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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Studie: Samsung- und LG-Smart-TVs erfassen Bildschirminhalte alle 15 bis 60 Sekunden per ACR-Tracking

Eine 2024 auf der ACM Internet Measurement Conference veröffentlichte, peer-reviewte Studie zeigt, dass LG-Fernseher alle 15 Sekunden und Samsung-Fernseher jede Minute Bildschirminhalte per 'Automatic Content Recognition' (ACR) erfassen und mit einer Inhaltsdatenbank abgleichen, um zu erkennen, was gerade angezeigt wird. ACR erfasst dabei alles, was über HDMI angezeigt wird, also auch Inhalte von angeschlossenen Spielkonsolen, Kabelboxen und Laptops. Im Dezember 2025 leitete der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton Klagen gegen Sony, Samsung, LG, Hisense und TCL ein, denen vorgeworfen wird, TV-Sehdaten unrechtmäßig gesammelt und monetarisiert zu haben; Verbraucherschützer wiesen zudem nach, dass es auf LG-Geräten 27 Klicks brauchte, um die Funktion vollständig zu deaktivieren. Am 26.02.2026 einigte sich Samsung als erster Hersteller außergerichtlich mit der texanischen Behörde.

ACM Internet Measurement Conference / SecurityWeek

01.01.2024

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Die Klagen und die Vergleichszahlung betreffen US-Recht (Texas); eine vergleichbare Untersuchung oder Sanktion für den deutschen bzw. europäischen Markt ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Primärquelle

Telematik-Autoversicherung: Rabatt gegen lückenlose Fahrverhaltensdaten, Kündigungsrisiko bei negativem Profil

Bei Telematik- bzw. 'Blackbox'-Kfz-Versicherungen zeichnet ein im Fahrzeug installiertes Gerät kontinuierlich Standort, Geschwindigkeit, Beschleunigung und Bremsverhalten auf; im Gegenzug für verkehrskonformes Fahrverhalten winken Prämienrabatte. Verbraucherschützer beziffern die durchschnittliche Ersparnis auf 10 bis 15 Prozent, in Einzelfällen sind Rabatte von bis zu 45 Prozent möglich. Datenschützer kritisieren die permanente Datensammlung: Die erfassten Standortdaten könnten grundsätzlich auch für personalisierte Werbung genutzt werden, der Versicherer kann die Fahrdaten bei einem Unfall gegen den Versicherten verwenden, und bei auffällig negativem Fahrverhalten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Verbraucherzentrale / dr-datenschutz.de

01.01.2024

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Ob und wie oft Versicherer Telematik-Daten tatsächlich bereits gegen Kunden in Schadensfällen oder bei Vertragskündigungen verwendet haben, ist aus dieser Quelle nicht mit Fallzahlen belegt.

Primärquelle

1,5 Milliarden Datensätze zu US-Immobilieneigentümern offen im Netz

Der Sicherheitsforscher Jeremiah Fowler entdeckte eine frei zugängliche, nicht passwortgeschützte Datenbank des New Yorker Unternehmens Real Estate Wealth Network. Die Datenbank enthielt insgesamt 1.523.776.691 Datensätze bei einer Größe von 1,16 Terabyte. Die Daten waren in Ordnern zu Themen wie Eigentumsgeschichte, Zwangsversteigerung, Insolvenz, Scheidung, Steuerpfandrechten, Erbschaften, Gerichtsurteilen und Sterbefällen organisiert. Enthalten waren zudem interne Protokolldaten mit Namen, Adressen und Telefonnummern von Nutzern sowie Angaben zu heruntergeladenen Inhalten, die den Zeitraum vom 22. April 2023 bis zum 23. Oktober 2023 abdeckten. Unter den betroffenen Personen befanden sich zahlreiche Prominente und Politiker, darunter Britney Spears, Mark Wahlberg, Floyd Mayweather, Nancy Pelosi, Donald Trump, Kylie Jenner und Elon Musk, deren Hypothekendaten, Kreditsummen und Steuerinformationen offenlagen. Fowler informierte Real Estate Wealth Network im Rahmen einer Responsible-Disclosure-Meldung, woraufhin die Datenbank kurzfristig gesichert und der öffentliche Zugriff beendet wurde. Ein Vertreter des Unternehmens bestätigte gegenüber Fowler, dass die Datenbank dem Unternehmen gehörte, und dankte ihm für den Hinweis. Der Fund wurde am 19. Dezember 2023 von vpnMentor veröffentlicht.

vpnMentor (Sicherheitsforscher Jeremiah Fowler)

19.12.2023

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Unklar bleibt, wie lange die Datenbank tatsächlich frei zugänglich war und ob neben dem Sicherheitsforscher weitere, unbefugte Dritte auf die Daten zugegriffen haben. Auch das genaue Entdeckungsdatum sowie mögliche behördliche Konsequenzen oder Strafen sind aus dieser Quelle nicht belegt.

Primärquelle

FTC verbietet Rite Aid Gesichtserkennung wegen diskriminierender Fehlidentifikationen

Die FTC einigte sich am 19.12.2023 mit der US-Drogeriekette Rite Aid darauf, dass diese für fünf Jahre keine Gesichtserkennung zur Ladenüberwachung einsetzen darf. Laut FTC-Beschwerde nutzte Rite Aid die Technik von 2012 bis 2020 in hunderten Filialen, wobei Mitarbeitende tausende Fehlalarme erhielten und Kunden fälschlich des Ladendiebstahls beschuldigt wurden. Die Fehlerquote war in Stadtteilen mit überwiegend Schwarzer, asiatischer und lateinamerikanischer Bevölkerung nachweislich höher als in mehrheitlich weißen Gegenden.

U.S. Federal Trade Commission (FTC)

19.12.2023

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Offen bleibt die genaue Zahl der fälschlich beschuldigten Personen sowie individuelle Schadensersatzforderungen, da die Vereinbarung eine zivilrechtliche Einigung ohne Schuldeingeständnis ist. Rite Aid bestritt die Vorwürfe und verwies darauf, das System bereits Jahre vor der FTC-Untersuchung eingestellt zu haben.

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FINMA-Bericht zum Untergang der Credit Suisse und zur UBS-Übernahme

Am 19.03.2023 beschloss der Schweizer Bundesrat ein Maßnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte, nachdem die Credit Suisse durch massive Kundengeldabflüsse akut von Zahlungsunfähigkeit bedroht war. Die FINMA veröffentlichte am 19.12.2023 einen Bericht, der ihre Aufsichtstätigkeit von 2008 bis 2023 untersucht und unzureichende Umsetzung strategischer Neuausrichtungen sowie wiederholte Skandale als Ursachen nennt.

FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)

19.12.2023

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Umstritten bleibt die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Führungskräfte, da der Bericht primär aufsichtsrechtliche Lehren zieht. Die genaue Höhe der Kundengeldabflüsse im März 2023 wird in Quellen unterschiedlich beziffert.

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Comcast-Xfinity-Datenleck: Citrix-Bleed-Angriff betrifft rund 36 Millionen Kunden

Comcast/Xfinity teilte am 18.12.2023 mit, dass Angreifer zwischen dem 16. und 19.10.2023 unbefugten Zugriff auf interne Systeme erlangten, indem sie die Citrix-Schwachstelle CVE-2023-4966 (Citrix Bleed) ausnutzten. Laut Meldung an die Attorney General von Maine waren rund 35,88 Millionen Kunden betroffen. Erbeutet wurden bei allen Betroffenen Benutzernamen und gehashte Passwörter, bei einem Teil zusätzlich Namen, Kontaktdaten und die letzten vier Ziffern der Sozialversicherungsnummer.

Xfinity (Comcast Cable Communications, LLC)

18.12.2023

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Wer hinter dem Angriff steckt, ist öffentlich nicht dokumentiert. In der Folge kam es zu Sammelklagen gegen Comcast, für die 2025/2026 ein Vergleich über 117,5 Millionen Dollar vorlag, dessen endgültige Genehmigung nicht verifiziert wurde.

Primärquelle

Nikola-Gründer Trevor Milton wegen Anlagebetrugs zu vier Jahren Haft verurteilt

Eine Jury sprach Trevor Milton, Gründer des Elektro-Lkw-Herstellers Nikola, im Oktober 2022 in drei von vier Anklagepunkten wegen Wertpapierbetrugs schuldig. Milton hatte zwischen November 2019 und September 2020 Investoren über den Entwicklungsstand der Nikola-Technologie getäuscht, unter anderem mit einem Werbevideo, das ein rollendes statt fahrendes Fahrzeug zeigte. Im Dezember 2023 wurde er zu vier Jahren Haft und 1 Million Dollar Geldstrafe verurteilt.

US-Justizministerium, Southern District of New York

18.12.2023

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Im März 2025 begnadigte Präsident Trump Milton vollständig, wodurch die Verurteilung politisch und rechtlich aufgehoben wurde. Die exakte Höhe des Anlegerschadens ist nicht einheitlich gerichtlich festgestellt.

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Uber-Bußgeld Niederlande wegen mangelnder Transparenz bei Fahrerdaten

Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte am 11.12.2023 eine Geldbuße von 10 Millionen Euro gegen Uber wegen Verstößen gegen Artikel 12, 13 und 15 DSGVO, weil Uber Fahrer nicht ausreichend über Speicherdauer und Übermittlung ihrer Daten außerhalb Europas informierte. Zudem war das Verfahren zur Ausübung der Betroffenenrechte unzumutbar kompliziert. Auslöser war eine Beschwerde im Namen von rund 170 französischen Uber-Fahrern.

Autoriteit Persoonsgegevens (Niederländische Datenschutzbehörde)

11.12.2023

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Diese Buße betraf primär mangelnde Transparenz, nicht die eigentliche Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung in die USA. Die tatsächliche Strafe wegen unzureichend abgesicherter Datenübermittlung war eine separate, deutlich spätere Buße von 290 Millionen Euro im August 2024. Ob Uber gegen die 10-Millionen-Euro-Buße erfolgreich Einspruch erhoben hat, war zum Recherchezeitpunkt nicht geklärt.

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EuGH-Urteil C-634/21 — Schufa-Scoring als Profiling im Sinne der DSGVO

Die DSGVO widerspricht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Kreditauskunfteien: "Scoring" sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, und die verlängerte Aufbewahrung von Informationen über eine erteilte Restschuldbefreiung verstoße gegen die DSGVO. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, stellt Profiling im Sinne der DSGVO dar.

Gerichtshof der Europäischen Union (offizielle Pressemitteilung)

07.12.2023· in Kraft

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**Zentrale rechtliche Grundlage für C6:** Der EuGH hat unmissverständlich klargestellt, dass die Schufa-Bonitätsbewertung als "Profiling" gilt — mit allen daraus folgenden strengeren DSGVO-Anforderungen. Das ist der rechtliche Auslöser für die gesamte nachfolgende Transparenz-Reform der Schufa (siehe unten). Wichtig: Es ging in dem Verfahren ursprünglich um eine Klage GEGEN die zuständige hessische Datenschutzbehörde, die zunächst nicht gegen die Schufa vorgehen wollte — ein Muster amtlicher Zurückhaltung, das der Datenbank bereits aus D5 (PimEyes/Hamburg) bekannt ist.

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EuGH: Schufa-Score darf nicht allein maßgeblich für Kreditentscheidungen sein

Der EuGH entschied am 07.12.2023 in den verbundenen Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22, dass die automatisierte Erstellung eines Bonitäts-Score-Werts wie durch die Schufa unter das DSGVO-Verbot rein automatisierter Einzelentscheidungen fallen kann, wenn der Score-Wert die eigentlich maßgebliche Grundlage für eine nachgelagerte Entscheidung eines Dritten (etwa eine Bank) bildet. Ob dies im Einzelfall zutrifft, muss laut EuGH von den nationalen Gerichten geprüft werden; entscheidend ist, ob der Dritte dem Score-Wert bei seiner Entscheidung maßgebliche Rolle einräumt. Seit dem 17.03.2026 nutzt die Schufa ein neues, für Verbraucher verständlicheres Berechnungsverfahren mit zwölf Kriterien, darunter das Alter des ältesten Bankkontos und der ältesten Kreditkarte, Zahlungsausfälle und der Kreditstatus.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

07.12.2023

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Das Urteil legt einen Prüfmaßstab fest, verbietet Scoring-Verfahren aber nicht grundsätzlich; ob und wie oft deutsche Gerichte seither tatsächlich automatisierte Ablehnungen wegen dieses Urteils kassierten, ist aus dieser Quelle nicht beziffert.

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Sekundärverwertung von Gesundheitssozialdaten zu Forschungszwecken

Zweitnutzung von Gesundheitsdaten steht im Spannungsfeld zu informationeller Selbstbestimmung; Opt-Out kollidiert mit DSGVO-Einwilligungserfordernis.

Prof. Dr. Dirk Bieresborn, Bundessozialgericht

30.11.2023

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Juristische Einordnung der Rechtslage vor dem GDNG.

Primärquelle

TSA-Gesichtserkennung an US-Flughäfen: Traveler Privacy Protection Act

Dokumentiert ist, dass die TSA seit 2018 an inzwischen rund 25 bis knapp 30 US-Flughäfen Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung testet (CAT-2-System des Anbieters Idemia) und eine Ausweitung auf bis zu 430 Flughäfen plant. Mehrere US-Senatoren brachten deshalb am 29.11.2023 den Traveler Privacy Protection Act (S. 3361) ein, der das Programm stoppen, die Löschung gespeicherter Gesichtsdaten erzwingen und eine künftige Nutzung an eine ausdrückliche Zustimmung des Kongresses binden soll. Die TSA bestätigt, dass die Teilnahme freiwillig ist und Reisende der Gesichtserkennung widersprechen können.

US-Senat, Sen. Jeff Merkley (D-OR) und Sen. John Kennedy (R-LA)

29.11.2023

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Offen bleibt, wie viele Reisende die Opt-out-Möglichkeit tatsächlich kennen oder nutzen, da Senator Merkley der TSA vorwarf, diese Option am Checkpoint nicht klar zu kommunizieren. Nicht abschließend belegt ist zudem, ob die von der NIST dokumentierten höheren Fehlerraten bei nicht-weißen Reisenden in der TSA-Praxis konkret zu Fehlidentifikationen geführt haben, und der Gesetzentwurf wurde im Kongress bislang nicht verabschiedet.

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