EGMR: Identifizierungspflicht bei Prepaid-SIM-Karten ist ok
Bezieht sich auf die Rechtslage vor der verschärften Ausweispflicht von Juli 2017.
Alle belegten Quellen chronologisch, neueste zuerst. Jede Zeile zeigt, wie genau das Datum in der Quelle tatsächlich steht.
2743 datierte Quellen · Seite 52 von 69 · 33 ohne Datum (nur in der Tabelle)
Bezieht sich auf die Rechtslage vor der verschärften Ausweispflicht von Juli 2017.
Keine unmittelbare Bindungswirkung für einzelne Kommunen.
Wer hinter dem Angriff steckt und mit welcher Schadsoftware-Variante die Systeme infiziert wurden, ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Zahl von rund 30 Millionen Datensätzen stammt aus Analysen von Sicherheitsforschern, nicht aus einer offiziellen Bestätigung durch Wawa selbst.
Belegt Berufsverbot und Strafhöhe für Stumpf. Insgesamt verhängte die OCC gegen acht Ex-Führungskräfte zusammen 59 Mio. Dollar.
Isabel dos Santos bestreitet über ihre Anwälte jegliches Fehlverhalten. Gegen sie liegt seit 2022 eine Interpol-Red-Notice vor, eine tatsächliche Festnahme oder Auslieferung aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ist bislang nicht erfolgt.
Spanische Behörde, aber früher Präzedenzfall für Cookie-Banner-Bußgelder.
Ob TIM gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat und ob die Bußgeldsumme später bestätigt oder reduziert wurde, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Die genaue Zahl der tatsächlich betroffenen Personen wird nicht exakt beziffert.
Die genaue Zahl der Drittfirmen, die Daten erhielten, ist nicht abschließend dokumentiert. Die Bußgeldhöhe wurde von zunächst angekündigten rund 10 Millionen Euro auf 65 Millionen Kronen reduziert. Das Berufungsgericht Borgarting bestätigte die Geldbuße 2025.
Sekundäre Zusammenfassung der Originalstudie, nicht der vollständige Originalbericht.
Wie viele Beschwerden oder Bußgelder es im ersten Jahr nach Inkrafttreten gab, wird hier nicht beziffert. Die spätere Verschärfung durch die California Privacy Rights Act ab 2023 ist nicht Gegenstand dieser Quelle.
Konkrete Beispiele für die genauen, den Beschäftigten unbekannten Messwerte, die zur automatisierten Kündigung führen, nennt die Quelle nicht im Detail.
Wie oft die Ausnahmeregelung zur verlängerten 30-Tage-Speicherung tatsächlich angewendet wird und nach welchen konkreten Kriterien eine 'polizeiliche Feststellung' definiert ist, ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Wie viele Kunden dem beschriebenen Widerspruchsrecht tatsächlich aktiv widersprechen und wie hoch der Anteil der weitergegebenen Profile am Gesamtbestand ist, ist aus dieser Quelle nicht beziffert.
Wie viele Nutzer insgesamt durch die Funktion unerwartete, potenziell belastende Familiengeheimnisse erfahren, ist aus dieser Quelle nicht mit einer Gesamtzahl belegt, nur anhand von Einzelbeispielen illustriert.
Der genaue kausale Effekt der Liste auf tatsächliche Polizeimaßnahmen gegen gelistete Personen (z. B. verstärkte Kontrollen) ist aus dieser Quelle nicht mit Einzelfallzahlen belegt.
Belegt beide Bußgeldbescheide gegen die HypoVereinsbank getrennt voneinander.
Verdachtsmeldungen sind kein Nachweis abgeschlossener Geldwäsche, sondern Meldungen von Banken selbst an US-Behörden.
Gesetzestext äußert sich nicht zu Datenschutzabwägungen.
Für Zitierfähigkeit wichtig: der Original-Bericht selbst, nicht nur Zusammenfassungen darüber.
Der genaue Umfang der kompromittierten Daten, die technische Angriffsmethode sowie die Identitaet der Taeter hinter "SpiderZ" wurden nie unabhaengig verifiziert oder offiziell bestaetigt.
Aus dieser Quelle nicht belegt sind die tatsächliche Zahl der von Dritten wirklich abgerufenen Datensätze sowie der Ausgang der 2020 eingereichten Sammelklage einschließlich einer möglichen Vergleichssumme oder Geldstrafe.
Die Einschätzung zur Betroffenheit von Millionen Bescheiden stammt von der Kanzlei selbst.
Zulassung eines automatisierten Altersverifikationsverfahrens 2019. Belegt nicht spätere Verbreitung/Fehlerquoten.
Die genaue Zahl der betroffenen Personen ist nicht abschließend geklärt, der Hacker behauptete ursprünglich rund 218 Millionen Konten. Die Identität des als Gnosticplayers bekannten Angreifers ist nicht gerichtsfest belegt.
Eine zweifelsfrei bestätigte Zuordnung des Angriffs zu einer bestimmten Tätergruppe liegt öffentlich nicht vor. Die konkrete finanzielle Gesamtschadenshöhe schwankt je nach Quelle zwischen rund 50 und über 70 Millionen US-Dollar.
Offen bleibt, wie viele Ring-Konten insgesamt betroffen waren und ob einzelne Täter identifiziert oder strafrechtlich belangt wurden. Diese Frage wurde erst 2023 in einem Verfahren der US-Handelsaufsicht FTC gegen Amazon Ring rechtlich aufgearbeitet, das mit einer Zahlung von 5,6 Millionen Dollar an betroffene Kunden endete.
Das Erkenntnis betrifft die geplante Gesetzesgrundlage von 2018, nicht einen bereits erfolgten Einsatz. Ob und in welcher Form ein Bundestrojaner in Österreich seither eingesetzt wird, ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Das Landgericht Bonn bestätigte 2020 den DSGVO-Verstoß, reduzierte die Bußgeldhöhe im gerichtlichen Nachgang aber auf 900.000 Euro. Wie die interne technische Umstellung der Authentifizierungsverfahren bei 1&1 im Detail ablief, ist nur in groben Zügen dokumentiert.
1&1 legte gegen das Bußgeld Einspruch ein. Das Landgericht Bonn bestätigte 2020 zwar den Verstoß, reduzierte die Strafe aber auf 900.000 Euro, da es die Fahrlässigkeit als gering einstufte. Ob weitere Kunden konkret geschädigt wurden, ist nicht dokumentiert.
Der Fall betrifft das Herbizid Lasso, nicht direkt Glyphosat/Roundup; eine vergleichbar dokumentierte franzoesische Glyphosat-Verurteilung liess sich nicht auffinden.
Aus der Quelle nicht belegt ist, wie viele der im Dezember 2019 gemeldeten Einzelfälle sich tatsächlich auf Credential Stuffing zurückführen lassen, da Sicherheitsforscher Rings Darstellung anhand des Formats geleakter Daten anzweifelten. Ebenfalls nicht dokumentiert ist, ob die verantwortlichen Angreifer je identifiziert oder strafrechtlich verfolgt wurden.
Exakte Exportvolumina und Dollarbetraege beruhen auf Schaetzungen von The Sentry, nicht auf offiziellen Zollstatistiken; strafrechtliche Verurteilungen einzelner Verantwortlicher liegen bislang nicht vor.
Die dokumentierten Fälle beruhen überwiegend auf wiederverwendeten, bei anderen Datenlecks erbeuteten Zugangsdaten (Credential Stuffing), nicht auf einer direkten Sicherheitslücke in Ring oder Nest selbst; dieser technische Hintergrund wird in den zitierten Berichten nicht in jedem Einzelfall differenziert dargestellt.
Der Ausgang der 2019 eingereichten Klage in den USA ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Genaue Vertragsdetails, der tatsaechliche Umfang des CEIEC-Zugriffs auf gesammelte Daten sowie rechtliche Schutzmechanismen fuer die Buerger bleiben laut dem Bericht selbst unklar.
Aus dem Bericht der Royal Commission vom Juli 2023 geht nicht hervor, ob den namentlich genannten Verantwortlichen letztlich straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen drohten, da der entsprechende Abschnitt versiegelt war. Eine spätere Prüfung sprach zwei zentrale Verantwortliche von entsprechenden Vorwürfen frei.
Die genaue Gesamtzahl der Internierten in Xinjiang sowie die vollständige Befehlskette bis zur Zentralregierung in Peking sind aus den veröffentlichten Dokumenten allein nicht abschließend belegt, und Peking bestreitet die Echtheit der China Cables bis heute.
Nicht belegt ist die tatsächliche Gesamtmenge der gestohlenen Daten, die Behauptung von nur 10 Prozent Veröffentlichung stammt allein von den Tätern. Ob Allied Universal letztlich zahlte, ist nicht dokumentiert. Die Identität der Maze-Betreiber wurde nie offiziell festgestellt.
Richtet sich an kommunalpolitisches Fachpublikum, keine eigene juristische Tiefenanalyse.
Die genaue Hoehe des geforderten Loesegelds sowie ob Pemex tatsaechlich zahlte, sind nicht offiziell bestaetigt; das vollstaendige Ausmass des Datenabflusses wurde nie umfassend offengelegt.