Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-GER-2022-367 ✅ in KraftRelevanz 3A10 | 27.01.2022 | BGH-Entscheidung 2022 — Facebook-Pseudonymverbot für Alt-Nutzer rechtswidrig Wikipedia, mit Bezug auf Bundesgerichtshof-Pressemitteilung Recherche: DC Quelle öffnen → | Deutschlands § 13 VI Telemediengesetz von 1997 (heute § 19 II TTDSG) erlaubt es nicht, Menschen zu einem Klarnamen zu zwingen, wenn dieser für den jeweiligen Internetdienst nicht notwendig ist. Am 27. Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof — Deutschlands höchstes Zivilgericht — dass Facebooks Pseudonymverbot für Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der DSGVO (Mai 2018) registriert hatten, rechtswidrig ist. | Wichtige Ergänzung zum bereits dokumentierten OVG-Hamburg-Fall (Batch 85): Es gibt nicht nur ein, sondern zwei unabhängige deutsche Gerichtsentscheidungen (OVG Hamburg 2018, BGH 2022) gegen Klarnamenpflichten von Facebook — und eine seit 1997 bestehende gesetzliche Grundlage (heute TTDSG), die Anonymität explizit schützt. Deutschland hat damit eine besonders lange und gefestigte Rechtstradition zugunsten von Online-Anonymität, die eine heutige Klarnamenpflicht-Forderung vor eine hohe rechtliche Hürde stellen würde. |
| BSDC-P-KOM-2013-375 ✅ in KraftRelevanz 3B5 | 27.05.2020 | BVerfG-Urteil zur Bestandsdatenauskunft — Ursprungsentscheidung, verlangt klarere Regelung netzpolitik.org, Zusammenfassung der BVerfG-Rechtsprechung (Urteil erging nach jahrelanger Wartezeit seit 2013) Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit 2013 hatten Bürgerrechtler auf das Urteil gewartet: Das Bundesverfassungsgericht entschied, der Gesetzgeber müsse klarer definieren, welche Behörde bei welchen Anlässen welche Daten abfragen dürfe und wie diese genutzt werden dürften. Die Kläger werteten das Urteil als Teilerfolg, hätten sich aber mehr gewünscht. | Wichtige Ergänzung zur bereits in F5/B3 dokumentierten BVerfG-Rechtsprechungslinie zu Überwachungsmaßnahmen: Auch bei der Bestandsdatenauskunft gab es bereits eine verfassungsgerichtliche Klarstellung — mit dem für Blackstones Muster charakteristischen Ergebnis "Teilerfolg, aber nicht das, was sich Kläger erhofft hatten". Trotz dieser Klarstellung zeigt die aktuelle 35-Millionen-Zahl (siehe oben), dass das grundlegende Nutzungsvolumen davon unberührt weiter gewachsen ist. |
| BSDC-P-GER-2026-387 ✅ in KraftRelevanz 3D4 | 08.07.2026 | netzpolitik.org — Bundespolizei-Echtzeit-Videoanalyse per Änderungsantrag, Gesetzesbeschluss diese Woche netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Per Änderungsantrag erweitert die schwarz-rote Koalition die geplante automatisierte Überwachung nochmals massiv: Die Bundespolizei soll künftig auch Videobilder in Echtzeit analysieren können, nicht nur nachträglich auswerten. Das Gesetz sollte bereits am folgenden Freitag im Bundestag beschlossen werden — ein sehr kurzfristiges Verfahren. | Sehr wichtige, aktuelle Verschärfung des bereits in D4 dokumentierten Bundespolizeigesetzes: Die Änderung von "nachträglicher Auswertung" zu "Echtzeit-Analyse" ist ein qualitativer Sprung — Echtzeit-Erkennung ermöglicht sofortige Reaktion (z. B. Festnahme direkt am Ort), während nachträgliche Auswertung nur der Aufklärung bereits geschehener Taten dient. Der kurzfristige Zeitplan (Änderungsantrag kurz vor der Abstimmung) passt zum bereits in anderen Dossiers (A1) dokumentierten Muster beschleunigter Verfahren mit wenig Beratungszeit. |
| BSDC-P-FIN-2023-391 ✅ in KraftRelevanz 3C6 | 07.12.2023 | EuGH-Urteil C-634/21 — Schufa-Scoring als Profiling im Sinne der DSGVO Gerichtshof der Europäischen Union (offizielle Pressemitteilung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die DSGVO widerspricht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Kreditauskunfteien: "Scoring" sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, und die verlängerte Aufbewahrung von Informationen über eine erteilte Restschuldbefreiung verstoße gegen die DSGVO. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, stellt Profiling im Sinne der DSGVO dar. | Zentrale rechtliche Grundlage für C6: Der EuGH hat unmissverständlich klargestellt, dass die Schufa-Bonitätsbewertung als "Profiling" gilt — mit allen daraus folgenden strengeren DSGVO-Anforderungen. Das ist der rechtliche Auslöser für die gesamte nachfolgende Transparenz-Reform der Schufa (siehe unten). Wichtig: Es ging in dem Verfahren ursprünglich um eine Klage GEGEN die zuständige hessische Datenschutzbehörde, die zunächst nicht gegen die Schufa vorgehen wollte — ein Muster amtlicher Zurückhaltung, das der Datenbank bereits aus D5 (PimEyes/Hamburg) bekannt ist. |