Behörde/InstitutionKontenabrufverfahren – wer darf Kontostammdaten abrufen
Gesetzlich benannte Stellen können auf Basis von § 93 AO Kontostammdaten beim BZSt abrufen; Transaktionsdaten/Kontostände ausgeschlossen.
Bundeszentralamt für Steuern
ohne Datum
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Erklärt, wer Kontostammdaten abfragen darf. Belegt NICHT die tatsächliche Zahl jährlicher Abrufe.
