Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-FND-2014-1773
Relevanz 3HEARTBLEED, OPENSSL-SCHWACHSTELLE
07.04.2014
Heartbleed-Bug: OpenSSL-Sicherheitslücke gefährdet 2014 rund 500.000 Webserver weltweit
Codenomicon (heartbleed.com)
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Am 07.04.2014 wurde die Sicherheitslücke Heartbleed in der Kryptografie-Bibliothek OpenSSL öffentlich bekannt gegeben und als CVE-2014-0160 registriert. Die Schwachstelle wurde unabhängig voneinander von Neel Mehta vom Google-Sicherheitsteam sowie von Codenomicon-Forschern entdeckt. Ursache war ein fehlerhaft implementierter Heartbeat-Mechanismus, den der Entwickler Robin Seggelmann am 31.12.2011 in den OpenSSL-Quellcode einfügte; der fehlerhafte Code gelangte mit der Version OpenSSL 1.0.1 am 14.03.2012 in den produktiven Einsatz. Der Fehler erlaubte es Angreifern, spurlos pro Anfrage bis zu 64 Kilobyte Arbeitsspeicher eines Servers auszulesen, darunter private Schlüssel und Passwörter. Unmittelbar mit der verwundbaren OpenSSL-Version betrieben wurden schätzungsweise rund 500.000 der weltweiten SSL-gesicherten Webserver. Zeitgleich mit der Offenlegung am 07.04.2014 veröffentlichten die OpenSSL-Entwickler die reparierte Version 1.0.1g. Die kanadische Steuerbehörde Canada Revenue Agency meldete den Diebstahl von rund 900 Sozialversicherungsnummern über die Lücke. Der IT-Branchendienst eWeek schätzte den weltweiten wirtschaftlichen Schaden auf etwa 500 Millionen US-Dollar.

Wie viele Angriffe vor der öffentlichen Offenlegung tatsächlich stattfanden, bleibt unbekannt, da ein Datenabgriff über Heartbleed keine Spuren in Server-Logs hinterlässt. Die genannte Schadenssumme ist eine grobe Branchenschätzung ohne belastbare Gesamterhebung.

BSDC-P-FND-2017-1777
Relevanz 3RANSOMWARE, KRITISCHE-INFRASTRUKTUR
24.10.2017
Bad-Rabbit-Ransomware infiziert rund 200 Ziele in Russland und der Ukraine
Kaspersky Lab (Securelist)
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Am 24. Oktober 2017 begann eine Ransomware-Angriffswelle namens Bad Rabbit, die vor allem Russland und die Ukraine traf, mit vereinzelten Meldungen auch aus der Türkei, Bulgarien, Deutschland und Japan. Zu den bekanntesten Opfern zählten die russische Nachrichtenagentur Interfax, die Kiewer Metro, der Flughafen Odessa sowie das ukrainische Infrastruktur- und Finanzministerium. Die Schadsoftware wurde über kompromittierte, überwiegend russische Nachrichten-Websites per Drive-by-Download verbreitet und gab sich als gefälschtes Adobe-Flash-Installationsprogramm aus. Innerhalb von Firmennetzwerken verbreitete sich Bad Rabbit zusätzlich über den Exploit EternalRomance, der auf durchgesickerten NSA-Werkzeugen basiert. Die Ransomware verschlüsselte Dateien mit AES-128 und ganze Festplattenpartitionen mittels DiskCryptor-Treiber. Die Angreifer forderten ein Lösegeld von 0,05 Bitcoin, umgerechnet rund 280 US-Dollar. Laut Telemetriedaten von Kaspersky wurden knapp 200 Ziele registriert. Sicherheitsforscher von Kaspersky und ESET stellten Code-Überschneidungen zwischen Bad Rabbit und NotPetya fest. Im Oktober 2018 ordnete die britische Regierung den Angriff gemeinsam mit NotPetya dem russischen Militärgeheimdienst GRU zu.

Die genaue Zahl tatsächlich verschlüsselter Systeme sowie der finanzielle Gesamtschaden sind aus dieser Quelle nicht beziffert. Die spätere Zuschreibung an den russischen Militärgeheimdienst GRU wurde von Russland zurückgewiesen und nie in einem Gerichtsverfahren festgestellt.

BSDC-P-GER-2012-1782
Relevanz 3CYBERSPIONAGE, STAATLICHE-MALWARE
28.05.2012
Flame-Spionagesoftware: 20-MB-Cyberwaffe infiziert rund 1000 Rechner im Nahen Osten
Kaspersky Lab
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Am 28.05.2012 gab Kaspersky Lab gemeinsam mit dem iranischen CERT-Zentrum MAHER und dem CrySyS Lab der Budapest University of Technology and Economics die Entdeckung der Schadsoftware Flame bekannt. Die Untersuchung war von der Internationalen Fernmeldeunion ITU initiiert worden, nachdem die zerstörerische Malware Wiper zuvor Computer des iranischen Ölministeriums beschädigt hatte. Flame ist mit rund 20 Megabyte etwa 20-mal größer als Stuxnet und war nach Kaspersky-Angaben seit mindestens März 2010 aktiv, bevor sie entdeckt wurde. Die Schadsoftware konnte Bildschirminhalte, Tastatureingaben, Netzwerkverkehr und Audioaufnahmen aufzeichnen, Skype-Gespräche mitschneiden und infizierte Rechner per Bluetooth zu Sendern für Kontaktdaten nahegelegener Geräte machen. Nach Kaspersky-Schätzungen waren zunächst etwa 1000 Rechner betroffen, rund 65 Prozent davon im Nahen Osten und Nordafrika, mit dem größten Anteil im Iran. Zur Verbreitung nutzten die Angreifer unter anderem ein gefälschtes Microsoft-Zertifikat auf Basis einer schwachen MD5-Verschlüsselung. Die Washington Post berichtete am 19.06.2012 unter Berufung auf anonyme Quellen, die NSA, die CIA und das israelische Militär hätten Flame gemeinsam im Rahmen der Operation Olympic Games entwickelt. Kurz nach der öffentlichen Enttarnung sendeten die Kontrollserver im Juni 2012 einen Selbstlöschbefehl an die infizierten Systeme.

Die Urheberschaft durch NSA, CIA und Israels Militär stützt sich allein auf anonyme Quellen der Washington Post und wurde von den USA und Israel nie offiziell bestätigt. Die genaue weltweite Gesamtzahl infizierter Rechner sowie das exakte Ausmaß der abgeflossenen Daten blieben ungeklärt.

BSDC-P-IDN-2010-1784
Relevanz 3CYBERSPIONAGE, ZERO-DAY-EXPLOIT
12.01.2010
Operation Aurora: Chinesische Hacker greifen Google und mindestens 20 Konzerne an
Google Inc. (Official Google Blog)
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Zwischen Juni und Dezember 2009 griff eine aus China stammende Hackergruppe die Computernetzwerke von Google sowie mindestens 20 weiteren US-Unternehmen an, darunter Adobe Systems, Juniper Networks, Yahoo, Symantec, Northrop Grumman und Dow Chemical. Google entdeckte den Einbruch Mitte Dezember 2009 und veröffentlichte am 12.01.2010 im Official Google Blog den Beitrag A new approach to China, in dem der Angriff erstmals öffentlich gemacht wurde. Die Angreifer nutzten eine zuvor unbekannte Sicherheitslücke im Internet Explorer aus und verbreiteten den Schadcode über gezielte Phishing-E-Mails. Die Sicherheitsfirma McAfee gab den Angriffen den Namen Operation Aurora. Bei Google gelangten die Angreifer an Teile des Quellcodes sowie an Informationen zu gerichtlich angeordneten Überwachungen von Gmail-Konten und erhielten eingeschränkten Zugriff auf zwei Gmail-Konten chinesischer Menschenrechtsaktivisten. Google kündigte an, die Zensur der Suchergebnisse auf Google.cn zu beenden, und leitete im März 2010 die chinesische Suchseite auf die unzensierte Version in Hongkong um. Insgesamt sollen über 30 Organisationen betroffen gewesen sein.

Die genaue Gesamtzahl der betroffenen Unternehmen wird in verschiedenen Quellen uneinheitlich zwischen 20 und über 30 angegeben, und eine gerichtsfeste, offizielle Zuordnung der Angriffe zu einer bestimmten chinesischen Behörde ist bis heute nicht öffentlich bestätigt.

BSDC-P-IDN-2013-1785
Relevanz 3APT1-UNIT-61398, STAATLICHE-CYBERSPIONAGE
19.02.2013
Mandiant enttarnt Chinas Hackereinheit 61398: 141 Firmen seit 2006 ausspioniert
Mandiant
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Die US-Sicherheitsfirma Mandiant veröffentlichte am 19.02.2013 den Bericht APT1: Exposing One of China's Cyber Espionage Units. Der Bericht führt die seit mindestens 2006 aktive Hackergruppe APT1 auf die Einheit 61398 der chinesischen Volksbefreiungsarmee zurück, die dem Zweiten Büro der Dritten Abteilung des Generalstabs untersteht. Mandiant lokalisierte die Einheit in einem zwölfstöckigen Gebäude an der Datong Road im Stadtteil Pudong in Shanghai. Laut Bericht kompromittierte APT1 mindestens 141 Organisationen in 20 Branchen, darunter Luft- und Raumfahrt, Rüstung, Energie und Telekommunikation. Die Gruppe stahl systematisch hunderte Terabyte an Daten, in einem Fall 6,5 Terabyte komprimierter Daten von einem einzelnen Unternehmen innerhalb von zehn Monaten. 87 Prozent der identifizierten Opfer hatten ihren Hauptsitz in englischsprachigen Ländern. Mandiant benannte auch mutmaßliche Einzelpersonen, darunter Wang Dong mit dem Decknamen UglyGorilla. Am 19.05.2014 klagte das US-Justizministerium fünf mutmaßliche Offiziere der Einheit 61398 wegen Wirtschaftsspionage an.

Es liegt keine strafrechtliche Verurteilung der 2014 angeklagten Offiziere vor, da China eine Auslieferung ablehnt und keine Hauptverhandlung stattfand; die exakte Gesamtmenge gestohlener Daten über alle 141 Opfer bleibt unbeziffert.

BSDC-P-GER-2016-1787
Relevanz 3KRITIS-CYBERANGRIFF, ICS-MALWARE
17.12.2016
Industroyer-Malware legt Stromnetz in Kiew für eine Stunde lahm
ESET (WeLiveSecurity)
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Am 17.12.2016 kurz vor Mitternacht wurde die 330-kV-Umspannstation Pivnichna des ukrainischen Netzbetreibers Ukrenergo bei Kiew Ziel eines Cyberangriffs mit der Schadsoftware Industroyer, auch CrashOverride genannt. Die Malware öffnete ferngesteuert Leistungsschalter der Umspannstation und trennte sie vom Netz, wodurch rund ein Fünftel des nächtlichen Stromverbrauchs der Stadt Kiew für etwa eine Stunde ausfiel. Die slowakische IT-Sicherheitsfirma ESET veröffentlichte am 12.06.2017 die erste detaillierte technische Analyse und bezeichnete Industroyer als die größte Bedrohung für industrielle Steuerungssysteme seit Stuxnet 2010. Industroyer ist ein modulares Framework, das Industrieprotokolle nutzt, um direkt mit Schaltanlagen und Schutzrelais zu kommunizieren, ergänzt um ein Löschmodul zur Verschleierung der Spuren. Es handelte sich um den zweiten dokumentierten Cyberangriff auf das ukrainische Stromnetz nach dem Vorfall vom 23.12.2015. Ukrenergo bestätigte offiziell, dass der Stromausfall auf einen Cyberangriff zurückzuführen war. Ein Versuch, zusätzlich vier Siemens-Schutzrelais dauerhaft zu deaktivieren, scheiterte, da die Datenpakete an eine falsche IP-Adresse gesendet wurden.

Aus der ESET-Quelle geht keine offizielle staatliche Zuordnung zu einem Täter oder Land hervor; eine Verbindung zur russischen Gruppe Sandworm wurde erst später von anderen Stellen hergestellt. Auch die genaue Zahl der betroffenen Haushalte wird nicht beziffert.

BSDC-P-FND-2021-1795
Relevanz 3Mautdaten, Zweckentfremdung
25.05.2021
Aufweichung der Zweckbindung von Lkw-Mautdaten
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber
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Der Bundestag beschloss am 20.05.2021 das Zweite Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, mit dem erstmals eine Ausnahme von der bis dahin strikten Zweckbindung der Lkw-Mautdaten eingeführt wurde. Erfasste Kennzeichen und Positionsdaten aus der Mauterhebung dürfen seither auch zur Verfolgung von Kabotage-Verstößen genutzt werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisierte die Änderung öffentlich als Dammbruch und bezweifelte zudem die Eignung der Daten für diesen Zweck.

Nicht dokumentiert ist, in welchem Umfang die neue Ausnahme in der Praxis tatsächlich zur Kabotage-Verfolgung genutzt wurde. Die seit Jahren separat geführte politische Debatte um eine weitergehende Öffnung der Mautdaten für die Verfolgung schwerer Straftaten wie Mord ließ sich in den verfügbaren Quellen nicht als tatsächlich verabschiedete Gesetzesänderung von 2023/2024 bestätigen, sie blieb bislang Gegenstand von Forderungen einzelner Landesjustizminister.

BSDC-P-FND-2024-1799
Relevanz 3Kritische Infrastruktur, Staatliche Cyberspionage
07.02.2024
Volt Typhoon: chinesische Vorpositionierung in US-Infrastruktur
CISA, NSA und FBI (gemeinsame Cybersecurity Advisory AA24-038A)
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CISA, NSA und FBI bestätigten gemeinsam mit internationalen Partnern, dass die chinesische staatlich gesteuerte Gruppe Volt Typhoon seit mindestens 2021 in IT-Netzwerke kritischer US-Infrastruktur eingedrungen ist, darunter Kommunikation, Energie, Transport sowie Wasser und Abwasser. Die Gruppe nutzt fast ausschließlich bereits vorhandene Systemwerkzeuge und kompromittierte Router und VPN-Gateways von Herstellern wie Fortinet, Ivanti und Cisco, um sich als legitimer Administrationsverkehr zu tarnen. Laut Behörden diente der Zugriff der Vorbereitung auf mögliche disruptive Angriffe im Falle einer größeren Krise oder eines Konflikts mit den USA.

Offen bleibt, wie lange genau und in welchem Umfang Volt Typhoon in einzelnen konkreten Anlagen aktiv war, da die Behörden aus Sicherheitsgründen keine vollständige Liste betroffener Betreiber veröffentlichten. Nicht belegt ist, dass es tatsächlich zu einer Sabotage oder Störung von Stromnetz, Wasser- oder Transportsystemen kam. China bestreitet die Vorwürfe offiziell weiterhin, eine unabhängige gerichtliche Feststellung der Urheberschaft steht aus.

BSDC-P-GER-2024-1801
Relevanz 3KRITISCHE-INFRASTRUKTUR, GERAETE-OS
24.07.2024
CrowdStrike-Sensor-Update legt weltweit Windows-Systeme lahm
CrowdStrike
Recherche: DC
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CrowdStrike verteilte am 19. Juli 2024 um 04:09 UTC ein fehlerhaftes Konfigurationsupdate für den Windows-Sensor seiner Falcon-Sicherheitssoftware, das durch einen Speicherzugriffsfehler massenhafte Systemabstürze mit Bluescreen auslöste. Betroffen waren Windows-Hosts mit Sensor-Version 7.11 oder neuer, die bis zur Rücknahme des Updates um 05:27 UTC online waren; Mac- und Linux-Systeme blieben verschont. Microsoft bezifferte die Zahl betroffener Windows-Geräte separat auf rund 8,5 Millionen, was weltweit Fluggesellschaften, Krankenhäuser und Banken lahmlegte.

CrowdStrikes eigener vorläufiger Bericht nennt selbst keine Gesamtzahl betroffener Geräte oder Unternehmen; die vielzitierte Zahl von 8,5 Millionen Geräten stammt von Microsoft, nicht von CrowdStrike. Der wirtschaftliche Gesamtschaden sowie mögliche Todesfälle im Zusammenhang mit ausgefallenen Krankenhaus- oder Notrufsystemen sind aus dieser Quelle nicht beziffert oder belegt.

BSDC-P-KOM-2024-1803
Relevanz 3SNOWFLAKE-HACK, MEGA-BREACH
12.07.2024
AT&T-Datenleck 2024: Anruf- und SMS-Metadaten fast aller Kunden
AT&T Inc. (Pflichtmitteilung Form 8-K an die US-Börsenaufsicht SEC)
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AT&T bestätigte am 12.07.2024 in einer Pflichtmitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC, dass Angreifer zwischen dem 14. und 25.04.2024 unbefugt auf einen AT&T-Arbeitsbereich bei einem Cloud-Anbieter zugriffen. Sie entwendeten Anruf- und SMS-Verbindungsdaten von nahezu allen rund 109 Millionen AT&T-Mobilfunkkunden aus dem Zeitraum Mai bis Oktober 2022 sowie vom 02.01.2023. Erfasst waren Telefonnummern, Kontakthäufigkeit, Gesprächsdauer und teils Mobilfunkmasten-Kennungen, laut AT&T aber keine Namen, Sozialversicherungsnummern oder Gesprächsinhalte.

Die SEC-Mitteilung selbst nennt nicht, wer hinter dem Angriff steckt oder ob die gestohlenen Daten inzwischen veröffentlicht wurden. Eine später von Journalisten berichtete Lösegeldzahlung von AT&T an die Gruppe ShinyHunters ist in der Pflichtmitteilung nicht erwähnt und stützt sich auf andere Quellen. Der genaue Zusammenhang mit dem umfassenderen Sicherheitsvorfall beim Cloud-Anbieter Snowflake bleibt in der AT&T-Mitteilung offen.

BSDC-P-IDN-2024-1804
Relevanz 3Biometrische Daten, Worldcoin
19.12.2024
Worldcoin Iris-Scan-Verfahren der bayerischen Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
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Die bayerische Datenschutzaufsicht BayLDA stellte nach einer seit April 2023 laufenden Untersuchung amtlich fest, dass die Worldcoin-Betreiberfirma Tools for Humanity Iris- und Gesichtsdaten teilweise ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet hat. Die Behörde ordnete an, dass Nutzer ihre Iris-Daten uneingeschränkt löschen lassen können und Worldcoin künftig für bestimmte Verarbeitungsschritte eine ausdrückliche Einwilligung einholen muss. Die Entscheidung wurde im DSGVO-Kohärenzverfahren mit anderen europäischen Datenschutzbehörden abgestimmt.

Offen bleibt, ob und in welchem Umfang Worldcoin die angeordneten Löschungen der Iris-Daten tatsächlich vollständig umgesetzt hat. Das Unternehmen kündigte an, rechtlich gegen Teile der Entscheidung vorzugehen, sodass der endgültige juristische Ausgang zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht feststand. Die BayLDA adressierte nur einzelne festgestellte Verstöße und traf keine abschließende Aussage zur generellen DSGVO-Konformität des gesamten Geschäftsmodells.

BSDC-P-IDN-2010-1805
Relevanz 3Personalausweis eID, CCC Sicherheitsanalyse
22.09.2010
CCC deckt PIN-Abfangrisiko bei eID-Funktion des neuen Personalausweises auf
Chaos Computer Club (CCC), Sicherheitsforscher Max Moser und Thorsten Schröder
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Sicherheitsforscher des CCC demonstrierten 2010, dass Angreifer per Schadsoftware auf dem PC die PIN-Eingabe am einfachen Basis-Lesegerät des neuen Personalausweises abfangen konnten, da dieses keine eigene Tastatur besitzt. Mit der abgefangenen PIN ließ sich der Ausweis fernsteuern und missbrauchen, solange er im Lesegerät verblieb. Das BSI bestätigte öffentlich die grundsätzliche technische Möglichkeit eines solchen Angriffs.

Offen blieb, wie realistisch der Angriff für durchschnittliche Kriminelle in der breiten Praxis war und wie viele Personen tatsächlich betroffen waren. Laut BSI blieben die eigentlichen persönlichen Daten verschlüsselt und für Angreifer nicht direkt einsehbar. Eine dokumentierte offizielle Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Kritik des CCC liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.

BSDC-P-KOM-2020-1807
Relevanz 3Verschluesselung, Strafverfolgung
02.07.2020
EncroChat-Entschlüsselung
Europol / Eurojust
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Französische und niederländische Ermittler infiltrierten und entschlüsselten ab April 2020 mit Unterstützung von Europol und Eurojust das verschlüsselte Kommunikationsnetz EncroChat, das vorrangig von organisierten Kriminellen genutzt wurde. Millionen Nachrichten wurden bis zum Abbruch der Überwachung am 13.06.2020 in Echtzeit mitgelesen. In den Niederlanden führte dies zu über 60 Festnahmen sowie Beschlagnahmungen von mehr als 10.000 kg Kokain, 1.500 kg Crystal Meth und rund 20 Millionen Euro Bargeld, weitere Festnahmen erfolgten unter anderem in Großbritannien, Schweden und Norwegen.

Die Pressemitteilung nennt für den Stichtag 02.07.2020 keine europaweite Gesamtzahl der Festnahmen und legt die genaue technische Methode der Entschlüsselung nicht offen. Offen bleibt zudem, wie viele der später vor Gericht verwendeten Beweise in einzelnen EU-Staaten rechtlich Bestand hatten, da dies je nach nationalem Recht unterschiedlich beurteilt wurde.

BSDC-P-FND-2021-1808
Relevanz 3Verschluesselung, Organisierte Kriminalitaet
09.03.2021
Sky-ECC-Entschlüsselung durch belgisch-französisch-niederländische Ermittler
Eurojust (EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit)
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Belgische, französische und niederländische Ermittler entschlüsselten ab Februar 2021 mit Unterstützung von Europol und Eurojust den verschlüsselten Messengerdienst Sky ECC, der von organisierten Kriminellen genutzt wurde. Nach Eurojust-Angaben wurden rund 70.000 Nutzerkonten überwacht und täglich etwa 3 Millionen Nachrichten mitgelesen, was zur Aufdeckung von über hundert geplanten Großverbrechen führte. Am Aktionstag vom 9. März 2021 folgten zahlreiche Festnahmen und Durchsuchungen in Belgien und den Niederlanden.

Die genaue technische Methode der Entschlüsselung wurde von den Behörden nicht vollständig offengelegt. Die rechtliche Zulässigkeit der Beweismittel aus der Massenüberwachung wird in mehreren Staaten weiterhin vor Gericht angefochten, unter anderem in den USA. Die exakte Gesamtzahl aller im Rahmen der Operation weltweit entschlüsselten Nachrichten und Verurteilungen ist nicht abschließend dokumentiert.

BSDC-P-KOM-2021-1809
Relevanz 3Kryptohandys, Verdeckte Ermittlung
08.06.2021
Operation Trojan Shield: FBI-Kryptohandy-Falle Anom
FBI (Federal Bureau of Investigation), in Zusammenarbeit mit Europol und AFP
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Das FBI und internationale Partnerbehörden aus 16 Ländern, darunter Europol und die australische AFP, betrieben ab 2018 verdeckt den Kryptohandy-Dienst Anom, der bei Kriminellen als abhörsicher galt. Rund 12.000 Geräte wurden an etwa 300 kriminelle Gruppen weltweit verkauft. Bei der Bekanntgabe am 8. Juni 2021 meldeten die Behörden über 800 Festnahmen, mehr als 27 Millionen mitgelesene Nachrichten sowie Sicherstellungen von mehreren Tonnen Drogen, Hunderten Schusswaffen und rund 48 Millionen US-Dollar in bar.

Nicht vollständig offengelegt ist, wie die technische Verschlüsselungshintertür im Detail funktionierte und welche genaue Rolle die ursprüngliche Vertrauensperson bei der Entwicklung von Anom spielte. Offen bleibt zudem, wie viele der weltweiten Anom-Nutzer am Ende tatsächlich in nationalen Strafverfahren rechtskräftig verurteilt wurden.

BSDC-P-FND-2022-1810
Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING, POLIZEI-NRW
30.05.2022
SKALA: Predictive Policing bei der Polizei NRW
Polizei Rhein-Kreis Neuss / LKA NRW (Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle)
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Das LKA NRW hat mit SKALA (System zur Kriminalitätsauswertung und Lageantizipation) ein Predictive-Policing-System entwickelt, das raumbezogene Kriminalitätsdaten zu Wohnungseinbrüchen, Kfz-Delikten und Gewerbeobjekteinbrüchen auswertet. Nach einem mehrjährigen Pilotversuch in sechs Kreispolizeibehörden ist SKALA seit 2021 flächendeckend in allen Kreispolizeibehörden Nordrhein-Westfalens im Einsatz. Das LKA NRW informiert die Behörden wöchentlich über die vom System berechneten Risikogebiete.

Nicht belegt ist, in welchem Umfang SKALA tatsächlich zu weniger Einbrüchen geführt hat. Unabhängige Studien zu deutschen Predictive-Policing-Systemen attestieren allgemein einen fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis und kritisieren die mangelnde Transparenz der zugrunde liegenden Algorithmen. Offen bleibt zudem, ob die Risikoprognosen zu verstärkter Polizeikontrolle bestimmter Stadtteile und damit zu Verzerrungseffekten führen.

BSDC-P-KOM-2020-1812
Relevanz 3PRIVACY-SHIELD-URTEIL, NSA-UEBERWACHUNG
16.07.2020
Schrems II: EuGH kippt EU-US Privacy Shield
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
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Der Europäische Gerichtshof erklärte am 16. Juli 2020 im Fall C-311/18 (Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland und Maximillian Schrems) den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Privacy Shield für ungültig. Grund war, dass US-Überwachungsgesetze keinen mit der EU vergleichbaren Schutz vor behördlichem Datenzugriff garantieren. Die Standardvertragsklauseln aus Beschluss 2010/87 blieben dagegen grundsätzlich gültig, sofern Unternehmen den Datenschutz im Zielland im Einzelfall prüfen.

Die Pressemitteilung des Gerichtshofs nennt keine Zahl der Unternehmen oder Nutzer, deren Datentransfers durch das Urteil unmittelbar betroffen waren. Offen bleibt auch, wie Unternehmen die geforderte Einzelfallprüfung der Standardvertragsklauseln in der Praxis konkret umsetzen sollten, das regelte erst spätere Aufsichtspraxis.

BSDC-P-FIN-2022-1813
Relevanz 3Kryptowaehrungen, Sanktionen
08.08.2022
OFAC-Sanktionierung von Tornado Cash
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
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Das US-Finanzministerium (OFAC) sanktionierte am 8. August 2022 den Kryptowährungs-Mixer Tornado Cash und setzte 38 Ethereum- sowie 6 USDC-Wallet-Adressen auf die SDN-Liste. Laut OFAC wurden über den Dienst seit 2019 mehr als 7 Milliarden US-Dollar gewaschen, darunter über 455 Millionen US-Dollar durch die nordkoreanische Lazarus-Gruppe. Es war die erste OFAC-Sanktion gegen ein Software-Protokoll statt gegen eine Person oder Firma.

Ob OFAC dabei rechtmäßig handelte, war lange umstritten. Das Berufungsgericht des Fifth Circuit entschied im November 2024, dass die Smart Contracts kein sanktionierbares Eigentum seien, und OFAC hob die Sanktionen im März 2025 auf. Die strafrechtliche Verantwortung einzelner Entwickler wurde in separaten Gerichtsverfahren behandelt.

BSDC-P-IDN-2023-1814
Relevanz 3Darknet-Marktplatz, Identitaetsdiebstahl
05.04.2023
Zerschlagung des Genesis-Market-Marktplatzes für gestohlene Zugangsdaten
Eurojust, in Zusammenarbeit mit Europol, FBI und niederländischer Polizei
Recherche: DC
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Am 4. und 5. April 2023 wurde der Darknet- und Clearweb-Marktplatz Genesis Market im Rahmen der international koordinierten Operation Cookie Monster abgeschaltet. Federführend waren FBI, Europol, Eurojust und die niederländische Polizei, unterstützt von Behörden aus 14 Ländern, mit mehr als 100 Festnahmen und über 200 Durchsuchungen bei Käufern der Plattform. Genesis Market verkaufte seit 2018 durch Malware gestohlene Zugangsdaten, Cookies und digitale Fingerabdrücke; zum Zeitpunkt der Abschaltung waren Daten von rund 460.000 infizierten Geräten im Angebot.

Genaue Opferzahlen und Schadenshöhe variieren stark je nach Quelle, andere Medienberichte nennen bis zu 1,5 Millionen Bot-Listings oder 2 Millionen betroffene Identitäten. Die Hauptbetreiber der Plattform wurden bislang nicht öffentlich namentlich identifiziert oder angeklagt. Der Ausgang der Verfahren gegen die festgenommenen Käufer ist nicht einzeln öffentlich nachvollziehbar.

BSDC-P-KOM-2020-1815
Relevanz 3VORRATSDATENSPEICHERUNG, EUGH-URTEIL
06.10.2020
EuGH-Urteil La Quadrature du Net: Grenzen der Vorratsdatenspeicherung
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
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Der EuGH (Große Kammer) entschied am 06.10.2020 in den verbundenen Rechtssachen C-511/18, C-512/18 und C-520/18, dass EU-Recht einer nationalen Regelung entgegensteht, die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste zu einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtet. Zulässig bleiben demnach nur zeitlich befristete, auf bestimmte Personen oder geografische Gebiete beschränkte Speicherungen bei schwerer Kriminalität oder konkreten Bedrohungen der nationalen Sicherheit, sowie eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten unter strengen Voraussetzungen.

Nicht Gegenstand dieser Pressemitteilung sind die konkrete Umsetzung durch Frankreich und Belgien in der Folgezeit sowie technische Detailfragen der Speicherfristen. Offen blieb zudem, wie einzelne Mitgliedstaaten wie Deutschland ihre eigene Vorratsdatenspeicherungsregelung anpassen mussten; dies wurde erst in Folgeurteilen wie SpaceNet und Telekom Deutschland vom 20.09.2022 konkretisiert.

BSDC-P-IDN-2022-1820
Relevanz 3Gesichtserkennung, Biometrische Daten
09.03.2022
Garante-Bußgeld gegen Clearview AI wegen Gesichtserkennung
Garante per la protezione dei dati personali (italienische Datenschutzbehörde)
Recherche: DC
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Die italienische Datenschutzbehörde Garante verhängte am 9. März 2022 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro gegen das US-Unternehmen Clearview AI. Clearview AI hatte über 10 Milliarden Gesichtsbilder per Web Scraping gesammelt und daraus biometrische Profile erstellt, auch von Personen in Italien, ohne angemessene Rechtsgrundlage. Der Garante ordnete zusätzlich die Löschung der Daten italienischer Betroffener an, untersagte die weitere Datenerhebung und verpflichtete das Unternehmen zur Benennung eines EU-Vertreters.

Offen bleibt, ob und in welcher Höhe Clearview AI das Bußgeld tatsächlich gezahlt hat, da das Unternehmen keinen Sitz in der EU hat und die grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit unklar ist. Nicht öffentlich dokumentiert ist der genaue Umfang der betroffenen italienischen Nutzerdaten sowie ob die angeordnete Löschung vollständig umgesetzt wurde.

BSDC-P-IDN-2025-1821
Relevanz 3Plattformregulierung, Datensouveränität
17.01.2025
US-Zwangsverkaufsgesetz gegen TikTok vom Supreme Court bestätigt
Supreme Court of the United States
Recherche: DC
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Der US Supreme Court bestätigte am 17.01.2025 einstimmig per curiam den Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act (PAFACA), der im April 2024 von Präsident Biden unterzeichnet wurde. Das Gesetz verpflichtet den chinesischen ByteDance-Konzern, TikTok bis zum 19.01.2025 zu verkaufen, andernfalls drohen US-Anbietern Verbote von Vertrieb, Hosting und Updates der App. Das Gericht stufte das Gesetz als inhaltsneutral ein und begründete es mit dem staatlichen Interesse, den Zugriff einer als feindlich eingestuften Auslandsmacht auf die Nutzerdaten von Millionen Amerikanern zu verhindern.

Offen blieb im Urteil, ob und in welchem Umfang China tatsächlich TikTok-Nutzerdaten abgegriffen hat; das Gericht stützte sich auf die abstrakte Gefahr durch die Kontrollmöglichkeit von ByteDance, nicht auf einen nachgewiesenen konkreten Datenmissbrauch. Ebenfalls nicht Teil der gerichtlichen Feststellung war der genaue weitere wirtschaftliche und politische Ausgang des Falls.

BSDC-P-KOM-2023-1822
Relevanz 3DATA-PRIVACY-FRAMEWORK, EU-US-DATENTRANSFER
10.07.2023
EU-US Data Privacy Framework: Nachfolgeabkommen für gekipptes Privacy Shield
Europäische Kommission
Recherche: DC
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Die Europäische Kommission stellte am 10. Juli 2023 per Angemessenheitsbeschluss fest, dass die USA im Rahmen des Data Privacy Framework ein der EU vergleichbares Datenschutzniveau bieten. Grundlage ist eine US-Exekutivverordnung, die den Zugriff von Geheimdiensten auf Daten aus der EU auf das notwendige und verhältnismäßige Maß begrenzen soll, sowie ein neu geschaffenes Rechtsbehelfsgremium namens Data Protection Review Court. Auf dieser Basis dürfen EU-Unternehmen wieder personenbezogene Daten an selbstzertifizierte US-Unternehmen übermitteln.

Nicht belegt ist, ob der Data Protection Review Court in der Praxis wirksamen Rechtsschutz bietet, da Betroffene dort keine Akteneinsicht erhalten und Entscheidungen nicht öffentlich begründet werden. Die Datenschutzorganisation noyb um Max Schrems kündigte bereits vor Inkrafttreten eine gerichtliche Anfechtung an. Eine erste Klage vor dem Gericht der EU wurde 2024 abgewiesen, ob eine weitere Prüfung durch den EuGH das Abkommen kippt, war zum Zeitpunkt der Recherche noch offen.

BSDC-P-KOM-2022-1827
Relevanz 3STANDORTDATEN-TRACKING, DARK-PATTERNS
04.10.2022
Google zahlt 85 Millionen Dollar wegen irreführender Standortverfolgung in Arizona
Arizona Attorney General's Office
Recherche: DC
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Das Büro des Attorney General von Arizona einigte sich am 04.10.2022 mit Google auf eine Zahlung von 85 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer im Mai 2020 eingereichten Klage. Die Klage warf Google vor, Standortdaten von Android-Nutzern über Funktionen wie Web & App-Aktivität weiter zu sammeln und für Werbung zu nutzen, selbst wenn Nutzer die Einstellung Standortverlauf deaktiviert hatten, und dafür irreführende Bedienoberflächen einzusetzen. Auslöser der Ermittlung war eine AP-Recherche vom August 2018.

Nicht belegt durch diese Quelle ist, wie viele einzelne Nutzer in Arizona konkret betroffen waren oder welchen genauen wirtschaftlichen Vorteil Google aus den weitergesammelten Daten zog. Offen bleibt außerdem das Verhältnis zum separaten Vergleich Googles mit 40 US-Bundesstaaten über 391,5 Millionen US-Dollar vom November 2022, der denselben Sachverhalt betraf.

BSDC-P-FND-2014-1828
Relevanz 3STAATEN-DATENFLUESSE, GESELLSCHAFT
14.06.2014
Chinas Sozialkreditsystem: Gründungsdokument des Staatsrats von 2014
Staatsrat der Volksrepublik China (Übersetzung: DigiChina, Stanford University)
Recherche: DC
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Der Staatsrat der Volksrepublik China veröffentlichte am 14.06.2014 die Planungsübersicht zum Aufbau eines Sozialkreditsystems für den Zeitraum 2014 bis 2020. Das Dokument benennt vier Säulen: Integrität der Regierungsführung, Integrität im Handel, gesellschaftliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit der Justiz. Es schreibt branchenweite Schwarze Listen, Marktausschlussmechanismen, ressortübergreifende gemeinsame Belohnungs- und Bestrafungsverfahren sowie einheitliche Kreditkodierungen für natürliche und juristische Personen vor.

Das Gründungsdokument selbst sieht keinen einheitlichen landesweiten Punktescore für alle Bürger vor, wie ihn westliche Berichterstattung häufig suggeriert. Analysen des China-Instituts MERICS zeigen, dass die tatsächliche Umsetzung bis heute in zahlreiche lokale Pilotprojekte zersplittert blieb und deutlich weniger digitalisiert ist als oft dargestellt. Wie einheitlich die vorgesehenen Sanktionen in der Praxis über verschiedene Provinzen und Städte hinweg angewendet werden, ist aus dieser Primärquelle allein nicht abschließend belegt.