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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Behörde/Institution

Bundestags-Anhörung zur Chatkontrolle, 01.03.2023 — Stellungnahme Kinderschutzbund (differenzierte Position)

Joachim Türk vom Kinderschutzbund betonte 2023, die Verordnung habe bei aller Kritik auch gute Seiten — er unterstütze etwa die Einrichtung einer europäischen Behörde. Fatal wäre es, wenn das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder mangels Scans nicht weiter bearbeitet würde. Gleichzeitig betonte er: Auch Kinder hätten ein Recht auf vertrauliche Kommunikation — "Diese Überzeugung macht es uns unmöglich, die anlasslose Chatkontrolle als Option zu akzeptieren."

Deutscher Bundestag, Digitalausschuss — Zitat Joachim Türk, Kinderschutzbund Bundesverband

01.03.2023· in Kraft

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Das ist die differenzierteste, fairste Stimme im ganzen Dossier: Eine Kinderschutzorganisation, die das Grundanliegen ernst nimmt (Dunkelfeld bekämpfen, neue EU-Behörde begrüßen) und TROTZDEM die anlasslose Variante ablehnt — weil auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre haben. Zeigt: Es ist keine einfache Zwei-Lager-Debatte "Kinderschutz vs. Privatsphäre", sondern Kinderschutz-Experten selbst sehen beide Werte als vereinbar mit Kritik an der konkreten Umsetzung.

Behörde/Institution

FINMA-Medienmitteilung zu Greensill

Die FINMA stellte 2023 fest, die Credit Suisse habe im Greensill-Geschäft über Jahre ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten zur Risikobegrenzung schwer verletzt, und eröffnete vier Enforcement-Verfahren.

FINMA

28.02.2023

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Primärquelle der Schweizer Bankenaufsicht. Bezieht sich auf das Greensill-Fondsgeschäft der Credit Suisse 2021.

Behörde/Institution

Phishing-Angriff auf den Bayerischen Rundfunk

Anfang Februar 2023 verschafften sich Cyberkriminelle per Phishing Zugang zu den E-Mail-Postfächern von acht Mitarbeitenden des Bayerischen Rundfunks über gefälschte Login-Masken mit BR-Logo. Sie erhielten dadurch Einblick in Kontakte und E-Mail-Verkehr. Der Sender sperrte die Angreifer rasch aus und informierte Datenschutzaufsicht sowie Betroffene gemäß Art. 34 DSGVO. Eine forensische Analyse fand keine Schadsoftware, ein Datenabfluss konnte aber nicht ausgeschlossen werden.

it-daily.net (dpa-Meldung, Bestätigung durch Bayerischen Rundfunk)

21.02.2023

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Welche konkreten Daten die Angreifer tatsächlich kopierten, ist nicht öffentlich dokumentiert. Die Identität der Täter wurde nicht aufgeklärt. Ob die bayerische Datenschutzaufsicht ein förmliches Verfahren einleitete, ist nicht bekannt.

Behörde/Institution

Behörden Spiegel — Übergangsfrist und Auflagen nach dem Urteil

Der betreffende Paragraf im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) musste bis spätestens Ende September 2023 neu geregelt werden. Bis dahin gestattete das BVerfG die Nutzung nur unter Auflagen — die Polizei durfte "hessenDATA" nur bei konkretem Verdacht auf besonders schwere Straftaten einsetzen.

Behörden Spiegel (Fachmedium für Verwaltung)

17.02.2023· in Kraft

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Wichtiger Verfahrensstand: Das Gericht hat nicht sofort gestoppt, sondern eine Übergangsfrist mit verschärften Auflagen gesetzt — die Nutzung wurde in dieser Zeit auf schwere Straftaten beschränkt. Wichtig zu prüfen für ein künftiges Batch: Wie genau wurde die gesetzliche Neuregelung in Hessen und Hamburg umgesetzt, und entspricht die aktuelle Praxis (u.a. die in Batch 64 dokumentierten Bagatelldelikt-Einsätze in Bayern) noch dieser engen Auslegung?

Behörde/Institution

Gewerkschaft der Polizei (GdP) — Reaktion auf das Urteil, Forderung nach schneller Neuregelung

GdP-Chef Kopelke: Es sei utopisch zu glauben, die zur Aufklärung schwerer Verbrechen relevanten Informationen könnten aus einem Wust von Daten "händisch" herausgefischt werden. Zusätzlicher Fakt: Bayern hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit andere Bundesländer dessen Programm ohne zusätzliche eigene Vergabeverfahren übernehmen können.

Tagesspiegel, Zitat GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke

16.02.2023· in Kraft

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Zweite Polizeigewerkschaft (neben DPolG aus Batch 64) mit ähnlicher pro-Nutzung-Position — zeigt, dass diese Haltung nicht nur eine Einzelmeinung ist, sondern von mehreren Berufsverbänden geteilt wird. Wichtiger Zusatzfakt: Der bayerische Rahmenvertrag erklärt technisch, warum sich die Software so leicht auf weitere Bundesländer ausweiten kann — andere Länder müssen kein eigenes, oft jahrelanges Vergabeverfahren durchlaufen.

Behörde/Institution

United States v. City National Bank (C.D. Cal.)

Die City National Bank aus Los Angeles zahlte 2023 31 Mio. Dollar, nach DOJ-Angaben der bis dahin größte Redlining-Vergleich der US-Geschichte, wegen gemiedener Hypothekenvergabe in Minderheitenvierteln 2017 bis 2020.

US-Justizministerium (DOJ, Civil Rights Division)

12.01.2023

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Belegt Betrag und Einordnung als größter Vergleich seiner Art. Die im Fall genannte Aktenzeichen-Nummer war nicht unabhängig verifizierbar.

Behörde/Institution

BayLDA verhängt 3,2 Mio. Euro Bußgeld wegen Werbe-Targeting mit gehashten E-Mail-Adressen

Bayerisches Unternehmen übermittelte 2019-2021 gehashte E-Mail-Adressen ohne Einwilligung an US-Unternehmen.

BayLDA

2023

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Unternehmensname von Behörde nicht veröffentlicht.

Behörde/Institution

Baden-Württemberg — erstes Bußgeldverfahren gegen PimEyes (historischer Ausgangspunkt)

Bereits im Dezember 2022 eröffnete der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg ein Bußgeldverfahren gegen PimEyes — parallel gab es bereits seit Mai 2021 Prüfverfahren in Hamburg. Über vier Jahre später (Stand dieser Recherche, 2026) ist noch immer keine wirksame Maßnahme umgesetzt.

Wikipedia, mit Bezug auf Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg

21.12.2022· in Kraft

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**Sehr wichtiger Zeitfakt:** Es geht hier nicht um ein neues Problem — bereits 2021/2022 begannen zwei verschiedene deutsche Landesbehörden Verfahren gegen PimEyes. Über vier Jahre später läuft das Unternehmen weiterhin ungehindert. Das ist ein außergewöhnlich langer Zeitraum behördlicher Untätigkeit trotz erkannter Rechtswidrigkeit — ein sehr konkretes Beispiel für strukturelles Durchsetzungsversagen im deutschen/europäischen Datenschutzrecht.

Behörde/Institution

Danske Bank Pleads Guilty to Fraud on U.S. Banks

Die Danske Bank bekannte sich 2022 vor einem US-Gericht des Bankbetrugs schuldig und zahlte über 2 Mrd. Dollar Einziehung sowie 413 Mio. Dollar an die SEC.

US-Justizministerium (DOJ)

13.12.2022

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Belegt die strafrechtliche Einigung und die Zahlungen. Betrifft die Folgen der Estland-Affäre, nicht neue Vorwürfe.

Behörde/Institution

Clearview AI: CNIL verhängt 20 Millionen Euro Bußgeld in Frankreich

Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte am 17.10.2022 ein Bußgeld von 20 Millionen Euro gegen Clearview AI, das ohne Rechtsgrundlage rund 20 Milliarden Fotos von Webseiten gesammelt und daraus eine Gesichtserkennungs-Suchmaschine betrieben hatte. Die CNIL stellte Verstöße gegen die DSGVO fest: Verarbeitung sensibler biometrischer Daten ohne Rechtsgrundlage sowie mangelnde Umsetzung der Betroffenenrechte. Bereits im November 2021 hatte die CNIL Clearview AI aufgefordert, die Datenerhebung einzustellen. Da das Unternehmen die Anordnung weiterhin nicht befolgte, verhängte die CNIL im Mai 2023 zusätzlich ein Zwangsgeld von 5,2 Millionen Euro.

CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertes)

17.10.2022

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Ob Clearview AI die Bußgelder tatsächlich gezahlt hat, ist nicht belegt. Das Unternehmen hat in Frankreich keine Niederlassung und keine bekannten Vermögenswerte, weshalb die Vollstreckung fraglich bleibt. Diese Quelle behandelt ausschließlich das französische Verfahren, parallele Verfahren in anderen Ländern sind eigenständige Vorgänge.

Behörde/Institution

Comité-I-Bericht zur Pegasus-Affäre in Belgien

Der belgische Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste veröffentlichte am 17.10.2022 seinen Abschlussbericht zur Pegasus-Affäre. Als bestätigte belgische Ziele nennt der Bericht den Journalisten Peter Verlinden und seine Ehefrau, deren Infektion der Militärgeheimdienst ADIV im September 2021 feststellte, sowie die Aktivistin Maliha El Mahjoub. Auf der 2021 geleakten Pegasus-Project-Liste tauchten zudem Telefonnummern der Politiker Charles und Louis Michel auf. Der Ausschuss sprach vier Empfehlungen aus, darunter eine nationale Taskforce für digitale Sicherheit.

Vast Comité I / Comité R (Ständiger Kontrollausschuss für die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, Belgien)

17.10.2022

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Ob die belgischen Dienste VSSE oder ADIV selbst Pegasus einsetzten, ist aus dem veröffentlichten Bericht nicht ersichtlich, der entsprechende Abschnitt wurde als geheim eingestuft. Wer die Infektion bei Verlinden veranlasste, ist nicht abschließend bewiesen, der ADIV vermutet Ruanda, das dies bestreitet. Für die Nummern auf der Pegasus-Liste ist nicht belegt, ob tatsächlich eine Infektion stattfand.

Behörde/Institution

BVerfG: Datenweitergabe des Verfassungsschutzes an Polizei verfassungswidrig eingeschränkt

BVerfG: Weitergabe heimlich erhobener Verfassungsschutz-Daten nur bei überragend wichtigen Rechtsgütern zulässig.

Dr. Datenschutz

28.09.2022

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Praxiswirkung der reformierten Rechtslage nicht belegt.

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