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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Organisation/NGO

EuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für nichtig

Der EuGH erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen Digital Rights Ireland und Seitlinger die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Die Richtlinie hatte Anbieter verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer für sechs Monate bis zwei Jahre zu speichern. Der Gerichtshof stellte fest, dass die anlasslose flächendeckende Speicherung einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Grundrechtecharta geschützten Rechte darstellt und keine ausreichenden Garantien gegen Missbrauch vorsah.

Gerichtshof der Europäischen Union

08.04.2014

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Nicht belegt ist, in welchem Umfang die Vorratsdatenspeicherung vor 2014 tatsächlich zur Aufklärung von Straftaten beitrug. Offen blieb zunächst, welche nationalen Umsetzungsgesetze automatisch unwirksam wurden, da nationale Verfassungsgerichte dies separat entscheiden mussten.

Organisation/NGO

Neiman-Marcus-Datenleck: 1,1 Millionen Kreditkarten kompromittiert, 1,5-Mio-USD-Vergleich

Bei der US-Luxuskaufhauskette Neiman Marcus war zwischen dem 16.07.2013 und dem 30.10.2013 Schadsoftware in den Kassensystemen von 77 Filialen in den USA aktiv, die Zahlungskartendaten von Kunden abgriff. Das Unternehmen informierte die Öffentlichkeit am 10.01.2014 über den Vorfall, nachdem es zuvor auf ungewöhnliche Transaktionsmuster aufmerksam gemacht worden war. Nach ersten Angaben von Neiman Marcus waren bis zu 1,1 Millionen Zahlungskarten der Schadsoftware potenziell ausgesetzt. Bei der abschließenden Untersuchung durch mehrere US-Bundesstaaten wurden rund 370.000 Zahlungskarten als tatsächlich kompromittiert bestätigt, davon mindestens 9.200 nachweislich betrügerisch genutzt. Am 08.01.2019 einigte sich Neiman Marcus mit den Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälten von 43 US-Bundesstaaten und dem District of Columbia auf eine Zahlung von 1,5 Millionen US-Dollar. Im Rahmen des Vergleichs verpflichtete sich das Unternehmen unter anderem zur Einhaltung des Payment Card Industry Data Security Standard, zur laufenden Überwachung der Netzwerkaktivität sowie zur Einführung von Verschlüsselung und Tokenisierung für Zahlungskartendaten. Online-Einkäufe waren von dem Vorfall nicht betroffen.

Office of the New York Attorney General

10.01.2014

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Aus dieser Quelle geht nicht hervor, wer konkret hinter dem Angriff steckte oder wie die Angreifer technisch in die Kassensysteme eindrangen; zudem bestritt Neiman Marcus im Vergleich jedes Fehlverhalten, sodass keine rechtliche Schuldfeststellung vorliegt.

Organisation/NGO

Der NSU-Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss: Aufwand und Ertrag des V-Personen-Einsatzes standen in keinem Verhältnis zur Aufklärung des Rechtsterrorismus.

bpb.de

18.11.2013

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Fasst offiziellen Ausschussbericht zusammen.

Organisation/NGO

Schrems' erste Beschwerde gegen Facebook Irland bei der irischen Datenschutzbehörde

Am 25.06.2013 reichte Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde gegen Facebook Ireland Ltd ein, ausgelöst durch die PRISM-Enthüllungen. Er argumentierte, Facebook Irland dürfe Nutzerdaten nicht an Facebook USA übermitteln, da diese dort dem NSA-Zugriff ausgesetzt seien. Der Datenschutzkommissar wies die Beschwerde im Juli 2013 als mutwillig und schikanös zurück. Schrems focht dies vor dem irischen High Court an, der am 18.06.2014 entschied, die von Snowden aufgedeckte Überwachung wäre nach irischem Verfassungsrecht unzulässig, und die EU-rechtlichen Fragen dem EuGH vorlegte (Rechtssache C-362/14).

Irish Times / Irische Datenschutzbehörde (Office of the Data Protection Commissioner)

25.06.2013

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Das genaue Datum der behördlichen Zurückweisung im Juli 2013 wird in Quellen unterschiedlich angegeben. Die oft zitierten 22 Beschwerden von Schrems beziehen sich auf ein früheres, breiteres Beschwerdepaket von 2011/2012 zu anderen Themen und sind von dieser spezifischen PRISM-Beschwerde zu unterscheiden. Der eigentliche EuGH-Richterspruch von 2015 zu Safe Harbor ist bereits gesondert dokumentiert und nicht Gegenstand dieses Eintrags.

Organisation/NGO

El Masri gegen Mazedonien: EGMR verurteilt CIA-Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers

Der deutsche Staatsbürger Khaled El Masri wurde am 31.12.2003 an der Grenze zwischen Serbien und Mazedonien festgenommen und 23 Tage verhört. Am 23.01.2004 wurde er an ein CIA-Team übergeben, das ihn misshandelte und in ein Gefängnis in Afghanistan brachte, wo er bis zu seiner Freilassung in Albanien am 28.05.2004 festgehalten wurde. Der EGMR stellte am 13.12.2012 fest, dass Mazedonien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, unter anderem durch Folter im Rahmen des CIA-Renditionsprogramms, und verurteilte Mazedonien zu 60.000 Euro Entschädigung.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Große Kammer)

13.12.2012

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Nicht abschließend geklärt ist, welche einzelnen CIA-Mitarbeiter konkret verantwortlich waren, da in den USA keine strafrechtliche Verfolgung stattfand. Die Klage El Masri gegen Tenet wurde 2006 von US-Gerichten unter Berufung auf das Staatsgeheimnisprivileg abgewiesen. Die genaue Rolle Deutschlands blieb Gegenstand eines Bundestags-Untersuchungsausschusses und wurde nicht vollständig aufgeklärt.

Organisation/NGO

Facebook Beacon: Sammelklage Lane v. Facebook und 9,5-Millionen-Dollar-Vergleich

Facebook startete im November 2007 das Werbeprogramm Beacon, das Kaufaktivitäten von Nutzern auf Partnerseiten ohne wirksame Zustimmung erfasste und an Facebook-Freunde weitergab. Nutzer reichten die Sammelklage Lane v. Facebook ein. Im September 2009 einigten sich die Parteien: Facebook stellte Beacon ein und zahlte 9,5 Millionen Dollar, davon rund 6,5 Millionen an die neu gegründete Stiftung Digital Trust Foundation. Das Berufungsgericht bestätigte den Vergleich am 20.09.2012 für rund 3,6 Millionen betroffene Nutzer.

United States Court of Appeals for the Ninth Circuit

20.09.2012

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Nicht dokumentiert ist, wie viele Nutzer konkret geschädigt wurden. Umstritten blieb die Angemessenheit des Vergleichs, da Klassenmitglieder keine direkte Geldzahlung erhielten, sondern das Geld an eine von Facebook mitgegründete Stiftung floss.

Organisation/NGO

Steuer-CD-Ankäufe aus der Schweiz: NRW zahlte 2,5 Mio. Euro für eine CD, Selbstanzeigen stiegen um über 200 Prozent

Nordrhein-Westfalen kaufte insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz an. Im Februar 2010 wurde eine CD mit Namen und Kontodaten von Credit-Suisse-Kunden für 2,5 Millionen Euro erworben; 2012 kaufte der damalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans weitere CDs, darunter eine der Schweizer Bank UBS mit Informationen zu rund 750 Stiftungen und 550 weiteren Fällen mit einem Anlagevolumen von über 2,9 Milliarden Euro. Die Auswertung der Steuer-CDs löste eine Welle freiwilliger Selbstanzeigen sowie zahlreiche Steuerstrafverfahren aus; laut einer Statista-Umfrage bei den Landesfinanzbehörden stieg die Zahl der Selbstanzeigen 2013 um über 200 Prozent. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen rund 70 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus der Auswertung der Steuer-CDs zusammen, weitere rund 400 Millionen Euro an Mehreinnahmen wurden bundesweit auf durch die Ankäufe ausgelöste Selbstanzeigen zurückgeführt.

Wikipedia (Steuersünder-CD) / Statista

01.01.2012

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Der Ankauf gestohlener Bankdaten durch den Staat blieb rechtlich und politisch umstritten; ob die Käufe rechtmäßig waren, wurde in Deutschland kontrovers diskutiert und ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt.

Organisation/NGO

Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner

Der CCC deckte auf, dass ein Staatstrojaner weit über die gesetzlich erlaubte Quellen-TKÜ hinausging und per Nachladefunktion beliebige weitere Programme ausführen konnte.

Chaos Computer Club

08.10.2011

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Analyse eines einzelnen historischen Trojaner-Samples von 2011.

Organisation/NGO

CCC-Analyse des Bundestrojaners: Technische Zerlegung der DigiTask-Überwachungssoftware

Der CCC veröffentlichte am 08.10.2011 den Bericht Analyse einer Regierungs-Malware, eine technische Zerlegung eines von DigiTask entwickelten Staatstrojaners. Die Software kommunizierte über TCP Port 443 mit einem hartcodierten Command-and-Control-Server. Der CCC dokumentierte Funktionen wie das Nachladen beliebigen weiteren Codes sowie Screenshot- und Mikrofonzugriff, die über die vom Bundesverfassungsgericht 2008 gezogenen engen Grenzen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung hinausgingen.

Chaos Computer Club (CCC)

08.10.2011

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Nicht belegt ist, in wie vielen Einsatzfällen bundesweit genau diese DigiTask-Version zum Einsatz kam. Umstritten blieb, ob die nachladbare Funktion tatsächlich für Funktionen jenseits der Quellen-TKÜ genutzt wurde oder nur technisch möglich war. Die genaue Herkunft der Samples wurde aus Quellenschutzgründen nicht vollständig offengelegt.

Organisation/NGO

Privacy vs. Bankruptcy: Case Lesson on When Customer Data is Not for Sale

Die FTC widersprach 2011 im Borders-Insolvenzverfahren dem Verkauf von Kundendaten unter Verweis auf den Toysmart-Präzedenzfall.

Kelley Drye & Warren LLP

23.09.2011

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Blog einer US-Wirtschaftskanzlei, fasst FTC-Position zusammen.

Organisation/NGO

FMS Wertmanagement, wer wir sind

Die Bad Bank FMS Wertmanagement übernahm 2010 von der Hypo Real Estate ein Portfolio mit einem Nominalwert von 175,7 Mrd. Euro.

FMS Wertmanagement

2010

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Primärquelle der Bad Bank selbst. Der Nominalwert entspricht nicht dem tatsächlichen Verlust für den Steuerzahler.

Organisation/NGO

Verstaatlichung der Hypo Real Estate

Am 20.03.2009 verabschiedete der Bundestag das Rettungsübernahmegesetz, das eine zeitlich begrenzte Enteignung eines systemrelevanten Kreditinstituts erlaubte, gerichtet gegen die Hypo Real Estate, deren dubliner Tochter Depfa Bank nach der Lehman-Pleite in eine Liquiditätskrise geraten war. Am 05.10.2009 wurde die HRE als erste Bank seit 1949 verstaatlicht, Aktionäre erhielten per Squeeze-out 1,30 Euro je Aktie. Zum 30.09.2010 hatte die HRE Garantien in Höhe von 123,98 Milliarden Euro sowie 7,7 Milliarden Euro direkte Kapitalhilfen vom SoFFin in Anspruch genommen.

Deutscher Bundestag / Bundesregierung

05.10.2009

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Die tatsächliche Endsumme der Staatskosten ist nicht abschließend geklärt, die Bundesregierung bezifferte 2018 die Nettokosten auf rund 20,3 Milliarden Euro, eine von Kritikern als vorläufig bezeichnete Zahl. Umstritten bleibt der zeitliche Ablauf der Garantieübernahme, die möglicherweise Haftungsansprüche gegen den früheren Mehrheitseigentümer UniCredit verjähren ließ.

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