Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-GER-2022-367
in KraftRelevanz 3A10
27.01.2022
BGH-Entscheidung 2022 — Facebook-Pseudonymverbot für Alt-Nutzer rechtswidrig
Wikipedia, mit Bezug auf Bundesgerichtshof-Pressemitteilung
Recherche: DC
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Deutschlands § 13 VI Telemediengesetz von 1997 (heute § 19 II TTDSG) erlaubt es nicht, Menschen zu einem Klarnamen zu zwingen, wenn dieser für den jeweiligen Internetdienst nicht notwendig ist. Am 27. Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof — Deutschlands höchstes Zivilgericht — dass Facebooks Pseudonymverbot für Nutzer, die sich vor Inkrafttreten der DSGVO (Mai 2018) registriert hatten, rechtswidrig ist.

Wichtige Ergänzung zum bereits dokumentierten OVG-Hamburg-Fall (Batch 85): Es gibt nicht nur ein, sondern zwei unabhängige deutsche Gerichtsentscheidungen (OVG Hamburg 2018, BGH 2022) gegen Klarnamenpflichten von Facebook — und eine seit 1997 bestehende gesetzliche Grundlage (heute TTDSG), die Anonymität explizit schützt. Deutschland hat damit eine besonders lange und gefestigte Rechtstradition zugunsten von Online-Anonymität, die eine heutige Klarnamenpflicht-Forderung vor eine hohe rechtliche Hürde stellen würde.