JournalismusEuropol-Datenstreit: EU-Gericht weist EDSB-Klage ab, Generalanwalt empfiehlt Kurskorrektur
Am 06.09.2023 erklärte das Gericht der EU die Nichtigkeitsklage des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gegen die Artikel 74a und 74b der geänderten Europol-Verordnung für unzulässig. Diese Artikel hatten rückwirkend legalisiert, was der EDSB in seiner Entscheidung vom 03.01.2022 als rechtswidrig eingestuft hatte: die Speicherung riesiger, nicht kategorisierter Datensätze bei Europol. Der EDSB legte am 16.11.2023 Rechtsmittel ein. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona empfahl dem Gerichtshof am 08.05.2025, das Rechtsmittel zuzulassen und die Sache zurückzuverweisen.
eucrim (Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law)
30.05.2025
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Ein abschließendes Urteil des EuGH lag zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht vor, Schlussanträge eines Generalanwalts sind rechtlich nicht bindend. Wie viele der ursprünglich rund vier Petabyte Daten zu mindestens 250.000 Personen Europol inzwischen gelöscht hat, ist nicht dokumentiert.
