Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-B-GER-2018-293
in KraftRelevanz 3D4
11.10.2018
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BMI-Pressemitteilung — Abschluss des Südkreuz-Pilotprojekts 2018
Bundesministerium des Innern, Zitat Bundesinnenminister Horst Seehofer
Recherche: DC
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Die Trefferquote der getesteten Gesichtserkennungssysteme betrug im Durchschnitt mehr als 80 Prozent — mit 300 freiwilligen Testpersonen über ein Jahr unter verschiedenen Jahreszeiten, Witterungs- und Lichtverhältnissen getestet. Grundvoraussetzung für eine praktische Einführung sei eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz gewesen, die zum damaligen Zeitpunkt noch fehlte.

Das ist der Ursprungspunkt der gesamten deutschen Entwicklung: ein Pilotversuch 2017/18 mit freiwilligen Teilnehmern, danach acht Jahre politischer Prozess bis zur ersten echten Anwendung 2025 (siehe unten). Wichtig: Schon damals wurde festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt — das zeigt eine sehr lange Vorlaufzeit zwischen Technologietest und tatsächlicher Anwendung.

BSDC-B-FND-2026-299
in KraftRelevanz 3F6, F1
Juni 2026
Q1 2026
Statista — Meta-Produktfamilie, täglich aktive Nutzer Q1 2026
Statista, mit Bezug auf Meta-Quartalsbericht
Recherche: DC
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Im ersten Quartal 2026 wurden durchschnittlich rund 3,54 Milliarden täglich aktive Nutzer der Meta-Produktfamilie (Facebook, Instagram, Messenger, WhatsApp) gezählt — Meta selbst nennt diese Kennzahl "Family Daily Active People" (DAP).

Ergänzende Größenordnung zu den bereits erfassten Umsatzzahlen (F6, Batch 22-23): Fast die Hälfte der Weltbevölkerung nutzt täglich mindestens einen Meta-Dienst — eine der größten je erreichten Nutzerkonzentrationen bei einem einzelnen Unternehmen in der Menschheitsgeschichte.

BSDC-B-FND-2026-301
in KraftRelevanz 2F1, F6
22.07.2026
Google-Suchmarktanteil und Suchvolumen 2026 — Stabilität trotz KI-Konkurrenz
AFFiNCO (SEO-/Suchmaschinenmarketing-Agentur, 10 Jahre Markterfahrung laut eigener Angabe)
Recherche: DC
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Über 5 Billionen Suchanfragen jährlich, mehr als 13 Milliarden pro Tag, rund 158.000 pro Sekunde. Google hält weiterhin rund 90% des weltweiten geräteübergreifenden Suchmarktanteils — eine Zahl, die sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert hat, trotz zunehmender KI-Chatbot-Konkurrenz.

Wichtiger Kontrast zu den Kagi/Mojeek-Alternativquellen (F1, Batch 44): Trotz wachsender Alternative-Suchmaschinen-Bewegung bleibt Googles Marktanteil bei rund 90% bemerkenswert stabil — die Größenordnung relativiert, wie viel eine wachsende, aber immer noch kleine Alternativen-Szene an der Gesamtmarktstruktur bislang ändert.

BSDC-B-KOM-2026-302
in KraftRelevanz 3A1
21.07.2026
BKA-Pressemitteilung — Bundeslagebild Sexualdelikte 2025, BKA-Präsident zur Regelungslücke
Bundesministerium des Innern / BKA, Zitat BKA-Präsident Holger Münch
Recherche: DC
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BKA-Präsident Holger Münch: "Das NCMEC hat dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise in 2025 übermittelt. Durch die seit Anfang April 2026 gültige Regelungslage ist nun eine Lücke bei der Erkennung und Meldung von kinder-/jugendpornografischen Inhalten sowie Cybergrooming in der EU entstanden. Die aktuellen Bestrebungen der EU, diese Lücke zu schließen, begrüßen wir ausdrücklich." Zudem wird gefordert, bis zum erneuten Auslaufen der geplanten Interimslösung im April 2028 eine dauerhafte Regelung zu schaffen.

Direkte Bestätigung und Konkretisierung der bereits in Batch 27 dokumentierten Regelungslücke: Der BKA-Präsident selbst bestätigt jetzt öffentlich, dass die im April 2026 ausgelaufene freiwillige Scan-Regelung (siehe A1) zu einer realen Erkennungslücke geführt hat — mit einer sehr konkreten Zahl (100.000 Hinweise vom US-amerikanischen NCMEC allein 2025). Wichtig für Ausgewogenheit: Das ist eine legitime, sicherheitsbehördliche Perspektive auf die Folgen der Chatkontrolle-Verzögerung — passt zum bereits in Batch 33 dokumentierten Prinzip "Ziel richtig, Mittel-Debatte berechtigt".

BSDC-B-KOM-2026-303
in KraftRelevanz 3A1
21.07.2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BKA-Bundeslagebild 2025 — Fallzahlen und Online-Anteil im Detail
Bundeskriminalamt
Recherche: DC
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2025 wurden 17.126 Fälle sexuellen Missbrauchs bei Kindern registriert (2024: 16.354) sowie 1.239 Fälle bei Jugendlichen (2024: 1.191) — insgesamt 20.051 Minderjährige als Opfer, gegenüber 19.344 im Vorjahr. Online begangene Delikte ("Hands-Off-Straftaten") machen mittlerweile mehr als ein Viertel aller Fälle aus, mit neuen Höchstwerten bei jugendpornografischen Inhalten.

Aktualisierte, sehr konkrete Zahlenbasis zum Ausmaß des Grundproblems, das der gesamten A1-Debatte zugrunde liegt (ergänzt die 2022er-Zahlen aus Batch 33) — mehr als ein Viertel der Fälle spielt sich mittlerweile online ab, mit weiter steigender Tendenz. Wichtig für Blackstones Ehrlichkeitsprinzip: Diese Zahlen sind real und sollten nicht kleingeredet werden, auch wenn die Kritik an der konkreten Chatkontrolle-Ausgestaltung berechtigt bleibt.

BSDC-B-KOM-2026-305
in KraftRelevanz 2A1
22.07.2026
Rückgang bei Kinderpornografie-Inhalten, Anstieg bei Jugendpornografie — differenzierte Trendanalyse
Schwäbische Zeitung, mit Bezug auf BKA-Bundeslagebild
Recherche: DC
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Straftaten mit kinderpornografischen Inhalten gingen 2025 leicht auf 41.677 Fälle zurück (-2,7%), während Delikte mit jugendpornografischen Inhalten einen neuen Höchstwert erreichten. Rund jede dritte tatverdächtige Person im Bereich sexueller Gewalt gegen Kinder war selbst unter 18 Jahre alt.

Wichtige Differenzierung für Blackstones Präzisionsanspruch: Nicht alle Deliktbereiche entwickeln sich gleich — ein Rückgang bei einer Kategorie steht einem Anstieg bei einer anderen gegenüber. Der hohe Anteil minderjähriger Tatverdächtiger (jeder dritte Fall) ist zudem ein Aspekt, der in vereinfachten öffentlichen Debatten oft fehlt und für ein differenziertes Blackstone-Dossier wichtig wäre — die Täterstruktur ist komplexer als das Bild "erwachsene Kriminelle vs. unschuldige Kinder".

BSDC-B-KOM-2026-307
in KraftRelevanz 3A1
07.08.2026
Erste offizielle Wirksamkeits-Evaluation der freiwilligen Chatkontrolle — Trefferquote 7,7 Milliardstel
Bezug auf offizielle EU-Evaluation, Berichterstattung Tichys Einblick — **Zahl unabhängig verifizieren, bevor sie prominent zitiert wird, da Herkunfts-Studie hier nicht direkt verlinkt ist**
Recherche: DC
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Eine Evaluation der bisherigen freiwilligen Chatkontrolle ergab eine "Trefferquote" von lediglich etwa 7,7 Milliardstel aller gescannten Nachrichten — dies, obwohl das Europäische Parlament die Verlängerung zuvor zweimal abgelehnt hatte, bevor sie letztlich per Eilverfahren durchgesetzt wurde.

Das wäre, falls verifizierbar, die bislang wichtigste Einzelzahl im gesamten A1-Dossier: Eine Trefferquote von 7,7 Milliardstel würde bedeuten, dass von einer Milliarde gescannter Nachrichten im Schnitt nur etwa 7-8 tatsächlich relevant waren — eine extrem geringe Präzision im Verhältnis zur Menge der durchsuchten privaten Kommunikation. Wichtiger Vorbehalt: Diese Zahl stammt aus einem klar meinungsorientierten Medium (Tichys Einblick) ohne direkten Link zur Original-Evaluationsstudie. Bevor sie in einem Blackstone-Artikel prominent verwendet wird, MUSS die zugrundeliegende offizielle EU-Evaluation identifiziert und die Zahl dort direkt verifiziert werden — sonst bestünde das Risiko, eine möglicherweise verzerrte oder falsch wiedergegebene Zahl zu übernehmen. Dies widerspräche Blackstones Kernprinzip der Quellenpräzision.

BSDC-B-KOM-2026-308
in KraftRelevanz 3A1
09.07.2026
Details zum Eilverfahren — Abstimmungsergebnis 314:276, Metsola-Rolle
Thomas Krampe (Fachblog, IT-Recht-Bezug)
Recherche: DC
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Am 9. Juli stimmte das EU-Parlament über die Chatkontrolle ab, zwei Tage nachdem es mit 314 zu 276 Stimmen ein Eilverfahren dafür durchgewunken hatte. Wichtige Klarstellung: Die am meisten gefürchtete Frage — verpflichtendes Client-Side-Scanning — ist Stand jetzt NICHT Teil des aktuellen Entwurfs; der Rat hat diese Passage bereits im November 2025 aus seiner Position gestrichen. Schlagzeilen wie "Chatkontrolle killt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" geben den aktuellen Verhandlungsstand nicht korrekt wieder.

Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzisionsanspruch: Die dramatischste, meistgefürchtete Variante (verpflichtendes Scannen auf dem Gerät) steht laut dieser Analyse aktuell NICHT zur Debatte — auch wenn das in vielen reißerischen Schlagzeilen anders klingt. Für A1 wichtig: Bei jeder Verwendung des Begriffs "Chatkontrolle" präzise zwischen der jetzt in Kraft getretenen freiwilligen Regelung und der weiterhin verhandelten, aber entschärften dauerhaften Verordnung unterscheiden.

BSDC-B-KOM-2025-311
in KraftRelevanz 3A1
17.12.2025
"Chatkontrolle: Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind" — Original-Berichterstattung zum EU-Kommissionsbericht
netzpolitik.org, mit direktem Bezug auf den offiziellen EU-Kommissionsbericht (zuständig: EU-Innenkommissar Magnus Brunner)
Recherche: DC
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Die EU-Kommission ist gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Massen-Scans zu untersuchen, veröffentlichte den fälligen Bericht aber erst mit vier Monaten Verspätung. Der Bericht selbst räumt eine "Unzulänglichkeit der Daten" ein, stuft die Massenüberwachung aber trotzdem als verhältnismäßig ein — die Berichte der Mitgliedstaaten würden weiterhin auf "unvollständigen und fragmentierten" Daten beruhen. Bereits 2023 war ein erster Versuch an denselben Datenproblemen gescheitert.

Das ist die Original-Primärquelle für die Trefferquoten-Zahl aus Batch 74 — ein echter, offizieller (wenn auch verspäteter) EU-Kommissionsbericht, nicht nur eine Meinungsmedium-Behauptung. Wichtige Nuance: Der Bericht selbst räumt Datenprobleme ein, kommt aber TROTZDEM zum Schluss "verhältnismäßig" — ein logischer Widerspruch, den auch die Kommission selbst nicht auflösen kann. Die Kommission wollte laut netzpolitik.org zudem keine weiteren Fragen dazu beantworten.

BSDC-B-KOM-2026-314
in KraftRelevanz 3A1, F4
09.07.2026
BKA-Stellungnahme — kein Einbruch bei Verdachtsmeldungen nach Auslaufen der Regelung
Bundeskriminalamt, zitiert via Digitale Gesellschaft e.V. / netzpolitik.org
Recherche: DC
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Anders als vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung teilweise behauptet, sind die Meldungen von Verdachtsfällen an das BKA nicht eingebrochen. Das BKA erklärte gegenüber netzpolitik.org: "Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden."

Wichtiger Kontrastpunkt zu Batch 73 (BKA-Präsident Münch warnte dort vor einer "Lücke bei Erkennung und Meldung"): Diese Quelle zeigt eine differenziertere, möglicherweise sogar leicht widersprüchliche Aussage derselben Behörde — konkret nachweisbar sei der befürchtete Einbruch bisher nicht. Für Blackstones Präzisionsanspruch wichtig: Beide BKA-Aussagen sollten nebeneinander dargestellt werden (allgemeine Warnung vor Lücke vs. konkret keine nachweisbare Auswirkung auf Meldezahlen) — das zeigt eine Behörde, die zwischen genereller Sorge und tatsächlich messbaren Daten unterscheidet, was für Blackstones Wirksamkeits-Debatte (F4) sehr wertvoll ist.

BSDC-B-KOM-2026-315
in KraftRelevanz 2A1
10.07.2026
Rechtlicher Ausblick — Deckungslücke April-Juli 2026, Auswirkungen für Anbieter (Kanzleianalyse)
LL-Hub (Rechtskanzlei-Fachportal)
Recherche: DC
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Für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen der alten Regelung im April 2026 und der Wiederherstellung im Juli 2026 gilt: Anbieter, die weiterhin scannten, taten dies OHNE EU-rechtliche Ausnahmegenehmigung — für diesen Zeitraum bestehen fortbestehende Datenschutzrisiken, die durch die spätere Entscheidung NICHT rückwirkend geheilt werden. Für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste ändert die Entscheidung nichts — die Zwischenregelung schließt verschlüsselte Kommunikation nun sogar ausdrücklich aus.

Wichtiger juristischer Detailpunkt: Es gibt eine rechtliche "Grauzone-Periode" (April-Juli 2026), in der Anbieter, die weiterscannten, dies ohne gültige Rechtsgrundlage taten — mit potenziell fortbestehenden rechtlichen Konsequenzen. Für Blackstone relevant als Beispiel, wie unübersichtlich und rechtlich riskant solche Übergangsphasen für alle Beteiligten sein können — auch für die Anbieter selbst, nicht nur für Nutzer.

BSDC-B-KOM-2024-317
in KraftRelevanz 3A1
22.03.2024
Internationale Vergleichszahlen — Irland (9,7% verwertbar) und Schweiz (80% irrelevant)
ComputerBase, mit Bezug auf irische und Schweizer Polizeibehörden
Recherche: DC
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Die irische Polizei kommt nach eigenen Angaben zu einem noch ernüchternderen Ergebnis: Lediglich 9,7 Prozent aller NCMEC-Verdachtsmeldungen im Jahr 2020 seien für sie verwertbar gewesen — also 90,3% unbrauchbar. Bei der Schweizer Polizei waren im gleichen Zeitraum rund 80 Prozent der Meldungen irrelevant.

Sehr wichtiger Fund — diese Zahlen sind sogar noch dramatischer als die EU-Kommissions-eigenen Zahlen und stammen direkt von operativen Polizeibehörden zweier verschiedener Länder: Irland (90,3% unbrauchbar) und die Schweiz (80% irrelevant) bestätigen unabhängig voneinander ein sehr ähnliches Muster wie die EU-weiten Zahlen. Das ist ein außergewöhnlich gut abgesichertes Wirksamkeits-Argument für A1 — drei unabhängige Quellen (EU-Kommission, irische Polizei, Schweizer Polizei) kommen zu vergleichbaren Ergebnissen.

BSDC-B-KOM-2024-319
in KraftRelevanz 2A1
30.11.2024
Wikipedia — Johanssons Amtszeit-Ende, Nachfolge durch Magnus Brunner
Wikipedia
Recherche: DC
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Ylva Johansson war vom 1. Dezember 2019 bis 30. November 2024 EU-Kommissarin für Inneres, ihr folgte Magnus Brunner nach.

Wichtiger Personalwechsel-Fakt für die zeitliche Einordnung: Die zitierten Johansson-Aussagen (75%-Quote) stammen aus ihrer Amtszeit bis Ende 2024 — seit Dezember 2024 ist mit Magnus Brunner (bereits in Batch 27 als aktuell zuständig erwähnt) eine neue Person für das Dossier verantwortlich. Für Blackstone-Artikel wichtig, bei Zitaten das jeweilige Amtsdatum korrekt zuzuordnen, um keine veraltete Personalzuordnung zu verwenden.

BSDC-B-FND-2026-320
in KraftRelevanz 3F1
März 2026
Stand März 2026
Mastodon (Wikipedia) — offizielle Nutzerzahlen mit Methodik-Transparenz
Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Mastodon-Statistikseite
Recherche: DC
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Die Gesamtnutzerzahl lässt sich aufgrund der Dezentralität nur ungenau bestimmen und schwankt stark je nach Erfassungsmethode. Laut offizieller Mastodon-Webseite gab es im März 2026 auf rund 8.000 zugänglichen Servern 9,7 Millionen Nutzer, davon 0,8 Millionen monatlich aktiv. Andere Schätzungen gehen deutlich höher, bis zu 15 Millionen Gesamtnutzern auf 16.000 Instanzen.

Wichtigste Zahl mit Einordnung: 9,7 Millionen registrierte Konten, aber nur rund 0,8 Millionen (unter 10%) davon monatlich aktiv — ein sehr großer Unterschied zwischen "hat sich mal angemeldet" und "nutzt es wirklich". Für Blackstone-Artikel unbedingt die aktive statt die Gesamtzahl verwenden, um kein übertrieben positives Bild zu zeichnen.

BSDC-B-FND-2020-323
in KraftRelevanz 3F1, F9
Oktober 2020
seit Oktober 2020
BfDI betreibt eigene Mastodon-Instanz seit 2020 — deutsche Behörden-Nutzung
Wikipedia, mit Bezug auf BfDI
Recherche: DC
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) startete im Oktober 2020 eine eigene Mastodon-Instanz, die auch anderen öffentlichen Stellen auf Bundesebene als datenschutzkonforme Alternative zu Twitter zur Verfügung steht.

Sehr nützlicher Fakt für Blackstones Glaubwürdigkeit: Die deutsche Datenschutzbehörde selbst nutzt und betreibt eine Mastodon-Instanz als offizielle Alternative — das ist keine Nischen-Empfehlung von Aktivisten, sondern bereits gelebte Praxis einer Bundesbehörde. Guter Beleg für den Masterplan-Abschnitt zu dezentralen Alternativen.

BSDC-B-FND-2026-324
in KraftRelevanz 3F1
05.07.2026
Bitcoin Active Addresses — aktuellste Kennzahl, Juli 2026
IT Boltwise, mit Bezug auf On-Chain-Daten
Recherche: DC
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Die Zahl aktiver Bitcoin-Adressen stieg um rund 9% auf über 660.000 — nach einem Rückgang von mehr als 30% seit dem Sommerhoch bis Dezember 2025. Die täglichen Transaktionen stiegen bis Juni 2026 wieder auf über 800.000 — der höchste Stand seit 2024. Aktive Adressen sind aber nicht automatisch gleichbedeutend mit "wirtschaftlicher Aktivität".

Das ist die methodisch verlässlichste Zahl, weil sie direkt aus der öffentlichen Bitcoin-Blockchain ablesbar ist, nicht geschätzt — aber sie beantwortet eine andere Frage als "wie viele Menschen besitzen Bitcoin" (nämlich: wie viele Adressen sind gerade aktiv). Für Blackstone-Artikel: Diese Zahl für Aktivitäts-Trends verwenden, nicht für Besitzerzahlen-Schätzungen.

BSDC-B-FND-2026-326
in KraftRelevanz 2F1
22.06.2026
Bitcoin-Verteilung — Gini-Koeffizient und methodische Grenzen adressbasierter Analysen
Bitcoin-2Go (Fachportal)
Recherche: DC
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Adressbasierte Analysen führen zu einer verzerrten Darstellung der Besitzverhältnisse, da eine Entität mehrere Adressen besitzen oder eine Adresse von mehreren Personen genutzt werden kann. Der Gini-Koeffizient für Bitcoin liegt je nach Studie zwischen 0,50 und 0,82 — vergleichbar mit Vermögensungleichheit in Industrienationen wie den USA, Deutschland und China.

Wichtiger Fakt für einen differenzierten Blackstone-Artikel: Bitcoin-Besitz ist keineswegs gleichmäßig verteilt, sondern ungefähr so ungleich wie klassische Vermögensverteilung in westlichen Industrieländern — das relativiert eine mögliche Erzählung von Bitcoin als "egalitäres Geld für alle" und sollte in einem ehrlichen Artikel erwähnt werden.

BSDC-B-FND-2021-327
in KraftRelevanz 2F1, F10, Masterplan
Dezember 2021
ursprünglich 2021, weiterhin als Referenz zitiert
Verlorene Bitcoins — Größenordnung und Markteffekt
Blockchain Welt (Fachportal)
Recherche: DC
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Mindestens 13,4% aller geminten Bitcoins — mehr als 3,66 Millionen BTC — gelten als dauerhaft verloren (Adressen ohne Transaktion seit über 7 Jahren).

Interessanter Zusatzfakt für Community-Content: Ein erheblicher Teil aller je geschaffenen Bitcoins ist unwiederbringlich verloren (vergessene Passwörter, verlorene Festplatten) — ein Aspekt, der auch als Mahnung für Blackstones eigene Wallet-Guides dienen sollte: Self-Custody bedeutet auch Eigenverantwortung, bei Verlust hilft keine Bank.

BSDC-B-KOM-2026-329
in KraftRelevanz 3D5
30.04.2026
MLex — Begründung der Hamburger Behörde für Untätigkeit (Dubai-Sitz als Ausrede)
MLex (spezialisiertes Rechts-/Regulierungs-Fachmedium)
Recherche: DC
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Laut noyb hat die Aufsichtsbehörde das Unternehmen zwar per Brief kontaktiert, weigert sich aber, weitere Maßnahmen zu ergreifen, weil der Firmensitz offenbar in Dubai liegt — obwohl sie die Praktiken von PimEyes selbst für illegal hält.

Konkreter Grund für die Untätigkeit: Die Behörde begründet ihre Passivität mit dem Auslandssitz des Unternehmens. Wichtig für Blackstones Präzision: Der CCC (Batch 78-Kontext) stellt dazu klar, dass die DSGVO nach dem Marktortprinzip trotzdem anwendbar wäre — der Sitz in Dubai wäre demnach keine wirkliche rechtliche Ausrede, sondern eher eine Bequemlichkeits-Begründung.

BSDC-B-KOM-2022-331
in KraftRelevanz 3D5
21.12.2022
Baden-Württemberg — erstes Bußgeldverfahren gegen PimEyes (historischer Ausgangspunkt)
Wikipedia, mit Bezug auf Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg
Recherche: DC
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Bereits im Dezember 2022 eröffnete der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg ein Bußgeldverfahren gegen PimEyes — parallel gab es bereits seit Mai 2021 Prüfverfahren in Hamburg. Über vier Jahre später (Stand dieser Recherche, 2026) ist noch immer keine wirksame Maßnahme umgesetzt.

Sehr wichtiger Zeitfakt: Es geht hier nicht um ein neues Problem — bereits 2021/2022 begannen zwei verschiedene deutsche Landesbehörden Verfahren gegen PimEyes. Über vier Jahre später läuft das Unternehmen weiterhin ungehindert. Das ist ein außergewöhnlich langer Zeitraum behördlicher Untätigkeit trotz erkannter Rechtswidrigkeit — ein sehr konkretes Beispiel für strukturelles Durchsetzungsversagen im deutschen/europäischen Datenschutzrecht.

BSDC-B-KOM-2026-332
in KraftRelevanz 2D5
30.04.2026
EDPB-Jahresbericht 2025 — Gesamtbußgeld-Kontext zur Einordnung
European Data Protection Board, Jahresbericht veröffentlicht 09.04.2026
Recherche: DC
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Der EDPB-Jahresbericht 2025 verzeichnete insgesamt 1.145.760.374 Euro an DSGVO-Bußgeldern durch nationale Datenschutzbehörden europaweit in nur einem Jahr; Deutschlands kombinierte Behördenmaßnahmen ergaben 499 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 48.117.083 Euro.

Wichtiger Kontext zur Einordnung: DSGVO-Durchsetzung findet grundsätzlich statt — über eine Milliarde Euro Bußgelder EU-weit in einem Jahr ist keine kleine Zahl. Das relativiert den PimEyes-Fall: Es ist nicht so, dass Datenschutzbehörden generell untätig wären, sondern dass ausgerechnet bei diesem konkreten, besonders eingriffsintensiven Fall eine Lücke besteht — eine wichtige Differenzierung für einen fairen Blackstone-Artikel.

BSDC-B-GER-2015-335
in KraftRelevanz 3D6
24.06.2015
Wikipedia (EN) — Bayerischer Landesdatenschutzbeauftragter stuft PRECOBS als "unproblematisch" ein
Wikipedia, mit Bezug auf offizielle Einordnung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz
Recherche: DC
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Erfolge wurden auch in Teilen Bayerns erzielt, wo die Einbruchszahlen um 17,5 bis 42% zurückgingen. Am 24. Juni 2015 kündigte das bayerische Innenministerium die dauerhafte Nutzung der Predictive-Policing-Software an. Da die Software keine personenbezogenen Daten verwendet und die endgültige Entscheidung immer bei einem Polizeibeamten liegt, stufte der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte PRECOBS als unproblematisch ein.

Wichtige Gegenposition für Ausgewogenheit: Es gab tatsächlich messbare Rückgänge bei Einbruchszahlen in bestimmten Regionen (17,5-42%) — dieser Fund relativiert die "kein wissenschaftlicher Nachweis"-Aussage aus der ersten Quelle leicht (die sich vermutlich auf einen breiteren, methodisch strengeren wissenschaftlichen Konsens bezieht, während hier eine offizielle Behörden-Erfolgsmeldung zitiert wird). Auch die offizielle Datenschutz-Einordnung als "unproblematisch" — mit Verweis auf fehlende Personenbezogenheit und menschliche Letztentscheidung — sollte für einen fairen Blackstone-Artikel nicht unterschlagen werden.

BSDC-B-KOM-2026-338
in KraftRelevanz 3A9, D5
13.03.2026
Tagesspiegel Background — "PimEyes für Behörden": Dobrindt/Hubig-Sicherheitspaket im Detail
Tagesspiegel Background (Fachredaktion für Digitalpolitik)
Recherche: DC
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Bereits unter der Ampelregierung wurde das Vorhaben, biometrische Daten mit Internetdaten abzugleichen, aus der Zivilgesellschaft kritisiert — Innenminister Dobrindt und Justizministerin Hubig legen nun ein entsprechendes Sicherheitspaket vor.

Sehr wichtige Einordnung für Blackstones Präzision: Der Titel "PimEyes für Behörden" ist eine journalistische Zuspitzung, aber inhaltlich treffend — der Vorschlag würde Sicherheitsbehörden genau die Fähigkeit geben, die bei PimEyes (D5) als privatwirtschaftliche Praxis kritisiert wird. Wichtig: Das Grundvorhaben reicht bis in die Vorgängerregierung zurück — es ist keine reine "neue Regierung, neue Überwachung"-Geschichte, sondern eine Kontinuität über Koalitionswechsel hinweg.

BSDC-B-KOM-2026-341
in KraftRelevanz 3A9, A8, D4
10.07.2026
Bundespolizeigesetz-Reform im Detail — Quellen-TKÜ, Drohnenabwehr, NATO-Kontext
Ad-hoc-News/IT Boltwise
Recherche: DC
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Die im Juli 2026 verabschiedete Bundespolizeigesetz-Novelle erlaubt KI-basierte Videotechnik zur Personensuche, biometrische Erkennungssysteme sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung für die Bundespolizei — ergänzt um mobile Sensoreinheiten und erweiterte Meldeauflagen. Die Reform folgt zeitlich auf sicherheitspolitische Ankündigungen beim NATO-Gipfel in Ankara, wo Bundeskanzler Merz am 9. Juli die Beschaffung von US-Tomahawk-Marschflugkörpern verkündete.

Wichtige Verbindung: Die in D4 bereits dokumentierte Bundespolizeigesetz-Reform (Batch 71) enthält laut dieser Quelle AUCH Quellen-TKÜ-Befugnisse für die Bundespolizei — bisher war A8 (Staatstrojaner) nur auf Landesebene/allgemeine Strafverfolgung bezogen dokumentiert. Das zeigt: Auch der Staatstrojaner-Bereich wird auf eine neue Bundesbehörde ausgeweitet. Der NATO-Kontext (Aufrüstung) verdeutlicht zudem, dass diese innenpolitischen Maßnahmen in eine breitere sicherheitspolitische Zeitenwende eingebettet sind.

BSDC-B-KOM-2026-342
in KraftRelevanz 3A9
05.08.2025
Bundeshaushalt 2026 — konkrete Zahlen zur Finanzierung von Sicherheitsbehörden
Protector (Fachmedium für Sicherheitswirtschaft)
Recherche: DC
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Das Budget des Bundesinnenministeriums soll 2026 auf rund 15,4 Milliarden Euro steigen — über 1 Milliarde Euro mehr als im Vorjahr, mit weiteren rund 2,6 Milliarden Euro jährlich in den Folgejahren. Für Innere Sicherheit sind rund 7,6 Milliarden Euro vorgesehen (plus 778 Mio. Euro), die Bundespolizei erhält 113 Millionen Euro zusätzlich; fast 1.700 neue Stellen sind geplant.

Wichtige finanzielle Größenordnung für A9: Diese Zahlen zeigen, dass die in A8/D3/D4/D5/A9 dokumentierten Befugnis-Erweiterungen mit einer sehr realen, milliardenschweren Haushaltsausweitung einhergehen — nicht nur rechtliche, sondern auch massive finanzielle Verstärkung der Sicherheitsbehörden. Für Blackstones Artikel wichtig als Kontext: Diese Gesetze werden nicht im Vakuum beschlossen, sondern parallel zu einer der größten Sicherheitsbehörden-Haushaltssteigerungen der letzten Jahre.