Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-O-IDN-2026-151
in KraftRelevanz 3B1
Juli 2026
ca. Juli 2026
"Kritik an Zulassung von EUDI-Wallet-Apps privater Anbieter" — vzbv-Position im O-Ton (Marielle Findorff)
heise online, Zitat Marielle Findorff (vzbv)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Findorff betonte, eine digitale Wallet könne durchaus Vorteile bringen — etwa bei Wohnungsbewerbungen, wo Interessenten heute oft ungeschwärzte Ausweiskopien verschicken müssten; eine datensparsame Lösung könne das deutlich verbessern. Die derzeit geplante Wallet erfülle diese Erwartungen aber noch nicht: Zentrales Problem sei das Fehlen einer standardisierten Pseudonymisierung, obwohl die eIDAS-Verordnung ein Recht darauf vorsehe.

Sehr konkretes, alltagsnahes Beispiel (Wohnungsbewerbung mit geschwärzten Daten statt komplettem Ausweis) macht greifbar, warum die Wallet-Idee an sich sinnvoll wäre — die Kritik richtet sich gezielt gegen die aktuelle technische Umsetzung, nicht gegen das Konzept.

BSDC-B-IDN-2025-152
in KraftRelevanz 2B1
29.10.2024
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
vzbv-Umfrage — Verbrauchervertrauen in digitale Brieftaschen
vzbv, Umfrage durchgeführt von eye square
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Internet-repräsentative Onlinebefragung unter 1.000 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des vzbv, statistische Fehlertoleranz max. ±3 Prozentpunkte. (Für exakte Vertrauens-Prozentzahlen: Volltext des Positionspapiers bei nächster Gelegenheit auswerten — hier nur Methodik erfasst.)

Es gibt eine repräsentative Umfrage dazu, wie sehr die deutsche Bevölkerung der geplanten Wallet vertraut — für einen Blackstone-Artikel zum Meinungsbild relevant, aber die konkreten Prozentzahlen müssen noch aus dem verlinkten Positionspapier extrahiert werden.

BSDC-J-IDN-2025-153
in KraftRelevanz 2B1
21.02.2025
"EUDI-Wallet: Verbraucherschützer warnen vor Risiken der digitalen Brieftasche" — Einordnung
Table.Media (Fachmedium für Politik)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Bestätigt und ordnet dieselbe vzbv-Kritik ein — aktuelle Kommissionsvorschläge zur Wallet widersprächen laut vzbv den Verbraucherinteressen.

Zweitquelle für dieselbe Kritik aus einem seriösen, auf EU-Politik spezialisierten Fachmedium — nützlich zur Absicherung, dass die vzbv-Position korrekt wiedergegeben wird.

BSDC-B-FIN-2025-154
in KraftRelevanz 3C1
Oktober 2025
30.10.2025
"Progress on the preparation phase of a digital euro" — EZB-Abschlussbericht der Vorbereitungsphase
Europäische Zentralbank
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die EZB peilt eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 an, unter der Annahme, dass die europäischen Gesetzgeber die Verordnung im Laufe von 2026 verabschieden. Eine Pilotphase mit ersten Transaktionen könnte bereits ab Mitte 2027 beginnen. Die Auswahl der Anbieter für die Service-Plattform (DESP) wurde als wichtiger Meilenstein erreicht.

Offizielle Selbstauskunft der Zentralbank zum aktuellsten Fahrplan-Stand — die Vorbereitungsphase (November 2023 bis Oktober 2025) ist formal abgeschlossen, jetzt beginnt die konkrete technische Umsetzung parallel zum politischen Prozess.

BSDC-B-FIN-2025-155
in KraftRelevanz 3C1
31.10.2025
EZB-Analyse zu Holding-Limit-Szenarien (500€ bis 3.000€)
Digital Euro Association, mit direktem Bezug auf EZB-Analyse vom 30.10.2025
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Auf Anfrage der Mitgesetzgeber analysierte die EZB die finanzstabilitätsbezogenen Effekte hypothetischer Haltegrenzen zwischen 500€ und 3.000€ pro Person, sowohl im Normalbetrieb als auch in extremen Flucht-in-Sicherheit-Szenarien. Die EZB betont, dies sei eine technische Antwort, nicht die eigene Positionierung zu einer angemessenen Höhe. Banken im Euroraum müssten laut EZB-Schätzung 4,0 bis 5,8 Milliarden Euro über vier Jahre investieren, um Systeme anzubinden.

Konkrete Zahlen für die "wie viel Geld darf ich im digitalen Euro halten"-Frage, die in Dossier C1 bisher nur als "offener Punkt" stand: Die Bandbreite liegt zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person — und selbst die Umstellung für Banken kostet mehrere Milliarden. Wichtig: Die EZB positioniert sich bewusst nicht selbst zur genauen Zahl, das ist Sache der Gesetzgeber.

BSDC-J-FIN-2026-156
in KraftRelevanz 3C1
14.07.2026
"Digital euro raises concerns over control and financial privacy" — Kritische Stimmen und Stablecoin-Vergleichszahlen
CryptoBriefing
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Der European Data Protection Board wies bereits 2021 auf das Risiko hin und empfahl, dass jedes digitale-Euro-System anonyme oder pseudonyme Transaktionsoptionen enthalten sollte. Euro-denominierte Stablecoins erreichten im Januar 2026 eine Marktkapitalisierung von rund 450 Millionen Euro, gegenüber rund 50 Millionen Euro nur zwei Jahre zuvor — eine Verneunfachung ganz ohne staatliches Mandat oder Zentralbank-Rückendeckung.

Zwei wichtige Punkte: Erstens zeigt sich, dass der Datenschutz-Einwand nicht neu ist, sondern seit 2021 von der offiziellen EU-Datenschutzaufsicht selbst kommt. Zweitens ein interessanter Kontrastfakt: Private, unregulierte Euro-Stablecoins wachsen schon jetzt rasant — ein Hinweis darauf, dass der Markt eine digitale Euro-Alternative schon selbst entwickelt, unabhängig vom offiziellen Digitalen Euro.

BSDC-J-FIN-2026-157
in KraftRelevanz 2C1
Juli 2026
Juli 2026
"EU Digital Euro: New Regulations Explained" — finaler Regulierungsrahmen vom 11.07.2026
Fachportal
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die 200-seitige Dokumentation soll Innovation mit Datenschutz, Finanzstabilität und monetärer Souveränität in Einklang bringen; als Holding Limit werden 3.000 Euro genannt, mit Offline-Zahlungsfunktion und einem Rollout-Ziel für 2028.

Vorsicht bei dieser Quelle: Sie behauptet einen bereits finalisierten Rahmen zum 11.07.2026 — das steht im Widerspruch zu den offiziellen EZB/Parlaments-Quellen, die erst von einer am 13.07.2026 beginnenden Trilog-Verhandlung sprechen. Vermutlich eine ungenaue oder verfrühte Darstellung. Nicht als Beleg für "Gesetz ist fertig" verwenden, bevor der Widerspruch geklärt ist.

BSDC-B-FND-2026-158
in KraftRelevanz 3F8
12.02.2026
BSI Technische Richtlinie TR-02102 — Ablaufdatum für klassische Verschlüsselung
it-daily.net, mit Bezug auf BSI-Richtlinie und Zitat von BSI-Präsidentin Claudia Plattner
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Ab Ende 2031 sollen klassische Verfahren wie RSA oder ECC nur noch in Kombination mit Post-Quanten-Kryptografie eingesetzt werden. Für besonders kritische Anwendungen gilt die Frist bereits ab Ende 2030, digitale Signaturen bekommen bis Ende 2035 Zeit. Das BSI setzt auf einen hybriden Ansatz: Bewährte Verfahren werden nicht verboten, sondern mit quantensicheren Algorithmen kombiniert.

Konkrete, von der deutschen IT-Sicherheitsbehörde selbst gesetzte Fristen: Ab 2030/2031 muss zusätzlich zur normalen Verschlüsselung eine quantencomputer-sichere Methode verwendet werden. Wichtig für den Masterplan-Bereich Technik-Grundlagen: zeigt, dass "sichere Verschlüsselung" kein statischer Zustand ist, sondern sich technisch weiterentwickeln muss.

BSDC-B-FND-2024-159
in KraftRelevanz 3F8, A5
November 2024
November 2024, seither weitere Unterzeichner
Gemeinsame Erklärung von 17+ europäischen Staaten zu Post-Quanten-Kryptografie
BSI und Partnerbehörden aus mittlerweile 20 europäischen Staaten
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Das BSI hat zusammen mit Partnern aus 17 europäischen Staaten im November 2024 eine gemeinsame Erklärung zum Thema Post-Quanten-Kryptografie veröffentlicht, die von Wirtschaft, Betreibern kritischer Infrastruktur sowie öffentlicher Verwaltung den Übergang fordert; inzwischen haben Partner aus drei weiteren europäischen Staaten unterzeichnet.

Europaweite Koordination bei der Verschlüsselungs-*Stärkung* — zeigt den Umfang der Kooperation zwischen europäischen Sicherheitsbehörden bei diesem Thema, als Kontrast zur "Going Dark"-Verschlüsselungs-Schwächung im selben Politikfeld (siehe A5).

BSDC-J-FND-2026-160
in KraftRelevanz 2F8, F10
20.02.2026
"Post-Quanten-Kryptografie: Handlungsbedarf für Unternehmen" — Q-Day-Einschätzung und Praxisbeispiel
Computer Weekly (Fachmedium)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

In einem gemeinsamen Statement mit Partnern aus 21 europäischen Staaten fordern Sicherheitsexperten Unternehmen und Behörden auf, PQC bis spätestens 2030 zu etablieren. Als Vergleichsbeispiel für heutige Quantencomputer-Leistung: Googles Quantenchip Willow führt laut Google-Angaben eine Benchmark-Berechnung in unter fünf Minuten durch, für die ein klassischer Supercomputer rund 10 Septillionen Jahre benötigen würde.

Der Willow-Vergleich ist ein einprägsamer, wenn auch auf eine sehr spezifische Benchmark-Aufgabe bezogener Fakt (nicht 1:1 auf "Verschlüsselung knacken" übertragbar, aber illustriert die Dimension des technologischen Sprungs) — gut geeignet für Community-Content, sollte aber mit der Einschränkung verwendet werden, dass diese Beschleunigung nicht automatisch bedeutet, dass Verschlüsselung schon heute gefährdet ist.

BSDC-B-FND-2026-161
in KraftRelevanz 3F8
23.01.2026
Bundesquantenallianz — Q-Day-Zeitschätzung, aktualisiert
Bundesquantenallianz, mit direktem BSI-Bezug
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Aktuelle Schätzung für den "Q-Day" (Zeitpunkt, ab dem Quantencomputer kryptografisch relevant werden): 10–15 Jahre — nach unten korrigiert von zuvor 20 Jahren, aufgrund wichtiger technologischer Durchbrüche. Die BSI-Empfehlungen geben klare Fristen für die PQC-Migration: 2032 allgemein, 2030 für kritische Infrastruktur.

Wichtige Einordnung: Die Einschätzung, wann Quantencomputer eine echte Bedrohung für heutige Verschlüsselung werden, wurde selbst schon einmal nach vorne korrigiert (von 20 auf 10-15 Jahre) — das zeigt, wie dynamisch sich diese Einschätzung entwickelt und warum die BSI-Fristen eher vorsichtig-frühzeitig als übertrieben wirken.

BSDC-B-FND-2026-162
in KraftRelevanz 3F4
20.04.2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2025 — Gesamtaufklärungsquote
Bundeskriminalamt (BKA)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die registrierten Straftaten sind 2025 um 5,6% gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen, auch unter Berücksichtigung der Cannabis-Teillegalisierung bleibt ein Rückgang von 4,7%. Die Aufklärungsquote bleibt mit 57,9% stabil auf dem Niveau der Vorjahre (2024: 58,0%).

Wichtige Basiszahl: Die allgemeine Kriminalität in Deutschland sinkt, die Aufklärungsquote bleibt seit Jahren stabil bei knapp 58% — unabhängig von den zwischenzeitlich diskutierten neuen Überwachungsinstrumenten. Guter Beleg für die Frage, ob mehr Überwachung überhaupt nötig wäre, um das aktuelle Sicherheitsniveau zu halten.

BSDC-B-FND-2026-163
in KraftRelevanz 3F4, B3
12.05.2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
BKA Bundeslagebild Cybercrime 2025 — Aufklärungsquote Inland vs. Ausland
Bundeskriminalamt (BKA)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die Zahl der Auslandstaten (207.888) übersteigt die Inlandstaten (126.034) inzwischen deutlich. Die Aufklärungsquote spiegelt dieses Ungleichgewicht: Inland 31,4%, Ausland nur 2,0%.

Das ist der wichtigste Einzelfund dieses Batches für Blackstones Argumentation: Zwei Drittel aller Cyberstraftaten gegen Deutschland kommen aus dem Ausland — dort liegt die Aufklärungsquote bei gerade einmal 2%. Das ist ein starkes Argument gegen die Wirksamkeit von Instrumenten wie Vorratsdatenspeicherung oder IP-Adressspeicherung (Dossier B3): Diese setzen an inländischen Anbietern an, während der Großteil der Bedrohung von dort ohnehin nicht erfasst werden kann.

BSDC-B-FND-2026-164
in KraftRelevanz 3F4
12.05.2026
Original-BKA-Pressemitteilung zum Bundeslagebild Cybercrime 2025
Bundeskriminalamt, Zitat BKA-Vizepräsidentin Martina Link
Recherche: DC
Quelle öffnen →

2025 wurden rund 335.000 Fälle von Cybercrime im engeren Sinne registriert, etwa zwei Drittel davon (207.888) aus dem Ausland oder von unbekannten Tatorten aus begangen. Das geschätzte Schadensvolumen für die deutsche Wirtschaft liegt bei 202,4 Milliarden Euro, rund 4,5% des Bruttoinlandsprodukts.

Offizielle BKA-Einschätzung zur Größenordnung — wichtig, um die Zahlen aus der vorherigen Quelle (Aufklärungsquoten) einzuordnen: Es geht hier um ein wirtschaftlich sehr bedeutendes Problem (4,5% des BIP), bei dem trotzdem der Großteil der Täter faktisch unerreichbar bleibt.

BSDC-J-FND-2026-165
in KraftRelevanz 2F4, F3
26.05.2026
"BKA Bundeslagebild Cybercrime 2025: Was die Zahlen für Ihr Unternehmen bedeuten" — Einordnung inkl. KI-Bedrohungen und Dunkelfeld
DigiFors (IT-Forensik-Fachportal)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Die durchschnittliche Ransomware-Lösegeldzahlung stieg auf rund 456.300 US-Dollar (Vorjahr: 276.615 US-Dollar) — gleichzeitig sank der Anteil der Unternehmen, die tatsächlich zahlen. Viele Vorfälle werden gar nicht erst angezeigt, aus Angst vor Reputationsschäden oder weil Unternehmen einen Angriff erst nach Wochen entdecken.

Wichtige Doppelbotschaft: Einerseits zahlen immer weniger Unternehmen (Zeichen wachsender Widerstandsfähigkeit), andererseits steigt die Lösegeldsumme bei denen, die doch zahlen, deutlich. Und: Die offizielle Statistik erfasst nur einen Teil der Realität, da viele Vorfälle aus Scham oder mangelnder Entdeckung gar nicht gemeldet werden — passt zum Dunkelfeld-Thema aus F3.

BSDC-B-FND-2025-166
in KraftRelevanz 3F1, Masterplan
November 2025
Schätzung veröffentlicht ca. November 2025
GrapheneOS-eigene Nutzerzahlen-Schätzung (offizielle Angabe des Projekts)
GrapheneOS-Projekt selbst (offizieller Social-Media-Account), zitiert via Lemmy.World-Diskussion
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Laut einer vom GrapheneOS-Projekt selbst veröffentlichten Schätzung nähert sich die Zahl der GrapheneOS-Geräte 400.000 — basierend auf der Zahl der Geräte, die kürzliche GrapheneOS-Updates heruntergeladen haben. Manche Nutzer könnten mehrere Geräte betreiben, manche laden Updates extern herunter, aber es ist die beste verfügbare Schätzung.

Wichtige Wissenslücke aus dem ursprünglichen Arbeitsplan geschlossen: Es gibt doch eine Zahl, wenn auch nur eine Selbstschätzung des Projekts, keine unabhängig verifizierte Angabe. Rund 400.000 aktive Geräte — deutlich mehr als eine reine Nischen-Community, aber weit von Millionen entfernt. Für Blackstone-Artikel wichtig, die Herkunft der Zahl (Eigenschätzung) transparent zu machen.

BSDC-J-FND-2026-167
in KraftRelevanz 2F1, F10
2026
nur Jahresangabe in der Quelle
2026 (wenige Tage vor Erfassung laut Metadaten)
"GrapheneOS: What It Is, What It Does and How to Install It" — Snowden-Empfehlung und Einordnung
Fachportal, umfassender Guide
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Edward Snowden nannte GrapheneOS im September 2019 seine eigene Wahl für Smartphone-Sicherheit. Die Nutzerzahl liegt Stand April 2026 bei rund 400.000 — eine kleine Zahl in absoluten Werten, die aber die Natur des Projekts gut beschreibt: eine gehärtete Neufassung des Android Open Source Project, gepflegt von einer kanadischen Non-Profit-Stiftung, an der sich kommerzielle forensische Werkzeuge die Zähne ausbeißen.

Die Snowden-Verbindung ist ein einprägsamer Fakt für Community-Content (bekannter Name, der das Projekt schon vor Jahren empfahl) — gleichzeitig bestätigt diese unabhängige Quelle dieselbe ~400.000-Zahl, was die GrapheneOS-Eigenschätzung zusätzlich stützt.

BSDC-B-FND-2026-168
in KraftRelevanz 2F1
17.03.2023
GrapheneOS Wikipedia-Eintrag — technische Eckdaten und Projektstruktur
Wikipedia, mit Quellenverweisen
Recherche: DC
Quelle öffnen →

GrapheneOS wurde ursprünglich im März 2016 veröffentlicht (als Nachfolger von CopperheadOS), wird als gemeinnützige Organisation seit dem 17. März 2023 offiziell geführt und ist vollständig Open Source unter MIT- und Apache-Lizenzen.

Nützliche Fakten zur Projektgeschichte und Rechtsform — wichtig für Vertrauenswürdigkeits-Argumentation im Masterplan: gemeinnützig organisiert, quelloffen, keine kommerziellen Gewinninteressen im Hintergrund.

BSDC-B-FND-2026-169
in KraftRelevanz 3F1, C4
04.08.2026
"Jeder achte Erwachsene in Deutschland hält Kryptowährungen" — aktuelle YouGov/BearingPoint-Umfrage
YouGov, im Auftrag von BearingPoint (Management- und Technologieberatung)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Knapp neun Millionen Menschen in Deutschland ab 18 Jahren besitzen derzeit Kryptowährungen — 12,8% der volljährigen Bevölkerung. Weitere 4,9% haben früher besessen, sind aber ausgestiegen; 11,4% (rund 7,9 Millionen) können sich einen künftigen Kauf vorstellen. Unter aktiven Anlegern bleibt Bitcoin klarer Marktführer: 74,6% halten Bitcoin im Depot.

Sehr aktuelle, konkrete Zahl (Anfang August 2026): Etwa jeder achte erwachsene Deutsche besitzt Kryptowährungen — eine deutlich höhere Zahl als ältere Statistiken (die teils nur 4% Nutzung zeigten). Wichtig für den Masterplan-Bezug: Zeigt, dass Kryptowährungen längst kein Nischenphänomen mehr sind, sondern eine relevante Anlageklasse mit zweistelliger Beteiligungsquote — relevant für die MiCA-Regulierung (Dossier C4) und Blackstones Finanz-Kapitel.

BSDC-B-FND-2026-170
in KraftRelevanz 3F1, F2
Juli 2026
Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen
Erhebung 2025, veröffentlicht Juli 2026
Bundesbank "Zahlungsverhalten in Deutschland 2025" — Krypto-Token-Besitz als Teil der offiziellen Zahlungsverhaltensstudie
Deutsche Bundesbank
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Seit 2020 wird im Rahmen der Zahlungsverhaltensstudie nach dem Besitz von Krypto-Token gefragt. Der Anteil derjenigen, die Krypto-Token halten bzw. den Kauf geplant haben, ist gestiegen; die Verbreitung von Krypto nimmt weiterhin zu, bleibt jedoch auf einem niedrigen Niveau im Vergleich zu klassischen Zahlungsmitteln.

Wichtiger methodischer Unterschied zur vorherigen Quelle: Die Bundesbank fragt nach Krypto-*Besitz als Zahlungsmittel*-Kontext (niedrigere, aber seit 2020 kontinuierlich erhobene Zeitreihe), die BearingPoint-Studie fragt nach Krypto als *Geldanlage*. Beide Blickwinkel sind für unterschiedliche Blackstone-Kapitel relevant — Zahlungsmittel-Perspektive für Kapitel 2, Anlage-Perspektive eher am Rande.

BSDC-J-FND-2026-171
in KraftRelevanz 2F1, F10
05.08.2026
"Krypto-Trends 2026: Besitz, Risikobewusstsein und steuerliche Änderungen" — Geschlechter- und Alterslücke
Investieren24 (Fachportal)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Fast 20% der Männer halten digitale Coins, während nur 7,2% der Frauen in Kryptowährungen investiert sind — ein besonders ausgeprägter Geschlechterunterschied im Vergleich zu anderen Finanzmärkten.

Interessanter Zusatzfakt für Community-Content: Die Kluft zwischen Männern und Frauen ist bei Krypto-Investments größer als bei klassischeren Geldanlagen — nicht direkt Blackstone-Kernthema, aber ein Aspekt, der in einem breiteren Artikel zum Thema "wer nutzt eigentlich Krypto" erwähnenswert wäre.

BSDC-B-FND-2025-172
in KraftRelevanz 3F8
01.12.2025
"IT-Sicherheit auf dem digitalen Verbrauchermarkt: Fokus Passwortmanager" — BSI-eigene Vergleichsstudie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Zentrale Prüffeststellung zu KeePassXC: Die Entwickler betreiben keine eigene Cloud, das Programm nutzt das offene KeePass-2-(kdbx)-Format. Bei mindestens einem anderen getesteten Passwortmanager fanden sich dagegen wesentliche Abweichungen von gängigen Empfehlungen — es würden technische Informationen an den Hersteller gesendet, die diesem Zugriff auf Passwortmanager-Inhalte erlauben könnten.

Das ist eine besonders wertvolle Quelle: eine eigene, vergleichende Testreihe der deutschen IT-Sicherheitsbehörde zu mehreren Passwortmanagern (mindestens KeePassXC, Firefox-Passwortmanager, mSecure, PassSecurium, SecureSafe u.a. laut Inhaltsverzeichnis). Nicht nur eine Einzelprüfung, sondern ein direkter, behördlich durchgeführter Vergleich — die bislang stärkste Einzelquelle für Blackstones Passwortmanager-Empfehlungen im Masterplan (Kapitel 6, Identität).

BSDC-B-FND-2026-173
in KraftRelevanz 3F8
ohne Datum
laufend aktualisiert
Bitwarden — Übersicht aller durchgeführten Audits (offizielle Compliance-Seite)
Bitwarden Inc.
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Bitwarden hat wiederholt Netzwerksicherheitsbewertungen und Penetrationstests durch Cure53 sowie separate Prüfungen durch Insight Risk Consulting durchlaufen lassen — darunter dedizierte Audits der Browser-Erweiterung, der Desktop-Anwendung, der mobilen Apps, des Web-Vaults und sogar der eigenen RustCrypto-Bibliothek. Zusätzlich wurde die Kernkryptografie von der Applied Cryptography Group der ETH Zürich unter der Annahme eines vollständig bösartigen Servers geprüft.

Bitwarden hat nicht nur einmal, sondern wiederholt und für praktisch jede einzelne Komponente (nicht nur "die App" pauschal) geprüft werden lassen — inklusive einer akademischen Kryptografie-Prüfung durch eine renommierte Universität unter einem besonders strengen Angriffsmodell. Das ist ein sehr hohes Transparenz-Niveau.

BSDC-J-FND-2026-174
in KraftRelevanz 3F8
30.04.2026
"How to Read a Password Manager Security Audit" — vergleichende Einordnung mehrerer Anbieter
Subger (Fachportal)
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Bitwarden: jährliche Audits durch mehrere Firmen. 1Password: SOC 2 Type II plus Penetrationstests. Proton Pass: vollständiger Cure53-Audit beim Launch 2023 (keine kritischen Funde, moderate Funde vor Launch behoben). NordPass: zwei Cure53-Audits plus SOC 2 Type 2 und ISO-27001-Zertifizierung. KeePassXC: community-geprüfte Open-Source-Software — kein beauftragter Third-Party-Audit, aber öffentlich einsehbarer Quellcode.

Sehr nützliche Vergleichsübersicht für den Masterplan: Zeigt auf einen Blick, welches Prüfniveau die im Masterplan genannten Passwortmanager (Bitwarden, Proton Pass, KeePassXC) jeweils haben. Wichtige Nuance: KeePassXC hat KEINEN beauftragten Audit — Sicherheit stützt sich dort auf öffentliche Code-Einsehbarkeit und Community-Prüfung, nicht auf einen bezahlten externen Bericht. Das ist ein relevanter Unterschied, den Blackstone transparent machen sollte.

BSDC-B-FND-2020-175
in KraftRelevanz 2F8
2020
nur Jahresangabe in der Quelle
2020 (frühester dokumentierter Bitwarden-Audit)
Original Cure53-Pentest-Report zu Bitwarden (Volltext-PDF)
Cure53
Recherche: DC
Quelle öffnen →

Direkt zugänglicher Original-Prüfbericht — als Beleg dafür, dass Bitwarden von Anfang an (2020) mit vollständig öffentlichem Quellcode und unabhängigen Prüfberichten gearbeitet hat, nicht erst nachträglich als Reaktion auf Kritik.

Für Zitierfähigkeit wichtig: der Original-Bericht selbst, nicht nur Zusammenfassungen darüber.