Behörde/InstitutionDatenschutz nach dem Tod: DSGVO-Rechte für Verstorbene?
Da die DSGVO auf Verstorbene nicht anwendbar ist, greifen für digitale Nachlässe stattdessen postmortales Persönlichkeitsrecht, Berufsgeheimnisse und erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge.
Dr. Datenschutz (Intersoft Consulting)
12.09.2022
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Fachblog-Beitrag, keine amtliche Verlautbarung.
