Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-KOM-2026-309 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 12.06.2026 | "Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase" — vorläufige Einigung zur Verschlüsselungsfrage (Ende Mai/Juni 2026) Fachportal, mit Bezug auf netzpolitik.org-Leaks vom 21. Mai und 10. Juni 2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Institutionen haben sich laut geleakten Verhandlungsprotokollen "vorläufig" darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen — kein Client-Side-Scanning. Verbleibende Streitpunkte: Müssen Anbieter scannen oder dürfen sie nur? Und: Nur Inhalte Verdächtiger oder generell aller Nutzer? | Bestätigt und präzisiert die Entschärfung der Verschlüsselungsfrage aus der vorherigen Quelle mit einem konkreten Datum (Mai/Juni 2026). Die verbliebene Debatte ist trotzdem noch bedeutsam — der Unterschied zwischen "generell alle" und "nur Verdächtige" ist der Kern der Generalverdacht-Frage, die Blackstones Kritik weiterhin berechtigt trägt. |
| BSDC-B-KOM-2025-311 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 17.12.2025 | "Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind" — Original-Berichterstattung zum EU-Kommissionsbericht netzpolitik.org, mit direktem Bezug auf den offiziellen EU-Kommissionsbericht (zuständig: EU-Innenkommissar Magnus Brunner) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die EU-Kommission ist gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen, veröffentlichte den fälligen Bericht aber erst mit vier Monaten Verspätung. Der Bericht selbst räumt eine "Unzulänglichkeit der Daten" ein, stuft die Massenüberwachung aber trotzdem als verhältnismäßig ein — die Berichte der Mitgliedstaaten würden weiterhin auf "unvollständigen und fragmentierten" Daten beruhen. Bereits 2023 war ein erster Versuch an denselben Datenproblemen gescheitert. | Das ist die Original-Primärquelle für die Trefferquoten-Zahl aus Batch 74 — ein echter, offizieller (wenn auch verspäteter) EU-Kommissionsbericht, nicht nur eine Meinungsmedium-Behauptung. Wichtige Nuance: Der Bericht selbst räumt Datenprobleme ein, kommt aber TROTZDEM zum Schluss "verhältnismäßig" — ein logischer Widerspruch, den auch die Kommission selbst nicht auflösen kann. Die Kommission wollte laut netzpolitik.org zudem keine weiteren Fragen dazu beantworten. |
| BSDC-O-KOM-2026-312 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 09.07.2026 | Digitale Gesellschaft e.V. — exakte Prozentzahlen der Trefferquote (weltweit vs. EU) Digitale Gesellschaft e.V. (Digitalrechte-NGO) Recherche: DC Quelle öffnen → | Insgesamt sei nur 0,000002735% der weltweit gescannten Nachrichten illegales Material, in der EU sogar nur 0,00000077% — die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat. | Präzisere Version der "7,7 Milliardstel"-Zahl mit exaktem Dezimalwert und wichtigem Zusatz: In der EU ist die Quote sogar noch niedriger als weltweit (0,00000077% vs. 0,000002735%). Diese Version ist besser zitierfähig, da die exakten Zahlen genannt werden, statt einer gerundeten Umschreibung. |
| BSDC-O-KOM-2023-313 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 20.12.2023 | Patrick Breyer — 75%-Zahl zu irrelevanten Bildern, direktes Johansson-Zitat netzpolitik.org, Zitat Patrick Breyer (MdEP, Piratenpartei) Recherche: DC Quelle öffnen → | Breyer zitiert eine Aussage der damaligen EU-Innenkommissarin Ylva Johansson vor den EU-Innenministern: "Nur mit jedem vierten ausgeleiteten Privatfoto oder -video kann die Polizei überhaupt etwas anfangen, zu 75% gelangen durch die Chatkontrolle strafrechtlich völlig irrelevante private und intime Bilder und Videos in Hände von Mitarbeitern, bei denen sie nicht sicher sind." | Möglicherweise noch eindrücklicher als die 7,7-Milliardstel-Zahl: Wenn dieses Zitat korrekt ist, hätte die zuständige EU-Kommissarin selbst eingeräumt, dass drei von vier ausgeleiteten privaten Bildern für die Polizei irrelevant sind — private, intime Aufnahmen landen dann bei Content-Moderatoren, ohne dass Sicherheit über deren Umgang damit besteht. Wichtig: Dies ist ein Zitat, das von einem Kritiker (Breyer) wiedergegeben wird — für höchste Präzision sollte nach Möglichkeit die Original-Quelle des Johansson-Zitats (Protokoll der Innenminister-Sitzung) noch verifiziert werden, bevor es ohne Einschränkung übernommen wird. |
| BSDC-B-KOM-2026-314 ✅ in KraftRelevanz 3A1, F4 | 09.07.2026 | BKA-Stellungnahme — kein Einbruch bei Verdachtsmeldungen nach Auslaufen der Regelung Bundeskriminalamt, zitiert via Digitale Gesellschaft e.V. / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Anders als vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung teilweise behauptet, sind die Meldungen von Verdachtsfällen an das BKA nicht eingebrochen. Das BKA erklärte gegenüber netzpolitik.org: "Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden." | Wichtiger Kontrastpunkt zu Batch 73 (BKA-Präsident Münch warnte dort vor einer "Lücke bei Erkennung und Meldung"): Diese Quelle zeigt eine differenziertere, möglicherweise sogar leicht widersprüchliche Aussage derselben Behörde — konkret nachweisbar sei der befürchtete Einbruch bisher nicht. Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig: Beide BKA-Aussagen sollten nebeneinander dargestellt werden (allgemeine Warnung vor Lücke vs. konkret keine nachweisbare Auswirkung auf Meldezahlen) — das zeigt eine Behörde, die zwischen genereller Sorge und tatsächlich messbaren Daten unterscheidet, was für Blackstones Wirksamkeits-Debatte (F4) sehr wertvoll ist. |
| BSDC-B-KOM-2026-315 ✅ in KraftRelevanz 2A1 | 10.07.2026 | Rechtlicher Ausblick — Deckungslücke April-Juli 2026, Auswirkungen für Anbieter (Kanzleianalyse) LL-Hub (Rechtskanzlei-Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen der alten Regelung im April 2026 und der Wiederherstellung im Juli 2026 gilt: Anbieter, die weiterhin scannten, taten dies OHNE EU-rechtliche Ausnahmegenehmigung — für diesen Zeitraum bestehen fortbestehende Datenschutzrisiken, die durch die spätere Entscheidung NICHT rückwirkend geheilt werden. Für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste ändert die Entscheidung nichts — die Zwischenregelung schließt verschlüsselte Kommunikation nun sogar ausdrücklich aus. | Wichtiger juristischer Detailpunkt: Es gibt eine rechtliche "Grauzone-Periode" (April-Juli 2026), in der Anbieter, die weiterscannten, dies ohne gültige Rechtsgrundlage taten — mit potenziell fortbestehenden rechtlichen Konsequenzen. Für Blackstone relevant als Beispiel, wie unübersichtlich und rechtlich riskant solche Übergangsphasen für alle Beteiligten sein können — auch für die Anbieter selbst, nicht nur für Nutzer. |
| BSDC-J-KOM-2024-316 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 22.03.2024 | ComputerBase — unabhängige Zweitquelle zum Johansson-Zitat, mit internationalen Vergleichszahlen ComputerBase (unabhängiges deutsches Tech-Fachmedium, redaktionell getrennt von netzpolitik.org/Breyer) Recherche: DC Quelle öffnen → | EU-Kommissarin Ylva Johansson musste in einer Runde der EU-Innenminister einräumen, dass die Quote der Falschmeldungen bei rund 75 Prozent liegen würde. Bei rund zehn Milliarden Nachrichten, die täglich in der EU verschickt werden, müssten schon bei einer Meldequote von nur 0,001 Prozent täglich 100.000 Nachrichten überprüft werden. | Der offene Verifikationspunkt aus Batch 75 ist damit erfüllt: Ein zweites, von Breyer und netzpolitik.org unabhängiges Fachmedium bestätigt dasselbe Zitat — die 75%-Falschmeldequote kann jetzt als belastbarer Fakt gelten, nicht nur als Kritiker-Wiedergabe. Zusätzlich eine sehr konkrete Verhältniszahl: Selbst bei einer winzigen Trefferquote von 0,001% wären täglich 100.000 Nachrichten zu prüfen — ein anschauliches Beispiel für die Skalierungsproblematik bei Massenüberwachung. |
| BSDC-B-KOM-2024-317 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 22.03.2024 | Internationale Vergleichszahlen — Irland (9,7% verwertbar) und Schweiz (80% irrelevant) ComputerBase, mit Bezug auf irische und Schweizer Polizeibehörden Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Polizei kommt nach eigenen Angaben zu einem noch ernüchternderen Ergebnis: Lediglich 9,7 Prozent aller NCMEC-Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 seien für sie verwertbar gewesen — also 90,3% unbrauchbar. Bei der Schweizer Polizei waren im gleichen Zeitraum rund 80 Prozent der Meldungen irrelevant. | Sehr wichtiger Fund — diese Zahlen sind sogar noch dramatischer als die EU-Kommissions-eigenen Zahlen und stammen direkt von operativen Polizeibehörden zweier verschiedener Länder: Irland (90,3% unbrauchbar) und die Schweiz (80% irrelevant) bestätigen unabhängig voneinander ein sehr ähnliches Muster wie die EU-weiten Zahlen. Das ist ein außergewöhnlich gut abgesichertes Wirksamkeits-Argument für A1 — drei unabhängige Quellen (EU-Kommission, irische Polizei, Schweizer Polizei) kommen zu vergleichbaren Ergebnissen. |
| BSDC-J-KOM-2023-318 ✅ in KraftRelevanz 2A1 | 10.02.2023 | netzpolitik.org — Faktencheck zu Johansson-Aussagen im SPIEGEL-Interview netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Artikel bezeichnet sich selbst als "Faktencheck" zu einem SPIEGEL-Interview mit Johansson und wirft ihr vor, "drei Mal die Unwahrheit" zu sagen und "mindestens sieben Mal irreführende Aussagen" zu verbreiten. | Wichtig zur Einordnung der Gesamtdebatte: Es gibt eine dokumentierte Geschichte wiederholter Kritik an der Kommunikation der zuständigen Kommissarin durch ein Fachmedium mit Faktencheck-Anspruch. Für Blackstone WICHTIG: Diese Quelle selbst ist erkennbar kritisch positioniert (netzpolitik.org vertritt klar eine Anti-Chatkontrolle-Linie) — der reine Fakt "es gab wiederholte Faktenchecks mit kritischem Ergebnis" ist verwendbar, die reißerische Formulierung "führt in die Irre" sollte aber nicht unreflektiert als Blackstones eigene Einschätzung übernommen werden. |
| BSDC-B-KOM-2024-319 ✅ in KraftRelevanz 2A1 | 30.11.2024 | Wikipedia — Johanssons Amtszeit-Ende, Nachfolge durch Magnus Brunner Wikipedia Recherche: DC Quelle öffnen → | Ylva Johansson war vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2024 EU-Kommissarin für Inneres, ihr folgte Magnus Brunner nach. | Wichtiger Personalwechsel-Fakt für die zeitliche Einordnung: Die zitierten Johansson-Aussagen (75%-Quote) stammen aus ihrer Amtszeit bis Ende 2024 — seit Dezember 2024 ist mit Magnus Brunner (bereits in Batch 27 als aktuell zuständig erwähnt) eine neue Person für das Dossier verantwortlich. Für Blackstone-Artikel wichtig, bei Zitaten das jeweilige Amtsdatum korrekt zuzuordnen, um keine veraltete Personalzuordnung zu verwenden. |
| BSDC-B-FND-2026-320 ✅ in KraftRelevanz 3F1 | März 2026 Stand März 2026 | Mastodon (Wikipedia) — offizielle Nutzerzahlen mit Methodik-Transparenz Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Mastodon-Statistikseite Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Gesamtnutzerzahl lässt sich aufgrund der Dezentralität nur ungenau bestimmen und schwankt stark je nach Erfassungsmethode. Laut offizieller Mastodon-Webseite gab es im März 2026 auf rund 8.000 zugänglichen Servern 9,7 Millionen Nutzer, davon 0,8 Millionen monatlich aktiv. Andere Schätzungen gehen deutlich höher, bis zu 15 Millionen Gesamtnutzern auf 16.000 Instanzen. | Wichtigste Zahl mit Einordnung: 9,7 Millionen registrierte Konten, aber nur rund 0,8 Millionen (unter 10%) davon monatlich aktiv — ein sehr großer Unterschied zwischen "hat sich mal angemeldet" und "nutzt es wirklich". Für Blackstone-Artikel unbedingt die aktive statt die Gesamtzahl verwenden, um kein übertrieben positives Bild zu zeichnen. |
| BSDC-J-FND-2026-321 ✅ in KraftRelevanz 3F1 | 10.03.2026 | Fediview — explizite Methodik-Warnung zu Fediverse-Statistiken Fediview (spezialisiertes Fediverse-Statistikportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt kein zentrales Register — jede Instanz meldet ihre eigenen Metriken, und eine beträchtliche Anzahl meldet gar nichts. Das allein sollte jeden vorsichtig machen, bevor er eine Schlagzeilen-Zahl wiederholt. Auch die Definition von "aktiv" verschiebt sich von Tracker zu Tracker — manche zählen Gesamtregistrierungen, was Zahlen um eine Größenordnung aufblähen kann verglichen mit monatlich aktiven Nutzern. | Diese Quelle liefert selbst die beste Erklärung, warum die Zahlen so stark divergieren — nützlich als methodischer Hinweis für Blackstones eigene Zahlen-Sorgfalt, nicht nur für dieses spezielle Thema. Genau die Art Selbstreflexion über Datenqualität, die zum Blackstone-Standard passt. |
| BSDC-J-FND-2026-322 ✅ in KraftRelevanz 2F1, F10 | 22.01.2026 | Wachstumsgeschichte — von 500.000 (2022) zu aktuellen Zahlen, Twitter/X-Exodus als Auslöser Elest.io (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Mastodon wuchs von rund 500.000 aktiven Nutzern Anfang 2022 auf über 10 Millionen Ende 2024 — ein Muster, das sich wiederholt: Jedes Mal, wenn eine große Plattform eine unpopuläre Änderung vornimmt, wächst das Fediverse. | Wichtiger qualitativer Fakt unabhängig von der exakten Zahl: Der Auslöser für Mastodon-Wachstumsschübe ist immer wieder derselbe — Unzufriedenheit mit zentralisierten Plattformen (Musk-Übernahme von Twitter 2022 als bekanntestes Beispiel). Das ist ein nützliches Muster für Blackstones Argumentation: Menschen wechseln zu dezentralen Alternativen typischerweise reaktiv, nicht proaktiv. |
| BSDC-B-FND-2020-323 ✅ in KraftRelevanz 3F1, F9 | Oktober 2020 seit Oktober 2020 | BfDI betreibt eigene Mastodon-Instanz seit 2020 — deutsche Behörden-Nutzung Wikipedia, mit Bezug auf BfDI Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) startete im Oktober 2020 eine eigene Mastodon-Instanz, die auch anderen öffentlichen Stellen auf Bundesebene als datenschutzkonforme Alternative zu Twitter zur Verfügung steht. | Sehr nützlicher Fakt für Blackstones Glaubwürdigkeit: Die deutsche Datenschutzbehörde selbst nutzt und betreibt eine Mastodon-Instanz als offizielle Alternative — das ist keine Nischen-Empfehlung von Aktivisten, sondern bereits gelebte Praxis einer Bundesbehörde. Guter Beleg für den Masterplan-Abschnitt zu dezentralen Alternativen. |
| BSDC-B-FND-2026-324 ✅ in KraftRelevanz 3F1 | 05.07.2026 | Bitcoin Active Addresses — aktuellste Kennzahl, Juli 2026 IT Boltwise, mit Bezug auf On-Chain-Daten Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Zahl aktiver Bitcoin-Adressen stieg um rund 9% auf über 660.000 — nach einem Rückgang von mehr als 30% seit dem Sommerhoch bis Dezember 2025. Die täglichen Transaktionen stiegen bis Juni 2026 wieder auf über 800.000 — der höchste Stand seit 2024. Aktive Adressen sind aber nicht automatisch gleichbedeutend mit "wirtschaftlicher Aktivität". | Das ist die methodisch verlässlichste Zahl, weil sie direkt aus der öffentlichen Bitcoin-Blockchain ablesbar ist, nicht geschätzt — aber sie beantwortet eine andere Frage als "wie viele Menschen besitzen Bitcoin" (nämlich: wie viele Adressen sind gerade aktiv). Für Blackstone-Artikel: Diese Zahl für Aktivitäts-Trends verwenden, nicht für Besitzerzahlen-Schätzungen. |
| BSDC-J-FND-2025-325 ✅ in KraftRelevanz 3F1 | 25.01.2025 | Bitcoin-Besitzerschätzung mit expliziter Bandbreite und Altersstruktur Beatvest (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Weltweit wird geschätzt, dass zwischen 106 und 150 Millionen Menschen Bitcoin besitzen; einige Studien gehen sogar von bis zu 2-3% der Weltbevölkerung aus (160-240 Millionen). Über 200 Millionen existierende Wallets — auch wenn viele davon inaktiv sind oder Börsen gehören. Weltweit sind Menschen im Alter 25-34 mit 38,2% die größte Nutzergruppe. | Diese Quelle macht vorbildlich transparent, was sie nicht genau weiß — eine Bandbreite von 106 bis 240 Millionen ist eine ehrliche Unsicherheits-Angabe, keine falsch-präzise Einzelzahl. Genau der Standard, den Blackstone bei unsicheren Statistiken anwenden sollte (vgl. bereits etablierte Praxis bei Threema/GrapheneOS/Mastodon). |
| BSDC-B-FND-2026-326 ✅ in KraftRelevanz 2F1 | 22.06.2026 | Bitcoin-Verteilung — Gini-Koeffizient und methodische Grenzen adressbasierter Analysen Bitcoin-2Go (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Adressbasierte Analysen führen zu einer verzerrten Darstellung der Besitzverhältnisse, da eine Entität mehrere Adressen besitzen oder eine Adresse von mehreren Personen genutzt werden kann. Der Gini-Koeffizient für Bitcoin liegt je nach Studie zwischen 0,50 und 0,82 — vergleichbar mit Vermögensungleichheit in Industrienationen wie den USA, Deutschland und China. | Wichtiger Fakt für einen differenzierten Blackstone-Artikel: Bitcoin-Besitz ist keineswegs gleichmäßig verteilt, sondern ungefähr so ungleich wie klassische Vermögensverteilung in westlichen Industrieländern — das relativiert eine mögliche Erzählung von Bitcoin als "egalitäres Geld für alle" und sollte in einem ehrlichen Artikel erwähnt werden. |
| BSDC-B-FND-2021-327 ✅ in KraftRelevanz 2F1, F10, Masterplan | Dezember 2021 ursprünglich 2021, weiterhin als Referenz zitiert | Verlorene Bitcoins — Größenordnung und Markteffekt Blockchain Welt (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Mindestens 13,4% aller geminten Bitcoins — mehr als 3,66 Millionen BTC — gelten als dauerhaft verloren (Adressen ohne Transaktion seit über 7 Jahren). | Interessanter Zusatzfakt für Community-Content: Ein erheblicher Teil aller je geschaffenen Bitcoins ist unwiederbringlich verloren (vergessene Passwörter, verlorene Festplatten) — ein Aspekt, der auch als Mahnung für Blackstones eigene Wallet-Guides dienen sollte: Self-Custody bedeutet auch Eigenverantwortung, bei Verlust hilft keine Bank. |
| BSDC-O-KOM-2026-328 ✅ in KraftRelevanz 3D5 | 30.04.2026 | noyb-Klage gegen Hamburgische Datenschutzbehörde — Originalmeldung mit Schrems-Zitat PPC Land, mit direktem Zitat Max Schrems (noyb-Vorsitzender) Recherche: DC Quelle öffnen → | Schrems: "Die unkontrollierte Verbreitung von Gesichtserkennungs-Tools wie PimEyes ist verheerend für die Privatsphäre: Stalking und Massenüberwachung von Millionen Menschen lassen sich binnen Sekunden durchführen. PimEyes hat Milliarden biometrischer Datenpunkte unschuldiger Menschen ohne deren Wissen gesammelt und macht diese Daten für jeden verfügbar." Die Hamburger Behörde selbst stuft die Praktiken als rechtswidrig ein, sieht sich aber laut noyb nicht in der Lage, wirksam durchzugreifen. | Bemerkenswerter Fall: Selbst die zuständige Aufsichtsbehörde hält PimEyes für rechtswidrig — trotzdem passiert seit Jahren nichts. Das ist kein Fall von unklarer Rechtslage, sondern von Durchsetzungsversagen bei eindeutig als illegal eingestufter Praxis. Wichtig für Blackstones Argumentation: Manchmal ist nicht das Gesetz das Problem, sondern die fehlende Durchsetzung — eine wichtige Nuance gegenüber Dossiers, die neue Gesetze kritisieren. |
| BSDC-B-KOM-2026-329 ✅ in KraftRelevanz 3D5 | 30.04.2026 | MLex — Begründung der Hamburger Behörde für Untätigkeit (Dubai-Sitz als Ausrede) MLex (spezialisiertes Rechts-/Regulierungs-Fachmedium) Recherche: DC Quelle öffnen → | Laut noyb hat die Aufsichtsbehörde das Unternehmen zwar per Brief kontaktiert, weigert sich aber, weitere Maßnahmen zu ergreifen, weil der Firmensitz offenbar in Dubai liegt — obwohl sie die Praktiken von PimEyes selbst für illegal hält. | Konkreter Grund für die Untätigkeit: Die Behörde begründet ihre Passivität mit dem Auslandssitz des Unternehmens. Wichtig für Blackstones Präzision: Der CCC (Batch 78-Kontext) stellt dazu klar, dass die DSGVO nach dem Marktortprinzip trotzdem anwendbar wäre — der Sitz in Dubai wäre demnach keine wirkliche rechtliche Ausrede, sondern eher eine Bequemlichkeits-Begründung. |
| BSDC-O-KOM-2026-330 ✅ in KraftRelevanz 3D5, D4 | 30.04.2026 | CCC — Marktortprinzip-Klarstellung und Verbindung zu staatlichen Plänen Chaos Computer Club Recherche: DC Quelle öffnen → | Ob PimEyes oder andere Anbieter in der EU, auf den Seychellen oder sonstwo niedergelassen sind, spielt keine Rolle — die DSGVO ist nach dem Marktortprinzip anwendbar. An den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur biometrischen Massenüberwachung wird sichtbar, dass jahrelange behördliche Inaktivität gegenüber offensichtlich rechtswidrigen Anbietern nicht nur deren Weiterexistenz ermöglicht, sondern solche Praktiken so weit normalisiert, dass sie nun quasi Vorbild für ein grundrechtsfeindliches Gesetz werden sollen. | Sehr wichtige Verbindung zwischen D4 und D5: Der CCC argumentiert, dass die jahrelange Duldung von PimEyes durch die Behörden die gesellschaftliche Normalisierung biometrischer Gesichtserkennung vorangetrieben hat — und damit indirekt den Weg für die in D4 dokumentierte staatliche Gesichtserkennung (Frankfurt, Bundespolizeigesetz-Reform) bereitet haben könnte. Diese These ist eine Einordnung, keine bewiesene Kausalität — sollte im Blackstone-Artikel entsprechend als Interpretation gekennzeichnet werden, aber als plausibler thematischer Zusammenhang zwischen den beiden Dossiers erwähnt werden. |
| BSDC-B-KOM-2022-331 ✅ in KraftRelevanz 3D5 | 21.12.2022 | Baden-Württemberg — erstes Bußgeldverfahren gegen PimEyes (historischer Ausgangspunkt) Wikipedia, mit Bezug auf Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg Recherche: DC Quelle öffnen → | Bereits im Dezember 2022 eröffnete der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg ein Bußgeldverfahren gegen PimEyes — parallel gab es bereits seit Mai 2021 Prüfverfahren in Hamburg. Über vier Jahre später (Stand dieser Recherche, 2026) ist noch immer keine wirksame Maßnahme umgesetzt. | Sehr wichtiger Zeitfakt: Es geht hier nicht um ein neues Problem — bereits 2021/2022 begannen zwei verschiedene deutsche Landesbehörden Verfahren gegen PimEyes. Über vier Jahre später läuft das Unternehmen weiterhin ungehindert. Das ist ein außergewöhnlich langer Zeitraum behördlicher Untätigkeit trotz erkannter Rechtswidrigkeit — ein sehr konkretes Beispiel für strukturelles Durchsetzungsversagen im deutschen/europäischen Datenschutzrecht. |
| BSDC-B-KOM-2026-332 ✅ in KraftRelevanz 2D5 | 30.04.2026 | EDPB-Jahresbericht 2025 — Gesamtbußgeld-Kontext zur Einordnung European Data Protection Board, Jahresbericht veröffentlicht 09.04.2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Der EDPB-Jahresbericht 2025 verzeichnete insgesamt 1.145.760.374 Euro an DSGVO-Bußgeldern durch nationale Datenschutzbehörden europaweit in nur einem Jahr; Deutschlands kombinierte Behördenmaßnahmen ergaben 499 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 48.117.083 Euro. | Wichtiger Kontext zur Einordnung: DSGVO-Durchsetzung findet grundsätzlich statt — über eine Milliarde Euro Bußgelder EU-weit in einem Jahr ist keine kleine Zahl. Das relativiert den PimEyes-Fall: Es ist nicht so, dass Datenschutzbehörden generell untätig wären, sondern dass ausgerechnet bei diesem konkreten, besonders eingriffsintensiven Fall eine Lücke besteht — eine wichtige Differenzierung für einen fairen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-J-GER-2026-333 ✅ in KraftRelevanz 3D6 | 20.08.2025 | CILIP — "Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland" — Gesamtüberblick mit Bayern-Scheitern CILIP (Bürgerrechte & Polizei, Fachzeitschrift), mit Bezug auf Forschung von Simon Egbert (Universität Bielefeld) Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt laut Forscher Simon Egbert bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Einfluss von Predictive Policing auf sinkende Kriminalitätsraten. In Bayern wurde der PRECOBS-Vertrag 2021 nicht verlängert, weil die Einbruchszahlen deutlich zurückgegangen waren — nicht wegen der Software, sondern aus anderen Gründen (u.a. Pandemie-bedingt weniger Reisen/leere Wohnungen). Von ursprünglich sechs Bundesländern mit fünf verschiedenen Systemen (Stand 2018) sind nur noch drei im Einsatz: SKALA (NRW), KrimPro (Berlin), KLB-operativ (Hessen). | Sehr wichtiger Fund — ein seltener Fall, in dem ein Überwachungsinstrument tatsächlich wieder ABGESCHAFFT statt ausgeweitet wurde: Bayern hat PRECOBS nicht verlängert, allerdings nicht primär wegen Kritik, sondern weil der ursprüngliche Anlass (hohe Einbruchszahlen) durch andere Faktoren wegfiel. Das zeigt: Nicht jede Überwachungsmaßnahme wird automatisch ausgeweitet — manche verschwinden auch wieder, wenn auch nicht immer aus den Gründen, die Kritiker sich wünschen würden. Wichtige Nuance für Blackstones Function-Creep-These, die nicht als Automatismus dargestellt werden sollte. |
| BSDC-S-GER-2018-334 ✅ in KraftRelevanz 3D6, D3 | November 2019 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen ursprünglich 2018/2019, weiterhin als Standardreferenz zitiert | "Kognitive Gefahrenzonen" und Racial-Profiling-Risiko — akademische Einordnung Humanistische Union, mit Bezug auf akademische Forschung (Egbert/Krasmann, Straube/Belina) Recherche: DC Quelle öffnen → | Predictive-Policing-Software wie PRECOBS ist bei privatwirtschaftlichen Anbietern proprietär und wird als Betriebsgeheimnis behandelt — die Algorithmen bleiben selbst für die polizeilichen Anwender opak ("Black Box"). Es entstehen dynamische "kognitive Gefahrenzonen", in denen laut Forschung Racial Profiling begünstigt werden kann. | Wichtiger technischer Kritikpunkt: Selbst die Polizei selbst weiß teilweise nicht genau, wie die Software zu ihren Vorhersagen kommt — ein "Black Box"-Problem, das über die reine Datenschutzfrage hinausgeht und die demokratische Kontrollierbarkeit polizeilicher Entscheidungen betrifft. Das ergänzt die bereits in D3 (Palantir) dokumentierte Intransparenz-Kritik um eine weitere Facette. |