PrimärquelleEurodac-Reform: EU speichert künftig auch Gesichtsbilder von Asylsuchenden, nicht nur Fingerabdrücke
Mit der Verordnung (EU) 2024/1358 wurde die EU-Datenbank Eurodac von einem reinen Fingerabdruck-Abgleichsystem zu einem vollständigen Asyl- und Migrationsmanagementsystem ausgebaut. Zu den Erweiterungen zählen die zusätzliche Speicherung von Gesichtsbildern neben Fingerabdrücken, eine Ausweitung der erfassten Personenkategorien sowie verstärkte Vorkehrungen zur Datenspeicherung. Die modernisierte Datenbank soll ab Mitte 2026 in Betrieb gehen.
EUR-Lex / Rat der Europäischen Union
14.05.2024
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Der genaue Umfang der neu erfassten Personenkategorien und die tatsächliche Nutzung der Gesichtsbilddaten durch nationale Behörden nach Inbetriebnahme sind aus dieser Rechtsakt-Zusammenfassung nicht im Detail belegt.




