Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-GER-2022-367 ✅ in KraftRelevanz 3A10 | 27.01.2022 | BGH-Entscheidung 2022 — Facebook-Pseudonymverbot für Alt-Nutzer rechtswidrig Wikipedia, mit Bezug auf Bundesgerichtshof-Pressemitteilung Recherche: DC Quelle öffnen → | Deutschlands § 13 VI Telemediengesetz von 1997 (heute § 19 II TTDSG) erlaubt es nicht, Menschen zu einem Klarnamen zu zwingen, wenn dieser für den jeweiligen Internetdienst nicht notwendig ist. Am 27. Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof — Deutschlands höchstes Zivilgericht — dass Facebooks Pseudonymverbot für Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der DSGVO (Mai 2018) registriert hatten, rechtswidrig ist. | Wichtige Ergänzung zum bereits dokumentierten OVG-Hamburg-Fall (Batch 85): Es gibt nicht nur ein, sondern zwei unabhängige deutsche Gerichtsentscheidungen (OVG Hamburg 2018, BGH 2022) gegen Klarnamenpflichten von Facebook — und eine seit 1997 bestehende gesetzliche Grundlage (heute TTDSG), die Anonymität explizit schützt. Deutschland hat damit eine besonders lange und gefestigte Rechtstradition zugunsten von Online-Anonymität, die eine heutige Klarnamenpflicht-Forderung vor eine hohe rechtliche Hürde stellen würde. |