Verbotene Praktiken - Biometrische Fernidentifizierungssysteme im öffentlichen Raum (EU AI Act, Art. 5)
EU-Verbot mit begrenzten Ausnahmefällen. Erklärt nur EU-Recht, nicht konkrete Landesumsetzung.
Alle belegten Quellen chronologisch, neueste zuerst. Jede Zeile zeigt, wie genau das Datum in der Quelle tatsächlich steht.
2743 datierte Quellen · Seite 21 von 69 · 33 ohne Datum (nur in der Tabelle)
EU-Verbot mit begrenzten Ausnahmefällen. Erklärt nur EU-Recht, nicht konkrete Landesumsetzung.
Nicht vom Verbot erfasst ist die nachträgliche biometrische Fernidentifizierung, wofür bereits ein begründeter Tatverdacht genügt, was Bürgerrechtsorganisationen als Schlupfloch kritisieren. Belastbare Zahlen zu tatsächlichen Anwendungsfällen liegen nicht vor.
Ob und in welchem Umfang die gestohlenen Daten öffentlich veröffentlicht wurden oder ausschließlich im kriminellen Untergrund gehandelt wurden, ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt.
Prüft primär formale Rechtmäßigkeit, keine Trefferquoten-Bewertung.
Trotz vieler Konten kaum tatsächliche Nutzung.
Wer konkret den Angriff auf Cancellato in Auftrag gab, blieb ungeklärt; Paragon kündigte laut Presseberichten den Vertrag mit Italien, ohne die Vorwürfe im Detail zu bestätigen.
Offen bleibt das genaue Gesamtausmaß der über die Foren abgewickelten kriminellen Umsätze. Nicht öffentlich dokumentiert ist, wie viele der acht identifizierten mutmaßlichen Hauptbetreiber inzwischen tatsächlich strafrechtlich verurteilt wurden, da Verfahren in mehreren Ländern noch liefen.
Zwei sehr wichtige Präzisierungen für Blackstones Sorgfaltspflicht: Erstens sind die grundlegenden Schwachstellen-Kategorien seit 13 Jahren bekannt (2012) — das ist kein neues, sondern ein chronisches, nie vollständig gelöstes Problem. Zweitens — und das ist besonders wichtig — betonen die Forscher selbst ausdrücklich, dass sie KEINE umfassende Sicherheitsanalyse durchgeführt haben, sondern nur naheliegende Probleme prüften. Das bedeutet: Die tatsächliche Angriffsfläche könnte größer sein als bekannt — aber Blackstone sollte diese Unsicherheit auch nicht überzeichnen, sondern die eigene Zurückhaltung der Forscher genauso übernehmen.
Belegt Telematik- und Sensordaten, jedoch keine Übertragung von Innenraum-Kamerabildern an die Hersteller.
Diese Quelle macht vorbildlich transparent, was sie nicht genau weiß — eine Bandbreite von 106 bis 240 Millionen ist eine ehrliche Unsicherheits-Angabe, keine falsch-präzise Einzelzahl. Genau der Standard, den Blackstone bei unsicheren Statistiken anwenden sollte (vgl. bereits etablierte Praxis bei Threema/GrapheneOS/Mastodon).
Keine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, variiert je Verkehrsverbund.
Parallele Strafverfahren gegen Entwickler liefen weiter.
Offen blieb im Urteil, ob und in welchem Umfang China tatsächlich TikTok-Nutzerdaten abgegriffen hat; das Gericht stützte sich auf die abstrakte Gefahr durch die Kontrollmöglichkeit von ByteDance, nicht auf einen nachgewiesenen konkreten Datenmissbrauch. Ebenfalls nicht Teil der gerichtlichen Feststellung war der genaue weitere wirtschaftliche und politische Ausgang des Falls.
Ob der verbliebene ByteDance-Minderheitsanteil von knapp 20 Prozent tatsächlich jeden Datenzugriff durch chinesische Behörden ausschließt, ist aus dieser Quelle nicht unabhängig verifiziert.
Kanzlei-Analyse, keine amtliche Gerichtsentscheidung im Volltext.
Die genaue Anzahl betroffener Personen wurde nicht offiziell beziffert. Ob es sich um einen Hackerangriff oder eine fahrlässig offene Schnittstelle handelte, blieb zunächst unklar.
Die konkrete Bußgeldhöhe steht nicht fest, das Verfahren war Anfang April 2026 noch offen. WetterOnline bestreitet, GPS-Daten verkauft zu haben. Die Zahl von rund 34.875 georteten Geräten stammt aus einem einzigen Testdatensatz und lässt keine Gesamtaussage über die Jahre zu.
Auswirkung auf EU-Anbieter nicht belegt.
Begründet sich mit abstrakten Risiken, nennt keinen nachgewiesenen konkreten Missbrauchsfall.
Offener Brief einer Interessengruppe, keine unabhängige technische Prüfung durch Dritte.
Die Identität der Angreifer ist nicht belegt, die Angaben zu einem Ursprung in der Ukraine stammen von einem Minister ohne öffentlich vorgelegte technische Beweise. Ob und in welcher Höhe ein Lösegeld gezahlt wurde, bleibt unklar.
Offen bleibt, ob Reisende ohne konformen Ausweis komplett von Flügen ausgeschlossen werden oder nur zusätzliche Kontrollen und Verzögerungen erfahren. Spätere Aussagen der Heimatschutzministerin deuteten auf Kulanz mit Zusatzprüfung hin. Die Pressemitteilung nennt keine verpflichtende biometrische Gesichtserkennung als Bestandteil der Kontrolle selbst, sondern nur höhere Dokumentensicherheitsstandards bei der Ausstellung durch die Bundesstaaten.
Der CCC hat bei diesem Thema nicht nur eine politische Position, sondern auch tatsächlich technische Sicherheitslücken im System selbst gefunden — das ist eine stärkere Kritik-Kategorie als reine Verfahrenskritik (Opt-out vs. Opt-in), da sie auf konkrete technische Mängel verweist. Für ein vollständiges C5-Dossier sollte in einem künftigen Batch der genaue Inhalt der CCC-Sicherheitslücken-Präsentation vom 39C3 nachrecherchiert werden.
Fachmedien-Ratgeberartikel ohne empirische Fallzahlen.
Eine Organisation, die gegen Überwachung kämpft, sammelt hier alle Dokumente zum Thema. Nützlich zum Nachschlagen, aber selbst eine Partei in der Debatte, kein neutrales Amt.
Die Zahlen stammen ausschließlich vom taiwanesischen Geheimdienst, einer Konfliktpartei mit China, unabhängige Verifikation liegt nicht vor. Die Zurechnung zu staatlichen chinesischen Stellen wird behauptet, aber nicht forensisch belegt.
Die deutsche Finanzaufsicht hat einen eigenen Leitfaden veröffentlicht, wie Krypto-Firmen das EU-Gesetz konkret umsetzen müssen — wichtig für den Masterplan-Abschnitt zu deutschen vs. ausländischen Krypto-Anbietern.
Journalistische Zusammenfassung, ersetzt keine Gesetzestextprüfung.
Keine unmittelbare Rechtswirkung für Deutschland/EU.
Die geringe tatsächliche Sanktionsquote von 0,6 Prozent im Verhältnis zum Umfang von 9,1 Millionen ausgetauschten Datenpaketen und 82.000 Betrugsprüfungen wirft die Frage auf, wie viele der Kontrollen tatsächlich zu belegtem Fehlverhalten führten; diese Verhältniszahl selbst liefert die Quelle jedoch nicht explizit als Kritik.
Wie viele der bei Waymo eingegangenen Durchsuchungsanfragen das Unternehmen tatsächlich als 'zu weit gefasst' zurückwies, ist aus dieser Quelle nicht mit einer Zahl belegt; die Aussage stammt aus einer Unternehmenserklärung.
Ob und in welchem Umfang BND oder BfV Clearview AI bereits vor Verabschiedung der geplanten Gesetzentwürfe informell nutzten, bleibt aus dieser Quelle mangels Antwort der Bundesregierung offen.
Die FTC-Zahlen zur Vervierfachung beziehen sich auf die USA; belastbare vergleichbare Gesamtstatistiken für Deutschland sind aus dieser Quelle nicht angegeben, nur Einzelfälle.
Ob die hohen gesetzlichen Anforderungen in der praktischen Umsetzung durch alle Messstellenbetreiber tatsächlich lückenlos eingehalten werden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Das 'Lavender'-System wird primär im Kontext des Gaza-Kriegs beschrieben, nicht spezifisch der Ukraine; die Quelle verknüpft beide Konflikte als Beispiele für denselben Trend zur KI-gestützten Zielerfassung, ohne dass Lavender selbst in der Ukraine nachgewiesen im Einsatz war.
Ob die verbliebenen 357 Fälle Verfahren betreffen, die noch laufen, oder ein tatsächliches Vollzugsversagen darstellen, ist aus dieser Quelle nicht differenziert.
Die genauen Gründe für den Rückgang von 2023 auf 2024 (weniger Verstöße, weniger Verfolgung oder methodische Änderungen in der Erhebung) sind aus dieser Quelle nicht eindeutig belegt.
Die Recherche zeigt einen dokumentierten Einzelfall unter kontrollierten Bedingungen; eine belastbare Häufigkeitsstatistik erfolgreicher Grooming-Versuche auf der Plattform insgesamt ist aus dieser Quelle nicht abgeleitet.
Die Prozentangaben stammen aus einer Befragung (Selbstauskunft), nicht aus behördlicher Kriminalstatistik; die tatsächliche Zahl strafrechtlich verfolgter Fälle ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Beitrag einer Steuerstrafrecht-Kanzlei dient auch der Mandantenakquise.