Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-FND-2026-257
🔶 im VerfahrenRelevanz 2F9
22.11.2022
Entwurf des neuen chinesischen "Social Credit System Establishment Law" — aktueller Gesetzgebungsstand
Table.Media
Recherche: DC
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Ein neues Gesetz soll die verschiedenen chinesischen Sozialpunkte-Systeme zusammenführen. Der Entwurf zeigt, dass Unternehmer künftig am stärksten vom geplanten Überwachungssystem betroffen sein werden. Bis das Gesetz final ist, dürfte laut Einschätzung noch viel Zeit vergehen — allerdings sind alle im Entwurf genannten Bereiche bereits durch bestehende rechtswirksame Vorschriften abgedeckt.

Wichtige Nuance: Auch in China ist das "einheitliche" Sozialkreditsystem noch nicht final gesetzlich verankert — vieles läuft bereits über verstreute Einzelvorschriften, ein zusammenfassendes Gesetz ist erst in Vorbereitung. Für Blackstones Präzision wichtig: Das oft zitierte "chinesische Sozialkreditsystem" ist selbst noch im Aufbau, kein einheitliches, fertiges System.

BSDC-J-GER-2026-262
in KraftRelevanz 3D3
28.04.2026
"Bundesregierung will KI-Einsatz der Polizei – kommt jetzt Palantir?" — Bundesländer-Überblick mit Nutzungszahlen
Digitalrechte.de, mit Bezug auf Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung
Recherche: DC
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Drei Bundesländer nutzen aktuell die Palantir-Software Gotham: Hessen, Bayern und NRW. Baden-Württemberg hat mit dem im November 2025 beschlossenen Polizeigesetz die Grundlage für einen Einsatz geschaffen. Recherchen zeigten: Das bayerische System VeRa wurde zwischen September 2024 und Mai 2025 fast hundertmal eingesetzt, mehr als zwanzigmal für alltägliche Delikte wie Fahrraddiebstahl. Rund 39 Millionen Personendatensätze wurden dafür durchkämmt. In Hessen wird die Software bis zu 15.000 mal im Jahr genutzt.

Sehr konkrete Zahlen, die zeigen: Der Einsatz geht weit über schwere Kriminalität hinaus (auch Fahrraddiebstahl) und betrifft eine gewaltige Datenmenge (39 Millionen Personendatensätze allein in Bayern). Hessens 15.000 Einsätze pro Jahr zeigen, dass es sich um ein Alltagswerkzeug handelt, nicht um eine seltene Ausnahmemaßnahme.

BSDC-J-GER-2026-264
in KraftRelevanz 3D3
09.01.2026
Detaillierter Bundesländer-Überblick — Namen, Zeitpunkte, Ablehnungen
Fachportal (internationale Perspektive DE/ES)
Recherche: DC
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Bayern nutzt die Software seit 2024/2025 als "VeRA" (Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform), NRW als "DAR" (Datenbankübergreifende Analyse und Recherche). Baden-Württemberg erlaubt die Nutzung ab dem zweiten Quartal 2026, mit Datenanalyse in gesicherten Rechenzentren in Deutschland. Niedersachsen, Bremen und Hamburg lehnen den Einsatz ab oder setzen auf Alternativen.

Wichtige technische Präzisierung: Die Software läuft unter verschiedenen Ländernamen (VeRA, DAR) — nicht "Palantir" im Markennamen, was Verwirrung stiften kann, wenn Bürger nach dem Begriff "Palantir" suchen, aber den Ländernamen der Software nicht kennen. Für Blackstone-Artikel wichtig, beide Namensebenen zu nennen.

BSDC-J-GER-2026-265
in KraftRelevanz 3D3
19.08.2025
"Polizei-Software: Können wir Palantir ersetzen?" — Cloud-Act-Risiko und deutsche Alternativen
STRG_F (ZDF/funk-Recherche-Format)
Recherche: DC
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Palantir wurde vom Trump-Vertrauten und Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet, steht der US-Regierung nahe und unterliegt dem US Cloud Act — das bedeutet: Im Zweifel könnten amerikanische Behörden Zugriff auf deutsche Polizeidaten einfordern. Die Recherche zeigt: Es gab längst Initiativen für deutsche Alternativen, die nie beauftragt wurden — obwohl sie offenbar einsatzbereit gewesen wären und digitale Souveränität als politisches Ziel gilt.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstone: Der US Cloud Act bedeutet konkret, dass sensible deutsche Polizeidaten theoretisch von US-Behörden angefordert werden könnten — unabhängig davon, wo die Server physisch stehen. Und: Es gab bereits einsatzbereite deutsche Alternativen, die trotz erklärtem politischem Ziel "digitale Souveränität" nie beauftragt wurden — ein sehr konkretes Beispiel für die Kluft zwischen Sonntagsreden und tatsächlichem Handeln.

BSDC-J-GER-2026-267
in KraftRelevanz 2D3, Masterplan
16.01.2026
Deutsche Alternative — One Data (Passau) und der "Ankerkunde"-Ansatz
ZDF, Interview mit Gründer Böhm (One Data, Passau)
Recherche: DC
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Böhm (One Data, Passau): "Ich glaube, deutsche Unternehmen haben mittlerweile alle Fähigkeiten, die es braucht, um unsere Sicherheit bestmöglich zu unterstützen. […] Der Staat muss selber als Kunde auftreten, die Software nutzen und auch beim Verbessern mithelfen, und auch die Anforderungen mit einspielen. Dann klappe auch das Ziel Unabhängigkeit."

Konkretes deutsches Unternehmen als Alternative, mit einem interessanten strukturellen Argument: Digitale Souveränität entsteht nicht von selbst, sondern nur, wenn der Staat als "Ankerkunde" europäische Lösungen aktiv nutzt und mitentwickelt — ein praktischer Lösungsvorschlag statt nur Kritik am Status quo.

BSDC-J-GER-2023-269
in KraftRelevanz 3D3
16.02.2023
netzpolitik.org — Einordnung des Urteils, konkrete Datenquellen bei hessenDATA
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Die eingesetzte Software soll Verbindungen zwischen Menschen, Objekten und polizeilich festgehaltenen Sachverhalten finden und visualisieren — dazu werden u.a. Kontaktdaten sowie Bewegungs- und Reiseinformationen verwendet. In Hessen werden zudem massenhaft Daten aus Funkzellenabfragen genutzt, die mit anderen Daten verknüpft werden.

Konkrete technische Beschreibung, WAS genau analysiert wird: nicht nur einzelne Datenbanken, sondern eine Verknüpfung von Kontakt-, Bewegungs- und Funkzellendaten zu einem Gesamtbild einer Person. Das ist die technische Grundlage für die verfassungsrechtlichen Bedenken — eine Person wird durch die Datenverknüpfung "gläserner" als durch jede Einzeldatenbank für sich.

BSDC-J-GER-2025-273
in KraftRelevanz 3D3
29.07.2025
"Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Polizei-Software" — Konkrete Beispiele Betroffener
Legal Tribune Online (LTO, Fachmedium für Juristen)
Recherche: DC
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GFF-Verfahrenskoordinatorin Franziska Görlitz: "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten." Das bayerische Landeskriminalamt widerspricht: Die Software werde nur bei Fällen von schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt, ausschließlich um mögliche Straftaten zu verhindern.

Sehr konkretes, einprägsames Beispiel für die Kritik: Selbst Opfer und Zeugen (nicht nur Verdächtige) können ins System geraten. Wichtig für Ausgewogenheit: Das bayerische LKA widerspricht direkt und behauptet einen auf schwere Kriminalität beschränkten Einsatz — das steht im direkten Widerspruch zu den in Batch 64 dokumentierten Recherchen (Einsatz auch bei Fahrraddiebstahl). Dieser Widerspruch zwischen offizieller Behördenaussage und Recherche-Befund ist selbst ein wichtiger Punkt für einen Blackstone-Artikel.

BSDC-J-GER-2026-274
in KraftRelevanz 3D3
20.04.2026
"Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform" — Befugnisausweitung statt Einschränkung
netzpolitik.org, mit Bezug auf Tätigkeitsbericht der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten
Recherche: DC
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Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts NICHT beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut — sie erlauben nun beispielsweise auch "KI"-Training und den Einsatz "selbstständig arbeitender oder selbstlernender Systeme". Die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte kritisiert einen generellen Trend zu "ungezügelter Datennutzung" und dass Gesetze "teils im Eilverfahren verabschiedet" würden, sodass der Grundrechtsschutz "nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt" werde.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches — ein Lehrbuchbeispiel für Function Creep in Reinform: Statt nach dem verfassungsgerichtlichen Rüffel die Befugnisse einzuschränken, hat NRW sie sogar noch ausgeweitet — inklusive KI-Training, was 2023 noch gar nicht Gegenstand des Urteils war. Diese Kritik kommt nicht von einer Aktivisten-Organisation, sondern von der offiziellen Landesdatenschutzbeauftragten selbst — ein amtliches, sehr gewichtiges Zeugnis für genau das Muster, das Blackstone in vielen anderen Dossiers (A1, B3) bereits dokumentiert hat.

BSDC-J-GER-2025-275
in KraftRelevanz 3D3
07.08.2025
Verfassungsrechtliche Analyse (juristische Fachpublikation) — technische Details der bayerischen Rechtsgrundlage
Juristische Fachpublikation (Universität des Saarlandes)
Recherche: DC
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Art. 61a BayPAG erlaubt die Verarbeitung auch sensibler Daten — etwa aus Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen oder verdeckten Ermittlungen — ohne hinreichende gesetzliche Begrenzung hinsichtlich Herkunft, Art oder Umfang der Daten.

Präzise juristische Einordnung, WELCHE Datenquellen konkret zusammengeführt werden dürfen: nicht nur normale Polizeidatenbanken, sondern auch besonders eingriffsintensive Quellen wie Online-Durchsuchungen und verdeckte Ermittlungen. Diese Kombination verschiedenster, teils höchst sensibler Datenquellen in einem einzigen System ist der Kern der verfassungsrechtlichen Bedenken.

BSDC-J-KOM-2026-277
in KraftRelevanz 3D3
22.04.2026
"'Ramblings of a supervillain': Palantir 'manifesto' claims AI weapons and cultural inferiority" — faktische Einordnung des Manifest-Inhalts
Euronews
Recherche: DC
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Palantir veröffentlichte am 18. April 2026 über den eigenen X-Account ein "22-Punkte-Manifest" als Zusammenfassung des Buches "The Technological Republic" von CEO Alex Karp. Das Unternehmen selbst bezeichnet den Post als "Kurzfassung" des Buches. Inhaltlich werden u.a. eine nationale Dienstpflicht gefordert, eine "moralische Pflicht" von Tech-Unternehmen zur Verteidigungsarbeit postuliert, und es wird angedeutet, manche Kulturen seien anderen unterlegen.

Wichtig für die Faktenbasis: Das Manifest ist ein reales, öffentlich einsehbares Dokument (Palantirs eigener X-Post vom 18. April 2026), keine Erfindung der Kritiker. Der Inhalt (Forderung nach nationaler Dienstpflicht, "moralische Pflicht" zu Verteidigungsarbeit, Andeutungen kultureller Überlegenheit) ist damit direkt überprüfbar, nicht nur eine Interpretation Dritter.

BSDC-J-KOM-2025-290
in KraftRelevanz 3A2, F6
09.12.2025
"EU zwingt Meta in die Knie" — 200-Millionen-Bußgeld als Auslöser, kritische Einordnung
Business Punk (Wirtschaftsmagazin)
Recherche: DC
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Meta musste im April 2025 eine Strafe von 200 Millionen Euro der EU-Kommission zahlen, bevor es zur Ankündigung der neuen Wahlfreiheit kam. Kritische Einordnung des Artikels: Die Umsetzung erst 2026 gebe dem Konzern reichlich Zeit, sein Datensammel-Modell neu zu justieren — eine echte kostenfreie Option ganz ohne Tracking fehle weiterhin, das "Pay-or-Consent"-Modell bleibe bestehen.

Wichtige kritische Einordnung für Blackstones Ausgewogenheit: Nicht nur unkritisch als EU-Erfolg feiern — der Artikel weist zu Recht darauf hin, dass "mehr Wahlfreiheit" nicht automatisch "kein Tracking mehr" bedeutet, und dass Meta weiterhin ein Bezahlmodell für Tracking-Freiheit anbietet (wer nicht zahlt, wird weiter getrackt). Diese Differenzierung ist wichtig, um nicht zu suggerieren, das Grundproblem sei bereits gelöst.

BSDC-J-KOM-2023-292
in KraftRelevanz 2F6
17.08.2023
Reaktionen europäischer Datenschutzbehörden — Norwegen als Vorreiter mit Werbeverbot
Dr. Datenschutz (Fachportal)
Recherche: DC
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Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet verbot Meta bereits im Juli 2023, auf Facebook und Instagram personalisierte Werbung für norwegische Nutzer auszuspielen — das Verbot griff ab August 2023, zunächst befristet auf drei Monate. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz äußerte sich gegenüber netzpolitik.org skeptisch zur Meta-Ankündigung.

Wichtiger Fakt zur zeitlichen Einordnung: Norwegen (bereits in F6/Batch 46 als aktive Instanz im Datenschutzbereich dokumentiert) ging Meta gegenüber deutlich früher und direkter vor als die EU-Gesamtebene — ein konkretes Beispiel für nationale Vorreiterrolle vor EU-weiter Regulierung. Auch eine deutsche Landesbehörde (Hamburg) zeigte sich skeptisch gegenüber Metas Ankündigungen — wichtig für Ausgewogenheit, nicht nur die positive Selbstdarstellung von Kommission/Meta zu übernehmen.

BSDC-J-GER-2025-294
in KraftRelevanz 3D4
29.08.2025
"Als erstes Bundesland: Hessen setzt Live-Gesichtserkennung ein" — Dammbruch-Moment
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verkündete den ersten Einsatz automatisierter Echtzeit-Gesichtserkennung in Deutschland — nicht mehr als Test wie am Berliner Südkreuz, sondern im Dauerbetrieb. Betroffen sind Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel, darunter viele marginalisierte Gruppen. Die Technologie gilt laut Artikel als diskriminierend, weil sie bei Frauen oder People of Color mehr Fehler mache.

Wichtiger Meilenstein: Von "Test mit Freiwilligen" (2018) zu "Dauerbetrieb an einem realen Ort" (2025) — acht Jahre Entwicklung. Der Diskriminierungs-Einwand (höhere Fehlerquote bei Frauen/PoC) ist ein wissenschaftlich vielfach dokumentiertes Problem bei Gesichtserkennungssoftware allgemein, nicht spezifisch zu dieser Anwendung — für einen Blackstone-Artikel sollte diese Behauptung idealerweise noch mit einer spezifischen Studie zur verwendeten Software belegt werden (offener Rechercheposten).

BSDC-J-GER-2026-295
in KraftRelevanz 3D4, F4
23.04.2026
"Gesichtserkennung im Frankfurter Rotlichtviertel: Polizei scannt jeden Passanten" — Praxiszahlen und zweites System
Tarnkappe.info
Recherche: DC
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Rund 50 Kameras werten seit 2025 im Bahnhofsviertel Bilder aus; aktiv zur Fahndung wurde die Software bislang nur in rund einem Dutzend Fällen eingesetzt, mit lediglich einem bestätigten Treffer (Identifizierung einer vermissten Jugendlichen). Zusätzlich nutzt die Polizei seit Ende 2025 eine mobile App, die Fotos direkt mit einer Datenbank von mehr als 5,3 Millionen gespeicherten Gesichtern abgleicht.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Wirksamkeits-Argumentation (Verweis F4): Bei nur rund einem Dutzend tatsächlicher Fahndungs-Einsätze gab es genau EINEN bestätigten Erfolg — bei gleichzeitig permanenter Erfassung aller Passanten durch 50 Kameras. Das ist ein sehr konkretes Zahlenverhältnis (Aufwand vs. Nutzen), das dem Muster aus F4 (MPI-Studie, BKA-Positionspapier) entspricht: massive Datenerfassung bei geringem, aber punktuell echtem Nutzen (die vermisste Jugendliche wurde tatsächlich gefunden — das sollte nicht kleingeredet werden).

BSDC-J-GER-2026-296
in KraftRelevanz 3D4
22.04.2026
"Rotlichtviertel Frankfurt: Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht" — Ausweitungspläne mehrerer Politiker
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet. Hessens Innenminister Poseck kündigte an, die Technik hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einzuführen wollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie und zusätzlich Verhaltensscannern ausrüsten. Ab Juli 2026 sollte eigentlich eine Evaluationsphase folgen — es zeichnet sich aber bereits ab, dass das System auf jeden Fall dauerhaft fortgeführt werden soll.

Wichtiger, sehr konkreter Function-Creep-Beleg: Noch bevor die eigentlich vorgesehene Evaluationsphase überhaupt richtig begonnen hat, wird bereits eine bundesweite Ausweitung angekündigt — sowohl auf Landes- als auch Bundesebene. Das Muster "erst testen, dann sofort ausweiten, bevor die Testergebnisse überhaupt vorliegen" taucht damit in einem weiteren Blackstone-Dossier auf (ähnlich wie bei A1, B3, D3).

BSDC-J-FND-2026-298
in KraftRelevanz 3F6
15.06.2026
"Web Analytics News Q2 2026: Wenn ad_storage=granted, dann Google takes it all" — Abschaffung der manuellen Kontrolle
Projecter (Web-Analytics-Fachagentur)
Recherche: DC
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Bis zum 15. Juni 2026 konnten Website-Betreiber über GA4-Einstellungen (Google Signals) manuell steuern, ob Google Ads Zugriff auf Daten eingeloggter Google-Nutzer erhält. Diese manuelle Kontrolle ist seit diesem Datum abgeschafft: Steht das Consent-Mode-Signal "ad_storage" auf "granted", zieht sich Google Ads automatisch alle Daten aus der Verknüpfung mit dem Google-Konto des Nutzers — ohne dass Website-Betreiber das noch separat einschränken könnten.

Sehr wichtiger, hochaktueller Fund: Google hat eine technische Kontrollmöglichkeit für Website-Betreiber ersatzlos gestrichen — sobald ein Nutzer allgemein Werbe-Cookies zustimmt ("granted"), verknüpft Google automatisch maximal viele Daten mit dem echten Google-Konto, ohne dass die Website das noch begrenzen kann. Das zeigt konkret, wie sich Datenschutz-Spielräume schleichend verengen können, auch ohne neues Gesetz — allein durch eine technische Produktänderung eines einzelnen Konzerns.

BSDC-J-FND-2026-300
in KraftRelevanz 3F6
30.06.2026
"Meta überholt Google: Was die Wachablösung im Werbemarkt für dein Budget bedeutet" — historischer Führungswechsel
Collective Brain, mit Bezug auf eMarketer-Prognose Mai 2026
Recherche: DC
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Nach 26 Jahren ununterbrochener Google-Dominanz im globalen Werbemarkt soll Meta 2026 erstmals mehr Werbeeinnahmen erzielen (243,5 Mrd. Dollar gegenüber 239,5 Mrd. bei Google) — Meta wächst mit 24% mehr als doppelt so schnell wie Google (11,9%). Meta investiert 2026 zwischen 125 und 145 Milliarden Dollar in KI-Infrastruktur, fast eine Verdoppelung gegenüber 2025.

Historischer Machtwechsel im Datenökonomie-Bereich: Zum ersten Mal seit 26 Jahren wird nicht mehr Google, sondern Meta der größte Werbekonzern der Welt — mit einer noch stärkeren Kernabhängigkeit von personalisierter Werbung als Google (das auch über Cloud und Abonnements verdient). Für Blackstones F6-Argumentation relevant: Die Konzentration der globalen Werbewirtschaft auf ein noch stärker datenabhängiges Geschäftsmodell nimmt eher zu als ab.

BSDC-J-KOM-2026-304
in KraftRelevanz 3A1, B3
22.07.2026
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus — kritische Einordnung der Dunkelziffer
Berichterstattung mit Zitat der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus
Recherche: DC
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Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus betont, dass das Lagebild das tatsächliche Ausmaß der Gewalt im Netz nicht annähernd abbilde — es zeige nur das Hellfeld der angezeigten Fälle. Gleichzeitig fordert Bundesinnenminister Dobrindt in diesem Kontext explizit auch die IP-Adressenspeicherung (Dossier B3) als Instrument zur Täteridentifizierung.

Wichtige Verbindung zwischen zwei Blackstone-Dossiers: Die Bundesregierung nutzt die Kindesmissbrauchs-Statistik nicht nur zur Begründung der Chatkontrolle (A1), sondern explizit auch zur Begründung der IP-Adressspeicherung (B3) — beide Dossiers hängen also politisch-argumentativ zusammen, nicht nur thematisch. Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte selbst warnt zudem vor einer Verharmlosung durch das Hellfeld-Dunkelfeld-Verhältnis — ein Fakt, der ernst genommen werden sollte, ohne dass daraus automatisch jede vorgeschlagene Gegenmaßnahme gerechtfertigt wird.

BSDC-J-KOM-2026-309
in KraftRelevanz 3A1
12.06.2026
"Chatkontrolle in der EU: Trilog geht in die heiße Phase" — vorläufige Einigung zur Verschlüsselungsfrage (Ende Mai/Juni 2026)
Fachportal, mit Bezug auf netzpolitik.org-Leaks vom 21. Mai und 10. Juni 2026
Recherche: DC
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Die Institutionen haben sich laut geleakten Verhandlungsprotokollen "vorläufig" darauf geeinigt, verschlüsselte Inhalte aus dem Gesetz auszunehmen — kein Client-Side-Scanning. Verbleibende Streitpunkte: Müssen Anbieter scannen oder dürfen sie nur? Und: Nur Inhalte Verdächtiger oder generell aller Nutzer?

Bestätigt und präzisiert die Entschärfung der Verschlüsselungsfrage aus der vorherigen Quelle mit einem konkreten Datum (Mai/Juni 2026). Die verbliebene Debatte ist trotzdem noch bedeutsam — der Unterschied zwischen "generell alle" und "nur Verdächtige" ist der Kern der Generalverdacht-Frage, die Blackstones Kritik weiterhin berechtigt trägt.

BSDC-J-KOM-2026-310
🔶 im VerfahrenRelevanz 3A1
02.07.2026
Trilog-Sommerpause, nächster Termin 29. September 2026, deutsche Verhandlungsposition
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der nächste politische Trilog ist für den 29. September 2026 vorgesehen — der Vorsitz ist zwischenzeitlich von Zypern auf Irland übergegangen. Deutschlands Position: nicht grundsätzlich gegen verpflichtende Chatkontrolle, "solange sie eine ergänzende Maßnahme zu freiwilligen Durchsuchungen darstellt" — der Umfang der freiwilligen Chatkontrolle solle "nicht eingeschränkt werden".

Wichtiges konkretes Datum für die Redaktionsplanung: 29. September 2026 ist der nächste bekannte Verhandlungstermin — sollte in den Blackstone-Redaktionskalender als Beobachtungspunkt aufgenommen werden. Zusätzlich wichtig: Deutschlands offizielle Verhandlungsposition ist differenzierter als oft dargestellt — nicht kategorische Ablehnung von verpflichtenden Elementen, sondern eine "Ergänzung statt Ersatz"-Position.

BSDC-J-KOM-2024-316
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
ComputerBase — unabhängige Zweitquelle zum Johansson-Zitat, mit internationalen Vergleichszahlen
ComputerBase (unabhängiges deutsches Tech-Fachmedium, redaktionell getrennt von netzpolitik.org/Breyer)
Recherche: DC
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EU-Kommissarin Ylva Johansson musste in einer Runde der EU-Innenminister einräumen, dass die Quote der Falschmeldungen bei rund 75 Prozent liegen würde. Bei rund zehn Milliarden Nachrichten, die täglich in der EU verschickt werden, müssten schon bei einer Meldequote von nur 0,001 Prozent täglich 100.000 Nachrichten überprüft werden.

Der offene Verifikationspunkt aus Batch 75 ist damit erfüllt: Ein zweites, von Breyer und netzpolitik.org unabhängiges Fachmedium bestätigt dasselbe Zitat — die 75%-Falschmeldequote kann jetzt als belastbarer Fakt gelten, nicht nur als Kritiker-Wiedergabe. Zusätzlich eine sehr konkrete Verhältniszahl: Selbst bei einer winzigen Trefferquote von 0,001% wären täglich 100.000 Nachrichten zu prüfen — ein anschauliches Beispiel für die Skalierungsproblematik bei Massenüberwachung.

BSDC-J-KOM-2023-318
in KraftRelevanz 2A1
10.02.2023
netzpolitik.org — Faktencheck zu Johansson-Aussagen im SPIEGEL-Interview
netzpolitik.org
Recherche: DC
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Der Artikel bezeichnet sich selbst als "Faktencheck" zu einem SPIEGEL-Interview mit Johansson und wirft ihr vor, "drei Mal die Unwahrheit" zu sagen und "mindestens sieben Mal irreführende Aussagen" zu verbreiten.

Wichtig zur Einordnung der Gesamtdebatte: Es gibt eine dokumentierte Geschichte wiederholter Kritik an der Kommunikation der zuständigen Kommissarin durch ein Fachmedium mit Faktencheck-Anspruch. Für Blackstone WICHTIG: Diese Quelle selbst ist erkennbar kritisch positioniert (netzpolitik.org vertritt klar eine Anti-Chatkontrolle-Linie) — der reine Fakt "es gab wiederholte Faktenchecks mit kritischem Ergebnis" ist verwendbar, die reißerische Formulierung "führt in die Irre" sollte aber nicht unreflektiert als Blackstones eigene Einschätzung übernommen werden.

BSDC-J-FND-2026-321
in KraftRelevanz 3F1
10.03.2026
Fediview — explizite Methodik-Warnung zu Fediverse-Statistiken
Fediview (spezialisiertes Fediverse-Statistikportal)
Recherche: DC
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Es gibt kein zentrales Register — jede Instanz meldet ihre eigenen Metriken, und eine beträchtliche Anzahl meldet gar nichts. Das allein sollte jeden vorsichtig machen, bevor er eine Schlagzeilen-Zahl wiederholt. Auch die Definition von "aktiv" verschiebt sich von Tracker zu Tracker — manche zählen Gesamtregistrierungen, was Zahlen um eine Größenordnung aufblähen kann verglichen mit monatlich aktiven Nutzern.

Diese Quelle liefert selbst die beste Erklärung, warum die Zahlen so stark divergieren — nützlich als methodischer Hinweis für Blackstones eigene Zahlen-Sorgfalt, nicht nur für dieses spezielle Thema. Genau die Art Selbstreflexion über Datenqualität, die zum Blackstone-Standard passt.

BSDC-J-FND-2026-322
in KraftRelevanz 2F1, F10
22.01.2026
Wachstumsgeschichte — von 500.000 (2022) zu aktuellen Zahlen, Twitter/X-Exodus als Auslöser
Elest.io (Fachportal)
Recherche: DC
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Mastodon wuchs von rund 500.000 aktiven Nutzern Anfang 2022 auf über 10 Millionen Ende 2024 — ein Muster, das sich wiederholt: Jedes Mal, wenn eine große Plattform eine unpopuläre Änderung vornimmt, wächst das Fediverse.

Wichtiger qualitativer Fakt unabhängig von der exakten Zahl: Der Auslöser für Mastodon-Wachstumsschübe ist immer wieder derselbe — Unzufriedenheit mit zentralisierten Plattformen (Musk-Übernahme von Twitter 2022 als bekanntestes Beispiel). Das ist ein nützliches Muster für Blackstones Argumentation: Menschen wechseln zu dezentralen Alternativen typischerweise reaktiv, nicht proaktiv.

BSDC-J-FND-2025-325
in KraftRelevanz 3F1
25.01.2025
Bitcoin-Besitzerschätzung mit expliziter Bandbreite und Altersstruktur
Beatvest (Fachportal)
Recherche: DC
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Weltweit wird geschätzt, dass zwischen 106 und 150 Millionen Menschen Bitcoin besitzen; einige Studien gehen sogar von bis zu 2-3% der Weltbevölkerung aus (160-240 Millionen). Über 200 Millionen existierende Wallets — auch wenn viele davon inaktiv sind oder Börsen gehören. Weltweit sind Menschen im Alter 25-34 mit 38,2% die größte Nutzergruppe.

Diese Quelle macht vorbildlich transparent, was sie nicht genau weiß — eine Bandbreite von 106 bis 240 Millionen ist eine ehrliche Unsicherheits-Angabe, keine falsch-präzise Einzelzahl. Genau der Standard, den Blackstone bei unsicheren Statistiken anwenden sollte (vgl. bereits etablierte Praxis bei Threema/GrapheneOS/Mastodon).