Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-KOM-2022-001 🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1 | 11.05.2022 | Kommissionsvorschlag CSA-Verordnung ("Chatkontrolle") — COM(2022) 209 final Europäische Kommission (Ylva Johansson, GD Home Affairs) Recherche: DC Quelle öffnen → | Ursprünglicher Verordnungsvorschlag der Kommission vom 11. Mai 2022, der Aufdeckungsanordnungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten einführen würde. Rechtsgrundlage ist Art. 114 AEUV (Binnenmarkt), nicht Strafrecht. | Das ist der EU-Gesetzesentwurf, der Firmen zwingen könnte, private Nachrichten nach verbotenen Inhalten zu durchsuchen. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz. |
| BSDC-P-KOM-2022-002 🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1 | 13.11.2024 | Verfahrensakte 2022/0155(COD) — Legislative Observatory (OEIL) Europäisches Parlament (OEIL) Recherche: DC Quelle öffnen → | Zentrale Verfahrensseite; Status laut OEIL: "Awaiting Parliament's position in 1st reading" — Trilog-Fortschritt (Ratsmandat Nov. 2025) dort im Dokumentengateway nachverfolgen. Wichtig: Datum bei jeder Nutzung neu prüfen, dies ist eine lebende Seite. | Diese Seite zeigt live, wie weit das Gesetz gerade ist. Stand hier: noch nicht beschlossen, noch in Verhandlung — wer "ist beschlossen" behauptet, liegt falsch. |
| BSDC-P-KOM-2021-004 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 14.07.2021 | Interim-Verordnung — Verordnung (EU) 2021/1232 (freiwilliges Scannen, Übergangsregelung) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Regelt die *freiwillige* Erkennung von CSAM durch Kommunikationsdienste als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie — Vorläufer und rechtlicher Unterschied zur geplanten *verpflichtenden* Aufdeckungsanordnung im Hauptverfahren (BSDC-P-KOM-2022-001). Genau diese Unterscheidung fehlt in den meisten Laien-Zusammenfassungen. | Das hier ist NICHT die Chatkontrolle. Das ist eine ältere, freiwillige Regel, die es Firmen erlaubt (nicht zwingt), selbst nach Missbrauchsbildern zu suchen. Wichtig, damit man beide nicht verwechselt. |
| BSDC-P-FIN-2023-006 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | 28.06.2023 | Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro — COM(2023) 369 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Initiative sieht ein hohes Maß an Privatsphäre bei Offline-Zahlungen in digitalem Euro vor, bei denen es sich um bargeldähnliche Nahzahlungen handelt; im Online-Zahlungsverkehr würden dieselben Vorschriften zu Datenschutz und Geldwäschebekämpfung gelten wie bisher. Rechtsgrundlage/Nachweis, dass "Bargeld abschaffen" nirgends im Text steht — im Gegenteil, Art. 6 verweist auf ergänzenden Bargeldschutz. | Das ist der offizielle Entwurf für "E-Euro von der Zentralbank". Er soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen — das steht so im Text, ist aber noch nicht beschlossen. |
| BSDC-P-FIN-2023-007 🔶 im VerfahrenRelevanz 3C1 | 28.06.2023 | Verordnungsvorschlag über den Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeldschutz-Verordnung) — COM(2023) 364 final Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Verordnung soll die finanzielle Teilhabe von auf Bargeld angewiesenen Gruppen erhalten, indem sichergestellt wird, dass alle Menschen im Euroraum die bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddienstleistungen haben. Wurde zeitgleich mit dem digitalen Euro vorgeschlagen — beide Vorhaben sind ein Paket, kein Gegensatz. | Das ist der Gegenbeweis zu "die EU will Bargeld abschaffen": Im selben Gesetzespaket steht ein eigener Vorschlag, der Bargeld-Annahme und -Zugang europaweit absichern soll. |
| BSDC-P-IDN-2024-011 ✅ in KraftRelevanz 3B1 | 20.05.2024 | Verordnung (EU) 2024/1183 zur Einführung des europäischen Rahmens für die digitale Identität (eIDAS 2.0) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Nutzung der EUDI-Wallet muss für Bürger kostenlos und freiwillig sein; Registrierung erfolgt auf hohem Vertrauensniveau ("High"); der Quellcode der Anwendungssoftware-Komponenten muss einer Open-Source-Lizenz unterliegen. Jeder Mitgliedstaat muss spätestens 24 Monate nach Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte eine EUDI-Wallet an Bürger ausgeben. | Das ist das Gesetz, das die digitale Ausweis-App für alle EU-Bürger einführt. Im Gesetzestext steht: freiwillig und kostenlos. Ob das in der Praxis auch so bleibt, ist eine andere Frage — siehe die nächsten Quellen. |
| BSDC-P-IDN-2014-021 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 08.04.2014 | EuGH-Urteil Digital Rights Ireland — C-293/12 und C-594/12 Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Grundsatzurteil, das die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie 2006/24/EG für ungültig erklärte. Startpunkt einer bis heute andauernden Rechtsprechungslinie gegen anlasslose, pauschale Vorratsdatenspeicherung. | Das höchste EU-Gericht hat schon 2014 gesagt: Alle Bürger anlasslos auf Vorrat zu überwachen, ist rechtswidrig. Das ist keine neue Erkenntnis — das gilt seit über zehn Jahren. |
| BSDC-P-IDN-2016-022 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 21.12.2016 | EuGH-Urteil Tele2 Sverige / Watson — C-203/15 und C-698/15 Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine anlasslose, generelle Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Bestätigt und vertieft Digital Rights Ireland. | Zweites großes Urteil, das dieselbe Linie bestätigt: Pauschale Überwachung aller ist verboten — nur gezielt, zeitlich und räumlich begrenzt wäre erlaubt. |
| BSDC-P-IDN-2020-023 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 06.10.2020 | EuGH-Urteil La Quadrature du Net u.a. — C-511/18, C-512/18, C-520/18 Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC Quelle öffnen → | Nutzer elektronischer Kommunikationsmittel dürfen grundsätzlich erwarten, dass ihre Nachrichten und die damit verbundenen Daten anonym bleiben und nicht gespeichert werden, es sei denn, sie haben eingewilligt. Umfassendste und aktuellste Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungslinie. | Das Gericht bestätigt zum dritten Mal: Anonyme Kommunikation ist der Normalfall, den der Staat respektieren muss — Überwachung ist die begründungspflichtige Ausnahme, nicht umgekehrt. |
| BSDC-P-IDN-2022-024 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 20.09.2022 | EuGH-Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung — C-793/19 und C-794/19 Gerichtshof der Europäischen Union (Berichterstattung: unternehmensstrafrecht.de) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EuGH bestätigte erneut das Verbot einer unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung; der deutsche Gesetzgeber muss die noch geltenden §§ 175–181 TKG und § 100g Abs. 2 StPO aufheben. Direkte Konsequenz für deutsches Recht — zeigt, dass diese Urteile keine abstrakte EU-Theorie sind, sondern deutsche Gesetze außer Kraft setzen. | Dieses Urteil betraf direkt ein deutsches Gesetz und erklärte es für unanwendbar. Kein abstraktes EU-Prinzip, sondern konkrete Wirkung auf deutsches Recht. |
| BSDC-P-FIN-2024-026 ✅ in KraftRelevanz 3C2 | 19.06.2024 | Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (AMLR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Die AMLR ist unmittelbar geltendes Aufsichtsrecht und vereinheitlicht zentrale Pflichten in Sorgfaltspflichten, Risikobewertung, internen Kontrollen, Verdachtsmeldungen, wirtschaftlich Berechtigten und Bargeldobergrenzen; sie gilt ab 10. Juli 2027 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. | Das ist das zentrale EU-Gesetz gegen Geldwäsche. Beschlossen, aber die wichtigsten Pflichten gelten erst ab Mitte 2027 — bis dahin ändert sich rechtlich noch nichts. |
| BSDC-P-FIN-2023-030 ✅ in KraftRelevanz 3C2, Masterplan | 30.12.2024 | Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 (Krypto-Transfers rückverfolgbar, "Travel Rule") Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC | Neufassung der Geldtransfer-Verordnung, gilt bereits seit dem 30. Dezember 2024 und bezieht nun auch Kryptowerte ein. Rechtsgrundlage der Krypto-Rückverfolgbarkeit — relevant für Masterplan-Kapitel Finanzen (Monero/DEX-Abschnitt). | Das ist das Gesetz, das schon heute gilt und dafür sorgt, dass Krypto-Überweisungen über regulierte Börsen nachverfolgbar sein müssen — anders als oft angenommen ist das kein Zukunftsplan, sondern seit Ende 2024 aktives Recht. |
| BSDC-P-FIN-2024-031 💬 nur DiskussionRelevanz 3C3 | 10.07.2024 | Feasibility study for a European asset registry in the context of the fight against money laundering and tax evasion (Abschlussbericht) Europäische Kommission, Directorate-General FISMA (mit CEPS, EY, infeurope) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Studie bewertet die Machbarkeit eines einzigen Zugangspunkts zu relevanten Vermögensregistern in den EU-Mitgliedstaaten für zuständige Behörden im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, und prüft drei Umsetzungsszenarien von der Verknüpfung bestehender nationaler Register bis zu einem zentralisierten EU-Register. | Das ist die Original-Studie, um die sich alle Debatten drehen. Wichtig: Eine "Machbarkeitsstudie" prüft nur, OB und WIE etwas theoretisch ginge — sie beschließt nichts und ist kein Gesetzentwurf. |
| BSDC-P-KOM-2022-036 ✅ in KraftRelevanz 3A2 | 19.10.2022 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Verordnung, seit 17. Februar 2024 für alle Unternehmen rechtskräftig; Ziel ist ein einheitlicher Binnenmarkt für digitale Dienste mit klaren Verpflichtungen für Diensteanbieter, um Sicherheit und Rechte der Online-Nutzer zu stärken. | Das ist das zentrale EU-Gesetz für alles, was online läuft — Plattformen, Marktplätze, soziale Netzwerke. Es ist vollständig in Kraft, keine Zukunftsmusik. |
| BSDC-P-KOM-2022-037 ✅ in KraftRelevanz 3A2 | 12.03.2024 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | DSA Art. 34 (Risikobewertung) und Art. 35 (Risikominderung) — Volltext Verordnungstext (Fachportal-Spiegelung des EUR-Lex-Originals) Recherche: DC Quelle öffnen → | Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten, darunter Auswirkungen auf die Grundrechte aus der Charta — Meinungsfreiheit, Datenschutz, Privatleben — und dokumentieren dies mindestens drei Jahre. Die daraus folgenden Risikominderungsmaßnahmen müssen angemessen, verhältnismäßig und wirksam sein. | Das ist der Kern der "Overblocking"-Debatte: Große Plattformen müssen selbst einschätzen, was "riskant" ist, und dagegen vorgehen. Die Begriffe sind bewusst weit gefasst — das Gesetz selbst schreibt keine Löschlisten vor, aber es zwingt Plattformen, im Zweifel eher mehr als weniger zu entfernen, um Sanktionen zu vermeiden. |
| BSDC-P-KOM-2022-040 ✅ in KraftRelevanz 3A3 | ohne Datum laufend aktualisiert | DSA Art. 22 (Trusted Flagger) — Volltext und Bundesnetzagentur-Erläuterung Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator) Recherche: DC Quelle öffnen → | Trusted Flagger sind Organisationen mit besonderer Sachkenntnis im Erkennen und Melden rechtswidriger Inhalte, die vom Digital Services Coordinator zertifiziert werden; wichtig: Trusted Flagger besitzen keinen "Löschknopf" — die Entscheidung über Entfernung verbleibt beim Diensteanbieter, der die Meldung erhält. | Wichtigste Präzisierung: Trusted Flagger löschen nichts selbst. Sie melden nur — mit Vorrang. Die Plattform entscheidet am Ende. Das ist ein wichtiger Unterschied zur oft kursierenden Vorstellung, sie könnten direkt Inhalte entfernen. |
| BSDC-P-FIN-2023-049 ✅ in KraftRelevanz 3C4 | 31.05.2023 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA/MiCAR) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Verordnung vom 31. Mai 2023, anwendbar seit 30. Dezember 2024 — die erste umfassende EU-weite Regulierung für Kryptowerte-Märkte. Rechtsgrundlage für KYC-Pflichten bei zentralen Anbietern (CASPs) und die Klassifizierung von Token-Typen (u. a. Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens). | Das ist das zentrale EU-Gesetz für Kryptowährungen. Es regelt vor allem Börsen und Anbieter — Selbstverwahrung (eigene Wallet ohne Zwischenhändler) bleibt davon unberührt und legal. |
| BSDC-P-GER-2022-052 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 14.09.2022 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Interoperabilitätspflicht aus Art. 6(7) verlangt von "Gatekeepern", Dritten Zugang zu denselben Betriebssystem-Hardware- und Software-Funktionen zu gewähren, die den eigenen Diensten des Gatekeepers zur Verfügung stehen — damit Dritte fair mit dem Gatekeeper konkurrieren können. | Das ist das Gesetz, das große Tech-Konzerne zwingt, ihre Systeme für andere Firmen zu öffnen — zum Beispiel Apps außerhalb des offiziellen App Stores zuzulassen. Ziel ist Wettbewerb, nicht in erster Linie Überwachung. |
| BSDC-P-GER-2024-056 ✅ in KraftRelevanz 3D2 | 10.12.2024 | Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) Europäisches Parlament und Rat (Primärtext); Einordnung via BSI Recherche: DC Quelle öffnen → | Der CRA ist seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft; er ist eine EU-Verordnung und damit — anders als die NIS-2-Richtlinie — direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. | Das ist das neue EU-Gesetz für Cybersicherheit bei allen vernetzten Geräten und Software — von der smarten Heizung bis zum Betriebssystem. Es gilt automatisch in ganz Europa, ohne dass Deutschland es extra ins eigene Recht übersetzen muss. |
| BSDC-P-KOM-2024-060 ✅ in KraftRelevanz 3A4 | 11.04.2024 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2024/1083 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste (European Media Freedom Act, EMFA) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Kern des EMFA ist die Garantie redaktioneller Unabhängigkeit der Medien und der Schutz journalistischer Arbeit vor staatlicher Einflussnahme; das Gesetz enthält verbindliche Regeln für Medienunternehmen, Online-Plattformen und Behörden. | Das ist NICHT das Gesetz, das öffentlich-rechtliche Sender bevorzugt zeigen lässt — es ist in erster Linie ein Schutzgesetz gegen politische Einmischung in Medien (Stichwort Ungarn, Polen). Die "Priorisierung"-Frage aus den ursprünglichen Notizen steckt in einem einzelnen Artikel (Art. 18), nicht im ganzen Gesetz — siehe nächste Quelle. |
| BSDC-P-FND-1983-070 ✅ in KraftRelevanz 3F5, A1, B3 | 15.12.1983 | BVerfG-Urteil "Volkszählungsurteil" — Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Bundesverfassungsgericht, Erster Senat Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hergeleitet aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, gewährt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu bestimmen, ob und inwiefern persönliche Daten verwendet und preisgegeben werden. Beschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und aufgrund einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage zulässig. | Das ist die Geburtsurkunde des deutschen Datenschutzes: Ein Gericht hat schon 1983 entschieden, dass jeder selbst bestimmen darf, wer was über einen weiß — und dass der Staat das nur in engen Grenzen einschränken darf. Jede spätere Debatte über Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung usw. steht im Schatten dieses einen Urteils. |
| BSDC-P-FND-2020-071 ✅ in KraftRelevanz 3F5, B3 | 06.10.2020 | EuGH-Urteil La Quadrature du Net — bereits als BSDC-P-IDN-2020-023 erfasst (Querverweis) Gerichtshof der Europäischen Union Recherche: DC | Bewusster Querverweis statt Doppelerfassung — dieselbe Quelle dient sowohl als Dossier-Beleg (B3) als auch als rechtliches Fundament (F5). Zeigt: Die Datenbank sollte bei Überschneidungen auf bestehende IDs verweisen statt zu duplizieren. | Diese Quelle steht schon in der Datenbank (unter B3) — hier nur als Hinweis, dass sie auch als grundlegendes Rechtsprinzip zählt. |
| BSDC-P-GER-2026-138 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 08.07.2026 | Urteil des Gerichts der Europäischen Union — Apple-Klagen gegen DMA-Torwächter-Benennung abgewiesen (T-1079/23, T-1080/23, T-214/24) Gericht der Europäischen Union (EuG), Berichterstattung via Ratgeberrecht Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 8. Juli 2026 drei Klagen von Apple im Zusammenhang mit dem DMA abgewiesen. Damit bleibt die Benennung von Apple als Torwächter für App Store und iOS bestehen; das Gericht bestätigte insbesondere, dass die fünf von Apple betriebenen App-Store-Versionen als ein einheitlicher zentraler Plattformdienst behandelt werden durften. | Ganz aktuelles, gerichtlich bestätigtes Ergebnis (nur wenige Wochen alt): Apple ist rechtskräftig (vorbehaltlich Berufung) als "Torwächter" eingestuft — der Versuch, sich dieser Einstufung durch getrennte Betrachtung der App-Stores zu entziehen, ist gescheitert. Wichtig: Die inhaltliche Angemessenheit der Interoperabilitätspflicht selbst wurde vom Gericht nicht geprüft, nur als unzulässig zurückgewiesen — die eigentliche Sachfrage bleibt also offen. |
| BSDC-P-KOM-2022-145 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 11.05.2022 | "Kampf gegen Kindesmissbrauch: Kommission präsentiert Gesetzesvorschlag" — Original-Pressemitteilung mit Ausmaß-Zahlen Europäische Kommission Recherche: DC Quelle öffnen → | Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet, bei hoher Dunkelziffer; laut Internet Watch Foundation stieg die Zahl bestätigter Fälle 2021 gegenüber dem Vorjahr um 64%. | Das ist die Zahlenbasis, auf der die gesamte Verordnung aufbaut — wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Das zugrundeliegende Problem ist real und riesig, das rechtfertigt die Kritik an der gewählten Lösung nicht automatisch, macht aber verständlich, warum die Verordnung überhaupt vorgeschlagen wurde. Ohne diese Zahl wirkt jede Kritik an der Chatkontrolle unvollständig. |
| BSDC-P-KOM-2025-237 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 19.11.2025 | Original-Vorschlag "Digital Omnibus" der Europäischen Kommission Europäische Kommission, Berichterstattung via GSK (Wirtschaftskanzlei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 19. November 2025 veröffentlichte die Kommission den Entwurfsvorschlag "Digital Omnibus" — ein Paket zur Vereinfachung und Harmonisierung der EU-Digitalgesetzgebung. Der Entwurf schlägt Änderungen nicht nur am AI Act und Data Act vor, sondern insbesondere auch an der DSGVO selbst, u.a. bei Informationspflichten, Datenschutzverletzungen und Pseudonymisierung sowie neue Regeln zur Verarbeitung von Daten auf Endgeräten (insbesondere über Cookies). | Das ist der offizielle Ausgangspunkt: ein Kommissionsvorschlag vom November 2025, der unter dem Label "Vereinfachung" direkt in den Kern der DSGVO eingreift — nicht nur in Randbereiche. |