Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-IDN-2024-1420
Relevanz 3MIGRATION-ASYL, IDENTITAET
14.05.2024
Eurodac-Reform: EU speichert künftig auch Gesichtsbilder von Asylsuchenden, nicht nur Fingerabdrücke
EUR-Lex / Rat der Europäischen Union
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Mit der Verordnung (EU) 2024/1358 wurde die EU-Datenbank Eurodac von einem reinen Fingerabdruck-Abgleichsystem zu einem vollständigen Asyl- und Migrationsmanagementsystem ausgebaut. Zu den Erweiterungen zählen die zusätzliche Speicherung von Gesichtsbildern neben Fingerabdrücken, eine Ausweitung der erfassten Personenkategorien sowie verstärkte Vorkehrungen zur Datenspeicherung. Die modernisierte Datenbank soll ab Mitte 2026 in Betrieb gehen.

Der genaue Umfang der neu erfassten Personenkategorien und die tatsächliche Nutzung der Gesichtsbilddaten durch nationale Behörden nach Inbetriebnahme sind aus dieser Rechtsakt-Zusammenfassung nicht im Detail belegt.

BSDC-P-FND-2024-1424
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE, KI-RISIKEN
01.06.2024
Stanford-Studie: über 1.000 Missbrauchsbilder im KI-Trainingsdatensatz LAION-5B gefunden
Stanford Internet Observatory / Human Rights Watch
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Das Stanford Internet Observatory fand im offenen KI-Trainingsdatensatz LAION-5B, verwaltet von der in Deutschland ansässigen Non-Profit-Organisation LAION, mindestens 1.008 Bilder mutmaßlichen Kindesmissbrauchs; der Datensatz könnte darüber hinaus tausende weitere solcher Fälle enthalten. Human Rights Watch fand darüber hinaus in einer eigenen Untersuchung 170 Fotos brasilianischer Kinder aus zehn Bundesstaaten in dem Datensatz, teils aus dem gesamten Kindheitsverlauf und mit intimen Momenten wie Geburten, die ohne Wissen der Betroffenen für KI-Training verwendet wurden. LAION entfernte den betroffenen Datensatz vorübergehend und kündigte eine Bereinigung vor erneuter Veröffentlichung an.

Ob und in welchem Umfang bereits veröffentlichte KI-Bildmodelle mit dem unbereinigten Datensatz trainiert wurden und welche Folgen das für einzelne Betroffene hatte, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt.

BSDC-P-FND-2023-1427
Relevanz 3BESCHAEFTIGTEN-UEBERWACHUNG, ARBEIT
01.03.2023
Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Amazon minutengenaue Dauerüberwachung von Lagerbeschäftigten
Verwaltungsgericht Hannover / taz
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Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubte Amazon, im niedersächsischen Logistikzentrum Winsen die Arbeit von Beschäftigten lückenlos zu erfassen, obwohl die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte dies 2017 wegen datenschutzrechtlicher Bedenken untersagt hatte. Beschäftigte müssen jeden Arbeitsschritt per Handscanner bestätigen; Vorgesetzte können mit entsprechender Software Arbeitsgeschwindigkeit minutengenau auswerten. Die Landesdatenschutzbeauftragte legte gegen das Urteil Berufung ein und argumentierte, der durch die lückenlose Überwachung entstehende Leistungs- und Anpassungsdruck müsse höher gewichtet werden als die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Sowohl das Gericht als auch die Datenschutzbeauftragte sehen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da es in Deutschland bislang kein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt.

Der Ausgang der eingelegten Berufung ist aus dieser Quelle nicht belegt; das Urteil beschreibt den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt der Berichterstattung.

BSDC-P-IDN-2021-1441
Relevanz 3NEURODATEN
01.10.2021
Chile verankert als erstes Land der Welt Neurorechte in der Verfassung
Chilenischer Senat / Santiago Ramón y Cajal Institute
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2021 verabschiedete der chilenische Senat einstimmig eine Verfassungsänderung, die als weltweit erste ein Recht auf mentale Privatsphäre ('Neurorechte') verankert. Das neue Verfassungsrecht schützt die Privatsphäre der Gedanken, die Willensfreiheit des Denkens, den gleichberechtigten Zugang zu Technologien, die menschliche Fähigkeiten erweitern, sowie den Schutz vor Diskriminierung aufgrund neuronaler Daten. Der chilenische Oberste Gerichtshof wandte das neue Recht bereits 2023 in einem wegweisenden Urteil gegen das US-Neurotechnologie-Unternehmen Emotiv an. Colorado folgte 2024 mit dem Protect Privacy of Biological Data Act (HB24-1058, in Kraft seit 07.08.2024), der 'biologische Daten' einschließlich neuronaler Daten aus Gehirn-Messgeräten als besonders sensible Datenkategorie einstuft.

Wie das chilenische Neurorecht in der Praxis gegenüber kommerziellen Konsumgeräten (z. B. Wearables mit EEG-Sensoren) außerhalb des Emotiv-Falls durchgesetzt wird, ist aus dieser Quelle nicht im Detail belegt.

BSDC-P-IDN-2022-1442
Relevanz 3BLUTSPENDE-BIOBANKEN
06.07.2022
UK Biobank: Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten schützt nicht vollständig vor Re-Identifizierung
UK Biobank / Distilled Post
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Die britische Forschungsdatenbank UK Biobank gibt Forschern ausschließlich pseudonymisierte Daten weiter: Jeder Teilnehmer erhält eine aus der NHS-Nummer generierte, nicht zurückrechenbare Kennung (PID), und jeder Datensatz wird zusätzlich nach einem antragsspezifischen Schema pseudonymisiert, sodass sich Daten aus verschiedenen Forschungsanträgen nicht ohne Weiteres verknüpfen lassen. Dennoch zeigten Sicherheitsvorfälle, dass Pseudonymisierung als alleinige Schutzmaßnahme Grenzen hat: Experten argumentierten, dass bereits Teildatensätze Risiken bergen können, etwa wenn sich Personen durch Kombination von Geburtsmonat und -jahr mit öffentlich verfügbaren Angaben zu medizinischen Ereignissen re-identifizieren lassen. UK Biobank betont, dass bislang keine Teilnehmer tatsächlich re-identifiziert wurden, und initiierte eine externe Überprüfung möglicher zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie Generalisierung, Differential Privacy und homomorphe Verschlüsselung.

UK Biobank bestreitet, dass es bereits zu einer tatsächlichen Re-Identifizierung kam; die zitierten Risiken sind theoretischer bzw. methodenkritischer Natur, kein dokumentierter Einzelfall.

BSDC-P-FIN-2023-1445
Relevanz 3FIN, RECHT-VOLLZUG
07.12.2023
EuGH: Schufa-Score darf nicht allein maßgeblich für Kreditentscheidungen sein
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
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Der EuGH entschied am 07.12.2023 in den verbundenen Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22, dass die automatisierte Erstellung eines Bonitäts-Score-Werts wie durch die Schufa unter das DSGVO-Verbot rein automatisierter Einzelentscheidungen fallen kann, wenn der Score-Wert die eigentlich maßgebliche Grundlage für eine nachgelagerte Entscheidung eines Dritten (etwa eine Bank) bildet. Ob dies im Einzelfall zutrifft, muss laut EuGH von den nationalen Gerichten geprüft werden; entscheidend ist, ob der Dritte dem Score-Wert bei seiner Entscheidung maßgebliche Rolle einräumt. Seit dem 17.03.2026 nutzt die Schufa ein neues, für Verbraucher verständlicheres Berechnungsverfahren mit zwölf Kriterien, darunter das Alter des ältesten Bankkontos und der ältesten Kreditkarte, Zahlungsausfälle und der Kreditstatus.

Das Urteil legt einen Prüfmaßstab fest, verbietet Scoring-Verfahren aber nicht grundsätzlich; ob und wie oft deutsche Gerichte seither tatsächlich automatisierte Ablehnungen wegen dieses Urteils kassierten, ist aus dieser Quelle nicht beziffert.

BSDC-P-GER-2024-1450
Relevanz 3GERAETE-OS, UNSICHTBARE-TECHNIK
01.01.2024
Studie: Samsung- und LG-Smart-TVs erfassen Bildschirminhalte alle 15 bis 60 Sekunden per ACR-Tracking
ACM Internet Measurement Conference / SecurityWeek
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Eine 2024 auf der ACM Internet Measurement Conference veröffentlichte, peer-reviewte Studie zeigt, dass LG-Fernseher alle 15 Sekunden und Samsung-Fernseher jede Minute Bildschirminhalte per 'Automatic Content Recognition' (ACR) erfassen und mit einer Inhaltsdatenbank abgleichen, um zu erkennen, was gerade angezeigt wird. ACR erfasst dabei alles, was über HDMI angezeigt wird, also auch Inhalte von angeschlossenen Spielkonsolen, Kabelboxen und Laptops. Im Dezember 2025 leitete der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton Klagen gegen Sony, Samsung, LG, Hisense und TCL ein, denen vorgeworfen wird, TV-Sehdaten unrechtmäßig gesammelt und monetarisiert zu haben; Verbraucherschützer wiesen zudem nach, dass es auf LG-Geräten 27 Klicks brauchte, um die Funktion vollständig zu deaktivieren. Am 26.02.2026 einigte sich Samsung als erster Hersteller außergerichtlich mit der texanischen Behörde.

Die Klagen und die Vergleichszahlung betreffen US-Recht (Texas); eine vergleichbare Untersuchung oder Sanktion für den deutschen bzw. europäischen Markt ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-GER-2023-1455
Relevanz 3AUTO
01.09.2023
Mozilla-Studie: Moderne Autos sammeln mehr Daten als jede andere untersuchte Produktkategorie, 19 von 25 Marken verkaufen sie
Mozilla Foundation
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Die Mozilla Foundation untersuchte 25 Autohersteller unabhängig und kam zu dem Schluss, Autos seien 'die schlechteste Produktkategorie, die wir je in Bezug auf Datenschutz geprüft haben'. 84 Prozent der untersuchten Hersteller geben an, personenbezogene Daten mit Dritten teilen zu können, 19 von 25 Marken erwähnen explizit den 'Verkauf' von Daten. Jeder untersuchte Hersteller speicherte deutlich mehr personenbezogene Daten als notwendig, erfasst über Kameras, Mikrofone oder gekoppelte Smartphones, darunter Angaben zu privaten Interessen, Sexualleben und individuellem Gesundheitszustand. GPS-Antennen und fest verbaute SIM-Karten übertragen diese Daten kontinuierlich an die Hersteller; anonymisierte und aggregierte Daten fließen zusätzlich an sogenannte Vehicle Data Hubs, die digitalen Datenbroker der Automobilbranche. Die Mozilla-Experten konnten bei keiner der 25 untersuchten Marken bestätigen, dass sämtliche persönlichen Kundendaten verschlüsselt wurden.

Ob und in welchem Umfang die genannten sensiblen Datenkategorien (z. B. Sexualleben) tatsächlich systematisch erfasst oder nur theoretisch laut Datenschutzerklärung erfassbar sind, differenziert diese Quelle nicht in jedem Einzelfall.

BSDC-P-FND-2023-1456
Relevanz 3STAAT, PREDICTIVE-POLICING
16.02.2023
Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsgrundlage für Palantir-Polizeisoftware in Hessen und Hamburg
Bundesverfassungsgericht
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), dass die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und verfassungswidrig sind, weil es an klaren und hinreichend bestimmten Voraussetzungen und Grenzen für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlte. Hessen hatte 2017 die Analysesoftware 'Gotham' des US-Unternehmens Palantir erworben und setzte sie unter dem Namen 'hessenDATA' ein; vergleichbare Systeme laufen in Bayern als VeRA und in Nordrhein-Westfalen als DAR. Das Gericht verpflichtete Hessen, die betroffene Vorschrift bis Ende September 2023 zu überarbeiten und ließ die weitere Nutzung von hessenDATA bis dahin nur unter Auflagen zu; Hamburgs zugehörige Regelung war noch nicht in Kraft getreten und wurde für nichtig erklärt.

Das Urteil betrifft ausdrücklich nur die gesetzlichen Grundlagen in Hessen und Hamburg; ob die vergleichbaren Systeme in Bayern (VeRA) und Nordrhein-Westfalen (DAR) auf denselben verfassungsrechtlichen Mangel geprüft und ggf. angepasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FND-2024-1457
Relevanz 3ZUKUNFTSTECHNIK, KI-RISIKEN
02.12.2024
UN-Generalversammlung verabschiedet Resolution zu autonomen Waffensystemen, USA/Russland/China blockieren verbindliches Verbot
Vereinte Nationen (UN-Generalversammlung)
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Am 02.12.2024 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu tödlichen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS). Über 115 Staaten unterstützen mittlerweile Verhandlungen über einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Regulierung; bei einem Treffen im September 2024 gaben 42 Staaten, darunter Deutschland, ein gemeinsames Statement ab, wonach die bisherigen Diskussionsfortschritte für den Einstieg in konkrete Vertragsverhandlungen ausreichten. Die großen Militärmächte USA, Russland und China stellen sich jedoch bislang gegen ein verbindliches internationales Verbot sogenannter Killerroboter und blockieren damit den diplomatischen Prozess.

Die Resolution selbst hat keinen bindenden Charakter; ob und wann ein tatsächlicher Vertrag zustande kommt, ist aus dieser Quelle offen und nicht absehbar.

BSDC-P-FND-2023-1459
Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, BETROFFENENRECHTE
01.06.2023
Recht auf Vergessenwerden: Rund die Hälfte aller Google-Löschanträge wird wegen öffentlichen Interesses abgelehnt
heise online / googlewatchblog.de
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2022 stellte Deutschland mit 24.166 Löschanträgen die zweithöchste Anzahl an 'Recht auf Vergessenwerden'-Anfragen in Europa, ein Rückgang von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2022 erhielten Google und Microsoft zusammen über 155.000 solcher Anfragen, davon rund 147.000 (96 Prozent) allein bei Google. Kumuliert erhielt Google bis 2021 über 1,3 Millionen Löschanträge nach Art. 17 DSGVO, von denen rund die Hälfte abgelehnt wurde, überwiegend mit der Begründung eines bestehenden öffentlichen Interesses an der jeweiligen Information.

Die Kriterien, nach denen Google im Einzelfall 'öffentliches Interesse' bejaht oder verneint, werden vom Unternehmen selbst angewendet und sind nicht durch eine unabhängige Instanz vorab geprüft; wie viele abgelehnte Anträge nachträglich gerichtlich angefochten und erfolgreich durchgesetzt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-IDN-2021-1460
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE
01.01.2021
Sharenting: Pädokriminelle sammeln gezielt öffentlich geteilte Kinderfotos von 'Momfluencern'
Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger / Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
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Als 'Sharenting' wird die Praxis bezeichnet, wenn Eltern regelmäßig Fotos oder Informationen über ihre Kinder in sozialen Medien teilen. Studien zeigen, dass viele pädokriminelle Nutzer ihre Inhalte gezielt von 'Momfluencern' beziehen, also Müttern, die ihre Elternschaft strategisch zur Follower-Generierung einsetzen. Laut Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger sammeln Pädokriminelle solche öffentlich zugänglichen Bilder, kommentieren sie mit einschlägigen Texten und teilen sie in eigenen Netzwerken; Familienbilder tauchen wiederholt auf einschlägigen Darknet-Websites auf. Besonders kritisch wird es, wenn Eltern zusätzliche Informationen wie Wohnadresse, Schule oder Kindergarten veröffentlichen, weil Pädokriminelle und Stalker die Kinder dadurch vergleichsweise leicht lokalisieren können.

Wie viele der im Darknet kursierenden Familienbilder konkret aus öffentlichen Social-Media-Konten stammen im Vergleich zu anderen Quellen, ist aus dieser Quelle nicht separat beziffert.

BSDC-P-FND-2024-1466
Relevanz 3RECHT-VOLLZUG
01.01.2025
DSGVO-Bußgelder in Deutschland sinken 2024 auf 266 Verfahren mit im Schnitt niedrigen Summen
Statista / Athene-Center
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Deutsche Datenschutzbehörden verhängten 2024 nur 266 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von rund 2,5 Millionen Euro, ein deutlicher Rückgang gegenüber 2023 mit 357 Verfahren und einer Gesamtsumme von 4,94 Millionen Euro. Die durchschnittliche Bußgeldhöhe für Verstöße gegen technische und organisatorische Datenschutzanforderungen lag 2023 bei 27.033,33 Euro, der Median jedoch nur bei 3.600 Euro, was auf wenige hohe Ausreißer bei überwiegend geringen Einzelstrafen hindeutet. Die Zahl der Bußgeldverfahren steigt zwar über die Jahre insgesamt, die verhängten Summen bleiben aber vergleichsweise niedrig; zusätzlich verzeichnen Studien ein Vollzugsdefizit speziell bei Verstößen von Behörden selbst, gegen die im Verhältnis seltener und in geringerer Höhe sanktioniert wird als gegen private Unternehmen.

Die genauen Gründe für den Rückgang von 2023 auf 2024 (weniger Verstöße, weniger Verfolgung oder methodische Änderungen in der Erhebung) sind aus dieser Quelle nicht eindeutig belegt.

BSDC-P-IDN-2021-1470
Relevanz 3IDENTITAET, STAAT
28.03.2021
Registermodernisierungsgesetz macht Steuer-ID zur behördenübergreifenden Personenkennziffer, Verfassungsbeschwerde eingereicht
netzpolitik.org / Humanistische Union
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Das am 28.03.2021 verabschiedete Registermodernisierungsgesetz macht die Steuer-Identifikationsnummer zu einer einheitlichen Personenkennziffer, die einen automatisierten Datenabgleich und -austausch zwischen 51 geplanten bzw. 56 großen öffentlichen Registern ermöglicht. Kritiker verweisen auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das eine 'lückenlose Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit' durch Zusammenführung einzelner Lebens- und Personendaten zu Persönlichkeitsprofilen für verfassungswidrig erklärte und die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens explizit als Beispiel für ein solches unzulässiges Profiling nannte. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union reichte gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde ein, weil es aus ihrer Sicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Der Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FND-2024-1472
Relevanz 3STAAT, HACKER-KRIMINALISIERUNG
01.01.2025
357 Reichsbürger besitzen trotz Verfassungsschutz-Datenbank NADIS Ende 2024 noch waffenrechtliche Erlaubnisse
Antwort der Bundesregierung / Bundesamt für Verfassungsschutz
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Seit der Waffenrechtsnovelle vom Februar 2020 muss die Waffenbehörde bei Zuverlässigkeitsprüfungen verpflichtend Auskünfte beim Bundeszentralregister, Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften, der zuständigen Polizei sowie der Verfassungsschutzbehörde einholen. Ist eine geprüfte Person im gemeinsamen Datenbanksystem NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) erfasst, übermittelt die Verfassungsschutzbehörde alle offenen und rechtlich verwertbaren Erkenntnisse an die für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung zuständige Behörde. Ein Erlass stellte klar, dass sogenannte Reichsbürger grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Trotz dieses Systems waren Ende 2024 laut Bundesregierung noch 357 als 'Reichsbürger' oder 'Selbstverwalter' erfasste Personen im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Ob die verbliebenen 357 Fälle Verfahren betreffen, die noch laufen, oder ein tatsächliches Vollzugsversagen darstellen, ist aus dieser Quelle nicht differenziert.

BSDC-P-KOM-2014-1473
Relevanz 3KOMMUNIKATION, STAAT
01.04.2014
Ex-NSA/CIA-Direktor Hayden: 'Wir töten Menschen basierend auf Metadaten' — Verschlüsselung schützt WhatsApp-Metadaten nicht
Michael Hayden (Johns Hopkins University) / netzpolitik.org
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Auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern wie WhatsApp gilt die Verschlüsselung nur für den Nachrichteninhalt, nicht für Metadaten wie Sender, Empfänger, Zeitpunkt, Datum und Nachrichtengröße, aus denen sich ablesen lässt, wer mit wem wann kommuniziert; der Meta-Konzern speichert diese Metadaten zentral auf eigenen Servern. Michael Hayden, sowohl ehemaliger NSA-Direktor (1999–2005) als auch CIA-Direktor (2006–2009), erklärte im April 2014 bei einer öffentlichen Debatte an der Johns Hopkins University wörtlich: 'We kill people based on metadata' ('Wir töten Menschen basierend auf Metadaten'), um die geheimdienstliche Relevanz von Metadaten trotz Inhaltsverschlüsselung zu unterstreichen.

Das Zitat bezieht sich auf US-Drohnenoperationen im Kontext von NSA-Metadatenauswertung allgemein, nicht speziell auf WhatsApp-Metadaten; die Übertragbarkeit auf zivile Messenger-Nutzung wird in dieser Quelle als Beispiel, nicht als belegter Einzelfall dargestellt.

BSDC-P-KOM-2016-1474
Relevanz 3KOMMUNIKATION
01.01.2016
Signal-Vorläufer erhielt 2013–2016 fast 3 Millionen US-Dollar vom staatlich finanzierten Open Technology Fund
Wikipedia (Signal Foundation)
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Von 2013 bis 2016 erhielt Open Whisper Systems, der Vorläufer des heutigen Signal-Messengers, rund 2,955 Millionen US-Dollar vom Open Technology Fund (OTF). Der OTF ist ein Unterprojekt von Radio Free Asia, das wiederum zur U.S. Agency for Global Media (USAGM) gehört, einer mit rund einer Milliarde US-Dollar jährlich vom US-Kongress finanzierten Bundesbehörde. Die Signal Foundation hat bislang zu keinem Zeitpunkt Finanzberichte veröffentlicht oder die Identität ihrer Spender offengelegt; für 2024 meldete die Stiftung dennoch Einnahmen von 29.413.537 US-Dollar und Ausgaben von 38.019.696 US-Dollar.

Eine staatliche Anschubfinanzierung eines Open-Source-Projekts ist keine Aussage über eine bestehende Kontrolle des Quellcodes oder der Verschlüsselung durch die US-Regierung; der quelloffene Code von Signal wird unabhängig von Kryptographen geprüft. Die genannte Finanzierungssumme betrifft eine frühe Entwicklungsphase, nicht den heutigen Betrieb.

BSDC-P-FIN-2025-1475
Relevanz 3WEARABLES, FIN
26.02.2025
Munich Re: Smartwatch-Gesundheitsdaten sollen Risikoeinschätzung für Lebensversicherungen verbessern
Munich Re / Versicherungsmonitor
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Der Rückversicherer Munich Re sieht laut einer gemeinsamen Studie von Munich Re Life US und der britischen Datenanalysefirma Klarity großes Potenzial darin, Gesundheitsdaten aus Smartwatches, etwa tägliche Schrittzahlen, für die Risikobewertung (Underwriting) bei Lebensversicherungen zu nutzen. Nach Angaben des Unternehmens erlauben solche Wearable-Daten eine genauere individuelle Risikoeinschätzung als traditionelle Messgrößen. Über sein 'Connect & Protect'-Angebot bietet Munich Re Versicherern zusätzlich Zugriff auf versicherungsrelevante Daten aus vernetzten Gebäuden und Gewerbeumgebungen, um Gefahren und Risiken aus Versicherungssicht besser einschätzen oder vermeiden zu können.

Ob und in welchem Umfang diese Wearable-Daten bereits konkret in Deutschland zur Prämienberechnung herangezogen werden, ist aus dieser Quelle nicht belegt; der Fokus der zitierten Studie liegt auf dem US-Markt.

BSDC-P-FIN-2024-1477
Relevanz 3AUTO, FIN
01.01.2024
Telematik-Autoversicherung: Rabatt gegen lückenlose Fahrverhaltensdaten, Kündigungsrisiko bei negativem Profil
Verbraucherzentrale / dr-datenschutz.de
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Bei Telematik- bzw. 'Blackbox'-Kfz-Versicherungen zeichnet ein im Fahrzeug installiertes Gerät kontinuierlich Standort, Geschwindigkeit, Beschleunigung und Bremsverhalten auf; im Gegenzug für verkehrskonformes Fahrverhalten winken Prämienrabatte. Verbraucherschützer beziffern die durchschnittliche Ersparnis auf 10 bis 15 Prozent, in Einzelfällen sind Rabatte von bis zu 45 Prozent möglich. Datenschützer kritisieren die permanente Datensammlung: Die erfassten Standortdaten könnten grundsätzlich auch für personalisierte Werbung genutzt werden, der Versicherer kann die Fahrdaten bei einem Unfall gegen den Versicherten verwenden, und bei auffällig negativem Fahrverhalten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Ob und wie oft Versicherer Telematik-Daten tatsächlich bereits gegen Kunden in Schadensfällen oder bei Vertragskündigungen verwendet haben, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt.

BSDC-P-FND-2022-1483
Relevanz 3STAAT, STAATEN-DATENFLUESSE
21.06.2022
EuGH erklärt fünfjährige Fluggastdaten-Speicherfrist für unverhältnismäßig, begrenzt PNR-Nutzung auf 'absolut Notwendiges'
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Recherche: DC
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Der EuGH entschied am 21.06.2022 auf Vorlage des belgischen Verfassungsgerichtshofs zur Auslegung der PNR-Richtlinie, die die systematische Verarbeitung von Fluggastdaten (Passenger Name Records) für Flüge zwischen der EU und Drittstaaten regelt. Das Gericht stellte fest, die Richtlinie greife schwerwiegend in das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Datenschutz ein, und erklärte die bis dahin praktizierte fünfjährige Speicherfrist für Fluggastdaten für unverhältnismäßig. Datenerhebung und -auswertung müssen sich künftig auf das 'absolut Notwendige' beschränken; die Speicherung von Fluggastdaten bei EU-internen Flügen ist seither nur noch bei konkreten Anzeichen einer terroristischen Bedrohung oder auf sogenannten kriminellen Flugrouten zulässig, mit einer maximalen Speicherdauer von sechs Monaten. Laut einer Bundestagsanfrage stieg die Zahl der in Deutschland gespeicherten Fluggastdatensätze bis 2023 auf 424 Millionen deutlich an.

Ob die deutsche Praxis der PNR-Speicherung inzwischen vollständig an das Urteil angepasst wurde, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt; die zitierte Zunahme auf 424 Millionen Datensätze deutet eher auf einen weiter wachsenden Datenbestand hin.

BSDC-P-FND-2018-1485
Relevanz 3GESELLSCHAFT, PLATTFORMMACHT
01.04.2018
Cambridge Analytica: 87 Millionen Facebook-Profile für Wahlbeeinflussung genutzt, rund 310.000 in Deutschland betroffen
Statista / heise online
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Cambridge Analytica sammelte über eine Facebook-App unrechtmäßig Daten von schätzungsweise 87 Millionen Facebook-Nutzern, darunter rund 310.000 in Deutschland, um sie mit individuell zugeschnittenen Wahlwerbeanzeigen zur Wahl Donald Trumps zu bewegen. Über Microtargeting-Kampagnen erhielten Wähler politische Botschaften, die gezielt auf ihre individuellen Ängste, Hoffnungen und Vorurteile zugeschnitten waren. Laut späteren Umfragen gaben 86 Prozent aktueller und ehemaliger Facebook-Nutzer an, wenig oder gar kein Vertrauen zu haben, dass das Netzwerk verantwortungsvoll mit ihren persönlichen Daten umgeht. Nachfolgeorganisationen und -akteure wie die Gruppe 'Team Jorge' setzten ähnliche Methoden der Desinformation und Wahlbeeinflussung auch im Superwahljahr 2024 fort, wenn auch über andere Kanäle als Cambridge Analytica.

Die direkte kausale Wirkung des Cambridge-Analytica-Microtargetings auf den tatsächlichen Wahlausgang 2016 ist wissenschaftlich umstritten und aus dieser Quelle nicht als belegter Kausalzusammenhang, sondern als beschriebene Methode dargestellt.

BSDC-P-FND-2020-1490
Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING, STAAT
06.02.2020
Niederländisches Gericht stoppt Sozialbetrugs-Algorithmus SyRI wegen Diskriminierung armer Bevölkerungsgruppen
Bezirksgericht Den Haag / netzpolitik.org
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Das niederländische System Risk Indication (SyRI) wurde von der Regierung eingesetzt, um Betrug bei Sozialleistungen, Steuern, Sozialabgaben und im Arbeitsrecht automatisiert aufzudecken, kam aber nur in bestimmten Regionen des Landes mit besonders vielen Einwohnern unterhalb eines undefinierten Einkommensniveaus zum Einsatz, ohne dass es Belege dafür gab, dass Menschen aus diesen Regionen überproportional häufig Sozialbetrug begingen. Menschenrechtsaktivisten reichten 2019 Klage gegen SyRI ein, weil das System arme Menschen diskriminiere; der UN-Sonderberichterstatter für Armut kritisierte, das System nutze Parameter, die explizit auf Menschen mit niedrigem Einkommen und ethnische Minderheiten zielten. Das Bezirksgericht Den Haag entschied am 06.02.2020, dass SyRI gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, und ordnete den sofortigen Stopp des Systems an.

Ob und in welcher Form die niederländische Regierung nach dem Urteil ein Nachfolgesystem einführte, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-IDN-2020-1491
Relevanz 3DNA-DATENBANKEN
01.01.2020
DNA-Verwandtensuche bei 23andMe deckt ungewollt verheimlichte Vaterschaften und unbekannte Halbgeschwister auf
How-To Geek / 23andMe Support-Dokumentation
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Günstige DNA-Tests wie 23andMe haben die Ahnenforschung grundlegend verändert und machen es leichter denn je, lange verborgene Familiengeheimnisse aufzudecken. Die 'DNA Relatives'-Funktion kann unerwartet enthüllen, dass die angenommene biologische Vaterschaft nicht zutrifft ('Non-Paternity Events'), oder bislang unbekannte enge Verwandte wie Halbgeschwister aufdecken, die im Schnitt etwa 25 Prozent DNA-Übereinstimmung mit dem Nutzer teilen, im Gegensatz zu rund 50 Prozent bei Vollgeschwistern. 23andMe verbesserte seine Analysemethoden, um solche engen Verwandtschaftsverhältnisse (Halbgeschwister, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Großeltern, Enkelkinder) präziser zu kennzeichnen.

Wie viele Nutzer insgesamt durch die Funktion unerwartete, potenziell belastende Familiengeheimnisse erfahren, ist aus dieser Quelle nicht mit einer Gesamtzahl belegt, nur anhand von Einzelbeispielen illustriert.

BSDC-P-FND-2020-1492
Relevanz 3ARBEIT, KI-RISIKEN
06.11.2019
HireVue stellt Gesichtsanalyse bei KI-Bewerbungsinterviews nach FTC-Beschwerde von EPIC ein
Electronic Privacy Information Center (EPIC)
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Am 06.11.2019 reichte die Bürgerrechtsorganisation EPIC eine Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht FTC gegen den Anbieter von KI-gestützten Video-Bewerbungsinterviews HireVue ein. EPIC warf dem Unternehmen vor, mit unbewiesenen, invasiven und diskriminierungsanfälligen KI-Tools zu werben, die angeblich 'kognitive Fähigkeit', 'psychologische Merkmale', 'emotionale Intelligenz' und 'soziale Kompetenzen' von Bewerbern messen könnten, deren Ergebnisse jedoch 'verzerrt, unbeweisbar und nicht reproduzierbar' seien; zudem bestritt HireVue fälschlich, Gesichtserkennung einzusetzen, obwohl die eingesetzte Gesichtsanalyse-Software potenziell rassistisch verzerrt sein oder unzulässig zur Erkennung sexueller Orientierung genutzt werden konnte. Rund vier Monate nach der Beschwerde, im März 2020, stellte HireVue die Gesichtsanalyse-Komponente ein und erklärte öffentlich, die Technologie sei 'nicht die Kontroverse wert' gewesen. Das Unternehmen analysiert jedoch weiterhin biometrische Daten wie Sprache, Sprachmelodie und Verhalten von Bewerbern.

Die verbliebene Analyse von Sprache und Verhalten birgt laut EPIC ähnliche Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken wie die eingestellte Gesichtsanalyse; ob diese Komponenten seither ebenfalls eingeschränkt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-IDN-2019-1494
Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, BIOMETRIE
01.03.2019
DNA-Phänotypisierung: Bayern erlaubt seit 2018 Rückschluss auf Aussehen aus Tatort-DNA, Experten warnen vor Scheinsicherheit
Tagesspiegel / Mediendienst Integration
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In Bayern ist die DNA-Phänotypisierung seit einer Änderung des Landespolizeigesetzes 2018 erlaubt: Aus Tatort-DNA können Ermittler auf Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie das Alter eines Verdächtigen schließen. Eine entsprechende Erweiterung von § 81e StPO stand auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene. Forensiker und Rechtsexperten warnten vor einer 'übereilten Entscheidung' und forderten einen präzisen rechtlichen Rahmen; Kritiker betonen, die Trefferquote sei bei Weitem nicht so verlässlich wie oft suggeriert, und warnen vor Fehlermittlungen sowie Diskriminierung von Minderheiten. Im Gegensatz zur Schweiz, die die Erfassung der sogenannten biogeografischen Herkunft zunächst in Betracht zog, schloss Deutschland dieses Merkmal explizit aus der Auswertung aus, um Racial Profiling zu vermeiden.

Wie oft die bayerische Praxis seit 2018 tatsächlich zu falschen Verdächtigungen führte, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt.