JournalismusBND darf Pegasus-Nutzung geheim halten, Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
Das Bundesverwaltungsgericht wies am 07.11.2024 eine Klage von FragDenStaat-Journalist Arne Semsrott gegen den BND ab. Der Journalist wollte per Auskunftsanspruch erfahren, ob der BND die Spähsoftware Pegasus der NSO Group gekauft und eingesetzt hat. Das Gericht entschied, der BND dürfe diese Information verweigern, da eine Offenlegung die operative Handlungsfähigkeit beeinträchtigen könnte.
netzpolitik.org
07.11.2024
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Das Urteil beweist nicht, ob der BND Pegasus tatsächlich gekauft oder eingesetzt hat, es entscheidet nur über die Auskunftspflicht. Kaufjahr und Einsatzhäufigkeit bleiben offen.
