JournalismusCLOUD Act 2018: US-Zugriff auf Auslandsdaten per Gerichtsbeschluss
Der CLOUD Act wurde am 23.03.2018 von Präsident Trump unterzeichnet. Er verpflichtet US-Technologieunternehmen, gespeicherte Nutzerdaten auf richterliche Anordnung herauszugeben, unabhängig davon, ob die Server in den USA oder im Ausland stehen. Anlass war der Rechtsstreit USA gegen Microsoft. Microsoft, Apple, Google und Facebook unterstützten die Ausarbeitung des Gesetzes, das zugleich bilaterale Abkommen für den Datenzugriff ermöglicht.
diginomica
02.04.2018
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Wie oft US-Behörden seit 2018 tatsächlich per CLOUD-Act-Anordnung auf im Ausland gespeicherte Daten zugegriffen haben, ist nicht dokumentiert. Der Konflikt mit der DSGVO ist bislang nicht abschließend gerichtlich geklärt.
