Quellen-Tabelle

Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.

BSDC-IDDatumTitel & QuelleKernaussageKlartext
BSDC-J-FND-2019-1451
Relevanz 3ARBEIT, GERAETE-OS
01.12.2019
Klage gegen Apple, Alphabet, Dell, Microsoft und Tesla wegen tödlicher Kinderarbeit im Kobaltabbau im Kongo
Amnesty International / Galaxus
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Amnesty International dokumentierte, dass ein erheblicher Teil des für Batterien in Smartphones und Elektroautos benötigten Kobalts aus der Demokratischen Republik Kongo mit Kinderarbeit in Verbindung steht: Kinder arbeiten in einsturzgefährdeten Tunneln bis zu 12 Stunden täglich für ein bis zwei US-Dollar Tageslohn beim Abbau von Kobalterzen. 2019 wurde in den USA Klage gegen Apple, Alphabet (Google), Dell, Microsoft und Tesla eingereicht, weil diese Unternehmen Kobalt aus Minen bezögen, in denen Kinder tödlich verunglückt seien. Apple veröffentlichte als erstes Unternehmen der Branche die Namen seiner Kobaltlieferanten und gilt seither als Branchenführer im Bereich verantwortungsvoller Kobaltbeschaffung; bei einer breiteren Zulieferer-Überprüfung fand Apple bei zehn Zulieferern insgesamt 91 minderjährige Beschäftigte.

Der Ausgang der 2019 eingereichten Klage in den USA ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FIN-2025-1452
Relevanz 3IDENTITAET, FIN
01.10.2025
Bonify-Datenleck: Ausweisdaten und Video-Ident-Aufnahmen bei Schufa-Tochterunternehmen gestohlen
Schwäbische Post
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Anfang Oktober 2025 räumte die Schufa-Tochterfirma Bonify (Forteil GmbH) einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall ein. Betroffen waren Ausweisdokumente, Adressdaten sowie Fotos und Videoaufnahmen aus dem Video-Ident-Verfahren, das zur Identitätsprüfung bei der Registrierung eingesetzt wird. Zusätzlich wurden laut Bericht sensible Angaben wie Risikobewertungen zu Spielsucht betroffen. Nach deutschem Datenschutzrecht müssen Unternehmen Ausweiskopien unmittelbar nach abgeschlossener Identifizierung löschen; eine automatisierte Speicherung von Ausweisdaten ist grundsätzlich nur für die elektronische Identitätsfeststellung zulässig und ansonsten untersagt.

Die genaue Zahl der betroffenen Personen und ob Bonify die datenschutzrechtlichen Löschpflichten für Ausweiskopien im konkreten Fall eingehalten hatte, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-O-GER-2015-1453
Relevanz 3OEFFENTLICHER-RAUM, STAAT
01.01.2015
Körperscanner an deutschen Flughäfen: EU-Recht macht Nutzung offiziell freiwillig, Alternative ist manuelle Kontrolle
EU-Verordnung 2015/1998 / dieDatenschützer Rhein Main
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Körperscanner ('Nacktscanner') gehören inzwischen zur Standardausrüstung an immer mehr von der Bundespolizei betriebenen deutschen Flughäfen. Kritisiert wurde insbesondere, dass frühe Scannerbilder scharf genug waren, um nicht nur Genitalien, sondern auch Prothesen, Piercings und künstliche Stomata sichtbar zu machen. Erste Scannergenerationen nutzten Röntgenstrahlung, was gesundheitliche Bedenken bei Vielfliegern und Flughafenpersonal auslöste; die meisten Flughäfen sind inzwischen auf nicht-ionisierende Millimeterwellen-Scanner umgestiegen. Nach der EU-Verordnung 2015/1998 ist die Nutzung von Körperscannern offiziell freiwillig; wer den Scanner ablehnt, kann stattdessen eine manuelle Abtastkontrolle wählen. Die erzeugten Bilder werden laut Betreiberangaben nicht gespeichert, sondern nach der Prüfung gelöscht; in den USA wurde dagegen bekannt, dass Aufnahmen an manchen Standorten gespeichert und archiviert wurden.

Ob deutsche Körperscanner-Standorte die Nicht-Speicherung tatsächlich lückenlos einhalten, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig überprüft, sondern beruht auf Betreiberangaben; der US-Präzedenzfall zeigt, dass eine solche Zusicherung nicht zwingend verlässlich ist.

BSDC-J-IDN-2026-1454
Relevanz 3MIGRATION-ASYL, STAATEN-DATENFLUESSE
09.07.2026
Ausländerzentralregister wächst auf 35,3 Millionen Datensätze, neues Gesetz erlaubt automatische Datenübermittlung an Behörden
netzpolitik.org / Bundesamt für Verwaltung (BVA)
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Das Ausländerzentralregister (AZR) ist mit 35,3 Millionen personenbezogenen Datensätzen (Stand 31.12.2025) eines der größten automatisierten Register der deutschen Verwaltung. Datenschutzbehörden kritisieren seit Jahren, dass sich das AZR von einem Register für rein ausländerrechtliche Zwecke zu einer umfassenden behördenübergreifenden Informationsinfrastruktur entwickelt hat; das zugrunde liegende Gesetz wurde seit Inkrafttreten 40-mal geändert, stets mit erweiterten Zugriffsrechten für Behörden, ohne dass Betroffene mehr Rechte erhielten. Am 09.07.2026 beschloss der Bundestag das Gesetz zur 'Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung' (MDWG), der Bundesrat stimmte am Folgetag zu. Danach soll das Register bestimmte Daten künftig automatisiert unmittelbar nach der Speicherung an festgelegte Empfängerbehörden übermitteln. Bereits 2019 warnte die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, die dauerhaft vergebene AZR-Nummer könne sich zu einem bereichsübergreifenden Personenkennzeichen entwickeln, das Daten aus verschiedenen Lebensbereichen leichter verknüpfbar macht.

Die konkrete Liste der künftig automatisch empfangsberechtigten Behörden sowie eine erste Praxisauswertung nach Inkrafttreten des MDWG sind aus dieser Quelle nicht belegt, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Quelle gerade erst beschlossen wurde.

BSDC-P-GER-2023-1455
Relevanz 3AUTO
01.09.2023
Mozilla-Studie: Moderne Autos sammeln mehr Daten als jede andere untersuchte Produktkategorie, 19 von 25 Marken verkaufen sie
Mozilla Foundation
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Die Mozilla Foundation untersuchte 25 Autohersteller unabhängig und kam zu dem Schluss, Autos seien 'die schlechteste Produktkategorie, die wir je in Bezug auf Datenschutz geprüft haben'. 84 Prozent der untersuchten Hersteller geben an, personenbezogene Daten mit Dritten teilen zu können, 19 von 25 Marken erwähnen explizit den 'Verkauf' von Daten. Jeder untersuchte Hersteller speicherte deutlich mehr personenbezogene Daten als notwendig, erfasst über Kameras, Mikrofone oder gekoppelte Smartphones, darunter Angaben zu privaten Interessen, Sexualleben und individuellem Gesundheitszustand. GPS-Antennen und fest verbaute SIM-Karten übertragen diese Daten kontinuierlich an die Hersteller; anonymisierte und aggregierte Daten fließen zusätzlich an sogenannte Vehicle Data Hubs, die digitalen Datenbroker der Automobilbranche. Die Mozilla-Experten konnten bei keiner der 25 untersuchten Marken bestätigen, dass sämtliche persönlichen Kundendaten verschlüsselt wurden.

Ob und in welchem Umfang die genannten sensiblen Datenkategorien (z. B. Sexualleben) tatsächlich systematisch erfasst oder nur theoretisch laut Datenschutzerklärung erfassbar sind, differenziert diese Quelle nicht in jedem Einzelfall.

BSDC-P-FND-2023-1456
Relevanz 3STAAT, PREDICTIVE-POLICING
16.02.2023
Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsgrundlage für Palantir-Polizeisoftware in Hessen und Hamburg
Bundesverfassungsgericht
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), dass die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und verfassungswidrig sind, weil es an klaren und hinreichend bestimmten Voraussetzungen und Grenzen für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlte. Hessen hatte 2017 die Analysesoftware 'Gotham' des US-Unternehmens Palantir erworben und setzte sie unter dem Namen 'hessenDATA' ein; vergleichbare Systeme laufen in Bayern als VeRA und in Nordrhein-Westfalen als DAR. Das Gericht verpflichtete Hessen, die betroffene Vorschrift bis Ende September 2023 zu überarbeiten und ließ die weitere Nutzung von hessenDATA bis dahin nur unter Auflagen zu; Hamburgs zugehörige Regelung war noch nicht in Kraft getreten und wurde für nichtig erklärt.

Das Urteil betrifft ausdrücklich nur die gesetzlichen Grundlagen in Hessen und Hamburg; ob die vergleichbaren Systeme in Bayern (VeRA) und Nordrhein-Westfalen (DAR) auf denselben verfassungsrechtlichen Mangel geprüft und ggf. angepasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-FND-2024-1457
Relevanz 3ZUKUNFTSTECHNIK, KI-RISIKEN
02.12.2024
UN-Generalversammlung verabschiedet Resolution zu autonomen Waffensystemen, USA/Russland/China blockieren verbindliches Verbot
Vereinte Nationen (UN-Generalversammlung)
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Am 02.12.2024 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu tödlichen autonomen Waffensystemen (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS). Über 115 Staaten unterstützen mittlerweile Verhandlungen über einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Regulierung; bei einem Treffen im September 2024 gaben 42 Staaten, darunter Deutschland, ein gemeinsames Statement ab, wonach die bisherigen Diskussionsfortschritte für den Einstieg in konkrete Vertragsverhandlungen ausreichten. Die großen Militärmächte USA, Russland und China stellen sich jedoch bislang gegen ein verbindliches internationales Verbot sogenannter Killerroboter und blockieren damit den diplomatischen Prozess.

Die Resolution selbst hat keinen bindenden Charakter; ob und wann ein tatsächlicher Vertrag zustande kommt, ist aus dieser Quelle offen und nicht absehbar.

BSDC-J-FIN-2024-1458
Relevanz 3KI-RISIKEN, CYBERCRIME
01.01.2024
Deepfake-Videokonferenz mit gefälschtem Finanzvorstand: Ingenieurbüro Arup verliert 25,6 Millionen US-Dollar
borncity.com / Ad-hoc-news
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Im Januar 2024 überwies ein Mitarbeiter des britischen Ingenieurbüros Arup in Hongkong 25,6 Millionen US-Dollar an Betrüger, nachdem er glaubte, in einem Video-Anruf mit seinem Finanzvorstand und mehreren Kollegen zu sprechen. Sämtliche Teilnehmer der Videokonferenz außer ihm selbst waren KI-generierte Deepfakes. Laut Versicherer Allianz Trade verursachten Deepfake-gestützte CEO-Fraud-Angriffe 2025 Schäden, die 81 Prozent über dem Vorjahresniveau lagen; die Rate des Deepfake-Betrugs in Deutschland stieg im Jahresvergleich um über 1.000 Prozent. In einem weiteren dokumentierten Fall erstellten Betrüger ein Deepfake-Video des Unternehmers Reinhold Würth, das über soziale Medien für betrügerische Geldanlagen warb; die Würth-Gruppe bestätigte die Fälschung öffentlich und leitete rechtliche Schritte ein.

Die Steigerungsrate von über 1.000 Prozent bezieht sich auf gemeldete Fälle, nicht auf eine unabhängig verifizierte Gesamtschadenssumme für Deutschland.

BSDC-P-FND-2023-1459
Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, BETROFFENENRECHTE
01.06.2023
Recht auf Vergessenwerden: Rund die Hälfte aller Google-Löschanträge wird wegen öffentlichen Interesses abgelehnt
heise online / googlewatchblog.de
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2022 stellte Deutschland mit 24.166 Löschanträgen die zweithöchste Anzahl an 'Recht auf Vergessenwerden'-Anfragen in Europa, ein Rückgang von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2022 erhielten Google und Microsoft zusammen über 155.000 solcher Anfragen, davon rund 147.000 (96 Prozent) allein bei Google. Kumuliert erhielt Google bis 2021 über 1,3 Millionen Löschanträge nach Art. 17 DSGVO, von denen rund die Hälfte abgelehnt wurde, überwiegend mit der Begründung eines bestehenden öffentlichen Interesses an der jeweiligen Information.

Die Kriterien, nach denen Google im Einzelfall 'öffentliches Interesse' bejaht oder verneint, werden vom Unternehmen selbst angewendet und sind nicht durch eine unabhängige Instanz vorab geprüft; wie viele abgelehnte Anträge nachträglich gerichtlich angefochten und erfolgreich durchgesetzt wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-P-IDN-2021-1460
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE
01.01.2021
Sharenting: Pädokriminelle sammeln gezielt öffentlich geteilte Kinderfotos von 'Momfluencern'
Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger / Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
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Als 'Sharenting' wird die Praxis bezeichnet, wenn Eltern regelmäßig Fotos oder Informationen über ihre Kinder in sozialen Medien teilen. Studien zeigen, dass viele pädokriminelle Nutzer ihre Inhalte gezielt von 'Momfluencern' beziehen, also Müttern, die ihre Elternschaft strategisch zur Follower-Generierung einsetzen. Laut Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger sammeln Pädokriminelle solche öffentlich zugänglichen Bilder, kommentieren sie mit einschlägigen Texten und teilen sie in eigenen Netzwerken; Familienbilder tauchen wiederholt auf einschlägigen Darknet-Websites auf. Besonders kritisch wird es, wenn Eltern zusätzliche Informationen wie Wohnadresse, Schule oder Kindergarten veröffentlichen, weil Pädokriminelle und Stalker die Kinder dadurch vergleichsweise leicht lokalisieren können.

Wie viele der im Darknet kursierenden Familienbilder konkret aus öffentlichen Social-Media-Konten stammen im Vergleich zu anderen Quellen, ist aus dieser Quelle nicht separat beziffert.

BSDC-J-FND-2024-1461
Relevanz 3OSINT, GEOFENCE
01.01.2024
Datenbroker verkaufen Standortdaten von Militärangehörigen und Kirchgängern als kommerzielles Produkt
Duke University / US Director of National Intelligence
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Eine Studie der Duke University zeigte, dass der Datenbroker Acxiom als Teil seiner kommerziellen Dienstleistungen für Kreditkartenanbieter und Einzelhandelsbanken die Identifizierung und Lokalisierung von Militärangehörigen anbietet, die im Einsatz, aber von ihrer Basis abwesend sind. Ein Bericht des US-Direktors der nationalen Nachrichtendienste stellte fest, dass von zehn untersuchten großen Datenbrokern drei explizit damit werben, Daten zur Identifizierung von US-Militärpersonal liefern zu können. Weitere dokumentierte Zielgruppen-Segmente in Werbedaten basierten auf besuchten Orten, darunter Kirchen und andere sensible Örtlichkeiten; in einem prominenten Einzelfall wurden Standortdaten genutzt, um das Privatleben eines katholischen Priesters ohne dessen Wissen öffentlich offenzulegen.

Ob und wie oft die beworbene Militärpersonal-Identifizierung tatsächlich von Kunden der Datenbroker genutzt wurde, ist aus dieser Quelle nicht mit Einzelfällen belegt, nur als kommerzielles Angebot dokumentiert.

BSDC-J-FND-2025-1462
Relevanz 3KINDER-VULNERABLE
01.01.2025
ZDF-Undercover-Recherche: Cybergroomer kontaktiert fiktives Kinderprofil auf Roblox binnen kurzer Zeit
ZDF (Panorama/SCHAU HIN!)
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Roblox funktioniert nicht nur als Spiel, sondern als soziales Netzwerk, in dem Kinder gezielt von Erwachsenen angesprochen und manipuliert werden können. In einer Undercover-Recherche gaben sich ZDF-Reporter als minderjähriges Mädchen aus und traten Community-Gruppen auf der Plattform bei. Kurz nach dem Beitritt kontaktierte ein mutmaßlicher Cybergroomer das fiktive Profil und lockte es in einen privaten Chat auf einer externen Chat-Plattform, wo die Nachrichten schnell sexuellen und übergriffigen Charakter annahmen, verbunden mit Forderungen nach Fotos und Aufforderungen zur Geheimhaltung. Als Reaktion auf öffentlichen Druck deaktiviert Roblox verschlüsselte Chats, sobald Minderjährige beteiligt sind, um Inhalte besser überwachen zu können; Discord kündigte ähnliche Schutzmaßnahmen an, verschob deren Einführung jedoch nach Kritik.

Die Recherche zeigt einen dokumentierten Einzelfall unter kontrollierten Bedingungen; eine belastbare Häufigkeitsstatistik erfolgreicher Grooming-Versuche auf der Plattform insgesamt ist aus dieser Quelle nicht abgeleitet.

BSDC-O-FND-2024-1463
Relevanz 3BETROFFENENRECHTE, STALKERWARE
01.01.2024
Melderegister-Auskunftssperre schützt nur vor privaten Anfragen, Behörden erhalten Daten trotzdem
BROST CLASSEN Medienrecht / Bundesportal
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Wer sich vor Bedrohung, Beleidigung oder unrechtmäßiger Nachstellung (Stalking) schützen will, kann nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre im Melderegister formlos beantragen und muss dabei die Gründe glaubhaft machen. Eine zentrale Einschränkung: Die Auskunftssperre verhindert ausschließlich Melderegisterauskünfte an private Dritte; Behörden und andere öffentliche Stellen erhalten die erforderlichen Datenübermittlungen weiterhin uneingeschränkt. Die Sperre gilt zudem stets nur befristet auf zwei Jahre, und selbst innerhalb der Sperrfrist kann eine Auskunft erteilt werden, wenn eine Anfrage den konkreten Schutzzweck nicht berührt. Nach Eintragung einer Auskunftssperre muss die Meldebehörde die betroffene Person über jede eingehende Auskunftsanfrage informieren; Daten können zusätzlich bei anderen öffentlichen Stellen wie Finanzamt, Jugendamt und Gerichten gespeichert bleiben, wo eigene, separate Sperrmöglichkeiten bestehen.

Wie oft Behörden trotz aktiver Auskunftssperre versehentlich Daten an Dritte weitergeben, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt; die beschriebenen Grenzen sind rechtlich-strukturelle Lücken, keine dokumentierten Einzelvorfälle.

BSDC-J-GER-2023-1464
Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, STAAT
01.09.2023
Deutsche Bahn und Bundespolizei planen biometrische Gesichtserkennung an Bahnhöfen ohne geklärte Rechtsgrundlage
heise online / ZDF
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Politik und Deutsche Bahn verständigten sich auf ein Maßnahmenpaket, das intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung an Bahnhöfen als Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei vorsieht. In einer ersten Testphase wurde Gesichtserkennungssoftware erprobt, in einer zweiten Phase sollen verschiedene Gefahrensituationen automatisch erkannt und angezeigt werden. Bei Vorstellung des Plans war laut Expertenkritik völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage der Einsatz erfolgen soll: Nach DSGVO ist die Erhebung biometrischer Daten zur Identifizierung von Personen grundsätzlich verboten. Bis 2023 standen bei der Bundespolizei bereits über 70 Millionen Euro für den Ausbau der Videoüberwachung bereit, aus dem Bundeshaushalt sollten zusätzlich 50 Millionen Euro hinzukommen.

Ob und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die Gesichtserkennung inzwischen tatsächlich im Regelbetrieb läuft, ist aus dieser Quelle nicht abschließend belegt; zum Berichtszeitpunkt war dies laut Quelle noch ungeklärt.

BSDC-O-FIN-2012-1465
Relevanz 3FIN, STEUER-TRANSPARENZ
01.01.2012
Steuer-CD-Ankäufe aus der Schweiz: NRW zahlte 2,5 Mio. Euro für eine CD, Selbstanzeigen stiegen um über 200 Prozent
Wikipedia (Steuersünder-CD) / Statista
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Nordrhein-Westfalen kaufte insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz an. Im Februar 2010 wurde eine CD mit Namen und Kontodaten von Credit-Suisse-Kunden für 2,5 Millionen Euro erworben; 2012 kaufte der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans weitere CDs, darunter eine der Schweizer Bank UBS mit Informationen zu rund 750 Stiftungen und 550 weiteren Fällen mit einem Anlagevolumen von über 2,9 Milliarden Euro. Die Auswertung der Steuer-CDs löste eine Welle freiwilliger Selbstanzeigen sowie zahlreiche Steuerstrafverfahren aus; laut einer Statista-Umfrage bei den Landesfinanzbehörden stieg die Zahl der Selbstanzeigen 2013 um über 200 Prozent. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen rund 70 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Auswertung der Steuer-CDs zusammen, weitere rund 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen wurden bundesweit auf durch die Ankäufe ausgelöste Selbstanzeigen zurückgeführt.

Der Ankauf gestohlener Bankdaten durch den Staat blieb rechtlich und politisch umstritten; ob die Käufe rechtmäßig waren, wurde in Deutschland kontrovers diskutiert und ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt.

BSDC-P-FND-2024-1466
Relevanz 3RECHT-VOLLZUG
01.01.2025
DSGVO-Bußgelder in Deutschland sinken 2024 auf 266 Verfahren mit im Schnitt niedrigen Summen
Statista / Athene-Center
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Deutsche Datenschutzbehörden verhängten 2024 nur 266 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von rund 2,5 Millionen Euro, ein deutlicher Rückgang gegenüber 2023 mit 357 Verfahren und einer Gesamtsumme von 4,94 Millionen Euro. Die durchschnittliche Bußgeldhöhe für Verstöße gegen technische und organisatorische Datenschutzanforderungen lag 2023 bei 27.033,33 Euro, der Median jedoch nur bei 3.600 Euro, was auf wenige hohe Ausreißer bei überwiegend geringen Einzelstrafen hindeutet. Die Zahl der Bußgeldverfahren steigt zwar über die Jahre insgesamt, die verhängten Summen bleiben aber vergleichsweise niedrig; zusätzlich verzeichnen Studien ein Vollzugsdefizit speziell bei Verstößen von Behörden selbst, gegen die im Verhältnis seltener und in geringerer Höhe sanktioniert wird als gegen private Unternehmen.

Die genauen Gründe für den Rückgang von 2023 auf 2024 (weniger Verstöße, weniger Verfolgung oder methodische Änderungen in der Erhebung) sind aus dieser Quelle nicht eindeutig belegt.

BSDC-J-GER-2021-1467
Relevanz 3OSINT, STALKERWARE
07.12.2021
Life360: Familien-Tracking-App verkauft seit 2016 Standortdaten von 33 Millionen Nutzern an Datenbroker
The Markup
Recherche: DC
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Die als Sicherheits-App vermarktete Familien-Tracking-App Life360 verkauft laut Recherchen von The Markup, gestützt auf Aussagen zweier ehemaliger Mitarbeiter, seit 2016 Standortdaten von rund 33 Millionen Nutzern an etwa ein Dutzend Datenbroker, die sie wiederum an praktisch jeden zahlenden Kunden weitergeben, darunter auch US-Regierungsbehörden wie das Verteidigungsministerium und die Gesundheitsbehörde CDC. Firmengründer und CEO Chris Hulls bestätigte, der Datenverkauf sei fester Bestandteil des Geschäftsmodells; die Datenschutzbestimmungen der App erwähnen die Weitergabe an Dritte, werden aber laut Berichten von den meisten Nutzern nicht sorgfältig gelesen. Der CEO betonte, man verkaufe Daten nicht direkt an Regierungsstellen, um die Rechte potenzieller Angeklagter in Strafverfahren nicht zu untergraben, wich damit aber der Frage nach der Weitergabe über zwischengeschaltete Datenbroker an genau solche Stellen aus.

Ob und wie oft die über Umwege an Behörden gelangten Life360-Standortdaten tatsächlich in konkreten Strafverfahren verwendet wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-GER-2020-1468
Relevanz 3GERAETE-OS, CYBERCRIME
01.05.2020
Massenangriffswelle auf FritzBox-Router: 13 Schwachstellen und Fernzugriff als Einfallstor für Botnetze
heise online / Palo Alto Networks Unit 42
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Sicherheitsforscher von Palo Alto Networks Unit 42 entdeckten eine Angriffswelle, bei der Schadsoftware Router wie die FritzBox über insgesamt 13 Schwachstellen sowie Brute-Force-Angriffe in ein Botnetz eingliederte, ebenso wie IP-Kameras und andere IoT-Geräte. Angreifer können dadurch das Heimnetz ausspähen, Bewegungsprofile erstellen oder die Geräte für DDoS-Angriffe missbrauchen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnte zusätzlich vor der komfortablen, aber riskanten Fernzugriffsfunktion, mit der die FritzBox über das Internet von außerhalb des Zuhauses erreichbar gemacht werden kann: Kriminelle durchsuchen das Internet gezielt nach FritzBoxen mit aktiviertem Fernzugriff und können bei geknacktem Passwort oder unentdeckter Sicherheitslücke vollen Zugriff auf den Router erlangen. Geräte mit eingestelltem Support gelten dabei als besonders gefährdet, da veraltete Firmware Zugriff auf Bankdaten und smarte Haushaltsgeräte im Netzwerk ermöglichen kann.

Wie viele deutsche Haushalte tatsächlich von der beschriebenen Botnetz-Kampagne betroffen waren, ist aus dieser Quelle nicht mit einer Gesamtzahl belegt.

BSDC-J-FIN-2018-1469
Relevanz 3FIN, KONSUM
01.09.2018
Google und Mastercard: geheime Vereinbarung verknüpft Kreditkarten-Transaktionsdaten mit Werbeklicks
heise online
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Google und Mastercard trafen eine zunächst geheim gehaltene Vereinbarung, bei der Google massenhaft Kreditkarten-Transaktionsdaten von Mastercard kaufte und mit den Klicks eigener Nutzer auf Online-Werbung korrelierte, um so den Erfolg von Werbeanzeigen bis zum tatsächlichen Ladenkauf nachzuverfolgen. Visa wickelte im betreffenden Jahr 45 Milliarden Transaktionen ab, Mastercard 23 Milliarden; beide Unternehmen planten zusätzlich eigene Programme, mit denen gesammelte Kreditkartendaten künftig direkt für personalisierte Online-Werbung genutzt werden sollten. Beide Kartenanbieter bieten Websites an, auf denen Kunden der Analyse ihrer Kreditkartendaten für solche Zwecke widersprechen können.

Der genaue Umfang, wie viele Nutzer von der Google-Mastercard-Vereinbarung konkret betroffen waren, ist aus dieser Quelle nicht beziffert; Details der Vereinbarung wurden erst nachträglich öffentlich bekannt.

BSDC-P-IDN-2021-1470
Relevanz 3IDENTITAET, STAAT
28.03.2021
Registermodernisierungsgesetz macht Steuer-ID zur behördenübergreifenden Personenkennziffer, Verfassungsbeschwerde eingereicht
netzpolitik.org / Humanistische Union
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Das am 28.03.2021 verabschiedete Registermodernisierungsgesetz macht die Steuer-Identifikationsnummer zu einer einheitlichen Personenkennziffer, die einen automatisierten Datenabgleich und -austausch zwischen 51 geplanten bzw. 56 großen öffentlichen Registern ermöglicht. Kritiker verweisen auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, das eine 'lückenlose Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit' durch Zusammenführung einzelner Lebens- und Personendaten zu Persönlichkeitsprofilen für verfassungswidrig erklärte und die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens explizit als Beispiel für ein solches unzulässiges Profiling nannte. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union reichte gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde ein, weil es aus ihrer Sicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Der Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist aus dieser Quelle nicht belegt.

BSDC-J-FND-2020-1471
Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING
01.01.2020
Chicago beendet rassistisch verzerrte Predictive-Policing-'Heat List' nach jahrelanger Kritik
TIME / The Appeal
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Chicago führte 2012 die 'Strategic Subjects List' ('Heat List') ein, die Personen mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit, eine Straftat zu begehen oder Opfer einer solchen zu werden, auf Basis historischer Faktoren wie Vorstrafen einen Zahlenwert von 0 bis über 500 zuwies. 2013 stufte der Algorithmus Hunderte junge Schwarze Männer als mutmaßliche Täter oder Opfer von Waffengewalt ein, obwohl viele von ihnen keinerlei Vorstrafen hatten; kritisiert wurde, dass die Eingabedaten (insbesondere Festnahmen) selbst bereits durch die diskretionären Entscheidungen von Polizeibeamten bei Streife und Ermittlung verzerrt waren. Die Liste erfasste unverhältnismäßig viele People of Color. Nach Untersuchungen, die dem Programm Ungenauigkeit, Wirkungslosigkeit und rassistische Verzerrung attestierten, stellte Chicago die Nutzung der Heat List im Januar 2020 endgültig ein.

Der genaue kausale Effekt der Liste auf tatsächliche Polizeimaßnahmen gegen gelistete Personen (z. B. verstärkte Kontrollen) ist aus dieser Quelle nicht mit Einzelfallzahlen belegt.

BSDC-P-FND-2024-1472
Relevanz 3STAAT, HACKER-KRIMINALISIERUNG
01.01.2025
357 Reichsbürger besitzen trotz Verfassungsschutz-Datenbank NADIS Ende 2024 noch waffenrechtliche Erlaubnisse
Antwort der Bundesregierung / Bundesamt für Verfassungsschutz
Recherche: DC
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Seit der Waffenrechtsnovelle vom Februar 2020 muss die Waffenbehörde bei Zuverlässigkeitsprüfungen verpflichtend Auskünfte beim Bundeszentralregister, Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften, der zuständigen Polizei sowie der Verfassungsschutzbehörde einholen. Ist eine geprüfte Person im gemeinsamen Datenbanksystem NADIS (Nachrichtendienstliches Informationssystem) erfasst, übermittelt die Verfassungsschutzbehörde alle offenen und rechtlich verwertbaren Erkenntnisse an die für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung zuständige Behörde. Ein Erlass stellte klar, dass sogenannte Reichsbürger grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Trotz dieses Systems waren Ende 2024 laut Bundesregierung noch 357 als 'Reichsbürger' oder 'Selbstverwalter' erfasste Personen im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Ob die verbliebenen 357 Fälle Verfahren betreffen, die noch laufen, oder ein tatsächliches Vollzugsversagen darstellen, ist aus dieser Quelle nicht differenziert.

BSDC-P-KOM-2014-1473
Relevanz 3KOMMUNIKATION, STAAT
01.04.2014
Ex-NSA/CIA-Direktor Hayden: 'Wir töten Menschen basierend auf Metadaten' — Verschlüsselung schützt WhatsApp-Metadaten nicht
Michael Hayden (Johns Hopkins University) / netzpolitik.org
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Auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Messengern wie WhatsApp gilt die Verschlüsselung nur für den Nachrichteninhalt, nicht für Metadaten wie Sender, Empfänger, Zeitpunkt, Datum und Nachrichtengröße, aus denen sich ablesen lässt, wer mit wem wann kommuniziert; der Meta-Konzern speichert diese Metadaten zentral auf eigenen Servern. Michael Hayden, sowohl ehemaliger NSA-Direktor (1999–2005) als auch CIA-Direktor (2006–2009), erklärte im April 2014 bei einer öffentlichen Debatte an der Johns Hopkins University wörtlich: 'We kill people based on metadata' ('Wir töten Menschen basierend auf Metadaten'), um die geheimdienstliche Relevanz von Metadaten trotz Inhaltsverschlüsselung zu unterstreichen.

Das Zitat bezieht sich auf US-Drohnenoperationen im Kontext von NSA-Metadatenauswertung allgemein, nicht speziell auf WhatsApp-Metadaten; die Übertragbarkeit auf zivile Messenger-Nutzung wird in dieser Quelle als Beispiel, nicht als belegter Einzelfall dargestellt.

BSDC-P-KOM-2016-1474
Relevanz 3KOMMUNIKATION
01.01.2016
Signal-Vorläufer erhielt 2013–2016 fast 3 Millionen US-Dollar vom staatlich finanzierten Open Technology Fund
Wikipedia (Signal Foundation)
Recherche: DC
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Von 2013 bis 2016 erhielt Open Whisper Systems, der Vorläufer des heutigen Signal-Messengers, rund 2,955 Millionen US-Dollar vom Open Technology Fund (OTF). Der OTF ist ein Unterprojekt von Radio Free Asia, das wiederum zur U.S. Agency for Global Media (USAGM) gehört, einer mit rund einer Milliarde US-Dollar jährlich vom US-Kongress finanzierten Bundesbehörde. Die Signal Foundation hat bislang zu keinem Zeitpunkt Finanzberichte veröffentlicht oder die Identität ihrer Spender offengelegt; für 2024 meldete die Stiftung dennoch Einnahmen von 29.413.537 US-Dollar und Ausgaben von 38.019.696 US-Dollar.

Eine staatliche Anschubfinanzierung eines Open-Source-Projekts ist keine Aussage über eine bestehende Kontrolle des Quellcodes oder der Verschlüsselung durch die US-Regierung; der quelloffene Code von Signal wird unabhängig von Kryptographen geprüft. Die genannte Finanzierungssumme betrifft eine frühe Entwicklungsphase, nicht den heutigen Betrieb.

BSDC-P-FIN-2025-1475
Relevanz 3WEARABLES, FIN
26.02.2025
Munich Re: Smartwatch-Gesundheitsdaten sollen Risikoeinschätzung für Lebensversicherungen verbessern
Munich Re / Versicherungsmonitor
Recherche: DC
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Der Rückversicherer Munich Re sieht laut einer gemeinsamen Studie von Munich Re Life US und der britischen Datenanalysefirma Klarity großes Potenzial darin, Gesundheitsdaten aus Smartwatches, etwa tägliche Schrittzahlen, für die Risikobewertung (Underwriting) bei Lebensversicherungen zu nutzen. Nach Angaben des Unternehmens erlauben solche Wearable-Daten eine genauere individuelle Risikoeinschätzung als traditionelle Messgrößen. Über sein 'Connect & Protect'-Angebot bietet Munich Re Versicherern zusätzlich Zugriff auf versicherungsrelevante Daten aus vernetzten Gebäuden und Gewerbeumgebungen, um Gefahren und Risiken aus Versicherungssicht besser einschätzen oder vermeiden zu können.

Ob und in welchem Umfang diese Wearable-Daten bereits konkret in Deutschland zur Prämienberechnung herangezogen werden, ist aus dieser Quelle nicht belegt; der Fokus der zitierten Studie liegt auf dem US-Markt.