Behörde/InstitutionBaFin ordnet gegenüber N26 Bank interne Sicherungsmaßnahmen an
Die BaFin ordnete am 11.05.2021 gegenüber N26 Maßnahmen zur Geldwäsche-Prävention an und bestellte einen Sonderbeauftragten, weil die technische Überwachung und Kundenidentifizierung mangelhaft war.
BaFin
11.05.2021
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Belegt die BaFin-Anordnung vom 11.05.2021. Betrifft die interne Kontrollqualität, nicht automatisch jede einzelne Kontoschließung bei N26.
