Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-GER-2025-350
in KraftRelevanz 3C5
09.01.2025
CCC — datenschutzrechtliche Bedenken und aufgedeckte Sicherheitslücken (39C3-Kongress)
Dr. Datenschutz, mit Bezug auf CCC-Kongressvortrag (39C3, Hamburg)
Recherche: DC
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Die Umstellung auf ein Opt-out-Modell ab 2025 bedeutet, dass Patienten aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen — dies könnte laut CCC-Kritik zu unbeabsichtigter Teilnahme führen. Der CCC deckte auf seinem Jahreskongress zusätzlich weitere Sicherheitslücken auf.

Der CCC hat bei diesem Thema nicht nur eine politische Position, sondern auch tatsächlich technische Sicherheitslücken im System selbst gefunden — das ist eine stärkere Kritik-Kategorie als reine Verfahrenskritik (Opt-out vs. Opt-in), da sie auf konkrete technische Mängel verweist. Für ein vollständiges C5-Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Inhalt der CCC-Sicherheitslücken-Präsentation vom 39C3 nachrecherchiert werden.

BSDC-O-GER-2024-354
in KraftRelevanz 3C5
27.12.2024
netzpolitik.org — "Das Narrativ der sicheren ePA ist nicht mehr zu halten" (38C3, Original-Kongressbericht)
netzpolitik.org, mit Zitaten von Bianca Kastl und Martin Tschirsich (Sicherheitsforscher)
Recherche: DC
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Langfristig sollen sämtliche Gesundheitsinformationen aller rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in der ePA zusammenfließen. Kastl und Tschirsich fordern drei Dinge für vertrauenswürdige digitale Infrastruktur: unabhängige externe Sicherheitsbewertung, offene und transparente Risikokommunikation, und die ePA als offenen Entwicklungsprozess über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen. Ihr Fazit: "Ein großes Stück dieses Vertrauens ist heute verloren gegangen."

Wichtigste Ergänzung zum offenen Punkt aus Batch 83: Die Kritik ist nicht nur "es gibt Lücken", sondern ein grundsätzlicher Vorwurf am Entwicklungsprozess selbst — zu wenig externe Prüfung, zu wenig Transparenz. Diese drei Forderungen (externe Prüfung, Transparenz, offener Prozess) sind eine gute, konstruktive Handlungsvorlage für Blackstones eigene "Gegenmaßnahmen"-Sektion im Dossier.

BSDC-O-GER-2025-356
in KraftRelevanz 3C5
29.12.2025
39C3-Vortrag "Schlechte Karten" — Original-Ankündigungstext mit Ein-Jahres-Rückblick
Chaos Computer Club (offizieller Kongress-Fahrplan)
Recherche: DC
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"Ende April 2025 wurde die ePA für alle dann auch wirklich für alle deutschlandweit bereitgestellt — allerdings traten am gleichen Tag die scheinbar sicher gelösten Sicherheitslücken im Zugangsmanagement wieder zu Tage und wurden alsbald wieder nur provisorisch abgedichtet."

Sehr konkreter zeitlicher Beleg: Am Tag des bundesweiten Starts selbst (nicht Wochen später) traten dieselben Sicherheitslücken erneut auf, die bereits ein Jahr zuvor (38C3) demonstriert worden waren — und wurden nur "provisorisch" behoben. Das ist ein außergewöhnlich präziser, terminlich verifizierbarer Beleg für unzureichende Nachbesserung zwischen den beiden Kongressen.

BSDC-O-KOM-2026-361
in KraftRelevanz 3A10
19.02.2026
netzpolitik.org — "Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie" — internationale Einordnung
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Eine Klarnamenpflicht ist bislang vor allem als Unterdrückungsinstrument autoritärer Länder wie China bekannt. Südkorea führte ein solches System 2007 ein und schaffte es bereits 2012 wieder ab — nach nur fünf Jahren.

Wichtiger internationaler Vergleichsfall, sehr konkret und überprüfbar: Südkorea ist ein seltenes Beispiel eines demokratischen Landes, das eine Klarnamenpflicht tatsächlich einführte UND nach wenigen Jahren wieder abschaffte — ideal für Blackstones Argumentation, da es ein "real getestetes, dann verworfenes" Beispiel liefert, nicht nur Theorie. Für ein vollständiges Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Abschaffungsgrund (vermutlich Wirksamkeits- oder Verfassungsprobleme) noch recherchiert werden.

BSDC-O-GER-2018-399
in KraftRelevanz 3C7
17.01.2018
Kuketz-Blog — praktische "Hintertür"-Kritik, Kontrolllücke bei Einwilligungsnachweisen
Kuketz IT-Security Blog
Recherche: DC
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Ein Unternehmen kann behaupten, ihm liege eine Einwilligung der betroffenen Person zur Meldedaten-Abfrage vor — das reicht bereits aus, um die Auskunft zu erhalten. Meldebehörden sind zwar angehalten, "stichprobenhaft" zu prüfen, ob diese Einwilligung tatsächlich existiert — bei dünner Personaldecke bleibt das laut Autor "ein reines Luftschloss".

Sehr konkrete praktische Schwachstelle: Das Gesetz verlangt zwar formal eine Einwilligung, aber es gibt praktisch keine wirksame Kontrolle, ob diese wirklich vorliegt — ein Unternehmen muss sie nur behaupten. Das ist ein gutes Beispiel für eine "Papier-Regel", die in der Praxis kaum durchsetzbar ist — passt zum bereits mehrfach dokumentierten Muster von Kontrolllücken (D5/PimEyes, C5/ePA).