Der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz Stefan Brink leitete im Dezember 2022 das weltweit erste Bußgeldverfahren gegen die Gesichtssuchmaschine PimEyes ein. Er wirft dem Unternehmen vor, mit seinem Geschäftsmodell gegen die DSGVO zu verstoßen, da Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen zur biometrischen Identifizierung verarbeitet werden. Als mögliche Strafe stand eine Geldbuße von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Jahresumsatzes im Raum.
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Ob und in welcher Höhe am Ende tatsächlich ein Bußgeld verhängt wurde, geht aus den verfügbaren Quellen nicht hervor. Offen bleibt auch, wie die Durchsetzung gegen das im Ausland ansässige Unternehmen rechtlich und praktisch gelingen sollte. Spätere Berichte zeigen zudem, dass eine parallele Beschwerde bei der Hamburger Datenschutzbehörde trotz festgestellter Rechtswidrigkeit jahrelang folgenlos blieb.