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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Organisation/NGO

British Airways: Erste DSGVO-Rekordstrafe der britischen ICO nach Kreditkartendaten-Leck von 2018

Zwischen Juni und September 2018 leiteten Angreifer den Nutzerverkehr der British-Airways-Website auf eine betrügerische Seite um und griffen dabei personenbezogene Daten von Kunden ab, darunter Namen, E-Mail-Adressen und Kreditkarteninformationen samt CVV-Sicherheitscodes. British Airways meldete das Datenleck am 06.09.2018, gab zunächst aber nur rund 380.000 betroffene Kunden an; die Untersuchung der britischen Datenschutzbehörde ICO ergab später, dass deutlich mehr Kunden betroffen waren, rund 500.000, und dass zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen in den IT-Systemen von British Airways unzureichend waren und nicht den DSGVO-Anforderungen entsprachen. Die ICO kündigte daraufhin eine Rekordstrafe von umgerechnet rund 204 Millionen Euro (183 Millionen Pfund) an, die erste von der ICO unter der DSGVO ausgesprochene Geldbuße überhaupt.

Information Commissioner's Office (ICO)

01.07.2019

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Die tatsächlich final gezahlte Bußgeldsumme kann von der ursprünglich angekündigten Höhe abweichen, wenn im weiteren Verfahren Einwände oder Reduzierungen erfolgten; dies ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Organisation/NGO

Desjardins-Datendiebstahl: Mitarbeiter stiehlt Daten von 9,7 Millionen Kunden

Die kanadische Finanzgenossenschaft Desjardins Group gab am 20. Juni 2019 bekannt, dass ein Mitarbeiter über rund 26 Monate unbefugt persönliche Daten von Kundinnen und Kunden entwendet hatte. Nach ergänzenden Untersuchungen bezifferte Desjardins das Ausmaß 2020 auf etwa 9,7 Millionen betroffene Personen in Kanada und im Ausland, den bis dahin größten Datendiebstahl in der Geschichte des kanadischen Finanzsektors. Betroffen waren Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Transaktionshistorien. Der Täter, ein Mitarbeiter der Marketingabteilung, nutzte aus, dass Kolleginnen und Kollegen vertrauliche Kundendaten entgegen den internen Richtlinien aus geschützten Systemen auf ein für das gesamte Marketingteam zugängliches gemeinsames Laufwerk kopiert hatten. Er übertrug die Daten auf USB-Sticks und verkaufte sie über mehrere Monate hinweg an Dritte. Desjardins entdeckte den Diebstahl nicht selbst, sondern wurde Ende 2018 durch die Polizei im Rahmen einer anderen Ermittlung darauf aufmerksam. Die Bundesdatenschutzbehörde OPC und die Quebecer Aufsichtsbehörde CAI stellten in einem gemeinsamen Bericht vom November 2020 fest, dass Desjardins bekannte Sicherheitsmängel bei Zugriffskontrolle und Überwachung nicht rechtzeitig behoben hatte, und verpflichteten das Unternehmen zu externen Sicherheitsaudits sowie verbesserten Kontrollen. Im Dezember 2021 erhielt eine Sammelklage-Einigung im Umfang von bis zu rund 200 Millionen kanadischen Dollar für Entschädigung und Kreditüberwachung der Betroffenen die gerichtliche Genehmigung.

Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)

20.06.2019

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Die genaue Opferzahl wurde von Desjardins im Zeitverlauf mehrfach nach oben korrigiert (zunächst rund 2,7 bis 2,9 Millionen, später 9,7 Millionen), und das Strafverfahren gegen den 2024 verhafteten mutmaßlichen Haupttäter war zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Organisation/NGO

Canva-Datenleck 2019: 137 Millionen Nutzerkonten gehackt

Am 24.05.2019 wurde bekannt, dass die australische Design-Plattform Canva Ziel eines Datendiebstahls geworden war, bei dem ein Angreifer unter dem Pseudonym GnosticPlayers Zugriff auf eine Nutzerdatenbank erlangte. Laut der Sicherheits-Datenbank Have I Been Pwned waren rund 137,3 Millionen Konten betroffen, der Angreifer selbst nannte gegenüber dem Journalisten Catalin Cimpanu von ZDNet eine Zahl von etwa 139 Millionen. Erbeutet wurden Nutzernamen, echte Namen, E-Mail-Adressen sowie Angaben zu Wohnort und Land der Nutzer. Bei einem Teil der Konten, die sich nicht per Google- oder Facebook-Login angemeldet hatten, waren zusätzlich mit bcrypt gesalzene und gehashte Passwörter betroffen, nach Angaben aus der Berichterstattung rund 61 Millionen. Der Angreifer erklärte, alle Daten bis zum 17.05.2019 heruntergeladen zu haben, bevor Canva den unbefugten Zugriff bemerkte und den betroffenen Datenbankserver abschaltete. Canva bestätigte den Vorfall öffentlich, informierte betroffene Nutzer per E-Mail und forderte zum Zurücksetzen der Passwörter auf. Im Januar 2020 wurden Medienberichten zufolge rund 4 Millionen der ursprünglich gehashten Passwörter entschlüsselt und weiterverbreitet, woraufhin Canva die Passwörter aller Nutzer zurücksetzte, die ihr Passwort seit Mai 2019 nicht geändert hatten. Der Vorfall war Teil einer größeren Angriffsserie des Hackers beziehungsweise der Hackergruppe GnosticPlayers, die 2019 gestohlene Daten aus mehreren Dutzend Online-Diensten zum Verkauf anbot.

Have I Been Pwned (Troy Hunt)

24.05.2019

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Die genaue Zahl der betroffenen Konten schwankt je nach Quelle zwischen 137 und 139 Millionen, eine von Canva selbst bestätigte exakte Zahl liegt in den verfügbaren Quellen nicht vor. Ob Canva infolge des Vorfalls behördliche Bußgelder oder Entschädigungszahlungen leisten musste, ist aus den ausgewerteten Quellen nicht ersichtlich.

Organisation/NGO

Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen

Sinkende Preise führen zu vermehrtem privaten Drohneneinsatz, Kameradrohnen ermöglichen unbeobachtete Einblicke in Gärten und Terrassen von Nachbarn.

LfDI Baden-Württemberg

23.04.2019

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Positionspapier einer einzelnen Landesbehörde, nicht bundesweit einheitlich verbindlich.

Organisation/NGO

TK-App: Fitnessprogramm der TK mehr als fragwürdig

TK zwingt Versicherte im TK-Fit-Bonusprogramm zur Nutzung fremder Plattformen wie Google Fit, Gesundheitsdaten landen bei kommerziellen Datensammlern.

Kuketz IT-Security Blog

03.04.2019

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Meinungsbeitrag eines einzelnen Experten.

Organisation/NGO

VG Lüneburg: GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen unzulässig

VG Lüneburg: dauerhafte GPS-Ortung bei erlaubter Privatnutzung von Dienstwagen unzulässig.

dr-datenschutz.de

19.03.2019

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Deutsches Pendant zu österreichischer DSB-Entscheidung.

Organisation/NGO

FTC verhängt 5,7-Millionen-Dollar-Rekordstrafe gegen Musical.ly wegen COPPA-Verstößen

Am 27.02.2019 gab die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) eine Einigung mit dem Unternehmen hinter der Video-App Musical.ly bekannt, die inzwischen mit TikTok fusioniert war. Musical.ly zahlte 5,7 Millionen Dollar Zivilstrafe wegen Verstößen gegen den Children's Online Privacy Protection Act (COPPA). Die FTC warf dem Unternehmen vor, keine elterliche Zustimmung eingeholt zu haben, bevor personenbezogene Daten von Nutzern unter 13 Jahren gesammelt wurden. Zur Registrierung mussten Nutzer E-Mail-Adresse, Telefonnummer, vollständigen Namen, Nutzernamen, ein Profilbild und eine kurze Biografie angeben. Laut FTC-Beschwerde war dem Unternehmen bekannt, dass ein erheblicher Anteil der Nutzer jünger als 13 Jahre war, zudem gingen tausende Elternbeschwerden über Konten minderjähriger Kinder ein. Die Strafe war zum Zeitpunkt der Verhängung die höchste jemals von der FTC in einem Kinderschutzfall erzielte Zivilstrafe. Die Einigung verpflichtete das Unternehmen, künftig COPPA einzuhalten und alle von Nutzern unter 13 Jahren erstellten Videos offline zu nehmen. Die App firmierte zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits unter der Marke TikTok, nachdem ByteDance Musical.ly im August 2018 übernommen und integriert hatte.

US Federal Trade Commission (FTC)

27.02.2019

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Aus der Pressemitteilung geht nicht hervor, wie viele Kinderkonten oder Videos konkret betroffen waren, und die genaue Zahl der eingegangenen Elternbeschwerden wird nur als tausende beziffert, nicht exakt. Ebenfalls nicht belegt ist eine detaillierte Aufschlüsselung, welcher Anteil der Gesamtnutzerschaft unter 13 Jahre alt war.

Organisation/NGO

Orientierungshilfe Bodycams

Die DSK legt bundesweit abgestimmte datenschutzrechtliche Maßstäbe für den Einsatz von Bodycams fest, u.a. zu Rechtsgrundlagen, Pre-Recording und Speicherfristen.

Datenschutzkonferenz

22.02.2019

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Unverbindlich und seit 2019 nicht mehr grundlegend aktualisiert.

Organisation/NGO

Bundeskartellamt untersagt Facebook Zusammenführung von Nutzerdaten aus Instagram, WhatsApp und Drittseiten

Das Bundeskartellamt untersagte Facebook mit Beschluss vom 06.02.2019, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne gesonderte freiwillige Einwilligung der Nutzenden zusammenzuführen. Betroffen war die Verknüpfung von Daten aus den konzerneigenen Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp sowie von Daten, die auf Drittanbieter-Websites außerhalb von Facebook erhoben wurden, etwa über Like-Buttons. Bis zur Entscheidung war die Nutzung des Facebook-Kontos an die Zustimmung zu dieser weitreichenden Datensammlung gekoppelt; eine echte Wahlmöglichkeit hatten Nutzende nicht. Das Amt stützte die Entscheidung auf den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, gestützt auf einen Marktanteil von Facebook beim sozialen Netzwerk in Deutschland von rund 95 Prozent bezogen auf tägliche Nutzerzahlen. Facebook erhielt Umsetzungsfristen von vier bis zwölf Monaten und legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein, das die Vollziehung zunächst per Eilentscheidung aussetzte, bevor der Bundesgerichtshof 2020 die kartellrechtliche Einschätzung des Bundeskartellamts vorläufig bestätigte.

Bundeskartellamt

06.02.2019

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Aus dieser Quelle nicht belegt sind der genaue Ausgang und Abschluss des jahrelangen gerichtlichen Rechtsstreits in allen Details sowie der exakte technische Umsetzungsstand der Datentrennung bei Meta zum jeweiligen Zeitpunkt.

Organisation/NGO

CNIL verhängt erstes großes DSGVO-Bußgeld von 50 Millionen Euro gegen Google

Am 21.01.2019 verhängte die formation restreinte der französischen Datenschutzbehörde CNIL eine Geldbuße von 50 Millionen Euro gegen Google LLC. Es war die erste große Sanktion unter der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung und zum Zeitpunkt der Verhängung die höchste von einer europäischen Datenschutzbehörde ausgesprochene Strafe. Grundlage waren zwei Sammelbeschwerden der Organisationen None Of Your Business (NOYB) um Max Schrems und La Quadrature du Net vom 25. und 28.05.2018. Die CNIL stellte einen Verstoß gegen Artikel 12 und 13 DSGVO fest, weil Informationen zur Datenverarbeitung bei der Einrichtung eines Android-Kontos auf mehrere Dokumente verstreut und schwer auffindbar waren. Zudem sah die Behörde einen Verstoß gegen Artikel 6 DSGVO, da die Einwilligung zur personalisierten Werbung nicht wirksam eingeholt wurde, unter anderem weil das Zustimmungskästchen bei der Kontoerstellung bereits vorangehakt war. Google legte gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Conseil d'État ein. Am 19.06.2020 bestätigte der Conseil d'État die Sanktion vollständig und wies die Beschwerde von Google zurück.

CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés)

21.01.2019

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Die Entscheidung betrifft primär die Einwilligung zur personalisierten Werbung bei der Einrichtung eines Android-Kontos, nicht klassische Cookie-Banner auf Webseiten; eine gesonderte CNIL-Sanktion gegen Google wegen Cookies in Höhe von 100 Millionen Euro erfolgte erst im Dezember 2020. Die genaue Zahl der in Frankreich betroffenen Nutzerkonten ist aus der Quelle nicht ersichtlich.

Organisation/NGO

Positionspapier zur Nutzung von Kameradrohnen durch nicht-öffentliche Stellen

Kameradrohnen-Einsatz durch private Akteure ist mangels DSGVO-Rechtsgrundlage in der Regel unzulässig.

Datenschutzkonferenz

16.01.2019

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Behandelt nur nicht-öffentliche Stellen, nicht polizeiliche Nutzung.

Organisation/NGO

Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Regelungen zur Section Control

Gutachten prüft, ob Section-Control-Rechtsgrundlage mit informationeller Selbstbestimmung vereinbar ist.

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

2019

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Keine bindende Rechtswirkung.

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