Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-P-GER-2022-052 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 14.09.2022 ⚠ Feld enthält mehrere Jahresangaben, Originaltext prüfen | Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act) Europäisches Parlament und Rat Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Interoperabilitätspflicht aus Art. 6(7) verlangt von "Gatekeepern", Dritten Zugang zu denselben Betriebssystem-Hardware- und Software-Funktionen zu gewähren, die den eigenen Diensten des Gatekeepers zur Verfügung stehen — damit Dritte fair mit dem Gatekeeper konkurrieren können. | Das ist das Gesetz, das große Tech-Konzerne zwingt, ihre Systeme für andere Firmen zu öffnen — zum Beispiel Apps außerhalb des offiziellen App Stores zuzulassen. Ziel ist Wettbewerb, nicht in erster Linie Überwachung. |
| BSDC-P-GER-2026-138 ✅ in KraftRelevanz 3D1 | 08.07.2026 | Urteil des Gerichts der Europäischen Union — Apple-Klagen gegen DMA-Torwächter-Benennung abgewiesen (T-1079/23, T-1080/23, T-214/24) Gericht der Europäischen Union (EuG), Berichterstattung via Ratgeberrecht Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 8. Juli 2026 drei Klagen von Apple im Zusammenhang mit dem DMA abgewiesen. Damit bleibt die Benennung von Apple als Torwächter für App Store und iOS bestehen; das Gericht bestätigte insbesondere, dass die fünf von Apple betriebenen App-Store-Versionen als ein einheitlicher zentraler Plattformdienst behandelt werden durften. | Ganz aktuelles, gerichtlich bestätigtes Ergebnis (nur wenige Wochen alt): Apple ist rechtskräftig (vorbehaltlich Berufung) als "Torwächter" eingestuft — der Versuch, sich dieser Einstufung durch getrennte Betrachtung der App-Stores zu entziehen, ist gescheitert. Wichtig: Die inhaltliche Angemessenheit der Interoperabilitätspflicht selbst wurde vom Gericht nicht geprüft, nur als unzulässig zurückgewiesen — die eigentliche Sachfrage bleibt also offen. |