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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Behörde/Institution

Kontenabrufverfahren – wer darf Kontostammdaten abrufen

Gesetzlich benannte Stellen können auf Basis von § 93 AO Kontostammdaten beim BZSt abrufen; Transaktionsdaten/Kontostände ausgeschlossen.

Bundeszentralamt für Steuern

ohne Datum

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Erklärt, wer Kontostammdaten abfragen darf. Belegt NICHT die tatsächliche Zahl jährlicher Abrufe.

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