Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-FND-2022-2176
Relevanz 3Ransomware, Kritische-Infrastruktur
21.07.2022
Conti-Ransomware-Angriff auf Costa Rica: Erster nationaler Notstand wegen Cyberangriff
BleepingComputer
Recherche: DC
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Die Gruppe Conti verschaffte sich am 11.04.2022 über kompromittierte VPN-Zugangsdaten Zugang zum costa-ricanischen Finanzministerium und exfiltrierte rund 672 GB Daten, bevor sie die Systeme verschlüsselte. Der Angriff weitete sich auf mehrere Regierungsbehörden aus. Conti forderte zunächst 10, später 20 Millionen US-Dollar. Am 08.05.2022 rief Präsident Rodrigo Chaves als erstes Staatsoberhaupt weltweit wegen eines Cyberangriffs den nationalen Notstand aus.

Wie viele Regierungsbehörden konkret betroffen waren, wird unterschiedlich beziffert. Der zeitgleiche, separate Angriff der Gruppe Hive auf die Sozialversicherung CCSS ist ein eigenständiges Ereignis, das in Berichten teils vermischt wird.

BSDC-J-IDN-2023-2177
Relevanz 3DNA-Datenbanken, Credential-Stuffing
06.10.2023
23andMe-Hack: Hacker veröffentlicht DNA-Daten von Millionen Nutzern nach Abstammung sortiert
The Record (Recorded Future News)
Recherche: DC
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Am 01.10.2023 veröffentlichte ein Hacker unter dem Pseudonym Golem im Forum BreachForums einen Datensatz mit Profildaten von rund einer Million 23andMe-Nutzern aschkenasisch-jüdischer Abstammung. Kurz darauf bot ein weiterer Nutzer einen Datensatz zu mehr als 300.000 Nutzern chinesischer Abstammung an. Insgesamt standen Profildaten von knapp 7 Millionen Nutzern zum Verkauf. 23andMe führte den Vorfall auf einen Credential-Stuffing-Angriff zurück, über den Angreifer via der Funktion DNA Relatives auch verknüpfte Profile auslesen konnten.

Die Identität hinter dem Pseudonym Golem und ein mögliches gezieltes Motiv sind nicht abschließend geklärt. Diese Quelle behandelt ausschließlich den Datendiebstahl von Oktober 2023, nicht die spätere Insolvenz von 23andMe.

BSDC-J-FND-2005-2178
Relevanz 3Staaten-Datenfluesse, Cybercrime
29.08.2005
Titan Rain: Chinesische Cyberspionage gegen US-Regierungs- und Verteidigungsnetzwerke
TIME Magazine
Recherche: DC
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Das FBI vergab den Codenamen Titan Rain für eine Serie von Cyberangriffen auf US-Netzwerke, die laut TIME-Recherche im September 2003 mit einem Einbruch bei Lockheed Martin begann und sich bis mindestens 2005 fortsetzte. Als betroffene Ziele nennt die Quelle unter anderem die Sandia National Laboratories, die NASA und das Arsenal Redstone. Die Angreifer kopierten gezielt Dateien und leiteten sie über Zwischenstationen in Südkorea, Hongkong und Taiwan nach Festlandchina weiter.

Ob die Angriffe direkt von der chinesischen Regierung gesteuert wurden, blieb ausdrücklich offen. Der genaue Gesamtumfang der entwendeten Daten sowie eine vollständige Liste aller betroffenen Behörden ist nicht abschließend beziffert.

BSDC-B-FND-2009-2179
Relevanz 3Cyberspionage, Staatliche-Ueberwachung
28.03.2009
GhostNet: Aufdeckung eines globalen Cyberspionage-Netzwerks durch Citizen Lab
Information Warfare Monitor (Citizen Lab, Universität Toronto)
Recherche: DC
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Der Bericht Tracking GhostNet dokumentiert nach zehnmonatiger Untersuchung ein Cyberspionage-Netzwerk mit über 1.295 infizierten Rechnern in 103 Ländern. Rund 30 Prozent der betroffenen Systeme galten als hochwertige Ziele, darunter Außenministerien und Botschaften. Die Angreifer erlangten Zugriff auf Dokumente aus dem privaten Büro des Dalai Lama, die Schadsoftware erlaubte auch die Fernsteuerung von Webcams und Mikrofonen.

Die Verfasser stellen ausdrücklich klar, dass die genaue Identität der Angreifer nicht bekannt ist. Die technischen Spuren führten mehrheitlich zu Servern in China, eine gesicherte staatliche Urheberschaft wurde jedoch nicht nachgewiesen und von China zurückgewiesen.

BSDC-P-FND-2022-2180
Relevanz 3Ransomware, Kritische-Infrastruktur
02.04.2022
Nordex Group von Cybersicherheitsvorfall betroffen
Nordex SE
Recherche: DC
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Die IT-Sicherheit der Nordex Group stellte am 31.03.2022 fest, dass das Unternehmen Ziel eines Cybersicherheitsvorfalls war. Als Vorsichtsmaßnahme wurden IT-Systeme mehrerer Geschäftsbereiche an verschiedenen Standorten abgeschaltet und der Fernzugriff auf vertraglich betreute Windturbinen deaktiviert. Die Turbinen liefen nach ersten Erkenntnissen unbeeinträchtigt weiter.

Die genaue Zahl der betroffenen Standorte und das Ausmaß des Datenabflusses sind nicht offiziell spezifiziert. Die Ransomware-Gruppe Conti reklamierte den Angriff laut Medienberichten für sich, dies wurde von Nordex nicht explizit bestätigt.

BSDC-J-IDN-2016-2181
Relevanz 3Industriespionage, Cyberangriff
08.12.2016
Monatelanger Cyberangriff auf Thyssenkrupp mit mutmaßlich staatlicher Unterstützung
heise online
Recherche: DC
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Thyssenkrupp bestätigte am 08.12.2016 einen im Frühjahr 2016 begonnenen Cyberangriff auf Firmennetzwerke, der Standorte in Europa, Indien, Argentinien und den USA sowie das Stahlwalzwerk Hohenlimburg betraf. Die interne IT-Abwehr benötigte rund sechs Monate, um die Angreifer zu verdrängen, und stufte deren Ausrüstung als staatlich unterstützt ein. Die Angreifer stammten mutmaßlich aus China oder einem anderen südostasiatischen Land.

Eine eindeutige Zuordnung zu einem staatlichen Akteur oder einer bestimmten Hackergruppe ist nicht offiziell bestätigt. Thyssenkrupp machte keine genauen Angaben, welche und wie viele Daten konkret entwendet wurden.

BSDC-J-FND-2016-2182
Relevanz 3IT-Sicherheit, IoT-Botnetz
30.11.2016
Telekom-Router-Ausfall 2016: Fehlgeschlagene Mirai-Attacke auf 900.000 Anschlüsse
heise online
Recherche: DC
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Am 27.11.2016 fielen bei der Deutschen Telekom zeitweise rund 900.000 Internetanschlüsse aus, betroffen waren vor allem Speedport-Router. Ursache war eine weltweite Angriffswelle über das Fernwartungsprotokoll TR-069/TR-064 auf Port 7547, basierend auf einer modifizierten Mirai-Variante. Die Speedport-Router waren für die Lücke nicht anfällig, brachen aber unter der Last der Angriffsanfragen zusammen.

Der Anteil der direkt durch die Schadsoftware ausgefallenen Anschlüsse gegenüber netzwerküberlastungsbedingten Ausfällen ist nicht abschließend quantifizierbar. Spätere Entwicklungen wie eine Festnahme in Großbritannien Anfang 2017 sind nicht Bestandteil dieser Quelle.

BSDC-B-FND-2016-2183
Relevanz 3Kritische-Infrastruktur, ICS-SCADA-Sicherheit
18.03.2016
Analyse des Cyberangriffs auf das ukrainische Stromnetz (BlackEnergy, Dezember 2015)
SANS Institute (ICS) und E-ISAC
Recherche: DC
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Am 23.12.2015 kam es in der Westukraine zu einem Cyberangriff auf drei regionale Energieversorger. Angreifer nutzten die Schadsoftware BlackEnergy 3, die per Spearphishing platziert worden war. Rund 30 Umspannwerke wurden ferngesteuert abgeschaltet, wodurch etwa 230.000 Menschen für ein bis sechs Stunden ohne Strom waren, der weltweit erste bekannte erfolgreiche Cyberangriff auf ein Stromnetz.

Die konkrete Urheberschaft ist nicht gerichtsfest bewiesen. Sicherheitsforscher ordnen den Angriff der Gruppe Sandworm zu, die mit dem russischen Militärgeheimdienst GRU in Verbindung gebracht wird, der Bericht selbst nimmt keine offizielle Attribution vor.

BSDC-J-FND-2025-2184
Relevanz 3IT-Sicherheit, NIS2
14.11.2025
Verspätetes NIS2-Umsetzungsgesetz: Bundestag beschließt Cybersicherheitsgesetz über ein Jahr nach EU-Frist
Security-Insider (Vogel IT-Medien)
Recherche: DC
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Der Bundestag verabschiedete am 13.11.2025 das NIS2-Umsetzungsgesetz. Die EU-Umsetzungsfrist war bereits am 17.10.2024 abgelaufen, sodass Deutschland über ein Jahr im Verzug war und die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Nach Zustimmung des Bundesrats am 21.11.2025 trat das Gesetz am 06.12.2025 in Kraft und verpflichtet rund 29.850 Unternehmen aus kritischen Sektoren zu verstärkten Cybersicherheitsmaßnahmen.

Ob die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren nach Inkrafttreten formell einstellte, ist offen. Die vollständige praktische Umsetzung durch die betroffenen Unternehmen war zum Recherchezeitpunkt noch nicht abschließend belegt.

BSDC-P-FND-2023-2185
Relevanz 3DSGVO-Schadensersatz, EuGH-Urteil
04.05.2023
EuGH-Urteil Österreichische Post: Grundvoraussetzungen für DSGVO-Schadensersatz
Gerichtshof der Europäischen Union
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Der EuGH entschied am 04.05.2023 in der Rechtssache C-300/21, dass ein bloßer DSGVO-Verstoß allein noch keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 82 begründet. Der Anspruch setzt drei kumulative Voraussetzungen voraus: einen Verstoß, einen dadurch entstandenen materiellen oder immateriellen Schaden und einen ursächlichen Zusammenhang. Der EuGH stellte klar, dass ein immaterieller Schaden keine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten muss. Anlass war die Klage eines Österreichers, dem die Post AG per Algorithmus ohne Einwilligung eine Parteiaffinität zugeschrieben hatte.

Der EuGH entscheidet in Vorabentscheidungsverfahren nicht über den konkreten Streitfall, das blieb dem Obersten Gerichtshof Österreichs überlassen. Nach welchen Kriterien die Höhe eines immateriellen Schadens zu bemessen ist, ließ der EuGH offen und verwies auf die Mitgliedstaaten.

BSDC-P-GER-2024-2186
Relevanz 3Datenschutz, DSGVO-Schadensersatz
18.11.2024
BGH-Urteil zum Facebook-Scraping-Vorfall: Kontrollverlust als Schaden
Bundesgerichtshof
Recherche: DC
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Der BGH entschied am 18.11.2024 (Az. VI ZR 10/24) im ersten Leitentscheidungsverfahren über Ansprüche aus dem Facebook-Scraping-Vorfall von 2021, bei dem Daten von rund 533 Millionen Nutzern offengelegt wurden. Der BGH bestätigte, dass bereits der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO begründen kann, ohne konkreten Missbrauch nachweisen zu müssen. Der Vorsitzende Richter nannte für den bloßen Kontrollverlust eine Größenordnung von etwa 100 Euro und verwies die Sache zurück an das OLG Köln.

Der Betrag von rund 100 Euro ist eine richterliche Orientierungsgröße, keine feste Summe für alle Fälle. Wie sich die Entscheidung auf tausende weitere anhängige Parallelverfahren auswirkt, ist nicht abschließend geklärt, da diese jeweils neu bewertet werden müssen.

BSDC-B-GER-2025-2187
Relevanz 3Gesichtserkennung, EU-KI-Verordnung
01.02.2025
EU-KI-Verordnung: Verbot der Echtzeit-Gesichtserkennung durch die Polizei tritt in Kraft
AlgorithmWatch
Recherche: DC
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Seit dem 02.02.2025 gelten die Verbote aus Artikel 5 der EU-KI-Verordnung. Darunter fällt der Einsatz biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum durch Strafverfolgungsbehörden, der grundsätzlich untersagt ist. Ausnahmen bestehen nur eng begrenzt, etwa bei der Suche nach vermissten Kindern. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Nicht vom Verbot erfasst ist die nachträgliche biometrische Fernidentifizierung, wofür bereits ein begründeter Tatverdacht genügt, was Bürgerrechtsorganisationen als Schlupfloch kritisieren. Belastbare Zahlen zu tatsächlichen Anwendungsfällen liegen nicht vor.

BSDC-P-GER-2023-2188
Relevanz 3Ueberwachung, Gesundheitsdaten
21.11.2023
Palantir erhält 330-Millionen-Pfund-Vertrag für NHS Federated Data Platform
NHS England
Recherche: DC
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NHS England vergab im November 2023 den Vertrag für die landesweite Federated Data Platform an ein von Palantir Technologies UK geführtes Konsortium mit Accenture, PwC und weiteren Partnern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren und ein Investitionsvolumen von bis zu 330 Millionen Pfund. Die Plattform soll Daten aus bis zu 240 NHS-Organisationen zusammenführen, um Wartelisten zu verkürzen.

Wie hoch der tatsächlich ausgezahlte Betrag im Vergleich zum Maximalvolumen ausfällt, ist offen. Dieser Eintrag betrifft ausdrücklich den 2023 abgeschlossenen Langzeitvertrag, nicht den früheren Notfallvertrag von 2020 zum COVID-19 Data Store.

BSDC-J-KOM-2018-2189
Relevanz 3CLOUD-Act, US-Datenzugriff-Auslandsserver
02.04.2018
CLOUD Act 2018: US-Zugriff auf Auslandsdaten per Gerichtsbeschluss
diginomica
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Der CLOUD Act wurde am 23.03.2018 von Präsident Trump unterzeichnet. Er verpflichtet US-Technologieunternehmen, gespeicherte Nutzerdaten auf richterliche Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, ob die Server in den USA oder im Ausland stehen. Anlass war der Rechtsstreit USA gegen Microsoft. Microsoft, Apple, Google und Facebook unterstützten die Ausarbeitung des Gesetzes, das zugleich bilaterale Abkommen für den Datenzugriff ermöglicht.

Wie oft US-Behörden seit 2018 tatsächlich per CLOUD-Act-Anordnung auf im Ausland gespeicherte Daten zugegriffen haben, ist nicht dokumentiert. Der Konflikt mit der DSGVO ist bislang nicht abschließend gerichtlich geklärt.

BSDC-P-KOM-2018-2190
Relevanz 3CLOUD-Act, Cloud-Provider-Herausgabe
17.04.2018
USA gegen Microsoft: Rechtsstreit um E-Mail-Daten in Irland und der CLOUD Act
U.S. Supreme Court
Recherche: DC
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Im Dezember 2013 verlangte ein US-Bundesrichter von Microsoft die Herausgabe von E-Mail-Inhalten, die in einem Rechenzentrum in Dublin gespeichert waren. Microsoft focht dies an, am 14.07.2016 entschied das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks zugunsten von Microsoft. Am 17.04.2018 erklärte der Supreme Court den Fall für gegenstandslos, nachdem der CLOUD Act eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen hatte und das Justizministerium einen neuen Durchsuchungsbeschluss erwirkte.

Da der Supreme Court den Fall wegen Gegenstandslosigkeit nicht in der Sache entschied, bleibt offen, wie er über die extraterritoriale Reichweite von US-Durchsuchungsbeschlüssen geurteilt hätte.

BSDC-P-IDN-2012-2191
Relevanz 3Tracking-Cookies, FTC-Durchsetzung
09.08.2012
FTC-Bußgeld gegen Google wegen Umgehung der Safari-Cookie-Blockade
Federal Trade Commission (FTC)
Recherche: DC
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Google zahlte 2012 eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen US-Dollar an die FTC wegen Umgehung der Cookie-Blockade im Safari-Browser trotz gegenteiliger Zusicherungen. Die FTC wertete dies als Verstoß gegen eine frühere Vergleichsvereinbarung von Oktober 2011 im Google-Buzz-Fall. Die Kommission stimmte am 09.08.2012 mit 4 zu 1 Stimmen für die Einigung.

Der Vergleich enthielt kein Schuldeingeständnis von Google. Wie viele Safari-Nutzer konkret betroffen waren, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor.

BSDC-P-IDN-2017-2192
Relevanz 3Datenschutz, Standortueberwachung
15.08.2017
FTC-Vergleich mit Uber wegen irreführender Datenschutzzusagen und God View
U.S. Federal Trade Commission (FTC)
Recherche: DC
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Die FTC gab am 15.08.2017 einen Vergleich mit Uber bekannt. Die Behörde warf Uber vor, Nutzer getäuscht zu haben, indem das Unternehmen behauptete, den internen Mitarbeiterzugriff auf Standortdaten streng zu kontrollieren. Konkret nannte die FTC das interne Tool God View, mit dem Mitarbeiter Echtzeit-Standorte von Fahrern und Kunden einsehen konnten. Uber verpflichtete sich zu einem umfassenden Datenschutzprogramm und unabhängigen Audits über 20 Jahre.

Der Vergleich von 2017 sah keine Geldstrafe vor. Die FTC erweiterte diesen Vergleich 2018, nachdem bekannt wurde, dass Uber einen Datenschutzvorfall aus 2016 während des laufenden Verfahrens verschwiegen hatte, dieser spätere Vergleich ist nicht Gegenstand dieser Quelle.

BSDC-J-IDN-2017-2193
Relevanz 3Yahoo-Datenlecks, Unternehmensuebernahme
21.02.2017
Verizon senkt Kaufpreis für Yahoo um 350 Millionen Dollar nach Datenlecks
TechCrunch
Recherche: DC
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Verizon und Yahoo gaben am 21.02.2017 bekannt, den vereinbarten Kaufpreis für Yahoos Kerngeschäft um 350 Millionen US-Dollar zu senken, von rund 4,83 auf etwa 4,48 Milliarden US-Dollar. Grund waren die zuvor bekannt gewordenen Datenlecks bei Yahoo mit rund 500 Millionen bzw. über einer Milliarde betroffenen Konten. In der geänderten Vereinbarung teilen sich Verizon und Yahoo bestimmte rechtliche Haftungsrisiken aus den Datenlecks.

Eine genaue, offiziell bestätigte Berechnungsgrundlage für die Summe von 350 Millionen Dollar ist nicht dokumentiert. Der endgültige Abschluss der Transaktion erfolgte erst im Juni 2017.

BSDC-P-FND-2020-2194
Relevanz 3Datenschutzrecht-USA, Verbraucherdatenschutz
06.01.2020
Inkrafttreten des California Consumer Privacy Act (CCPA)
California Department of Justice
Recherche: DC
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Der California Consumer Privacy Act trat am 01.01.2020 in Kraft. Das Gesetz gewährt Verbrauchern in Kalifornien ein Auskunftsrecht, ein Löschrecht und ein Widerspruchsrecht gegen den Verkauf ihrer personenbezogenen Daten. Es gilt für Unternehmen mit mehr als 25 Millionen US-Dollar Jahresumsatz oder mit Kauf/Verkauf der Daten von mindestens 50.000 Verbrauchern.

Wie viele Beschwerden oder Bußgelder es im ersten Jahr nach Inkrafttreten gab, wird hier nicht beziffert. Die spätere Verschärfung durch die California Privacy Rights Act ab 2023 ist nicht Gegenstand dieser Quelle.

BSDC-P-IDN-2024-2195
Relevanz 3EUDI-Wallet, Digitale-Identitaet
11.04.2024
EU-Verordnung 2024/1183: Rechtsrahmen für die Europäische Digitale Identität (eIDAS 2.0)
Europäisches Parlament und Rat der EU
Recherche: DC
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Die Verordnung (EU) 2024/1183 vom 11.04.2024 ändert die bisherige eIDAS-Verordnung und schafft den Rechtsrahmen für die European Digital Identity Wallet. Sie trat am 20.05.2024 in Kraft und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Ab 2027 müssen öffentliche Stellen und bestimmte private Unternehmen die Wallet zur Identifizierung akzeptieren.

Viele Detailregelungen werden erst durch spätere Durchführungsrechtsakte festgelegt. Der umstrittene Artikel 45 zur Web-Browser-Vertrauensliste ist gesondert dokumentiert und nicht Gegenstand dieser Quelle.

BSDC-P-IDN-2024-2196
Relevanz 3Multistate-Vergleich, Datenpanne-Hotelbranche
09.10.2024
Multistate-Vergleich der US-Bundesstaaten mit Marriott wegen Starwood-Datenpanne
Office of the Attorney General New Jersey
Recherche: DC
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Am 09.10.2024 gab eine Koalition von Generalstaatsanwälten zahlreicher US-Bundesstaaten einen Vergleich mit Marriott wegen der Starwood-Datenpannen bekannt. Marriott zahlt insgesamt 52 Millionen US-Dollar. Der Vergleich betrifft den Starwood-Datenbruch von 2014 bis 2018 mit rund 131,5 Millionen betroffenen US-Datensätzen sowie eine weitere Kompromittierung 2018 bis 2020. Marriott verpflichtet sich zu einem CISO, Verschlüsselung und Mehrfaktor-Authentifizierung.

Die genaue Zahl der beteiligten Jurisdiktionen wird unterschiedlich angegeben. Der Vergleich ist rechtlich eigenständig und nicht mit der ICO-Buße von 2020 oder dem separaten FTC-Vergleich zu verwechseln.

BSDC-J-IDN-2017-2197
Relevanz 3Ueberwachung, Vernetztes-Spielzeug
17.02.2017
Bundesnetzagentur verbietet Spionagepuppe My Friend Cayla
heise online
Recherche: DC
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Die Bundesnetzagentur erklärte im Februar 2017 die vernetzte Kinderpuppe My Friend Cayla wegen ihrer Aufnahmefunktion zu einem verbotenen Spionagegerät und stufte sie als unerlaubte Sendeanlage ein. Grund war eine ungesicherte Bluetooth-Verbindung zum Mikrofon. Besitz, Herstellung und Vertrieb der Puppe wurden für illegal erklärt. Das Verwaltungsgericht Köln wies einen Eilantrag des Vertreibers im Mai 2017 zurück.

Wie viele der verkauften Puppen tatsächlich vernichtet wurden, ist offen, die Behörde verzichtete auf Kontrollen in Privathaushalten. Ob strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einzelne Vertreiber durchgeführt wurden, ist nicht dokumentiert.

BSDC-J-GER-2015-2198
Relevanz 3IoT-Kinderspielzeug, Sprachaufzeichnung
17.03.2015
Hello Barbie: WLAN-Puppe zeichnet Kindergespräche auf und sendet sie an Cloud-Server
heise online
Recherche: DC
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Mattel kündigte 2015 mit Hello Barbie eine internetfähige, sprachgesteuerte Puppe an, die per Mikrofon Kindergespräche aufzeichnet und über WLAN an Cloud-Server des Partners ToyTalk überträgt, wo sie ausgewertet werden. Die Organisation Campaign for a Commercial-Free Childhood kritisierte, sensible Daten über Kinder könnten für Marketingzwecke missbraucht werden. ToyTalk erklärte, gesammelte Daten würden nicht für Werbung genutzt.

Der Artikel dokumentiert nur die Ankündigung vor dem Marktstart im Herbst 2015. Spätere Sicherheitslücken und eine im Dezember 2015 eingereichte Sammelklage wegen COPPA-Verstößen sind nicht Gegenstand dieser Quelle.

BSDC-P-GER-2019-2199
Relevanz 3Recht-auf-Vergessen, EU-Grundrechtecharta
06.11.2019
Recht auf Vergessen I und II: BVerfG klärt Prüfungsmaßstab Grundgesetz oder EU-Grundrechtecharta
Bundesverfassungsgericht
Recherche: DC
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 06.11.2019 in zwei zeitgleich verkündeten Beschlüssen über den Prüfungsmaßstab für Verfassungsbeschwerden. In Recht auf Vergessen I (1 BvR 16/13, Klage gegen ein Online-Pressearchiv wegen jahrzehntealter Mordberichterstattung) bekräftigte das Gericht, dass es innerstaatliches Recht mit unionsrechtlichem Gestaltungsspielraum primär an den Grundrechten des Grundgesetzes prüft. In Recht auf Vergessen II (1 BvR 276/17, Streit einer Geschäftsführerin mit Google um einen Suchmaschinenlink zu einem TV-Beitrag) legte das Gericht erstmals fest, dass es bei unionsrechtlich vollständig vereinheitlichtem Recht stattdessen die Charta der Grundrechte der EU als Prüfungsmaßstab heranzieht.

Diese Quelle ist die Pressemitteilung Nr. 84/2019 zu Recht auf Vergessen II. Nach welchen trennscharfen Kriterien im Einzelfall zwischen gestaltungsoffenem und vollständig vereinheitlichtem Unionsrecht abzugrenzen ist, bleibt offen. Wie viele spätere Verfassungsbeschwerden sich seither ausdrücklich auf die EU-Grundrechtecharta stützen, ist nicht beziffert.

BSDC-P-FIN-2010-2200
Relevanz 3Operation-Payback, DDoS-Angriffe
19.07.2011
Operation Payback: US-Anklage gegen Anonymous-Mitglieder wegen DDoS-Angriffen auf PayPal
U.S. Department of Justice, Office of Public Affairs
Recherche: DC
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Nachdem PayPal im Dezember 2010 wegen der Veröffentlichung von US-Depeschen durch WikiLeaks das Spendenkonto der Plattform gesperrt hatte, führte das Kollektiv Anonymous unter dem Namen Operation Payback DDoS-Angriffe gegen die PayPal-Server durch. Die Angriffe dauerten laut Anklage vom 6. bis 10. Dezember 2010. Am 19.07.2011 gab das US-Justizministerium die Festnahme von 14 mutmaßlichen Beteiligten sowie mehr als 35 Durchsuchungen bekannt, begleitet von weiteren Festnahmen in Großbritannien und den Niederlanden.

Die Pressemitteilung bezieht sich ausschließlich auf die Anklage im Zusammenhang mit PayPal. Angriffe gegen Visa, Mastercard und weitere Zahlungsdienstleister sind hier nicht mit einer Anklage belegt. Eine Anklage stellt rechtlich nur eine Vorwurfserhebung dar, es gilt die Unschuldsvermutung. Der individuelle Tatbeitrag der Beschuldigten wird nicht beziffert.