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Gesetzesgrundlagen

Gesetzesgrundlagen

Recht. Einfach. Verständlich.

Gesetzestexte, Verordnungen und Urteile im Original – mit Kernaussage, Status (in Kraft, im Verfahren, Diskussion) und einem Klartext, was sie wirklich bedeuten.

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Primärquelle

Deutschland nutzt weiter Überwachungs-Kameras aus China

Bundesbehörden nutzen laut Faeser-Antwort Hikvision/Dahua-Kameras an Flughäfen/Bahnhöfen, 'geringe Stückzahl'.

Handelsblatt

03.03.2023

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Konkrete Stückzahlen/Behörden nicht offengelegt.

Primärquelle

Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Amazon minutengenaue Dauerüberwachung von Lagerbeschäftigten

Das Verwaltungsgericht Hannover erlaubte Amazon, im niedersächsischen Logistikzentrum Winsen die Arbeit von Beschäftigten lückenlos zu erfassen, obwohl die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte dies 2017 wegen datenschutzrechtlicher Bedenken untersagt hatte. Beschäftigte müssen jeden Arbeitsschritt per Handscanner bestätigen; Vorgesetzte können mit entsprechender Software Arbeitsgeschwindigkeit minutengenau auswerten. Die Landesdatenschutzbeauftragte legte gegen das Urteil Berufung ein und argumentierte, der durch die lückenlose Überwachung entstehende Leistungs- und Anpassungsdruck müsse höher gewichtet werden als die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens. Sowohl das Gericht als auch die Datenschutzbeauftragte sehen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da es in Deutschland bislang kein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt.

Verwaltungsgericht Hannover / taz

01.03.2023

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Der Ausgang der eingelegten Berufung ist aus dieser Quelle nicht belegt; das Urteil beschreibt den Stand des Verfahrens zum Zeitpunkt der Berichterstattung.

Primärquelle

Europol-Operation gegen 'Ndrangheta-Geldwäsche über Immobilien in Spanien

Im Rahmen einer gemeinsamen Ermittlung von italienischen und spanischen Behörden, koordiniert über Europol, wurde ein 'Ndrangheta-Clan zerschlagen, der Drogengelder über Investitionen in spanische Immobilien und Unternehmen wusch. Es wurden zahlreiche Festnahmen vorgenommen sowie Vermögenswerte im Millionenwert beschlagnahmt.

Europol

01.03.2023

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Die genaue Zahl der beschlagnahmten Immobilien und der Gesamtwert der Vermögenswerte sind der Pressemitteilung nicht im Detail zu entnehmen.

Primärquelle

BVerfG-Urteil 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 — Original-Leitsätze

Ein Grundrechtseingriff durch automatisierte Datenanalyse oder -auswertung durch Polizeibehörden ist grundsätzlich verfassungsrechtlich rechtfertigbar. Die Regelungen sind zur Steigerung der Wirksamkeit vorbeugender Straftatenbekämpfung geeignet und erforderlich, weil relevante Erkenntnisse auf andere, grundrechtsschonendere Weise nicht gleichermaßen zu gewinnen wären. Trotzdem wurden die konkreten Regelungen in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt, da ihnen klare und eindeutige Voraussetzungen und Grenzen fehlten.

Bundesverfassungsgericht, Erster Senat

16.02.2023· in Kraft

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**Sehr wichtige Nuance, die viele Sekundärquellen vereinfachen:** Das Gericht hat NICHT den Einsatz von Palantir-artiger Software an sich verboten — im Gegenteil, es erkennt deren Nutzen für die Verbrechensbekämpfung ausdrücklich an. Verfassungswidrig waren die *konkreten gesetzlichen Regelungen*, die zu unklar gefasst waren, nicht das Werkzeug selbst. Diese Präzision ist für Blackstones Glaubwürdigkeit entscheidend — "BVerfG verbietet Palantir" wäre eine Übertreibung.

Primärquelle

Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsgrundlage für Palantir-Polizeisoftware in Hessen und Hamburg

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied am 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20), dass die gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und verfassungswidrig sind, weil es an klaren und hinreichend bestimmten Voraussetzungen und Grenzen für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff fehlte. Hessen hatte 2017 die Analysesoftware 'Gotham' des US-Unternehmens Palantir erworben und setzte sie unter dem Namen 'hessenDATA' ein; vergleichbare Systeme laufen in Bayern als VeRA und in Nordrhein-Westfalen als DAR. Das Gericht verpflichtete Hessen, die betroffene Vorschrift bis Ende September 2023 zu überarbeiten und ließ die weitere Nutzung von hessenDATA bis dahin nur unter Auflagen zu; Hamburgs zugehörige Regelung war noch nicht in Kraft getreten und wurde für nichtig erklärt.

Bundesverfassungsgericht

16.02.2023

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Das Urteil betrifft ausdrücklich nur die gesetzlichen Grundlagen in Hessen und Hamburg; ob die vergleichbaren Systeme in Bayern (VeRA) und Nordrhein-Westfalen (DAR) auf denselben verfassungsrechtlichen Mangel geprüft und ggf. angepasst wurden, ist aus dieser Quelle nicht belegt.

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GoDaddy legt mehrjährigen Einbruch in SEC-Jahresbericht offen

GoDaddy legte in seinem am 16.02.2023 bei der SEC eingereichten Jahresbericht offen, dass ein im Dezember 2022 entdeckter Einbruch in die cPanel-Hosting-Umgebung Teil einer mehrjährigen Kampagne war. Das Unternehmen verknüpfte den Vorfall mit früheren Vorfällen aus März 2020 (rund 28.000 betroffene Kunden) und November 2021 (rund 1,2 Millionen betroffene Kunden). Die Angreifer installierten Malware auf Servern und erbeuteten Quellcode zu GoDaddy-Diensten.

GoDaddy Inc. (SEC-Jahresbericht Form 10-K)

16.02.2023

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Die Identität des oder der Angreifer ist nicht öffentlich dokumentiert. Der exakte Zeitpunkt des ursprünglichen Einbruchs innerhalb der Mehrjahresspanne sowie der vollständige Umfang des gestohlenen Quellcodes bleiben unklar.

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LuxLeaks: EGMR gibt Whistleblower Halet nach Steuerdeal-Leak recht

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte urteilte am 14.02.2023 mit 12 zu 5 Stimmen, dass die strafrechtliche Verurteilung des LuxLeaks-Whistleblowers Raphaël Halet gegen die Meinungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK verstieß. Halet hatte als PwC-Mitarbeiter Steuerdokumente weitergegeben, die 2014 im Rahmen der LuxLeaks-Enthüllungen des ICIJ Geheimabsprachen Luxemburgs mit Konzernen wie Amazon, Apple und IKEA offenlegten. Luxemburg musste ihm 15.000 Euro Entschädigung und 40.000 Euro Kostenerstattung zahlen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Große Kammer

14.02.2023

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Offen bleibt, welche konkreten Steuerausfälle den einzelnen EU-Staaten durch die rund 340 in LuxLeaks genannten Konzerne tatsächlich entstanden sind. Die vollständige juristische Aufarbeitung aller rund 28.000 geleakten PwC-Dokumente sowie mögliche weitere Konsequenzen für beteiligte Unternehmen sind aus dieser Quelle nicht ersichtlich.

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Microsoft 365 an deutschen Schulen: Datenschutzkonferenz sieht DSGVO-Konformität kaum gegeben, Bundesländer uneins

Die deutschen Bundesländer verfolgen beim Einsatz von Microsoft 365 an Schulen stark unterschiedliche Ansätze, von der Ablehnung als 'Datenstaubsauger für Minderjährige' bis zur Einstufung als unverzichtbares Werkzeug für digitalen Unterricht. Nach Einschätzung der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) ist der Einsatz von Microsoft 365 kaum DSGVO-konform möglich; die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) entschied, dass Microsoft 365 Education Schüler unrechtmäßig trackt und Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet. Selbst bei Speicherung auf deutschen Servern innerhalb des DSGVO-Anwendungsbereichs können Daten laut Kritikern in die USA abfließen, da US-Gesetze wie der Cloud Act und FISA US-Geheimdiensten grundsätzlichen Zugriff auf Server US-amerikanischer Unternehmen erlauben, unabhängig vom physischen Serverstandort. Baden-Württemberg kündigte nach Empfehlung des damaligen Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink und Protesten von Bildungsverbänden an, Microsoft Office 365 aus seiner digitalen Lernplattform an allen Schulen des Landes zu entfernen; in vielen anderen Bundesländern wird Microsoft 365 Education dagegen weiterhin problemlos mit gezielt erworbenen Lizenzen für Lehrkräfte und Schüler eingesetzt.

Datenschutzkonferenz (DSK) / Österreichische Datenschutzbehörde (DSB)

12.02.2023

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Die uneinheitliche Praxis zwischen den Bundesländern zeigt, dass dieselbe DSGVO-Rechtslage in Deutschland je nach Landesbehörde unterschiedlich ausgelegt wird; eine bundesweit einheitliche verbindliche Entscheidung ist aus dieser Quelle nicht belegt.

Primärquelle

EuGH: Abberufung von Datenschutzbeauftragten bei Interessenkonflikt möglich (C-453/21)

Der EuGH entschied am 09.02.2023 (Rechtssache C-453/21), dass ein Interessenkonflikt im Sinne von Art. 38 Abs. 6 DSGVO vorliegen kann, wenn ein Datenschutzbeauftragter gleichzeitig weitere Aufgaben wahrnimmt, in denen er selbst über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Im konkreten Fall ging es um einen Datenschutzbeauftragten, der zugleich freigestellter Betriebsratsvorsitzender war und nach Inkrafttreten der DSGVO 2018 von seiner Position als Datenschutzbeauftragter abberufen wurde. Ob ein solcher Konflikt vorliegt, muss laut EuGH im Einzelfall von den nationalen Gerichten geprüft werden.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

09.02.2023

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Das Urteil stellt einen abstrakten Prüfmaßstab auf; es bewertet nicht, wie viele betriebliche Datenschutzbeauftragte in Deutschland tatsächlich in einem solchen Interessenkonflikt stehen.

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Garante verbietet KI-Chatbot Replika wegen Kinderschutz

Die italienische Datenschutzbehörde Garante erließ am 2. Februar 2023 eine Dringlichkeitsanordnung gegen den US-Anbieter Luka Inc und untersagte die Verarbeitung personenbezogener Daten italienischer Nutzer durch den KI-Begleiter-Chatbot Replika. Grund waren fehlende Altersverifikation und Verstöße gegen Transparenzpflichten der DSGVO, da Replika Minderjährige nicht wirksam ausschließen konnte und diesen laut Tests auch sexuell konnotierte Antworten lieferte. Bei Nichtbefolgung drohte eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro.

Garante per la protezione dei dati personali

02.02.2023

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Offen bleibt, wie viele italienische Minderjährige Replika tatsächlich nutzten und welchen konkreten Schaden sie erlitten. Die genaue Höhe der später verhängten Geldbuße gegen Luka Inc ist in den hier genutzten Quellen nicht abschließend beziffert.

Primärquelle

US-Justizministerium zerschlägt Hive-Ransomware-Infrastruktur

DOJ und FBI gaben am 26.01.2023 bekannt, seit Ende Juli 2022 monatelang verdeckt in die Infrastruktur der Ransomware-Gruppe Hive eingedrungen zu sein und fortlaufend Entschlüsselungscodes gesammelt zu haben. Diese wurden an über 300 aktuell angegriffene sowie mehr als 1000 frühere Opfer verteilt und verhinderten Lösegeldforderungen von rund 130 Millionen US-Dollar. Gemeinsam mit deutschen und niederländischen Behörden sowie Europol beschlagnahmten die Ermittler anschließend Hives Server.

U.S. Department of Justice / FBI

26.01.2023

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Diese Operation wurde von beteiligten Behörden als Operation Dawnbreaker bezeichnet, nicht Operation Duck Hunt (das war die spätere, separate Qakbot-Zerschlagung im August 2023). Ob und wie viele Hive-Mitglieder identifiziert wurden, ist nicht dokumentiert.

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T-Mobile US Datenleck 2023: API-Missbrauch betrifft 37 Millionen Kunden

T-Mobile US meldete der SEC am 19.01.2023, dass ein Angreifer seit rund dem 25.11.2022 unautorisiert Daten über eine einzelne API abgriff. Das Unternehmen entdeckte die Aktivität am 05.01.2023 und stoppte den Zugriff nach eigenen Angaben innerhalb eines Tages. Betroffen waren Kontodaten von schätzungsweise 37 Millionen Kunden, darunter Name, Adresse, E-Mail und Geburtsdatum, jedoch keine Sozialversicherungsnummern oder Zahlungskartendaten.

T-Mobile US, Inc. (SEC-Meldung)

19.01.2023

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Die genaue Identität des Angreifers ist offen, T-Mobile spricht lediglich von einem bad actor. Die Zahl von 37 Millionen betroffenen Konten basiert auf einer vorläufigen Untersuchung, die T-Mobile selbst als preliminary bezeichnete.

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