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Studienlage & Gesetzesgrundlagen

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Ausgewählte Studien, Behördenpapiere, Gesetze und Berichte zu digitaler Freiheit, Überwachung und finanzieller Selbstbestimmung – sorgfältig recherchiert, mit Quelle belegt und neutral aufbereitet.

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Journalismus

BND-Selektorenaffäre: NSA-Spionage gegen EADS und Eurocopter

Der von Bundestag und Bundesregierung eingesetzte Sonderermittler Kurt Graulich stellte im Oktober 2015 fest, dass der BND von der NSA gelieferte Selektoren zur Überwachung nutzte, von denen bis zu 40.000 von rund einer Million gegen westeuropäische und deutsche Ziele gerichtet waren. Darunter befanden sich knapp 70 Telefonnummern der Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter. Der Bericht bestätigte Verstöße gegen das geheime Memorandum of Agreement von 2002 und gegen deutsches Recht.

heise online

30.10.2015

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Ob die NSA mit den EADS- und Eurocopter-Selektoren gezielt Wirtschaftsspionage betrieb oder nur militärische Aufklärung verfolgte, konnte der Bericht nicht abschließend klären. Die vollständige Selektorenliste wurde dem Untersuchungsausschuss nie vorgelegt, da das Bundesverfassungsgericht 2016 entschied, dass die Bundesregierung sie zurückhalten darf.

Journalismus

Deutsche Bank Mirror Trades: New Yorker Aufsicht weitet verdeckte Geldwäsche-Ermittlung aus

Im Frühjahr 2015 begannen das US-Justizministerium und die NYDFS eine Untersuchung von rund 6 Milliarden US-Dollar an Spiegelgeschäften der Deutschen Bank. Zwischen 2011 und Anfang 2015 kauften russische Kunden über die Moskauer Niederlassung Wertpapiere in Rubel und verkauften identische Positionen zeitnah in Fremdwährung über die Londoner Niederlassung. Im Zentrum stand Tim Wiswell, ehemaliger Leiter des Russland-Aktienhandels, der freigestellt wurde. Zu den mutmaßlichen Nutznießern gehörten Personen aus dem Umfeld von Wladimir Putin, darunter die Brüder Rotenberg. Diese Ermittlungsphase liegt zwei Jahre vor der öffentlichen Bußgeldeinigung von 2017.

OCCRP (Organized Crime and Corruption Reporting Project)

26.10.2015

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Nicht belegt ist, wie NYDFS und DOJ ursprünglich auf die Spiegelgeschäfte aufmerksam wurden. Die Höhe des insgesamt bewegten Volumens schwankt je nach Quelle zwischen 6 und 10 Milliarden US-Dollar. Ob die genannten Personen aus Putins Umfeld tatsächlich strafrechtlich relevante Vorteile zogen, wurde in dieser frühen Berichterstattung nicht geklärt.

Journalismus

Hafen-Hack Antwerpen: Cyberkriminelle im Dienst des Kokainschmuggels

Zwischen 2011 und 2013 schleusten von einem Drogenschmuggelring beauftragte Hacker eingeschleuste Hardware (Keylogger) und Schadsoftware in die IT-Systeme von Containerterminals im Hafen Antwerpen ein, um Freigabecodes fuer bestimmte Container abzufangen. Dadurch konnten Komplizen Container mit versteckten Kokain- und Heroinladungen vor den regulaeren Lkw-Fahrern abholen. Die belgische Polizei zerschlug den Ring nach zweijaehrigen Ermittlungen.

Joseph Cox, Motherboard/VICE

21.10.2015

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Der Artikel stuetzt sich stark auf einen Europol-Bericht und Gerichtsunterlagen aus Belgien, nennt aber keine genaue Zahl abgefangener Container oder einen exakten Drogenwert; die vollstaendigen Gerichtsakten sind nicht oeffentlich einsehbar.

Journalismus

Ashley-Madison-Hack: Daten von 32 Millionen Nutzern veröffentlicht

Am 19.07.2015 gab die Hackergruppe The Impact Team bekannt, in die Systeme der kanadischen Seitensprung-Plattform Ashley Madison und der Schwesterseite Established Men eingedrungen zu sein, betrieben vom Unternehmen Avid Life Media mit CEO Noel Biderman. Die Gruppe forderte die dauerhafte Abschaltung beider Portale und drohte andernfalls mit der Veröffentlichung aller Nutzerdaten. Nachdem das Unternehmen der Forderung nicht nachkam, veröffentlichte The Impact Team am 18.08.2015 ein rund 9,7 Gigabyte großes Datenpaket im Tor-Netzwerk, dem am 20.08.2015 ein zweites, größeres Datenpaket folgte. Betroffen waren nach verbreiteten Angaben rund 32 Millionen Nutzerkonten (die US-Handelsaufsicht FTC nannte später 36 Millionen), darunter Namen, Adressen, Telefonnummern, sieben Jahre zurückreichende Kreditkartentransaktionsdaten sowie teils sexuelle Präferenzen; Passwörter waren per bcrypt gehasht. Unter den Adressen fanden sich mehr als 15.000 E-Mail-Konten von US-Regierungs- und Militärangehörigen. Die Toronto Police Service bestätigte im August 2015 zwei bislang unbestätigte Suizide, die mit dem Datenleck in Verbindung gebracht wurden. CEO Noel Biderman trat am 28.08.2015 zurück. Im Dezember 2016 einigte sich das Unternehmen mit der FTC auf eine Zahlung von 1,657 Millionen US-Dollar; im Juli 2017 folgte ein Sammelklage-Vergleich über 11,2 Millionen US-Dollar.

heise online

18.08.2015

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Die genaue Zahl betroffener Konten schwankt je nach Quelle zwischen 32 und 36 Millionen, und die von mehreren Medien berichteten Suizide im Zusammenhang mit dem Leak wurden von der Polizei nie offiziell als direkte Folge des Hacks bestätigt. Die Identität der Angreifer hinter The Impact Team wurde nie aufgeklärt.

Journalismus

OPM-Hack: 21,5 Millionen Sicherheitsüberprüfungsdaten von US-Regierungsangestellten gestohlen

Die US-Behörde Office of Personnel Management (OPM), zuständig für die Personalverwaltung der Bundesregierung, wurde Opfer zweier miteinander verknüpfter Cyberangriffe, die zwischen 2014 und Anfang 2015 liefen. Ein erster Einbruch, entdeckt am 20.03.2014, betraf Personalakten von rund 4,2 Millionen aktuellen und ehemaligen Regierungsangestellten. Ein zweiter, schwerwiegenderer Einbruch wurde am 15.04.2015 bemerkt; dabei wurden Daten aus Sicherheitsüberprüfungsformularen (Standard Form 86) von 21,5 Millionen Personen entwendet, darunter Bewerber für Sicherheitsfreigaben sowie deren Angehörige und Kontaktpersonen. Erbeutet wurden unter anderem Sozialversicherungsnummern, Wohnorts- und Beschäftigungshistorien, Finanz- und Strafregisterdaten sowie 5,6 Millionen Fingerabdrücke. OPM bestätigte das Ausmaß der zweiten Datenpanne öffentlich am 09.07.2015. Als mutmaßlicher Urheber gilt eine staatlich gelenkte Angreifergruppe aus China, offizielle Beweise wurden von der US-Regierung jedoch nicht veröffentlicht. OPM-Direktorin Katherine Archuleta trat am 10.07.2015 unter politischem Druck zurück. Als Folge des Vorfalls bot die US-Regierung den Betroffenen kostenlose Kreditüberwachung und Identitätsschutzdienste an.

Wikipedia (englischsprachig)

09.07.2015

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Eine offizielle strafrechtliche Anklage oder ein rechtsverbindlicher Beweis für die chinesische Urheberschaft wurde nie veröffentlicht, die Zuordnung beruht auf Einschätzungen von US-Ermittlern und Sicherheitsforschern. Auch die genaue Zahl der tatsächlich missbrauchten Identitäten sowie etwaige finanzielle Schäden bei Betroffenen sind nicht abschließend beziffert.

Journalismus

OPM-Datenleck 2015: 21,5 Millionen Sicherheitsüberprüfungsakten und Fingerabdrücke gestohlen

Das US-Office of Personnel Management gab am 09.07.2015 bekannt, dass bei einem zweiten Cyberangriff Datensätze von 21,5 Millionen Personen gestohlen wurden, darunter 19,7 Millionen Antragsteller für Sicherheitsüberprüfungen. Erbeutet wurden Sozialversicherungsnummern, Wohnsitz- und Ausbildungsdaten sowie Gesundheits-, Straf- und Finanzdaten aus den Sicherheitsüberprüfungsformularen SF-86, SF-85 und SF-85P. Zusätzlich waren zunächst 1,1 Millionen Fingerabdruck-Datensätze betroffen, diese Zahl wurde im September 2015 auf 5,6 Millionen korrigiert. US-Geheimdienstdirektor James Clapper bezeichnete China als leading suspect für den Angriff, China wies eine Beteiligung zurück.

Government Executive

09.07.2015

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Eine formelle, namentliche Zurechnung des Angriffs zu chinesischen Regierungsstellen wurde von der US-Regierung nie mit Beweisführung veröffentlicht. Wie viele der 21,5 Millionen Betroffenen mit den 4,2 Millionen Betroffenen der ersten, separaten OPM-Datenpanne identisch sind, wird in Berichten unterschiedlich beziffert.

Journalismus

Hacking-Team-Leak: Italienischer Spyware-Hersteller gehackt, 400 GB Kundendaten veröffentlicht

Am 6. Juli 2015 wurden rund 400 Gigabyte interne Daten der italienischen Überwachungssoftware-Firma Hacking Team veröffentlicht, nachdem Unbekannte den Twitter-Account des Unternehmens gekapert und in Hacked Team umbenannt hatten. Der Leak umfasste E-Mails, Quellcode der Spähsoftware Remote Control System, interne Handbücher sowie Rechnungen an Kunden im Gesamtwert von über 4 Millionen Euro. Als Kunden identifiziert wurden unter anderem Ägypten, Saudi-Arabien, Sudan, Äthiopien sowie deutsche Behörden wie BKA und Verfassungsschutz.

netzpolitik.org

06.07.2015

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Wer hinter dem Angriff steckte, wurde nie offiziell festgestellt. Der Angreifer hinterließ lediglich den Hinweis Since we have nothing to hide, ohne sich zu identifizieren. Ob es sich um dieselbe Person handelte, die zuvor den Spyware-Hersteller FinFisher angriff, blieb reine Spekulation.

Journalismus

USA Freedom Act beendet NSA-Massenerfassung von Telefondaten nach Section-215-Ablauf

Section 215 des USA PATRIOT Act erlaubte der NSA seit 2006 die massenhafte, anlasslose Sammlung von Telefonverbindungsdaten von Millionen US-Bürgern. Das Programm wurde im Juni 2013 durch von Edward Snowden veröffentlichte Dokumente öffentlich bekannt. Am 07.05.2015 entschied das Berufungsgericht des zweiten Bundesgerichtsbezirks im Fall ACLU v. Clapper, dass Section 215 die massenhafte Sammlung von Telefondaten rechtlich nicht gedeckt habe. Die gesetzliche Grundlage von Section 215 lief am 01.06.2015 aus. Am 02.06.2015 verabschiedete der US-Senat mit 67 zu 32 Stimmen den USA Freedom Act, den Präsident Barack Obama noch am selben Tag unterzeichnete. Das Gesetz untersagte künftig die anlasslose Massensammlung von Telefonmetadaten durch die NSA, sah dafür aber eine Übergangsfrist von 180 Tagen vor. Nach Ablauf dieser Frist stellte die NSA die Massensammlung am 29.11.2015 endgültig ein. Seitdem benötigt die Regierung für gezielte Abfragen einen Beschluss des FISC mit einem konkreten Suchbegriff.

Lawfare

02.06.2015

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Aus dieser Quelle nicht belegt sind die genaue Zahl der betroffenen Telefonanschlüsse; ebenso bleibt offen, in welchem Umfang die NSA über andere Rechtsgrundlagen wie Section 702 FISA weiterhin Kommunikationsdaten erhob.

Journalismus

Sony-PSN-Sammelklage: US-Gericht genehmigt 15-Millionen-Dollar-Vergleich

Nach dem PSN-Hack von April 2011 reichten Betroffene in den USA 65 Sammelklagen ein, zusammengefasst als Verfahren MDL 3:11-md-02258 vor dem US-Bezirksgericht für den Südbezirk Kaliforniens. Richter Anthony J. Battaglia wies am 21.01.2014 die meisten Klagepunkte ab, ließ aber Ansprüche wegen irreführender Sicherheitswerbung nach kalifornischem Verbraucherschutzrecht zu. Die Parteien einigten sich im Juni 2014 auf einen Vergleich, den Battaglia am 04.05.2015 endgültig genehmigte, ohne dass Sony ein Fehlverhalten eingestand. Der Vergleich sah Sachleistungen im Gesamtwert von bis zu 15 Millionen US-Dollar vor sowie eine Erstattung nachgewiesener Identitätsdiebstahl-Schäden von bis zu 2500 US-Dollar pro Person.

Top Class Actions

04.05.2015

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Wie viele der rund 77 Millionen betroffenen Nutzer tatsächlich Ansprüche geltend gemacht und Leistungen erhalten haben, ist nicht dokumentiert. Je nach Quelle wird der Gesamtwert des Vergleichs unterschiedlich mit rund 15 oder rund 19 Millionen US-Dollar beziffert, wobei die höhere Zahl offenbar Anwaltshonorar und Verwaltungskosten mit einschließt.

Journalismus

BND-Selektorenliste: 459.000 NSA-Suchbegriffe zielten auf europäische Regierungen, Bundesregierung verweigerte Bundestag Einsicht

In den Archiven des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Pullach tauchten 2015 zuvor unbekannte Dateien mit insgesamt 459.000 sogenannten Selektoren auf, Suchbegriffen zur Filterung von Internet- und Telefonkommunikation, die der BND im Auftrag der NSA einsetzte. Die Suchbegriffe zielten auf europäische Institutionen, Personen und laut Berichten auch 'hochrangige politische Persönlichkeiten'. Oppositionsfraktionen reichten gemeinsam Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, weil die Bundesregierung dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Spionageaffäre wichtige Beweismittel vorenthalte. Die Bundesregierung verweigerte dem Ausschuss unter Berufung auf Staatswohlgründe und geheime Vereinbarungen mit den USA über den Umgang mit Nachrichtendienstmaterial die Einsicht in die vollständige Liste.

netzpolitik.org / Deutscher Bundestag

01.05.2015

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Ob und in welchem Umfang der BND die von der NSA übermittelten Suchbegriffe tatsächlich systematisch prüfte, bevor er sie einsetzte, ist aus dieser Quelle nicht abschließend geklärt; genau das war Gegenstand der Untersuchung.

Journalismus

BND-NSA-Selektorenaffäre: Deutscher Geheimdienst spionierte für USA europäische Ziele aus

Im Frühjahr 2015 wurde bekannt, dass der BND für die NSA jahrelang Überwachungsziele erfasste, die gegen deutsche und westeuropäische Interessen gerichtet waren. Der BND übernahm rund eine Million von der NSA gelieferte Selektoren weitgehend ungeprüft. Im Oktober 2015 bestätigte die Bundesregierung dem Bundestag, dass bis zu 40.000 dieser Selektoren gegen deutsche Ziele gerichtet waren, betroffen waren unter anderem Ministerien und Unternehmen wie EADS.

netzpolitik.org

30.04.2015

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Nicht geklärt ist, wie viele der rund eine Million Selektoren tatsächlich zur aktiven Überwachung führten. Die Zahl von 40.000 wurde von einigen Abgeordneten als zu niedrig angezweifelt, spätere Schätzungen sprachen von bis zu 459.000 fragwürdigen Selektoren insgesamt. Die vollständige Selektorenliste wurde dem Untersuchungsausschuss unter Berufung auf US-Geheimhaltungsinteressen lange vorenthalten.

Journalismus

Urteil zum Unterlassungsanspruch gegen Drohnenüberflug über Nachbargrundstück (37 C 454/13)

Das AG Potsdam verurteilte einen Drohnenpiloten dazu, das Nachbargrundstück nicht mehr mit seiner kamerabestückten Drohne zu überfliegen, da dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

Amtsgericht Potsdam

16.04.2015

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Sekundärquelle, Originalurteil selbst nicht frei online verfügbar.

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