Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-KOM-2025-245
in KraftRelevanz 3A6
05.09.2025
Stiftung Datenschutz — Einordnung mit Betonung der gestärkten Informationsrechte
Stiftung Datenschutz, Zitat Kirsten Bock (Wissenschaftliche Leiterin)
Recherche: DC
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Kirsten Bock (Stiftung Datenschutz) ordnet ein: "Der EuGH hat die Informationsrechte der Betroffenen weiter gestärkt. Er hat klargestellt, dass die Pflicht, Betroffene zu informieren, bereits bei der Datenerhebung besteht [...] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Empfangenden die Daten als personenbezogen einstufen oder nicht."

Noch differenzierteres Bild: Das Urteil erleichtert zwar die Weitergabe pseudonymer Daten an Dritte, verstärkt aber GLEICHZEITIG die Informationspflicht gegenüber Betroffenen bei der ursprünglichen Datenerhebung. Es ist also kein reines "Datenschutz wird geschwächt"-Urteil, sondern eine Verschiebung: mehr Flexibilität bei der Weitergabe, aber mehr Transparenzpflicht am Anfang. Diese Zweischneidigkeit gehört zwingend in einen fairen Blackstone-Artikel.

BSDC-B-FND-2026-246
in KraftRelevanz 3F1
12.09.1981
Chaos Computer Club — Mitgliederzahl (Wikipedia mit CCC-Eigenangabe-Quelle)
Wikipedia, mit Bezug auf CCC-Eigendarstellung
Recherche: DC
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Der Chaos Computer Club (CCC) ist Europas größte Hacker-Vereinigung mit 7.700 registrierten Mitgliedern. Gegründet 1981, ist der Verein als eingetragener Verein in Deutschland organisiert, mit lokalen Untergruppen (Erfa-Kreise) in verschiedenen Städten in Deutschland und den umliegenden deutschsprachigen Ländern.

Konkrete, überschaubare Mitgliederzahl für Europas bekannteste Hacker-/Digitalrechte-Organisation — 7.700 Mitglieder ist eine reale, überprüfbare Größenordnung, wichtig für Blackstones eigene Einordnung als Community-Projekt (Vergleichsgröße für die eigene Zielgröße).

BSDC-B-FND-2026-247
in KraftRelevanz 2F1, F10
2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Stand 2026, aktuellster Eintrag 39C3 (2025)
Chaos Communication Congress — Teilnehmerzahlen-Historie 2003-2025
Wikipedia
Recherche: DC
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Die Teilnehmerzahl des jährlichen Chaos Communication Congress wuchs von 2.500 (2003) über 9.000 (2013) auf 17.000 (2019) — ein fast siebenfacher Anstieg in 16 Jahren. Nach pandemiebedingter Pause fand 2023 der Congress mit 14.500 Teilnehmern wieder in Präsenz statt.

Starke Wachstumszahl für die "Szene": Das größte europäische Hacker-Treffen ist von einer Nischenveranstaltung zu einem Event mit fünfstelliger Teilnehmerzahl gewachsen — zeigt ein deutlich wachsendes öffentliches Interesse an Digitalrechte-/Sicherheitsthemen über zwei Jahrzehnte hinweg.

BSDC-B-KOM-2026-248
in KraftRelevanz 3
07.07.2026
CCC-Warnung vor faktischer Abschaffung der Informationsfreiheit (aktuelle Kampagne)
Chaos Computer Club (offizielle Startseite/Kampagnenhinweis)
Recherche: DC
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"SPD und Union planen, die Informationsfreiheit faktisch abzuschaffen. Dieser Frontalangriff auf die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns muss verhindert werden." Zusätzlich unterstützt der CCC aktuell eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der Gesichtserkennungs-Suchmaschine PimEyes.

Wichtiger, ganz aktueller Hinweis auf ein bislang noch nicht in der Datenbank erfasstes Thema: eine mögliche Reform/Einschränkung des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes. Das ist ein weiterer Kandidat für ein künftiges Dossier oder zumindest eine Recherche-Vormerkung — der CCC bewertet es als "faktische Abschaffung", was für Blackstones Prüfung (Ist das wirklich so drastisch, oder Zuspitzung?) unbedingt verifiziert werden sollte, bevor es übernommen wird.

BSDC-B-FND-2026-249
in KraftRelevanz 1F1, Masterplan
ohne Datum
aktuell
CCC-Beitragsstruktur — Transparenz zu Finanzierungsmodell
Chaos Computer Club
Recherche: DC
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 72 Euro; für Studierende, Schüler, Arbeitslose, Umschüler, Rentner und Menschen mit Behinderung nach Nachweis 36 Euro.

Kleiner, aber nützlicher praktischer Fakt: Der CCC finanziert sich über gestaffelte Mitgliedsbeiträge mit Ermäßigung für einkommensschwächere Gruppen — ein mögliches Vorbildmodell für Blackstones eigene, im Masterplan angedachte Mitgliedschaftsstufen.

BSDC-B-KOM-2026-250
in KraftRelevanz 3A7
02.07.2026
"Regierung will Informationsgesetz canceln: Kritiker laufen Sturm" — Koalitionsausschuss-Beschluss mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten
ZDF, mit Zitat der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider
Recherche: DC
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Laut Beschlüssen des Koalitionsausschusses soll der Kreis der Frageberechtigten künftig auf natürliche Personen mit "berechtigtem Interesse" fokussiert werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor einer "Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit" und vor Diskriminierung.

Wichtig für Blackstones Glaubwürdigkeit: Es ist nicht nur der CCC oder Aktivisten, die "Abschaffung" sagen — die Bundesdatenschutzbeauftragte selbst, eine offizielle Amtsträgerin, verwendet nahezu dasselbe Wort. Das bestätigt: Die CCC-Formulierung war keine Übertreibung, sondern deckt sich mit der Einschätzung einer neutralen Aufsichtsperson.

BSDC-B-KOM-2026-254
in KraftRelevanz 2A7
02.07.2026
Kritik-Zitat des DJV-Bundesvorsitzenden — Interessenkonflikt-Hinweis
ZDF, Zitat Mika Beuster (Bundesvorsitzender Deutscher Journalisten-Verband, DJV)
Recherche: DC
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DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: Ohne das Informationsfreiheitsgesetz würden "viele Skandale nicht aufgedeckt". Zusätzlicher Hinweis im Artikel: Kritik am IFG von CDU-Politiker Philipp Amthor rühre möglicherweise daher, dass er "selber davon betroffen" sei (Bezug auf frühere Maskenaffäre-Berichterstattung).

Interessanter, aber heikler Zusatzpunkt: Es wird ein möglicher persönlicher Interessenkonflikt eines beteiligten Politikers angedeutet. Für Blackstone wichtig: Diese Spekulation über Motive sollte, falls überhaupt verwendet, sehr vorsichtig und klar als Meinung/Vermutung gekennzeichnet werden, nicht als belegter Fakt — passt zum Grundsatz, keine unbelegten Motiv-Unterstellungen zu übernehmen.

BSDC-B-FND-2025-258
in KraftRelevanz 3F9
26.06.2025
Schweizer TA-Swiss-Forschungsprojekt zu "Bonus-Systemen" — europäischer/Schweizer Kontext
Swissinfo, mit Zitat von Johan Rochel (TA-Swiss, Schweizer Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung)
Recherche: DC
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Rochel: "China darf nicht unser Maßstab dafür sein, was wir in westeuropäischen Gesellschaften wollen." Bereits 2020 entwarf eine Zukunftsstudie im Auftrag des deutschen Forschungsministeriums ein Szenario, wie sich in den 2030er-Jahren in Deutschland ein "Bonussystem" etablieren könnte. Die EU sieht in Social Scoring eine Gefahr für Privatsphäre, Gleichheit und ordentliche Verfahren, weil Menschen auf algorithmische Profile reduziert würden.

Sehr wichtiger, differenzierter Fund: Selbst ein Schweizer Forscher, der sich mit dem Thema beschäftigt, warnt davor, China unkritisch als Maßstab für die Debatte in Europa zu nehmen — eine Mahnung zu Präzision, die genau zu Blackstones Stil passt. Gleichzeitig zeigt der Fund, dass sogar ein *deutsches Bundesministerium* bereits 2020 ein Zukunftsszenario für ein eigenes "Bonussystem" durchgespielt hat — nicht als Plan, aber als ernsthafte Denkübung.

BSDC-B-KOM-2026-259
in KraftRelevanz 3B3, F4
30.06.2026
Verfassungsschutzbericht 2025 — offizielle Pressemitteilung mit Forderung nach mehr Befugnissen
Bundesministerium des Innern (BMI), Zitat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
Recherche: DC
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Im Jahr 2025 wurden insgesamt 58.851 Straftaten mit extremistischem Hintergrund verzeichnet (2024: 57.701) — die Zahl der darin enthaltenen Gewalttaten stieg um rund 10% auf 3.294 (2024: 2.976). Innenminister Dobrindt: "Wir bekämpfen jede Form des Extremismus konsequent und statten unsere Sicherheitsbehörden mit weitergehenden Befugnissen für ein wirksames Vorgehen gegen Extremisten aus."

Wichtiger direkter Zusammenhang zu Blackstones Überwachungs-Dossiers: Der jährliche Verfassungsschutzbericht wird explizit als Begründung für die Forderung nach erweiterten Überwachungsbefugnissen verwendet — ein Muster, das sich auch in B3 (Bundesrat will Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) zeigt. Der Bericht selbst ist eine Primärquelle mit echten Zahlen, die Forderung nach mehr Befugnissen ist eine politische Schlussfolgerung daraus, die separat bewertet werden sollte.

BSDC-B-KOM-2026-260
in KraftRelevanz 3B3
30.06.2026
Verfassungsschutzbericht 2025 — Original-Langfassung (PDF)
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) / Bundesministerium des Innern
Recherche: DC
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Im Berichtsjahr 2025 waren 4.649 Bediensteten im BfV tätig. Innenminister Dobrindt: "Die viel beschworene Zeitenwende muss auch bei den Geheimdiensten vollzogen werden, denn Abschreckung funktioniert über Fähigkeiten. Deshalb setze ich mich dafür ein, den Verfassungsschutz personell und technisch noch besser aufzustellen und ihn mit zeitgemäßen Befugnissen operativ zu stärken."

Konkrete Personalzahl (4.649 Mitarbeitende) und eine explizite politische Ankündigung im Vorwort des offiziellen Berichts selbst: Der Verfassungsschutz soll "mit zeitgemäßen Befugnissen" gestärkt werden — eine direkte Bestätigung der in B3 dokumentierten Ausweitungspläne (Bundesrat-Forderung nach Verfassungsschutz-Zugriff auf Vorratsdaten) aus derselben politischen Linie.

BSDC-B-FND-2025-261
in KraftRelevanz 2F4
30.06.2026
Vergleichszahl — Straftaten mit extremistischem Hintergrund im Zeitverlauf (2024 vs. 2025)
Bundesregierung
Recherche: DC
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Dobrindt betonte, dass die linksextremistische Gewalt zunehme — ein "ernstes Warnsignal für unseren Rechtsstaat" — verwies dabei unter anderem auf Brandanschläge auf die Berliner Stromversorgung im Januar. Gleichzeitig hob er hervor, dass die größte Bedrohung für die Demokratie weiterhin von Rechtsextremisten ausgehe.

Wichtige Differenzierung für Blackstones Ausgewogenheit: Der Bericht selbst benennt beide Phänomenbereiche (rechts- und linksextremistische Gewalt) und ordnet sie unterschiedlich stark ein — keine einseitige Fokussierung auf nur eine politische Richtung. Nützlich, um Blackstone-Artikel nicht in den Verdacht einseitiger politischer Schlagseite zu bringen.

BSDC-B-GER-2026-263
in KraftRelevanz 3D3
22.04.2026
Bundesländer-Positionen im Überblick — wer nutzt Palantir, wer lehnt ab
ZDF, mit O-Tönen der Landesinnenministerien
Recherche: DC
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Schleswig-Holstein erklärt offiziell: "Die Landespolizei Schleswig-Holstein arbeitet nicht mit der Software der Firma Palantir und plant auch nicht, diese einzusetzen." Die bayerische Polizei steht weiterhin in einem laufenden, rechtlich bindenden Vertragsverhältnis mit Palantir Technologies GmbH — kontroverse öffentliche Äußerungen des Unternehmens hätten darauf keinen Einfluss.

Wichtig für eine ausgewogene Bundesländer-Karte: Nicht alle deutschen Bundesländer setzen auf Palantir — es gibt explizite Absagen (Schleswig-Holstein) neben aktivem Einsatz (Bayern). Das zeigt eine föderale Uneinigkeit, die für einen Blackstone-Artikel interessant ist: Digitale Souveränität wird in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.

BSDC-B-GER-2026-266
in KraftRelevanz 3D3
27.03.2026
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) — Position pro Palantir-Nutzung
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Zitat Bundesvorsitzender Heiko Teggatz
Recherche: DC
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DPolG-Chef Teggatz: "Die deutschen Sicherheitsbehörden können jetzt nicht weitere Jahre verstreichen lassen, bis europäische Unternehmen die technologische Aufholjagd erfolgreich beenden können. […] Europa darf nicht länger im Blindflug unterwegs sein, sondern muss auf strenger vertraglicher Basis auf vorhandene Systeme zurückgreifen!" Bundesinnenminister Dobrindt lässt derzeit verschiedene Optionen prüfen, darunter auch Palantir, das bereits in vier Bundesländern im Einsatz ist.

Wichtige Gegenposition für Blackstones Ausgewogenheit: Die Polizeigewerkschaft selbst argumentiert für eine pragmatische Nutzung bestehender (auch US-)Software, statt auf eine "europäische Aufholjagd" zu warten — mit dem Argument, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht auf digitale Souveränität warten könne. Das ist ein legitimer Zielkonflikt zwischen Sicherheit/Effizienz und digitaler Souveränität, den ein fairer Blackstone-Artikel nicht ausblenden sollte.

BSDC-B-GER-2023-270
in KraftRelevanz 2D3
17.02.2023
Behörden Spiegel — Übergangsfrist und Auflagen nach dem Urteil
Behörden Spiegel (Fachmedium für Verwaltung)
Recherche: DC
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Der betreffende Paragraf im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) musste bis spätestens Ende September 2023 neu geregelt werden. Bis dahin gestattete das BVerfG die Nutzung nur unter Auflagen — die Polizei durfte "hessenDATA" nur bei konkretem Verdacht auf besonders schwere Straftaten einsetzen.

Wichtiger Verfahrensstand: Das Gericht hat nicht sofort gestoppt, sondern eine Übergangsfrist mit verschärften Auflagen gesetzt — die Nutzung wurde in dieser Zeit auf schwere Straftaten beschränkt. Wichtig zu prüfen für ein künftiges Batch: Wie genau wurde die gesetzliche Neuregelung in Hessen und Hamburg umgesetzt, und entspricht die aktuelle Praxis (u.a. die in Batch 64 dokumentierten Bagatelldelikt-Einsätze in Bayern) noch dieser engen Auslegung?

BSDC-B-GER-2023-271
in KraftRelevanz 2D3
16.02.2023
Gewerkschaft der Polizei (GdP) — Reaktion auf das Urteil, Forderung nach schneller Neuregelung
Tagesspiegel, Zitat GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke
Recherche: DC
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GdP-Chef Kopelke: Es sei utopisch zu glauben, die zur Aufklärung schwerer Verbrechen relevanten Informationen könnten aus einem Wust von Daten "händisch" herausgefischt werden. Zusätzlicher Fakt: Bayern hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit andere Bundesländer dessen Programm ohne zusätzliche eigene Vergabeverfahren übernehmen können.

Zweite Polizeigewerkschaft (neben DPolG aus Batch 64) mit ähnlicher pro-Nutzung-Position — zeigt, dass diese Haltung nicht nur eine Einzelmeinung ist, sondern von mehreren Berufsverbänden geteilt wird. Wichtiger Zusatzfakt: Der bayerische Rahmenvertrag erklärt technisch, warum sich die Software so leicht auf weitere Bundesländer ausweiten kann — andere Länder müssen kein eigenes, oft jahrelanges Vergabeverfahren durchlaufen.

BSDC-B-KOM-2026-278
in KraftRelevanz 3D3
30.04.2026
Konkrete Vertragsdaten — NATO, World Food Programme, IAEA
Byline Times, mit konkreten Vertragsangaben
Recherche: DC
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Palantir stellt der NATO seit 2025 sein "Maven Smart System" zur Verfügung, erworben über einen wegweisenden Vertrag ohne Ausschreibung. Das Welternährungsprogramm (WFP) der UN arbeitet seit 2017 mit Palantir zusammen und verwaltet darüber die Daten von 90 Millionen Leistungsempfängern. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) nutzt seit 2015 Palantirs KI-gestützte Software-Plattform MOSAIC.

Diese konkreten Fakten (unabhängig von der wertenden Einordnung des Artikeltitels) sind wichtig für Blackstones Kontext: Palantir ist nicht nur bei deutschen Landespolizeien aktiv, sondern in einem sehr breiten internationalen Netz — von der NATO bis zu UN-Organisationen, die Daten extrem verletzlicher Menschen (Ernährungshilfe-Empfänger) verwalten. Diese Fakten sollten von der wertenden Einordnung ("technofascist") im selben Artikel getrennt behandelt werden.

BSDC-B-KOM-2026-279
in KraftRelevanz 3D3
21.04.2026
Unternehmensgeschichte und -struktur — CIA-Gründungsfinanzierung, Beteiligungsverhältnisse
Al Jazeera
Recherche: DC
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Palantir wurde 2003 von Alex Karp und Peter Thiel gegründet, mit Unterstützung von In-Q-Tel, dem Venture-Capital-Arm der CIA. Das Unternehmen baute sein frühes Geschäft auf Geheimdienstarbeit nach dem 11. September auf und hat sich seither international ausgeweitet, mit Verträgen in Europa, dem Nahen Osten und darüber hinaus. Thiel hält weiterhin Anteile, spielt aber laut Bericht keine aktive Rolle mehr im Tagesgeschäft — Karp positioniert sich als öffentliches Gesicht des Unternehmens.

Wichtiger historischer Fakt, unabhängig von der aktuellen Kontroverse: Palantirs Ursprung liegt direkt in der Finanzierung durch den Investment-Arm der CIA — das ist keine Verschwörungstheorie, sondern öffentlich dokumentierte Unternehmensgeschichte. Wichtig für die Einordnung des Cloud-Act-Arguments aus Batch 64: Die Nähe zu US-Geheimdiensten ist strukturell in der Unternehmensgeschichte verankert, nicht nur eine aktuelle politische Position der Führung.

BSDC-B-KOM-2026-280
in KraftRelevanz 3A8, A5
27.05.2026
Grundlagenerklärung — Quellen-TKÜ vs. Online-Durchsuchung, technische Funktionsweise
datenschutz.org (Fachportal)
Recherche: DC
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Es gibt zwei rechtlich unterschiedliche Einsatzszenarien: Quellen-TKÜ fängt Kommunikation (z.B. WhatsApp, Signal, Telegram) direkt auf dem Gerät ab, bevor sie verschlüsselt wird oder nachdem sie entschlüsselt wurde — Ziel ist das Mitlesen laufender Kommunikation. Die Online-Durchsuchung ist der tiefere Eingriff: Behörden dürfen theoretisch das gesamte System durchsuchen, auch alte Dateien und Festplatteninhalte, die lange vor der Installation gespeichert wurden.

Wichtige Grundlagenunterscheidung für Blackstones Artikel: "Staatstrojaner" ist ein Sammelbegriff für zwei rechtlich unterschiedlich schwerwiegende Maßnahmen — die laufende Kommunikation mitlesen (Quellen-TKÜ) ist etwas anderes als das gesamte Gerät samt Vergangenheit zu durchsuchen (Online-Durchsuchung, umgangssprachlich "großer Staatstrojaner"). Direkter Bezug zu A5 (Going Dark): Das ist die technische Umsetzung dessen, was dort als "Client-Side-Scanning"-Alternative diskutiert wird.

BSDC-B-KOM-2021-281
in KraftRelevanz 3A8
18.02.2021
taz — Datenqualitäts-Skandal bei den ersten offiziellen Staatstrojaner-Statistiken
taz, mit Bezug auf Bundesamt für Justiz
Recherche: DC
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Ende 2020 legte das Bundesamt für Justiz erstmals die gesetzlich vorgeschriebene Statistik vor: 578 angeordnete und 368 durchgeführte Quellen-TKÜ-Einsätze für 2019. Kurz darauf musste eine "berichtigte" Statistik mit drastisch niedrigeren Zahlen vorgelegt werden: nur 31 Anordnungen und tatsächlich nur DREI durchgeführte Einsätze — eine Diskrepanz um den Faktor 18 bei den Anordnungen und um den Faktor 122 bei den tatsächlichen Einsätzen.

Sehr wichtiger Fund für Blackstones Sorgfaltspflicht: Bei diesem Thema gab es bereits einen dokumentierten, gravierenden Fall fehlerhafter offizieller Statistik — die ursprünglich gemeldeten Zahlen waren um mehr als das Hundertfache zu hoch. Für Blackstone bedeutet das: Bei allen folgenden Jahresstatistiken zu diesem Thema besondere Vorsicht walten lassen und wenn möglich auf die jeweils aktuellste, bereits korrigierte Fassung verweisen — sowie diesen historischen Fehler selbst als Beispiel für Datenqualitätsprobleme bei Überwachungsstatistiken erwähnen.

BSDC-B-KOM-2025-282
in KraftRelevanz 3A8
05.08.2025
netzpolitik.org — Justizstatistik 2023, aktuellste verfügbare Zahlenreihe mit Verdopplungstrend
netzpolitik.org, mit Bezug auf Bundesjustizamt-Statistik
Recherche: DC
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2023 durften Polizei und Ermittlungsbehörden 130 Mal Geräte mit Staatstrojanern hacken, 68 Mal war der Einsatz erfolgreich — eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Anlass ist wie in den Vorjahren vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (Drogendelikte), nicht Terrorismus, wofür das Instrument ursprünglich eingeführt wurde. Nur fünf Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) haben bislang keine Quellen-TKÜ eingesetzt — die Mehrheit der Bundesländer "hackt" mittlerweile.

Zentraler Function-Creep-Beleg für A8: Der Staatstrojaner wurde ursprünglich zur Terrorismusbekämpfung eingeführt — tatsächlich wird er laut den offiziellen Zahlen "wie in den vergangenen Jahren" vor allem bei Drogendelikten eingesetzt. Das ist ein sehr klar dokumentiertes Beispiel für Zweckentfremdung eines Überwachungsinstruments: von der schweren Bedrohung (Terror) zur Verfolgung vergleichsweise häufiger, oft nicht besonders schwerer Delikte.

BSDC-B-KOM-2026-284
in KraftRelevanz 2A8
ohne Datum
laufend
Deutscher Bundestag (DIP) — Parlamentarische Dokumentation zur Staatstrojaner-Statistik
Deutscher Bundestag (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien)
Recherche: DC
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Offizielle parlamentarische Dokumentationsseite zur jährlichen Staatstrojaner-Statistik — zentraler Fundort für künftige Aktualisierungen dieses Themas, da die Statistik jährlich neu vorgelegt wird.

Praktisch wichtiger Fundort für die Datenbankpflege: Diese Seite sollte im Rahmen der Phase-5-Radar-Pflege (siehe Arbeitsplan) jährlich neu abgerufen werden, um die aktuellste Staatstrojaner-Statistik zu erfassen, sobald sie veröffentlicht wird.

BSDC-B-FND-2026-286
in KraftRelevanz 3F8, D3
2026
nur Jahresangabe in der Quelle
Stand 2026
Threema — offizielle Audit-Historie und Cloud-Act-Immunität
Threema GmbH
Recherche: DC
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Cure53 führte im Oktober 2020 einen Sicherheitsaudit der mobilen Apps durch, im Januar 2024 wurde die neue Desktop-App geprüft. Deutsche Forscher bestätigten im Juli 2023 die Robustheit von Threemas Kommunikationsprotokoll "Ibex" mit einem formalen Sicherheitsbeweis. Threema ist DSGVO-konform und unterliegt dem strengen Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (FADP). Anders als viele US-Dienste unterliegt Threema NICHT dem CLOUD Act.

Wichtiges Gegengewicht zur akademischen Kritik oben: Es gibt auch einen formalen, positiven Sicherheitsbeweis für ein neueres Threema-Protokoll ("Ibex", 2023) — die Kritik bezog sich vermutlich auf ein älteres Protokoll oder spezifische Implementierungsdetails, nicht auf das gesamte aktuelle System. Der Cloud-Act-Punkt ist zudem ein wichtiges Gegenstück zum in D3 (Palantir) dokumentierten Cloud-Act-Risiko: Threema als Schweizer Unternehmen unterliegt diesem US-Gesetz explizit nicht.

BSDC-B-FND-2026-287
in KraftRelevanz 2F8
Oktober 2020
laufend aktualisiert, Threema-Eintrag von 10.2020
Cure53-Gesamtübersicht — Bestätigung des 2020er Threema-Audits im Kontext anderer Privacy-Tools
Cure53
Recherche: DC
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Cure53 hat im Oktober 2020 einen Pentest-Report zu "Threema Mobile Apps" veröffentlicht — im selben Zeitraum (2020) wurden auch Mullvad VPN, TunnelBear VPN, 1Password und Thunderbird geprüft, was zeigt, dass Threema Teil derselben Riege von Tools ist, die sich regelmäßiger externer Prüfung unterziehen.

Bestätigt die Threema-Audit-Historie über die Primärquelle (Cure53 selbst) statt nur über Threemas eigene Darstellung — wichtig für Zitierfähigkeit, auch wenn der Auditzeitpunkt (2020) inzwischen einige Jahre zurückliegt.

BSDC-B-FND-2019-288
in KraftRelevanz 2F8
2019
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
2019 (referenziert), Stand der Seite 2026
Threema — früherer Audit durch Fachhochschule Münster (2019), vor dem Cure53-Audit
Threema GmbH, mit Bezug auf Lab for IT Security der FH Münster
Recherche: DC
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Bereits 2019 (vor dem Cure53-Audit) führte das Lab for IT Security der Fachhochschule Münster einen Audit durch. Zusätzlich unterhält Threema ein Bug-Bounty-Programm, bei dem ethische Hacker für das Melden relevanter Sicherheitslücken belohnt werden.

Zeigt eine längere Audit-Historie als nur der einzelne 2020er-Cure53-Bericht — zwei unabhängige Prüfungen (2019 und 2020) plus ein laufendes Bug-Bounty-Programm. Relativiert leicht den Eindruck aus Batch 41, Threema habe im Vergleich zu Signal/Bitwarden eine deutlich schwächere Audit-Kultur — sie ist vorhanden, aber seit 2020 nicht mit einem neuen umfassenden Mobile-App-Audit aktualisiert worden (Stand dieser Recherche).

BSDC-B-KOM-2025-289
in KraftRelevanz 3A2, F6
23.12.2025
EU-Kommission — Meta räumt Nutzern mehr Wahlfreiheit bei personalisierter Werbung ein
Security-Insider, mit Bezug auf EU-Kommissions-Mitteilung
Recherche: DC
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Meta bietet EU-Nutzern ab Januar 2026 auf Druck der EU-Kommission die Wahl zwischen mehr oder weniger Datenweitergabe für personalisierte Werbung. Die Kommission kündigte an, die Umsetzung nach Einführung im Januar 2026 zu prüfen — das Verfahren sei durch Metas Ankündigung noch nicht abgeschlossen.

Wichtige Ergänzung zu A2 (DSA-Durchsetzung, Batch 30): Diese Zusage steht im direkten Kontext der DSA-Durchsetzungspraxis — ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU-Regulierung praktische Konsequenzen für einen der größten Datenkonzerne hat. Wichtig für Ausgewogenheit: Die Kommission selbst betont, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen — es handelt sich um eine Zusage, keine bereits verifizierte Umsetzung.