitteilung mit Forderung nach mehr Befugnissen
Bundesministerium des Innern (BMI), Zitat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
Recherche: DC
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Im Jahr 2025 wurden insgesamt 58.851 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 57.701) — die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten stieg um rund 10% auf 3.294 (2024: 2.976). Innenminister Dobrindt: "Wir bekämpfen jede Form des Extremismus konsequent und statten unsere Sicherheitsbehörden mit weitergehenden Befugnissen für ein wirksames Vorgehen gegen Extremisten aus."

Wichtiger direkter Zusammenhang zu Blackstones Überwachungs-Dossiers: Der jährliche Verfassungsschutzbericht wird explizit als Begründung für die Forderung nach erweiterten Überwachungsbefugnissen verwendet — ein Muster, das sich auch in B3 (Bundesrat will Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) zeigt. Der Bericht selbst ist eine Primärquelle mit echten Zahlen, die Forderung nach mehr Befugnissen ist eine politische Schlussfolgerung daraus, die separat bewertet werden sollte.

BSDC-B-KOM-2026-260
in KraftRelevanz 3B3
30.06.2026
Verfassungsschutzbericht 2025 — Original-Langfassung (PDF)
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) / Bundesministerium des Innern
Recherche: DC
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Im Berichtsjahr 2025 waren 4.649 Bediensteten im BfV tätig. Innenminister Dobrindt: "Die viel beschworene Zeitenwende muss auch bei den Geheimdiensten vollzogen werden, denn Abschreckung funktioniert über Fähigkeiten. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Verfassungsschutz personell und technisch noch besser aufzustellen und ihn mit zeitgemäßen Befugnissen operativ zu stärken."

Konkrete Personalzahl (4.649 Mitarbeitende) und eine explizite politische Ankündigung im Vorwort des offiziellen Berichts selbst: Der Verfassungsschutz soll "mit zeitgemäßen Befugnissen" gestärkt werden — eine direkte Bestätigung der in B3 dokumentierten Ausweitungspläne (Bundesrat-Forderung nach Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) aus derselben politischen Linie.

BSDC-J-GER-2026-262
in KraftRelevanz 3D3
28.04.2026
"Bundesregierung will KI-Einsatz der Polizei – kommt jetzt Palantir?" — Bundesländer-Überblick mit Nutzungszahlen
Digitalrechte.de, mit Bezug auf Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung
Recherche: DC
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Drei Bundesländer nutzen aktuell die Palantir-Software Gotham: Hessen, Bayern und NRW. Baden-Württemberg hat mit dem im November 2025 beschlossenen Polizeigesetz die Grundlage für einen Einsatz geschaffen. Recherchen zeigten: Das bayerische System VeRa wurde zwischen September 2024 und Mai 2025 fast hundertmal eingesetzt, mehr als zwanzigmal für alltägliche Delikte wie Fahrraddiebstahl. Rund 39 Millionen Personendatensätze wurden dafür durchkämmt. In Hessen wird die Software bis zu 15.000 mal im Jahr genutzt.

Sehr konkrete Zahlen, die zeigen: Der Einsatz geht weit über schwere Kriminalität hinaus (auch Fahrraddiebstahl) und betrifft eine gewaltige Datenmenge (39 Millionen Personendatensätze allein in Bayern). Hessens 15.000 Einsätze pro Jahr zeigen, dass es sich um ein Alltagswerkzeug handelt, nicht um eine seltene Ausnahmemaßnahme.

BSDC-B-GER-2026-263
in KraftRelevanz 3D3
22.04.2026
Bundesländer-Positionen im Überblick — wer nutzt Palantir, wer lehnt ab
ZDF, mit O-Tönen der Landesinnenministerien
Recherche: DC
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Schleswig-Holstein erklärt offiziell: "Die Landespolizei Schleswig-Holstein arbeitet nicht mit der Software der Firma Palantir und plant auch nicht, diese einzusetzen." Die bayerische Polizei steht weiterhin in einem laufenden, rechtlich bindenden Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies GmbH — kontroverse öffentliche Äußerungen des Unternehmens hätten darauf keinen Einfluss.

Wichtig für eine ausgewogene Bundesländer-Karte: Nicht alle deutschen Bundesländer setzen auf Palantir — es gibt explizite Absagen (Schleswig-Holstein) neben aktivem Einsatz (Bayern). Das zeigt eine föderale Uneinigkeit, die für einen Blackstone-Artikel interessant ist: Digitale Souveränität wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.

BSDC-J-GER-2026-264
in KraftRelevanz 3D3
09.01.2026
Detaillierter Bundesländer-Überblick — Namen, Zeitpunkte, Ablehnungen
Fachportal (internationale Perspektive DE/ES)
Recherche: DC
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Bayern nutzt die Software seit 2024/2025 als "VeRA" (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform), NRW als "DAR" (Datenbankübergreifende Analyse und Recherche). Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung ab dem zweiten Quartal 2026, mit Datenanalyse in gesicherten Rechenzentren in Deutschland. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf Alternativen.

Wichtige technische Präzisierung: Die Software läuft unter verschiedenen Ländernamen (VeRA, DAR) — nicht "Palantir" im Markennamen, was Verwirrung stiften kann, wenn Bürger nach dem Begriff "Palantir" suchen, aber den Ländernamen der Software nicht kennen. Für Blackstone-Artikel wichtig, beide Namensebenen zu nennen.

BSDC-J-GER-2026-265
in KraftRelevanz 3D3
19.08.2025
"Polizei-Software: Können wir Palantir ersetzen?" — Cloud-Act-Risiko und deutsche Alternativen
STRG_F (ZDF/funk-Recherche-Format)
Recherche: DC
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Palantir wurde vom Trump-Vertrauten und Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, steht der US-Regierung nahe und unterliegt dem US Cloud Act — das bedeutet: Im Zweifel könnten amerikanische Behörden Zugriff auf deutsche Polizeidaten einfordern. Die Recherche zeigt: Es gab längst Initiativen für deutsche Alternativen, die nie beauftragt wurden — obwohl sie offenbar einsatzbereit gewesen wären und digitale Souveränität als politisches Ziel gilt.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstone: Der US Cloud Act bedeutet konkret, dass sensible deutsche Polizeidaten theoretisch von US-Behörden angefordert werden könnten — unabhängig davon, wo die Server physisch stehen. Und: Es gab bereits einsatzbereite deutsche Alternativen, die trotz erklärtem politischem Ziel "digitale Souveränität" nie beauftragt wurden — ein sehr konkretes Beispiel für die Kluft zwischen Sonntagsreden und tatsächlichem Handeln.

BSDC-B-GER-2026-266
in KraftRelevanz 3D3
27.03.2026
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) — Position pro Palantir-Nutzung
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Zitat Bundesvorsitzender Heiko Teggatz
Recherche: DC
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DPolG-Chef Teggatz: "Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. […] Europa darf nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!" Bundesinnenminister Dobrindt lässt derzeit verschiedene Optionen prüfen, darunter auch Palantir, das bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist.

Wichtige Gegenposition für Blackstones Ausgewogenheit: Die Polizeigewerkschaft selbst argumentiert für eine pragmatische Nutzung bestehender (auch US-)Software, statt auf eine "europäische Aufholjagd" zu warten — mit dem Argument, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht auf digitale Souveränität warten könne. Das ist ein legitimer Zielkonflikt zwischen Sicherheit/Effizienz und digitaler Souveränität, den ein fairer Blackstone-Artikel nicht ausblenden sollte.

BSDC-P-GER-2023-268
in KraftRelevanz 3D3
16.02.2023
BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze
Bundesverfassungsgericht, Erster Senat
Recherche: DC
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Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten.

Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen: Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung.

BSDC-J-GER-2023-269
in KraftRelevanz 3D3
16.02.2023
netzpolitik.org — Einordnung des Urteils, konkrete Datenquellen bei hessenDATA
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Die eingesetzte Software soll Verbindungen zwischen Menschen, Objekten und polizeilich festgehaltenen Sachverhalten finden und visualisieren — dazu werden u.a. Kontaktdaten sowie Bewegungs- und Reiseinformationen verwendet. In Hessen werden zudem massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen genutzt, die mit anderen Daten verknüpft werden.

Konkrete technische Beschreibung, WAS genau analysiert wird: nicht nur einzelne Datenbanken, sondern eine Verknüpfung von Kontakt-, Bewegungs- und Funkzellendaten zu einem Gesamtbild einer Person. Das ist die technische Grundlage für die verfassungsrechtlichen Bedenken — eine Person wird durch die Datenverknüpfung "gläserner" als durch jede Einzeldatenbank für sich.

BSDC-O-GER-2025-272
in KraftRelevanz 3D3
23.07.2025
GFF-Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern — Original-Pressemitteilung
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
Recherche: DC
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Die GFF erhob am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG), das der Polizei "Data Mining" mittels VeRA/Gotham erlaubt. Kritisiert wird, dass das Programm Verbindungen auch zu Personen herstellt, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen — das verletze u.a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. GFF-Zitat: "Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen."

Das ist der zentrale, aktuell laufende Rechtsstreit für Dossier D3 — eine neue Verfassungsbeschwerde direkt gegen die bayerische Praxis, die (siehe Batch 64) auch bei Fahrraddiebstahl eingesetzt wird. Wichtig: Das ist eine NGO-Position bzw. eine anhängige Klage, noch keine gerichtliche Entscheidung — Status entsprechend als 🔶 (anhängiges Verfahren) kennzeichnen, nicht als bereits entschiedene Sache.

BSDC-J-GER-2025-273
in KraftRelevanz 3D3
29.07.2025
"Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Polizei-Software" — Konkrete Beispiele Betroffener
Legal Tribune Online (LTO, Fachmedium für Juristen)
Recherche: DC
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GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das bayerische Landeskriminalamt widerspricht: Die Software werde nur bei Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt, ausschließlich um mögliche Straftaten zu verhindern.

Sehr konkretes, einprägsames Beispiel für die Kritik: Selbst Opfer und Zeugen (nicht nur Verdächtige) können ins System geraten. Wichtig für Ausgewogenheit: Das bayerische LKA widerspricht direkt und behauptet einen auf schwere Kriminalität beschränkten Einsatz — das steht im direkten Widerspruch zu den in Batch 64 dokumentierten Recherchen (Einsatz auch bei Fahrraddiebstahl). Dieser Widerspruch zwischen offizieller Behördenaussage und Recherche-Befund ist selbst ein wichtiger Punkt für einen Blackstone-Artikel.

BSDC-J-GER-2026-274
in KraftRelevanz 3D3
20.04.2026
"Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform" — Befugnisausweitung statt Einschränkung
netzpolitik.org, mit Bezug auf Tätigkeitsbericht der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten
Recherche: DC
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Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts NICHT beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut — sie erlauben nun beispielsweise auch "KI"-Training und den Einsatz "selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme". Die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert einen generellen Trend zu "ungezügelter Datennutzung" und dass Gesetze "teils im Eilverfahren verabschiedet" würden, sodass der Grundrechtsschutz "nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt" werde.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches — ein Lehrbuchbeispiel für Function Creep in Reinform: Statt nach dem verfassungsgerichtlichen Rüffel die Befugnisse einzuschränken, hat NRW sie sogar noch ausgeweitet — inklusive KI-Training, was 2023 noch gar nicht Gegenstand des Urteils war. Diese Kritik kommt nicht von einer Aktivisten-Organisation, sondern von der offiziellen Landesdatenschutzbeauftragten selbst — ein amtliches, sehr gewichtiges Zeugnis für genau das Muster, das Blackstone in vielen anderen Dossiers (A1, B3) bereits dokumentiert hat.

BSDC-J-GER-2025-275
in KraftRelevanz 3D3
07.08.2025
Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage
Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes)
Recherche: DC
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Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten.

Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken.

BSDC-O-KOM-2026-276
in KraftRelevanz 3D3
15.06.2026
"Die Waffen des Silicon Valley: Eine Kritik an Alex Karps Manifest der digitalen Gewalt" — Verfassungsblog-Analyse
Verfassungsblog (renommiertes rechtswissenschaftliches Fachblog), Autor Paul Nemitz
Recherche: DC
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Der Autor ordnet Karps Manifest als Ausdruck einer "neuen, gefährlichen Symbiose aus militaristischem Staat und Tech-Kapital" ein und verweist darauf, dass ausgerechnet der Vatikan in dieser Debatte technologisch zurückhaltender argumentiere als die Palantir-Gründer — der Papst fordere eine "Abrüstung der Künstlichen Intelligenz" und eine Besinnung auf Frieden, Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Solidarität.

Wichtig für Blackstones Präzision: Paul Nemitz ist ein anerkannter EU-Rechtsexperte (u.a. an der DSGVO-Entstehung beteiligt), seine Einordnung hat also Fachgewicht — ist aber trotzdem eine pointierte Meinungsäußerung, kein neutraler Tatsachenbericht. Sollte im Artikel klar als "Einordnung eines Rechtswissenschaftlers" gekennzeichnet werden, nicht als objektive Feststellung.