Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-FIN-2019-2251
Relevanz 3Troika-Laundromat, Geldwaesche, Russland-Offshore
04.03.2019
Troika Laundromat: OCCRP deckt 4,6-Milliarden-Dollar-Geldwäschesystem der Moskauer Investmentbank Troika Dialog auf
Organized Crime and Corruption Reporting Project (OCCRP), mit 21 internationalen Medienpartnern
Recherche: DC
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Am 04.03.2019 veröffentlichte das OCCRP die Recherche Troika Laundromat, basierend auf einem Leak von über 1,3 Millionen Banktransaktionen. Die Investmentbank Troika Dialog unter Leitung von Ruben Vardanyan richtete zwischen 2006 und Anfang 2013 mindestens 75 Briefkastenfirmen ein, über die rund 4,6 Milliarden Dollar aus Russland ins Ausland flossen. Korrespondenzbanken wie Deutsche Bank, Raiffeisen Bank International und Commerzbank leiteten Zahlungen weiter. Unter den Empfängern war laut OCCRP der Cellist Sergei Roldugin, ein Vertrauter von Wladimir Putin, der mehr als 69 Millionen Dollar erhielt.

Die genaue Gesamtsumme wird unterschiedlich beziffert, teils als 4,6 Milliarden Dollar Zufluss, teils als 8,8 Milliarden Dollar Gesamttransaktionsvolumen inklusive interner Scheingeschäfte. Welcher Anteil der Gelder aus Straftaten stammte, ist nicht abschließend geklärt. Strafrechtliche Konsequenzen gegen Ruben Vardanyan sind öffentlich nicht dokumentiert.

BSDC-J-KOM-2025-2252
Relevanz 3Kabel-Sabotage, Schattenflotte, Kritische-Infrastruktur
03.10.2025
Ostsee-Kabelsabotage: Finnisches Gericht weist Anklage gegen Tanker Eagle S mangels Zuständigkeit ab
Yle News (Finnischer Rundfunk)
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Am 25.12.2024 wurden in der Ostsee das Untersee-Stromkabel Estlink 2 sowie mehrere Telekommunikationskabel beschädigt. Finnische Behörden brachten den unter der Flagge der Cookinseln fahrenden Öltanker Eagle S auf, dessen Anker rund 90 Kilometer über den Meeresgrund geschleift hatte. Im August 2025 erhob die finnische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den georgischen Kapitän und zwei weitere Offiziere. Am 03.10.2025 stellte das Bezirksgericht Helsinki das Verfahren ein, da die mutmaßliche Tat außerhalb finnischer Hoheitsgewässer stattfand und laut Seerechtsübereinkommen der Flaggenstaat zuständig sei.

Ob die Kabelbeschädigung vorsätzliche Sabotage oder ein Unfall war, wurde durch das Urteil nicht geklärt, das Gericht entschied nur über die Zuständigkeit. Eine Weisung russischer Stellen an die Besatzung ist nicht belegt. Die Einordnung der Eagle S als Teil der russischen Schattenflotte ist keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

BSDC-P-FIN-2023-2253
Relevanz 3Wirecard, Wirtschaftspruefung, Anlegerklagen
31.03.2023
Wirecard-Prüfungsskandal: APAS sanktioniert EY, Anleger klagen auf Schadensersatz
APAS (Abschlussprüferaufsichtsstelle) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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Die APAS stellte am 31.03.2023 fest, dass Ernst & Young (EY) bei den Prüfungen der Wirecard-Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 gegen Berufspflichten verstoßen hat. Gegen fünf Wirtschaftsprüfer verhängte die APAS Geldbußen zwischen 23.000 und 300.000 Euro, gegen EY eine Geldbuße von 500.000 Euro sowie ein zweijähriges Verbot neuer Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Parallel fordern geschädigte Anleger vor dem Landgericht München I Schadensersatz von EY, unter anderem eine Klage von mehr als 700 Millionen Euro. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied am 28.02.2025, dass die von EY erteilten Bestätigungsvermerke keine Kapitalmarktinformation im Sinne des KapMuG darstellen.

Ob und in welcher Höhe EY den geschädigten Anlegern zivilrechtlich haftet, ist nicht abschließend geklärt. Die Entscheidung vom 28.02.2025 hat den gebündelten Schadensersatzforderungen nur die prozessuale Grundlage im Musterverfahren entzogen, betroffene Anleger müssen seither einzeln klagen. Die tatsächliche Gesamtschadenshöhe ist umstritten.

BSDC-P-FND-2018-2254
Relevanz 3Whistleblower-Leaks, Espionage-Act, NSA
23.08.2018
Reality Winner: NSA-Vertragsangestellte wegen Weitergabe eines Geheimdokuments zu Russlands Wahleinmischung an The Intercept verurteilt
U.S. Department of Justice (Office of Public Affairs)
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Die ehemalige NSA-Vertragsangestellte Reality Winner druckte im Mai 2017 bei ihrem Arbeitgeber Pluribus International auf dem Militärstützpunkt Fort Gordon ein als geheim eingestuftes NSA-Dokument aus und schickte es anonym an das Onlinemedium The Intercept. Das Dokument beschrieb einen Cyberangriff des russischen Militärgeheimdienstes GRU auf einen Wahlsoftware-Anbieter in Florida sowie mehrere lokale Wahlbehörden kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016. Das FBI verhaftete Winner am 03.06.2017. Sie bekannte sich am 26.06.2018 in einem Anklagepunkt nach dem Espionage Act schuldig und wurde am 23.08.2018 zu 63 Monaten Haft verurteilt, laut US-Justizministerium die längste je verhängte Strafe für die Weitergabe von Regierungsinformationen an Medien. Sie kam am 14.06.2021 vorzeitig frei.

Nicht offiziell bestätigt ist, auf welchem genauen Weg das FBI Winner als Quelle identifizierte. Vielfach berichtet wird eine Rolle gelber Mikropunkte im Druckerausdruck, eine offizielle behördliche Bestätigung dieser Rekonstruktion liegt jedoch nicht vor. Ob die Veröffentlichung tatsächlich laufende Ermittlungen gefährdete, wurde nie vor Gericht geprüft.

BSDC-J-GER-2025-2255
Relevanz 3Palantir, Project-Maven, Militaer-KI
23.05.2025
Project Maven: Palantirs KI-gestützte Zielerfassung für das Pentagon
Brandi Vincent, DefenseScoop
Recherche: DC
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Project Maven wurde am 26.04.2017 per Memo des stellvertretenden US-Verteidigungsministers Robert Work gegründet, um per Computer Vision und maschinellem Lernen Drohnen- und Satellitenvideos automatisiert auf militärische Ziele auszuwerten. Ursprünglicher KI-Partner war Google, das den Vertrag nach internen Mitarbeiterprotesten 2018 nicht verlängerte. Ab 2019 übernahm Palantir Technologies die Rolle als zentraler KI-Anbieter und entwickelte das Maven Smart System. Nach einem fünfjährigen Vertrag über bis zu 480 Millionen US-Dollar im Mai 2024 erhöhte das Pentagon die Obergrenze im Mai 2025 um 795 Millionen auf rund 1,3 Milliarden US-Dollar bis 2029. Mehr als 20.000 aktive Anwender nutzten das System bereits in über 35 militärischen Software-Werkzeugen.

Wie viele der erkannten Objekte tatsächlich zu Angriffsentscheidungen führten, ist nicht belegt, das Pentagon veröffentlicht keine operativen Details. Der ursprüngliche Google-Vertragswert ist umstritten, öffentlich mit rund 9 Millionen Dollar beziffert, intern laut geleakten E-Mails mit Wachstumspotenzial auf bis zu 250 Millionen jährlich. Eine gerichtliche Feststellung einer Rechtsverletzung durch Maven selbst liegt bislang nicht vor.

BSDC-B-GER-2022-2256
Relevanz 3Clearview-AI, Gesichtserkennung, CNIL
17.10.2022
Clearview AI: CNIL verhängt 20 Millionen Euro Bußgeld in Frankreich
CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertes)
Recherche: DC
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Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte am 17.10.2022 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro gegen Clearview AI, das ohne Rechtsgrundlage rund 20 Milliarden Fotos von Webseiten gesammelt und daraus eine Gesichtserkennungs-Suchmaschine betrieben hatte. Die CNIL stellte Verstöße gegen die DSGVO fest: Verarbeitung sensibler biometrischer Daten ohne Rechtsgrundlage sowie mangelnde Umsetzung der Betroffenenrechte. Bereits im November 2021 hatte die CNIL Clearview AI aufgefordert, die Datenerhebung einzustellen. Da das Unternehmen die Anordnung weiterhin nicht befolgte, verhängte die CNIL im Mai 2023 zusätzlich ein Zwangsgeld von 5,2 Millionen Euro.

Ob Clearview AI die Bußgelder tatsächlich gezahlt hat, ist nicht belegt. Das Unternehmen hat in Frankreich keine Niederlassung und keine bekannten Vermögenswerte, weshalb die Vollstreckung fraglich bleibt. Diese Quelle behandelt ausschließlich das französische Verfahren, parallele Verfahren in anderen Ländern sind eigenständige Vorgänge.

BSDC-S-GER-2017-2257
Relevanz 3Gesundheitsdaten, NHS-DeepMind-Skandal, Datenschutzrecht-Grossbritannien
03.07.2017
Google DeepMind und Royal Free Hospital: ICO stellt Verstoß gegen britisches Datenschutzrecht fest
Information Commissioner's Office (ICO), Vereinigtes Königreich
Recherche: DC
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Der Royal Free London NHS Foundation Trust übergab 2015 die Gesundheitsdaten von rund 1,6 Millionen Patienten an Google DeepMind, um die App Streams zur Erkennung von akutem Nierenversagen klinisch zu testen. Die ICO stellte am 03.07.2017 fest, dass der Trust gegen den Data Protection Act 1998 verstoßen hatte: Patienten seien nicht angemessen informiert worden und es habe keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben. Die ICO verhängte kein Bußgeld, verpflichtete den Trust jedoch, eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage zu schaffen und die Studie extern prüfen zu lassen.

In welchem Umfang DeepMind die Patientendaten für andere Zwecke nutzte, ist nicht abschließend geklärt, DeepMind bestritt eine Zweckentfremdung. Eine spätere Sammelklage von rund 1,6 Millionen Patienten wurde im Mai 2023 von einem britischen Gericht abgewiesen, da kein individueller Schaden nachgewiesen werden konnte.

BSDC-P-GER-2026-2258
Relevanz 3Ring-Ueberwachung, Polizeikooperation-USA, Flock-Safety
12.02.2026
Ring sagt geplante Polizei-Videopartnerschaft mit Flock Safety nach Protesten ab
Ring (Amazon)
Recherche: DC
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Amazons Tochterunternehmen Ring kündigte im Oktober 2025 eine technische Integration mit dem Überwachungsunternehmen Flock Safety an, die es Polizeibehörden ermöglicht hätte, gezielt Videomaterial von Ring-Nutzern anzufordern. Nach wochenlanger öffentlicher Kritik, unter anderem wegen Sorgen um einen möglichen Zugriff der Einwanderungsbehörde ICE auf die Flock-Infrastruktur, sagten beide Unternehmen die Integration am 12.02.2026 ab. Laut gemeinsamer Mitteilung ging die Integration nie live, es wurden keine Kundenvideos übermittelt. Das unabhängig fortbestehende, freiwillige Community-Requests-Programm erlaubt Ring-Nutzern weiterhin, Aufnahmen direkt mit lokaler Polizei zu teilen.

Wie viele Polizeibehörden die Flock-Integration im Vorfeld bereits getestet hatten, ist nicht belegt. Wie viele Videos über das Community-Requests-Programm insgesamt an Polizeibehörden gehen, veröffentlicht Ring nicht systematisch. Ob ICE über kooperierende Polizeibehörden künftig indirekten Zugriff auf Flock-Daten erhalten könnte, ist nicht ausgeschlossen.

BSDC-P-GER-2023-2259
Relevanz 3Pegasus-Spyware, Exportkontrolle-Spyware, Ueberwachungstechnologie
27.03.2023
Biden-Erlass verbietet US-Behörden Einsatz riskanter Handelsspyware
The White House / Federal Register (US-Bundesregister)
Recherche: DC
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Präsident Biden unterzeichnete am 27.03.2023 die Executive Order 14093, die US-Bundesbehörden den operativen Einsatz kommerzieller Spionagesoftware untersagt, wenn diese ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit darstellt oder von ausländischen Regierungen zur gezielten Überwachung von Aktivisten, Journalisten oder Dissidenten missbraucht wurde. Die Anordnung erging rund eineinhalb Jahre nach Aufnahme der NSO Group in die Entity List des US-Handelsministeriums und reagierte explizit auf den dokumentierten Missbrauch von Pegasus.

Die Anordnung nennt keine einzelne Firma namentlich, sondern formuliert allgemeine Risikokriterien. Kritiker wie die Electronic Frontier Foundation bemängelten fehlende externe Kontrollmechanismen. Wie viele Behörden welche Spyware-Produkte vor und nach dem Erlass nutzten, wurde nicht vollständig öffentlich gemacht.

BSDC-J-FND-2025-2260
Relevanz 3Europol-Datenverarbeitung, EDSB-Klagerecht, EU-Gerichtsverfahren
30.05.2025
Europol-Datenstreit: EU-Gericht weist EDSB-Klage ab, Generalanwalt empfiehlt Kurskorrektur
eucrim (Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law)
Recherche: DC
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Am 06.09.2023 erklärte das Gericht der EU die Nichtigkeitsklage des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gegen die Artikel 74a und 74b der geänderten Europol-Verordnung für unzulässig. Diese Artikel hatten rückwirkend legalisiert, was der EDSB in seiner Entscheidung vom 03.01.2022 als rechtswidrig eingestuft hatte: die Speicherung riesiger, nicht kategorisierter Datensätze bei Europol. Der EDSB legte am 16.11.2023 Rechtsmittel ein. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona empfahl dem Gerichtshof am 08.05.2025, das Rechtsmittel zuzulassen und die Sache zurückzuverweisen.

Ein abschließendes Urteil des EuGH lag zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht vor, Schlussanträge eines Generalanwalts sind rechtlich nicht bindend. Wie viele der ursprünglich rund vier Petabyte Daten zu mindestens 250.000 Personen Europol inzwischen gelöscht hat, ist nicht dokumentiert.

BSDC-J-IDN-2022-2261
Relevanz 3Standortdaten, Google, Verbraucherschutzrecht
12.08.2022
ACCC gegen Google: 60 Millionen AUD Strafe für irreführende Standortdatenerfassung
Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) / Federal Court of Australia
Recherche: DC
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Der australische Federal Court verurteilte Google LLC am 12.08.2022 zu einer Strafzahlung von 60 Millionen australischen Dollar wegen irreführender Angaben zur Erfassung von Standortdaten auf Android-Geräten. Google suggerierte fälschlich, allein die Einstellung Standortverlauf steuere die Erfassung, sammelte aber auch bei deaktiviertem Standortverlauf weiter Daten über die standardmäßig aktivierte Einstellung Web- und App-Aktivität. Betroffen war der Zeitraum von Januar 2017 bis Dezember 2018, in dem laut ACCC rund 1,3 Millionen Google-Konten in Australien die irreführenden Anzeigen sahen. Das Verfahren wurde von der Behörde ACCC geführt, nicht als Sammelklage privater Kläger.

Die Zahl von 1,3 Millionen betroffenen Konten ist eine Schätzung der ACCC, keine bestätigte Zahl tatsächlich geschädigter Nutzer. Die Strafhöhe wurde von ACCC und Google gemeinsam vorgeschlagen, nicht unabhängig richterlich neu berechnet. Google bestritt eine vorsätzliche Täuschungsabsicht.

BSDC-P-KOM-2024-2262
Relevanz 3Kinderdatenschutz, COPPA, TikTok
02.08.2024
FTC und Justizministerium verklagen TikTok wegen COPPA-Verstößen beim Kinderdatenschutz
U.S. Federal Trade Commission (FTC)
Recherche: DC
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Das US-Justizministerium reichte am 02.08.2024 im Auftrag der FTC Klage gegen TikTok, ByteDance und verbundene Unternehmen ein. Die Klage wirft TikTok vor, seit mindestens 2019 wissentlich Millionen Kindern unter 13 Jahren die Nutzung der Plattform ermöglicht und dabei ohne elterliche Einwilligung nach COPPA Daten gesammelt zu haben, sowie gegen eine bestehende FTC-Vergleichsvereinbarung von 2019 verstoßen zu haben. Am 21.08.2026 einigten sich TikTok, ByteDance und das Justizministerium auf einen Vergleich über 400 Millionen US-Dollar.

Wie viele Kinderkonten unter 13 Jahren tatsächlich betroffen waren, ist nicht öffentlich beziffert. Die theoretisch mögliche Höchststrafe wurde nie ausgeurteilt, da der Fall durch einen deutlich niedrigeren Vergleich endete. TikTok und ByteDance mussten kein Fehlverhalten eingestehen.

BSDC-J-GER-2000-2263
Relevanz 3Industriespionage, Automobilindustrie
12.07.2000
Lopez-Affäre: VW zahlt GM 100 Millionen Dollar nach mutmaßlichem Diebstahl von Opel-Geschäftsgeheimnissen
Der Tagesspiegel (Ralph Schulze)
Recherche: DC
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Der spanische Manager Jose Ignacio Lopez de Arriortua wechselte im März 1993 abrupt von General Motors/Opel zu Volkswagen und nahm drei weitere GM-Manager mit. GM warf ihm vor, vertrauliche Unterlagen zu Werksplanung und Zulieferpreisen entwendet zu haben; deutsche Ermittler fanden bei einer Razzia vier Kisten mit GM-Dokumenten. Lopez trat 1996 zurück, drei Tage nach einer für GM günstigen US-Gerichtsentscheidung. Im Januar 1997 einigten sich beide Konzerne außergerichtlich: VW zahlte GM 100 Millionen Dollar und verpflichtete sich zu Einkäufen von mindestens einer Milliarde Dollar bei GM. Ein US-Bundesgericht erhob im Mai 2000 Anklage gegen Lopez und beantragte seine Auslieferung aus Spanien.

Ob und in welchem Umfang Lopez persönlich Dokumente entwendete, wurde nie gerichtlich abschließend geklärt, das deutsche Ermittlungsverfahren wurde 1998 eingestellt. Die US-Anklage führte mangels Auslieferung nie zu einer Hauptverhandlung. Nach einem schweren Autounfall 1998 stuften seine Anwälte ihn zudem als verhandlungsunfähig ein.

BSDC-P-KOM-2012-2264
Relevanz 3Telekom-Spitzelaffaere, Konzernspionage, Fernmeldegeheimnis
10.10.2012
Telekom-Bespitzelungsaffäre: Illegale Überwachung von Aufsichtsräten und Journalisten
Bundesgerichtshof (BGH)
Recherche: DC
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Die Deutsche Telekom AG ließ 2005/2006 durch ihre Konzernsicherheitsabteilung heimlich Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsratsmitgliedern, Journalisten und weiteren Personen erheben und von einer Detektei auswerten, um die Quelle vertraulicher Presseinformationen zu ermitteln. Öffentlich bekannt wurde die Affäre 2008. Das Landgericht Bonn verurteilte den zuständigen Ex-Leiter der Konzernsicherheit am 30.11.2010 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft, der BGH bestätigte das Urteil am 10.10.2012 als rechtskräftig. Nach Medienberichten waren rund 60 Personen betroffen, darunter mehrere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

Die genaue Zahl der Betroffenen schwankt zwischen 55 und rund 60 Personen, eine vollständige Opferliste wurde nie veröffentlicht. Die früheren Spitzenmanager Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel wurden strafrechtlich nicht verurteilt, einigten sich aber zivilrechtlich auf Schadensersatz.

BSDC-P-FND-2008-2265
Relevanz 3Beschaeftigten-Ueberwachung, Videoueberwachung, Datenschutz-Bussgeld
11.09.2008
Lidl-Überwachungsskandal 2008: Bußgeld von 1,46 Millionen Euro für heimliche Mitarbeiterüberwachung
Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen)
Recherche: DC
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Im März 2008 deckte das Magazin Stern auf, dass Lidl Mitarbeiter in zahlreichen Filialen mit versteckten Kameras und beauftragten Detekteien überwachen ließ. Dokumentiert wurden Toilettengänge, vermutete Schwangerschaften und die private und gesundheitliche Situation von Beschäftigten. Zwölf Datenschutzbehörden ermittelten gemeinsam gegen 35 Lidl-Vertriebsgesellschaften und stellten bei 30 davon rechtswidrige Überwachung fest. Am 11.09.2008 verhängten die Behörden ein Gesamtbußgeld von 1.462.000 Euro, das bis dahin höchste in Deutschland verhängte Datenschutzbußgeld.

Wie viele Beschäftigte tatsächlich betroffen waren, ist nicht genau beziffert. Die einzelnen Bußgelder gegen die 35 Vertriebsgesellschaften reichten Presseberichten zufolge von 10.000 bis über 300.000 Euro, ohne vollständig übereinstimmende Einzelsummen. Lidl bestritt öffentlich gezielte Ausspähung und erklärte, Kameras seien vorrangig zur Diebstahlbekämpfung eingesetzt worden.

BSDC-J-FIN-2023-2266
Relevanz 3Bankdaten-Leck, MOVEit-Sicherheitsluecke, Drittanbieter-Risiko
11.07.2023
Datenleck bei Deutsche Bank und Postbank durch MOVEit-Schwachstelle beim Dienstleister Majorel
BleepingComputer
Recherche: DC
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Deutsche Bank und Postbank bestätigten Anfang Juli 2023, dass bei ihrem externen Dienstleister Majorel Deutschland GmbH, der den Kontowechselservice betrieb, Kundendaten entwendet wurden. Ursache war eine Schwachstelle in der Dateiübertragungssoftware MOVEit Transfer, ausgenutzt von der Erpressergruppe Cl0p. Betroffen waren Kunden, die zwischen 2016 und 2020 den Kontowechselservice nutzten; erbeutet wurden Namen sowie IBANs. Auch ING, Comdirect und Norisbank waren betroffen, laut Deutsche Bank global mehr als 100 Unternehmen in über 40 Ländern durch denselben MOVEit-Vorfall. Die eigenen Systeme der Deutschen Bank waren nicht kompromittiert, betroffen war ausschließlich der Dienstleister.

Die genaue Gesamtzahl der betroffenen Kunden ist nicht offiziell bestätigt. Ein Sekundärbericht nennt unbelegte Einzelzahlen von insgesamt über 144.000 Datensätzen, die in dieser Recherche nicht anhand einer offiziellen Quelle verifiziert werden konnten. Ein Bußgeld oder förmliches Aufsichtsverfahren zu diesem konkreten Vorfall wurde nicht gefunden.

BSDC-B-GER-2020-2267
Relevanz 3Datenschutz-Bussgelder, GDPR-Durchsetzung, Datenleck
16.10.2020
British Airways: ICO-Bußgeld von 183 auf 20 Millionen Pfund reduziert
Information Commissioner's Office (ICO)
Recherche: DC
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Die ICO verhängte am 16.10.2020 gegen British Airways ein Bußgeld von 20 Millionen Pfund wegen des Datenlecks von 2018, bei dem Nutzer auf eine gefälschte Website umgeleitet wurden und Angreifer persönliche und Zahlungsdaten von rund 430.000 Kunden abgriffen. Die ICO hatte im Juli 2019 zunächst 183,39 Millionen Pfund angekündigt. Die finale Summe entspricht nur rund 11 Prozent des ursprünglichen Betrags, inklusive einer Reduktion von 4 Millionen Pfund wegen der Corona-Pandemie.

Die genaue Berechnungsformel für die Reduzierung veröffentlichte die ICO nicht. Ob BA das Bußgeld vollständig gezahlt hat, ist nicht abschließend ersichtlich. Eine separate zivilrechtliche Sammelklage Betroffener ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

BSDC-J-FND-2009-2268
Relevanz 3Beschaeftigten-Ueberwachung, Rasterfahndung, Datenschutz-Bussgeld
29.01.2009
Deutsche-Bahn-Datenskandal: Geheimer Abgleich von 173.000 Mitarbeiterdaten mit Lieferanten
Der Tagesspiegel
Recherche: DC
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Die Deutsche Bahn glich 2002 und 2003 heimlich die Daten von rund 173.000 der damals etwa 240.000 Beschäftigten mit einem Verzeichnis von rund 80.000 Lieferanten ab, um mögliche Korruption aufzudecken. Ein konkreter Verdacht bestand nicht, Betroffene wurden nicht informiert. Öffentlich bekannt wurde die Rasterfahndung erst Ende Januar 2009. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix verhängte ein Bußgeld von rund 1,1 Millionen Euro, das die Bahn im Oktober 2009 akzeptierte.

Wie viele der 173.000 abgeglichenen Datensätze zu weiteren Ermittlungen führten, ist nicht dokumentiert. Weitere, eigenständige Datenabgleiche und eine E-Mail-Überwachung bei der Bahn aus anderen Jahren sind hier nicht mitgerechnet.

BSDC-P-FND-2025-2269
Relevanz 3Beschaeftigtenueberwachung, Amazon-Logistik, DSGVO-Bussgeld
23.12.2025
Amazon France Logistique: Conseil d'État senkt CNIL-Bußgeld für Lagerüberwachung von 32 auf 15 Millionen Euro
Conseil d'État / CNIL (Frankreich)
Recherche: DC
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Die CNIL verhängte am 27.12.2023 ein Bußgeld von 32 Millionen Euro gegen Amazon France Logistique wegen übermäßig intrusiver Überwachung der Lagerbeschäftigten: Handscanner erfassten sekundengenau Leerlaufzeiten und zu schnelle Scanvorgänge, dazu kamen mangelhafte Informationspflichten. Der Conseil d'État reduzierte das Bußgeld am 23.12.2025 auf 15 Millionen Euro: Die Scanner-Leistungsindikatoren selbst erklärte das Gericht für rechtmäßig, bestätigte aber Verstöße gegen Datenminimierung durch 31-tägige Speicherung sowie Informations- und Sicherheitsmängel.

Amazon wies die CNIL-Feststellungen teilweise als sachlich falsch zurück, eine unabhängige Prüfung liegt nicht vor. Der Fall betrifft ausschließlich französische Amazon-Logistikzentren, ob identische Systeme in deutschen Lagern eingesetzt werden, ist nicht Teil dieser Entscheidung.

BSDC-B-KOM-2023-2270
Relevanz 3Rundfunk, Phishing, Datenschutzverletzung
21.02.2023
Phishing-Angriff auf den Bayerischen Rundfunk
it-daily.net (dpa-Meldung, Bestätigung durch Bayerischen Rundfunk)
Recherche: DC
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Anfang Februar 2023 verschafften sich Cyberkriminelle per Phishing Zugang zu den E-Mail-Postfächern von acht Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks über gefälschte Login-Masken mit BR-Logo. Sie erhielten dadurch Einblick in Kontakte und E-Mail-Verkehr. Der Sender sperrte die Angreifer rasch aus und informierte Datenschutzaufsicht sowie Betroffene gemäß Art. 34 DSGVO. Eine forensische Analyse fand keine Schadsoftware, ein Datenabfluss konnte aber nicht ausgeschlossen werden.

Welche konkreten Daten die Angreifer tatsächlich kopierten, ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Identität der Täter wurde nicht aufgeklärt. Ob die bayerische Datenschutzaufsicht ein förmliches Verfahren einleitete, ist nicht bekannt.

BSDC-J-FIN-2026-2271
Relevanz 3Cum-Ex-Geschaefte, Warburg-Bank, Steuerhinterziehung
18.03.2026
BGH: Einziehung von Cum-Ex-Millionen bei Warburg-Bank-Chef Olearius muss neu geprüft werden
Bundesgerichtshof (BGH)
Recherche: DC
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Der BGH entschied am 18.03.2026, dass die Einziehung von rund 40 Millionen Euro Tatlohn beim früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, trotz Einstellung des Strafverfahrens wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit erneut geprüft werden muss. Das Landgericht Bonn hatte das Verfahren gegen Olearius 2024 eingestellt, ohne über die Einziehung zu entscheiden. Der BGH verwies das Verfahren zur Neuentscheidung zurück. Bereits am 28.07.2021 hatte der BGH im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren die Einziehung von rund 176 Millionen Euro gegen das Bankhaus M.M. Warburg selbst bestätigt.

Ob und in welcher Höhe die Einziehung gegen Olearius persönlich angeordnet wird, ist offen, das Landgericht Bonn muss das erst neu entscheiden. Eine strafrechtliche Verurteilung von Olearius selbst gibt es nicht, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die genannten Summen werden in Presseberichten leicht abweichend beziffert.

BSDC-P-FIN-2013-2272
Relevanz 3Darknet-Marktplaetze, Kryptowaehrungs-Kriminalitaet, Begnadigung
02.10.2013
Silk-Road-Zerschlagung 2013 und Begnadigung von Ross Ulbricht 2025
U.S. Department of Justice, Southern District of New York / FBI
Recherche: DC
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Das FBI verhaftete Ross Ulbricht am 01.10.2013 in San Francisco und schaltete am selben Tag den Darknet-Marktplatz Silk Road ab, den er seit 2011 unter dem Pseudonym Dread Pirate Roberts betrieben hatte. Über Tor und Bitcoin wurden dort anonymisiert Drogen gehandelt. Im Februar 2015 wurde Ulbricht in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen und im Mai 2015 zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Am 21.01.2025 begnadigte US-Präsident Trump Ulbricht vollständig, nach über elf Jahren Haft.

Die tatsächliche Umsatzhöhe von Silk Road ist umstritten, die Anklageschrift bezifferte sie auf rund 1,2 Milliarden Dollar. Der Vorwurf, Ulbricht habe Auftragsmorde in Auftrag gegeben, wurde nie als eigenständiger Anklagepunkt verhandelt. Trumps politische Begründung für die Begnadigung ist keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

BSDC-P-FIN-2017-2273
Relevanz 3Darknet-Maerkte, Verdeckte-Ermittlungen, Internationale-Strafverfolgung
20.07.2017
Verdeckte Übernahme des Darknet-Marktplatzes Hansa Market durch niederländische Polizei im Rahmen von Operation Bayonet
Europol / Nationale Politie (Niederlande)
Recherche: DC
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Am 20.06.2017 übernahm die niederländische Polizei mit richterlicher Genehmigung heimlich die Server des Darknet-Marktplatzes Hansa Market, nachdem deutsche Behörden die mutmaßlichen Betreiber festgenommen hatten. Einen Monat lang betrieben die Ermittler die Plattform verdeckt als Honeypot weiter und protokollierten Nutzerdaten. Als das FBI Anfang Juli 2017 den Konkurrenzmarktplatz AlphaBay abschaltete, wechselten dessen Kunden unwissentlich zum bereits polizeikontrollierten Hansa Market. Am 20.07.2017 gaben Europol, FBI und niederländische Polizei die öffentliche Abschaltung bekannt, mindestens 10.000 Käuferadressen wurden an Europol übergeben.

Häufig genannte Zahlen zu erfassten Nutzerkonten und beschlagnahmten Bitcoin stammen aus Sekundärquellen und ließen sich nicht direkt in einer Europol-Pressemitteilung verifizieren. Wie viele der übergebenen Käuferadressen zu Anklagen führten, ist nicht dokumentiert.

BSDC-P-GER-2025-2274
Relevanz 3Digitale-Forensik, Entsperrzwang, Strafprozessrecht
13.03.2025
BGH erlaubt zwangsweise Handy-Entsperrung per Fingerabdruck bei Ermittlungen
Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat
Recherche: DC
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Der BGH entschied am 13.03.2025, dass Ermittlungsbehörden den Finger eines Beschuldigten gegen dessen Willen auf den Fingerabdrucksensor eines Smartphones legen dürfen, um es zu entsperren, gestützt auf § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO. Anlass war ein wegen Herstellens kinderpornografischer Inhalte verurteilter Erzieher, dessen Handy die Polizei zwangsweise entsperrte und dabei über 2.000 weitere Dateien fand. Der BGH stufte das erzwungene Auflegen des Fingers als duldungspflichtige Maßnahme ein und lehnte ein Beweisverwertungsverbot ab.

Nicht Gegenstand der Entscheidung war die erzwungene Entsperrung per Gesichtserkennung, Passwort oder PIN, dafür gilt weiterhin ein Mitwirkungsverbot. Wie oft Behörden seit dem Beschluss auf dieser Grundlage vorgegangen sind, ist nicht dokumentiert.

BSDC-B-GER-2025-2275
Relevanz 3Standortdaten, App-Tracking, Datenhandel
16.01.2025
WetterOnline: LDI NRW leitet Bußgeldverfahren wegen jahrelanger Standortdatenerhebung ein
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Recherche: DC
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Am 16.01.2025 äußerte sich die LDI NRW zu Vorwürfen gegen den Wetterdienst WetterOnline, ausgelöst durch die Recherche Databroker Files: Ein Testdatensatz vom 02.07.2024 enthielt 380 Millionen Standortdatenpunkte, darunter rund 34.875 geortete deutsche Android-Geräte mit der App WetterOnline an einem Tag. Als Quelle identifizierten die Rechercheure den Datenhändler Datastream Group. Laut netzpolitik.org vom 07.04.2026 leitete die LDI NRW inzwischen ein Bußgeldverfahren gegen WetterOnline ein, weil das Unternehmen über Jahre Standortdaten ohne wirksame Einwilligung erhoben und weitergegeben habe.

Die konkrete Bußgeldhöhe steht nicht fest, das Verfahren war Anfang April 2026 noch offen. WetterOnline bestreitet, GPS-Daten verkauft zu haben. Die Zahl von rund 34.875 georteten Geräten stammt aus einem einzigen Testdatensatz und lässt keine Gesamtaussage über die Jahre zu.