Der EuGH entschied am 27.02.2025 in der Rechtssache C-203/22, dass Betroffene bei automatisiertem Bonitätsscoring einen Anspruch auf präzise und verständliche Erläuterung der konkret angewandten Verfahren haben. Ausgangspunkt war eine Beschwerde gegen die Auskunftei Dun & Bradstreet Austria (vormals Bisnode Austria), die einem Mobilfunkkunden per automatisierter Bewertung die Bonität abgesprochen hatte. Geschäftsgeheimnisse rechtfertigen laut Urteil keine pauschale Auskunftsverweigerung.
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Das Urteil ist eine Vorabentscheidung zur DSGVO-Auslegung, kein Bußgeldbescheid. Ob die österreichische Datenschutzbehörde am Ende ein Bußgeld gegen die Auskunftei verhängte, geht aus dieser Quelle nicht hervor. Wie der ursprüngliche Fall nach Zurückverweisung konkret endete, bleibt offen.