Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-KOM-2026-251 ✅ in KraftRelevanz 3A7 | 07.07.2026 | FragDenStaat — Detailanalyse des Koalitionsausschuss-Beschlusses FragDenStaat (Transparenz-NGO, Betreiber der größten deutschen IFG-Anfrageplattform) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Koalitionsvertrag von SPD und Union hatte 2025 noch vereinbart: "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren." Der aktuelle Beschluss stellt laut FragDenStaat einen "massiven Bruch des Koalitionsvertrags" dar. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt soll in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten. | Wichtiger Fakt zur Verfahrens-Einordnung: Es handelt sich bislang um einen Koalitionsausschuss-Beschluss, NICHT um einen fertigen Gesetzentwurf — der eigentliche Entwurf steht laut dieser Quelle noch aus. Für die Statuskennzeichnung bedeutet das: 💬/🔶-Grenzfall, klar als "Absichtserklärung, Umsetzung offen" markieren, nicht als beschlossenes Gesetz. |
| BSDC-O-KOM-2026-252 ✅ in KraftRelevanz 3A7 | 07.07.2026 | Offener Brief von 137 Organisationen — konkrete Detailkritik am Beschluss Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Medien und Verbänden, koordiniert über FragDenStaat Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Beschluss von Union und SPD sieht vor, künftig nur noch IFG-Anträge mit nachgewiesenem "berechtigten Interesse" zuzulassen und zivilgesellschaftliche Organisationen, Pressevertreter:innen sowie Menschen ohne deutsche oder Unionsbürgerschaft auszuschließen. Namen aller Behördenmitarbeiter:innen — auch in leitenden Funktionen — sollen konsequent geschwärzt werden. | Sehr konkrete Einzelmaßnahmen statt nur pauschaler Kritik: Der Ausschluss von Menschen ohne deutsche/EU-Staatsbürgerschaft sowie die durchgängige Schwärzung von Behördenleitungs-Namen sind sehr spezifische, überprüfbare geplante Änderungen — wichtig für einen präzisen Blackstone-Artikel statt vager Empörung. |
| BSDC-J-KOM-2026-253 ✅ in KraftRelevanz 3A7 | 02.07.2026 | netzpolitik.org — Einordnung mit Hinweis auf früheres geleaktes Verhandlungspapier netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Bereits in den Koalitionsverhandlungen 2025 hatten Union und SPD über eine Abschaffung des IFG diskutiert, wie ein geleaktes Arbeitsgruppen-Papier zu "Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz" im März 2025 zeigte — Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU). Seit 2006 gilt das IFG auf Bundesebene; allein über die Plattform FragDenStaat wurden bereits über 130.000 Menschen in mehr als 250.000 Anfragen Informationen "befreit". | Wichtiger historischer Kontext: Der aktuelle Vorstoß ist keine plötzliche Idee, sondern reicht laut dieser Quelle bis in die Koalitionsverhandlungen 2025 zurück — zeigt eine längerfristige politische Absicht, kein Kurzschluss-Beschluss. Zusätzlich eine konkrete Nutzungszahl (250.000+ Anfragen über eine einzige Plattform), die die praktische Relevanz des Gesetzes belegt, bevor über seine mögliche Einschränkung diskutiert wird. |
| BSDC-B-KOM-2026-254 ✅ in KraftRelevanz 2A7 | 02.07.2026 | Kritik-Zitat des DJV-Bundesvorsitzenden — Interessenkonflikt-Hinweis ZDF, Zitat Mika Beuster (Bundesvorsitzender Deutscher Journalisten-Verband, DJV) Recherche: DC Quelle öffnen → | DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: Ohne das Informationsfreiheitsgesetz würden "viele Skandale nicht aufgedeckt". Zusätzlicher Hinweis im Artikel: Kritik am IFG von CDU-Politiker Philipp Amthor rühre möglicherweise daher, dass er "selber davon betroffen" sei (Bezug auf frühere Maskenaffäre-Berichterstattung). | Interessanter, aber heikler Zusatzpunkt: Es wird ein möglicher persönlicher Interessenkonflikt eines beteiligten Politikers angedeutet. Für Blackstone wichtig: Diese Spekulation über Motive sollte, falls überhaupt verwendet, sehr vorsichtig und klar als Meinung/Vermutung gekennzeichnet werden, nicht als belegter Fakt — passt zum Grundsatz, keine unbelegten Motiv-Unterstellungen zu übernehmen. |
| BSDC-J-FND-2026-255 ✅ in KraftRelevanz 3F9, C1 | 02.06.2026 | "Das Sozialkreditsystem – Ein System, um alle (Chinesen) zu knechten?" — Teil 2 mit EU-Vergleich und programmierbarem Geld seemoz, Autor G. Kretzer Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit dem 1. Januar 2026 wird das Guthaben der chinesischen digitalen Zentralbankwährung e-CNY verzinst und tiefer ins Bankensystem integriert; über Smart Contracts lassen sich Zahlungen an Bedingungen knüpfen. Der Artikel weist darauf hin, dass die EU eigene Testläufe zu "staatlichem Scoring" durchgeführt hat, und mahnt: "Wer die chinesische Überwachung ernst nehmen will, muss die europäische ebenso ernst nehmen — sonst bleibt die Empörung Identitätspolitik mit außenpolitischer Lackierung." | Sehr wichtiger Fund für Blackstones Function-Creep-Argumentation beim digitalen Euro (C1): Chinas e-CNY zeigt konkret, wie programmierbares Geld in der Praxis funktioniert (Smart Contracts, die Zahlungen an Bedingungen knüpfen) — genau das Szenario, vor dem Kritiker beim digitalen Euro warnen, auch wenn die EZB (siehe Batch 4/28) betont, keine vergleichbare Programmierbarkeit zu planen. Der Hinweis auf EU-eigene Scoring-Testläufe ist ein noch zu verifizierender, aber wichtiger Rechercheansatz für ein künftiges Batch. |
| BSDC-J-FND-2026-256 ✅ in KraftRelevanz 2F9 | 26.04.2022 | "Sozialkredit-System: Chinas digitale Kontrolle könnte weltweit Nachahmer finden" — Wirtschaftsperspektive Table.Media (China-Fachredaktion) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Sozialkreditsystem betrifft nicht nur chinesische Bürger, sondern auch ausländische Unternehmen vor Ort — es liefert Daten zur Vertrauenswürdigkeit von Geschäftspartnern und wirkt damit über die Landesgrenzen hinaus. Auch deutsche Unternehmen sind erfasst. | Wichtige Präzisierung: Das System betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch (ausländische) Unternehmen — auch deutsche Firmen mit China-Geschäft sind faktisch dem System unterworfen. Zeigt eine globale Dimension, die über reine innenpolitische Betrachtung Chinas hinausgeht. |
| BSDC-J-FND-2026-257 🔶 im VerfahrenRelevanz 2F9 | 22.11.2022 | Entwurf des neuen chinesischen "Social Credit System Establishment Law" — aktueller Gesetzgebungsstand Table.Media Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein neues Gesetz soll die verschiedenen chinesischen Sozialpunkte-Systeme zusammenführen. Der Entwurf zeigt, dass Unternehmer künftig am stärksten vom geplanten Überwachungssystem betroffen sein werden. Bis das Gesetz final ist, dürfte laut Einschätzung noch viel Zeit vergehen — allerdings sind alle im Entwurf genannten Bereiche bereits durch bestehende rechtswirksame Vorschriften abgedeckt. | Wichtige Nuance: Auch in China ist das "einheitliche" Sozialkreditsystem noch nicht final gesetzlich verankert — vieles läuft bereits über verstreute Einzelvorschriften, ein zusammenfassendes Gesetz ist erst in Vorbereitung. Für Blackstones Präzision wichtig: Das oft zitierte "chinesische Sozialkreditsystem" ist selbst noch im Aufbau, kein einheitliches, fertiges System. |
| BSDC-B-FND-2025-258 ✅ in KraftRelevanz 3F9 | 26.06.2025 | Schweizer TA-Swiss-Forschungsprojekt zu "Bonus-Systemen" — europäischer/Schweizer Kontext Swissinfo, mit Zitat von Johan Rochel (TA-Swiss, Schweizer Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Rochel: "China darf nicht unser Maßstab dafür sein, was wir in westeuropäischen Gesellschaften wollen." Bereits 2020 entwarf eine Zukunftsstudie im Auftrag des deutschen Forschungsministeriums ein Szenario, wie sich in den 2030er-Jahren in Deutschland ein "Bonussystem" etablieren könnte. Die EU sieht in Social Scoring eine Gefahr für Privatsphäre, Gleichheit und ordentliche Verfahren, weil Menschen auf algorithmische Profile reduziert würden. | Sehr wichtiger, differenzierter Fund: Selbst ein Schweizer Forscher, der sich mit dem Thema beschäftigt, warnt davor, China unkritisch als Maßstab für die Debatte in Europa zu nehmen — eine Mahnung zu Präzision, die genau zu Blackstones Stil passt. Gleichzeitig zeigt der Fund, dass sogar ein *deutsches Bundesministerium* bereits 2020 ein Zukunftsszenario für ein eigenes "Bonussystem" durchgespielt hat — nicht als Plan, aber als ernsthafte Denkübung. |
| BSDC-B-KOM-2026-259 ✅ in KraftRelevanz 3B3, F4 | 30.06.2026 | Verfassungsschutzbericht 2025 — offizielle Pressemitteilung mit Forderung nach mehr Befugnissen Bundesministerium des Innern (BMI), Zitat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Jahr 2025 wurden insgesamt 58.851 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 57.701) — die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten stieg um rund 10% auf 3.294 (2024: 2.976). Innenminister Dobrindt: "Wir bekämpfen jede Form des Extremismus konsequent und statten unsere Sicherheitsbehörden mit weitergehenden Befugnissen für ein wirksames Vorgehen gegen Extremisten aus." | Wichtiger direkter Zusammenhang zu Blackstones Überwachungs-Dossiers: Der jährliche Verfassungsschutzbericht wird explizit als Begründung für die Forderung nach erweiterten Überwachungsbefugnissen verwendet — ein Muster, das sich auch in B3 (Bundesrat will Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) zeigt. Der Bericht selbst ist eine Primärquelle mit echten Zahlen, die Forderung nach mehr Befugnissen ist eine politische Schlussfolgerung daraus, die separat bewertet werden sollte. |
| BSDC-B-KOM-2026-260 ✅ in KraftRelevanz 3B3 | 30.06.2026 | Verfassungsschutzbericht 2025 — Original-Langfassung (PDF) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) / Bundesministerium des Innern Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Berichtsjahr 2025 waren 4.649 Bediensteten im BfV tätig. Innenminister Dobrindt: "Die viel beschworene Zeitenwende muss auch bei den Geheimdiensten vollzogen werden, denn Abschreckung funktioniert über Fähigkeiten. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Verfassungsschutz personell und technisch noch besser aufzustellen und ihn mit zeitgemäßen Befugnissen operativ zu stärken." | Konkrete Personalzahl (4.649 Mitarbeitende) und eine explizite politische Ankündigung im Vorwort des offiziellen Berichts selbst: Der Verfassungsschutz soll "mit zeitgemäßen Befugnissen" gestärkt werden — eine direkte Bestätigung der in B3 dokumentierten Ausweitungspläne (Bundesrat-Forderung nach Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) aus derselben politischen Linie. |
| BSDC-B-FND-2025-261 ✅ in KraftRelevanz 2F4 | 30.06.2026 | Vergleichszahl — Straftaten mit extremistischem Hintergrund im Zeitverlauf (2024 vs. 2025) Bundesregierung Recherche: DC Quelle öffnen → | Dobrindt betonte, dass die linksextremistische Gewalt zunehme — ein "ernstes Warnsignal für unseren Rechtsstaat" — verwies dabei unter anderem auf Brandanschläge auf die Berliner Stromversorgung im Januar. Gleichzeitig hob er hervor, dass die größte Bedrohung für die Demokratie weiterhin von Rechtsextremisten ausgehe. | Wichtige Differenzierung für Blackstones Ausgewogenheit: Der Bericht selbst benennt beide Phänomenbereiche (rechts- und linksextremistische Gewalt) und ordnet sie unterschiedlich stark ein — keine einseitige Fokussierung auf nur eine politische Richtung. Nützlich, um Blackstone-Artikel nicht in den Verdacht einseitiger politischer Schlagseite zu bringen. |
| BSDC-J-GER-2026-262 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 28.04.2026 | "Bundesregierung will KI-Einsatz der Polizei – kommt jetzt Palantir?" — Bundesländer-Überblick mit Nutzungszahlen Digitalrechte.de, mit Bezug auf Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung Recherche: DC Quelle öffnen → | Drei Bundesländer nutzen aktuell die Palantir-Software Gotham: Hessen, Bayern und NRW. Baden-Württemberg hat mit dem im November 2025 beschlossenen Polizeigesetz die Grundlage für einen Einsatz geschaffen. Recherchen zeigten: Das bayerische System VeRa wurde zwischen September 2024 und Mai 2025 fast hundertmal eingesetzt, mehr als zwanzigmal für alltägliche Delikte wie Fahrraddiebstahl. Rund 39 Millionen Personendatensätze wurden dafür durchkämmt. In Hessen wird die Software bis zu 15.000 mal im Jahr genutzt. | Sehr konkrete Zahlen, die zeigen: Der Einsatz geht weit über schwere Kriminalität hinaus (auch Fahrraddiebstahl) und betrifft eine gewaltige Datenmenge (39 Millionen Personendatensätze allein in Bayern). Hessens 15.000 Einsätze pro Jahr zeigen, dass es sich um ein Alltagswerkzeug handelt, nicht um eine seltene Ausnahmemaßnahme. |
| BSDC-B-GER-2026-263 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 22.04.2026 | Bundesländer-Positionen im Überblick — wer nutzt Palantir, wer lehnt ab ZDF, mit O-Tönen der Landesinnenministerien Recherche: DC Quelle öffnen → | Schleswig-Holstein erklärt offiziell: "Die Landespolizei Schleswig-Holstein arbeitet nicht mit der Software der Firma Palantir und plant auch nicht, diese einzusetzen." Die bayerische Polizei steht weiterhin in einem laufenden, rechtlich bindenden Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies GmbH — kontroverse öffentliche Äußerungen des Unternehmens hätten darauf keinen Einfluss. | Wichtig für eine ausgewogene Bundesländer-Karte: Nicht alle deutschen Bundesländer setzen auf Palantir — es gibt explizite Absagen (Schleswig-Holstein) neben aktivem Einsatz (Bayern). Das zeigt eine föderale Uneinigkeit, die für einen Blackstone-Artikel interessant ist: Digitale Souveränität wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. |
| BSDC-J-GER-2026-264 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 09.01.2026 | Detaillierter Bundesländer-Überblick — Namen, Zeitpunkte, Ablehnungen Fachportal (internationale Perspektive DE/ES) Recherche: DC Quelle öffnen → | Bayern nutzt die Software seit 2024/2025 als "VeRA" (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform), NRW als "DAR" (Datenbankübergreifende Analyse und Recherche). Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung ab dem zweiten Quartal 2026, mit Datenanalyse in gesicherten Rechenzentren in Deutschland. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf Alternativen. | Wichtige technische Präzisierung: Die Software läuft unter verschiedenen Ländernamen (VeRA, DAR) — nicht "Palantir" im Markennamen, was Verwirrung stiften kann, wenn Bürger nach dem Begriff "Palantir" suchen, aber den Ländernamen der Software nicht kennen. Für Blackstone-Artikel wichtig, beide Namensebenen zu nennen. |
| BSDC-J-GER-2026-265 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 19.08.2025 | "Polizei-Software: Können wir Palantir ersetzen?" — Cloud-Act-Risiko und deutsche Alternativen STRG_F (ZDF/funk-Recherche-Format) Recherche: DC Quelle öffnen → | Palantir wurde vom Trump-Vertrauten und Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, steht der US-Regierung nahe und unterliegt dem US Cloud Act — das bedeutet: Im Zweifel könnten amerikanische Behörden Zugriff auf deutsche Polizeidaten einfordern. Die Recherche zeigt: Es gab längst Initiativen für deutsche Alternativen, die nie beauftragt wurden — obwohl sie offenbar einsatzbereit gewesen wären und digitale Souveränität als politisches Ziel gilt. | Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstone: Der US Cloud Act bedeutet konkret, dass sensible deutsche Polizeidaten theoretisch von US-Behörden angefordert werden könnten — unabhängig davon, wo die Server physisch stehen. Und: Es gab bereits einsatzbereite deutsche Alternativen, die trotz erklärtem politischem Ziel "digitale Souveränität" nie beauftragt wurden — ein sehr konkretes Beispiel für die Kluft zwischen Sonntagsreden und tatsächlichem Handeln. |
| BSDC-B-GER-2026-266 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 27.03.2026 | Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) — Position pro Palantir-Nutzung Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Zitat Bundesvorsitzender Heiko Teggatz Recherche: DC Quelle öffnen → | DPolG-Chef Teggatz: "Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. […] Europa darf nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!" Bundesinnenminister Dobrindt lässt derzeit verschiedene Optionen prüfen, darunter auch Palantir, das bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist. | Wichtige Gegenposition für Blackstones Ausgewogenheit: Die Polizeigewerkschaft selbst argumentiert für eine pragmatische Nutzung bestehender (auch US-)Software, statt auf eine "europäische Aufholjagd" zu warten — mit dem Argument, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht auf digitale Souveränität warten könne. Das ist ein legitimer Zielkonflikt zwischen Sicherheit/Effizienz und digitaler Souveränität, den ein fairer Blackstone-Artikel nicht ausblenden sollte. |
| BSDC-J-GER-2026-267 ✅ in KraftRelevanz 2D3, Masterplan | 16.01.2026 | Deutsche Alternative — One Data (Passau) und der "Ankerkunde"-Ansatz ZDF, Interview mit Gründer Böhm (One Data, Passau) Recherche: DC Quelle öffnen → | Böhm (One Data, Passau): "Ich glaube, deutsche Unternehmen haben mittlerweile alle Fähigkeiten, die es braucht, um unsere Sicherheit bestmöglich zu unterstützen. […] Der Staat muss selber als Kunde auftreten, die Software nutzen und auch beim Verbessern mithelfen, und auch die Anforderungen mit einspielen. Dann klappe auch das Ziel Unabhängigkeit." | Konkretes deutsches Unternehmen als Alternative, mit einem interessanten strukturellen Argument: Digitale Souveränität entsteht nicht von selbst, sondern nur, wenn der Staat als "Ankerkunde" europäische Lösungen aktiv nutzt und mitentwickelt — ein praktischer Lösungsvorschlag statt nur Kritik am Status quo. |
| BSDC-P-GER-2023-268 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 16.02.2023 | BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze Bundesverfassungsgericht, Erster Senat Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten. | Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen: Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung. |
| BSDC-J-GER-2023-269 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 16.02.2023 | netzpolitik.org — Einordnung des Urteils, konkrete Datenquellen bei hessenDATA netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Die eingesetzte Software soll Verbindungen zwischen Menschen, Objekten und polizeilich festgehaltenen Sachverhalten finden und visualisieren — dazu werden u.a. Kontaktdaten sowie Bewegungs- und Reiseinformationen verwendet. In Hessen werden zudem massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen genutzt, die mit anderen Daten verknüpft werden. | Konkrete technische Beschreibung, WAS genau analysiert wird: nicht nur einzelne Datenbanken, sondern eine Verknüpfung von Kontakt-, Bewegungs- und Funkzellendaten zu einem Gesamtbild einer Person. Das ist die technische Grundlage für die verfassungsrechtlichen Bedenken — eine Person wird durch die Datenverknüpfung "gläserner" als durch jede Einzeldatenbank für sich. |
| BSDC-B-GER-2023-270 ✅ in KraftRelevanz 2D3 | 17.02.2023 | Behörden Spiegel — Übergangsfrist und Auflagen nach dem Urteil Behörden Spiegel (Fachmedium für Verwaltung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Der betreffende Paragraf im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) musste bis spätestens Ende September 2023 neu geregelt werden. Bis dahin gestattete das BVerfG die Nutzung nur unter Auflagen — die Polizei durfte "hessenDATA" nur bei konkretem Verdacht auf besonders schwere Straftaten einsetzen. | Wichtiger Verfahrensstand: Das Gericht hat nicht sofort gestoppt, sondern eine Übergangsfrist mit verschärften Auflagen gesetzt — die Nutzung wurde in dieser Zeit auf schwere Straftaten beschränkt. Wichtig zu prüfen für ein künftiges Batch: Wie genau wurde die gesetzliche Neuregelung in Hessen und Hamburg umgesetzt, und entspricht die aktuelle Praxis (u.a. die in Batch 64 dokumentierten Bagatelldelikt-Einsätze in Bayern) noch dieser engen Auslegung? |
| BSDC-B-GER-2023-271 ✅ in KraftRelevanz 2D3 | 16.02.2023 | Gewerkschaft der Polizei (GdP) — Reaktion auf das Urteil, Forderung nach schneller Neuregelung Tagesspiegel, Zitat GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke Recherche: DC Quelle öffnen → | GdP-Chef Kopelke: Es sei utopisch zu glauben, die zur Aufklärung schwerer Verbrechen relevanten Informationen könnten aus einem Wust von Daten "händisch" herausgefischt werden. Zusätzlicher Fakt: Bayern hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit andere Bundesländer dessen Programm ohne zusätzliche eigene Vergabeverfahren übernehmen können. | Zweite Polizeigewerkschaft (neben DPolG aus Batch 64) mit ähnlicher pro-Nutzung-Position — zeigt, dass diese Haltung nicht nur eine Einzelmeinung ist, sondern von mehreren Berufsverbänden geteilt wird. Wichtiger Zusatzfakt: Der bayerische Rahmenvertrag erklärt technisch, warum sich die Software so leicht auf weitere Bundesländer ausweiten kann — andere Länder müssen kein eigenes, oft jahrelanges Vergabeverfahren durchlaufen. |
| BSDC-O-GER-2025-272 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 23.07.2025 | GFF-Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz in Bayern — Original-Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die GFF erhob am 23. Juli 2025 Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG), das der Polizei "Data Mining" mittels VeRA/Gotham erlaubt. Kritisiert wird, dass das Programm Verbindungen auch zu Personen herstellt, die in keinem Zusammenhang mit Straftaten stehen — das verletze u.a. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis. GFF-Zitat: "Bayern ist nicht Gotham City. Die Polizei darf bei ihren Ermittlungen keine intransparenten Algorithmen ans Steuer lassen." | Das ist der zentrale, aktuell laufende Rechtsstreit für Dossier D3 — eine neue Verfassungsbeschwerde direkt gegen die bayerische Praxis, die (siehe Batch 64) auch bei Fahrraddiebstahl eingesetzt wird. Wichtig: Das ist eine NGO-Position bzw. eine anhängige Klage, noch keine gerichtliche Entscheidung — Status entsprechend als 🔶 (anhängiges Verfahren) kennzeichnen, nicht als bereits entschiedene Sache. |
| BSDC-J-GER-2025-273 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 29.07.2025 | "Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Polizei-Software" — Konkrete Beispiele Betroffener Legal Tribune Online (LTO, Fachmedium für Juristen) Recherche: DC Quelle öffnen → | GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das bayerische Landeskriminalamt widerspricht: Die Software werde nur bei Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt, ausschließlich um mögliche Straftaten zu verhindern. | Sehr konkretes, einprägsames Beispiel für die Kritik: Selbst Opfer und Zeugen (nicht nur Verdächtige) können ins System geraten. Wichtig für Ausgewogenheit: Das bayerische LKA widerspricht direkt und behauptet einen auf schwere Kriminalität beschränkten Einsatz — das steht im direkten Widerspruch zu den in Batch 64 dokumentierten Recherchen (Einsatz auch bei Fahrraddiebstahl). Dieser Widerspruch zwischen offizieller Behördenaussage und Recherche-Befund ist selbst ein wichtiger Punkt für einen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-J-GER-2026-274 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 20.04.2026 | "Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform" — Befugnisausweitung statt Einschränkung netzpolitik.org, mit Bezug auf Tätigkeitsbericht der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten Recherche: DC Quelle öffnen → | Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts NICHT beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut — sie erlauben nun beispielsweise auch "KI"-Training und den Einsatz "selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme". Die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert einen generellen Trend zu "ungezügelter Datennutzung" und dass Gesetze "teils im Eilverfahren verabschiedet" würden, sodass der Grundrechtsschutz "nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt" werde. | Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches — ein Lehrbuchbeispiel für Function Creep in Reinform: Statt nach dem verfassungsgerichtlichen Rüffel die Befugnisse einzuschränken, hat NRW sie sogar noch ausgeweitet — inklusive KI-Training, was 2023 noch gar nicht Gegenstand des Urteils war. Diese Kritik kommt nicht von einer Aktivisten-Organisation, sondern von der offiziellen Landesdatenschutzbeauftragten selbst — ein amtliches, sehr gewichtiges Zeugnis für genau das Muster, das Blackstone in vielen anderen Dossiers (A1, B3) bereits dokumentiert hat. |
| BSDC-J-GER-2025-275 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 07.08.2025 | Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes) Recherche: DC Quelle öffnen → | Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten. | Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken. |