Quellen-Tabelle
Alle erfassten Quellen mit Kernaussage und Klartext im Volltext.
| BSDC-ID | Datum | Titel & Quelle | Kernaussage | Klartext |
|---|---|---|---|---|
| BSDC-O-GER-2022-1501 Relevanz 3CYBERCRIME, GERAETE-OS | 22.12.2022 | LastPass-Hack: Angreifer erbeuten verschlüsselte Passwort-Tresore, schwache Verschlüsselungspraxis erleichtert Knacken heise online / Stiftung Warentest Recherche: DC Quelle öffnen → | Der Passwort-Manager LastPass wurde bereits im August 2022 Opfer eines Hackerangriffs, informierte Kunden jedoch erst im Dezember 2022 darüber, dass Angreifer dabei auch die verschlüsselten Passwort-Tresore der Kunden erbeuteten, zusätzlich zu Firmennamen, Nutzernamen, Rechnungsadressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zugriffs-IP-Adressen. Die gestohlenen Zugangsdaten in den Tresoren sind zwar verschlüsselt und nur mit dem individuellen Master-Passwort lesbar, spätere Berichte zeigten jedoch, dass LastPass sich nicht an die Empfehlungen von OWASP hielt und nur rund ein Drittel der empfohlenen Wiederholungen der Schlüsselableitungsfunktion PBKDF2 verwendete, was das Knacken schwacher Master-Passwörter erheblich erleichterte. | Wie viele Nutzer-Tresore tatsächlich erfolgreich entschlüsselt wurden, ist aus dieser Quelle nicht mit einer belastbaren Zahl belegt. |
| BSDC-J-FND-2026-1502 Relevanz 3GEOFENCE, STAAT | 01.07.2026 | US-Supreme-Court: Google-Standortverlauf fällt unter Vierten Verfassungszusatz, Polizei braucht künftig Durchsuchungsbefehl Last Month at the Supreme Court / heise online Recherche: DC Quelle öffnen → | Der US Supreme Court entschied im Fall Chatrie v. United States, dass der Zugriff auf Googles Standortverlauf (Location History) über einen Geofence Warrant eine Durchsuchung im Sinne des Vierten Verfassungszusatzes darstellt und künftig einen richterlichen Durchsuchungsbefehl erfordert. In einem aufsehenerregenden früheren Fall aus Pennsylvania hatte die Polizei von Google Informationen zu allen Personen erhalten, die zuvor nach einer bestimmten Adresse gesucht hatten, die später zum Tatort eines Mordes wurde. Google selbst hatte seine Timeline-Funktion bereits 2023 auf geräteinterne Speicherung umgestellt und speichert Standortdaten seit Juli 2025 nicht mehr zentral auf eigenen Servern. | Die Wirkung des Urteils auf bereits laufende oder abgeschlossene Verfahren, in denen Standortdaten ohne Durchsuchungsbefehl erlangt wurden, ist aus dieser Quelle nicht behandelt. |
| BSDC-P-FND-2024-1503 Relevanz 3KONSUM, UNSICHTBARE-TECHNIK | 31.07.2026 | EU-Richtlinie 2024/1799: Reparatur-Pflicht für Hersteller, Ersatzteile bis zu 10 Jahre verfügbar Bundesumweltministerium / Telepolis Recherche: DC Quelle öffnen → | Die EU-Richtlinie 2024/1799 verpflichtet Hersteller von Smartphones, Tablets, Waschmaschinen und E-Bikes, ihre Geräte grundsätzlich reparierbar zu konstruieren; seit dem 31.07.2026 gilt das Recht auf Reparatur europaweit. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen Hersteller Reparaturen anbieten, sofern technisch machbar, zu angemessenen Kosten mit online einsehbaren Preisinformationen. Je nach Produktgruppe müssen Ersatzteile, Werkzeuge und Reparaturanleitungen zwischen sieben und zehn Jahren verfügbar bleiben. Eine Reparatur darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert oder durch überhöhte Kosten unattraktiv gemacht werden; entscheidet sich ein Verbraucher bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt Ersatzlieferung, verlängert sich die Gewährleistung danach um weitere zwölf Monate. | Wie die neuen Vorgaben mit dem in einer anderen Quelle dokumentierten 'Parts Pairing' großer Hersteller zusammenwirken (softwareseitige Sperren gegen Drittteile trotz physischer Reparierbarkeit) ist aus dieser Quelle nicht behandelt. |
| BSDC-J-FND-2015-1504 Relevanz 3STAAT, STAATEN-DATENFLUESSE | 01.05.2015 | BND-Selektorenliste: 459.000 NSA-Suchbegriffe zielten auf europäische Regierungen, Bundesregierung verweigerte Bundestag Einsicht netzpolitik.org / Deutscher Bundestag Recherche: DC Quelle öffnen → | In den Archiven des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach tauchten 2015 zuvor unbekannte Dateien mit insgesamt 459.000 sogenannten Selektoren auf, Suchbegriffen zur Filterung von Internet- und Telefonkommunikation, die der BND im Auftrag der NSA einsetzte. Die Suchbegriffe zielten auf europäische Institutionen, Personen und laut Berichten auch 'hochrangige politische Persönlichkeiten'. Oppositionsfraktionen reichten gemeinsam Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, weil die Bundesregierung dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Spionageaffäre wichtige Beweismittel vorenthalte. Die Bundesregierung verweigerte dem Ausschuss unter Berufung auf Staatswohlgründe und geheime Vereinbarungen mit den USA über den Umgang mit Nachrichtendienstmaterial die Einsicht in die vollständige Liste. | Ob und in welchem Umfang der BND die von der NSA übermittelten Suchbegriffe tatsächlich systematisch prüfte, bevor er sie einsetzte, ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt; genau das war Gegenstand der Untersuchung. |
| BSDC-J-GER-2024-1505 Relevanz 3UNSICHTBARE-TECHNIK, STAAT | 01.01.2024 | Section-Control-Streckenradar in Niedersachsen nach Gerichtsstreit und Kalibrierungsauflagen 2024 eingestellt netzpolitik.org / rueden.de Recherche: DC Quelle öffnen → | Section Control erfasst über mehrere Kilometer verteilte Kennzeichen aller durchfahrenden Fahrzeuge, unabhängig von deren Geschwindigkeit, um daraus die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zu berechnen. Ein Rechtsanwalt klagte gegen das niedersächsische Pilotprojekt bei Hannover mit der Begründung, die pauschale Kennzeichenerfassung aller Fahrzeuge verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; das Verwaltungsgericht gab ihm zunächst recht und legte den Betrieb still. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Rechtmäßigkeit später nach einer Nachbesserung des niedersächsischen Polizeigesetzes und erlaubte die Wiederinbetriebnahme. 2024 wurde das System dennoch endgültig abgeschaltet, offiziell wegen neuer rechtlicher Anforderungen an Mess- und Kalibrierverfahren bei verschlüsselten Daten. | Ob die endgültige Abschaltung 2024 primär technische Kalibrierungsgründe hatte oder erneut mit den ursprünglichen Datenschutzbedenken zusammenhing, lässt sich aus dieser Quelle nicht eindeutig trennen. |
| BSDC-J-KOM-2020-1506 Relevanz 3KONSUM | 01.01.2020 | Payback: Erste Plattform in Deutschland, die Online-Werbung gezielt anhand von Offline-Einkäufen aussteuert Stuttgarter Nachrichten Recherche: DC Quelle öffnen → | Jeder Scan der Payback-Karte oder jede Zahlung mit der Payback-App speichert neue Informationen zu Alter, Geschlecht, Standort und Einkaufsverhalten, einschließlich der Frage, wo Kunden am meisten Geld ausgeben. Name, Adresse und Geburtsdatum dürfen zu Werbezwecken an Partnerunternehmen weitergegeben werden, solange der Kunde nicht widerspricht; Partnerunternehmen können anhand der übermittelten Kundennummer das Kaufverhalten von Werbeempfängern mit dem von Nicht-Empfängern vergleichen, um den Werbeerfolg zu kontrollieren. Payback positioniert sich damit als erste Online-Marketingplattform in Deutschland, die gezielte Kundenwerbung auf Basis von Offline-Einkäufen anbietet. Eine KPMG-Umfrage ermittelte, dass die Sorge vor Nachverfolgung des eigenen Kaufverhaltens der wichtigste Grund war, weshalb Verbraucher auf Kundenkartenprogramme verzichten. | Wie viele Kunden dem beschriebenen Widerspruchsrecht tatsächlich aktiv widersprechen und wie hoch der Anteil der weitergegebenen Profile am Gesamtbestand ist, ist aus dieser Quelle nicht beziffert. |
| BSDC-J-FND-2023-1507 Relevanz 3MIGRATION-ASYL, STAATEN-DATENFLUESSE | 01.10.2024 | Frontex-Drohnendaten aus dem Mittelmeer gelangen an libysche Küstenwache, geflüchtete Menschen landen erneut in Lagern Human Rights Watch / medico international Recherche: DC Quelle öffnen → | Im Jahr 2023 führten im Auftrag der EU-Grenzschutzagentur Frontex beauftragte Firmen 1.711 Überwachungsflüge im Mittelmeer durch, davon 243 mit unbemannten Drohnen. Seit 2022 kritisieren Seenotrettungsorganisationen wiederholt, dass mit Frontex-Drohnen von Malta aus gesammelte Informationen über Standorte von Migrantenbooten an die libysche Küstenwache weitergegeben werden, die daraufhin Boote abfängt und Menschen zurück nach Libyen bringt, wo sie erneut in Lagern misshandelt werden, aus denen sie sich zuvor freigekauft hatten. Bei der Bootskatastrophe von Messenia im Juni 2023, einem der schwersten Unglücke in der EU-Migrationsgeschichte mit rund 650 Toten, waren ebenfalls Drohnen im Einsatz. Frontex' technische Strategie für 2023–2027 sieht Investitionen von 400 Millionen Euro in Drohnen und weitere Überwachungstechnologie vor. | Eine direkte kausale Verantwortung von Frontex für einzelne Todesfälle wie bei Messenia wird in dieser Quelle nicht behauptet; kritisiert wird die Weitergabepraxis von Standortdaten an Libyen als strukturelles Problem. |
| BSDC-P-FND-2023-1508 Relevanz 3STAAT, KOMMUNIKATION | 01.06.2023 | Zehn Jahre nach Snowden: Verschlüsselung gestiegen, Geheimdienstbefugnisse gleichzeitig gesetzlich erweitert netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Zehn Jahre nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 ziehen Beobachter eine gespaltene Bilanz: Eine direkte Folge ist, dass Internetverkehr heute deutlich stärker verschlüsselt wird, wie eine Bilanz der Internet Engineering Task Force bestätigt. Statt jedoch die durch Snowden offengelegten, entgrenzten Geheimdienstpraktiken einzuschränken und stärker zu kontrollieren, legalisierte der Gesetzgeber in den Folgejahren in mehreren Ländern genau diese Praktiken nachträglich und erweiterte die Befugnisse der Dienste. Bei einem Treffen im März 2023 forderten Vertreter der EU sowie US-amerikanischer Justiz- und Strafverfolgungsbehörden weiterhin, direkten Klartext-Zugang zu verschlüsselter Kommunikation technisch in Geräte einzubauen. Das am 02.07.2023 in Kraft getretene deutsche Hinweisgeberschutzgesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die sich auf die Ereignisse von vor zehn Jahren zurückführen lässt. | Die Bilanz bleibt gemischt: Verschlüsselungsfortschritt einerseits, erweiterte und nachträglich legalisierte Geheimdienstbefugnisse andererseits; ein eindeutiges 'Snowden hat die Überwachung eingedämmt' lässt sich aus dieser Quelle nicht ableiten. |
| BSDC-P-GER-2026-1509 Relevanz 3GESICHTSERKENNUNG, KONSUM | 23.02.2026 | KI-Kameras gegen Ladendiebstahl im deutschen Einzelhandel: Gesichtserkennung an DSGVO-Einwilligungspflicht praktisch gescheitert IHK / DIHK-Studie (ibi Research) Recherche: DC Quelle öffnen → | Laut einer Studie von ibi Research und der DIHK wurde 2025 mehr als die Hälfte der deutschen Handelsunternehmen nachweislich Opfer von Ladendiebstahl. Viele Händler setzen deshalb auf KI-gestützte Kamerasysteme, die verdächtiges Verhalten automatisch erkennen sollen. Echte biometrische Gesichtserkennung bleibt in Deutschland jedoch aufgrund strenger Datenschutzvorgaben stark eingeschränkt: Da es sich um besonders schutzwürdige Daten handelt, ist in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, eine Anforderung, die im Einzelhandel mit anonymem Laufkundenpublikum strukturell nicht erfüllbar ist. Zusätzlich begrenzt die DSGVO die Speicherung von Videoaufnahmen auf 48 bis 72 Stunden, was viele KI-Auswertungsanwendungen faktisch wirkungslos macht. dm testete deshalb 2026 stattdessen offen sichtbare Kameraüberwachung an SB-Kassen; Rewe erklärte, im automatisierten Markt in Berlin explizit keine Gesichtserkennung einzusetzen. | Ob einzelne Händler die DSGVO-Vorgaben zur Gesichtserkennung in der Praxis dennoch umgehen, ist aus dieser Quelle nicht belegt; sie beschreibt die rechtliche Ausgangslage und den offiziellen Verzicht der genannten Unternehmen. |
| BSDC-J-IDN-2020-1510 Relevanz 3GESELLSCHAFT, OSINT | 01.07.2020 | Nachbarschafts-App Nextdoor kämpft mit Racial-Profiling-Problem, kappt Direktverbindung zur Polizei BuzzFeed News / CBS News Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Nachbarschafts-App Nextdoor, gedacht für Themen wie Flohmärkte oder gestohlene Fahrräder, geriet in den Ruf, zu einer Plattform für Racial Profiling geworden zu sein: Nutzer posteten wiederholt Warnungen vor 'verdächtigen' Personen, oft People of Color, mit Formulierungen wie 'Dunkelhäutiger Mann bricht in Auto ein' oder 'Hispanischer Mann läuft verdächtig durch die Nachbarschaft', teils ohne jedes weitere Merkmal außer Hautfarbe. Gemeinschaftsgruppen in Oakland, Kalifornien, machten das Unternehmen auf entsprechende Beiträge aufmerksam. Nextdoor wurde zusätzlich für seine enge Zusammenarbeit mit Polizeibehörden kritisiert und entfernte im Juni 2020 die umstrittene Funktion 'Forward to Police', mit der Nutzer Beiträge direkt an die lokale Polizei weiterleiten konnten. Im August 2020 kündigte das Unternehmen eine algorithmische Lösung gegen reines Rassenprofiling in Beiträgen an, ergänzt um Bias-Schulungen für Moderatoren und die Rekrutierung weiterer Schwarzer Moderatoren. | Neun Monate nach der Ankündigung der algorithmischen Lösung bestand das Problem laut derselben Quelle weiterhin fort; die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen war zum Berichtszeitpunkt also nicht belegt. |
| BSDC-P-IDN-2023-1511 Relevanz 3IDENTITAET | 01.01.2023 | Online-Ausweisfunktion des Personalausweises: Nur 15 Prozent der Berechtigten nutzen die eID trotz Pflichtaktivierung seit 2017 netzpolitik.org / Bundesbeauftragter für den Datenschutz Recherche: DC Quelle öffnen → | Seit 2017 werden alle deutschen Personalausweise und elektronischen Aufenthaltstitel standardmäßig mit aktivierter eID-Funktion ausgegeben, die über die AusweisApp und einen Kartenleser oder NFC-fähiges Smartphone genutzt werden kann, etwa für die elektronische Patientenakte, BAföG-Anträge oder Rentenauskünfte. Von den seit 2010 im Kartenformat ausgegebenen Personalausweisen an 51 Millionen Bürger aktivierte jedoch nur rund ein Drittel die eID-Funktion, tatsächlich genutzt haben sie bislang nur etwa 15 Prozent bzw. rund 2,5 Millionen Bürger. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz äußerte 'erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken' gegenüber Plänen für zentrale Passfoto-Datenbanken, da eine solche doppelte Datenspeicherung parallel zu den Registern der Passbehörden das Missbrauchsrisiko massiv erhöhe. Kritiker verwiesen zudem darauf, dass der RFID-Chip, auf dem die eID-Daten gespeichert sind, laut Experteneinschätzung teils bereits aus mehreren Metern Entfernung drahtlos ausgelesen werden könne. | Ob der RFID-Chip in der Praxis tatsächlich unautorisiert aus der Ferne ausgelesen wurde, ist aus dieser Quelle nicht mit dokumentierten Vorfällen belegt; es handelt sich um eine theoretische Sicherheitskritik von Experten. |
| BSDC-O-FND-2024-1512 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 24.02.2024 | ShotSpotter-Schussdetektion: 89 Prozent der Chicago-Einsätze ohne Waffenfund, Städte kündigen Verträge MacArthur Justice Center / Chicago Inspector General / CNN Recherche: DC Quelle öffnen → | Das akustische Schussdetektionssystem ShotSpotter war in rund 90 US-Städten im Einsatz und sollte per KI-gestützter Triangulation Schüsse erkennen und Polizei zum Ort schicken. Das MacArthur Justice Center stellte fest, dass die Polizei bei 89 Prozent der ShotSpotter-Einsätze in Chicago keinerlei waffenbezogenen Vorfall feststellte und in 85 Prozent der Fälle kein Polizeibericht erstellt wurde. Ein Bericht des Chicagoer Generalinspekteurs zeigte, dass ShotSpotter über 17 Monate (2020–2021) mehr als 50.000 Alarme auslöste, die in weniger als 10 Prozent der Fälle zu tatsächlichen Beweisen für waffenbezogene Straftaten führten. Studien belegten zudem, dass fehlerhafte Alarme zu bewaffneten Polizeieinsätzen an Orten führten, an denen keine Bedrohung bestand, wodurch unschuldige Anwohner unter Verdacht gerieten und die Überpolizierung von Vierteln mit überwiegend nicht-weißer Bevölkerung sowie verfassungswidrige Stop-and-Frisk-Kontrollen zunahmen. Mehrere Städte kündigten daraufhin an, ihre ShotSpotter-Verträge bis September 2024 zu beenden. | Nicht alle Städte, die ShotSpotter nutzten, kündigten die Verträge; die Quelle beschreibt einen Trend zur Vertragskündigung, keine flächendeckende Abschaffung. |
| BSDC-J-IDN-2026-1513 Relevanz 3STAAT, REGULIERUNGS-PIPELINE | 19.03.2026 | Antragloses Kindergeld ab 2027: Automatisierter Behördenabgleich löst Problem nur für die, die es am wenigsten brauchen infranken.de / Deutscher Bundestag Recherche: DC Quelle öffnen → | Ab dem 01.01.2027 soll in Deutschland ein antragsloses Kindergeld eingeführt werden, mit automatischer Auszahlung ab etwa März 2027 zunächst für Eltern, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehen. Kern des neuen Verfahrens ist ein automatisierter Datenabgleich zwischen Behörden: Nach der Geburt eines Kindes meldet das Standesamt Daten an die Meldebehörde, die sie an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterleitet, welches eine Steuer-Identifikationsnummer für das Kind vergibt und die Familienkasse informiert. Der Deutsche Familienverband begrüßte den Schritt als spürbare Entlastung für Eltern. Für einen erheblichen Teil der Eltern greift die Automatik jedoch nicht, weil technische oder rechtliche Voraussetzungen fehlen: neu zugezogene Eltern ohne Steuerhistorie, Bedarfsgemeinschaften mit abweichender bürokratischer Logik, getrennt lebende Eltern bei Sorgerechtsstreit (das Melderegister kann Haushaltswechsel nach Trennung nicht automatisch auflösen) sowie im Ausland lebende Eltern, die weiterhin einen vorausgefüllten Antrag selbst einreichen müssen. | Die Reform löst das Antragsproblem primär für Eltern mit stabiler, unkomplizierter Familien- und Aufenthaltssituation; gerade Familien in komplexeren Lebenslagen bleiben laut dieser Quelle vom automatisierten Verfahren ausgeschlossen. |
| BSDC-O-FND-2020-1514 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 01.04.2020 | LAPD beendet PredPol-Programm nach Rassismus-Vorwürfen und fehlendem Wirksamkeitsnachweis The Next Web / Gizmodo & The Markup Recherche: DC Quelle öffnen → | PredPol entstand als gemeinsames Projekt der Los Angeles Police Department (LAPD) und des UCLA-Professors Jeff Brantingham, mit einem patentierten Algorithmus, der ursprünglich auf einem Modell zur Vorhersage von Erdbeben-Nachbeben basiert. Im März 2019 kam eine interne Prüfung der LAPD zu dem Ergebnis, es gebe unzureichende Daten, um festzustellen, ob die PredPol-Software tatsächlich zur Kriminalitätsreduzierung beitrug. Im April 2020 beendete die LAPD als einer der ältesten PredPol-Kunden das Programm, offiziell aus Kostengründen im Zusammenhang mit der Pandemie; Bürgerrechtler argumentierten jedoch, ihre Proteste hätten die Polizei zur Aufgabe des Programms bewogen, nicht die Pandemie. Im Dezember 2021 zeigte ein Bericht von Gizmodo und The Markup, dass PredPol rassistische Verzerrungen verstärkte, indem es überproportional auf mehrheitlich Latino- und Schwarze Nachbarschaften zielte. Bereits 2018 hatte das Smithsonian Magazine festgestellt, dass keine unabhängige, veröffentlichte Forschung die von PredPol behauptete Treffergenauigkeit der Software je bestätigt hatte. | Der offizielle Kündigungsgrund (Kosten wegen Pandemie) und der von Aktivisten behauptete tatsächliche Grund (Proteste) widersprechen sich; welcher davon ausschlaggebend war, ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt. |
| BSDC-O-GER-2021-1515 Relevanz 3MEGA-BREACH, OSINT | 29.11.2022 | Facebook-Scraping-Leck: 533 Millionen Nutzerdaten über Kontaktimport-Funktion abgegriffen, Meta zahlt 265 Mio. Euro Bußgeld BBC / it-daily.net Recherche: DC Quelle öffnen → | Im April 2021 tauchten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern öffentlich im Netz auf, darunter rund 6 Millionen deutsche Nutzer, mit vollständigen Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Angaben wie dem Beziehungsstatus. Zentraler Angriffspunkt war Facebooks 'Kontaktimport'-Funktion: Unbekannte generierten hunderte Millionen zufällige Telefonnummern und glichen sie über ein Freundschaftssuche-Tool mit Facebook-Nutzerdaten ab; fand Facebook eine passende Nummer in seiner Datenbank, lieferte es die zugehörigen Nutzerinformationen zurück. Die irische Datenschutzbehörde verhängte am 29.11.2022 ein Bußgeld von 265 Millionen Euro gegen Meta, weil das Unternehmen die Daten der Nutzer nicht ausreichend geschützt hatte. Betroffene Nutzer in Deutschland reichten daraufhin Sammelklagen auf Schadensersatz ein; ein BGH-Grundsatzurteil bejahte grundsätzlich Schadensersatzansprüche für Betroffene. | Die genaue Höhe des einzelnen Schadensersatzanspruchs pro betroffenem Nutzer variiert je nach Gerichtsentscheidung und ist aus dieser Quelle nicht einheitlich beziffert. |
| BSDC-J-IDN-2018-1516 Relevanz 3DNA-DATENBANKEN | 01.08.2018 | 23andMe verkauft Gendaten an Pharmakonzern GSK: 300 Mio. Dollar Investition für über 30 Medikamenten-Zielstrukturen NZZ / taz Recherche: DC Quelle öffnen → | Anbieter kommerzieller Gentests wie 23andMe locken Kunden mit dem Versprechen, mehr über ihre Abstammung zu erfahren, verkaufen die gewonnenen genetischen Daten jedoch zugleich an die Pharmaforschung. 2018 ging 23andMe eine großangelegte, zunächst bis mindestens 2022 angelegte Kooperation mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) ein, um auf Basis der Gendaten von 23andMe-Kunden Zielstrukturen für neuartige Medikamente zu identifizieren; GSK investierte im Zuge der Kooperation 300 Millionen US-Dollar in Unternehmensanteile von 23andMe. Zu Beginn der Zusammenarbeit hatten die Firmen acht Forschungsziele definiert, inzwischen waren es bereits mehr als dreißig. | Ob und in welcher Form einzelne 23andMe-Kunden aktiv über die Weitergabe ihrer Daten an GSK informiert wurden bzw. der Nutzung ausdrücklich zustimmen mussten, ist aus dieser Quelle nicht im Detail beschrieben. |
| BSDC-P-FND-2022-1517 Relevanz 3PREDICTIVE-POLICING | 28.10.2022 | Amsterdams Predictive-Policing-System Top600/Top400: Alle erfassten Jugendlichen gehören ethnischen Minderheiten an Racism and Technology Center / Amnesty International Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Amsterdamer Polizei nutzt die algorithmischen Systeme Top600 und Top400 (auch 'Veilig Alternatief' genannt) zur Identifizierung und Risikobewertung mutmaßlicher Täter und Wiederholungstäter bei Gewaltverbrechen. 2016 erweiterte Amsterdam Top600 um Top400, das auch junge 'High Potentials' erfasst, Minderjährige, die keine schweren Straftaten begangen haben, deren Verhalten aber als Belästigung der Stadt eingestuft wird. Untersuchungen zeigen eine deutliche Überrepräsentation niederländisch-marokkanischer Männer sowie Minderjähriger mit niedrigem sozioökonomischem Status, leichten bis grenzwertigen geistigen Behinderungen und aus segregierten Vierteln; alle im untersuchten Bezirk erfassten Top600-Jugendlichen gehörten ethnischen Minderheiten an, häufig abwertend als 'naffers' (Nordafrikaner) bezeichnet. Amnesty International bezeichnete die Niederlande als eines der Länder in vorderster Front des praktischen Predictive Policing und warf den Pilotprojekten Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Verstöße gegen Privatsphäre, Unschuldsvermutung und Diskriminierungsverbot. | Ein zentraler Kritikpunkt der Quelle ist, dass diskriminierende Polizeipraxis (häufigere Festnahmen bestimmter Gruppen) in die Systeme einprogrammiert wird und diese Verzerrung dadurch verstärkt statt korrigiert; ob das System selbst ursprünglich diskriminierungsfrei konzipiert war, wird nicht behauptet. |
| BSDC-P-FND-2008-1518 Relevanz 3DATENLEBENSZYKLUS, OSINT | 01.02.2008 | Netflix-Prize-Studie 2008: Anonymisierte Filmbewertungen von 500.000 Nutzern durch IMDb-Abgleich re-identifiziert Arvind Narayanan / Vitaly Shmatikov (University of Texas at Austin) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die 2008 auf dem IEEE Symposium on Security and Privacy veröffentlichte Studie 'Robust De-anonymization of Large Datasets' von Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov zeigte, dass sich der als anonymisiert veröffentlichte Netflix-Prize-Datensatz mit Filmbewertungen von 500.000 Abonnenten mit vergleichsweise wenig Hintergrundwissen über eine Person re-identifizieren lässt. Die Forscher verknüpften den Datensatz mit öffentlich verfügbaren Bewertungen auf der Internet Movie Database (IMDb) und konnten dadurch zahlreiche Netflix-Nutzer eindeutig identifizieren, obwohl im Ausgangsdatensatz keine Namen enthalten waren. Nach Veröffentlichung der Studie sagte Netflix seinen zweiten geplanten Prize-Wettbewerb ab. | Die Studie demonstriert eine methodische Schwachstelle der Anonymisierung, keinen dokumentierten Missbrauchsfall gegen konkrete re-identifizierte Personen. |
| BSDC-J-GER-2017-1519 Relevanz 3STAAT, BESTANDSDATENAUSKUNFT | 01.01.2017 | Berliner Polizei erhielt 2016 Handydaten aller Berliner alle elf Tage durch Funkzellenabfragen netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Bei einer Funkzellenabfrage fordert die Polizei von Mobilfunkanbietern alle Verbindungsdaten an, die in einer bestimmten Funkzelle in einem festgelegten Zeitraum anfielen, unabhängig davon, ob die betroffenen Personen mit einer Straftat zu tun haben. In Berlin erhielt die Polizei binnen eines Jahres 112 Millionen Mobilfunkdatensätze durch Funkzellenabfragen, umgerechnet 32 Datensätze pro Einwohner; 2017 wurden 474 Funkzellenabfragen mit insgesamt 59 Millionen Einzeldatensätzen gemeldet. Bei jeder Abfrage geraten zwangsläufig auch unbeteiligte Personen ins Netz der Ermittler. Bundesweit gab es laut Berechnungen über 50 solcher Massenabfragen pro Tag; im ersten Halbjahr 2018 leitete allein das Bundeskriminalamt 20 Funkzellenabfragen ein. In Sachsen verdreifachte sich die Zahl der Funkzellenabfragen seit 2012. | Wie viele der erfassten unbeteiligten Personen tatsächlich informiert wurden, dass ihre Verbindungsdaten in einer Funkzellenabfrage erfasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-J-FND-2017-1520 Relevanz 3ANGREIFER-PERSPEKTIVE, PLATTFORMMACHT | 03.03.2017 | Uber-Software 'Greyball' zeigte verdeckten Ermittlern eine Fake-App, um Regulierungsbehörden gezielt zu täuschen New York Times / Stanford Law School Recherche: DC Quelle öffnen → | Uber setzte über Jahre ein internes Softwaretool namens 'Greyball' ein, um Fahrer gezielt von potenziellen Bedrohungen fernzuhalten, darunter Ordnungsbehörden und Strafverfolger, die versuchten, Uber beim illegalen Betrieb in Städten zu erwischen, in denen der Dienst verboten oder eingeschränkt war. Das Tool identifizierte verdeckt ermittelnde Behördenmitarbeiter, die sich als Fahrgäste ausgaben, und zeigte ihnen eine gefälschte Version der App an, in der scheinbar ein Fahrzeug bestellt wurde, das jedoch nie erschien oder kurz darauf storniert wurde. Nach Enthüllung durch die New York Times im März 2017 leitete das US-Justizministerium eine strafrechtliche Untersuchung ein. Eine umfassende Untersuchung der Stadt Portland, Oregon, stellte fest, dass Uber die Software gezielt einsetzte, um 16 städtische Regulierungsbeamte bei ihrer Arbeit zu täuschen. | Der Ausgang der strafrechtlichen Untersuchung des US-Justizministeriums ist aus dieser Quelle nicht belegt. |
| BSDC-O-GER-2022-1521 Relevanz 3STALKERWARE, RECHT-VOLLZUG | 06.10.2022 | Amtsgericht Köln verurteilt Stalkerware-Nutzer zu 8 Monaten auf Bewährung, Indikationen bleiben in Deutschland selten Amtsgericht Köln / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Das Amtsgericht Köln verurteilte einen Täter (Az. 530 Ds 265/21) am 06.10.2022 wegen digitaler Überwachung seiner (Ex-)Partnerin mittels GPS-Tracker, Mikrofonen und einer Spyware-App zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, ordnete die Einziehung der Überwachungsgeräte an und legte ihm die Verfahrenskosten vollständig auf. Der neu gefasste § 238 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 StGB erfasst inzwischen ausdrücklich einen besonders schweren Fall der Nachstellung, wenn ein Täter ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck die digitale Ausspähung anderer Personen ist, etwa sogenannte Stalkerware. Trotz rechtlicher Möglichkeit kommt es laut netzpolitik.org fast nie zu Anklagen, weil das Gesetz zu viele Schlupflöcher lässt und die Nachweisführung für Betroffene und Ermittler in der Praxis zu schwierig ist. | Wie viele Fälle mit vergleichbarem Sachverhalt mangels Beweisbarkeit gar nicht erst zur Anklage kamen, ist aus dieser Quelle naturgemäß nicht beziffert. |
| BSDC-P-FND-2025-1522 Relevanz 3PLATTFORMMACHT, STAATEN-DATENFLUESSE | 17.01.2025 | US Supreme Court bestätigt TikTok-Zwangsverkaufsgesetz, ByteDance behält knapp 20 Prozent an neuer US-Struktur Holland & Knight / netzpolitik.org Recherche: DC Quelle öffnen → | Der 'Protecting Americans from Foreign Adversary Controlled Applications Act', am 24.04.2024 unterzeichnet, verlangte von ByteDance, sich bis zum 19.01.2025 von TikTok zu trennen, andernfalls drohte ein landesweites US-Verbot der App. Hintergrund waren Befürchtungen, chinesische Behörden könnten auf US-Nutzerdaten zugreifen oder die öffentliche Meinung beeinflussen; entgegen wiederholter Zusicherungen von ByteDance war es Berichten zufolge weiterhin möglich, auch von China aus auf Nutzerdaten zuzugreifen. Der US Supreme Court lehnte TikToks Beschwerde gegen das Gesetz am 17.01.2025 ab und bestätigte damit dessen Rechtmäßigkeit. In der resultierenden Lösung behält ByteDance einen Anteil von knapp 20 Prozent am neuen Gemeinschaftsunternehmen TikTok USDS; die Daten der US-Nutzer sollen wie geplant in Rechenzentren des US-Unternehmens Oracle gespeichert werden. | Ob der verbliebene ByteDance-Minderheitsanteil von knapp 20 Prozent tatsächlich jeden Datenzugriff durch chinesische Behörden ausschließt, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig verifiziert. |
| BSDC-O-IDN-2019-1523 Relevanz 3RECHT-VOLLZUG, DATENLEBENSZYKLUS | 30.10.2019 | Deutsche Wohnen: 14,5 Mio. Euro DSGVO-Rekordbußgeld wegen unlöschbarem Mieterdaten-Archiv, später auf 900.000 Euro reduziert Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Recherche: DC Quelle öffnen → | Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Oktober 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, zum damaligen Zeitpunkt das höchste je von einer deutschen Behörde verhängte DSGVO-Bußgeld und das dritthöchste EU-weit. Ursache war ein Archivsystem, das keine Möglichkeit zur Löschung von Daten bot: Unterlagen von Wohnungsbewerbern und Mietern blieben oft Jahre über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gespeichert, darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Ausweisdokumente, Selbstauskünfte sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Die Behörde hatte das System bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 identifiziert; bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Datenbereinigung noch eine Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung nachweisen. In einem Urteil vom 09.06.2026 reduzierte das Gericht die Strafe auf 900.000 Euro, mit der Begründung, das Unternehmen habe kooperativ an einer technischen Lösung und einem konformen System gearbeitet. | Die drastische Reduzierung von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro zeigt, wie stark Bußgeldhöhen in Deutschland zwischen behördlicher Erstentscheidung und gerichtlicher Überprüfung schwanken können; die Gründe der Reduzierung liegen laut Quelle in der nachträglichen Kooperationsbereitschaft, nicht in einer Entkräftung des ursprünglichen Vorwurfs. |
| BSDC-J-GER-2015-1524 Relevanz 3WEARABLES, GESUNDHEIT | 01.01.2015 | Krankenkassen-Zuschüsse für Fitness-Tracker: Gesundheitsminister warnt vor ungeschützten Gesundheitsdaten im Internet Computerwoche / Chaos Computer Club Stuttgart Recherche: DC Quelle öffnen → | Mehrere deutsche Krankenkassen bezuschussen den Kauf von Fitness-Trackern und Smartwatches im Rahmen ihrer Bonusprogramme, etwa die AOK Nordost 2015 mit 50 Euro und die Techniker Krankenkasse später mit bis zu 250 Euro. Der Chaos Computer Club Stuttgart kritisierte, Wearables seien vor allem Datensammler, auch wenn der Anreiz zu mehr Bewegung an sich begrüßenswert sei. Der damalige SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach bezeichnete den Bonus als 'fragwürdig', da Kassen damit gezielt gut gebildete, junge und gesunde Mitglieder abwerben wollten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mahnte, persönliche Gesundheitsdaten könnten über solche Apps ins Internet gelangen, ohne ausdrücklich geschützt zu sein; ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warnte, Verbrauchern müsse bewusst sein, dass ihre Trackingdaten irgendwo gespeichert werden. | Konkrete dokumentierte Fälle, in denen über Bonusprogramme erhobene Fitnessdaten tatsächlich unautorisiert weitergegeben wurden, sind aus dieser Quelle nicht belegt; die Kritik bezieht sich auf ein strukturelles Risiko. |
| BSDC-J-FND-2025-1525 Relevanz 3KI-RISIKEN, CYBERCRIME | 01.01.2025 | KI-Stimmklon-Enkeltrick: Sekunden Audiomaterial reichen, Verluste bei Über-69-Jährigen vervierfacht seit 2020 Federal Trade Commission (FTC) / borncity.com Recherche: DC Quelle öffnen → | Die technische Hürde für täuschend echte KI-Stimmklone ist drastisch gesunken: Betrügern genügen inzwischen oft nur wenige Sekunden Audiomaterial einer Zielperson, um mit frei zugänglicher KI-Software deren Stimme nachzuahmen. Beim modernisierten Enkeltrick ruft die geklonte, panisch klingende Stimme eines vermeintlichen Angehörigen an, berichtet von einer Krisensituation und bittet um eine Geldüberweisung. Laut einem FTC-Bericht von 2025 vervierfachten sich die gemeldeten finanziellen Verluste bei über 69-Jährigen in den USA zwischen 2020 und 2024. In München verlor im November 2025 ein Senior durch einen gefälschten Anruf des vermeintlichen Enkels einen sechsstelligen Betrag; in Rösrath erkannte eine 79-Jährige im Dezember 2025 dagegen den Betrug rechtzeitig, als ein Anrufer 75.000 Euro Kaution forderte, und schlug Alarm. | Die FTC-Zahlen zur Vervierfachung beziehen sich auf die USA; belastbare vergleichbare Gesamtstatistiken für Deutschland sind aus dieser Quelle nicht angegeben, nur Einzelfälle. |