Meldedaten: Wie der Staat mit uns Geld macht
Zitierte Zahlen stammen aus 2011, nur bedingt aktuell aussagekräftig.
Alle belegten Quellen chronologisch, neueste zuerst. Jede Zeile zeigt, wie genau das Datum in der Quelle tatsächlich steht.
2743 datierte Quellen · Seite 65 von 69 · 33 ohne Datum (nur in der Tabelle)
Zitierte Zahlen stammen aus 2011, nur bedingt aktuell aussagekräftig.
Zum Zeitpunkt der Meldung war ungeklärt, ob ein technischer Fehler im Bitcoin-Protokoll oder ein interner Diebstahl die Ursache war. Der Verbleib der verschwundenen Bitcoin war unbekannt.
Nicht abschließend geklärt ist, wie genau die 850.000 Bitcoin verschwanden, es kursieren mehrere Erklärungen von Hackerangriff bis technischem Missmanagement. Von den ursprünglich verlorenen Coins wurden später etwa 200.000 wiedergefunden, der Verbleib des Rests bleibt ungeklärt. Der ursprünglich für Oktober 2024 angesetzte Abschluss der Rückzahlungen wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf Oktober 2026.
Nicht öffentlich belegt ist, wie viele der gespeicherten Bilder tatsächlich für Gesichtserkennungsexperimente oder konkrete Ermittlungen genutzt wurden und was mit dem Datenbestand langfristig geschah. Offen bleibt zudem, in welchem Umfang die NSA selbst auf die gesammelten Bilder zugriff und ob das Programm nach 2012 fortgeführt wurde.
Wie genau die Zugangsdaten von Fazio Mechanical ursprünglich erbeutet wurden, ist nicht abschließend öffentlich dokumentiert. Fazio Mechanical erklärte, keine Fernüberwachung von HLK-Anlagen bei Target durchgeführt zu haben, ihr Zugang habe sich auf administrative Funktionen beschränkt.
Der Bericht ist die Bewertung eines unabhängigen Aufsichtsgremiums, keine Gerichtsentscheidung. Zwei Boardmitglieder vertraten die Gegenposition, das Programm sei rechtmäßig gewesen.
Nicht geklärt ist, welcher Anteil der 1,4 Milliarden Euro tatsächlich verloren ging, da im Insolvenzverfahren ein Teil in eine Genossenschaft überführt wurde. Umstritten bleibt, inwieweit die damalige Aufsichtslücke ursächlich für das Schadensausmaß war.
Aus dieser Quelle geht nicht hervor, wer konkret hinter dem Angriff steckte oder wie die Angreifer technisch in die Kassensysteme eindrangen; zudem bestritt Neiman Marcus im Vergleich jedes Fehlverhalten, sodass keine rechtliche Schuldfeststellung vorliegt.
Wer genau hinter SnapchatDB steckte, ist nicht abschließend bekannt. Ob die veröffentlichten Daten für Spam oder Betrug missbraucht wurden, ist nicht dokumentiert. Die Angabe von 4,6 Millionen betroffenen Konten stammt von den Angreifern selbst.
Nachweis über Sekundärquellen, nicht direktes Auslesen des Volltexts.
Der Vergleich beendete das Verfahren ohne förmliches Schuldeingeständnis oder strafrechtliche Verurteilung einzelner Personen; die genaue Rolle israelischer Netzwerke bleibt nur skizzenhaft dokumentiert.
RSA bestritt öffentlich, wissentlich eine Hintertür eingebaut zu haben, und erklärte, die Entscheidung von 2004 sei Teil eines branchenweiten Standardisierungsprozesses gewesen. Ob RSA zum Zeitpunkt der Vereinbarung tatsächlich um die Backdoor-Eigenschaft wusste, bleibt bis heute umstritten und ist nicht abschließend belegt.
Belegt Gesamtsumme und größten Einzelanteil. Barclays und UBS erhielten in jeweils unterschiedlichen Teilkartellen volle Kronzeugen-Immunität.
Fasst offiziellen Ausschussbericht zusammen.
Offen bleibt, wie viele der abgegriffenen Datensätze tatsächlich US-Bürger betrafen und in welchem Umfang die Daten für konkrete Ermittlungen genutzt wurden. Die genaue technische Umsetzung des Zugriffspunkts sowie die Frage, ob dafür überhaupt eine richterliche Anordnung nötig gewesen wäre, sind bis heute nicht abschließend gerichtlich geklärt.
Nicht abschließend geklärt ist, seit wann genau die Überwachung begann, das Datum 2002 stammt aus einem einzelnen NSA-Dokument. Die Bundesanwaltschaft konnte das Originaldokument nicht sichern, da es nur als Kopie vorlag, was die Verfahrenseinstellung 2015 mitbegründete. Ein geplantes No-Spy-Abkommen zwischen Deutschland und den USA kam nie zustande.
Aus dieser Quelle nicht abschließend belegt ist, ob und wie lange Merkels Handy tatsächlich technisch abgehört wurde, da der Generalbundesanwalt das zugrunde liegende NSA-Dokument nie im Original erhalten konnte.
Die genaue Zahl der tatsächlich durch Ngos Dienst geschädigten Verbraucher blieb laut US-Ermittlern zum Zeitpunkt der Anklage 2013 ungeklärt, da nur die Zahl der abrufbaren Datensätze und Abfragen bekannt war.
Nicht abschließend gerichtlich geklärt wurde die grundsätzliche Frage, ob die Herausgabepflicht für private Master-Schlüssel überhaupt rechtmäßig war, da das Berufungsgericht 2014 nur die Verfahrensfehler von Levisons Einspruch prüfte. Unklar bleibt auch, welche Daten anderer Lavabit-Nutzer die Behörden durch den erzwungenen Schlüsselzugriff tatsächlich einsehen konnten.
Aus dieser Quelle geht nicht eindeutig hervor, wie viele der über 150 Millionen Datensätze tatsächlich aktive, echte Nutzerkonten betrafen, da Adobe einen erheblichen Teil als ungültige, doppelte oder zu Testzwecken angelegte Einträge bezeichnete. Ebenso bleibt offen, wer die Angreifer waren, da sie nie öffentlich identifiziert oder strafrechtlich belangt wurden.
Die tatsächliche Umsatzhöhe von Silk Road ist umstritten, die Anklageschrift bezifferte sie auf rund 1,2 Milliarden Dollar. Der Vorwurf, Ulbricht habe Auftragsmorde in Auftrag gegeben, wurde nie als eigenständiger Anklagepunkt verhandelt. Trumps politische Begründung für die Begnadigung ist keine gerichtlich festgestellte Tatsache.
Offen blieb, wer die Tat tatsächlich beging und ob der festgenommene Verdächtige allein oder im Zusammenwirken mit der Hackergruppe handelte. Unklar blieb auch der genaue Verschlüsselungsstatus der Kundendaten sowie der volle Umfang des Datenbankzugriffs.
Der Verdacht auf 'Insiderwissen' als Angriffsvektor wird von Vodafone selbst geäußert; ob der später identifizierte Verdächtige tatsächlich ein Mitarbeiter oder ehemaliger Mitarbeiter war, ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Welche Firmen konkret an den Hintertüren mitwirkten, blieb in den veröffentlichten Dokumenten größtenteils geschwärzt. Die genauen Methoden zur Schlüsselbeschaffung wurden nicht offengelegt. Unklar blieb auch, welcher Anteil der weltweit genutzten Verschlüsselung dadurch tatsächlich kompromittiert wurde.
Einzelfall-Eilverfahren, keine Grundsatzentscheidung.
Die genaue Zahl der weitergegebenen Dokumente schwankt zwischen rund 700.000 und mehr als 750.000 je nach Quelle. Das Verteidigungsministerium konnte im Prozess keinen direkten Todesfall infolge der Leaks nachweisen. Offen bleibt, in welchem Umfang unredigierte Namen lokaler Informanten zu deren Gefährdung führten.
Wie viele der rund 56.000 betroffenen Kommunikationen tatsächlich reine Inlandskommunikation ohne Auslandsbezug enthielten, ist nicht belegt. Das veröffentlichte Urteil ist stark geschwärzt, technische Details zu Upstream sind öffentlich nicht vollständig nachvollziehbar. Eine offizielle Gesamtzahl aller über Upstream und PRISM erfassten Kommunikationen wurde bis heute nicht veröffentlicht.
Nicht öffentlich dokumentiert ist die Aufteilung der übrigen Finanzierung von rund 30 Millionen US-Dollar. Die exakte Höhe der In-Q-Tel-Tranchen variiert je nach Quelle. Welche Datensätze die CIA in der Testphase einspeiste, ist nicht belegt.
Ob das System nach den Protesten tatsächlich wieder abgeschafft wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt.
Aus dem Artikel geht nicht hervor, in welchem konkreten Umfang XKeyscore tatsächlich auf Daten von US-Bürgern angewendet wurde, und die genaue Zahl weltweit betroffener Nutzer ist nicht unabhängig verifizierbar.
Belegt den finalen Bail-in-Satz für die Bank of Cyprus. Betrifft nur Guthaben oberhalb der 100.000-Euro-Grenze.
Der MIT-Bericht bewertet die eigene Rolle des Instituts kritisch, spricht aber keine abschließende juristische Schuldzuweisung aus. Ob eine andere Reaktion von MIT oder der Datenbankbetreiberin JSTOR den Ausgang verändert hätte, bleibt offen. Welche konkreten Pläne Swartz mit den heruntergeladenen Artikeln verfolgte, ist nicht abschließend dokumentiert.
Die strafrechtliche Schuldfrage ist nicht durch ein Gerichtsverfahren geklärt, da es nie zu einem Prozess in den USA kam. Ob Snowden neben der russischen weiterhin die US-Staatsbürgerschaft besitzt, wird unterschiedlich bewertet. Vermutungen über Kontakte zu russischen Geheimdiensten sind unbewiesen und von Snowden bestritten.
Das genaue Datum der behördlichen Zurückweisung im Juli 2013 wird in Quellen unterschiedlich angegeben. Die oft zitierten 22 Beschwerden von Schrems beziehen sich auf ein früheres, breiteres Beschwerdepaket von 2011/2012 zu anderen Themen und sind von dieser spezifischen PRISM-Beschwerde zu unterscheiden. Der eigentliche EuGH-Richterspruch von 2015 zu Safe Harbor ist bereits gesondert dokumentiert und nicht Gegenstand dieses Eintrags.
Die genaue Zahl von 600 Millionen täglich erfassten Kommunikationsvorgängen sowie Details zur rechtlichen Grundlage stammen aus als geheim eingestuften Dokumenten und wurden von GCHQ nie offiziell bestätigt oder dementiert.
Aus dieser Quelle nicht abschließend belegt ist, ob und in welchem Umfang die als deutsche Metadaten interpretierten 552 Millionen Datensätze tatsächlich innerdeutsche Kommunikation betrafen oder auf gemeinsamer Erhebung mit dem BND beruhten.
Nicht abschließend geklärt ist bis heute, in welcher technischen Form der Zugriff erfolgte. Die beteiligten Unternehmen bestritten übereinstimmend einen direkten unkontrollierten Serverzugriff und erklärten, nur auf rechtlich angeordnete Anfragen zu reagieren. Die ursprüngliche Formulierung direkter Serverzugriff wurde später relativiert.
Aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt ist, ob die NSA tatsächlich direkten technischen Zugriff auf die Server der Unternehmen hatte, wie die ursprüngliche Berichterstattung nahelegte, oder ob Daten über separate, von den Firmen kontrollierte Übergabesysteme flossen, was die betroffenen Konzerne bestritten. Auch das exakte Gesamtvolumen der über PRISM erfassten Kommunikationsdaten bleibt unbelegt.
Aus dem veröffentlichten Gerichtsbeschluss allein geht nicht hervor, wie viele Kunden oder Anrufe konkret erfasst wurden und in welchem Umfang die NSA die Daten praktisch auswertete.
Wie viele Personen konkret in der Antiterrordatei erfasst waren, ist nicht dokumentiert. Wie oft die Datei zu tatsächlichen Ermittlungserfolgen beigetragen hat, geht aus der Quelle nicht hervor.