Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-KOM-2022-005
Relevanz 3A1
08.01.2025
CSA Regulation Document Pool
European Digital Rights (EDRi) — NGO-Dachverband
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Die vollständige Bezeichnung lautet "Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse", Aktenzeichen 2022/0155(COD); von Kritikern wird sie als "Chat Control" bezeichnet. Beste kuratierte Übersicht aller Verfahrensdokumente inkl. Rats-Leaks — Ausgangspunkt für weitere Primärquellen-Suche, selbst aber Sekundärquelle (Organisation mit klarer Position, entsprechend kennzeichnen).

Eine Organisation, die gegen Überwachung kämpft, sammelt hier alle Dokumente zum Thema. Nützlich zum Nachschlagen, aber selbst eine Partei in der Debatte, kein neutrales Amt.

BSDC-O-FIN-2023-009
Relevanz 2C1
11.08.2023
Stellungnahme "Ein digitaler Euro für alle" (vzbv zum BMF)
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
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Der vzbv begrüßt den Vorschlag in weiten Teilen, sieht aber dringenden Verbesserungsbedarf beim Schutz der Privatsphäre bei Online-Zahlungen. Wichtig fürs Dossier: unabhängige Verbraucherschutzorganisation, weder EU-nah noch privacy-radikal — zeigt, dass Privatsphäre-Kritik am Online-Teil auch im Mainstream ankommt, nicht nur in Privacy-Kreisen.

Der deutsche Verbraucherschutz findet die Idee grundsätzlich gut, sagt aber klar: Beim Datenschutz bei Online-Zahlungen muss noch nachgebessert werden. Das ist eine sachliche Kritik, keine Ablehnung des ganzen Projekts.

BSDC-O-IDN-2024-012
in KraftRelevanz 3B1
26.06.2024
"EUDI-Wallet: Eine Brieftasche voller Schlupflöcher"
netzpolitik.org, unter Berufung auf epicenter.works
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Der Architecture Reference Framework (ARF) mache laut epicenter.works "die EUDI-Wallet zu einem Instrument der willkürlichen Massenüberwachung und autoritären Kontrolle, was mit der Charta der Grundrechte und der eIDAS-Verordnung unvereinbar ist." Die im Gesetz vorgeschriebenen Schutzprinzipien "Unbeobachtbarkeit" und "Unverknüpfbarkeit" fehlen demnach im technischen Umsetzungsdokument.

Wichtigster Punkt: Im GESETZ stehen gute Datenschutz-Regeln (siehe oben). Diese Quelle zeigt: Im technischen BAUPLAN, nach dem die Wallet tatsächlich gebaut wird, fehlen genau diese Schutzregeln bisher. Gesetzestext und Umsetzung klaffen auseinander — das ist der Kern des Problems, nicht "die EU will euch überwachen".

BSDC-O-IDN-2026-013
💬 nur DiskussionRelevanz 3B1
05.03.2026
"Five problems the Commission must fix in the EU Wallet" (u. a. verpflichtendes biometrisches Foto in Mindestdatensatz)
epicenter.works (österreichische Grundrechte-NGO, EDRi-Mitglied)
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Der Kommissionsvorschlag sieht vor, ein verpflichtendes biometrisches Porträtfoto in den Mindestdatensatz aufzunehmen, den jede EUDI-Wallet enthalten muss — jede Nutzung, etwa Altersnachweis oder Vertragsunterschrift, würde potenziell ein Gesichtsbild übertragen. Während der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-Verordnung wurde eine Formulierung zum Schutz vor biometrischer Verarbeitung explizit aus dem Text gestrichen; die Kommission versuche nun, verpflichtende Biometrie per Durchführungsrechtsakt einzuführen und damit das Parlament zu umgehen.

Eine Bürgerrechtsorganisation zeigt mit Belegen: Die Kommission versucht über einen technischen Nebenweg (Durchführungsrechtsakt statt neues Gesetz), doch noch verpflichtende Gesichtserkennungs-Daten in die Wallet einzubauen — obwohl das im Hauptgesetz extra herausverhandelt wurde. Das ist der konkreteste, am besten belegte "Function Creep"-Fall im ganzen Themenfeld.

BSDC-O-IDN-2026-014
💬 nur DiskussionRelevanz 2B1
10.03.2026
"The eID Wallet still doesn't deserve your full trust"
European Digital Rights (EDRi)
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EDRi-Mitglied epicenter.works warnt seit fünf Jahren vor Schwachstellen bei Sicherheit, Datenschutz und Nutzersicherheit des europaweiten digitalen Identifikationssystems und war zentraler Akteur dabei, dass die eIDAS-Verordnung überhaupt Schutzmechanismen enthält. Zeigt: Die im Gesetz vorhandenen guten Klauseln (siehe BSDC-P-IDN-2024-011) sind selbst das Ergebnis von Zivilgesellschafts-Druck — kein automatisches Wohlwollen der Kommission.

Diese Organisation erklärt, warum man der fertigen App trotz gutem Gesetzestext noch nicht blind vertrauen sollte — und dass die guten Regeln im Gesetz überhaupt nur drinstehen, weil Bürgerrechtler dafür gekämpft haben.

BSDC-O-FIN-2025-035
Relevanz 1C3
14.10.2021
Einordnung "EU-weites Vermögensregister – es geht nicht um den 'gläsernen Menschen'"
Fachportal für Geldwäschebeauftragte, mit Zitat Prof. Altzinger
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Dokumentiert die Gegenposition (Befürworter-Sicht) — wichtig für Dossier-Fairness, da C3 sonst nur kritische/einordnende Quellen enthält. Zeigt, dass es auch eine ökonomisch begründete Pro-Position gibt (Steuergerechtigkeit, Geldwäschebekämpfung).

Es gibt auch Stimmen (hier ein Wirtschaftsprofessor), die ein solches Register grundsätzlich befürworten würden — aus Gründen der Steuergerechtigkeit. Gehört der Vollständigkeit halber ins Dossier, auch wenn es (noch) nicht beschlossen ist.

BSDC-O-KOM-2024-043
💬 nur DiskussionRelevanz 3A3
08.11.2024
"Trusted Flagger als Gefahr für die Meinungsfreiheit" (Verfassungsblog)
Verfassungsblog (rechtswissenschaftliches Fachblog, Autor prüfen bei Volltext-Erfassung)
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Ein Leitfaden der Bundesnetzagentur nennt als mögliche rechtswidrige Inhalte, die Trusted Flagger aufspüren sollen, unter anderem "Hassrede, Diskriminierung oder Inhalte, die negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs haben" — solche konturlosen, rechtlich nicht greifbaren Kategorien bergen laut Autor das Risiko, zum Einfallstor für die Meldung politisch unerwünschter, aber (noch) rechtmäßiger Meinungen zu werden.

Das ist die präziseste und fachlich fundierteste Kritik im ganzen Themenfeld: Ein Rechtswissenschaftler zeigt an einem konkreten Zitat der Bundesnetzagentur selbst, dass die Kategorien, nach denen gemeldet werden soll, sehr unscharf formuliert sind. Das ist keine Verschwörung, sondern eine belegbare handwerkliche Schwäche im Leitfaden.

BSDC-O-KOM-2025-046
💬 nur DiskussionRelevanz 3A5
26.05.2025
Joint Letter zu ProtectEU / Encryption Roadmap (89 Organisationen)
Global Encryption Coalition (Koalition aus Zivilgesellschaft, Unternehmen, Sicherheitsforschern)
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Am 26. Mai 2025 veröffentlichten 89 zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und Cybersicherheitsexperten, darunter Mitglieder der Global Encryption Coalition, einen gemeinsamen Brief an die Europäische Kommission zu den Auswirkungen der ProtectEU-Strategie auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Auch die EFF (Electronic Frontier Foundation) gehörte zu den Unterzeichnern.

Eine breite, internationale Koalition — nicht nur "Privacy-Aktivisten", sondern auch Unternehmen und anerkannte Sicherheitsexperten — warnt gemeinsam vor diesem Plan. Das ist ein starkes Signal, dass die Kritik fachlich breit getragen wird.

BSDC-O-GER-2025-054
in KraftRelevanz 3D1
24.09.2025
Apples eigene Position — "The Digital Markets Act's impacts on EU users"
Apple Inc.
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Apple erklärt, der DMA verändere viele Teile der Nutzererfahrung in der EU — von App-Downloads und Zahlungen bis zur Zusammenarbeit zwischen Apple-Produkten — und listet "mehr Risiken beim App-Download und bei Zahlungen" als eine der Auswirkungen für EU-Nutzer.

Wichtig für Ausgewogenheit: Apple selbst warnt öffentlich, dass die erzwungene Öffnung (z. B. Sideloading) neue Sicherheitsrisiken für Nutzer schaffen könnte. Das ist die Gegenposition zur reinen "mehr Wettbewerb ist immer gut"-Sicht — beide Seiten gehören ins Dossier.

BSDC-O-KOM-2025-061
in KraftRelevanz 3A4
08.05.2025
"In defence of Article 18" — EMFA Observatory
EMFA Observatory / Centre for Media Pluralism and Freedom (European University Institute)
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Nach Art. 18 EMFA haben anerkannte Medien das Recht, vor einer Entfernung ihrer Inhalte über die Gründe informiert zu werden und innerhalb von 24 Stunden zu reagieren; ihre Beschwerden werden prioritär behandelt. Art. 18 stellt eine klare Abweichung von Art. 17 DSA dar und schafft einen privilegierten Status für traditionelle Medien. Wichtig: Art. 18 gilt NICHT für systemische Risiken wie Desinformation — das Medienprivileg betrifft nicht die Moderation durch die Plattformen selbst in diesen Fällen.

Hier ist die präzise Wahrheit hinter der vereinfachten Behauptung: Medien werden nicht generell "bevorzugt angezeigt" — sie bekommen nur ein Vorwarn- und Widerspruchsrecht, BEVOR eine Plattform ihre Inhalte löscht. Das ist etwas anderes als erzwungene Sichtbarkeit. Wichtige Einschränkung: Bei Desinformation gilt dieser Schutz nicht.

BSDC-O-IDN-2026-065
in KraftRelevanz 3B3
29.01.2026
BKA-Positionspapier — Erfolgsquoten je nach Speicherdauer
Gesellschaft für Informatik (GI), unter Zitat eines BKA-Positionspapiers
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Ein Positionspapier des BKA besagt: Gemessen an den wahrscheinlichsten Fallkonstellationen wäre eine Speicherverpflichtung von 2 bis 3 Wochen auch bei besonderen (terroristischen) Gefahrenlagen regelmäßig ausreichend; bei 14 Tagen Speicherdauer geht man von einer erfolgreichen Zuordnung von 84,5 % der angefragten IP-Adressen aus, was sich bei 21 Tagen auf 88,4 % steigern ließe.

Bemerkenswerter Fund: Die Polizeibehörde selbst (BKA) hält laut diesem Papier deutlich kürzere Speicherfristen (2–3 Wochen) für praktisch ausreichend — der Gesetzentwurf sieht aber drei Monate vor. Das ist ein starkes, unabhängig belegtes Argument gegen die Verhältnismäßigkeit der geplanten Frist, direkt aus einer Sicherheitsbehörde, nicht von Privacy-Aktivisten.

BSDC-O-IDN-2026-066
💬 nur DiskussionRelevanz 2B3
31.01.2026
Stellungnahme "IP-Adressspeicherung ist ein fatales Signal für die Grundrechte"
D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt
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D64 begrüßt, dass die verfassungs- und europarechtlich unhaltbare präventive Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten aus dem Gesetz gestrichen werden soll, sieht aber weiterhin die neuen Eingriffe als fatales Signal für den Grundrechtsschutz — der Entwurf setzt auf pauschale Speicherung sämtlicher IP-Adressen über drei Monate.

Wichtig für Fairness: Selbst ein kritischer Digitalverband erkennt an, dass der neue Entwurf schon abgespeckter ist als frühere Pläne — die Kritik bleibt trotzdem bestehen, aber differenziert statt pauschal ablehnend.

BSDC-O-IDN-2026-069
in KraftRelevanz 3B2
02.03.2026
Original-Zahlen der Wissenschaftler-Petition — Präzisierung (419 Unterzeichner, 29 Länder)
Euronews
Recherche: DC
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Der offene Brief von 371 Sicherheits- und Datenschutz-Wissenschaftlern aus 29 Ländern (Anmerkung: spätere Berichterstattung, siehe unten, nennt 419) fordert ein Moratorium, "bis der wissenschaftliche Konsens über Nutzen und Schaden von Altersprüfungstechnologien steht". Eine spätere Quelle (TechRadar, siehe vorheriges Batch) beziffert die Unterzeichnerzahl mit "419 Datenschutz- und Sicherheitswissenschaftler". Die Diskrepanz erklärt sich plausibel durch nachträgliche Unterzeichnungen — die Petition blieb offenbar offen.

Wichtige Präzisierung für Blackstone: Es gibt nicht eine feste Zahl "400+", sondern die Petition wuchs über Zeit (mindestens 371, später mindestens 419 Unterzeichner aus rund 29–32 Ländern je nach Erfassungszeitpunkt). Im Dossier sollte "über 400 Wissenschaftler aus rund 30 Ländern (Zahl wächst)" stehen statt einer falsch-präzisen Einzelzahl — das ist selbst die ehrlichste Darstellung.

BSDC-O-FND-2026-091
in KraftRelevanz 2F6
05.02.2026
Alphabet-Investitionsausgaben für KI/Cloud-Infrastruktur 2025/2026
Hardwareluxx, mit direktem Alphabet-Zitat (CFO Anat Ashkenazi)
Recherche: DC
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Für 2026 stellt Alphabet Investitionen zwischen 175 und 185 Milliarden US-Dollar in Aussicht — nahezu doppelt so viel wie 2025 — vor allem für KI- und Cloud-Infrastruktur.

Diese gewaltigen Investitionssummen fließen in noch mehr Rechenkapazität, um noch mehr Daten zu verarbeiten und auszuwerten — ein Hinweis darauf, dass die Datenverarbeitungs-Infrastruktur nicht kleiner, sondern strukturell immer größer wird, unabhängig von Regulierung.

BSDC-O-KOM-2026-112
in KraftRelevanz 3A1
13.05.2026
Patrick Breyer — Chatkontrolle-Verhandlungsdokumentation (laufend, mit Ratsdokumenten-Verzeichnis)
Patrick Breyer, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments (Piratenpartei), dokumentiert seit Jahren
Recherche: DC
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Vollständige Dokumentenliste aller Trilog-Etappen 2025/2026 inkl. exakter Ratsdokumentnummern (z. B. "Outcome of the trilogue on 11 May 2026 and next steps", 13.05.2026, Dok. 9139/26).

Diese Seite ist die beste bekannte Fundgrube für exakte Ratsdokumentnummern zu diesem Verfahren — wichtig für Blackstones Zitationsstandard. WICHTIG zur Einordnung: Breyer war selbst Abgeordneter mit klarer Anti-Chatkontrolle-Position — die Dokumentenliste selbst ist trotzdem eine verlässliche Fundstelle, seine Einordnungen daneben sollten aber als Meinung, nicht als neutrale Quelle gekennzeichnet werden.

BSDC-O-KOM-2026-114
in KraftRelevanz 3A1
02.07.2026
"Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Zombie zurückbringen" — Details zum geplanten Eilverfahren
netzpolitik.org, basierend auf internem Sitzungsprotokoll (JI-Referent*innen, 30.06.2026)
Recherche: DC
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Laut internem Protokoll wurde beim Trilog eine politische Einigung für große Teile des Texts erzielt; bei Audio-Inhalten bleiben Videos im Anwendungsbereich, Sprachnachrichten können gemeldet werden, unterliegen aber nicht der aktiven Aufdeckung, Anrufe sind ganz ausgenommen. Bei der Altersverifikation wollte der Rat eine Pflicht, das Parlament bestand auf "kann" — man rückte im Zuge eines Gesamtkompromisses davon ab, Altersverifikation explizit in den Risikominderungsmaßnahmen aufzuführen.

Sehr konkreter Blick in die Verhandlungsdetails, die sonst nicht öffentlich sind: Es geht nicht um "alles oder nichts", sondern um genaue Abstufungen (Anrufe raus, Sprachnachrichten teilweise drin, Videos drin). Für ein Blackstone-Update-Dossier extrem wertvoll, weil es zeigt, wie granular die eigentliche Debatte ist — viel komplexer als die Schlagzeilen vermuten lassen.

BSDC-O-FIN-2026-127
in KraftRelevanz 3C3
29.01.2026
"AMLA: Worum es bei der neuen EU-Behörde wirklich geht" — inkl. Kernergebnis der Machbarkeitsstudie selbst
CORRECTIV.Faktenforum
Recherche: DC
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Die Studie selbst kommt zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Vermögensregister technisch und rechtlich problematisch wäre — unter anderem wegen der Schwere möglicher Grundrechtseingriffe bei Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Eigentumsrechten der EU-Bürger.

Bisher noch nicht in der Datenbank: Die Machbarkeitsstudie selbst kommt zu einem eher skeptischen Ergebnis gegenüber einem zentralen Register — nicht nur "wurde nicht beschlossen", sondern die Studie warnt sogar selbst vor Grundrechtsproblemen. Das ist ein noch stärkerer Beleg gegen die Übertreibung "das Register kommt sicher" als bisher in der Datenbank vorhanden.

BSDC-O-GER-2026-140
in KraftRelevanz 3D1
20.04.2026
"How Apple's DMA Malicious Compliance Yields Zero Solutions for 56 Interoperability Requests" — Kritik der Free Software Foundation Europe
Bericht mit Bezug auf Analyse der Free Software Foundation Europe (FSFE)
Recherche: DC
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Eine Analyse der Free Software Foundation Europe zeigt, dass Apple systematisch 56 formelle Interoperabilitäts-Anfragen von Entwicklern blockiert hat — eine Strategie "böswilliger Compliance", die die Interoperabilitäts-Vorgaben des DMA faktisch neutralisiert, trotz der strengen Vorgaben der Kommission.

Gegenposition zum positiven Kommissions-Bericht: Eine Bürgerrechtsorganisation für freie Software dokumentiert konkret 56 Fälle, in denen Apple formale Anfragen zur Zusammenarbeit zwar formal beantwortet, aber praktisch ins Leere laufen lässt — "Dienst nach Vorschrift" statt echter Öffnung. Genau die Art von Beleg, die für Blackstones Function-Creep- bzw. "Gesetz vs. Praxis"-Argumentation wichtig ist.

BSDC-O-GER-2026-141
in KraftRelevanz 3D1
05.05.2026
Apples Gegenposition — Interview mit Kyle Andeer (VP Regulierungsrecht) zu Sicherheitsrisiken der Interoperabilität
Macerkopf, Interview mit Apple-Vizepräsident Kyle Andeer
Recherche: DC
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Apple nennt als konkretes Beispiel den Zugriff auf die WLAN-Historie: Wenn Drittanbieter wie Meta Zugriff auf bestimmte iOS-Daten erhielten, ließen sich daraus Profile ableiten, die deutlich mehr verraten als die Verbindungsdaten selbst. Apple habe diese Bedenken der Kommission mehrfach vorgelegt, sie seien aber ignoriert worden.

Wichtig für echte Ausgewogenheit im Dossier: Apples Kritik ist nicht nur "wir wollen unser Geschäftsmodell schützen", sondern enthält ein konkretes, technisch nachvollziehbares Datenschutz-Argument — mehr Interoperabilität kann in bestimmten Fällen auch neue Datenschutz-Risiken schaffen (hier: Standort-/Bewegungsprofile über WLAN-Zugangsdaten). Das ist ein echter Zielkonflikt zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz, kein reines Lobbying-Argument.

BSDC-O-IDN-2024-150
in KraftRelevanz 3B1
22.11.2024
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
"Report on the Architecture of the EUDI-Wallet" — Original-Gutachten (Volltext)
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Autoren u.a. Maximilian Eichacker (Defendo IT)
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Interoperabilität ist ein Grundprinzip des Spezifikationsprozesses, die aktuell entwickelten Standards können die nötige Standardisierung leisten. Die derzeitige Spezifikation bleibt jedoch sowohl bei Sicherheit als auch beim Schutz der Privatsphäre hinter ihrem Potenzial zurück — sie benötigt eine grundlegende Überarbeitung, bevor alle gewünschten Eigenschaften erreicht sind. Keine Haftungslücken konnten zu diesem Zeitpunkt identifiziert werden.

Das Original-Gutachten selbst, nicht nur Presseberichte darüber — wichtig für Zitierfähigkeit. Ausgewogen: Weder "alles sicher" noch "alles Überwachung", sondern technisch präzise: gute Grundprinzipien, mangelhafte aktuelle Umsetzung, überarbeitungsfähig.

BSDC-O-IDN-2026-151
in KraftRelevanz 3B1
Juli 2026
ca. Juli 2026
"Kritik an Zulassung von EUDI-Wallet-Apps privater Anbieter" — vzbv-Position im O-Ton (Marielle Findorff)
heise online, Zitat Marielle Findorff (vzbv)
Recherche: DC
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Findorff betonte, eine digitale Wallet könne durchaus Vorteile bringen — etwa bei Wohnungsbewerbungen, wo Interessenten heute oft ungeschwärzte Ausweiskopien verschicken müssten; eine datensparsame Lösung könne das deutlich verbessern. Die derzeit geplante Wallet erfülle diese Erwartungen aber noch nicht: Zentrales Problem sei das Fehlen einer standardisierten Pseudonymisierung, obwohl die eIDAS-Verordnung ein Recht darauf vorsehe.

Sehr konkretes, alltagsnahes Beispiel (Wohnungsbewerbung mit geschwärzten Daten statt komplettem Ausweis) macht greifbar, warum die Wallet-Idee an sich sinnvoll wäre — die Kritik richtet sich gezielt gegen die aktuelle technische Umsetzung, nicht gegen das Konzept.

BSDC-O-FND-2026-194
in KraftRelevanz 2F6
06.03.2026
Norwegian Consumer Council — "Time to Fix the Internet" (Enshittification-Kampagne, mit Bezug zu Datensammlung)
The Register, Bericht über Kampagne des norwegischen Verbraucherrats (Forbrukerrådet)
Recherche: DC
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Der norwegische Verbraucherrat ist eine unabhängige, staatlich finanzierte Organisation, die sich unabhängig von kommerziellen Interessen für Verbraucherrechte einsetzt. Die aktuelle Kampagne richtet sich an norwegische Behörden und europäische Politikgestalter und behandelt u.a. die Frage digitaler Souveränität und wie Technologieregulierung aussehen könnte.

Wichtig für den Kontext: Der Norwegische Verbraucherrat (bekannt aus dem Arbeitsplan für den "Out of Control"-Report zu Datenhändlern) bleibt auch 2026 aktiv in diesem Themenfeld — eine europäische, staatlich finanzierte, aber unabhängige Institution, die sich explizit gegen kommerziellen Einfluss positioniert. Gute Ergänzungsquelle zur US-lastigen FTC-Perspektive, mit europäischem Blickwinkel.

BSDC-O-KOM-2025-239
in KraftRelevanz 3A6
20.11.2025
Max Schrems (noyb) — Kritik am Digital Omnibus als "größter Angriff auf digitale Rechte seit Jahren"
Born's IT- und Windows-Blog, Zitat Max Schrems (noyb — None of Your Business, Datenschutz-NGO)
Recherche: DC
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Schrems: "Dies ist der größte Angriff auf die digitalen Rechte der Europäer seit Jahren. Wenn die Kommission erklärt, dass sie 'die höchsten Standards aufrechterhält', ist das schlichtweg falsch. Die Vorschläge der Kommission würden diese Standards untergraben." Die Änderungen hätten für durchschnittliche europäische KMUs im Grunde keinen wirklichen Nutzen, seien aber "ein Geschenk an Big Tech", da sie neue Schlupflöcher eröffneten, die große Tech-Konzerne ausnutzen könnten.

Sehr scharfe Kritik von einer der bekanntesten europäischen Datenschutz-Persönlichkeiten (Schrems erstritt u.a. das "Schrems II"-Urteil gegen internationale Datentransfers). Wichtig für Blackstones Kennzeichnung: Das ist eine NGO-Position, keine neutrale Feststellung — aber von jemandem mit erheblicher juristischer Fachautorität in diesem Bereich.

BSDC-O-KOM-2026-251
in KraftRelevanz 3A7
07.07.2026
FragDenStaat — Detailanalyse des Koalitionsausschuss-Beschlusses
FragDenStaat (Transparenz-NGO, Betreiber der größten deutschen IFG-Anfrageplattform)
Recherche: DC
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Der Koalitionsvertrag von SPD und Union hatte 2025 noch vereinbart: "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren." Der aktuelle Beschluss stellt laut FragDenStaat einen "massiven Bruch des Koalitionsvertrags" dar. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt soll in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Wichtiger Fakt zur Verfahrens-Einordnung: Es handelt sich bislang um einen Koalitionsausschuss-Beschluss, NICHT um einen fertigen Gesetzentwurf — der eigentliche Entwurf steht laut dieser Quelle noch aus. Für die Statuskennzeichnung bedeutet das: 💬/🔶-Grenzfall, klar als "Absichtserklärung, Umsetzung offen" markieren, nicht als beschlossenes Gesetz.

BSDC-O-KOM-2026-252
in KraftRelevanz 3A7
07.07.2026
Offener Brief von 137 Organisationen — konkrete Detailkritik am Beschluss
Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Medien und Verbänden, koordiniert über FragDenStaat
Recherche: DC
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Der Beschluss von Union und SPD sieht vor, künftig nur noch IFG-Anträge mit nachgewiesenem "berechtigten Interesse" zuzulassen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Pressevertreter:innen sowie Menschen ohne deutsche oder Unionsbürgerschaft auszuschließen. Namen aller Behördenmitarbeiter:innen — auch in leitenden Funktionen — sollen konsequent geschwärzt werden.

Sehr konkrete Einzelmaßnahmen statt nur pauschaler Kritik: Der Ausschluss von Menschen ohne deutsche/EU-Staatsbürgerschaft sowie die durchgängige Schwärzung von Behördenleitungs-Namen sind sehr spezifische, überprüfbare geplante Änderungen — wichtig für einen präzisen Blackstone-Artikel statt vager Empörung.