Cum-Ex/Cum-Cum-Skandal: Versagt der Staat beim Zurückholen der Milliarden?
Belegt den Rückholstand zum Stichtag 31.12.2023. Weitere Rückholungen nach diesem Datum sind hiermit nicht erfasst.
Alle belegten Quellen chronologisch, neueste zuerst. Jede Zeile zeigt, wie genau das Datum in der Quelle tatsächlich steht.
2743 datierte Quellen · Seite 31 von 69 · 33 ohne Datum (nur in der Tabelle)
Belegt den Rückholstand zum Stichtag 31.12.2023. Weitere Rückholungen nach diesem Datum sind hiermit nicht erfasst.
Belegt nicht, dass das Ziehen der Telematik-Sicherung zulässig oder folgenlos ist – solche Eingriffe können Garantie und Typgenehmigungskonformität gefährden.
Genaues Veröffentlichungsdatum nicht ausgewiesen.
Darstellung des Verkehrsbetriebs selbst, keine unabhängige Bewertung der DSGVO-Konformität.
Sicherheitssoftware-Hersteller hat kommerzielles Interesse, die Bedrohung zu betonen.
Amtliche Zusammenfassung, konkretes Prüfdatum nicht genannt.
Redaktioneller Ratgeber ohne eigene technische Tiefenprüfung.
Begrenzte, zufällig ausgewählte Stichprobe, kein vollständiger Marktvergleich.
Darstellung vom Mautbetreiber selbst, keine unabhängige Prüfung der Löschpraxis.
Allgemeine Verbraucherinformationsseite ohne Datumangabe.
Herstellerseite bewirbt primär die eigene Funktion, geht nicht auf Support-Ende älterer Modelle ein.
Kein sichtbares Veröffentlichungs- oder Aktualisierungsdatum, Stand der Information unklar.
Darstellung der Aufsichtsbehörde selbst, bewertet die eigene Regulierung tendenziell positiv.
Muss aktiv vom Nutzer eingerichtet werden, sonst meist kein Zugriff für Angehörige ohne gerichtliche Anordnung.
Verbraucherorientierter Ratgeberartikel ohne eigene technische Netzwerkmessung.
Hochrisiko-Einstufung statt Verbot lässt Spielräume offen.
Beruht teils auf gemeldeten, nicht vollständig erfassten Vorfällen.
Basiert auf Klageschrift, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen.
Blogbeitrag einer Fachkanzlei, keine Primärquelle.
Norm nennt Passwörter nicht ausdrücklich.
Keine offizielle Untersuchung der Fehlerursache öffentlich verfügbar.
Inoffizielle Referenzseite, Volltext sollte bei EUR-Lex gegengeprüft werden.
Gesetzgebungsstand zum Veröffentlichungszeitpunkt.
Von Interessenorganisation mitfinanziert.
Einordnung der wissenschaftlichen Dienste, kein Urteilsvolltext.
Anwendungsbereich rechtlich auf Plattformbeschäftigte begrenzt.
Rechtsportal-Beitrag ohne Gerichtsurteil, ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
Wie lange finanzielles Polster reicht, nicht belegt.
Strafe gerichtlich halbiert (2025).
Die genaue Zahl der betroffenen Revolut-Kunden ist unklar, da die Anklage von rund 5.000 sprach, während Revolut selbst gegenüber litauischen Behörden 50.150 betroffene Kunden meldete.
Die Zahl 31.000 stammt aus offiziellen chinesischen und myanmarischen Angaben und laesst sich nicht unabhaengig verifizieren; unklar bleibt, wie viele der Deportierten selbst Betrugsopfer/Zwangsarbeiter waren statt Taeter.
Beschreibt nur Gesetzesreform im Überblick.
Unklar bleibt, ob die Verlangsamungen zentral von der Regierung angeordnet wurden oder teilweise auf Netzueberlastung zurueckzufuehren sind; offizielle kongolesische Stellen bestaetigten keine gezielte Anordnung.
Politische Stellungnahme der Behördenleitung.
Möglicherweise noch eindrücklicher als die 7,7-Milliardstel-Zahl: Wenn dieses Zitat korrekt ist, hätte die zuständige EU-Kommissarin selbst eingeräumt, dass drei von vier ausgeleiteten privaten Bildern für die Polizei irrelevant sind — private, intime Aufnahmen landen dann bei Content-Moderatoren, ohne dass Sicherheit über deren Umgang damit besteht. Wichtig: Dies ist ein Zitat, das von einem Kritiker (Breyer) wiedergegeben wird — für höchste Präzision sollte nach Möglichkeit die Original-Quelle des Johansson-Zitats (Protokoll der Innenminister-Sitzung) noch verifiziert werden, bevor es ohne Einschränkung übernommen wird.
Wichtige Ehrlichkeits-Note: Selbst das Urteil selbst sagt, dass der Datenschutz nicht absolut ist — es gibt immer eine Abwägung. Das passt zu Blackstones Prinzip, nicht zu behaupten, jede Datenerhebung sei per se verboten.
Umstritten bleibt die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Führungskräfte, da der Bericht primär aufsichtsrechtliche Lehren zieht. Die genaue Höhe der Kundengeldabflüsse im März 2023 wird in Quellen unterschiedlich beziffert.
Ob ALPHV/BlackCat die eigene Website tatsächlich zurückerlangte oder die Ankündigung eine Inszenierung war, ist unter Sicherheitsforschern umstritten. Ob der zwei Monate später erfolgte Angriff auf Change Healthcare unmittelbar auf die Aufhebung der Angriffsbeschränkungen zurückzuführen ist, wird vermutet, aber nicht belegt.
Offen bleibt die genaue Zahl der fälschlich beschuldigten Personen sowie individuelle Schadensersatzforderungen, da die Vereinbarung eine zivilrechtliche Einigung ohne Schuldeingeständnis ist. Rite Aid bestritt die Vorwürfe und verwies darauf, das System bereits Jahre vor der FTC-Untersuchung eingestellt zu haben.
Unklar bleibt, wie lange die Datenbank tatsächlich frei zugänglich war und ob neben dem Sicherheitsforscher weitere, unbefugte Dritte auf die Daten zugegriffen haben. Auch das genaue Entdeckungsdatum sowie mögliche behördliche Konsequenzen oder Strafen sind aus dieser Quelle nicht belegt.