Organisation/NGOEuGH erklärt EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für nichtig
Der EuGH erklärte am 08.04.2014 in den verbundenen Rechtssachen Digital Rights Ireland und Seitlinger die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Die Richtlinie hatte Anbieter verpflichtet, Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer für sechs Monate bis zwei Jahre zu speichern. Der Gerichtshof stellte fest, dass die anlasslose flächendeckende Speicherung einen schwerwiegenden Eingriff in die durch die EU-Grundrechtecharta geschützten Rechte darstellt und keine ausreichenden Garantien gegen Missbrauch vorsah.
Gerichtshof der Europäischen Union
08.04.2014
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Nicht belegt ist, in welchem Umfang die Vorratsdatenspeicherung vor 2014 tatsächlich zur Aufklärung von Straftaten beitrug. Offen blieb zunächst, welche nationalen Umsetzungsgesetze automatisch unwirksam wurden, da nationale Verfassungsgerichte dies separat entscheiden mussten.
