Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-GER-2025-350 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 09.01.2025 | CCC — datenschutzrechtliche Bedenken und aufgedeckte Sicherheitslücken (39C3-Kongress) Dr. Datenschutz, mit Bezug auf CCC-Kongressvortrag (39C3, Hamburg) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Umstellung auf ein Opt-out-Modell ab 2025 bedeutet, dass Patienten aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen — dies könnte laut CCC-Kritik zu unbeabsichtigter Teilnahme führen. Der CCC deckte auf seinem Jahreskongress zusätzlich weitere Sicherheitslücken auf. | Der CCC hat bei diesem Thema nicht nur eine politische Position, sondern auch tatsächlich technische Sicherheitslücken im System selbst gefunden — das ist eine stärkere Kritik-Kategorie als reine Verfahrenskritik (Opt-out vs. Opt-in), da sie auf konkrete technische Mängel verweist. Für ein vollständiges C5-Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Inhalt der CCC-Sicherheitslücken-Präsentation vom 39C3 nachrecherchiert werden. |
| BSDC-O-GER-2024-354 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 27.12.2024 | netzpolitik.org — "Das Narrativ der sicheren ePA ist nicht mehr zu halten" (38C3, Original-Kongressbericht) netzpolitik.org, mit Zitaten von Bianca Kastl und Martin Tschirsich (Sicherheitsforscher) Recherche: DC Quelle öffnen → | Langfristig sollen sämtliche Gesundheitsinformationen aller rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in der ePA zusammenfließen. Kastl und Tschirsich fordern drei Dinge für vertrauenswürdige digitale Infrastruktur: unabhängige externe Sicherheitsbewertung, offene und transparente Risikokommunikation, und die ePA als offenen Entwicklungsprozess über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen. Ihr Fazit: "Ein großes Stück dieses Vertrauens ist heute verloren gegangen." | Wichtigste Ergänzung zum offenen Punkt aus Batch 83: Die Kritik ist nicht nur "es gibt Lücken", sondern ein grundsätzlicher Vorwurf am Entwicklungsprozess selbst — zu wenig externe Prüfung, zu wenig Transparenz. Diese drei Forderungen (externe Prüfung, Transparenz, offener Prozess) sind eine gute, konstruktive Handlungsvorlage für Blackstones eigene "Gegenmaßnahmen"-Sektion im Dossier. |
| BSDC-O-GER-2025-356 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 29.12.2025 | 39C3-Vortrag "Schlechte Karten" — Original-Ankündigungstext mit Ein-Jahres-Rückblick Chaos Computer Club (offizieller Kongress-Fahrplan) Recherche: DC Quelle öffnen → | "Ende April 2025 wurde die ePA für alle dann auch wirklich für alle deutschlandweit bereitgestellt — allerdings traten am gleichen Tag die scheinbar sicher gelösten Sicherheitslücken im Zugangsmanagement wieder zu Tage und wurden alsbald wieder nur provisorisch abgedichtet." | Sehr konkreter zeitlicher Beleg: Am Tag des bundesweiten Starts selbst (nicht Wochen später) traten dieselben Sicherheitslücken erneut auf, die bereits ein Jahr zuvor (38C3) demonstriert worden waren — und wurden nur "provisorisch" behoben. Das ist ein außergewöhnlich präziser, terminlich verifizierbarer Beleg für unzureichende Nachbesserung zwischen den beiden Kongressen. |
| BSDC-O-KOM-2026-361 ✅ in KraftRelevanz 3A10 | 19.02.2026 | netzpolitik.org — "Autoritäres Instrument: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie" — internationale Einordnung netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine Klarnamenpflicht ist bislang vor allem als Unterdrückungsinstrument autoritärer Länder wie China bekannt. Südkorea führte ein solches System 2007 ein und schaffte es bereits 2012 wieder ab — nach nur fünf Jahren. | Wichtiger internationaler Vergleichsfall, sehr konkret und überprüfbar: Südkorea ist ein seltenes Beispiel eines demokratischen Landes, das eine Klarnamenpflicht tatsächlich einführte UND nach wenigen Jahren wieder abschaffte — ideal für Blackstones Argumentation, da es ein "real getestetes, dann verworfenes" Beispiel liefert, nicht nur Theorie. Für ein vollständiges Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Abschaffungsgrund (vermutlich Wirksamkeits- oder Verfassungsprobleme) noch recherchiert werden. |
| BSDC-O-GER-2018-399 ✅ in KraftRelevanz 3C7 | 17.01.2018 | Kuketz-Blog — praktische "Hintertür"-Kritik, Kontrolllücke bei Einwilligungsnachweisen Kuketz IT-Security Blog Recherche: DC Quelle öffnen → | Ein Unternehmen kann behaupten, ihm liege eine Einwilligung der betroffenen Person zur Meldedaten-Abfrage vor — das reicht bereits aus, um die Auskunft zu erhalten. Meldebehörden sind zwar angehalten, "stichprobenhaft" zu prüfen, ob diese Einwilligung tatsächlich existiert — bei dünner Personaldecke bleibt das laut Autor "ein reines Luftschloss". | Sehr konkrete praktische Schwachstelle: Das Gesetz verlangt zwar formal eine Einwilligung, aber es gibt praktisch keine wirksame Kontrolle, ob diese wirklich vorliegt — ein Unternehmen muss sie nur behaupten. Das ist ein gutes Beispiel für eine "Papier-Regel", die in der Praxis kaum durchsetzbar ist — passt zum bereits mehrfach dokumentierten Muster von Kontrolllücken (D5/PimEyes, C5/ePA). |