U Entry

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Studienlage & Gesetzesgrundlagen

Wissen. Einordnen. Selbstbestimmt entscheiden.

Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

Filter zurücksetzen

554 Treffer · Seite 45 von 47

Organisation/NGO

Consulting Association: illegale Blacklist von 3.213 britischen Bauarbeitern durch 44 Baufirmen

Am 23.02.2009 durchsuchten Ermittler des britischen Information Commissioner's Office (ICO) die Räume der Consulting Association und fanden Akten zu 3.213 Bauarbeitern, die als illegale schwarze Liste dienten. Auf der über mehr als 30 Jahre von großen Baufirmen finanzierten Liste standen politische Aktivisten, Umweltschützer, Betriebsräte und Arbeitsschutzbeauftragte, die deshalb keine Anstellung mehr bekamen. Der Betreiber Ian Kerr wurde wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu 5.000 Pfund Geldstrafe verurteilt; 44 identifizierte Baufirmen erhielten Vollzugsschreiben des ICO.

Information Commissioner's Office (ICO) / Wikipedia

23.02.2009

Klartext anzeigen

Eine spätere Entschädigungsregelung für Betroffene wurde in Großbritannien eingerichtet; deren genauer Umfang und die ausgezahlten Summen sind aus dieser Quelle nicht belegt.

Organisation/NGO

American International Group (Übersichtsartikel)

AIG zahlte im März 2009 rund 165 Mio. Dollar Boni an Mitarbeiter der Sparte AIG Financial Products, während der Staat AIG bereits mit über 180 Mrd. Dollar stützte.

Wikipedia

2009

Klartext anzeigen

Übersichtsquelle, keine Primärquelle. Detailzahlen zu einzelnen Bonusempfängern (Cuomo-Brief) sind hier nicht mitbelegt.

Organisation/NGO

Troubled Asset Relief Program

Der US-Kongress ermächtigte 2008 das bis zu 700 Mrd. Dollar schwere Rettungsprogramm TARP, rund 245 Mrd. Dollar davon flossen als direkte Kapitalhilfen an Banken.

Wikipedia (Übersichtsartikel, gestützt auf US-Treasury/SIGTARP-Daten)

03.10.2008

Klartext anzeigen

Übersichtsquelle, keine Primärquelle. Die genaue Aufteilung der Teilprogramme kann in Primärquellen (US-Finanzministerium) abweichend im Detail dargestellt sein.

Organisation/NGO

BGH stärkt Schutz von Payback-Kunden vor Datennutzung (VIII ZR 348/06)

BGH erklärte Payback-AGB-Klausel zur automatischen Werbeeinwilligung per SMS/E-Mail für unwirksam.

Bundesgerichtshof / Haufe.de

16.07.2008

Klartext anzeigen

Zentrales, aber älteres Grundsatzurteil.

Organisation/NGO

Bargeldmeldepflicht an EU-Außengrenzen

Ab 10.000 Euro Bargeld über EU-Außengrenzen Anmeldepflicht beim Zoll, Bußgeld bis 1 Mio. Euro.

EU-Verordnung 1889/2005

15.06.2007

Klartext anzeigen

Anmeldepflicht nur an EU-Außengrenzen, nicht innerhalb der EU.

Organisation/NGO

SachsenLB

Die SachsenLB wurde 2007 in einem Notverkauf an die LBBW abgegeben, der Freistaat Sachsen musste am Ende rund 1,73 Mrd. Euro an Garantien zahlen.

Finanzwende

2007

Klartext anzeigen

Belegt Notverkauf und tatsächlich gezahlte Garantiesumme, unterscheidet zwischen zugesagter und gezogener Garantie.

Organisation/NGO

Großer Lauschangriff: BVerfG kippt Kernvorschriften zur Wohnraumüberwachung

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 03.03.2004 mit Urteil des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerden gegen die akustische Wohnraumüberwachung, den sogenannten Großen Lauschangriff. Der Bundestag hatte die zugrunde liegende Grundgesetzänderung, Artikel 13 Absatz 3 bis 6 GG, am 16.01.1998 mit 452 Ja-Stimmen gegen 184 Nein-Stimmen beschlossen. Beschwerdeführer waren unter anderem die FDP-Politiker Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum, die im März 1999 Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Das Gericht erklärte die Grundgesetzänderung selbst für vereinbar mit der Ewigkeitsklausel des Artikel 79 Absatz 3 GG, stufte aber zentrale Ausführungsvorschriften der Strafprozessordnung als verfassungswidrig ein wegen unzureichenden Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber, bis zum 30.06.2005 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen, was der Bundestag am 24.06.2005 umsetzte. Zentrale Begründung war, dass höchstpersönliche Gespräche, etwa mit engsten Familienangehörigen, absolut geschützt sind und von einer akustischen Überwachung ausgenommen bleiben müssen, da sonst die durch Artikel 1 GG geschützte Menschenwürde verletzt würde.

Bundesverfassungsgericht

03.03.2004

Klartext anzeigen

Aus der Quelle nicht belegt ist, wie viele konkrete Überwachungsmaßnahmen bundesweit bereits auf Grundlage der für nichtig erklärten Vorschriften durchgeführt wurden und in welchem Umfang dadurch gewonnene Beweise nachträglich unverwertbar wurden.

Organisation/NGO

BigBrotherAward für die Deutsche Post AG: datenschutzwidriger Umgang mit Nachsendeanträgen

Deutsche Post AG verwendete Umzugsdaten aus Nachsendeanträgen per Opt-out statt Opt-in weiter und verkaufte sie über Deutsche Post Adress GmbH an Direktmarketing.

Digitalcourage e.V.

2002

Klartext anzeigen

Laudatio einer Datenschutzorganisation, keine behördliche Feststellung.

Organisation/NGO

USA PATRIOT Act (Section 215 / library provision)

Section 215 erlaubte US-Behörden geheimen Zugriff auf Bibliotheksausleihdaten, verpflichtete Bibliothekare unter Gag Order zur Herausgabe.

American Library Association

26.10.2001

Klartext anzeigen

Bezieht sich auf US-Recht, nicht deutsches Bibliotheksrecht.

Organisation/NGO

Echelon-Bericht des Europaeischen Parlaments: NSA-Abhoerung zugunsten von Boeing gegen Airbus

Der offizielle Abschlussbericht des Europaeischen Parlaments zum globalen Abhoersystem Echelon dokumentiert den Fall, wonach die NSA 1994 Kommunikation von Airbus im Rahmen eines Verhandlungspokers um einen Grossauftrag Saudi-Arabiens abgefangen und die Informationen an Boeing/McDonnell Douglas weitergegeben haben soll, der den Auftrag daraufhin gewann.

Europaeisches Parlament (STOA-Ausschuss, Berichterstatter Gerhard Schmid)

11.07.2001

Klartext anzeigen

Der Bericht selbst raeumt ein, dass eine forensische, gerichtsfeste Beweisfuehrung fuer den konkreten Airbus-Fall nicht vorliegt; Frankreich hat den Fall nie strafrechtlich aufgearbeitet.

Organisation/NGO

Wählerverzeichnis in Deutschland: Einsicht in fremde Daten nur bei plausibel behauptetem Fehler

Wahlberechtigte können das Wählerverzeichnis in Deutschland üblicherweise vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl einsehen, allerdings nur die eigenen Daten uneingeschränkt. Die Einsicht in die Daten anderer Personen ist nur zulässig, wenn ein möglicher Fehler im Wählerverzeichnis plausibel dargelegt wird. Aus Datenschutzgründen geht die Praxis zunehmend dazu über, statt vollständiger Listen nur gezielte Einzelabfragen zuzulassen. Für Personen mit eingetragener Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz gilt das Einsichtsrecht Dritter gar nicht erst.

Wikipedia / Datenschutzkonferenz

01.01.1995

Klartext anzeigen

Die genaue Ausgestaltung der Einsichtsregeln kann je nach Bundesland und Kommune leicht variieren; eine bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Organisation/NGO

Volkszählungsboykott 1987 nach dem Volkszählungsurteil

Nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 wurde die ursprünglich für 1983 geplante Volkszählung gestoppt und erst zum Stichtag 25.05.1987 in überarbeiteter Form durchgeführt. Für den Zensus 1987 wurden personenbezogene Angaben von den Fragebögen getrennt, um die Anonymität stärker zu schützen. Vor allem in Großstädten formierte sich eine breite Boykottbewegung gegen den Abgleich der Zählungsdaten mit den Melderegistern.

Bundesverfassungsgericht / Dokumentation Volkszählung 1987

25.05.1987

Klartext anzeigen

Die genaue Zahl der Boykottteilnehmer ist nicht zuverlässig belegt und lässt sich im Nachhinein nicht rekonstruieren. Neben dem offenen Boykott gab es einen heimlichen Boykott durch bewusst falsche Angaben, der sich statistisch nicht erfassen lässt. Unklar bleibt, in welchem Umfang die Protestbewegung tatsächlich Einfluss auf spätere Datenschutzgesetzgebung hatte.

← ZurückSeite 45 von 47Weiter →

Transparenz & Qualität

Alle Inhalte sind sorgfältig recherchiert, mit Quellen belegt und werden regelmäßig überprüft.

Mehr über unsere Standards

Dein Wissen. Deine Freiheit.

Nutze verlässliche Informationen, um deine eigenen Entscheidungen zu treffen – für ein selbstbestimmtes Leben.

Zur Lernakademie

Wichtiger Hinweis

Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Weiterbildung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

Mitglied werdenAnmelden