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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Organisation/NGO

EasyPASS: Automatisierte Gesichtserkennungs-Grenzkontrolle an acht deutschen Flughäfen, Speicherung bis zu 30 Tage bei Auffälligkeit

Das biometrische Grenzkontrollsystem EasyPASS wurde 2009 unter dem Namen 'GAnGes' am Flughafen Frankfurt getestet und läuft dort seit 2014 im Regelbetrieb. Reisende scannen ihren elektronischen Reisepass am eGate und blicken für die Gesichtserkennung in eine Kamera, die charakteristische Gesichtsmerkmale berechnet und mit dem im Pass gespeicherten biometrischen Foto abgleicht. Personen- und passbezogene Daten werden regulär 48 Stunden gespeichert; bei einer polizeilichen Feststellung kann die Speicherdauer manuell auf bis zu 30 Tage verlängert werden. Aktuell sind 255 EasyPASS-Kontrollspuren an acht großen deutschen Flughäfen im Einsatz (Frankfurt, München, Köln/Bonn, Düsseldorf, Berlin/Brandenburg, Stuttgart, Hannover, Hamburg), nutzbar für alle EU-Bürger ab zwölf Jahren mit gültigem elektronischem Reisepass.

netzpolitik.org / Bundespolizei

01.01.2020

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Wie oft die Ausnahmeregelung zur verlängerten 30-Tage-Speicherung tatsächlich angewendet wird und nach welchen konkreten Kriterien eine 'polizeiliche Feststellung' definiert ist, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Organisation/NGO

Robodebt: Australien fordert unrechtmäßig 1,76 Milliarden AUD von 433.000 Bürgern

Die australische Sozialbehörde Centrelink setzte von Juli 2015 bis November 2019 das automatisierte Verfahren Robodebt ein, um vermeintliche Überzahlungen von Sozialleistungen zurückzufordern. Das System verglich jährliche Einkommensdaten der Steuerbehörde ATO mit den vierzehntägigen Einkommensangaben bei Centrelink und errechnete daraus per automatisierter Durchschnittsbildung Schulden, ohne individuelle Einkommensschwankungen zu prüfen. Die Beweislast lag bei den Betroffenen. Nach Feststellung der Royal Commission wurden unrechtmäßig Forderungen in Höhe von rund 1,76 Milliarden australischen Dollar gegen mindestens 433.000 Bürger erhoben. Am 27.11.2019 räumte die australische Bundesregierung vor dem Federal Court ein, dass allein auf Einkommensdurchschnitten basierende Forderungen rechtswidrig waren, woraufhin das Programm eingestellt wurde. Eine Sammelklage endete am 16.11.2020 mit einem Vergleich im Gesamtwert von rund 1,8 Milliarden australischen Dollar. Die 2022 eingesetzte Royal Commission unter Vorsitz von Catherine Holmes legte ihren Abschlussbericht am 07.07.2023 vor und bezeichnete das Programm als grob und grausam sowie weder fair noch rechtmäßig, mit 57 Empfehlungen.

Royal Commission into the Robodebt Scheme

27.11.2019

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Aus dem Bericht der Royal Commission vom Juli 2023 geht nicht hervor, ob den namentlich genannten Verantwortlichen letztlich straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen drohten, da der entsprechende Abschnitt versiegelt war. Eine spätere Prüfung sprach zwei zentrale Verantwortliche von entsprechenden Vorwürfen frei.

Organisation/NGO

Deutsche Wohnen: 14,5 Mio. Euro DSGVO-Rekordbußgeld wegen unlöschbarem Mieterdaten-Archiv, später auf 900.000 Euro reduziert

Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte im Oktober 2019 gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro, zum damaligen Zeitpunkt das höchste je von einer deutschen Behörde verhängte DSGVO-Bußgeld und das dritthöchste EU-weit. Ursache war ein Archivsystem, das keine Möglichkeit zur Löschung von Daten bot: Unterlagen von Wohnungsbewerbern und Mietern blieben oft Jahre über das Ende des Mietverhältnisses hinaus gespeichert, darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Ausweisdokumente, Selbstauskünfte sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Die Behörde hatte das System bereits bei einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2017 identifiziert; bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte das Unternehmen weder eine Datenbereinigung noch eine Rechtsgrundlage für die fortgesetzte Speicherung nachweisen. In einem Urteil vom 09.06.2026 reduzierte das Gericht die Strafe auf 900.000 Euro, mit der Begründung, das Unternehmen habe kooperativ an einer technischen Lösung und einem konformen System gearbeitet.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

30.10.2019

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Die drastische Reduzierung von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro zeigt, wie stark Bußgeldhöhen in Deutschland zwischen behördlicher Erstentscheidung und gerichtlicher Überprüfung schwanken können; die Gründe der Reduzierung liegen laut Quelle in der nachträglichen Kooperationsbereitschaft, nicht in einer Entkräftung des ursprünglichen Vorwurfs.

Organisation/NGO

Deutsche Wohnen: 14,5 Millionen Euro DSGVO-Bußgeld wegen Datenarchiv ohne Löschkonzept

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erließ am 30.10.2019 gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Bei Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 und im März 2019 stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass das Unternehmen für personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem nutzte, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen. Betroffen waren unter anderem Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten, die teilweise Jahre alt waren. Obwohl die Behörde bereits 2017 dringend eine Umstellung des Archivsystems empfohlen hatte, konnte das Unternehmen auch bei der Nachprüfung im März 2019 weder eine Bereinigung des Datenbestands noch rechtliche Gründe für die fortdauernde Speicherung vorweisen. Grundlage für die Bußgeldhöhe war der weltweite Jahresumsatz der Deutsche Wohnen SE von über einer Milliarde Euro, woraus sich ein gesetzlicher Bußgeldrahmen von rund 28 Millionen Euro ergab. Neben der Sanktion für den strukturellen Verstoß verhängte die Behörde zusätzliche Bußgelder zwischen 6.000 und 17.000 Euro in 15 konkreten Einzelfällen unzulässiger Datenspeicherung.

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

30.10.2019

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Die Pressemitteilung nennt keine Gesamtzahl der insgesamt betroffenen Mieterinnen und Mieter; der weitere Rechtsweg mit späteren gerichtlichen Reduzierungen des Bußgelds, unter anderem durch das Landgericht Berlin und ein EuGH-Urteil vom 05.12.2023, ist in dieser Quelle nicht erfasst.

Organisation/NGO

Insolvenzverwalter und die DSGVO – eine schwierige Beziehung

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter zum alleinigen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Kundendaten der Insolvenzmasse.

Dr. Datenschutz (Intersoft Consulting)

11.10.2019

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Kanzlei-Website, keine amtliche Rechtsquelle.

Organisation/NGO

Wearables, Fitness-Apps und der Datenschutz: Alles unter Kontrolle?

Gesammelte Fitness- und Gesundheitsdaten können bei kommerziellen Dritten landen, Warnung vor Diskriminierung bei Bonusprogrammen.

Verbraucherzentrale NRW

September 2019

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Verbraucherschutzstudie mit klarer Kritikhaltung.

Organisation/NGO

Bundesamt für Güterverkehr offenbart Fehlerquoten der Kennzeichenscanner in Autobahn-Mautüberwachungsbrücken

Toll-Collect-Kennzeichenscanner: 4-7% der täglich ~2 Mio. erfassten Kennzeichen fehlerhaft identifiziert (80.000-140.000 Falscherfassungen/Tag).

freiheitsfoo (CCC Ulm)

27.08.2019

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Aktivistische Auswertung eines Auskunftsersuchens.

Organisation/NGO

Missbrauch polizeilicher Informationssysteme: Neugierde und Datenkriminalität

Polizeibeamte fragen wiederholt unbefugt Kennzeichen-/Halterdaten ab, z.B. 83 Abfragen der Daten einer Sängerin an einem Abend.

Legal Tribune Online

16.08.2019

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Fachbeitrag eines Wissenschaftlers, keine amtliche Statistik.

Organisation/NGO

Amazon's Ring Is a Perfect Storm of Privacy Threats

Amazons Ring-Kameras ermöglichen über Polizeipartnerschaften ohne Durchsuchungsbefehl Zugriff auf private Aufnahmen.

Electronic Frontier Foundation

08.08.2019

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Positionspapier einer Bürgerrechtsorganisation, keine neutrale wissenschaftliche Studie.

Organisation/NGO

Pressemitteilung: Verwaltungsverfahren gegen Google wegen Auswertung von Google-Assistant-Sprachaufnahmen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte leitete ein Verfahren ein, um die Auswertung von Google-Assistant-Sprachmitschnitten zu untersagen; Google kündigte einen EU-weiten Stopp der Transkriptionen an.

HmbBfDI

01.08.2019

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Amtliche Pressemitteilung einer einzelnen deutschen Landesbehörde.

Organisation/NGO

Capital-One-Hack: Ex-AWS-Ingenieurin nutzt Firewall-Fehlkonfiguration, 100 Millionen Betroffene, 270 Mio. USD Folgekosten

2019 bestätigte die US-Bank Capital One den unbefugten Zugriff auf Kundendaten, darunter Zahlungshistorie, Kontaktdaten, Kreditscores, über 100.000 Sozialversicherungsnummern und knapp 80.000 verknüpfte Bankkontonummern. Die ehemalige AWS-Ingenieurin Paige Thompson, alias 'erratic', nutzte eine fehlkonfigurierte Web Application Firewall in Capital Ones AWS-Cloud-Umgebung mittels Server-Side Request Forgery aus, um Zugangsdaten zu erlangen und Daten aus S3-Speichern mit 106 Millionen Kreditkarten-Antragsdatensätzen herunterzuladen. Thompson hatte während ihrer früheren Anstellung bei Amazon ein Tool entwickelt, mit dem sie AWS-Cloud-Konten auf Fehlkonfigurationen scannen und darüber bei mehr als 30 Organisationen, darunter Capital One, Daten abgreifen konnte. Eine Jury in Seattle sprach Thompson wegen Überweisungsbetrugs und unbefugten Zugriffs auf geschützte Computer schuldig. Capital One wurde mit 80 Millionen US-Dollar Bußgeld belegt und zahlte zusätzlich 190 Millionen US-Dollar zur Beilegung von Kundenklagen.

US-Justizministerium / CNBC

30.07.2019

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Ob Amazon selbst für die zugrunde liegende AWS-Sicherheitsarchitektur mitverantwortlich gemacht wurde, ist aus dieser Quelle nicht belegt; die strafrechtliche Verantwortung wurde ausschließlich Thompson als Einzeltäterin zugeschrieben.

Organisation/NGO

Equifax zahlt bis zu 700 Mio. USD Vergleich für Datenleck von 147 Millionen Personen

Equifax gab im September 2017 ein Datenleck bekannt, das personenbezogene Daten von 147 Millionen Menschen offenlegte: mindestens 147 Mio. Namen und Geburtsdaten, 145,5 Mio. Sozialversicherungsnummern sowie 209.000 Zahlungskartennummern samt Ablaufdatum. Die FTC stellte fest, dass Equifax grundlegende Sicherheitsmaßnahmen versäumt hatte, u. a. das Patchen bekannter Schwachstellen, die Netzwerksegmentierung und funktionierende Angriffserkennung auf Altsystemen. Im Vergleich mit FTC, CFPB und 50 US-Bundesstaaten/Territorien zahlte Equifax mindestens 575 Mio. USD, potenziell bis zu 700 Mio. USD, davon bis zu 425 Mio. USD als Entschädigung für Betroffene.

Federal Trade Commission (FTC)

22.07.2019

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Der Vergleich betrifft US-Recht und US-Betroffene; Aussagen zu europäischen Equifax-Kunden oder einer DSGVO-Sanktion sind aus dieser Quelle nicht belegt.

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