Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-J-GER-2025-273 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 29.07.2025 | "Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Polizei-Software" — Konkrete Beispiele Betroffener Legal Tribune Online (LTO, Fachmedium für Juristen) Recherche: DC Quelle öffnen → | GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das bayerische Landeskriminalamt widerspricht: Die Software werde nur bei Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt, ausschließlich um mögliche Straftaten zu verhindern. | Sehr konkretes, einprägsames Beispiel für die Kritik: Selbst Opfer und Zeugen (nicht nur Verdächtige) können ins System geraten. Wichtig für Ausgewogenheit: Das bayerische LKA widerspricht direkt und behauptet einen auf schwere Kriminalität beschränkten Einsatz — das steht im direkten Widerspruch zu den in Batch 64 dokumentierten Recherchen (Einsatz auch bei Fahrraddiebstahl). Dieser Widerspruch zwischen offizieller Behördenaussage und Recherche-Befund ist selbst ein wichtiger Punkt für einen Blackstone-Artikel. |
| BSDC-J-GER-2026-274 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 20.04.2026 | "Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform" — Befugnisausweitung statt Einschränkung netzpolitik.org, mit Bezug auf Tätigkeitsbericht der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten Recherche: DC Quelle öffnen → | Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts NICHT beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut — sie erlauben nun beispielsweise auch "KI"-Training und den Einsatz "selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme". Die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert einen generellen Trend zu "ungezügelter Datennutzung" und dass Gesetze "teils im Eilverfahren verabschiedet" würden, sodass der Grundrechtsschutz "nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt" werde. | Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches — ein Lehrbuchbeispiel für Function Creep in Reinform: Statt nach dem verfassungsgerichtlichen Rüffel die Befugnisse einzuschränken, hat NRW sie sogar noch ausgeweitet — inklusive KI-Training, was 2023 noch gar nicht Gegenstand des Urteils war. Diese Kritik kommt nicht von einer Aktivisten-Organisation, sondern von der offiziellen Landesdatenschutzbeauftragten selbst — ein amtliches, sehr gewichtiges Zeugnis für genau das Muster, das Blackstone in vielen anderen Dossiers (A1, B3) bereits dokumentiert hat. |
| BSDC-J-GER-2025-275 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 07.08.2025 | Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes) Recherche: DC Quelle öffnen → | Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten. | Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken. |
| BSDC-J-KOM-2026-277 ✅ in KraftRelevanz 3D3 | 22.04.2026 | "'Ramblings of a supervillain': Palantir 'manifesto' claims AI weapons and cultural inferiority" — faktische Einordnung des Manifest-Inhalts Euronews Recherche: DC Quelle öffnen → | Palantir veröffentlichte am 18. April 2026 über den eigenen X-Account ein "22-Punkte-Manifest" als Zusammenfassung des Buches "The Technological Republic" von CEO Alex Karp. Das Unternehmen selbst bezeichnet den Post als "Kurzfassung" des Buches. Inhaltlich werden u.a. eine nationale Dienstpflicht gefordert, eine "moralische Pflicht" von Tech-Unternehmen zur Verteidigungsarbeit postuliert, und es wird angedeutet, manche Kulturen seien anderen unterlegen. | Wichtig für die Faktenbasis: Das Manifest ist ein reales, öffentlich einsehbares Dokument (Palantirs eigener X-Post vom 18. April 2026), keine Erfindung der Kritiker. Der Inhalt (Forderung nach nationaler Dienstpflicht, "moralische Pflicht" zu Verteidigungsarbeit, Andeutungen kultureller Überlegenheit) ist damit direkt überprüfbar, nicht nur eine Interpretation Dritter. |
| BSDC-J-KOM-2025-290 ✅ in KraftRelevanz 3A2, F6 | 09.12.2025 | "EU zwingt Meta in die Knie" — 200-Millionen-Bußgeld als Auslöser, kritische Einordnung Business Punk (Wirtschaftsmagazin) Recherche: DC Quelle öffnen → | Meta musste im April 2025 eine Strafe von 200 Millionen Euro der EU-Kommission zahlen, bevor es zur Ankündigung der neuen Wahlfreiheit kam. Kritische Einordnung des Artikels: Die Umsetzung erst 2026 gebe dem Konzern reichlich Zeit, sein Datensammel-Modell neu zu justieren — eine echte kostenfreie Option ganz ohne Tracking fehle weiterhin, das "Pay-or-Consent"-Modell bleibe bestehen. | Wichtige kritische Einordnung für Blackstones Ausgewogenheit: Nicht nur unkritisch als EU-Erfolg feiern — der Artikel weist zu Recht darauf hin, dass "mehr Wahlfreiheit" nicht automatisch "kein Tracking mehr" bedeutet, und dass Meta weiterhin ein Bezahlmodell für Tracking-Freiheit anbietet (wer nicht zahlt, wird weiter getrackt). Diese Differenzierung ist wichtig, um nicht zu suggerieren, das Grundproblem sei bereits gelöst. |
| BSDC-J-KOM-2023-292 ✅ in KraftRelevanz 2F6 | 17.08.2023 | Reaktionen europäischer Datenschutzbehörden — Norwegen als Vorreiter mit Werbeverbot Dr. Datenschutz (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet verbot Meta bereits im Juli 2023, auf Facebook und Instagram personalisierte Werbung für norwegische Nutzer auszuspielen — das Verbot griff ab August 2023, zunächst befristet auf drei Monate. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz äußerte sich gegenüber netzpolitik.org skeptisch zur Meta-Ankündigung. | Wichtiger Fakt zur zeitlichen Einordnung: Norwegen (bereits in F6/Batch 46 als aktive Instanz im Datenschutzbereich dokumentiert) ging Meta gegenüber deutlich früher und direkter vor als die EU-Gesamtebene — ein konkretes Beispiel für nationale Vorreiterrolle vor EU-weiter Regulierung. Auch eine deutsche Landesbehörde (Hamburg) zeigte sich skeptisch gegenüber Metas Ankündigungen — wichtig für Ausgewogenheit, nicht nur die positive Selbstdarstellung von Kommission/Meta zu übernehmen. |
| BSDC-J-GER-2025-294 ✅ in KraftRelevanz 3D4 | 29.08.2025 | "Als erstes Bundesland: Hessen setzt Live-Gesichtserkennung ein" — Dammbruch-Moment netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verkündete den ersten Einsatz automatisierter Echtzeit-Gesichtserkennung in Deutschland — nicht mehr als Test wie am Berliner Südkreuz, sondern im Dauerbetrieb. Betroffen sind Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel, darunter viele marginalisierte Gruppen. Die Technologie gilt laut Artikel als diskriminierend, weil sie bei Frauen oder People of Color mehr Fehler mache. | Wichtiger Meilenstein: Von "Test mit Freiwilligen" (2018) zu "Dauerbetrieb an einem realen Ort" (2025) — acht Jahre Entwicklung. Der Diskriminierungs-Einwand (höhere Fehlerquote bei Frauen/PoC) ist ein wissenschaftlich vielfach dokumentiertes Problem bei Gesichtserkennungssoftware allgemein, nicht spezifisch zu dieser Anwendung — für einen Blackstone-Artikel sollte diese Behauptung idealerweise noch mit einer spezifischen Studie zur verwendeten Software belegt werden (offener Rechercheposten). |
| BSDC-J-GER-2026-295 ✅ in KraftRelevanz 3D4, F4 | 23.04.2026 | "Gesichtserkennung im Frankfurter Rotlichtviertel: Polizei scannt jeden Passanten" — Praxiszahlen und zweites System Tarnkappe.info Recherche: DC Quelle öffnen → | Rund 50 Kameras werten seit 2025 im Bahnhofsviertel Bilder aus; aktiv zur Fahndung wurde die Software bislang nur in rund einem Dutzend Fällen eingesetzt, mit lediglich einem bestätigten Treffer (Identifizierung einer vermissten Jugendlichen). Zusätzlich nutzt die Polizei seit Ende 2025 eine mobile App, die Fotos direkt mit einer Datenbank von mehr als 5,3 Millionen gespeicherten Gesichtern abgleicht. | Sehr wichtiger Fund für Blackstones Wirksamkeits-Argumentation (Verweis F4): Bei nur rund einem Dutzend tatsächlicher Fahndungs-Einsätze gab es genau EINEN bestätigten Erfolg — bei gleichzeitig permanenter Erfassung aller Passanten durch 50 Kameras. Das ist ein sehr konkretes Zahlenverhältnis (Aufwand vs. Nutzen), das dem Muster aus F4 (MPI-Studie, BKA-Positionspapier) entspricht: massive Datenerfassung bei geringem, aber punktuell echtem Nutzen (die vermisste Jugendliche wurde tatsächlich gefunden — das sollte nicht kleingeredet werden). |
| BSDC-J-GER-2026-296 ✅ in KraftRelevanz 3D4 | 22.04.2026 | "Rotlichtviertel Frankfurt: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht" — Ausweitungspläne mehrerer Politiker netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet. Hessens Innenminister Poseck kündigte an, die Technik hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einzuführen wollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie und zusätzlich Verhaltensscannern ausrüsten. Ab Juli 2026 sollte eigentlich eine Evaluationsphase folgen — es zeichnet sich aber bereits ab, dass das System auf jeden Fall dauerhaft fortgeführt werden soll. | Wichtiger, sehr konkreter Function-Creep-Beleg: Noch bevor die eigentlich vorgesehene Evaluationsphase überhaupt richtig begonnen hat, wird bereits eine bundesweite Ausweitung angekündigt — sowohl auf Landes- als auch Bundesebene. Das Muster "erst testen, dann sofort ausweiten, bevor die Testergebnisse überhaupt vorliegen" taucht damit in einem weiteren Blackstone-Dossier auf (ähnlich wie bei A1, B3, D3). |
| BSDC-J-FND-2026-298 ✅ in KraftRelevanz 3F6 | 15.06.2026 | "Web Analytics News Q2 2026: Wenn ad_storage=granted, dann Google takes it all" — Abschaffung der manuellen Kontrolle Projecter (Web-Analytics-Fachagentur) Recherche: DC Quelle öffnen → | Bis zum 15. Juni 2026 konnten Website-Betreiber über GA4-Einstellungen (Google Signals) manuell steuern, ob Google Ads Zugriff auf Daten eingeloggter Google-Nutzer erhält. Diese manuelle Kontrolle ist seit diesem Datum abgeschafft: Steht das Consent-Mode-Signal "ad_storage" auf "granted", zieht sich Google Ads automatisch alle Daten aus der Verknüpfung mit dem Google-Konto des Nutzers — ohne dass Website-Betreiber das noch separat einschränken könnten. | Sehr wichtiger, hochaktueller Fund: Google hat eine technische Kontrollmöglichkeit für Website-Betreiber ersatzlos gestrichen — sobald ein Nutzer allgemein Werbe-Cookies zustimmt ("granted"), verknüpft Google automatisch maximal viele Daten mit dem echten Google-Konto, ohne dass die Website das noch begrenzen kann. Das zeigt konkret, wie sich Datenschutz-Spielräume schleichend verengen können, auch ohne neues Gesetz — allein durch eine technische Produktänderung eines einzelnen Konzerns. |
| BSDC-J-FND-2026-300 ✅ in KraftRelevanz 3F6 | 30.06.2026 | "Meta überholt Google: Was die Wachablösung im Werbemarkt für dein Budget bedeutet" — historischer Führungswechsel Collective Brain, mit Bezug auf eMarketer-Prognose Mai 2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Nach 26 Jahren ununterbrochener Google-Dominanz im globalen Werbemarkt soll Meta 2026 erstmals mehr Werbeeinnahmen erzielen (243,5 Mrd. Dollar gegenüber 239,5 Mrd. bei Google) — Meta wächst mit 24% mehr als doppelt so schnell wie Google (11,9%). Meta investiert 2026 zwischen 125 und 145 Milliarden Dollar in KI-Infrastruktur, fast eine Verdoppelung gegenüber 2025. | Historischer Machtwechsel im Datenökonomie-Bereich: Zum ersten Mal seit 26 Jahren wird nicht mehr Google, sondern Meta der größte Werbekonzern der Welt — mit einer noch stärkeren Kernabhängigkeit von personalisierter Werbung als Google (das auch über Cloud und Abonnements verdient). Für Blackstones F6-Argumentation relevant: Die Konzentration der globalen Werbewirtschaft auf ein noch stärker datenabhängiges Geschäftsmodell nimmt eher zu als ab. |
| BSDC-J-KOM-2026-304 ✅ in KraftRelevanz 3A1, B3 | 22.07.2026 | Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus — kritische Einordnung der Dunkelziffer Berichterstattung mit Zitat der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus betont, dass das Lagebild das tatsächliche Ausmaß der Gewalt im Netz nicht annähernd abbilde — es zeige nur das Hellfeld der angezeigten Fälle. Gleichzeitig fordert Bundesinnenminister Dobrindt in diesem Kontext explizit auch die IP-Adressenspeicherung (Dossier B3) als Instrument zur Täteridentifizierung. | Wichtige Verbindung zwischen zwei Blackstone-Dossiers: Die Bundesregierung nutzt die Kindesmissbrauchs-Statistik nicht nur zur Begründung der Chatkontrolle (A1), sondern explizit auch zur Begründung der IP-Adressspeicherung (B3) — beide Dossiers hängen also politisch-argumentativ zusammen, nicht nur thematisch. Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte selbst warnt zudem vor einer Verharmlosung durch das Hellfeld-Dunkelfeld-Verhältnis — ein Fakt, der ernst genommen werden sollte, ohne dass daraus automatisch jede vorgeschlagene Gegenmaßnahme gerechtfertigt wird. |
| BSDC-J-KOM-2026-309 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 12.06.2026 | "Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase" — vorläufige Einigung zur Verschlüsselungsfrage (Ende Mai/Juni 2026) Fachportal, mit Bezug auf netzpolitik.org-Leaks vom 21. Mai und 10. Juni 2026 Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Institutionen haben sich laut geleakten Verhandlungsprotokollen "vorläufig" darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen — kein Client-Side-Scanning. Verbleibende Streitpunkte: Müssen Anbieter scannen oder dürfen sie nur? Und: Nur Inhalte Verdächtiger oder generell aller Nutzer? | Bestätigt und präzisiert die Entschärfung der Verschlüsselungsfrage aus der vorherigen Quelle mit einem konkreten Datum (Mai/Juni 2026). Die verbliebene Debatte ist trotzdem noch bedeutsam — der Unterschied zwischen "generell alle" und "nur Verdächtige" ist der Kern der Generalverdacht-Frage, die Blackstones Kritik weiterhin berechtigt trägt. |
| BSDC-J-KOM-2024-316 ✅ in KraftRelevanz 3A1 | 22.03.2024 | ComputerBase — unabhängige Zweitquelle zum Johansson-Zitat, mit internationalen Vergleichszahlen ComputerBase (unabhängiges deutsches Tech-Fachmedium, redaktionell getrennt von netzpolitik.org/Breyer) Recherche: DC Quelle öffnen → | EU-Kommissarin Ylva Johansson musste in einer Runde der EU-Innenminister einräumen, dass die Quote der Falschmeldungen bei rund 75 Prozent liegen würde. Bei rund zehn Milliarden Nachrichten, die täglich in der EU verschickt werden, müssten schon bei einer Meldequote von nur 0,001 Prozent täglich 100.000 Nachrichten überprüft werden. | Der offene Verifikationspunkt aus Batch 75 ist damit erfüllt: Ein zweites, von Breyer und netzpolitik.org unabhängiges Fachmedium bestätigt dasselbe Zitat — die 75%-Falschmeldequote kann jetzt als belastbarer Fakt gelten, nicht nur als Kritiker-Wiedergabe. Zusätzlich eine sehr konkrete Verhältniszahl: Selbst bei einer winzigen Trefferquote von 0,001% wären täglich 100.000 Nachrichten zu prüfen — ein anschauliches Beispiel für die Skalierungsproblematik bei Massenüberwachung. |
| BSDC-J-KOM-2023-318 ✅ in KraftRelevanz 2A1 | 10.02.2023 | netzpolitik.org — Faktencheck zu Johansson-Aussagen im SPIEGEL-Interview netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Artikel bezeichnet sich selbst als "Faktencheck" zu einem SPIEGEL-Interview mit Johansson und wirft ihr vor, "drei Mal die Unwahrheit" zu sagen und "mindestens sieben Mal irreführende Aussagen" zu verbreiten. | Wichtig zur Einordnung der Gesamtdebatte: Es gibt eine dokumentierte Geschichte wiederholter Kritik an der Kommunikation der zuständigen Kommissarin durch ein Fachmedium mit Faktencheck-Anspruch. Für Blackstone WICHTIG: Diese Quelle selbst ist erkennbar kritisch positioniert (netzpolitik.org vertritt klar eine Anti-Chatkontrolle-Linie) — der reine Fakt "es gab wiederholte Faktenchecks mit kritischem Ergebnis" ist verwendbar, die reißerische Formulierung "führt in die Irre" sollte aber nicht unreflektiert als Blackstones eigene Einschätzung übernommen werden. |
| BSDC-J-FND-2026-321 ✅ in KraftRelevanz 3F1 | 10.03.2026 | Fediview — explizite Methodik-Warnung zu Fediverse-Statistiken Fediview (spezialisiertes Fediverse-Statistikportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt kein zentrales Register — jede Instanz meldet ihre eigenen Metriken, und eine beträchtliche Anzahl meldet gar nichts. Das allein sollte jeden vorsichtig machen, bevor er eine Schlagzeilen-Zahl wiederholt. Auch die Definition von "aktiv" verschiebt sich von Tracker zu Tracker — manche zählen Gesamtregistrierungen, was Zahlen um eine Größenordnung aufblähen kann verglichen mit monatlich aktiven Nutzern. | Diese Quelle liefert selbst die beste Erklärung, warum die Zahlen so stark divergieren — nützlich als methodischer Hinweis für Blackstones eigene Zahlen-Sorgfalt, nicht nur für dieses spezielle Thema. Genau die Art Selbstreflexion über Datenqualität, die zum Blackstone-Standard passt. |
| BSDC-J-FND-2026-322 ✅ in KraftRelevanz 2F1, F10 | 22.01.2026 | Wachstumsgeschichte — von 500.000 (2022) zu aktuellen Zahlen, Twitter/X-Exodus als Auslöser Elest.io (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Mastodon wuchs von rund 500.000 aktiven Nutzern Anfang 2022 auf über 10 Millionen Ende 2024 — ein Muster, das sich wiederholt: Jedes Mal, wenn eine große Plattform eine unpopuläre Änderung vornimmt, wächst das Fediverse. | Wichtiger qualitativer Fakt unabhängig von der exakten Zahl: Der Auslöser für Mastodon-Wachstumsschübe ist immer wieder derselbe — Unzufriedenheit mit zentralisierten Plattformen (Musk-Übernahme von Twitter 2022 als bekanntestes Beispiel). Das ist ein nützliches Muster für Blackstones Argumentation: Menschen wechseln zu dezentralen Alternativen typischerweise reaktiv, nicht proaktiv. |
| BSDC-J-FND-2025-325 ✅ in KraftRelevanz 3F1 | 25.01.2025 | Bitcoin-Besitzerschätzung mit expliziter Bandbreite und Altersstruktur Beatvest (Fachportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Weltweit wird geschätzt, dass zwischen 106 und 150 Millionen Menschen Bitcoin besitzen; einige Studien gehen sogar von bis zu 2-3% der Weltbevölkerung aus (160-240 Millionen). Über 200 Millionen existierende Wallets — auch wenn viele davon inaktiv sind oder Börsen gehören. Weltweit sind Menschen im Alter 25-34 mit 38,2% die größte Nutzergruppe. | Diese Quelle macht vorbildlich transparent, was sie nicht genau weiß — eine Bandbreite von 106 bis 240 Millionen ist eine ehrliche Unsicherheits-Angabe, keine falsch-präzise Einzelzahl. Genau der Standard, den Blackstone bei unsicheren Statistiken anwenden sollte (vgl. bereits etablierte Praxis bei Threema/GrapheneOS/Mastodon). |
| BSDC-J-GER-2026-333 ✅ in KraftRelevanz 3D6 | 20.08.2025 | CILIP — "Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland" — Gesamtüberblick mit Bayern-Scheitern CILIP (Bürgerrechte & Polizei, Fachzeitschrift), mit Bezug auf Forschung von Simon Egbert (Universität Bielefeld) Recherche: DC Quelle öffnen → | Es gibt laut Forscher Simon Egbert bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Einfluss von Predictive Policing auf sinkende Kriminalitätsraten. In Bayern wurde der PRECOBS-Vertrag 2021 nicht verlängert, weil die Einbruchszahlen deutlich zurückgegangen waren — nicht wegen der Software, sondern aus anderen Gründen (u.a. Pandemie-bedingt weniger Reisen/leere Wohnungen). Von ursprünglich sechs Bundesländern mit fünf verschiedenen Systemen (Stand 2018) sind nur noch drei im Einsatz: SKALA (NRW), KrimPro (Berlin), KLB-operativ (Hessen). | Sehr wichtiger Fund — ein seltener Fall, in dem ein Überwachungsinstrument tatsächlich wieder ABGESCHAFFT statt ausgeweitet wurde: Bayern hat PRECOBS nicht verlängert, allerdings nicht primär wegen Kritik, sondern weil der ursprüngliche Anlass (hohe Einbruchszahlen) durch andere Faktoren wegfiel. Das zeigt: Nicht jede Überwachungsmaßnahme wird automatisch ausgeweitet — manche verschwinden auch wieder, wenn auch nicht immer aus den Gründen, die Kritiker sich wünschen würden. Wichtige Nuance für Blackstones Function-Creep-These, die nicht als Automatismus dargestellt werden sollte. |
| BSDC-J-KOM-2026-339 ✅ in KraftRelevanz 3A9 | Juni 2026 01.06.2026 | LabourNet — Detailanalyse des Sicherheitspakets, BKA-Befugnisse zu Kontaktpersonen/Opfern/Zeugen LabourNet, mit Bezug auf fragdenstaat.de-Dokumentenveröffentlichung (Februar 2026), Zitat Lars Hansen (dju/ver.di) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Gesetzespaket soll BKA und Bundespolizei erlauben, Personen anhand biometrischer Daten in "öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet" zu suchen — nicht nur Verdächtige, sondern auch "Kontaktpersonen, Opfer und Zeugen". Auch das BAMF soll Fotos von Asylsuchenden mit Gesichter-Suchmaschinen im Internet abgleichen. dju-Co-Vorsitzender Hansen warnt zudem um das Redaktionsgeheimnis der Medien als Voraussetzung für demokratische Kontrolle. | Sehr wichtiger Fund, direkt vergleichbar mit der D3-Kritik (Palantir-Verfassungsbeschwerde): Auch hier sollen nicht nur Verdächtige, sondern ausdrücklich auch Opfer und Zeugen erfasst werden können — dasselbe Muster wie beim GFF-Vorwurf gegen Palantir in Bayern. Neuer, noch nicht dokumentierter Aspekt: Eine besondere Betroffenengruppe sind Asylsuchende, deren Fotos vom BAMF mit Internet-Gesichtssuchmaschinen abgeglichen werden sollen — eine Bevölkerungsgruppe mit typischerweise eingeschränkteren Möglichkeiten, sich rechtlich zu wehren. |
| BSDC-J-KOM-2026-340 ✅ in KraftRelevanz 3A9, A8, D3, D4, D5 | 12.07.2026 | WSWS — kritische Gesamtanalyse mit Zusammenfassung aller Einzelmaßnahmen World Socialist Web Site (klar politisch positioniertes Medium — Fakten zum Gesetz selbst unabhängig prüfbar, Einordnung als Meinung kennzeichnen) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Sicherheitspaket 2.0 wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und bündelt drei Gesetzentwürfe: automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich, und "Testen und Trainieren" von KI-Systemen — dafür werden BKA-Gesetz und Bundespolizeigesetz angepasst. Besonders brisant: präventive Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) sowie biometrische Videoüberwachung, offiziell unter Ausschluss von Online-Durchsuchungen — was der Artikel als "reine Farce" bezeichnet. | Wichtigster struktureller Fund dieses Batches: Das Sicherheitspaket 2.0 ist der Dachbegriff, unter dem sich mehrere bereits einzeln dokumentierte Blackstone-Themen bündeln — A8 (Staatstrojaner/Quellen-TKÜ), D3 (automatisierte Datenanalyse à la Palantir), D4 (biometrische Videoüberwachung) und D5 (biometrischer Internetabgleich à la PimEyes) sind hier alle Teil EINES zusammenhängenden Gesetzespakets, nicht vier unabhängige Entwicklungen. Wichtig: Die reißerische "reine Farce"-Bewertung zur Ausnahme für Online-Durchsuchungen ist eine Meinung der Quelle und sollte nicht unreflektiert übernommen werden — der Fakt selbst (Ausschluss von Online-Durchsuchungen im Gesetzestext) ist aber verwendbar. |
| BSDC-J-KOM-2025-345 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 16.01.2026 | netzpolitik.org — "Direkt von Big Techs Wunschliste": Analyse nach Veröffentlichung des finalen Entwurfs netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen haben sich laut ersten Analysen nach der offiziellen Vorstellung des Omnibus weitgehend bewahrheitet — die im Vorfeld befürchtete "Wunschliste" der großen Tech-Konzerne wurde demnach in wesentlichen Teilen tatsächlich übernommen. | Wichtiger Nachtrag zur zeitlichen Entwicklung: Die im November 2025 geäußerten Warnungen (127-Organisationen-Brief) waren zunächst Reaktionen auf einen geleakten Entwurf — dieser Artikel bestätigt aus Sicht der Kritiker, dass die finale, offizielle Fassung (19.11.2025 vorgestellt) die Befürchtungen weitgehend bestätigt statt entkräftet hat. Wichtig: Auch das ist eine Einschätzung von netzpolitik.org, keine neutrale Feststellung — sollte entsprechend attribuiert werden. |
| BSDC-J-KOM-2025-347 ✅ in KraftRelevanz 3A6 | 19.11.2025 | netzpolitik.org — "Auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten", Interview mit EDPS-Mitarbeitern netzpolitik.org, Interview mit Thomas Zerdick und Robert Riemann (Europäischer Datenschutzbeauftragter/EDPS) Recherche: DC Quelle öffnen → | Auch wenn ein paar Regeln weniger unter die Räder kommen als ursprünglich befürchtet, ist der digitale Omnibus laut dieser Einschätzung tatsächlich auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten — allerdings weniger drastisch als der ursprünglich geleakte Entwurf befürchten ließ. | Wichtige Nuance: Die finale Fassung war offenbar etwas weniger einschneidend als der ursprünglich geleakte Entwurf — ein Hinweis darauf, dass der öffentliche Protest (127-Organisationen-Brief, Parlaments-Widerstand) zumindest teilweise Wirkung gezeigt haben könnte, auch wenn die Grundrichtung nach dieser Einschätzung bestehen bleibt. Diese Differenzierung (schlimmer befürchtet als tatsächlich gekommen, aber immer noch problematisch) ist wichtig für Blackstones Präzisionsanspruch. |
| BSDC-J-KOM-2025-348 ✅ in KraftRelevanz 2A6 | 16.11.2025 | taz — Schrems-Zitat zur Deregulierung, Trump-Kontext taz Recherche: DC Quelle öffnen → | US-Präsident Donald Trump versucht seit Monaten, die EU-Regeln zu "knacken" — ein geopolitischer Kontext, den auch Max Schrems in seiner Kritik am Digital Omnibus anspricht. | Wichtiger geopolitischer Zusatzkontext: Die Deregulierungsdebatte findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern auch vor dem Hintergrund transatlantischen politischen Drucks (USA) auf die EU-Digitalregulierung — ein Aspekt, der die Debatte über reine Innen-EU-Politik hinaus einordnet und für ein vertieftes Verständnis der Hintergründe relevant ist. |
| BSDC-J-GER-2025-357 ✅ in KraftRelevanz 3C5 | 30.01.2025 | zm-online — Technische Details: Konnektor-Angriffe seit 2012 bekannt, Ein-Stunden-Aufwand zm-online (Zahnärztliche Mitteilungen, Fachmedium), mit detaillierter Wiedergabe des CCC-Vortrags Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Angriffsvarianten sind laut Tschirsich mindestens seit 2012 bekannt. Das komplette Prozedere war mit einem Aufwand von etwa einer Stunde verbunden und ermöglichte je nach Art der Identität Zugriff auf eine einzelne ePA oder auf alle Akten einer Praxis. Wichtige methodische Selbstkritik der Forscher: "Wir haben lediglich Dinge geprüft, die uns als Erstes untergekommen sind" — keine umfassende Sicherheitsanalyse, und alle Szenarien aus der Außentäterperspektive (Innentäter-Szenarien wären zusätzlich denkbar). | Zwei sehr wichtige Präzisierungen für Blackstones Sorgfaltspflicht: Erstens sind die grundlegenden Schwachstellen-Kategorien seit 13 Jahren bekannt (2012) — das ist kein neues, sondern ein chronisches, nie vollständig gelöstes Problem. Zweitens — und das ist besonders wichtig — betonen die Forscher selbst ausdrücklich, dass sie KEINE umfassende Sicherheitsanalyse durchgeführt haben, sondern nur naheliegende Probleme prüften. Das bedeutet: Die tatsächliche Angriffsfläche könnte größer sein als bekannt — aber Blackstone sollte diese Unsicherheit auch nicht überzeichnen, sondern die eigene Zurückhaltung der Forscher genauso übernehmen. |