Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-B-KOM-2012-366 ✅ in KraftRelevanz 3A10, F3 | 28.08.2012 | Global Voices Advox — 35-Millionen-Datenleck als zusätzlicher Faktor Global Voices Advox (internationales Digital-Rights-Netzwerk) Recherche: DC Quelle öffnen → | Als Folge der Klarnamenpflicht wurden südkoreanische Websites zu bevorzugten Zielen für Hacking-Angriffe aus dem In- und Ausland. Im prominentesten Fall wurden bei SK Communications' Sozialnetzwerk Cyworld personenbezogene Daten von über 35 Millionen Koreanern geleakt — mehr als die Hälfte der gesamten Landesbevölkerung. | Sehr starker, konkreter Honeypot-Beleg — passt exakt zu Blackstones bereits etabliertem F3-Argument: Die Klarnamenpflicht zwang Plattformen, echte Identitätsdaten aller Nutzer zentral zu speichern — genau diese Datenbank wurde gehackt und betraf über die Hälfte der südkoreanischen Bevölkerung. Das ist einer der eindrücklichsten internationalen Belege im gesamten Projekt dafür, dass zentrale Identitätsspeicher selbst zum Sicherheitsrisiko werden — nicht nur eine theoretische Sorge, sondern ein Fall mit realen 35 Millionen Betroffenen. |
| BSDC-B-GER-2025-368 ✅ in KraftRelevanz 3B4 | 06.05.2026 | Legal Wiki — Grundlagenerklärung und rechtliche Anforderungen MTR Legal (Rechtsportal) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Funkzellenabfrage ermöglicht es Strafverfolgungsbehörden, nachträglich von Mobilfunkanbietern zu erfahren, welche Geräte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer abgegrenzten Funkzelle eingebucht hatten — erfasst werden ausschließlich Verbindungs- und Standortmetadaten, keine Gesprächsinhalte. Die Maßnahme wirkt "häufig streubreit", da zwangsläufig auch viele unbeteiligte Personen erfasst werden. | Grundlegende technische Erklärung: Die Maßnahme erfasst per Design nicht nur Verdächtige, sondern jeden, der zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort ein eingeschaltetes Handy dabei hatte — ein strukturell ähnliches "Generalverdacht"-Problem wie bei A1 (Chatkontrolle) oder D3 (Palantir), hier aber bereits seit Jahren etabliertes Ermittlungsinstrument statt neuem Gesetzesvorhaben. |
| BSDC-B-GER-2018-372 ✅ in KraftRelevanz 2B4 | 2018 ⚠ nur Jahresangabe in der Quelle Datenreihe bis 2018 (aktuellere Bundesebene-Zahlen bei dieser Recherche nicht gefunden) | Statista — Bundesbehörden-Statistik, rückläufiger Trend bei Bundesebene Statista, mit Bezug auf offizielle Bundesbehörden-Statistik Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine Funkzellenabfrage muss in Deutschland immer richterlich genehmigt werden. Im ersten Halbjahr 2018 veranlasste allein das BKA 20 Funkzellenabfragen auf Bundesebene. | Wichtiger rechtsstaatlicher Kontrollmechanismus: Anders als manche anderen Blackstone-Dossiers gibt es hier von Anfang an einen Richtervorbehalt — die Kritik richtet sich nicht gegen fehlende Kontrolle, sondern gegen die praktische Handhabung (Streubreite, fehlende Betroffenenbenachrichtigung). Offener Punkt: Die auffindbare Datenreihe endet 2018 — für ein vollständiges B4-Dossier sollte in einem künftigen Batch nach aktuelleren bundesweiten Zahlen gesucht werden. |
| BSDC-B-KOM-2026-373 ✅ in KraftRelevanz 3B5 | 10.06.2026 | netzpolitik.org — Bestandsdatenauskunft 2025: 35,11 Millionen Ersuchen, "öfter als jede Sekunde" netzpolitik.org, mit Bezug auf offizielle Bundesnetzagentur-Statistik Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Jahr 2025 wurden rund 35,11 Millionen Ersuchen über das Automatisierte Auskunftsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantwortet — ein neues Allzeithoch. Staatliche Stellen wie Polizei, Geheimdienste und Zoll erhielten damit im Schnitt fast jede Sekunde einen Datensatz mit Name, Anschrift und weiteren Bestandsdaten. Diese nummernbasierten Ersuchen haben sich innerhalb von fünf Jahren verdoppelt. | Eine der einprägsamsten Zahlen im gesamten Projekt: "Öfter als jede Sekunde" ist ein extrem griffiges Bild für Community-Content — und die Verdopplung innerhalb von nur fünf Jahren zeigt einen sehr steilen, ungebremsten Wachstumstrend, kein Plateau. Wichtig für die technische Präzision: Es handelt sich um Bestandsdaten (Name, Adresse zu einer Nummer), nicht um Kommunikationsinhalte — trotzdem eine gewaltige Overwachungs-Infrastruktur allein für diese vergleichsweise "kleine" Datenkategorie. |
| BSDC-B-KOM-2025-376 ✅ in KraftRelevanz 2B5 | November 2025 02.05.2025 | IP-Catching als verwandte, aber gesondert zu betrachtende Überwachungsmethode Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht) Recherche: DC Quelle öffnen → | IP-Catching ist eine Überwachungsmaßnahme, bei der ein Telekommunikationsanbieter in Echtzeit erfasst, welche IP-Adressen mit einer bestimmten Ziel-IP kommunizieren — etwa einem verdächtigen Server im Tor-Netzwerk. Anders als klassisches IP-Tracking (bekannte IP wird zu Nutzer aufgelöst) zielt IP-Catching auf die Identifizierung einer bislang unbekannten Person aus einer Vielzahl von Nutzern eines Dienstes. | Wichtige technische Abgrenzung für die Blackstone-Systematik: Diese Methode ist besonders relevant für Tor-Nutzer (F1) — sie zielt speziell darauf ab, Menschen zu identifizieren, die anonymisierende Dienste nutzen. Sollte als eigener kleiner Unterpunkt oder eigenständiges Thema in einem künftigen Batch vertieft werden, da es direkt Blackstones eigene Tor-Empfehlung (Masterplan) berührt. |
| BSDC-B-GER-2026-377 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 21.01.2026 | CORRECTIV — bundesweite Recherche zur Kameradichte nach Bundesländern CORRECTIV (Recherchezentrum), eigene Behördenabfrage in allen Bundesländern Recherche: DC Quelle öffnen → | Betrachtet man die Kamerazahl im Verhältnis zur Einwohnerzahl, liegt Bremen mit 10,49 Kameras pro 100.000 Menschen an der Spitze, Bayern liegt im Mittelfeld bei 1,06 Kameras, das ländlich geprägte Brandenburg mit 0,31 Kameras pro 100.000 Einwohnern im unteren Bereich — ein Unterschied um mehr als das 30-fache zwischen Bremen und Brandenburg. | Sehr aussagekräftige Zahl für Blackstone: Die Kameradichte unterscheidet sich zwischen deutschen Bundesländern um mehr als das 30-fache — das zeigt, dass es keine bundesweit einheitliche "Notwendigkeit" für ein bestimmtes Überwachungsniveau gibt, sondern sehr unterschiedliche politische Entscheidungen in den einzelnen Ländern. Wichtige methodische Einschränkung der Erhebung selbst: Nur dauerhaft installierte Kameras auf Straßen/Plätzen wurden gezählt — Bahnhöfe, Flughäfen, Autobahnen und Objektschutz-Kameras (Synagogen etc.) sind NICHT enthalten, die tatsächliche Gesamtzahl liegt also deutlich höher. |
| BSDC-B-GER-2026-378 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 21.01.2026 | BfDI-Position zur Ausweitung — kritische Bewertung der Bundesdatenschutzbehörde CORRECTIV, mit Zitat der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bewertet die Ausweitung der Videoüberwachung kritisch — nach ihrer Einschätzung stellt sie einen tiefen Eingriff in Grundrechte dar. | Wichtige amtliche Kritik-Quelle, passend zum bereits mehrfach in der Datenbank dokumentierten Muster (BfDI-Kritik bei A1, C5) — die deutsche Datenschutzbehörde positioniert sich auch bei diesem, eher "klassischen" Überwachungsthema kritisch, nicht nur bei neuen digitalen Instrumenten. |
| BSDC-B-GER-2026-379 ✅ in KraftRelevanz 3D7 | 29.12.2024 | Deutsche Bahn/BMI — 11.000 Kameras an Bahnhöfen, Wirksamkeits-Behauptung "3x mehr Aufklärung" LOK Report, mit Zitat der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser Recherche: DC Quelle öffnen → | Faeser: "Die moderne Videotechnik ist jetzt an allen großen Bahnhöfen in Deutschland im Einsatz. Die Bundespolizei kann heute drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019." Insgesamt sind rund 11.000 Kameras an Bahnhöfen im Einsatz. | Wichtig für Blackstones Wirksamkeits-Prüfung (F4): Diese "3x mehr Aufklärung"-Behauptung stammt direkt von der zuständigen Ministerin — anders als bei vielen anderen Blackstone-Dossiers (Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung) gibt es hier eine konkrete, öffentlich kommunizierte Erfolgszahl. Für ein vollständiges D7-Dossier sollte diese Zahl in einem künftigen Batch unabhängig verifiziert werden (z. B. über die zugrundeliegende Bundespolizei-Kriminalstatistik) — sie könnte tatsächlich eines der stärksten PRO-Argumente in der gesamten Blackstone-Datenbank sein, wenn sie sich bestätigt, oder ein Beispiel für unbelegte Erfolgsbehauptungen, falls nicht. |
| BSDC-B-FND-2023-380 ✅ in KraftRelevanz 2D7 | Mai 2023 Mai 2023 (aktuellste gefundene internationale Vergleichszahl) | Internationale Vergleichsdichte — Statista/Comparitech-Datensatz zu Großstädten weltweit Statista, Datenbasis Comparitech Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Statistik nutzt Kameras pro 1.000 Einwohner als internationale Vergleichsgröße, mit ausdrücklichem Hinweis, dass es sich um geschätzte, teils ungenaue Werte handelt und private Kameras in einigen Fällen möglicherweise mit erfasst sind. | Für einen internationalen Städtevergleich (Blackstone-Artikel "Wie überwacht ist Deutschland im Vergleich?") wäre diese Datenquelle relevant, aber die konkreten Zahlen liegen hinter einer Bezahlschranke — für ein künftiges Batch mit Statista-Zugang oder einer frei zugänglichen Alternative (z. B. direkt bei Comparitech) nachrecherchieren. |
| BSDC-B-GER-2025-382 ✅ in KraftRelevanz 3D4 | Februar 2026 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen Bericht ursprünglich 2018, hier referenziert Februar 2026 | Berliner Südkreuz-Original-Abschlussbericht — Falschakzeptanzrate 0,67% SozTheo, mit Bezug auf den offiziellen Südkreuz-Pilotprojekt-Abschlussbericht Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Abschlussbericht des Berliner Südkreuz-Pilotprojekts zur biometrischen Gesichtserkennung dokumentiert eine Falschakzeptanzrate von 0,67%. | Sehr wichtige technische Ergänzung zu Dossier D4: Eine Falschakzeptanzrate von 0,67% klingt zunächst niedrig — aber bei Millionen täglicher Bahnhofsnutzer bedeutet das dennoch tausende falsch-positive Treffer. Zur Einordnung: Bei angenommenen 300.000 Passanten am Tag würden bei dieser Rate rund 2.000 Menschen fälschlich als Treffer markiert. Diese Zahl gehört unbedingt ins bereits bestehende D4-Dossier nachgetragen — sie war dort bisher nicht mit dieser Präzision erfasst. |
| BSDC-B-GER-2026-388 ✅ in KraftRelevanz 2D7 | 30.03.2026 | Bundespolizei — offizielle Statistik zu bundesweiten Schwerpunkteinsätzen an Bahnhöfen Bundespolizei (offizielle Pressemitteilung) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Bundespolizei führte 2026 bereits mehrfach (u. a. 29.-31. Mai, weiteres Wochenende im März) bundesweite Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität an jeweils 50 Bahnhöfen gleichzeitig durch. | Zeigt eine zusätzliche, bereits bestehende Kontrollpraxis (koordinierte bundesweite Einsätze) neben der Video-/Gesichtserkennungstechnik — relevant als Kontext, wie viel bereits an personeller Polizeipräsenz an Bahnhöfen stattfindet, unabhängig von der Technik-Debatte. |
| BSDC-B-FND-2025-389 ✅ in KraftRelevanz 2F1 | 21.07.2025 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Statista-Datenreihe-Metadaten — Threema-Nutzerzahlen Februar 2014 bis Juli 2025 (Zahlenwert zensiert) Statista, mit Bezug auf Threema-eigene Angaben ("Threema. (21. Juli, 2025)") Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Statista-Seite bestätigt, dass Threema selbst am 21. Juli 2025 eine aktualisierte Nutzerzahl herausgegeben hat — der konkrete Zahlenwert ist auf der frei zugänglichen Seite jedoch durch Sternchen ersetzt und nur mit kostenpflichtigem Account einsehbar. | Bestätigt den bereits in Batch 41 dokumentierten Befund: Es gibt eine aktuellere Zahl (Juli 2025), aber sie ist nicht frei zugänglich. Für Blackstone bedeutet das konkret: Ohne eigenen Statista-Zugang bleibt die Zahl aus dem CEO-Interview 2021 ("bald 10 Millionen") weiterhin die beste frei verfügbare Referenz — mit der bereits dokumentierten Einschränkung, dass sie mehrere Jahre alt ist. |
| BSDC-B-FIN-2026-392 ✅ in KraftRelevanz 3C6 | 09.12.2025 | netzpolitik.org — Größenordnung und Reform-Ankündigung: 65 Millionen Betroffene, 10.000 Vertragspartner netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Schufa bietet Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von über 65 Millionen Deutschen an — praktisch die gesamte erwachsene Bevölkerung. Die Daten erhält sie von rund 10.000 Vertragspartnern (Banken, Kreditkartenunternehmen etc.). Ab Ende März 2026 sollen alle Interessierten ihren vereinfachten Score kostenlos abrufen können — gleichzeitig bestätigte eine Schufa-Sprecherin Pläne, kostenpflichtige "meineSchufa"-Abonnements in den neuen Account einzubinden. | Sehr konkrete Größenordnung: 65 Millionen Betroffene ist eine der größten Einzeldatenbanken über deutsche Bürger überhaupt — größer als viele der bereits dokumentierten staatlichen Datensammlungen. Wichtig für Ausgewogenheit: Die Transparenz-Reform ist real (kostenloser Score-Zugang), aber gleichzeitig plant die Schufa neue kostenpflichtige Zusatzangebote — ein Interessenkonflikt zwischen mehr Transparenz und dem eigenen Geschäftsmodell. |
| BSDC-B-FIN-2026-394 ✅ in KraftRelevanz 3C6 | 15.07.2026 | teltarif.de — Schufa-Eigenrechtfertigung zur Schatten-Datenbank teltarif.de Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Schufa verteidigt das Vorhalten der historischen Daten mit der Notwendigkeit stetiger Modelloptimierung — sie müsse nachweisen können, wie valide ihre Bonitätsmodelle seien ("Wie hätte unser Score in der Vergangenheit das tatsächliche Zahlungsverhalten vorhergesagt?"). Für die Schufa handle es sich um legitime Datenverarbeitung zur Produktentwicklung und Qualitätssicherung. | Wichtig für Ausgewogenheit: Die Schufa hat ein nachvollziehbares technisches Argument (Modell-Validierung braucht historische Vergleichsdaten) — die Kritik der Datenschützer richtet sich nicht gegen dieses Ziel an sich, sondern gegen die DSGVO-Speicherfristbegrenzung, die eine solche Praxis grundsätzlich einschränkt. Ein echter Zielkonflikt zwischen Modellqualität und Datenschutz, ähnlich wie bereits bei D1 (Apple/DMA-Interoperabilität) dokumentiert. |
| BSDC-B-FIN-2026-395 ✅ in KraftRelevanz 3C6, Masterplan | 17.03.2026 | Verbraucherzentrale — praktische Anleitung zur kostenlosen Selbstauskunft, neue Score-Skala Verbraucherzentrale Bundesverband Recherche: DC Quelle öffnen → | Der neue Schufa-Score reicht von 100 bis 999 Punkten, ab 776 Punkten gilt die Bonität als "hervorragend". Auskunfteien müssen erklären, wie der Score zustande kam, wenn er Grund für eine Ablehnung war (z. B. bei einem Mobilfunkvertrag). Kostenlose Selbstauskunft-Anfragen sind möglich — Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor kostenpflichtigen Angeboten, die denselben Zweck erfüllen. | Sehr praktischer Fund für einen Blackstone-Community-Guide: Die Verbraucherzentrale liefert direkt eine Anleitung, wie man kostenlos Auskunft verlangen kann — mit einer expliziten Warnung vor unnötigen Bezahlangeboten. Das passt hervorragend zum bereits im Masterplan angelegten Prinzip praktischer, handlungsorientierter Guides. |
| BSDC-B-GER-2012-397 ✅ in KraftRelevanz 3C7 | April 2012 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen historisches Ereignis 2012/2013, Wikipedia-Stand aktuell | Wikipedia — technischer Gesetzesinhalt, ursprüngliche vs. finale Fassung (Widerspruchslösung) Wikipedia Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Bundesinnenministerium hatte auf Wunsch von CDU/CSU und FDP bereits im April 2012 eine Formulierungshilfe vorgelegt, in der erstmals die "Widerspruchslösung" festgeschrieben war — Meldeämter dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben, SELBST WENN Bürger dem widersprochen hatten (nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf). Eine Protokollierung der erteilten Auskünfte war nicht vorgesehen und wird "folglich auch nicht durchgeführt". | Sehr wichtiger Function-Creep-Beleg: Der ursprünglich geplante Entwurf hätte sogar einen bereits erklärten Widerspruch von Bürgern ignorieren können — das wurde erst durch öffentlichen Druck (siehe DSGVO-Vorläufer-Debatte) nachträglich korrigiert. Zusätzlich fehlt bis heute eine Protokollierung, wer wann welche Meldedaten abgefragt hat — Bürger können also nicht nachvollziehen, wer ihre Adresse warum bekommen hat. |
| BSDC-B-GER-2026-398 ✅ in KraftRelevanz 3C7 | ohne Datum laufend aktualisiert | BfDI — aktuelle offizielle Rechtslage, Widerspruchsrechte im Detail Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Recherche: DC Quelle öffnen → | Eine Datenübermittlung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer der gewerbliche Zweck wird bei der Anfrage ausdrücklich angegeben. Auf das Widerspruchsrecht muss die Gemeinde mindestens einmal jährlich per ortsüblicher Bekanntmachung hinweisen — häufig also nur in einem lokalen Mitteilungsblatt, das kaum jemand liest. | Wichtige aktuelle Rechtslage: Die Grundregel ist inzwischen restriktiver als 2012 — Adresshandel ist grundsätzlich ausgeschlossen. ABER: Die Informationspflicht der Kommunen ist minimal (einmal jährlich in einem oft unbeachteten Mitteilungsblatt) — ein klassisches Beispiel für formal korrekte, aber praktisch wirkungslose Transparenz. |
| BSDC-B-GER-2026-400 ✅ in KraftRelevanz 3C7, Masterplan | 13.07.2012 | Stiftung Warentest / Verbraucherzentrale — praktischer Musterbrief für Widerspruch Stiftung Warentest, mit Verweis auf Musterbrief des Bundesverbands der Verbraucherzentralen Recherche: DC Quelle öffnen → | Bürger können schriftlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Datenweitergabe einlegen — das Amt trägt dann eine Übermittlungssperre ein. Für besonders gefährdete Personen (z. B. Staatsanwälte, die nicht von Straftätern gefunden werden wollen) gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Auskunftssperre. Einen kostenlosen Musterbrief bietet der Bundesverband der Verbraucherzentralen. | Sehr praktischer Baustein für einen Blackstone-Community-Guide: Es gibt einen fertigen, kostenlosen Musterbrief für den Widerspruch — eine der einfachsten und konkretesten "Sofort-Maßnahmen", die Blackstone seinen Mitgliedern empfehlen könnte, mit sehr geringem Aufwand und hoher Wirkung. |
| BSDC-B-FND-2026-401 ✅ in KraftRelevanz 3F1, Masterplan | 07.07.2026 | reichelt elektronik — Smart-Home-Studie 2026, 65% Nutzung, konkrete Sorgen-Prozentzahlen reichelt elektronik (Elektronikhändler), Studie mit 1.000 Befragten in Deutschland Recherche: DC Quelle öffnen → | 65% der 1.000 befragten deutschen Verbraucher nutzen mindestens ein smartes Gerät. Am beliebtesten: Multimedia-Geräte wie Smart-TVs (57%), gefolgt von Sprachassistenten wie Alexa/Google Home (46%) und Sicherheitslösungen (26%). 39% fürchten Hackerangriffe oder unbefugten Gerätezugriff, 35% haben Angst vor Datendiebstahl. Gleichzeitig legen 80% großen Wert auf regelmäßige Sicherheitsupdates, 79% auf verschlüsselte Datenübertragung. | Wichtige Größenordnung für Blackstones Masterplan-Kapitel 8 (Smart Home): Fast zwei Drittel der Deutschen nutzen bereits Smart-Home-Geräte — kein Nischenthema. Bemerkenswert: Die Sorge um Sicherheit (80% wollen Updates) übersteigt sogar die tatsächliche Kaufbereitschaft für mehr Privatsphäre — ein Hinweis darauf, dass viele Nutzer Sicherheitsbedenken haben, aber trotzdem kaufen, statt bewusst zu verzichten. |
| BSDC-B-FND-2024-402 ✅ in KraftRelevanz 3F1, Masterplan | 08.06.2024 | Surfshark "Smart Home Privacy Checker" — Alexa sammelt dreifachen Durchschnitt an Datenpunkten datensicherheit.de, mit Bezug auf Surfshark-Studie Recherche: DC Quelle öffnen → | Amazons "Alexa" sammelt 28 von 32 möglichen Datenpunkten — mehr als das Dreifache des Durchschnitts typischer Smart-Home-Geräte. Amazon und Google entwickelten die datenhungrigsten Apps in diesem Marktsegment. Eine von zehn Smart-Home-Apps nutzt die gesammelten Daten explizit für Nutzerverfolgung (Tracking). | Sehr konkrete, vergleichende Einzelzahl: Alexa sammelt nicht einfach "viele" Daten, sondern nachweislich das 3-fache dessen, was für die Funktion eigentlich nötig wäre, verglichen mit anderen Geräten derselben Kategorie. Wichtiger Hinweis zur Quellenkritik: Surfshark ist selbst ein VPN-Anbieter mit kommerziellem Interesse an Privacy-Ängsten — die Methodik (Zählung konkreter Datenpunkte pro App) ist aber nachvollziehbar und spezifisch genug, um als seriöse Grundlage zu gelten, nicht nur als Marketing-Behauptung. |
| BSDC-B-FND-2023-403 ✅ in KraftRelevanz 2F1, Masterplan | 25.10.2023 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Statista — 22,9 Millionen deutsche Haushalte mit internetverbundenem Smart-TV Statista, mit Bezug auf "die medienanstalten" (Gemeinsame Stelle Medien) Recherche: DC Quelle öffnen → | 2023 gab es in rund 22,9 Millionen deutschen Haushalten einen ans Internet angeschlossenen Smart-TV. | Konkrete Basiszahl für die Größenordnung des Smart-TV-Themas in Deutschland — über die Hälfte aller deutschen Haushalte (ca. 41 Millionen Gesamthaushalte) hat demnach bereits einen vernetzten Fernseher, mit potenziellem Zugriff auf Mikrofon/Kamera bei vielen Modellen. |
| BSDC-B-FND-2026-404 ✅ in KraftRelevanz 3F1, Masterplan | 18.06.2026 | Matter-Standard und lokale Datenverarbeitung als technische Lösung Fachportal, Vergleichsartikel Apple/Alexa/Google/Home Assistant Recherche: DC Quelle öffnen → | Apple Home und Home Assistant gelten als besonders datenschutzfreundlich, weil vieles lokal statt in der Cloud läuft. Der Matter-Standard sorgt zunehmend dafür, dass verschiedene Hersteller-Systeme zusammenwachsen und geräteübergreifend funktionieren, unabhängig vom gewählten Ökosystem. | Direkte Bestätigung der bereits im Masterplan (Kapitel 8) empfohlenen Home-Assistant-Lösung durch eine unabhängige, aktuelle Marktübersicht — sie wird explizit als eine der beiden datenschutzfreundlichsten Optionen genannt (neben Apple Home). Der Matter-Standard ist zusätzlich wichtig, weil er verhindert, dass sich Nutzer für immer an ein einzelnes (möglicherweise datenhungriges) Ökosystem binden müssen. |
| BSDC-B-KOM-2025-407 Relevanz 3A5 | ohne Datum | E-Mail-Verschlüsselung in der Praxis (PGP/OpenPGP vs. S/MIME, WKD/WKS) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Das BSI empfiehlt S/MIME primär für Behörden/Unternehmen, OpenPGP eher privat, hebt automatisierten Schlüsselaustausch via WKD/WKS hervor. | Offizielle BSI-Empfehlung, kein gesetzlicher Zwang zur E-Mail-Verschlüsselung. |
| BSDC-B-FIN-2026-412 Relevanz 4C1 | 24.03.2026 | Der digitale Euro: Startbereit werden für seine mögliche Einführung Europäische Zentralbank, Piero Cipollone Recherche: DC Quelle öffnen → | Neue Projektphase bis Ende 2027, Pilotbetrieb ab zweiter Jahreshälfte 2027, mögliche erste Ausgabe bis 2029. | EZB erklärt Fahrplan zum digitalen Euro. Belegt NICHT konkrete technische Datenschutz-Umsetzung. |
| BSDC-B-FIN-2026-413 Relevanz 4C1 | ohne Datum | Kontenabrufverfahren – wer darf Kontostammdaten abrufen Bundeszentralamt für Steuern Recherche: DC Quelle öffnen → | Gesetzlich benannte Stellen können auf Basis von § 93 AO Kontostammdaten beim BZSt abrufen; Transaktionsdaten/Kontostände ausgeschlossen. | Erklärt, wer Kontostammdaten abfragen darf. Belegt NICHT die tatsächliche Zahl jährlicher Abrufe. |