Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-KOM-2026-309
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase" — vorläufige Einigung zur Verschlüsselungsfrage (Ende Mai/Juni 2026)
Fachportal, mit Bezug auf netzpolitik.org-Leaks vom 21. Mai und 10. Juni 2026
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Die Institutionen haben sich laut geleakten Verhandlungsprotokollen "vorläufig" darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen — kein Client-Side-Scanning. Verbleibende Streitpunkte: Müssen Anbieter scannen oder dürfen sie nur? Und: Nur Inhalte Verdächtiger oder generell aller Nutzer?

Bestätigt und präzisiert die Entschärfung der Verschlüsselungsfrage aus der vorherigen Quelle mit einem konkreten Datum (Mai/Juni 2026). Die verbliebene Debatte ist trotzdem noch bedeutsam — der Unterschied zwischen "generell alle" und "nur Verdächtige" ist der Kern der Generalverdacht-Frage, die Blackstones Kritik weiterhin berechtigt trägt.

BSDC-B-KOM-2025-311
in KraftRelevanz 3A1
17.12.2025
"Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind" — Original-Berichterstattung zum EU-Kommissionsbericht
netzpolitik.org, mit direktem Bezug auf den offiziellen EU-Kommissionsbericht (zuständig: EU-Innenkommissar Magnus Brunner)
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Die EU-Kommission ist gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen, veröffentlichte den fälligen Bericht aber erst mit vier Monaten Verspätung. Der Bericht selbst räumt eine "Unzulänglichkeit der Daten" ein, stuft die Massenüberwachung aber trotzdem als verhältnismäßig ein — die Berichte der Mitgliedstaaten würden weiterhin auf "unvollständigen und fragmentierten" Daten beruhen. Bereits 2023 war ein erster Versuch an denselben Datenproblemen gescheitert.

Das ist die Original-Primärquelle für die Trefferquoten-Zahl aus Batch 74 — ein echter, offizieller (wenn auch verspäteter) EU-Kommissionsbericht, nicht nur eine Meinungsmedium-Behauptung. Wichtige Nuance: Der Bericht selbst räumt Datenprobleme ein, kommt aber TROTZDEM zum Schluss "verhältnismäßig" — ein logischer Widerspruch, den auch die Kommission selbst nicht auflösen kann. Die Kommission wollte laut netzpolitik.org zudem keine weiteren Fragen dazu beantworten.

BSDC-O-KOM-2026-312
in KraftRelevanz 3A1
09.07.2026
Digitale Gesellschaft e.V. — exakte Prozentzahlen der Trefferquote (weltweit vs. EU)
Digitale Gesellschaft e.V. (Digitalrechte-NGO)
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Insgesamt sei nur 0,000002735% der weltweit gescannten Nachrichten illegales Material, in der EU sogar nur 0,00000077% — die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat.

Präzisere Version der "7,7 Milliardstel"-Zahl mit exaktem Dezimalwert und wichtigem Zusatz: In der EU ist die Quote sogar noch niedriger als weltweit (0,00000077% vs. 0,000002735%). Diese Version ist besser zitierfähig, da die exakten Zahlen genannt werden, statt einer gerundeten Umschreibung.

BSDC-O-KOM-2023-313
in KraftRelevanz 3A1
20.12.2023
Patrick Breyer — 75%-Zahl zu irrelevanten Bildern, direktes Johansson-Zitat
netzpolitik.org, Zitat Patrick Breyer (MdEP, Piratenpartei)
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Breyer zitiert eine Aussage der damaligen EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vor den EU-Innenministern: "Nur mit jedem vierten ausgeleiteten Privatfoto oder -video kann die Polizei überhaupt etwas anfangen, zu 75% gelangen durch die Chatkontrolle strafrechtlich völlig irrelevante private und intime Bilder und Videos in Hände von Mitarbeitern, bei denen sie nicht sicher sind."

Möglicherweise noch eindrücklicher als die 7,7-Milliardstel-Zahl: Wenn dieses Zitat korrekt ist, hätte die zuständige EU-Kommissarin selbst eingeräumt, dass drei von vier ausgeleiteten privaten Bildern für die Polizei irrelevant sind — private, intime Aufnahmen landen dann bei Content-Moderatoren, ohne dass Sicherheit über deren Umgang damit besteht. Wichtig: Dies ist ein Zitat, das von einem Kritiker (Breyer) wiedergegeben wird — für höchste Präzision sollte nach Möglichkeit die Original-Quelle des Johansson-Zitats (Protokoll der Innenminister-Sitzung) noch verifiziert werden, bevor es ohne Einschränkung übernommen wird.

BSDC-B-KOM-2026-314
in KraftRelevanz 3A1, F4
09.07.2026
BKA-Stellungnahme — kein Einbruch bei Verdachtsmeldungen nach Auslaufen der Regelung
Bundeskriminalamt, zitiert via Digitale Gesellschaft e.V. / netzpolitik.org
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Anders als vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung teilweise behauptet, sind die Meldungen von Verdachtsfällen an das BKA nicht eingebrochen. Das BKA erklärte gegenüber netzpolitik.org: "Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden."

Wichtiger Kontrastpunkt zu Batch 73 (BKA-Präsident Münch warnte dort vor einer "Lücke bei Erkennung und Meldung"): Diese Quelle zeigt eine differenziertere, möglicherweise sogar leicht widersprüchliche Aussage derselben Behörde — konkret nachweisbar sei der befürchtete Einbruch bisher nicht. Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig: Beide BKA-Aussagen sollten nebeneinander dargestellt werden (allgemeine Warnung vor Lücke vs. konkret keine nachweisbare Auswirkung auf Meldezahlen) — das zeigt eine Behörde, die zwischen genereller Sorge und tatsächlich messbaren Daten unterscheidet, was für Blackstones Wirksamkeits-Debatte (F4) sehr wertvoll ist.

BSDC-J-KOM-2024-316
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
ComputerBase — unabhängige Zweitquelle zum Johansson-Zitat, mit internationalen Vergleichszahlen
ComputerBase (unabhängiges deutsches Tech-Fachmedium, redaktionell getrennt von netzpolitik.org/Breyer)
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EU-Kommissarin Ylva Johansson musste in einer Runde der EU-Innenminister einräumen, dass die Quote der Falschmeldungen bei rund 75 Prozent liegen würde. Bei rund zehn Milliarden Nachrichten, die täglich in der EU verschickt werden, müssten schon bei einer Meldequote von nur 0,001 Prozent täglich 100.000 Nachrichten überprüft werden.

Der offene Verifikationspunkt aus Batch 75 ist damit erfüllt: Ein zweites, von Breyer und netzpolitik.org unabhängiges Fachmedium bestätigt dasselbe Zitat — die 75%-Falschmeldequote kann jetzt als belastbarer Fakt gelten, nicht nur als Kritiker-Wiedergabe. Zusätzlich eine sehr konkrete Verhältniszahl: Selbst bei einer winzigen Trefferquote von 0,001% wären täglich 100.000 Nachrichten zu prüfen — ein anschauliches Beispiel für die Skalierungsproblematik bei Massenüberwachung.

BSDC-B-KOM-2024-317
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
Internationale Vergleichszahlen — Irland (9,7% verwertbar) und Schweiz (80% irrelevant)
ComputerBase, mit Bezug auf irische und Schweizer Polizeibehörden
Recherche: DC
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Die irische Polizei kommt nach eigenen Angaben zu einem noch ernüchternderen Ergebnis: Lediglich 9,7 Prozent aller NCMEC-Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 seien für sie verwertbar gewesen — also 90,3% unbrauchbar. Bei der Schweizer Polizei waren im gleichen Zeitraum rund 80 Prozent der Meldungen irrelevant.

Sehr wichtiger Fund — diese Zahlen sind sogar noch dramatischer als die EU-Kommissions-eigenen Zahlen und stammen direkt von operativen Polizeibehörden zweier verschiedener Länder: Irland (90,3% unbrauchbar) und die Schweiz (80% irrelevant) bestätigen unabhängig voneinander ein sehr ähnliches Muster wie die EU-weiten Zahlen. Das ist ein außergewöhnlich gut abgesichertes Wirksamkeits-Argument für A1 — drei unabhängige Quellen (EU-Kommission, irische Polizei, Schweizer Polizei) kommen zu vergleichbaren Ergebnissen.

BSDC-B-FND-2026-320
in KraftRelevanz 3F1
März 2026
Stand März 2026
Mastodon (Wikipedia) — offizielle Nutzerzahlen mit Methodik-Transparenz
Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Mastodon-Statistikseite
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Die Gesamtnutzerzahl lässt sich aufgrund der Dezentralität nur ungenau bestimmen und schwankt stark je nach Erfassungsmethode. Laut offizieller Mastodon-Webseite gab es im März 2026 auf rund 8.000 zugänglichen Servern 9,7 Millionen Nutzer, davon 0,8 Millionen monatlich aktiv. Andere Schätzungen gehen deutlich höher, bis zu 15 Millionen Gesamtnutzern auf 16.000 Instanzen.

Wichtigste Zahl mit Einordnung: 9,7 Millionen registrierte Konten, aber nur rund 0,8 Millionen (unter 10%) davon monatlich aktiv — ein sehr großer Unterschied zwischen "hat sich mal angemeldet" und "nutzt es wirklich". Für Blackstone-Artikel unbedingt die aktive statt die Gesamtzahl verwenden, um kein übertrieben positives Bild zu zeichnen.

BSDC-J-FND-2026-321
in KraftRelevanz 3F1
10.03.2026
Fediview — explizite Methodik-Warnung zu Fediverse-Statistiken
Fediview (spezialisiertes Fediverse-Statistikportal)
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Es gibt kein zentrales Register — jede Instanz meldet ihre eigenen Metriken, und eine beträchtliche Anzahl meldet gar nichts. Das allein sollte jeden vorsichtig machen, bevor er eine Schlagzeilen-Zahl wiederholt. Auch die Definition von "aktiv" verschiebt sich von Tracker zu Tracker — manche zählen Gesamtregistrierungen, was Zahlen um eine Größenordnung aufblähen kann verglichen mit monatlich aktiven Nutzern.

Diese Quelle liefert selbst die beste Erklärung, warum die Zahlen so stark divergieren — nützlich als methodischer Hinweis für Blackstones eigene Zahlen-Sorgfalt, nicht nur für dieses spezielle Thema. Genau die Art Selbstreflexion über Datenqualität, die zum Blackstone-Standard passt.

BSDC-B-FND-2020-323
in KraftRelevanz 3F1, F9
Oktober 2020
seit Oktober 2020
BfDI betreibt eigene Mastodon-Instanz seit 2020 — deutsche Behörden-Nutzung
Wikipedia, mit Bezug auf BfDI
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) startete im Oktober 2020 eine eigene Mastodon-Instanz, die auch anderen öffentlichen Stellen auf Bundesebene als datenschutzkonforme Alternative zu Twitter zur Verfügung steht.

Sehr nützlicher Fakt für Blackstones Glaubwürdigkeit: Die deutsche Datenschutzbehörde selbst nutzt und betreibt eine Mastodon-Instanz als offizielle Alternative — das ist keine Nischen-Empfehlung von Aktivisten, sondern bereits gelebte Praxis einer Bundesbehörde. Guter Beleg für den Masterplan-Abschnitt zu dezentralen Alternativen.

BSDC-B-FND-2026-324
in KraftRelevanz 3F1
05.07.2026
Bitcoin Active Addresses — aktuellste Kennzahl, Juli 2026
IT Boltwise, mit Bezug auf On-Chain-Daten
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Die Zahl aktiver Bitcoin-Adressen stieg um rund 9% auf über 660.000 — nach einem Rückgang von mehr als 30% seit dem Sommerhoch bis Dezember 2025. Die täglichen Transaktionen stiegen bis Juni 2026 wieder auf über 800.000 — der höchste Stand seit 2024. Aktive Adressen sind aber nicht automatisch gleichbedeutend mit "wirtschaftlicher Aktivität".

Das ist die methodisch verlässlichste Zahl, weil sie direkt aus der öffentlichen Bitcoin-Blockchain ablesbar ist, nicht geschätzt — aber sie beantwortet eine andere Frage als "wie viele Menschen besitzen Bitcoin" (nämlich: wie viele Adressen sind gerade aktiv). Für Blackstone-Artikel: Diese Zahl für Aktivitäts-Trends verwenden, nicht für Besitzerzahlen-Schätzungen.

BSDC-J-FND-2025-325
in KraftRelevanz 3F1
25.01.2025
Bitcoin-Besitzerschätzung mit expliziter Bandbreite und Altersstruktur
Beatvest (Fachportal)
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Weltweit wird geschätzt, dass zwischen 106 und 150 Millionen Menschen Bitcoin besitzen; einige Studien gehen sogar von bis zu 2-3% der Weltbevölkerung aus (160-240 Millionen). Über 200 Millionen existierende Wallets — auch wenn viele davon inaktiv sind oder Börsen gehören. Weltweit sind Menschen im Alter 25-34 mit 38,2% die größte Nutzergruppe.

Diese Quelle macht vorbildlich transparent, was sie nicht genau weiß — eine Bandbreite von 106 bis 240 Millionen ist eine ehrliche Unsicherheits-Angabe, keine falsch-präzise Einzelzahl. Genau der Standard, den Blackstone bei unsicheren Statistiken anwenden sollte (vgl. bereits etablierte Praxis bei Threema/GrapheneOS/Mastodon).

BSDC-O-KOM-2026-328
in KraftRelevanz 3D5
30.04.2026
noyb-Klage gegen Hamburgische Datenschutzbehörde — Originalmeldung mit Schrems-Zitat
PPC Land, mit direktem Zitat Max Schrems (noyb-Vorsitzender)
Recherche: DC
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Schrems: "Die unkontrollierte Verbreitung von Gesichtserkennungs-Tools wie PimEyes ist verheerend für die Privatsphäre: Stalking und Massenüberwachung von Millionen Menschen lassen sich binnen Sekunden durchführen. PimEyes hat Milliarden biometrischer Datenpunkte unschuldiger Menschen ohne deren Wissen gesammelt und macht diese Daten für jeden verfügbar." Die Hamburger Behörde selbst stuft die Praktiken als rechtswidrig ein, sieht sich aber laut noyb nicht in der Lage, wirksam durchzugreifen.

Bemerkenswerter Fall: Selbst die zuständige Aufsichtsbehörde hält PimEyes für rechtswidrig — trotzdem passiert seit Jahren nichts. Das ist kein Fall von unklarer Rechtslage, sondern von Durchsetzungsversagen bei eindeutig als illegal eingestufter Praxis. Wichtig für Blackstones Argumentation: Manchmal ist nicht das Gesetz das Problem, sondern die fehlende Durchsetzung — eine wichtige Nuance gegenüber Dossiers, die neue Gesetze kritisieren.

BSDC-B-KOM-2026-329
in KraftRelevanz 3D5
30.04.2026
MLex — Begründung der Hamburger Behörde für Untätigkeit (Dubai-Sitz als Ausrede)
MLex (spezialisiertes Rechts-/Regulierungs-Fachmedium)
Recherche: DC
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Laut noyb hat die Aufsichtsbehörde das Unternehmen zwar per Brief kontaktiert, weigert sich aber, weitere Maßnahmen zu ergreifen, weil der Firmensitz offenbar in Dubai liegt — obwohl sie die Praktiken von PimEyes selbst für illegal hält.

Konkreter Grund für die Untätigkeit: Die Behörde begründet ihre Passivität mit dem Auslandssitz des Unternehmens. Wichtig für Blackstones Präzision: Der CCC (Batch 78-Kontext) stellt dazu klar, dass die DSGVO nach dem Marktortprinzip trotzdem anwendbar wäre — der Sitz in Dubai wäre demnach keine wirkliche rechtliche Ausrede, sondern eher eine Bequemlichkeits-Begründung.

BSDC-O-KOM-2026-330
in KraftRelevanz 3D5, D4
30.04.2026
CCC — Marktortprinzip-Klarstellung und Verbindung zu staatlichen Plänen
Chaos Computer Club
Recherche: DC
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Ob PimEyes oder andere Anbieter in der EU, auf den Seychellen oder sonstwo niedergelassen sind, spielt keine Rolle — die DSGVO ist nach dem Marktortprinzip anwendbar. An den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur biometrischen Massenüberwachung wird sichtbar, dass jahrelange behördliche Inaktivität gegenüber offensichtlich rechtswidrigen Anbietern nicht nur deren Weiterexistenz ermöglicht, sondern solche Praktiken so weit normalisiert, dass sie nun quasi Vorbild für ein grundrechtsfeindliches Gesetz werden sollen.

Sehr wichtige Verbindung zwischen D4 und D5: Der CCC argumentiert, dass die jahrelange Duldung von PimEyes durch die Behörden die gesellschaftliche Normalisierung biometrischer Gesichtserkennung vorangetrieben hat — und damit indirekt den Weg für die in D4 dokumentierte staatliche Gesichtserkennung (Frankfurt, Bundespolizeigesetz-Reform) bereitet haben könnte. Diese These ist eine Einordnung, keine bewiesene Kausalität — sollte im Blackstone-Artikel entsprechend als Interpretation gekennzeichnet werden, aber als plausibler thematischer Zusammenhang zwischen den beiden Dossiers erwähnt werden.

BSDC-B-KOM-2022-331
in KraftRelevanz 3D5
21.12.2022
Baden-Württemberg — erstes Bußgeldverfahren gegen PimEyes (historischer Ausgangspunkt)
Wikipedia, mit Bezug auf Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg
Recherche: DC
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Bereits im Dezember 2022 eröffnete der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg ein Bußgeldverfahren gegen PimEyes — parallel gab es bereits seit Mai 2021 Prüfverfahren in Hamburg. Über vier Jahre später (Stand dieser Recherche, 2026) ist noch immer keine wirksame Maßnahme umgesetzt.

Sehr wichtiger Zeitfakt: Es geht hier nicht um ein neues Problem — bereits 2021/2022 begannen zwei verschiedene deutsche Landesbehörden Verfahren gegen PimEyes. Über vier Jahre später läuft das Unternehmen weiterhin ungehindert. Das ist ein außergewöhnlich langer Zeitraum behördlicher Untätigkeit trotz erkannter Rechtswidrigkeit — ein sehr konkretes Beispiel für strukturelles Durchsetzungsversagen im deutschen/europäischen Datenschutzrecht.

BSDC-J-GER-2026-333
in KraftRelevanz 3D6
20.08.2025
CILIP — "Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland" — Gesamtüberblick mit Bayern-Scheitern
CILIP (Bürgerrechte & Polizei, Fachzeitschrift), mit Bezug auf Forschung von Simon Egbert (Universität Bielefeld)
Recherche: DC
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Es gibt laut Forscher Simon Egbert bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Einfluss von Predictive Policing auf sinkende Kriminalitätsraten. In Bayern wurde der PRECOBS-Vertrag 2021 nicht verlängert, weil die Einbruchszahlen deutlich zurückgegangen waren — nicht wegen der Software, sondern aus anderen Gründen (u.a. Pandemie-bedingt weniger Reisen/leere Wohnungen). Von ursprünglich sechs Bundesländern mit fünf verschiedenen Systemen (Stand 2018) sind nur noch drei im Einsatz: SKALA (NRW), KrimPro (Berlin), KLB-operativ (Hessen).

Sehr wichtiger Fund — ein seltener Fall, in dem ein Überwachungsinstrument tatsächlich wieder ABGESCHAFFT statt ausgeweitet wurde: Bayern hat PRECOBS nicht verlängert, allerdings nicht primär wegen Kritik, sondern weil der ursprüngliche Anlass (hohe Einbruchszahlen) durch andere Faktoren wegfiel. Das zeigt: Nicht jede Überwachungsmaßnahme wird automatisch ausgeweitet — manche verschwinden auch wieder, wenn auch nicht immer aus den Gründen, die Kritiker sich wünschen würden. Wichtige Nuance für Blackstones Function-Creep-These, die nicht als Automatismus dargestellt werden sollte.

BSDC-S-GER-2018-334
in KraftRelevanz 3D6, D3
November 2019
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
ursprünglich 2018/2019, weiterhin als Standardreferenz zitiert
"Kognitive Gefahrenzonen" und Racial-Profiling-Risiko — akademische Einordnung
Humanistische Union, mit Bezug auf akademische Forschung (Egbert/Krasmann, Straube/Belina)
Recherche: DC
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Predictive-Policing-Software wie PRECOBS ist bei privatwirtschaftlichen Anbietern proprietär und wird als Betriebsgeheimnis behandelt — die Algorithmen bleiben selbst für die polizeilichen Anwender opak ("Black Box"). Es entstehen dynamische "kognitive Gefahrenzonen", in denen laut Forschung Racial Profiling begünstigt werden kann.

Wichtiger technischer Kritikpunkt: Selbst die Polizei selbst weiß teilweise nicht genau, wie die Software zu ihren Vorhersagen kommt — ein "Black Box"-Problem, das über die reine Datenschutzfrage hinausgeht und die demokratische Kontrollierbarkeit polizeilicher Entscheidungen betrifft. Das ergänzt die bereits in D3 (Palantir) dokumentierte Intransparenz-Kritik um eine weitere Facette.

BSDC-B-GER-2015-335
in KraftRelevanz 3D6
24.06.2015
Wikipedia (EN) — Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter stuft PRECOBS als "unproblematisch" ein
Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Einordnung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz
Recherche: DC
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Erfolge wurden auch in Teilen Bayerns erzielt, wo die Einbruchszahlen um 17,5 bis 42% zurückgingen. Am 24. Juni 2015 kündigte das bayerische Innenministerium die dauerhafte Nutzung der Predictive-Policing-Software an. Da die Software keine personenbezogenen Daten verwendet und die endgültige Entscheidung immer bei einem Polizeibeamten liegt, stufte der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte PRECOBS als unproblematisch ein.

Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Es gab tatsächlich messbare Rückgänge bei Einbruchszahlen in bestimmten Regionen (17,5-42%) — dieser Fund relativiert die "kein wissenschaftlicher Nachweis"-Aussage aus der ersten Quelle leicht (die sich vermutlich auf einen breiteren, methodisch strengeren wissenschaftlichen Konsens bezieht, während hier eine offizielle Behörden-Erfolgsmeldung zitiert wird). Auch die offizielle Datenschutz-Einordnung als "unproblematisch" — mit Verweis auf fehlende Personenbezogenheit und menschliche Letztentscheidung — sollte für einen fairen Blackstone-Artikel nicht unterschlagen werden.

BSDC-S-GER-2026-336
in KraftRelevanz 3D6, D3, A8
14.03.2026
SozTheo — aktuelle Fachübersicht, Ausweitung auf neue Anwendungsfelder
SozTheo (kriminologisches Fachportal, Betreiber Christian Wickert)
Recherche: DC
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Der Einsatz von Predictive Policing bei Wohnungseinbrüchen wurde inzwischen vielfach beendet oder pausiert — auch wegen mangelnder wissenschaftlicher Evidenz für die Wirksamkeit der Systeme. Parallel entstehen aber neue Formen prädiktiver Polizeiarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, etwa bei Gefährderprognosen, Social-Media-Monitoring oder Data Mining zur Terrorismusabwehr.

Wichtiger Function-Creep-Beleg trotz Rückgangs beim ursprünglichen Anwendungsfall: Auch wenn die klassische Wohnungseinbruch-Vorhersage vielerorts zurückgefahren wurde, verschiebt sich die Technologie in neue, tendenziell eingriffsintensivere Bereiche (Gefährderprognosen, Terrorismusabwehr) — ein Muster, das dem bei A8 (Staatstrojaner: von Terror zu Alltagsdelikten) ähnelt, nur in umgekehrter Richtung (von harmlosem Delikt zu schwererem Bereich). Direkter Bezug zu D3 (Palantir), das genau in diesem Feld (Data Mining zur Gefahrenabwehr) verortet ist.

BSDC-B-KOM-2026-338
in KraftRelevanz 3A9, D5
13.03.2026
Tagesspiegel Background — "PimEyes für Behörden": Dobrindt/Hubig-Sicherheitspaket im Detail
Tagesspiegel Background (Fachredaktion für Digitalpolitik)
Recherche: DC
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Bereits unter der Ampelregierung wurde das Vorhaben, biometrische Daten mit Internetdaten abzugleichen, aus der Zivilgesellschaft kritisiert — Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig legen nun ein entsprechendes Sicherheitspaket vor.

Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzision: Der Titel "PimEyes für Behörden" ist eine journalistische Zuspitzung, aber inhaltlich treffend — der Vorschlag würde Sicherheitsbehörden genau die Fähigkeit geben, die bei PimEyes (D5) als privatwirtschaftliche Praxis kritisiert wird. Wichtig: Das Grundvorhaben reicht bis in die Vorgängerregierung zurück — es ist keine reine "neue Regierung, neue Überwachung"-Geschichte, sondern eine Kontinuität über Koalitionswechsel hinweg.

BSDC-J-KOM-2026-339
in KraftRelevanz 3A9
Juni 2026
01.06.2026
LabourNet — Detailanalyse des Sicherheitspakets, BKA-Befugnisse zu Kontaktpersonen/Opfern/Zeugen
LabourNet, mit Bezug auf fragdenstaat.de-Dokumentenveröffentlichung (Februar 2026), Zitat Lars Hansen (dju/ver.di)
Recherche: DC
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Das Gesetzespaket soll BKA und Bundespolizei erlauben, Personen anhand biometrischer Daten in "öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" zu suchen — nicht nur Verdächtige, sondern auch "Kontaktpersonen, Opfer und Zeugen". Auch das BAMF soll Fotos von Asylsuchenden mit Gesichter-Suchmaschinen im Internet abgleichen. dju-Co-Vorsitzender Hansen warnt zudem um das Redaktionsgeheimnis der Medien als Voraussetzung für demokratische Kontrolle.

Sehr wichtiger Fund, direkt vergleichbar mit der D3-Kritik (Palantir-Verfassungsbeschwerde): Auch hier sollen nicht nur Verdächtige, sondern ausdrücklich auch Opfer und Zeugen erfasst werden können — dasselbe Muster wie beim GFF-Vorwurf gegen Palantir in Bayern. Neuer, noch nicht dokumentierter Aspekt: Eine besondere Betroffenengruppe sind Asylsuchende, deren Fotos vom BAMF mit Internet-Gesichtssuchmaschinen abgeglichen werden sollen — eine Bevölkerungsgruppe mit typischerweise eingeschränkteren Möglichkeiten, sich rechtlich zu wehren.

BSDC-J-KOM-2026-340
in KraftRelevanz 3A9, A8, D3, D4, D5
12.07.2026
WSWS — kritische Gesamtanalyse mit Zusammenfassung aller Einzelmaßnahmen
World Socialist Web Site (klar politisch positioniertes Medium — Fakten zum Gesetz selbst unabhängig prüfbar, Einordnung als Meinung kennzeichnen)
Recherche: DC
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Das Sicherheitspaket 2.0 wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und bündelt drei Gesetzentwürfe: automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, und "Testen und Trainieren" von KI-Systemen — dafür werden BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz angepasst. Besonders brisant: präventive Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) sowie biometrische Videoüberwachung, offiziell unter Ausschluss von Online-Durchsuchungen — was der Artikel als "reine Farce" bezeichnet.

Wichtigster struktureller Fund dieses Batches: Das Sicherheitspaket 2.0 ist der Dachbegriff, unter dem sich mehrere bereits einzeln dokumentierte Blackstone-Themen bündeln — A8 (Staatstrojaner/Quellen-TKÜ), D3 (automatisierte Datenanalyse à la Palantir), D4 (biometrische Videoüberwachung) und D5 (biometrischer Internetabgleich à la PimEyes) sind hier alle Teil EINES zusammenhängenden Gesetzespakets, nicht vier unabhängige Entwicklungen. Wichtig: Die reißerische "reine Farce"-Bewertung zur Ausnahme für Online-Durchsuchungen ist eine Meinung der Quelle und sollte nicht unreflektiert übernommen werden — der Fakt selbst (Ausschluss von Online-Durchsuchungen im Gesetzestext) ist aber verwendbar.

BSDC-B-KOM-2026-341
in KraftRelevanz 3A9, A8, D4
10.07.2026
Bundespolizeigesetz-Reform im Detail — Quellen-TKÜ, Drohnenabwehr, NATO-Kontext
Ad-hoc-News/IT Boltwise
Recherche: DC
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Die im Juli 2026 verabschiedete Bundespolizeigesetz-Novelle erlaubt KI-basierte Videotechnik zur Personensuche, biometrische Erkennungssysteme sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung für die Bundespolizei — ergänzt um mobile Sensoreinheiten und erweiterte Meldeauflagen. Die Reform folgt zeitlich auf sicherheitspolitische Ankündigungen beim NATO-Gipfel in Ankara, wo Bundeskanzler Merz am 9. Juli die Beschaffung von US-Tomahawk-Marschflugkörpern verkündete.

Wichtige Verbindung: Die in D4 bereits dokumentierte Bundespolizeigesetz-Reform (Batch 71) enthält laut dieser Quelle AUCH Quellen-TKÜ-Befugnisse für die Bundespolizei — bisher war A8 (Staatstrojaner) nur auf Landesebene/allgemeine Strafverfolgung bezogen dokumentiert. Das zeigt: Auch der Staatstrojaner-Bereich wird auf eine neue Bundesbehörde ausgeweitet. Der NATO-Kontext (Aufrüstung) verdeutlicht zudem, dass diese innenpolitischen Maßnahmen in eine breitere sicherheitspolitische Zeitenwende eingebettet sind.

BSDC-B-KOM-2026-342
in KraftRelevanz 3A9
05.08.2025
Bundeshaushalt 2026 — konkrete Zahlen zur Finanzierung von Sicherheitsbehörden
Protector (Fachmedium für Sicherheitswirtschaft)
Recherche: DC
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Das Budget des Bundesinnenministeriums soll 2026 auf rund 15,4 Milliarden Euro steigen — über 1 Milliarde Euro mehr als im Vorjahr, mit weiteren rund 2,6 Milliarden Euro jährlich in den Folgejahren. Für Innere Sicherheit sind rund 7,6 Milliarden Euro vorgesehen (plus 778 Mio. Euro), die Bundespolizei erhält 113 Millionen Euro zusätzlich; fast 1.700 neue Stellen sind geplant.

Wichtige finanzielle Größenordnung für A9: Diese Zahlen zeigen, dass die in A8/D3/D4/D5/A9 dokumentierten Befugnis-Erweiterungen mit einer sehr realen, milliardenschweren Haushaltsausweitung einhergehen — nicht nur rechtliche, sondern auch massive finanzielle Verstärkung der Sicherheitsbehörden. Für Blackstones Artikel wichtig als Kontext: Diese Gesetze werden nicht im Vakuum beschlossen, sondern parallel zu einer der größten Sicherheitsbehörden-Haushaltssteigerungen der letzten Jahre.