Für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen der alten Regelung im April 2026 und der Wiederherstellung im Juli 2026 gilt: Anbieter, die weiterhin scannten, taten dies OHNE EU-rechtliche Ausnahmegenehmigung — für diesen Zeitraum bestehen fortbestehende Datenschutzrisiken, die durch die spätere Entscheidung NICHT rückwirkend geheilt werden. Für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste ändert die Entscheidung nichts — die Zwischenregelung schließt verschlüsselte Kommunikation nun sogar ausdrücklich aus.
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Wichtiger juristischer Detailpunkt: Es gibt eine rechtliche "Grauzone-Periode" (April-Juli 2026), in der Anbieter, die weiterscannten, dies ohne gültige Rechtsgrundlage taten — mit potenziell fortbestehenden rechtlichen Konsequenzen. Für Blackstone relevant als Beispiel, wie unübersichtlich und rechtlich riskant solche Übergangsphasen für alle Beteiligten sein können — auch für die Anbieter selbst, nicht nur für Nutzer.