Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-P-GER-2022-052
in KraftRelevanz 3D1
14.09.2022
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Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act)
Europäisches Parlament und Rat
Recherche: DC
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Die Interoperabilitätspflicht aus Art. 6(7) verlangt von "Gatekeepern", Dritten Zugang zu denselben Betriebssystem-Hardware- und Software-Funktionen zu gewähren, die den eigenen Diensten des Gatekeepers zur Verfügung stehen — damit Dritte fair mit dem Gatekeeper konkurrieren können.

Das ist das Gesetz, das große Tech-Konzerne zwingt, ihre Systeme für andere Firmen zu öffnen — zum Beispiel Apps außerhalb des offiziellen App Stores zuzulassen. Ziel ist Wettbewerb, nicht in erster Linie Überwachung.

BSDC-B-GER-2024-053
in KraftRelevanz 3D1
05.09.2023
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Kommission benennt Apple als Gatekeeper unter dem DMA
Apple Inc. (offizielle Unternehmensseite, bestätigt Kommissionsentscheidung)
Recherche: DC
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Die Europäische Kommission hat Apple am 5. September 2023 als Gatekeeper in Bezug auf iOS, App Store und Safari benannt, und am 29. April 2024 zusätzlich für iPadOS.

Formaler Fakt: Apple ist offiziell als eines der mächtigsten "Torwächter"-Unternehmen eingestuft — das ist die Voraussetzung dafür, dass die strengeren DMA-Pflichten überhaupt für Apple gelten.

BSDC-O-GER-2025-054
in KraftRelevanz 3D1
24.09.2025
Apples eigene Position — "The Digital Markets Act's impacts on EU users"
Apple Inc.
Recherche: DC
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Apple erklärt, der DMA verändere viele Teile der Nutzererfahrung in der EU — von App-Downloads und Zahlungen bis zur Zusammenarbeit zwischen Apple-Produkten — und listet "mehr Risiken beim App-Download und bei Zahlungen" als eine der Auswirkungen für EU-Nutzer.

Wichtig für Ausgewogenheit: Apple selbst warnt öffentlich, dass die erzwungene Öffnung (z. B. Sideloading) neue Sicherheitsrisiken für Nutzer schaffen könnte. Das ist die Gegenposition zur reinen "mehr Wettbewerb ist immer gut"-Sicht — beide Seiten gehören ins Dossier.

BSDC-B-GER-2024-055
in KraftRelevanz 2D1
19.09.2024
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Kommission leitet erste Spezifizierungsverfahren zu Apples Interoperabilitätspflichten ein
Europäische Kommission
Recherche: DC
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Die Kommission eröffnete zwei Spezifizierungsverfahren, um Apple bei der Einhaltung seiner Interoperabilitätspflichten nach dem DMA zu unterstützen. Zeigt den konkreten behördlichen Prozess, wie abstrakte Gesetzespflichten in technische Einzelvorgaben übersetzt werden.

Das zeigt, wie das Gesetz in der Praxis durchgesetzt wird: nicht durch pauschale Anordnung, sondern durch ein förmliches Verfahren mit Fristen, in dem auch Dritte (z. B. Hersteller von Smartwatches) mitreden können.

BSDC-P-GER-2026-138
in KraftRelevanz 3D1
08.07.2026
Urteil des Gerichts der Europäischen Union — Apple-Klagen gegen DMA-Torwächter-Benennung abgewiesen (T-1079/23, T-1080/23, T-214/24)
Gericht der Europäischen Union (EuG), Berichterstattung via Ratgeberrecht
Recherche: DC
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Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 8. Juli 2026 drei Klagen von Apple im Zusammenhang mit dem DMA abgewiesen. Damit bleibt die Benennung von Apple als Torwächter für App Store und iOS bestehen; das Gericht bestätigte insbesondere, dass die fünf von Apple betriebenen App-Store-Versionen als ein einheitlicher zentraler Plattformdienst behandelt werden durften.

Ganz aktuelles, gerichtlich bestätigtes Ergebnis (nur wenige Wochen alt): Apple ist rechtskräftig (vorbehaltlich Berufung) als "Torwächter" eingestuft — der Versuch, sich dieser Einstufung durch getrennte Betrachtung der App-Stores zu entziehen, ist gescheitert. Wichtig: Die inhaltliche Angemessenheit der Interoperabilitätspflicht selbst wurde vom Gericht nicht geprüft, nur als unzulässig zurückgewiesen — die eigentliche Sachfrage bleibt also offen.

BSDC-B-GER-2026-139
in KraftRelevanz 3D1
21.05.2026
Zweijahresbericht der Kommission zur DMA-Anwendung — COM(2026) 247 final
Europäische Kommission
Recherche: DC
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Eine Gruppe technischer Sachverständiger führte im Rahmen der DMA-Evaluierung eine gründliche technische Analyse der Interoperabilität durch — sowohl horizontal (Verbindung zwischen Nutzern verschiedener sozialer Netzwerke) als auch vertikal (Drittanbieter-Zusatzdienste). Die Kommission zieht insgesamt eine positive Bilanz und sieht mehr Auswahl für europäische Verbraucher.

Das ist der offizielle Zwischenbericht der Kommission nach zwei Jahren DMA — Primärquelle für die Selbsteinschätzung der Behörde. Wichtig: horizontale Interoperabilität zwischen verschiedenen sozialen Netzwerken wird technisch sogar als grundsätzlich möglich eingeschätzt — das wäre ein großer Schritt (z. B. Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Apps austauschen können).

BSDC-O-GER-2026-140
in KraftRelevanz 3D1
20.04.2026
"How Apple's DMA Malicious Compliance Yields Zero Solutions for 56 Interoperability Requests" — Kritik der Free Software Foundation Europe
Bericht mit Bezug auf Analyse der Free Software Foundation Europe (FSFE)
Recherche: DC
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Eine Analyse der Free Software Foundation Europe zeigt, dass Apple systematisch 56 formelle Interoperabilitäts-Anfragen von Entwicklern blockiert hat — eine Strategie "böswilliger Compliance", die die Interoperabilitäts-Vorgaben des DMA faktisch neutralisiert, trotz der strengen Vorgaben der Kommission.

Gegenposition zum positiven Kommissions-Bericht: Eine Bürgerrechtsorganisation für freie Software dokumentiert konkret 56 Fälle, in denen Apple formale Anfragen zur Zusammenarbeit zwar formal beantwortet, aber praktisch ins Leere laufen lässt — "Dienst nach Vorschrift" statt echter Öffnung. Genau die Art von Beleg, die für Blackstones Function-Creep- bzw. "Gesetz vs. Praxis"-Argumentation wichtig ist.

BSDC-O-GER-2026-141
in KraftRelevanz 3D1
05.05.2026
Apples Gegenposition — Interview mit Kyle Andeer (VP Regulierungsrecht) zu Sicherheitsrisiken der Interoperabilität
Macerkopf, Interview mit Apple-Vizepräsident Kyle Andeer
Recherche: DC
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Apple nennt als konkretes Beispiel den Zugriff auf die WLAN-Historie: Wenn Drittanbieter wie Meta Zugriff auf bestimmte iOS-Daten erhielten, ließen sich daraus Profile ableiten, die deutlich mehr verraten als die Verbindungsdaten selbst. Apple habe diese Bedenken der Kommission mehrfach vorgelegt, sie seien aber ignoriert worden.

Wichtig für echte Ausgewogenheit im Dossier: Apples Kritik ist nicht nur "wir wollen unser Geschäftsmodell schützen", sondern enthält ein konkretes, technisch nachvollziehbares Datenschutz-Argument — mehr Interoperabilität kann in bestimmten Fällen auch neue Datenschutz-Risiken schaffen (hier: Standort-/Bewegungsprofile über WLAN-Zugangsdaten). Das ist ein echter Zielkonflikt zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz, kein reines Lobbying-Argument.