Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-KOM-2026-253 ✅ in KraftRelevanz 3A7 | 02.07.2026 | netzpolitik.org — Einordnung mit Hinweis auf früheres geleaktes Verhandlungspapier netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Bereits in den Koalitionsverhandlungen 2025 hatten Union und SPD über eine Abschaffung des IFG diskutiert, wie ein geleaktes Arbeitsgruppen-Papier zu "Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz" im März 2025 zeigte — Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU). Seit 2006 gilt das IFG auf Bundesebene; allein über die Plattform FragDenStaat wurden bereits über 130.000 Menschen in mehr als 250.000 Anfragen Informationen "befreit". | Wichtiger historischer Kontext: Der aktuelle Vorstoß ist keine plötzliche Idee, sondern reicht laut dieser Quelle bis in die Koalitionsverhandlungen 2025 zurück — zeigt eine längerfristige politische Absicht, kein Kurzschluss-Beschluss. Zusätzlich eine konkrete Nutzungszahl (250.000+ Anfragen über eine einzige Plattform), die die praktische Relevanz des Gesetzes belegt, bevor über seine mögliche Einschränkung diskutiert wird. |
| BSDC-J-FND-2026-255 ✅ in KraftRelevanz 3F9, C1 | 02.06.2026 | "Das Sozialkreditsystem – Ein System, um alle (Chinesen) zu knechten?" — Teil 2 mit EU-Vergleich und programmierbarem Geld seemoz, Autor G. Kretzer Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit dem 1. Januar 2026 wird das Guthaben der chinesischen digitalen Zentralbankwährung e-CNY verzinst und tiefer ins Bankensystem integriert; über Smart Contracts lassen sich Zahlungen an Bedingungen knüpfen. Der Artikel weist darauf hin, dass die EU eigene Testläufe zu "staatlichem Scoring" durchgeführt hat, und mahnt: "Wer die chinesische Überwachung ernst nehmen will, muss die europäische ebenso ernst nehmen — sonst bleibt die Empörung Identitätspolitik mit außenpolitischer Lackierung." | Sehr wichtiger Fund für Blackstones Function-Creep-Argumentation beim digitalen Euro (C1): Chinas e-CNY zeigt konkret, wie programmierbares Geld in der Praxis funktioniert (Smart Contracts, die Zahlungen an Bedingungen knüpfen) — genau das Szenario, vor dem Kritiker beim digitalen Euro warnen, auch wenn die EZB (siehe Batch 4/28) betont, keine vergleichbare Programmierbarkeit zu planen. Der Hinweis auf EU-eigene Scoring-Testläufe ist ein noch zu verifizierender, aber wichtiger Rechercheansatz für ein künftiges Batch. |
| BSDC-B-FND-2025-258 ✅ in KraftRelevanz 3F9 | 26.06.2025 | Schweizer TA-Swiss-Forschungsprojekt zu "Bonus-Systemen" — europäischer/Schweizer Kontext Swissinfo, mit Zitat von Johan Rochel (TA-Swiss, Schweizer Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Rochel: "China darf nicht unser Maßstab dafür sein, was wir in westeuropäischen Gesellschaften wollen." Bereits 2020 entwarf eine Zukunftsstudie im Auftrag des deutschen Forschungsministeriums ein Szenario, wie sich in den 2030er-Jahren in Deutschland ein "Bonussystem" etablieren könnte. Die EU sieht in Social Scoring eine Gefahr für Privatsphäre, Gleichheit und ordentliche Verfahren, weil Menschen auf algorithmische Profile reduziert würden. | Sehr wichtiger, differenzierter Fund: Selbst ein Schweizer Forscher, der sich mit dem Thema beschäftigt, warnt davor, China unkritisch als Maßstab für die Debatte in Europa zu nehmen — eine Mahnung zu Präzision, die genau zu Blackstones Stil passt. Gleichzeitig zeigt der Fund, dass sogar ein *deutsches Bundesministerium* bereits 2020 ein Zukunftsszenario für ein eigenes "Bonussystem" durchgespielt hat — nicht als Plan, aber als ernsthafte Denkübung. |
| BSDC-B-KOM-2026-259 ✅ in KraftRelevanz 3B3, F4 | 30.06.2026 | Verfassungsschutzbericht 2025 — offizielle Pressemitteilung mit Forderung nach mehr Befugnissen Bundesministerium des Innern (BMI), Zitat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Jahr 2025 wurden insgesamt 58.851 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 57.701) — die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten stieg um rund 10% auf 3.294 (2024: 2.976). Innenminister Dobrindt: "Wir bekämpfen jede Form des Extremismus konsequent und statten unsere Sicherheitsbehörden mit weitergehenden Befugnissen für ein wirksames Vorgehen gegen Extremisten aus." | Wichtiger direkter Zusammenhang zu Blackstones Überwachungs-Dossiers: Der jährliche Verfassungsschutzbericht wird explizit als Begründung für die Forderung nach erweiterten Überwachungsbefugnissen verwendet — ein Muster, das sich auch in B3 (Bundesrat will Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) zeigt. Der Bericht selbst ist eine Primärquelle mit echten Zahlen, die Forderung nach mehr Befugnissen ist eine politische Schlussfolgerung daraus, die separat bewertet werden sollte. |
| BSDC-B-KOM-2026-260 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 30.06.2026 | Verfassungsschutzbericht 2025 — Original-Langfassung (PDF) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) / Bundesministerium des Innern Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Berichtsjahr 2025 waren 4.649 Bediensteten im BfV tätig. Innenminister Dobrindt: "Die viel beschworene Zeitenwende muss auch bei den Geheimdiensten vollzogen werden, denn Abschreckung funktioniert über Fähigkeiten. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Verfassungsschutz personell und technisch noch besser aufzustellen und ihn mit zeitgemäßen Befugnissen operativ zu stärken." | Konkrete Personalzahl (4.649 Mitarbeitende) und eine explizite politische Ankündigung im Vorwort des offiziellen Berichts selbst: Der Verfassungsschutz soll "mit zeitgemäßen Befugnissen" gestärkt werden — eine direkte Bestätigung der in B3 dokumentierten Ausweitungspläne (Bundesrat-Forderung nach Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) aus derselben politischen Linie. |
| BSDC-J-GER-2026-262 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 28.04.2026 | "Bundesregierung will KI-Einsatz der Polizei – kommt jetzt Palantir?" — Bundesländer-Überblick mit Nutzungszahlen Digitalrechte.de, mit Bezug auf Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung Recherche: DC Quelle öffnen → | Drei Bundesländer nutzen aktuell die Palantir-Software Gotham: Hessen, Bayern und NRW. Baden-Württemberg hat mit dem im November 2025 beschlossenen Polizeigesetz die Grundlage für einen Einsatz geschaffen. Recherchen zeigten: Das bayerische System VeRa wurde zwischen September 2024 und Mai 2025 fast hundertmal eingesetzt, mehr als zwanzigmal für alltägliche Delikte wie Fahrraddiebstahl. Rund 39 Millionen Personendatensätze wurden dafür durchkämmt. In Hessen wird die Software bis zu 15.000 mal im Jahr genutzt. | Sehr konkrete Zahlen, die zeigen: Der Einsatz geht weit über schwere Kriminalität hinaus (auch Fahrraddiebstahl) und betrifft eine gewaltige Datenmenge (39 Millionen Personendatensätze allein in Bayern). Hessens 15.000 Einsätze pro Jahr zeigen, dass es sich um ein Alltagswerkzeug handelt, nicht um eine seltene Ausnahmemaßnahme. |
| BSDC-B-GER-2026-263 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 22.04.2026 | Bundesländer-Positionen im Überblick — wer nutzt Palantir, wer lehnt ab ZDF, mit O-Tönen der Landesinnenministerien Recherche: DC Quelle öffnen → | Schleswig-Holstein erklärt offiziell: "Die Landespolizei Schleswig-Holstein arbeitet nicht mit der Software der Firma Palantir und plant auch nicht, diese einzusetzen." Die bayerische Polizei steht weiterhin in einem laufenden, rechtlich bindenden Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies GmbH — kontroverse öffentliche Äußerungen des Unternehmens hätten darauf keinen Einfluss. | Wichtig für eine ausgewogene Bundesländer-Karte: Nicht alle deutschen Bundesländer setzen auf Palantir — es gibt explizite Absagen (Schleswig-Holstein) neben aktivem Einsatz (Bayern). Das zeigt eine föderale Uneinigkeit, die für einen Blackstone-Artikel interessant ist: Digitale Souveränität wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. |
| BSDC-J-GER-2026-264 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 09.01.2026 | Detaillierter Bundesländer-Überblick — Namen, Zeitpunkte, Ablehnungen Fachportal (internationale Perspektive DE/ES) Recherche: DC Quelle öffnen → | Bayern nutzt die Software seit 2024/2025 als "VeRA" (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform), NRW als "DAR" (Datenbankübergreifende Analyse und Recherche). Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung ab dem zweiten Quartal 2026, mit Datenanalyse in gesicherten Rechenzentren in Deutschland. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf Alternativen. | Wichtige technische Präzisierung: Die Software läuft unter verschiedenen Ländernamen (VeRA, DAR) — nicht "Palantir" im Markennamen, was Verwirrung stiften kann, wenn Bürger nach dem Begriff "Palantir" suchen, aber den Ländernamen der Software nicht kennen. Für Blackstone-Artikel wichtig, beide Namensebenen zu nennen. |
| BSDC-J-GER-2026-265 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 19.08.2025 | "Polizei-Software: Können wir Palantir ersetzen?" — Cloud-Act-Risiko und deutsche Alternativen STRG_F (ZDF/funk-Recherche-Format) Recherche: DC Quelle öffnen → | Palantir wurde vom Trump-Vertrauten und Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, steht der US-Regierung nahe und unterliegt dem US Cloud Act — das bedeutet: Im Zweifel könnten amerikanische Behörden Zugriff auf deutsche Polizeidaten einfordern. Die Recherche zeigt: Es gab längst Initiativen für deutsche Alternativen, die nie beauftragt wurden — obwohl sie offenbar einsatzbereit gewesen wären und digitale Souveränität als politisches Ziel gilt. | Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstone: Der US Cloud Act bedeutet konkret, dass sensible deutsche Polizeidaten theoretisch von US-Behörden angefordert werden könnten — unabhängig davon, wo die Server physisch stehen. Und: Es gab bereits einsatzbereite deutsche Alternativen, die trotz erklärtem politischem Ziel "digitale Souveränität" nie beauftragt wurden — ein sehr konkretes Beispiel für die Kluft zwischen Sonntagsreden und tatsächlichem Handeln. |
| BSDC-B-GER-2026-266 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 27.03.2026 | Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) — Position pro Palantir-Nutzung Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Zitat Bundesvorsitzender Heiko Teggatz Recherche: DC Quelle öffnen → | DPolG-Chef Teggatz: "Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. […] Europa darf nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!" Bundesinnenminister Dobrindt lässt derzeit verschiedene Optionen prüfen, darunter auch Palantir, das bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist. | Wichtige Gegenposition für Blackstones Ausgewogenheit: Die Polizeigewerkschaft selbst argumentiert für eine pragmatische Nutzung bestehender (auch US-)Software, statt auf eine "europäische Aufholjagd" zu warten — mit dem Argument, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht auf digitale Souveränität warten könne. Das ist ein legitimer Zielkonflikt zwischen Sicherheit/Effizienz und digitaler Souveränität, den ein fairer Blackstone-Artikel nicht ausblenden sollte. |
| BSDC-P-GER-2023-268 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 16.02.2023 | BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze Bundesverfassungsgericht, Erster Senat Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten. | Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen: Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung. |
| BSDC-J-GER-2023-269 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 16.02.2023 | netzpolitik.org — Einordnung des Urteils, konkrete Datenquellen bei hessenDATA netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Die eingesetzte Software soll Verbindungen zwischen Menschen, Objekten und polizeilich festgehaltenen Sachverhalten finden und visualisieren — dazu werden u.a. Kontaktdaten sowie Bewegungs- und Reiseinformationen verwendet. In Hessen werden zudem massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen genutzt, die mit anderen Daten verknüpft werden. | Konkrete technische Beschreibung, WAS genau analysiert wird: nicht nur einzelne Datenbanken, sondern eine Verknüpfung von Kontakt-, Bewegungs- und Funkzellendaten zu einem Gesamtbild einer Person. Das ist die technische Grundlage für die verfassungsrechtlichen Bedenken — eine Person wird durch die Datenverknüpfung "gläserner" als durch jede Einzeldatenbank für sich. |
| BSDC-O-GER-2025-272 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 23.07.2025 | GFF-Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern — Original-Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die GFF erhob am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG), das der Polizei "Data Mining" mittels VeRA/Gotham erlaubt. Kritisiert wird, dass das Programm Verbindungen auch zu Personen herstellt, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen — das verletze u.a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. GFF-Zitat: "Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen." | Das ist der zentrale, aktuell laufende Rechtsstreit für Dossier D3 — eine neue Verfassungsbeschwerde direkt gegen die bayerische Praxis, die (siehe Batch 64) auch bei Fahrraddiebstahl eingesetzt wird. Wichtig: Das ist eine NGO-Position bzw. eine anhängige Klage, noch keine gerichtliche Entscheidung — Status entsprechend als 🔶 (anhängiges Verfahren) kennzeichnen, nicht als bereits entschiedene Sache. |
| BSDC-J-GER-2025-273 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 29.07.2025 | "Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Polizei-Software" — Konkrete Beispiele Betroffener Legal Tribune Online (LTO, Fachmedium für Juristen) Recherche: DC Quelle öffnen → | GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das bayerische Landeskriminalamt widerspricht: Die Software werde nur bei Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt, ausschließlich um mögliche Straftaten zu verhindern. | Sehr konkretes, einprägsames Beispiel für die Kritik: Selbst Opfer und Zeugen (nicht nur Verdächtige) können ins System geraten. Wichtig für Ausgewogenheit: Das bayerische LKA widerspricht direkt und behauptet einen auf schwere Kriminalität beschränkten Einsatz — das steht im direkten Widerspruch zu den in Batch 64 dokumentierten Recherchen (Einsatz auch bei Fahrraddiebstahl). Dieser Widerspruch zwischen offizieller Behördenaussage und Recherche-Befund ist selbst ein wichtiger Punkt für einen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-J-GER-2026-274 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 20.04.2026 | "Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform" — Befugnisausweitung statt Einschränkung netzpolitik.org, mit Bezug auf Tätigkeitsbericht der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten Recherche: DC Quelle öffnen → | Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts NICHT beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut — sie erlauben nun beispielsweise auch "KI"-Training und den Einsatz "selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme". Die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert einen generellen Trend zu "ungezügelter Datennutzung" und dass Gesetze "teils im Eilverfahren verabschiedet" würden, sodass der Grundrechtsschutz "nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt" werde. | Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches — ein Lehrbuchbeispiel für Function Creep in Reinform: Statt nach dem verfassungsgerichtlichen Rüffel die Befugnisse einzuschränken, hat NRW sie sogar noch ausgeweitet — inklusive KI-Training, was 2023 noch gar nicht Gegenstand des Urteils war. Diese Kritik kommt nicht von einer Aktivisten-Organisation, sondern von der offiziellen Landesdatenschutzbeauftragten selbst — ein amtliches, sehr gewichtiges Zeugnis für genau das Muster, das Blackstone in vielen anderen Dossiers (A1, B3) bereits dokumentiert hat. |
| BSDC-J-GER-2025-275 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 07.08.2025 | Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes) Recherche: DC Quelle öffnen → | Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten. | Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken. |
| BSDC-O-KOM-2026-276 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 15.06.2026 | "Die Waffen des Silicon Valley: Eine Kritik an Alex Karps Manifest der digitalen Gewalt" — Verfassungsblog-Analyse Verfassungsblog (renommiertes rechtswissenschaftliches Fachblog), Autor Paul Nemitz Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Autor ordnet Karps Manifest als Ausdruck einer "neuen, gefährlichen Symbiose aus militaristischem Staat und Tech-Kapital" ein und verweist darauf, dass ausgerechnet der Vatikan in dieser Debatte technologisch zurückhaltender argumentiere als die Palantir-Gründer — der Papst fordere eine "Abrüstung der Künstlichen Intelligenz" und eine Besinnung auf Frieden, Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Solidarität. | Wichtig für Blackstones Präzision: Paul Nemitz ist ein anerkannter EU-Rechtsexperte (u.a. an der DSGVO-Entstehung beteiligt), seine Einordnung hat also Fachgewicht — ist aber trotzdem eine pointierte Meinungsäußerung, kein neutraler Tatsachenbericht. Sollte im Artikel klar als "Einordnung eines Rechtswissenschaftlers" gekennzeichnet werden, nicht als objektive Feststellung. |
| BSDC-J-KOM-2026-277 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 22.04.2026 | "'Ramblings of a supervillain': Palantir 'manifesto' claims AI weapons and cultural inferiority" — faktische Einordnung des Manifest-Inhalts Euronews Recherche: DC Quelle öffnen → | Palantir veröffentlichte am 18. April 2026 über den eigenen X-Account ein "22-Punkte-Manifest" als Zusammenfassung des Buches "The Technological Republic" von CEO Alex Karp. Das Unternehmen selbst bezeichnet den Post als "Kurzfassung" des Buches. Inhaltlich werden u.a. eine nationale Dienstpflicht gefordert, eine "moralische Pflicht" von Tech-Unternehmen zur Verteidigungsarbeit postuliert, und es wird angedeutet, manche Kulturen seien anderen unterlegen. | Wichtig für die Faktenbasis: Das Manifest ist ein reales, öffentlich einsehbares Dokument (Palantirs eigener X-Post vom 18. April 2026), keine Erfindung der Kritiker. Der Inhalt (Forderung nach nationaler Dienstpflicht, "moralische Pflicht" zu Verteidigungsarbeit, Andeutungen kultureller Überlegenheit) ist damit direkt überprüfbar, nicht nur eine Interpretation Dritter. |
| BSDC-B-KOM-2026-278 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 30.04.2026 | Konkrete Vertragsdaten — NATO, World Food Programme, IAEA Byline Times, mit konkreten Vertragsangaben Recherche: DC Quelle öffnen → | Palantir stellt der NATO seit 2025 sein "Maven Smart System" zur Verfügung, erworben über einen wegweisenden Vertrag ohne Ausschreibung. Das Welternährungsprogramm (WFP) der UN arbeitet seit 2017 mit Palantir zusammen und verwaltet darüber die Daten von 90 Millionen Leistungsempfängern. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) nutzt seit 2015 Palantirs KI-gestützte Software-Plattform MOSAIC. | Diese konkreten Fakten (unabhängig von der wertenden Einordnung des Artikeltitels) sind wichtig für Blackstones Kontext: Palantir ist nicht nur bei deutschen Landespolizeien aktiv, sondern in einem sehr breiten internationalen Netz — von der NATO bis zu UN-Organisationen, die Daten extrem verletzlicher Menschen (Ernährungshilfe-Empfänger) verwalten. Diese Fakten sollten von der wertenden Einordnung ("technofascist") im selben Artikel getrennt behandelt werden. |
| BSDC-B-KOM-2026-279 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 21.04.2026 | Unternehmensgeschichte und -struktur — CIA-Gründungsfinanzierung, Beteiligungsverhältnisse Al Jazeera Recherche: DC Quelle öffnen → | Palantir wurde 2003 von Alex Karp und Peter Thiel gegründet, mit Unterstützung von In-Q-Tel, dem Venture-Capital-Arm der CIA. Das Unternehmen baute sein frühes Geschäft auf Geheimdienstarbeit nach dem 11. September auf und hat sich seither international ausgeweitet, mit Verträgen in Europa, dem Nahen Osten und darüber hinaus. Thiel hält weiterhin Anteile, spielt aber laut Bericht keine aktive Rolle mehr im Tagesgeschäft — Karp positioniert sich als öffentliches Gesicht des Unternehmens. | Wichtiger historischer Fakt, unabhängig von der aktuellen Kontroverse: Palantirs Ursprung liegt direkt in der Finanzierung durch den Investment-Arm der CIA — das ist keine Verschwörungstheorie, sondern öffentlich dokumentierte Unternehmensgeschichte. Wichtig für die Einordnung des Cloud-Act-Arguments aus Batch 64: Die Nähe zu US-Geheimdiensten ist strukturell in der Unternehmensgeschichte verankert, nicht nur eine aktuelle politische Position der Führung. |
| BSDC-B-KOM-2026-280 ✅ in KraftRelevanz 3A8, A5 | 27.05.2026 | Grundlagenerklärung — Quellen-TKÜ vs. Online-Durchsuchung, technische Funktionsweise datenschutz.org (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt zwei rechtlich unterschiedliche Einsatzszenarien: Quellen-TKÜ fängt Kommunikation (z.B. WhatsApp, Signal, Telegram) direkt auf dem Gerät ab, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde — Ziel ist das Mitlesen laufender Kommunikation. Die Online-Durchsuchung ist der tiefere Eingriff: Behörden dürfen theoretisch das gesamte System durchsuchen, auch alte Dateien und Festplatteninhalte, die lange vor der Installation gespeichert wurden. | Wichtige Grundlagenunterscheidung für Blackstones Artikel: "Staatstrojaner" ist ein Sammelbegriff für zwei rechtlich unterschiedlich schwerwiegende Maßnahmen — die laufende Kommunikation mitlesen (Quellen-TKÜ) ist etwas anderes als das gesamte Gerät samt Vergangenheit zu durchsuchen (Online-Durchsuchung, umgangssprachlich "großer Staatstrojaner"). Direkter Bezug zu A5 (Going Dark): Das ist die technische Umsetzung dessen, was dort als "Client-Side-Scanning"-Alternative diskutiert wird. |
| BSDC-B-KOM-2021-281 ✅ in KraftRelevanz 3A8 | 18.02.2021 | taz — Datenqualitäts-Skandal bei den ersten offiziellen Staatstrojaner-Statistiken taz, mit Bezug auf Bundesamt für Justiz Recherche: DC Quelle öffnen → | Ende 2020 legte das Bundesamt für Justiz erstmals die gesetzlich vorgeschriebene Statistik vor: 578 angeordnete und 368 durchgeführte Quellen-TKÜ-Einsätze für 2019. Kurz darauf musste eine "berichtigte" Statistik mit drastisch niedrigeren Zahlen vorgelegt werden: nur 31 Anordnungen und tatsächlich nur DREI durchgeführte Einsätze — eine Diskrepanz um den Faktor 18 bei den Anordnungen und um den Faktor 122 bei den tatsächlichen Einsätzen. | Sehr wichtiger Fund für Blackstones Sorgfaltspflicht: Bei diesem Thema gab es bereits einen dokumentierten, gravierenden Fall fehlerhafter offizieller Statistik — die ursprünglich gemeldeten Zahlen waren um mehr als das Hundertfache zu hoch. Für Blackstone bedeutet das: Bei allen folgenden Jahresstatistiken zu diesem Thema besondere Vorsicht walten lassen und wenn möglich auf die jeweils aktuellste, bereits korrigierte Fassung verweisen — sowie diesen historischen Fehler selbst als Beispiel für Datenqualitätsprobleme bei Überwachungsstatistiken erwähnen. |
| BSDC-B-KOM-2025-282 ✅ in KraftRelevanz 3A8 | 05.08.2025 | netzpolitik.org — Justizstatistik 2023, aktuellste verfügbare Zahlenreihe mit Verdopplungstrend netzpolitik.org, mit Bezug auf Bundesjustizamt-Statistik Recherche: DC Quelle öffnen → | 2023 durften Polizei und Ermittlungsbehörden 130 Mal Geräte mit Staatstrojanern hacken, 68 Mal war der Einsatz erfolgreich — eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass ist wie in den Vorjahren vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (Drogendelikte), nicht Terrorismus, wofür das Instrument ursprünglich eingeführt wurde. Nur fünf Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) haben bislang keine Quellen-TKÜ eingesetzt — die Mehrheit der Bundesländer "hackt" mittlerweile. | Zentraler Function-Creep-Beleg für A8: Der Staatstrojaner wurde ursprünglich zur Terrorismusbekämpfung eingeführt — tatsächlich wird er laut den offiziellen Zahlen "wie in den vergangenen Jahren" vor allem bei Drogendelikten eingesetzt. Das ist ein sehr klar dokumentiertes Beispiel für Zweckentfremdung eines Überwachungsinstruments: von der schweren Bedrohung (Terror) zur Verfolgung vergleichsweise häufiger, oft nicht besonders schwerer Delikte. |
| BSDC-O-KOM-2025-283 ✅ in KraftRelevanz 3A8 | ohne Datum laufend aktualisiert | GFF — Verfassungsrechtliche Einordnung, IT-Grundrecht-Verletzung Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der erleichterte Einsatz von Staatstrojanern missachtete laut GFF frühere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts — die Gesetzesänderung verletze das "IT-Grundrecht" (Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme), das das BVerfG 2008 in einem eigenen Urteil entwickelt hatte. | Wichtiger rechtlicher Anknüpfungspunkt: Es gibt bereits seit 2008 ein eigenständiges, vom BVerfG entwickeltes Grundrecht speziell für die Integrität von Computersystemen — nicht erst seit den aktuellen Diskussionen. Die GFF hat als sachkundige Dritte an einem Verfahren mitgewirkt, das diese Grundrechte gegen die erleichterten Staatstrojaner-Regeln in Stellung bringt. Für Blackstone wichtig: Es gibt eine seit fast 20 Jahren bestehende, spezifische verfassungsrechtliche Grundlage für dieses Thema, die als Ausgangspunkt für ein Dossier dienen sollte. |
| BSDC-S-FND-2026-285 ✅ in KraftRelevanz 3F8, Masterplan | 13.04.2026 | "Threema Long-Term Review and Privacy Audit Details" — akademische Kritik am proprietären Protokoll Factually, mit Bezug auf akademische Kryptografie-Analysen Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine umfassende kryptografische Analyse fand mehrere Angriffsvektoren gegen Threemas eigens entwickeltes ("bespoke") Protokoll; eine 2023 veröffentlichte öffentliche Kritik argumentierte, die App nutze ein selbst entwickeltes Protokoll entgegen bewährter Standards ("best-practice norms") — Threema entgegnete, der verwundbare Code stamme aus einem alten Protokoll. Eine fokussierte Analyse zeigte zudem praktische Integritätslücken (Timestamp- und Reihenfolge-Angriffe) sowie Backup-bezogene Seitenkanäle, die Schlüssel offenlegen können, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. | Wichtige Korrektur zur bisherigen Blackstone-Einordnung von Threema: Anders als Signal (dessen Protokoll extern, wissenschaftlich geprüft und offen ist, siehe F8/Batch 40) nutzt Threema ein selbst entwickeltes Protokoll, das von unabhängigen Kryptografie-Forschern kritisiert wurde. Threema selbst bestätigt teilweise die Kritik (verwundbarer Code aus altem Protokoll), weist eine generelle Unsicherheit aber zurück. Für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip wichtig: Diese Nuance sollte im Masterplan-Kapitel zu Messengern ergänzt werden — Threema ist nicht per se unsicher, aber die Vertrauensbasis unterscheidet sich grundlegend von Signal (Community-geprüftes offenes Protokoll vs. Eigenentwicklung mit dokumentierten Schwachstellen). |