Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-GER-2020-1425 Relevanz 3CYBERCRIME, GESUNDHEITSWESEN | 17.09.2020 | Ransomware am Uniklinikum Düsseldorf: Patientin stirbt nach Umleitung, Staatsanwaltschaft sieht keinen ursächlichen Zusammenhang Staatsanwaltschaft Köln / Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Im September 2020 verschlüsselte ein Ransomware-Angriff über eine Citrix-VPN-Schwachstelle (CVE-2019-19781) rund 30 Server des Universitätsklinikums Düsseldorf. In der Folge setzte die Klinik ihre Notaufnahme aus, sodass Rettungswagen umgeleitet wurden. Zwei Nächte später starb eine Patientin mit lebensbedrohlichem Zustand, die wegen der ausgesetzten Notaufnahme rund eine Stunde später in einem weiter entfernten Krankenhaus behandelt wurde. Nach eingehender Untersuchung mit medizinischen Gutachtern und Obduktion stellte die Staatsanwaltschaft fest, der Gesundheitszustand der Patientin sei zum Zeitpunkt der Abholung bereits so schwerwiegend gewesen, dass sie unabhängig vom Krankenhausort verstorben wäre; die Erkrankung sei alleinige Todesursache gewesen, unabhängig vom Cyberangriff. | Der Fall wird oft als 'erster tödlicher Hackerangriff' zitiert; die Staatsanwaltschaft stellte jedoch gerade keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Angriff und Tod fest. Beide Lesarten kursieren in der Berichterstattung, hier wird bewusst die Ermittlungsfeststellung wiedergegeben. |
| BSDC-O-GER-2018-1428 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG | 11.10.2018 | Gesichtserkennungs-Pilotprojekt Südkreuz: 80 Prozent Trefferquote, Datenschützer sprechen von 'Debakel' Bundesministerium des Innern (BMI) / Tagesspiegel Recherche: DC Quelle öffnen → | Von August 2017 bis Sommer 2018 testete das Bundesinnenministerium am Berliner Bahnhof Südkreuz biometrische Gesichtserkennungskameras der Bundespolizei. Laut Auswertung erkannte die Software in 80 Prozent der Fälle Testpersonen zuverlässig wieder, selbst mit Brille, Hut oder Schal. Das Bundesinnenministerium bewertete den Test als Erfolg; Datenschützer widersprachen und bezeichneten die Ergebnisse als 'unwissenschaftlich' und ein 'Debakel'. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte, das massenhafte Scannen unbescholtener Bürger stelle sie unter Generalverdacht und verletze Persönlichkeits- und Freiheitsrechte. Frankfurt am Main betreibt inzwischen dauerhafte automatisierte Gesichtserkennung im Rotlichtviertel, bei der Kamerabilder permanent nach bestimmten Personen durchsucht werden. | Die 80-Prozent-Zahl stammt aus der Auswertung des Bundesinnenministeriums selbst, das ein Eigeninteresse am Erfolg des Projekts hatte; eine methodisch unabhängige Überprüfung der Fehlerquote wird von Kritikern in dieser Quelle ausdrücklich bestritten. |
| BSDC-O-FND-2022-1429 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, RECHT-VOLLZUG | 01.07.2022 | Clearview AI: Frankreich, Italien und Griechenland verhängen je 20 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld CNIL (Frankreich) / Garante (Italien) / HDPA (Griechenland) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Gesichtserkennungsfirma Clearview AI wurde 2022 von den Datenschutzbehörden Italiens (Februar), Frankreichs und Griechenlands (Juli) jeweils mit einem Bußgeld von 20 Millionen Euro belegt, der jeweiligen gesetzlichen Höchststrafe. Die Behörden stellten fest, dass Clearview biometrische Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitete, da weder eine Einwilligung der abgebildeten Personen noch ein berechtigtes Interesse vorlag. Gerichte wiesen Clearviews Argument zurück, als US-Unternehmen nicht an die DSGVO gebunden zu sein, da das Unternehmen Daten von Personen in Europa sammelte. Griechenland untersagte zusätzlich jede weitere Erhebung oder Verarbeitung von Daten griechischer Staatsbürger und ordnete deren Löschung an. | Ob Clearview die verhängten Bußgelder tatsächlich gezahlt hat, ist aus dieser Quelle nicht belegt; das Unternehmen operiert primär in den USA außerhalb direkter EU-Vollstreckungsmöglichkeiten. |
| BSDC-O-IDN-2022-1430 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, OSINT | 01.11.2022 | Baden-Württemberg eröffnet weltweit erstes Bußgeldverfahren gegen Gesichtssuchmaschine PimEyes Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg (LfDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die baden-württembergische Datenschutzbehörde eröffnete das weltweit erste Bußgeldverfahren gegen die aus der Karibik operierende Gesichtssuchmaschine PimEyes, die es erlaubt, mit einem hochgeladenen Foto im gesamten Internet nach optisch ähnlichen Gesichtern zu suchen. Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink bewertete das Missbrauchspotenzial als hochproblematisch: Stalker könnten die Software nutzen, Personen im Sexarbeitsgewerbe könnten geoutet, Rachepornografie leichter gefunden und Demonstrationsteilnehmer im Nachhinein identifiziert werden. Eine im November 2022 eingegangene Stellungnahme von PimEyes zu Rechtsgrundlage, technischen Maßnahmen und Missbrauchsschutz bewertete die Behörde als unzureichend, da zentrale Fragen unbeantwortet blieben. | Der Ausgang des Bußgeldverfahrens und eine mögliche tatsächliche Zahlung durch das karibisch ansässige Unternehmen sind aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-GER-2023-1432 Relevanz 3MENTAL-HEALTH-APPS, GESUNDHEIT | 01.07.2023 | BetterHelp zahlt 7,8 Mio. USD FTC-Bußgeld für Weitergabe von Therapiedaten an Facebook, Snapchat und Pinterest Federal Trade Commission (FTC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die FTC stellte fest, dass der Online-Therapieanbieter BetterHelp zwischen 2017 und 2020 E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Angaben aus Gesundheitsfragebögen an Facebook (Meta), Snapchat, Pinterest und Criteo zu Werbezwecken weitergab, obwohl das Unternehmen Nutzern zugesichert hatte, Gesundheitsdaten nur eingeschränkt zu verwenden. BetterHelp nutzte insbesondere die Information, dass jemand bereits in Therapie gewesen war, um Facebook zur Identifizierung ähnlicher Zielgruppen für Werbung anzuweisen, was dem Unternehmen zehntausende neue zahlende Nutzer und Millionenumsätze einbrachte. Die FTC verhängte 2023 eine Zahlung von 7,8 Millionen US-Dollar, untersagte BetterHelp die Weitergabe von Gesundheitsdaten zu Werbezwecken und ordnete Rückerstattungen an Betroffene an, die ab Mai 2024 verschickt wurden. | Die Zahl der tatsächlich individuell entschädigten Nutzer und die durchschnittliche Rückerstattungssumme sind aus dieser Quelle nicht beziffert. |
| BSDC-O-GER-2023-1437 Relevanz 3TELEMEDIZIN, GESUNDHEIT | 01.02.2023 | GoodRx zahlt 1,5 Mio. USD FTC-Bußgeld für Weitergabe von Rezeptdaten an Facebook und Google Federal Trade Commission (FTC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die FTC leitete ein Verfahren nach ihrer Health Breach Notification Rule gegen den Online-Apotheken-Preisvergleichsdienst GoodRx ein, weil das Unternehmen es versäumte, Nutzer über unautorisierte Weitergaben ihrer Gesundheitsdaten zu informieren. GoodRx teilte sensible Angaben zu verschriebenen Medikamenten und Gesundheitszuständen wiederholt mit Werbepartnern wie Facebook, Google, Criteo sowie weiteren Dritten wie Branch und Twilio, obwohl es Nutzern zuvor Vertraulichkeit zugesichert hatte. Mit den an Facebook übermittelten Daten ließ GoodRx eigene Nutzer gezielt mit personalisierter, medikamentenspezifischer Werbung auf Facebook und Instagram ansprechen. Das Unternehmen zahlte im Rahmen des Vergleichs eine Zivilstrafe von 1,5 Millionen US-Dollar, bestritt jedoch jegliches Fehlverhalten und erklärte, die Praxis bereits rund drei Jahre vor der FTC-Untersuchung von sich aus beendet zu haben. | GoodRx bestreitet die Vorwürfe ausdrücklich, obwohl das Unternehmen die Zahlung leistete; ein gerichtliches Schuldeingeständnis liegt laut dieser Quelle nicht vor. |
| BSDC-O-GER-2021-1438 Relevanz 3WEARABLES, GESUNDHEIT | 22.06.2021 | Zyklus-App Flo teilte Schwangerschafts- und Fruchtbarkeitsdaten mit Facebook und Google, FTC-Vergleich Federal Trade Commission (FTC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die FTC stellte fest, dass die Zyklus- und Fruchtbarkeits-App Flo trotz gegenteiliger Zusicherung sensible Gesundheitsdaten von Millionen Nutzerinnen an Marketing- und Analysefirmen weitergab, darunter die Analyseabteilungen von Facebook und Google, Googles Fabric-Dienst, AppsFlyer und Flurry, unter anderem die Tatsache einer Schwangerschaft in Form von 'App-Events'. Eine Wall-Street-Journal-Recherche hatte 2019 aufgedeckt, dass mehrere Gesundheits-Apps, darunter Flo, sensible In-App-Aktivitätsdaten über eingebettete Analysetools an Facebook sendeten. Die FTC verpflichtete Flo Health per Vergleich, künftig vor jeder Weitergabe persönlicher Gesundheitsdaten eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen und die eigene Datenschutzpraxis unabhängig prüfen zu lassen. In einem späteren Verfahren zahlten Google 48 Millionen und Flo Health 8 Millionen US-Dollar Entschädigung an Nutzerinnen, die zwischen November 2016 und Februar 2019 Menstruations- oder Schwangerschaftsdaten eingegeben hatten. | Die Entschädigungssumme betrifft nur Nutzerinnen im genannten Zeitraum; ob und wie Daten nach Aufdeckung des Falls weiterhin bei den Empfängern gespeichert blieben, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-GER-2023-1444 Relevanz 3KINDER-VULNERABLE, RECHT-VOLLZUG | 15.09.2023 | TikTok zahlt 345 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen mangelndem Schutz minderjähriger Nutzer Irische Datenschutzbehörde (DPC) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die irische Datenschutzbehörde DPC verhängte gegen TikTok ein Bußgeld von 345 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstößen im Umgang mit Daten minderjähriger Nutzer zwischen Ende Juli und Ende Dezember 2020. Konkret bot TikTok 13- bis 17-Jährigen als Voreinstellung an, ihre Beiträge standardmäßig öffentlich für alle sichtbar zu veröffentlichen, und die Kommentarfunktion in Minderjährigen-Profilen war standardmäßig für alle anderen Nutzer offen. Zusätzlich kritisierte die DPC die 'Familien-Kopplung', mit der Erwachsene ihr Konto mit dem eines Kindes verknüpfen konnten, ohne dass geprüft wurde, ob es sich tatsächlich um ein Elternteil oder eine berechtigte Person handelte, wodurch Fremde Minderjährigen Direktnachrichten senden konnten. TikTok musste die Datenverarbeitung binnen drei Monaten DSGVO-konform anpassen. | Ob TikTok die geforderten Anpassungen fristgerecht und vollständig umsetzte, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-FIN-2022-1447 Relevanz 3FIN, RECHT-VOLLZUG | 01.03.2022 | Klarna zahlt rund 671.000 Euro Bußgeld in Schweden wegen irreführender Datenschutzinformationen Integritetsskyddsmyndigheten (IMY, schwedische Datenschutzbehörde) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die schwedische Datenschutzbehörde IMY verhängte im März 2022 gegen den Zahlungsdienst Klarna ein Bußgeld von 7,5 Millionen schwedischen Kronen (rund 671.000 Euro). Klarna informierte Nutzer nicht ausreichend über Zweck und Rechtsgrundlage bestimmter Datenverarbeitungen und machte unvollständige beziehungsweise irreführende Angaben darüber, an welche Empfänger, darunter schwedische und ausländische Auskunfteien, personenbezogene Daten weitergegeben wurden. Zudem fehlten Informationen darüber, in welche Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Klarna Daten übermittelt und wie Betroffene entsprechende Auskünfte erhalten können. Während der laufenden Untersuchung änderte Klarna wiederholt seine Angaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein Berufungsgericht in Stockholm bestätigte das ursprüngliche Bußgeld in vollem Umfang. | Die untersuchten Angaben betreffen den Stand von Frühjahr 2020; ob Klarnas Praxis inzwischen vollständig DSGVO-konform ist, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-GER-2015-1453 Relevanz 3OEFFENTLICHER-RAUM, STAAT | 01.01.2015 | Körperscanner an deutschen Flughäfen: EU-Recht macht Nutzung offiziell freiwillig, Alternative ist manuelle Kontrolle EU-Verordnung 2015/1998 / dieDatenschützer Rhein Main Recherche: DC Quelle öffnen → | Körperscanner ('Nacktscanner') gehören inzwischen zur Standardausrüstung an immer mehr von der Bundespolizei betriebenen deutschen Flughäfen. Kritisiert wurde insbesondere, dass frühe Scannerbilder scharf genug waren, um nicht nur Genitalien, sondern auch Prothesen, Piercings und künstliche Stomata sichtbar zu machen. Erste Scannergenerationen nutzten Röntgenstrahlung, was gesundheitliche Bedenken bei Vielfliegern und Flughafenpersonal auslöste; die meisten Flughäfen sind inzwischen auf nicht-ionisierende Millimeterwellen-Scanner umgestiegen. Nach der EU-Verordnung 2015/1998 ist die Nutzung von Körperscannern offiziell freiwillig; wer den Scanner ablehnt, kann stattdessen eine manuelle Abtastkontrolle wählen. Die erzeugten Bilder werden laut Betreiberangaben nicht gespeichert, sondern nach der Prüfung gelöscht; in den USA wurde dagegen bekannt, dass Aufnahmen an manchen Standorten gespeichert und archiviert wurden. | Ob deutsche Körperscanner-Standorte die Nicht-Speicherung tatsächlich lückenlos einhalten, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig überprüft, sondern beruht auf Betreiberangaben; der US-Präzedenzfall zeigt, dass eine solche Zusicherung nicht zwingend verlässlich ist. |
| BSDC-O-FND-2024-1463 Relevanz 3BETROFFENENRECHTE, STALKERWARE | 01.01.2024 | Melderegister-Auskunftssperre schützt nur vor privaten Anfragen, Behörden erhalten Daten trotzdem BROST CLASSEN Medienrecht / Bundesportal Recherche: DC Quelle öffnen → | Wer sich vor Bedrohung, Beleidigung oder unrechtmäßiger Nachstellung (Stalking) schützen will, kann nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre im Melderegister formlos beantragen und muss dabei die Gründe glaubhaft machen. Eine zentrale Einschränkung: Die Auskunftssperre verhindert ausschließlich Melderegisterauskünfte an private Dritte; Behörden und andere öffentliche Stellen erhalten die erforderlichen Datenübermittlungen weiterhin uneingeschränkt. Die Sperre gilt zudem stets nur befristet auf zwei Jahre, und selbst innerhalb der Sperrfrist kann eine Auskunft erteilt werden, wenn eine Anfrage den konkreten Schutzzweck nicht berührt. Nach Eintragung einer Auskunftssperre muss die Meldebehörde die betroffene Person über jede eingehende Auskunftsanfrage informieren; Daten können zusätzlich bei anderen öffentlichen Stellen wie Finanzamt, Jugendamt und Gerichten gespeichert bleiben, wo eigene, separate Sperrmöglichkeiten bestehen. | Wie oft Behörden trotz aktiver Auskunftssperre versehentlich Daten an Dritte weitergeben, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt; die beschriebenen Grenzen sind rechtlich-strukturelle Lücken, keine dokumentierten Einzelvorfälle. |
| BSDC-O-FIN-2012-1465 Relevanz 3FIN, STEUER-TRANSPARENZ | 01.01.2012 | Steuer-CD-Ankäufe aus der Schweiz: NRW zahlte 2,5 Mio. Euro für eine CD, Selbstanzeigen stiegen um über 200 Prozent Wikipedia (Steuersünder-CD) / Statista Recherche: DC Quelle öffnen → | Nordrhein-Westfalen kaufte insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz an. Im Februar 2010 wurde eine CD mit Namen und Kontodaten von Credit-Suisse-Kunden für 2,5 Millionen Euro erworben; 2012 kaufte der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans weitere CDs, darunter eine der Schweizer Bank UBS mit Informationen zu rund 750 Stiftungen und 550 weiteren Fällen mit einem Anlagevolumen von über 2,9 Milliarden Euro. Die Auswertung der Steuer-CDs löste eine Welle freiwilliger Selbstanzeigen sowie zahlreiche Steuerstrafverfahren aus; laut einer Statista-Umfrage bei den Landesfinanzbehörden stieg die Zahl der Selbstanzeigen 2013 um über 200 Prozent. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen rund 70 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Auswertung der Steuer-CDs zusammen, weitere rund 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen wurden bundesweit auf durch die Ankäufe ausgelöste Selbstanzeigen zurückgeführt. | Der Ankauf gestohlener Bankdaten durch den Staat blieb rechtlich und politisch umstritten; ob die Käufe rechtmäßig waren, wurde in Deutschland kontrovers diskutiert und ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt. |
| BSDC-O-FND-2024-1479 Relevanz 3MEGA-BREACH, CYBERCRIME, GESUNDHEIT | 21.02.2024 | Change-Healthcare-Ransomware: 190 Millionen Amerikaner betroffen, UnitedHealth zahlt 22 Mio. USD Lösegeld UnitedHealth Group / Bleeping Computer Recherche: DC Quelle öffnen → | Am 21.02.2024 wurde ein Ransomware-Angriff auf Change Healthcare entdeckt, einen der größten Abrechnungsdienstleister im US-Gesundheitssystem, nachdem Angreifer der mit BlackCat/ALPHV verbundenen Gruppe neun Tage lang unbemerkt im Netzwerk operiert hatten. Zugang erhielten sie über ein Citrix-Fernzugriffsportal ohne Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Muttergesellschaft UnitedHealth zahlte über ihre Tochter Optum ein Lösegeld von 22 Millionen US-Dollar. Nach anfänglichen Schätzungen von 100 Millionen Betroffenen korrigierte UnitedHealth die Zahl später auf 190 Millionen betroffene Amerikaner, fast die Hälfte der US-Bevölkerung, deren persönliche und Gesundheitsdaten gestohlen wurden. Der Angriff verursachte monatelange Ausfälle im US-Gesundheitssystem; UnitedHealth gab 2024 insgesamt 3,1 Milliarden US-Dollar für die Bewältigung der Attacke aus. | UnitedHealth verzögerte laut Medienberichten die Benachrichtigung Betroffener über mehrere Monate; die genauen Gründe für die Verzögerung sind aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt. |
| BSDC-O-GER-2020-1481 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, KONSUM | 10.12.2020 | CNIL verhängt 135 Millionen Euro Bußgeld gegen Google und Amazon wegen ungefragter Werbe-Cookies CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte am 10.12.2020 nach Online-Kontrollen auf google.fr und amazon.fr Bußgelder von insgesamt 135 Millionen Euro: 100 Millionen Euro gegen Google (60 Mio. gegen Google LLC, 40 Mio. gegen Google Ireland Ltd.) und 35 Millionen Euro gegen Amazon. Beide Unternehmen platzierten automatisch personalisierte Werbe-Cookies auf den Endgeräten der Nutzer, ohne vorab deren Einwilligung einzuholen; zusätzlich bewertete die CNIL die bereitgestellten Informationen zu den Cookies als unzureichend. Die Unternehmen erhielten drei Monate Zeit zur Anpassung, andernfalls drohten weitere 100.000 Euro Strafe pro zusätzlichem Verzögerungstag. Der französische Conseil d'État bestätigte die Entscheidung gegen Amazon später in der Berufung. | Ob die tatsächlich verhängten Nachfrist-Strafzahlungen von 100.000 Euro pro Tag jemals fällig wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-IDN-2021-1484 Relevanz 3IDENTITAET, RECHT-VOLLZUG | 01.12.2021 | Grindr zahlt 6,5 Mio. Euro Bußgeld: Standort, sexuelle Orientierung und Nutzeridentität an Werbepartner weitergegeben Datatilsynet (norwegische Datenschutzbehörde) Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach einer Beschwerde des norwegischen Verbraucherrats Forbrukerrådet und der Datenschutzorganisation noyb.eu im Januar 2020 verhängte die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet im Dezember 2021 ein Bußgeld von 65 Millionen norwegischen Kronen (rund 6,5 Millionen Euro) gegen die Dating-App Grindr. Zwischen 2018 und 2020 gab Grindr ohne ausreichende Rechtsgrundlage Alter, Geschlecht, GPS-Standort, IP-Adresse und Werbe-ID seiner Nutzer an zahlreiche Werbeunternehmen weiter. Besonders kritisiert wurde, dass Grindr auch die Information weitergab, dass jemand Grindr-Nutzer ist: Diese Angabe allein legt bereits eine von der Mehrheit abweichende sexuelle Orientierung nahe, selbst wenn die sexuelle Orientierung nicht explizit übermittelt wird. | Grindr focht die Entscheidung an; ob das Bußgeld in voller Höhe rechtskräftig gezahlt wurde, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt. |
| BSDC-O-FND-2018-1487 Relevanz 3MEGA-BREACH, CYBERCRIME | 30.11.2018 | Marriott/Starwood-Datenleck: Hacker unentdeckt seit 2014 in Reservierungssystem, bis zu 500 Millionen Gäste betroffen NPR / Security-Insider Recherche: DC Quelle öffnen → | Marriott meldete am 30.11.2018, dass Angreifer bereits seit 2014 unentdeckten Zugriff auf das Reservierungssystem der 2016 übernommenen Hotelkette Starwood hatten. Betroffen waren bis zu 500 Millionen Gästeeinträge; bei 327 Millionen davon umfassten die gestohlenen Daten eine Kombination aus Name, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passnummer, SPG-Kontoinformationen, Geburtsdatum, Geschlecht sowie An- und Abreisedatum. Betroffen waren Gäste der Starwood-Marken W Hotels, St. Regis, Sheraton, Westin, Element, Aloft, The Luxury Collection, Tribute Portfolio, Le Méridien, Four Points by Sheraton und Design Hotels. | Der Angriff blieb laut Quelle vier Jahre lang unentdeckt; ob dies auf mangelnde Sicherheitsüberwachung bei Starwood vor der Marriott-Übernahme zurückzuführen ist, wird in dieser Quelle nicht abschließend geklärt. |
| BSDC-O-FND-2024-1488 Relevanz 3PLATTFORMMACHT, KONSUM | 01.05.2024 | US-Justizministerium verklagt Live Nation/Ticketmaster wegen Monopolmissbrauchs im Konzertmarkt U.S. Department of Justice Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Mai 2024 reichte das US-Justizministerium gemeinsam mit den Generalstaatsanwälten von 29 Bundesstaaten und dem District of Columbia vor dem Bundesgericht im Südbezirk von New York eine zivilrechtliche Kartellklage gegen Live Nation Entertainment und Ticketmaster ein. Der Klage zufolge nutzt der Konzern seine Monopolstellung im Bereich Primärticketverkauf, Konzertpromotion und Veranstaltungsstättenmanagement, um Wettbewerb zu unterdrücken, wobei Live Nation nach eigenen Angaben rund 80 Prozent Marktanteil bei großen US-Konzertveranstaltungsorten kontrolliert. Die Klage fordert unter anderem die Abspaltung von Ticketmaster vom Konzern, die Aufhebung bestimmter Ticketing-Verträge sowie ein Verbot wettbewerbswidriger Praktiken. Im August 2024 erweiterten die Kläger die Klage um zehn weitere Bundesstaaten. | Der Ausgang des Verfahrens (Urteil, Vergleich oder Abweisung) ist aus dieser Quelle zum Zeitpunkt der Klageeinreichung noch offen und nicht belegt. |
| BSDC-O-FND-2023-1489 Relevanz 3MEGA-BREACH, RECHT-VOLLZUG | 01.10.2023 | Equifax UK zahlt 11 Mio. Pfund FCA-Bußgeld: Britische Kunden über Datenleck getäuscht Financial Conduct Authority (FCA) Recherche: DC Quelle öffnen → | Zusätzlich zum 2019 von der US-amerikanischen FTC verhängten Bußgeld von 508,1 Millionen US-Dollar gegen die Muttergesellschaft belegte die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) 2023 die britische Tochtergesellschaft Equifax Ltd. mit einem eigenen Bußgeld von 11 Millionen Pfund. Vom ursprünglichen Equifax-Datenleck 2017 waren auch 13,8 Millionen Briten betroffen. Die FCA stellte fest, dass Equifax seine britischen Kunden weder transparent noch wahrheitsgemäß über den Vorfall informierte: Das Unternehmen sprach zunächst lediglich von einem Cyber-Sicherheitsvorfall in den USA, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits vom Diebstahl britischer Kundendaten wusste. | Der zeitliche Abstand zwischen Kenntnis des Datenlecks und der öffentlichen Kommunikation ist aus dieser Quelle nicht mit exakten Daten beziffert. |
| BSDC-O-GER-2022-1501 Relevanz 3CYBERCRIME, GERAETE-OS | 22.12.2022 | LastPass-Hack: Angreifer erbeuten verschlüsselte Passwort-Tresore, schwache Verschlüsselungspraxis erleichtert Knacken heise online / Stiftung Warentest Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Passwort-Manager LastPass wurde bereits im August 2022 Opfer eines Hackerangriffs, informierte Kunden jedoch erst im Dezember 2022 darüber, dass Angreifer dabei auch die verschlüsselten Passwort-Tresore der Kunden erbeuteten, zusätzlich zu Firmennamen, Nutzernamen, Rechnungsadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zugriffs-IP-Adressen. Die gestohlenen Zugangsdaten in den Tresoren sind zwar verschlüsselt und nur mit dem individuellen Master-Passwort lesbar, spätere Berichte zeigten jedoch, dass LastPass sich nicht an die Empfehlungen von OWASP hielt und nur rund ein Drittel der empfohlenen Wiederholungen der Schlüsselableitungsfunktion PBKDF2 verwendete, was das Knacken schwacher Master-Passwörter erheblich erleichterte. | Wie viele Nutzer-Tresore tatsächlich erfolgreich entschlüsselt wurden, ist aus dieser Quelle nicht mit einer belastbaren Zahl belegt. |
| BSDC-O-FND-2024-1512 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 24.02.2024 | ShotSpotter-Schussdetektion: 89 Prozent der Chicago-Einsätze ohne Waffenfund, Städte kündigen Verträge MacArthur Justice Center / Chicago Inspector General / CNN Recherche: DC Quelle öffnen → | Das akustische Schussdetektionssystem ShotSpotter war in rund 90 US-Städten im Einsatz und sollte per KI-gestützter Triangulation Schüsse erkennen und Polizei zum Ort schicken. Das MacArthur Justice Center stellte fest, dass die Polizei bei 89 Prozent der ShotSpotter-Einsätze in Chicago keinerlei waffenbezogenen Vorfall feststellte und in 85 Prozent der Fälle kein Polizeibericht erstellt wurde. Ein Bericht des Chicagoer Generalinspekteurs zeigte, dass ShotSpotter über 17 Monate (2020–2021) mehr als 50.000 Alarme auslöste, die in weniger als 10 Prozent der Fälle zu tatsächlichen Beweisen für waffenbezogene Straftaten führten. Studien belegten zudem, dass fehlerhafte Alarme zu bewaffneten Polizeieinsätzen an Orten führten, an denen keine Bedrohung bestand, wodurch unschuldige Anwohner unter Verdacht gerieten und die Überpolizierung von Vierteln mit überwiegend nicht-weißer Bevölkerung sowie verfassungswidrige Stop-and-Frisk-Kontrollen zunahmen. Mehrere Städte kündigten daraufhin an, ihre ShotSpotter-Verträge bis September 2024 zu beenden. | Nicht alle Städte, die ShotSpotter nutzten, kündigten die Verträge; die Quelle beschreibt einen Trend zur Vertragskündigung, keine flächendeckende Abschaffung. |
| BSDC-O-FND-2020-1514 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 01.04.2020 | LAPD beendet PredPol-Programm nach Rassismus-Vorwürfen und fehlendem Wirksamkeitsnachweis The Next Web / Gizmodo & The Markup Recherche: DC Quelle öffnen → | PredPol entstand als gemeinsames Projekt der Los Angeles Police Department (LAPD) und des UCLA-Professors Jeff Brantingham, mit einem patentierten Algorithmus, der ursprünglich auf einem Modell zur Vorhersage von Erdbeben-Nachbeben basiert. Im März 2019 kam eine interne Prüfung der LAPD zu dem Ergebnis, es gebe unzureichende Daten, um festzustellen, ob die PredPol-Software tatsächlich zur Kriminalitätsreduzierung beitrug. Im April 2020 beendete die LAPD als einer der ältesten PredPol-Kunden das Programm, offiziell aus Kostengründen im Zusammenhang mit der Pandemie; Bürgerrechtler argumentierten jedoch, ihre Proteste hätten die Polizei zur Aufgabe des Programms bewogen, nicht die Pandemie. Im Dezember 2021 zeigte ein Bericht von Gizmodo und The Markup, dass PredPol rassistische Verzerrungen verstärkte, indem es überproportional auf mehrheitlich Latino- und Schwarze Nachbarschaften zielte. Bereits 2018 hatte das Smithsonian Magazine festgestellt, dass keine unabhängige, veröffentlichte Forschung die von PredPol behauptete Treffergenauigkeit der Software je bestätigt hatte. | Der offizielle Kündigungsgrund (Kosten wegen Pandemie) und der von Aktivisten behauptete tatsächliche Grund (Proteste) widersprechen sich; welcher davon ausschlaggebend war, ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt. |
| BSDC-O-GER-2021-1515 Relevanz 3MEGA-BREACH, OSINT | 29.11.2022 | Facebook-Scraping-Leck: 533 Millionen Nutzerdaten über Kontaktimport-Funktion abgegriffen, Meta zahlt 265 Mio. Euro Bußgeld BBC / it-daily.net Recherche: DC Quelle öffnen → | Im April 2021 tauchten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern öffentlich im Netz auf, darunter rund 6 Millionen deutsche Nutzer, mit vollständigen Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Angaben wie dem Beziehungsstatus. Zentraler Angriffspunkt war Facebooks 'Kontaktimport'-Funktion: Unbekannte generierten hunderte Millionen zufällige Telefonnummern und glichen sie über ein Freundschaftssuche-Tool mit Facebook-Nutzerdaten ab; fand Facebook eine passende Nummer in seiner Datenbank, lieferte es die zugehörigen Nutzerinformationen zurück. Die irische Datenschutzbehörde verhängte am 29.11.2022 ein Bußgeld von 265 Millionen Euro gegen Meta, weil das Unternehmen die Daten der Nutzer nicht ausreichend geschützt hatte. Betroffene Nutzer in Deutschland reichten daraufhin Sammelklagen auf Schadensersatz ein; ein BGH-Grundsatzurteil bejahte grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Betroffene. | Die genaue Höhe des einzelnen Schadensersatzanspruchs pro betroffenem Nutzer variiert je nach Gerichtsentscheidung und ist aus dieser Quelle nicht einheitlich beziffert. |
| BSDC-O-GER-2022-1521 Relevanz 3STALKERWARE, RECHT-VOLLZUG | 06.10.2022 | Amtsgericht Köln verurteilt Stalkerware-Nutzer zu 8 Monaten auf Bewährung, Indikationen bleiben in Deutschland selten Amtsgericht Köln / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Amtsgericht Köln verurteilte einen Täter (Az. 530 Ds 265/21) am 06.10.2022 wegen digitaler Überwachung seiner (Ex-)Partnerin mittels GPS-Tracker, Mikrofonen und einer Spyware-App zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, ordnete die Einziehung der Überwachungsgeräte an und legte ihm die Verfahrenskosten vollständig auf. Der neu gefasste § 238 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 StGB erfasst inzwischen ausdrücklich einen besonders schweren Fall der Nachstellung, wenn ein Täter ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck die digitale Ausspähung anderer Personen ist, etwa sogenannte Stalkerware. Trotz rechtlicher Möglichkeit kommt es laut netzpolitik.org fast nie zu Anklagen, weil das Gesetz zu viele Schlupflöcher lässt und die Nachweisführung für Betroffene und Ermittler in der Praxis zu schwierig ist. | Wie viele Fälle mit vergleichbarem Sachverhalt mangels Beweisbarkeit gar nicht erst zur Anklage kamen, ist aus dieser Quelle naturgemäß nicht beziffert. |
| BSDC-O-IDN-2019-1523 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, DATENLEBENSZYKLUS | 30.10.2019 | Deutsche Wohnen: 14,5 Mio. Euro DSGVO-Rekordbußgeld wegen unlöschbarem Mieterdaten-Archiv, später auf 900.000 Euro reduziert Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Oktober 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, zum damaligen Zeitpunkt das höchste je von einer deutschen Behörde verhängte DSGVO-Bußgeld und das dritthöchste EU-weit. Ursache war ein Archivsystem, das keine Möglichkeit zur Löschung von Daten bot: Unterlagen von Wohnungsbewerbern und Mietern blieben oft Jahre über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gespeichert, darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Ausweisdokumente, Selbstauskünfte sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Die Behörde hatte das System bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 identifiziert; bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Datenbereinigung noch eine Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung nachweisen. In einem Urteil vom 09.06.2026 reduzierte das Gericht die Strafe auf 900.000 Euro, mit der Begründung, das Unternehmen habe kooperativ an einer technischen Lösung und einem konformen System gearbeitet. | Die drastische Reduzierung von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro zeigt, wie stark Bußgeldhöhen in Deutschland zwischen behördlicher Erstentscheidung und gerichtlicher Überprüfung schwanken können; die Gründe der Reduzierung liegen laut Quelle in der nachträglichen Kooperationsbereitschaft, nicht in einer Entkräftung des ursprünglichen Vorwurfs. |
| BSDC-O-FND-2016-1527 Relevanz 3CYBERCRIME, GESUNDHEITSDATEN-LEAKS | 01.05.2016 | Kansas Heart Hospital zahlt Ransomware-Lösegeld, Hacker entschlüsseln nicht alle Daten und fordern mehr Geld Healthcare IT News / Becker's Hospital Review Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach einem Ransomware-Angriff zahlte das Kansas Heart Hospital im US-amerikanischen Wichita das geforderte Lösegeld, um seine verschlüsselten Dateien zurückzuerhalten. Die Angreifer entschlüsselten die Daten jedoch nicht vollständig und forderten stattdessen eine weitere Lösegeldzahlung. Das Krankenhaus erklärte daraufhin, kein weiteres Lösegeld zu zahlen; nach eigenen Angaben sei die Patientenversorgung durch den Vorfall nicht gefährdet worden. In derselben Region wurden weitere medizinische Einrichtungen Opfer ähnlicher Angriffe: Die Wichita Urology Group meldete im Dezember desselben Jahres einen Datenschutzvorfall mit potenziell über 5.000 Betroffenen, bereits die zweite derartige Verletzung innerhalb eines Jahres bei derselben Praxis; Kansas Joint and Spine Specialists meldete im Juni einen weiteren Cybersicherheitsvorfall mit möglichen Auswirkungen auf Patienten und Beschäftigte. | Der Fall widerlegt exemplarisch die verbreitete Annahme, eine Lösegeldzahlung garantiere die vollständige Wiederherstellung der Daten; ob und wie das Krankenhaus die Daten letztlich doch noch erhielt, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |