Am 1. August 2024 trat die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft, nachdem sie am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden war. Die EU-Kommission bezeichnet sie offiziell als weltweit erstes umfassendes Rechtsrahmenwerk für KI. Die Pflichten gelten gestaffelt: Verbote bestimmter KI-Praktiken wie Social Scoring ab dem 2. Februar 2025, Governance-Regeln und Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ab dem 2. August 2025.
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Offen bleibt, bis wann die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung oder Migration vollständig greifen, da die Kommission über das separat verhandelte Digital-Omnibus-Paket Verschiebungen dieser Fristen vorschlägt. Wie streng die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Vorgaben in der Praxis durchsetzen und mit welchen Bußgeldern, ist zum Erfassungszeitpunkt noch nicht erprobt.